Zum Inhalt springen
Liebe Mitglieder, wir haben derzeit leider technische Probleme mit dem Kalender welche wohl leider noch einige Zeit anhalten werden . Danke für die Geduld. ×

Wann ist Escort Prostitution und wann nicht?


Wulf

Empfohlene Beiträge

Dein Versuch, mich zu verstehen ist leider fehlgeschlagen...aber das weisst Du selbst auch, nehme ich jedenfalls zu Deinen Gunsten einmal an...

 

Sollte das allerdings nicht der Fall sein, dann noch einmal mein Hinweis von oben - ich hab die wichtigen Stellen fett markiert:

 

Nun, da sollte man die externe Werbeplattform im Zusammenhang mit der Homepage sehen, die zweifelsfrei dort angegeben ist. Und dann möchte ich annehmen, dass die Homepage vorgeht, also Basis der Vereinbarung wird. Auch auf der Homepage sind ja die erotischen Vorlieben der Damen angegeben, also wo ist das Problem, wenn auch auf der Homepage dann explizit angegeben wird:

 

" Meine Honorare gelten für die Zeit unseres Zusammenseins. Für Erotik

berechne ich kein Honorar, da sie Ausdruck meiner Zuneigung ist".

 

Und das hat dann mit Prostitution nichts zu tun.

 

Ich habe diesen Beitrag sehr wohl gelesen. Ich verstehe ihn so, dass du sagen willst, GV gehört bei Greta Brentano NICHT zum Service. Hier würde zwar explizit der Service GV angeboten, aber der Kunde könnte ja sich über die Homepage informieren, dass dem eben nicht so ist.

 

Das ist ungefähr so wie wenn Media Markt Werbeplakate mit "Wir verkaufen ab jetzt auch Autos!" aufhängen würde. Wenn ich dann als ein an einem Auto interessierter Kunde in den nächsten Media Markt gehe und nach den Autos frage wird mir dann gesagt: Selbstverständlich verkaufen wir hier keine Autos, aber wenn sie schon mal hier sind können wir Ihnen ja vielleicht einen Fernseher anbieten. :lach:

Link zu diesem Kommentar
Dein Versuch, mich zu verstehen ist leider fehlgeschlagen...aber das weisst Du selbst auch, nehme ich jedenfalls zu Deinen Gunsten einmal an...

 

Sollte das allerdings nicht der Fall sein, dann noch einmal mein Hinweis von oben - ich hab die wichtigen Stellen fett markiert:

 

Nun, da sollte man die externe Werbeplattform im Zusammenhang mit der Homepage sehen, die zweifelsfrei dort angegeben ist. Und dann möchte ich annehmen, dass die Homepage vorgeht, also Basis der Vereinbarung wird. Auch auf der Homepage sind ja die erotischen Vorlieben der Damen angegeben, also wo ist das Problem, wenn auch auf der Homepage dann explizit angegeben wird:

 

" Meine Honorare gelten für die Zeit unseres Zusammenseins. Für Erotik

berechne ich kein Honorar, da sie Ausdruck meiner Zuneigung ist".

 

Und das hat dann mit Prostitution nichts zu tun.

 

Ebenso eindeutig steht zum Beispiel auf einem Profil der Musen:

 

Erotik: Alle Anstrengungen Ihres Tages verwandeln sich in Wohlbehagen, wenn Ihnen Victoria eine Ayurveda-, Tantra oder Body-to-Body-Massage angedeihen lässt – als Vorspiel zum intimen Höhepunkt Ihres Abends. Bei beiderseitiger Zuneigung ist Victoria eine hinreißende Geliebte, auch in einer „ménage à trois“ mit Ihrer Liebsten oder einer zweiten Muse. Erkun*den Sie mit ihr auch die Abenteuer prickelnder Rollenspiele – in dominan*ten wie sanft-subalternen Rollen - beim Besuch von Swinger- und Fetisch-Clubs!

 

Ich hoffe Greta Brentano überlebt deine Negativwerbung :clown:

Link zu diesem Kommentar

Wie man sich auch die Welt zurechtrücken mag, aber solange auf den Hp´s, egal ob bei Edel-Agency oder Lovely-Indy, eindeutige Pics zu erkennen sind ist es wohl glasklar um was es schlussendlich geht... und auch dem letzten Zweifelnden ist bewusst dass nicht nur Ringelpiez sondern auch Anfassen inklusive ist... was in meinen Augen auch völlig o.k., ich mag keine "halbseidnen" Sachen ;-)

 

Übrigens: sogar in den Avataren von einschlägigen Foren winkt sozusagen der Zaunpfahl :wie-geil:

Freedom. What else?

Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut. (Perikles)

Link zu diesem Kommentar

 

Nun, eine höchstrichterliche Definition existiert bis heute nicht. Allgemein wird unter Prostitution "eine entgeltliche sexuelle Handlung" verstanden. Der einzige Hinweis des Gesetzgebers ist im ProstG zu finden, wo es in § 1 heisst:

 

"...sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden..."

 

D.h. also, es müssen sexuelle Handlungen vereinbart werden und das dafür zu entrichtende Entgelt, dann ist es Prostitution. Das findet auch so auf der Strasse, im Bordell/Laufhaus etc statt; da wird explizit vorher vereinbart z.B.: "FO und GV für 20 Minuten 50 € "...das ist eindeutig Prostitution.

 

Ich glaube, du gehst von einer völlig falschen Interpretation aus.

 

Lt. ProstG muss das Entgelt vorher vereinbart sein. Kommt es dann (auch spontan) zu sexuellen Handlungen, dann ist es Prostitution. Da steht nirgends, dass die sexuelle Handlung vorher explizit vereinbart sein muss.

Link zu diesem Kommentar
:franzoesisch::ficken::deepthroat:Man kann es beschönigen wie man will, sich selbst belügen, sich selbst vormachen man erlebe Abenteuer oder die ladys gaukeln sich und anderen etwas von Unabhängigkeit und freiem willen vor. Die Damen im escort sind in der Prostitution tätig, genau wie die in Bordellen, fkkclubs oder auf dem strich... sex gegen geld ist überall dasselbe Angebot! Ich habe da absolut nichts dagegen! Ich bevorzuge Escorts wegen dem Ambiente und wegen meinem Anspruch, das reale Ergebnis bleibt dasselbe! Und das ist gut so!
Link zu diesem Kommentar
Eine Legaldefinition von "Prostitution" gibt es in Deutschland nicht. Auch das ProstG vermeidet es, eine solche Definition zu geben, und beschränkt sich darauf, den Zahlungsanspruch zu begründen. Der deutsche Gesetzgeber geht offenbar davon aus, dass man schon weiß, was das ist ….

 

§ 1 ProstG enthält eine Legaldefinition: "Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält."

 

Prostitution = sexuelle Handlungen gegen Entgelt. Klarer kann man das nicht mehr definieren.

 

Damit ist auch die Abgrenzung bspw. zum Verhalten einer Krankenschwester ggü. dem Chefarzt, den sie in die Ehefalle locken will, klar: hier wird nichts vereinbart, vielmehr agiert die Krankenschwester verschlagen!

 

Es gibt kein ehrlicheres und offeneres Umgehen der Geschlechter miteinander als das, von dem in § 1 des ProstG die Rede ist! Im Grunde agiert die Prostituierte völlig unweiblich, wenn man denn bedenkt, dass Verschlagenheit eigentlich zum weiblichen Charakter gehört!

Bearbeitet von Suomenlinna
Link zu diesem Kommentar
Im Grunde agiert die Prostituierte völlig unweiblich, wenn man denn bedenkt, dass Verschlagenheit eigentlich zum weiblichen Charakter gehört!

 

Da besteht ja eine große Bandbreite an Diskussionsstandpunkten von Eva Herman bis Otto Weininger

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

Link zu diesem Kommentar
Definiere Verschlagenheit , bitte !!

 

Es hat wohl eher pejorativen Charakter...

 

die positive Sicht des Freiherrn v. Knigge ist aus meiner Sicht eher die Ausnahme...

 

"Ich fordre daher von einem Frauenzimmer einen esprit de détail, eine Feinheit, unschuldige Verschlagenheit, Behutsamkeit, einen Witz, ein Dulden, eine Nachgiebigkeit und Geduld - lauter Stücke, die doch auch zur Klugheit gehören! - welche in dem Grade nicht immer das Eigentum des männlichen Charakters sind."

 

Interessanterweise gehört der Begriff der "Verschlagenheit" nicht nur zum misogynen sondern auch zum antisemitischen Repertoire, der "verschlagene Jude" wurde in einschlägigen Schriften auch zum Topos.

Bearbeitet von Bayernbulle

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

Link zu diesem Kommentar
§ 1 ProstG enthält eine Legaldefinition: "Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält."

 

 

also ich sehe da noch keine Legaldefinition.....

Link zu diesem Kommentar
§ 1 ProstG enthält eine Legaldefinition: "Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält."

 

Prostitution = sexuelle Handlungen gegen Entgelt. Klarer kann man das nicht mehr definieren.

Tja.

Also eine Legaldefinition der Prostitution ist dies schon deshalb nicht, weil das Wort Prostitution dort gar nicht vorkommt. Das ist auch bewusst so formuliert, weil es dem ProstG in einem weiten Sinn darum geht, den Entgeltanspruch für solche Verträge über sexuelle Handlungen zu begründen. In der Vergangenheit waren solche Verträge wegen Sittenwirdigkeit nichtig. Die Formulierung ist im übrigen so gewählt, dass kein Anspruch auf die Ausführung der sexuellen Handlung entsteht. Der Gesetzgeber wollte damals eben gerade nicht eine Legaldefinition der Prostitution geben.

 

Zu der Meinung "Klarer kann man das nicht mehr definieren" ein paar Fragen:

- Ist Cam-Girl oder ist Telefonsex Prostitution? (Der Entgeltanspruch entsteht hier gegenüber einem Betreiber, der daraus einen Service für eine Vielzahl von Dritten macht)

- Ähnlich: ist eine Pornodarstellerin eine Prostituierte?

- oder eine Schauspielerin, die einen Zungenkuss gibt?

- oder eine Schauspielerin, die mit ihrem Mann vor der Kamera echten Sex hat (im Film "37°2 le matin" beispielsweise?)

- ist es wichtig, ob die sexuelle Handlung an dem Vertragspartner vorgenommen wird, oder ob es überhaupt einen Partner gibt (Dildospiele …)?

- ist Pay6 keine Prostitution, wenn das Entgelt erst nach dem Fick fixiert wird? Das kommt vor, führt aber nach ProstG nicht zu einem Entgeltanspruch.

- spielt es eine Rolle, ob der Bezahl-Sex gewerblich oder wenigstens regelmäßig ausgeübt wird?

- spielt es eine Rolle, ob sich die SDL ihren Partner ausgewählt hat, oder es sich um einen Bekannten handelt?

 

Es gibt kein ehrlicheres und offeneres Umgehen der Geschlechter miteinander als das, von dem in § 1 des ProstG die Rede ist! Im Grunde agiert die Prostituierte völlig unweiblich, wenn man denn bedenkt, dass Verschlagenheit eigentlich zum weiblichen Charakter gehört!

Dem ersten Satz möchte man ja zustimmen, aber der zweite …. was sollen denn solche billigen Klischees?

Bearbeitet von friederike
Link zu diesem Kommentar

 

Es hat wohl eher pejorativen Charakter...

 

 

 

Interessanterweise gehört der Begriff der "Verschlagenheit" nicht nur zum misogynen sondern auch zum antisemitischen Repertoire, der "verschlagene Jude" wurde in einschlägigen Schriften auch zum Topos.

 

Tja.

 

 

Dem ersten Satz möchte man ja zustimmen, aber der zweite …. was sollen denn solche billigen Klischees?

 

Frage ich mich auch.... Schade eigentlich, denn bezüglich der Diskussion ist es wenig zielführend.

Link zu diesem Kommentar

" Meine Honorare gelten für die Zeit unseres Zusammenseins. Für Erotik

berechne ich kein Honorar, da sie Ausdruck meiner Zuneigung ist".

 

 

In diesem Zusammenhang würde mich würde mich interessieren, ob die Dame mit diesem Zusatz im Profil, noch die Möglichkeit hat das Honorar in voller Höhe einzuklagen, wenn sie mir ihre Zuneigung zu Beginn des Dates bereits zum Ausdruck brachte und wir uns dann entschließen das Date vorzeitig zu beenden.

Link zu diesem Kommentar
Betrachte bitte, dass ich nicht nur ein Klischee, sondern ein BILLIGES bemüht habe, als Huldigung an den spezifischen Kontext, wo auch besonders Teures gern als ein wenig BILLIG daher kommt!

Hm. Eine Formulierung zum Nachdenken. Versteh ich Dich miss wenn ich das als abwertende Bemerkung über Escorts lese?

 

In diesem Zusammenhang würde mich würde mich interessieren, ob die Dame mit diesem Zusatz im Profil, noch die Möglichkeit hat das Honorar in voller Höhe einzuklagen, wenn sie mir ihre Zuneigung zu Beginn des Dates bereits zum Ausdruck brachte und wir uns dann entschließen das Date vorzeitig zu beenden.

Das kommt darauf an, was Ihr vereinbart. Wenn Ihr ein Honorar für soundsovielte Stunden Zusammensein vereinbart habt, ist das Honorar zunächst einmal fällig, wenn Du vorzeitig abbrichst. Wenn Ihr gemeinsam entscheidet, abzubrechen, werdet Ihr ja auch etwas zum Honorar ausmachen.

Link zu diesem Kommentar

Frage ich mich auch.... Schade eigentlich, denn bezüglich der Diskussion ist es wenig zielführend.

 

Naja...immerhin sind wir jetzt um die Erkenntnis reicher, dass eine Krankenschwester, die sich um den Chefarzt bemüht, keine Prostituierte ist...deshalb Dank an Suomenlinna....:smile:

Link zu diesem Kommentar

Das kommt darauf an, was Ihr vereinbart. Wenn Ihr ein Honorar für soundsovielte Stunden Zusammensein vereinbart habt, ist das Honorar zunächst einmal fällig, wenn Du vorzeitig abbrichst. Wenn Ihr gemeinsam entscheidet, abzubrechen, werdet Ihr ja auch etwas zum Honorar ausmachen.

 

Also, mal fiktiv.

 

Wir hatten 4 Stunden Zusammensein für 1000€ vereinbart. Nun hat mich ihre jugendliche Zuneigung zu Beginn des Dates, innerhalb von 30 Minuten derart ermattet, dass ich das weitere Zusammensein unmöglich mehr durchhalte. Rücksichtsvoll willigt sie ein das Date vorzeitig zu beenden. Wieviel sollte ich der jungen Dame denn nun zahlen?

 

Der Akt der Zuneigung ist explizit kostenfrei. Das sollte ich respektieren und nicht eine Diskussion darüber vom Zaun brechen. Wir wissen ja, das würde die Stimmung verderben.

 

Meinst du, großzügig auf eine Stunde aufrunden, also 250€, wirkt protzig?

Bearbeitet von Achim
Link zu diesem Kommentar
Also, mal fiktiv.

 

Wir hatten 4 Stunden Zusammensein für 1000€ vereinbart. Nun hat mich ihre jugendliche Zuneigung zu Beginn des Dates, innerhalb von 30 Minuten derart ermattet, dass ich das weitere Zusammensein unmöglich mehr durchhalte. Rücksichtsvoll willigt sie ein das Date vorzeitig zu beenden. Wieviel sollte ich der jungen Dame denn nun zahlen?

 

Der Akt der Zuneigung ist explizit kostenfrei. Das sollte ich respektieren und nicht eine Diskussion darüber vom Zaun brechen. Wir wissen ja, das würde die Stimmung verderben.

 

Meinst du, großzügig auf eine Stunde aufrunden, also 250€, wirkt protzig?

 

Na ja, ob das "protzig" wirkt?

 

Wohl eher im Gegenteil. Ich zahl doch im Restaurant auch das ganze Schnitzel, auch wenn ich nur ein paar Fritten esse, oder so. :oha:

Link zu diesem Kommentar
Na ja, ob das "protzig" wirkt?

 

Wohl eher im Gegenteil. Ich zahl doch im Restaurant auch das ganze Schnitzel, auch wenn ich nur ein paar Fritten esse, oder so. :oha:

Ich vermute, Achim hatte das "protzig" ironisch gemeint. :denke:

 

Aber der Vergleich mit dem Schnitzel und den Fritten passt nicht.

 

Stellen wir uns besser ein Restaurant mit Büfett-Essen vor. Da zahlst du auch pauschal und kannst dir, wenn du früh genug da bist, 4 Std. lang den Bauch vollschlagen... wenn du dann nach 30 min nicht mehr kannst, gibt es auch kein Geld zurück... :lach:

Ich brauche eine Signatur... gibt es noch ein unverbrauchtes Zitat von Oscar Wilde? ;-)

Wie wäre es mit: Eine schlechte Frau: die Art Frauen, deren man nie müde wird.

Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Sie schreibst als Gast. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.



Unser Support Team

Neue Beiträge

Neue Galerie Einträge

Über uns

Seit über 10 Jahren ist MC-Escort die grösste deutschsprachige Escort Community. Wir bieten Kunden und Anbietern eine Plattform um sich gegenseitig auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

mc-banner-klein.png

Kontakt

  Raingärten 1, 79780 Stühlingen, Deutschland

  info@mc-escort.de

  +49(7744)929832 KEINE AGENTUR - WIR VERMITTELN KEINE DAMEN!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert um dein Nutzer Erlebnis auf dieser Webseite zu verbessern. Du kannst deine Cookie Einstellungen anpassen, ansonsten nehmen wir an dass es für dich in Ordnung ist deinen Besuch fortzusetzen.