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Greift die Sperrbezirksverordnung noch für Escort?


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Hier im Forum wird immer wieder das "Damoklesschwert" Sperrbezirksverordnung im Zusammenhang mit Escort Dates heraufbeschworen. Jedoch gibt es mittlerweile ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Januar 2013, das folgenden Leitsatz aufführt:

 

§ 2 der Verordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes in Frankfurt am Main ist bundesrechtskonform dahin auszulegen, dass die dort beschriebene Prostitutionsausübung, soweit es sich um sog. Wohnungsprostitution handelt, außerhalb der Toleranzzonen nur noch dann verboten ist, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und eine in dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2009 - 1 BvR 224/07 - definierte "milieubedingte Unruhe" befürchten lässt.

 

http://openjur.de/u/612568.html

 

Weiter heisst es:

 

Die weitgehende Legalisierung der Prostitution durch das am 1.Januar 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz hat allerdings eine Beschränkung der Ermächtigungsreichweite bei der Anwendung dieser Vorschrift zur Folge, die im vorliegenden Fall entscheidungsrelevant ist. Zwar macht das Prostitutionsgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem im Zulassungsantrag zitierten Kammerbeschluss vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 -(EuGRZ 2009, 265 = NVwZ 2009, 905 = juris Rn. 11; vgl. auch BVerwG,Urteil vom 20. November 2003 – 4 C 6.02 –, NVwZ 2004,743 = juris Rn. 9 m.w.N.) festgestellt hat, die weiterhin gültige Verordnungsermächtigung in Art. 297 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EGStGB nicht obsolet; dieses Gesetz und der darin manifestierte Wandel der gesellschaftlichen Akzeptanz der Prostitution verbieten es jedoch,bei der Anwendung dieser Bestimmung allein ihre Ausübung außerhalb ausgewiesener Toleranzzonen ohne konkrete Bewertung daraus resultierender schädlicher Auswirkungen auf die Nachbarschaft,insbesondere auf dort lebende Jugendliche und Kinder als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung einzustufen (BVerf.,a.a.O.):

 

Dieses geänderte Normverständnis hat die Auswirkung, dass eine öffentlich nicht wahrnehmbare Prostitutionsausübung, wie sie hier vorliegt, nicht mehr durch den Vollzug einer Sperrgebietsverordnung unterbunden werden kann, die keine konkrete Belästigung der Öffentlichkeit durch Begleiterscheinungen der Prostitution voraussetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt (a.a.O., juris Rn. 16):

 

Im Lichte dieser Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts ist § 2 2. Hs. Sperrgebietsverordnung bundesrechtskonform dahin auszulegen, dass die dort beschriebene Prostitutionsausübung außerhalb der Toleranzzonen nur noch dann verboten ist, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und eine in dem zitierten Kammerbeschluss definierte „milieubedingte Unruhe“befürchten lässt. Beides ist in dem hier zu entscheidenden Einzelfall offensichtlich nicht gegeben.

 

In dem hier zu entscheidenden Fall ging es um Wohnungsprostitution.

 

Gerade Escort ist doch eine Tätigkeit, die eben nicht "nach aussen in Erscheinung tritt" und auch keine "milieubedingte Unruhe befürchten lässt".

 

Also warum wird hier immer noch die Sperrbezirksverordnung herangezogen in den Diskussionen? Können nicht Escorts auch in München vor dem Hintergrund dieses Urteils überall ihre Dates wahrnehmen?

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Am sichersten bekommst Du darüber Auskunft beim KVR

 

Sperrbezirk der Landeshauptstadt München

 

Die Ausübung der Prostitution im Stadtgebiet ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

 

Auskünfte hierzu erteilt das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache.

 

Da im Sperrbezirksplan die Zugehörigkeit der Grundstücke an den Sperrbezirksgrenzen nicht grundstücksscharf abgelesen werden kann, wenden Sie sich bitte für Flächen an den Grenzbereichen an das Kreisverwaltungsreferat München. Maßgeblich ist die Textfassung der Sperrbezirksverordnung.

 

Sie erreichen uns unter folgender Telefon- und Faxnummer:

 

Telefon: 089/233-44649

Fax: 089/233-44642

ordnung.kvr@muenchen.de

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lolo, ganz einfach:

 

So langsam habe ich den Eindruck, dass gerade bei den älteren p6 lern, sei es Anbieterinnen oder "Betreiber", die Zustände von vor 2002 als gar nicht so schlecht empfunden wurden. Trotz gegenteiliger Beteuerungen und angeblichem Kampf für Liberalisierung im p6.

 

Ich sehe das mal aus Prostituiertenperspektive:

 

Es ist etwas grundsätzlich mal illegal, als Insider weiß ich das aber ganz gut zu umgehen. Der blöde Freier aber erstmal nicht. Also kann ich ganz lässig den immer wieder einschüchtern. Dann hält der sich auch zurück, hält die Klappe, bezahlt brav viel Kohle für wenig Leistung und ich brauche keine Angst haben, dass der Ansprüche stellt oder mich gar irgendwo anschwärzt. Er trägt ja selber ein Risiko.

 

Und ich werde irgendwie den Verdacht nicht los, dass eine ganz kleine Minderheit immer noch den Zeiten der guten alten "Hamburger Schule" nachtrauert als es hieß: "Nicht fummeln, nicht knutschen, ein bissl ficken, blasen kost' extra aber nur mit Gummi, viel "Falle schieben" und schnell fertig werden.

 

Zum Glück sind wir da heute mit unseren wirklich dienstleistungorientierten Agenturen und Escort-Damen ein gutes Stück weiter. Wie ich finde, zum Guten für p6 Anbieterinnen und Bucher.

 

Aber ich werde den Verdacht nicht los, dass ein paar Ausnahmen dennoch den alten Zeiten nachtrauern. :heul:

Bearbeitet von max2go
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lolo, ganz einfach:

 

So langsam habe ich den Eindruck, dass gerade bei den älteren p6 lern, sei es Anbieterinnen oder "Betreiber", die Zustände von vor 2002 als gar nicht so schlecht empfunden wurden. Trotz gegenteiliger Beteuerungen und angeblichem Kampf für Liberalisierung im p6.

 

Ich sehe das mal aus Prostituiertenperspektive:

Es ist etwas grundsätzlich mal illegal, als Insider weiß ich das aber ganz gut zu umgehen. Der blöde Freier aber erstmal nicht. Also kann ich ganz lässig den immer wieder einschüchtern. Dann hält der aich zurück, hält die Klappe, bezahlt brav viel Kohle für wenig Leistung und ich brauche keine Angst haben, dass der Ansprüche stellt oder mich gar irgendwo anschwärzt. Er trägt ja selber ein Risiko.

 

Und ich werde irgendwie den Verdacht nicht los, dass eine ganz kleine Minderheit immer noch den Zeiten der guten alten "Hamburger Schule" nachtrauert als es hieß: "Nicht fummeln, nicht knutschen, ein bissl ficken, blasen kost' extra aber nur mit Gummi, viel "Falle schieben" und schnell fertig werden.

 

Zum Glück sind wir da heute mit unseren wirklich dienstleistungorientierten Agenturen und Escort-Damen ein gutes Stück weiter. Wie ich finde, zum Guten für p6 Anbieterinnen und Bucher.

 

Aber ich werde den Verdacht nicht los, dass ein paar Ausnahmen dennoch den alten Zeiten nachtrauern. :heul:

 

Das ist schlicht und ergreifend unwahr. Der Freier wird weder verfolgt noch bestraft, sonst müsste z.B. das KVR Scheinprostituierte einsetzen.

 

Aber schön, dass Du zu jedem Thema deine Leier abziehen kannst.

 

Wie kannst Du aus der Prostituierten Perspektive sehen?

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 14:06 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:58 Uhr ----------

 

Ruft doch einfach mal beim KVR an, statt hier wieder mal um NIX und wieder NIX zu diskutieren und mancher Anfängerin falsche Hoffnungen zu machen.

 

Sperrbezirksverordnungen sind nicht Bundesrecht und die Vergleiche mit anderen Städten und Bundesländern finde ich angesichts der derzeitigen Lage für grob fahrlässig.

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Hier im Forum wird immer wieder das "Damoklesschwert" Sperrbezirksverordnung im Zusammenhang mit Escort Dates heraufbeschworen. Jedoch gibt es mittlerweile ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Januar 2013, das folgenden Leitsatz aufführt:

 

 

In dem hier zu entscheidenden Fall ging es um Wohnungsprostitution.

 

Es ging um eine Untersagungsverfügung der Stadt gegen den Hauseigentümer, er dürfe in seinem Haus, das in einem Industriegebiet/Mischgebiet liegt keine Wohnung an einen Maassagesalon vermieten.

Begründet wurde diese Untersagung mit Jugendschutz und Sperrgebietsverordnung.

 

Das Gericht sah keine Jugendgefährdung, denn obwohl das Haus an ein Wohngebiet angrenzt käme es zu keinem Kontakt mit Jugendlichen, zudem war kein Hinweis darauf zu erkennen, was in dem Massagestudio für Dienstleistungen angeboten wurden.

 

Meiner Meinung nach zu Recht hat das Gericht die Untersagung aufgehoben, aber es ist trotzdem eine Einzelfallentscheidung, Wenn dieses Haus mit der Massagewohnung mitten im Wohngebiet stehen würde, wäre das Urteil wahrscheinlich anders gefallen.

 

Die Kolleginnen, die dort gearbeitet haben wurden wahrscheinlich ( ich nehme es an) nur belehrt, (ohne Verwarngeld, liegt im Ermessen der Beamten) weil sie davon ausgehen mussten, dass es legal ist dort zu arbeiten, da sie explizit in einer Massagewohnung gearbeitet haben.

 

Escortdates sind leider anders zu werten, da es hier nicht um eine Unterlassungsverfügung geht sondern um illegale Prostitution, sofern man sich im Sperrbezirk befindet.

 

Trotzdem scheint ihr da etwas falsch zu verstehen....

 

Gerade Escort ist doch eine Tätigkeit, die eben nicht "nach aussen in Erscheinung tritt" und auch keine "milieubedingte Unruhe befürchten lässt".

 

Wenn du im Öffentlichen Raum des Hotels oder außerhalb ( im Sperrbezirk )bist, tritt es auch nach außen auf, wenn Außenstehende ( z.B. ermittelnde Beamte) erkennen könnten, dass hier ein bezahltes Date stattfindet und kontrollieren.

 

Die Wahrscheinlichkeit für diesen Fall ist verschwindend gering, da Hotels normal nicht anzeigen, um keine unerwünschte Aufmerksamkeit zu erregen.

Da müsste schon zufällig gerade eine Kontrolle im Hotel Stichproben machen....

 

Vorgehen wäre bei der Kontrolle das Paar zu trennen und seperat zu befragen, z.B. nach Persönlichem wie dem (realen) Namen des jeweils Anderen,dem Geburtstag , der Adresse, eventuell Beruf... na ja, was man halt so von privaten Dates weiß......

Nachdem in unserem Beruf ja auf Diskretion sehr viel Wert gelegt wird, wäre es schwierig, zu erklären, dass das Treffen privaten Charakter hat, wenn man diese Daten (zumindest einige beidseitig) nicht weiß.

 

Also warum wird hier immer noch die Sperrbezirksverordnung herangezogen in den Diskussionen? Können nicht Escorts auch in München vor dem Hintergrund dieses Urteils überall ihre Dates wahrnehmen?

 

Nein können sie nicht, wenn sie sich nicht der Gefahr einer Kontrolle aussetzen wollen mit allen Folgen.

 

Ihr könnt im Sperrbezirk soviele Dates machen, wie ihr lustig seid mit und ohne FO, denn als Kunden gibts da nur eine ganz geringe Gefahr ( theoretisch aber möglich) belehrt zu werden, und in einer Kartei für Kunden in der Prostitution zu landen.

Wenn allerdings beharrlich verstoßen wird, dann könnte Vorkasse ein Beweis ( Realdaten des Kunden ermittelbar) sein, sollte die Anbieterin (unwissendlich) im Visier der Ermittler sein.

Sofern euch die Agentur/Kollegin kennt und ihr schon realen, sehr persönlichen Kontakt hattet, besteht da keine Gefahr für beide.

Auch bei gegenseitiger Anzeige passiert außer "Registrierung" (sofern einen das nicht stört) bei der Polizei nicht viel, da es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt.

 

Die Gefahr liegt fast ausschließlich bei der Dienstleisterin die Escort oder Haus- und Hotelbesuche anbietet, wenn sie von ihr unbekannten Kunden ins Sperrgebiet gebucht wird, bzw wenn bekannt wird, dass sie Buchungen im Sperrgebiet annimmt.

 

Es geht nicht darum alte "Zustände" wieder haben zu wollen, die noch weit schlechter waren sondern darum Verständnis zu zeigen, wenn Anbieterinnen zögern bei Dates im Sperrgebiet und in Bayern bei Serviceauskünften und eventuell versuchen sich selbst zu schützen.

 

Ich kenne niemanden, der gerne freiwillig mit Realdaten registriert wird bei der Polizei, ohne Gegenwehr auch erkennungsdienstlich behandelt wird, und dann in einer " Hurenkartei" gespeichert sein möchte

 

Da selbst bei Kontrollen, die absolut nichts mit Sexarbeit zu tun haben bei der Abfrage der Daten durch die Polizei ein "P" für Prostituierte erscheint.

 

 

Sperrgebiete bedeuten Berufsverbot und eine einseitige Kriminalisierung von Dienstleister/innen, da Kunden nicht sehr erfolgreich kontroliert werden können, den Scheinanbieterinnen werden meist schnell entlarvt und in Kundenforen vor ihnen gewarnt ( meist Straße)

 

Es wäre schön, wenn ihr etwas sachlicher mit diesem Thema umgehen könntet und es nicht immer gleich zu Unterstellungen kommt, die der Grundlage entbehren.

 

LG Tanja

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:22 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:34 Uhr ----------

 

lolo, ganz einfach:

 

So langsam habe ich den Eindruck, dass gerade bei den älteren p6 lern, sei es Anbieterinnen oder "Betreiber", die Zustände von vor 2002 als gar nicht so schlecht empfunden wurden. Trotz gegenteiliger Beteuerungen und angeblichem Kampf für Liberalisierung im p6.

 

Ich sehe das mal aus Prostituiertenperspektive:

 

Es ist etwas grundsätzlich mal illegal, als Insider weiß ich das aber ganz gut zu umgehen. Der blöde Freier aber erstmal nicht. Also kann ich ganz lässig den immer wieder einschüchtern. Dann hält der sich auch zurück, hält die Klappe, bezahlt brav viel Kohle für wenig Leistung und ich brauche keine Angst haben, dass der Ansprüche stellt oder mich gar irgendwo anschwärzt. Er trägt ja selber ein Risiko.

 

Und ich werde irgendwie den Verdacht nicht los, dass eine ganz kleine Minderheit immer noch den Zeiten der guten alten "Hamburger Schule" nachtrauert als es hieß: "Nicht fummeln, nicht knutschen, ein bissl ficken, blasen kost' extra aber nur mit Gummi, viel "Falle schieben" und schnell fertig werden.

 

Zum Glück sind wir da heute mit unseren wirklich dienstleistungorientierten Agenturen und Escort-Damen ein gutes Stück weiter. Wie ich finde, zum Guten für p6 Anbieterinnen und Bucher.

 

Aber ich werde den Verdacht nicht los, dass ein paar Ausnahmen dennoch den alten Zeiten nachtrauern. :heul:

 

Max, das ist eine böswillige Unterstellung, und das weißt du auch.

 

Dates im Sperrbezirk sind nicht teurer, dafür wird kein Aufpreis verlangt, allerdings so gut wie möglich versucht sich selbst zu schützen, um nicht kontrolliert zu werden, denn die Folgen sind im Moment undurchschaubar und nicht abwägbar.

Daten von Sexdienstleisterinnen, die bei Kontrollen festgestellt werden , auch in legalen Betrieben außerhalb des Sperrbezirkes werden z.B. in München direkt im Fahndungscomputer der Polizei gespeichert, selbst wenn nichts gegen sie vorliegt.

 

Antwort KVR und Antwort der Polizei warum Sexdienstleisterinnen mitgenommen werden auf die Dienststelle

 

Frage 1:

 

Hat das KVR Kenntnis davon, dass Prostituierte im oben geschilderten Rahmen erkennungs*dienstlich behandelt wurden und werden?

 

Frage 2:

 

Hat das KVR Kenntnis davon, dass es dabei auch zu Verhaftungen gekommen ist?

 

Antwort des Kreisverwaltungsreferates zu Frage 1 und 2:

 

Die Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferates ist Verfolgungsbehörde der durch die Polizei angezeigten Ordnungswidrigkeiten. Diese Anzeigen liegen der Bußgeldstelle entweder bereits vor oder werden ihr noch zugeleitet. Polizeiliche Maßnahmen wie die erkennungsdienstliche Behandlung oder die Festnahme von Personen sind für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Verhängung von Bußgeldern unbeachtlich. Im Übrigen ist eine Verhaftung bei Ordnungswidrigkeiten nicht möglich, bei Straftaten der Ausnahmefall.

 

 

Frage 3:

 

Welche Rechtsgrundlage bestand und besteht für diese polizeilichen Maßnahmen?

 

Antwort des Polizeipräsidiums München zu Frage 3:

 

„Die Freiheitsentziehungen bzw -beschränkungen erfolgen aufgrund der §§ 127/I,163b StPO (Identitätsfeststellung).

 

 

Die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt gem. § 81b, 1. und / oder 2. Alternative bzw. Art. 14 PAG.

 

Die Bilder der Beschuldigten bzw. Betroffenen werden zu Beweiszwecken für die Durchführung des Straf- bzw. Ordnungswidrigkeiteinverfahrens benötigt, beispielsweise um sie Zeugen vorzulegen. Zudem besteht bei der Ausübung der verbotenen Prostitution erfahrungsgemäß eine erhöhte Wiederholungsgefahr, weshalb die erkennungsdienstlichen Unterlagen auch für spätere Fahndungs- und Recherchezwecke gespeichert werden dürfen.“

 

Nochmal meine Bitte das Thema sachlich zu betrachten.

 

Es geht nicht darum nicht eingehaltenen Service zu entschuldigen und Kunden für blöd zu halten... aber darum im Vorfeld etwas mehr Sensibilität walten zu lassen, gerade wenn man als Kunde weiß, dass die Anbieterin nicht korrekt handelt, wenn sie auf seinen Wunsch hin gegen eine Verordnung verstößt.

 

LG Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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@Tanja, ja, ich finde das Thema Escort und Sperrbezirk durchaus wichtig. Ich bin auch gerne dabei, das hier im richtigen Thread sachlich zu diskutieren.

 

Was mich drüben im anderen Thread aufgeregt hat (sorry Thea :blume3:, Du kannst da nix für), ist der Umstand, dass völlig außerhalb vom Threadthema "Storno und Anzahlung" gleich wieder Bucher mit hochspekulativen Droh- und Gefährdungsszenarien verunsichert werden.

 

 

Zitat von lolo:

 

Naja, ich glaube nicht, dass ein Scheinfreier eine Anzahlung leistet...deshalb kann man sicher sein, dass es sich nicht um Scheinfreier handelt.

 

 

Antwort darauf:

 

 

Zitat Carmen911:

 

Da wäre ich mir nicht so sicher ....... denn durch die Anzahlung fühlt sich vielleicht die Escort Dame sicherer und sagt eher ein Date im Sperrbezirk zu, was wiederum für die Beamten einen "erfolgreichen Einsatz" bedeutet ......

Die Anzahlung bekommt der Scheinfreier eh zurück, genauso wie der Umschlag den er sonst übergibt, denn (soweit ich weiß) schalten sich die dazugehörigen Beamten erst nach der Übergabe des Honorars ein .....

 

Das ist für mich einfach nur Panikmache vor mehr oder weniger spekulativen Dingen, die aber dennoch in der ständigen Wiederholung hier im Forum von Anbieterseite aufgebracht werden und damit auch irgendwann anfangen Bucher zu verunsichern, was Dates in München betrifft.

 

Ich frage mich da ganz einfach und sachlich nur, was das eigentlich soll.

 

Das macht doch letztlich jeder Escort-Dame in München bloß das Leben unnötig schwer, wenn solcherlei Verunsicherung gestreut wird. Ausgerechnet noch von Escort Damen. Gut, Carmen hat ihren Heimatstützpunkt noch nicht mal in München. Umso verwunderlicher.

 

Ich hatte in meinem post hingegen gerade das Gegenteil bewirken wollen wenn ich sage: "Wenn das Geld vorab bereits überwiesen ist, dann kann ich auch als Bucher in München im Sperrbezirk das Date diesbezüglich sehr viel lockerer angehen"

 

Da frage ich mich halt schon, was letztlich bucherfreundlicher ist. Aber ich habe auch feststellen müssen, nur weil man's gut meint und threadkonform mal drauf hinweist was Vorabzahlungen auch sonst noch für Vorteile für uns Bucher haben können passt das wohl nicht jedem in den Kram.

 

Und Tanja, ich gebe Dir Recht. Die Frage der erkennungsdienstlichen Behandlung von Menschen wegen Ordnungswidrigkeiten u.ä. ist ein Thema das im p6 durchaus diskutiert werden muss. Es hat aber mit dem Thema Einsatz von Scheinfreiern nur am Rande zu tun.

 

Und meine Frage war: Wer ist denn tatsächlich schon mal von einem Scheinfreier bei irgendetwas überführt worden und musste Strafe zahlen?

 

Und bitte nicht verwechseln mit der Frage: Wer musste schon mal mit zur Polizei um die Personalien feststellen zu lassen. Das hast Du landauf und landab regelmäßig in jedem FKK Club. Ich war auch schon dabei.

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Was mich drüben im anderen Thread aufgeregt hat (sorry Thea :blume3:, Du kannst da nix für), ist der Umstand, dass völlig außerhalb vom Threadthema "Storno und Anzahlung" gleich wieder Bucher mit hochspekulativen Droh- und Gefährdungsszenarien verunsichert werden.

 

Wenn es Dich so aufregt, warum hast Du dann, wohlwissend um die Diskussionen um dieses Thema (und wohlwissend, das der/die ein oder andere UserIn darauf anspringt), Dein Beispiel im bis dato nett verlaufendem Thread grad so gewählt und damit das Ganze ins Rollen gebracht?

Vorher ging es noch nicht mal Ansatzweise in diese Richtung....

 

Und bei Deiner Erfahrung wär Dir doch mit Sicherheit ein weniger "explosives" Beispiel zur Untermauerung Deiner Argumente eingefallen.... :prost:

Geist ist geil!

 

Das Dasein ist köstlich, man muss nur den Mut haben, sein eigenes Leben zu führen

Casanova

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Wenn es Dich so aufregt, warum hast Du dann, wohlwissend um die Diskussionen um dieses Thema (und wohlwissend, das der/die ein oder andere UserIn darauf anspringt), Dein Beispiel im bis dato nett verlaufendem Thread grad so gewählt und damit das Ganze ins Rollen gebracht?

Vorher ging es noch nicht mal Ansatzweise in diese Richtung....

 

Und bei Deiner Erfahrung wär Dir doch mit Sicherheit ein weniger "explosives" Beispiel zur Untermauerung Deiner Argumente eingefallen.... :prost:

 

Ja, im Nachhinein betrachtet hast Du Recht. :heul:

 

Nachdem wir aber doch sehr gut und sachlich bisher im Thread diskutiert haben, habe ich schlicht nicht damit gerechnet, dass da gleich jemand so drauf anspringt wie Carmen.

 

Denn die Sache mit dem Sperrgebiet in München ist in der Tat der am häufigsten vorkommende Fall, in dem ich selbst als Stammkunde Vorkasse leiste um danach im Rocco Forte eine schöne Nacht zu haben.

 

Ich denke, das kann auch andere Bucher beruhigen, und wenn's nur für das eigene Gefühl bei der Sache ist. Ich hab' doch als Bucher erstmal ein gutes und entspanntes Date im Kopf, bevor ich mir über juristische Spitzfindigkeiten Gedanken machen will.

 

Ich finde also nicht, dass das von mir OT oder provozierend gemeint war.

 

:sorry:

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Bleiben wir mal bei den Fakten:

 

 

Naja, ich glaube nicht, dass ein Scheinfreier eine Anzahlung leistet...deshalb kann man sicher sein, dass es sich nicht um Scheinfreier handelt.

 

Da wäre ich mir nicht so sicher ....... denn durch die Anzahlung fühlt sich vielleicht die Escort Dame sicherer und sagt eher ein Date im Sperrbezirk zu, was wiederum für die Beamten einen "erfolgreichen Einsatz" bedeutet ......

Die Anzahlung bekommt der Scheinfreier eh zurück, genauso wie der Umschlag den er sonst übergibt, denn (soweit ich weiß) schalten sich die dazugehörigen Beamten erst nach der Übergabe des Honorars ein ....

 

In der Regel läuft es in München so ab, wie Carmen es geschildert hat:

Warum Du, Max dann ein Fass aufmachst erschliesst sich mir immer noch nicht.

So spielt es sich in Münchner Hotels ab, an anderen Orten anders.

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Was mich drüben im anderen Thread aufgeregt hat (sorry Thea :blume3:, Du kannst da nix für), ist der Umstand, dass völlig außerhalb vom Threadthema "Storno und Anzahlung" gleich wieder Bucher mit hochspekulativen Droh- und Gefährdungsszenarien verunsichert werden. ......

 

 

......Das ist für mich einfach nur Panikmache vor mehr oder weniger spekulativen Dingen, die aber dennoch in der ständigen Wiederholung hier im Forum von Anbieterseite aufgebracht werden und damit auch irgendwann anfangen Bucher zu verunsichern, was Dates in München betrifft.

 

Ich frage mich da ganz einfach und sachlich nur, was das eigentlich soll.

 

Hier liegt ein Missverständnis vor... es sollen nicht Bucher verunsichert werden, denn wir sprechen hier über eine Ordnungswidrigkeit, die beim 1. Mal eine Verwarnung nach sich zieht... in Ingolstadt warens mal 300€ .. ich weiß nicht genau ob das jetzt teurer ist , aber es bewegt sich je nach Stadt im 3 stelligen Bereich.

Kundendaten werden gespeichert.

 

Aber das kommt bei Indoor-Sexarbeit so gut wie gar nicht vor, denn Polizistinnen als Anbieterinnen hab ich selten erlebt, zumindest zum Zweck der Kontrolle...

 

Sie sind eher auf der Straße unterwegs ... aber auch nur da wo Straßenprostitution verboten ist und verstärkt die Einhaltung des Sperrgebietes kontrolliert wird.

 

Gefahr für Kunden ----> sehr gering

 

Weil es auch der Polizei bekannt ist, dass Kunden fast gar nicht kontrolliert werden können ohne alle alleinreisenden Männer unter Generalverdacht zu stellen halten sie sich an die Dienstleisterinnen.

 

Um diese davon abzubringen im Sperrgebiet zu arbeiten, werden in unregelmäßigen Abständen verstärkt Kontrollen mit Scheinfreiern gemacht. Das sind Polizisten, die Werbeportale durchforsten, eventuell auch Kundenforen und Berichte lesen...

 

Wenn sie vermehrt den Verdacht haben, dass eine Dienstleisterin öfters im Sperrgebiet arbeitet, kann es durchaus zu einer "Fakebuchung" zum Zweck der Kontrolle kommen.

Dazu mieten sich die Beamten in einem Hotel im Sperrbezirk ein oder nutzen eine private Wohnung ( Hausbesuche)

 

Gefahr für Dienstleisterinnen ----> gegeben und höher

 

Wir reden immer noch von einer Ordnungswidrigkeit mit Verwarnung und Geldstrafe.

 

Wenn mehrmals die selbe Dienstleisterin erwischt wird, dann beharrlicher Verstoß, höhere Geldstrafe oder Anzeige wegen illegaler/unerlaubter Prostitution, ist dann Straftatbestand und kann mit Gefängnis bestraft werden bis zu 6 Monaten.

 

Also sofern man nicht mehrmals erwischt wird... beim ersten Mal kein wirkliches Drama...

 

Das Drama ist, dass man je nach Bundesland und Stadt unterschiedlich damit umgeht.

 

Jedes Bundesland hat ein eigenes Polizeigesetz und eigene Kommentare und Vorgaben dazu, wie im Falle von Prostitution vorgegangen werden soll/muss.

 

Kontrollen sind in vielen Bundesländern gang und gebe. Ich wurde mehrmals im Hotel ( 4* -5*)kontrolliert durch einen Scheinfreier... ( allerdings war ich nie im Sperrgebiet sondern in der erlaubten Zone.)

Mich hat dabei verwundert, dass niemals das Hotel informiert wurde, ich hab jedesmal die Polizisten extra gefragt.

 

z.B. in Stuttgart, Pforzheim, Hamburg und Hannover.

Die nehmen Personalien auf, geben eine Visitenkarte, manchmal bekommt man noch eine Belehrung wo man sich hinwenden soll, wenn man Gewalt ausgesetzt ist....

Das wars.... niemals hat mich da jemand mit aufs Polizeirevier geschleppt zur Identitätsfeststellung!

 

Einzig und allein in München wird man nur als Anbieterin,, wenn man sich nicht vor dem Arbeitsbeginn bei der Polizei meldet und sich dort die Belehrung abholt, willkürlich zur Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlichen Maßnahmen mit aufs Revier genommen bei einer Kontrolle. Daten werden im Fahndungscomputer gespeichert,und nicht gelöscht.

 

Das sollte man als Anbieterin wissen, außer es stört einen nicht wenn die Daten so gespeichert sind.

 

 

Ich hatte in meinem post hingegen gerade das Gegenteil bewirken wollen wenn ich sage: "Wenn das Geld vorab bereits überwiesen ist, dann kann ich auch als Bucher in München im Sperrbezirk das Date diesbezüglich sehr viel lockerer angehen"

 

Als Bucher kannst du ein Date in München im Sperrbezirk immer entspannt angehen, egal ob mit oder ohne Vorkasse!

 

Als Anbieterin, wenn ich den Kunden schon kenne, bzw getroffen habe kann ich das Date in München im Sperrbezirk auch vollkommen entspannt angehen, auch den Service FO, egal ob mit oder ohne Vorkasse!

 

Bei Neukunden wäre ich etwas vorsichtiger, auch mit Vorkasse, wenn das Date im Sperrbezirk stattfindet.

Ich wäre auch sehr vorsichtig mit der Serviceangabe FO und würde immer im Vorfeld sagen, wenn wir uns in Frankfurt usw treffen würden, wäre das überhaupt kein Problem, aber in München ist es nicht erlaubt.

 

Was man dann am Ende macht, wenn das Date wirklich stattfindet, d.h. man zusammen im Bettchen bei der "Äktschen" ist, das ist dann egal...

 

Wo kein Kläger auch kein Richter.

 

Ich fände es fatal, wenn eine Kollegin da naiv ins Date geht, nur weil sie eine Vorauszahlung erhalten hat, und alle Sicherheitsgedanken vergisst.

 

Da frage ich mich halt schon, was letztlich bucherfreundlicher ist. Aber ich habe auch feststellen müssen, nur weil man's gut meint und threadkonform mal drauf hinweist was Vorabzahlungen auch sonst noch für Vorteile für uns Bucher haben können passt das wohl nicht jedem in den Kram.

 

 

Mir ist das vollkommen egal wie Kolleginnen oder Bucher das handhaben.

Es geht auch nicht darum wem was in den Kram passt, denn jeder macht das eh nach eigenem Gusto.

 

Vorauszahlungen bergen Gefahren, ( Verlust des Geldes z.B. oder langwierige Verhandlungen um Rückzahlung, wenn man sich nicht einig ist..) haben aber auch viele Vorteile ( Geld ist im Vorfeld verfügbar, man ist relativ sicher, dass das Date statt findet, ist positiv auf den Kunden eingestellt, da es ja auch einen Vertrauensvorschuss bedeutet.. usw).

 

 

Und Tanja, ich gebe Dir Recht. Die Frage der erkennungsdienstlichen Behandlung von Menschen wegen Ordnungswidrigkeiten u.ä. ist ein Thema das im p6 durchaus diskutiert werden muss. Es hat aber mit dem Thema Einsatz von Scheinfreiern nur am Rande zu tun.

 

Jein, denn ich finde es nach wie vor nicht in Ordnung zu einer Ordnungswidrigkeit von der Polizei verleitet zu werden, die ich in dem Fall nicht begangen hätte, wenn ich nicht massiv dazu verleitet worden wäre.

Die Folgen sind unverhältnismäßig, nur weil Wiederholungsgefahr unterstellt wird, im Fahndungscomputer zu landen.

 

 

Und meine Frage war: Wer ist denn tatsächlich schon mal von einem Scheinfreier bei irgendetwas überführt worden und musste Strafe zahlen?

 

Ja, ich hatte das "Vergnügen" 2007 in Ingolstadt im B&B Hotel...

 

Das Hotel hatte festgestellt, dass scheinbar vermehrt Kolleginnen dorthin gebucht wurden, wollte das unterbinden und hats der dortigen Polizei gemeldet.

Ich bin ganz blauäugig in den 3 Stundentermin gefahren, keine Ahnung von nix und war ziemlich verdattert und geschockt, als sich mein vermeintlicher Kunde als zwei Polizeibeamte entpuppt hat, die kontrollieren.

 

 

Und bitte nicht verwechseln mit der Frage: Wer musste schon mal mit zur Polizei um die Personalien feststellen zu lassen. Das hast Du landauf und landab regelmäßig in jedem FKK Club. Ich war auch schon dabei

 

Das ist außerhalb bayerns auch kein größeres Problem.

 

Daten von Dienstleisterinnen werden, sofern sie einen Betrieb ( Club, Wohnung, Laufhaus usw) als Infrastruktur nutzen oder sich einmieten in vielen Fällen ( nicht überall) automatisch weitergeleitet an die Polizei und Finanzamt.

 

Das sollte man als Info wissen und dann eben als Anbieterin durchaus etwas vorsichtig sein und als Bucher etwas Verständnis aufbringen für die Vorsicht.

 

Zudem vielleicht auch nicht unbedingt das Hotel nennen ( sofern es im Sperrgebiet ist) oder den Service FO explizit beschreiben in einem Bericht, um nicht das Interesse auf einzelne Anbieterinnen zu lenken.

 

Also keine Panik, aber gesunden Menschenverstand und Bauchgefühl nicht ignorieren.

 

Es gibt in München wie in allen Städten gute Agenturen und sehr nette Kolleginnen, die man jederzeit ohne Angst zu haben buchen kann.

 

Wünsch euch viele schöne Dates, egal in welchem Bundesland.

 

LG Tanja

Bearbeitet von Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Ja, im Nachhinein betrachtet hast Du Recht. :heul:

 

Nachdem wir aber doch sehr gut und sachlich bisher im Thread diskutiert haben, habe ich schlicht nicht damit gerechnet, dass da gleich jemand so drauf anspringt wie Carmen.

 

:sorry:

 

Ja.. :sorry: ... Du magst Deine Eigenarten haben, aber für Dumm halte ich Dich nicht... :lolly:

Geist ist geil!

 

Das Dasein ist köstlich, man muss nur den Mut haben, sein eigenes Leben zu führen

Casanova

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Zu Scheinprostiuierte (also Polizistin oder Ordnungsbeamtin), die Freier anlockt im Sperrgebiet um dann ein Busgeldstrafe zu verhängen ist in Stuttgart und Dortmund geschehen.

 

In Dortmund gab es ein Gerichtsurteil dazu (ich liefe es nach).

 

Da hat ein Freier gegen die verhängte Busgeld geklagt.

 

Urteil des Richters: Einstellung des Verfahrens, denn da die Polizistin , die den Freier angelockt hat, keine Prostituierte wäre, somit wäre es keine Verbotene Prostitution und kein Verstoß gegen eine Ordnungswidrigkeit.

Bearbeitet von Fraences
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Du hast Carmen provoziert und sie hat sich das verbeten. Bleib einmal bei der Wahrheit.

 

 

@Asfa & Thea, DAS war mein Ausgangspost. Carmen hatte sich bis dahin am Thema überhaupt nicht beteiligt. Und wenn das provozierend wirken soll, dann weiß ich auch nicht, was man hier überhaupt noch straffrei schreiben darf.

 

Und Thea, ich habe natürlich Verständnis dafür, dass Du natürlich erstmal Deiner Kollegin zur Seite stehen mußt. Fair finde ich's nicht unbedingt, denn Du hast in Deinem Thread ja explizit uns Bucher um unsere Meinung zu Anzahlungen und Vorkasse gebeten.

 

Und jetzt hackt Ihr ausgerechnet auf nem nachgewiesenen Bucher herum, der Euch auch gegenüber den Bucherkollegen positive Argumente FÜR Anzahlung und Vorkasse liefert? :au:

 

Schaut nochmal, DAS waren meine beiden "provozierenden OT" posts:

 

 

Zitat max2go: Wobei auch für Stammkunden eine Vorabzahlung nicht ganz verkehrt ist. Immerhin hat man dann das Thema Geld aus dem Date heraus, was der ganzen Sache eine doch sehr viel persönlichere Note verleiht und man sich voll und ganz auf das Date konzentrieren kann

 

 

Zitat max2go:

 

Beispiel:

 

Ein Date im Münchener Sperrbezirk ist mit Vorkasse selbst für Stammkunden absolut entspannt, weil es zwar möglicherweise zu sexuellen Handlungen kommt, aber der Bezahlvorgang nicht vor Ort nachgewiesen werden kann.

 

Ähnliches gilt für ein Date in Frankreich. Ohne Bezahlung vor Ort, wer will Dir da was nachweisen?

 

Und um das noch anzumerken, es geht mir jetzt nicht um Rechthaberei, es geht mir um die wieder Versachlichung der Diskussion.

 

Ich finde, die positiven Aspekte von Vorkasse und Anzahlung auch aus Bucherperspektive mal benannt, können Euch doch eher helfen als schaden, oder? :blume3:

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@Asfa & Thea, DAS war mein Ausgangspost. Carmen hatte sich bis dahin am Thema überhaupt nicht beteiligt. Und wenn das provozierend wirken soll, dann weiß ich auch nicht, was man hier überhaupt noch straffrei schreiben darf.

 

Und Thea, ich habe natürlich Verständnis dafür, dass Du natürlich erstmal Deiner Kollegin zur Seite stehen mußt. Fair finde ich's nicht unbedingt, denn Du hast in Deinem Thread ja explizit uns Bucher um unsere Meinung zu Anzahlungen und Vorkasse gebeten.

 

Und jetzt hackt Ihr ausgerechnet auf nem nachgewiesenen Bucher herum, der Euch auch gegenüber den Bucherkollegen positive Argumente FÜR Anzahlung und Vorkasse liefert? :au:

 

Ich heul gleich...

Geist ist geil!

 

Das Dasein ist köstlich, man muss nur den Mut haben, sein eigenes Leben zu führen

Casanova

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Bleiben wir mal bei den Fakten:

In der Regel läuft es in München so ab, wie Carmen es geschildert hat:

Warum Du, Max dann ein Fass aufmachst erschliesst sich mir immer noch nicht.

So spielt es sich in Münchner Hotels ab, an anderen Orten anders.

 

Das sind wohl "Deine Fakten" und da muss man immer sehr vorsichtig sein, denn sie sind oftmals nicht vollständig....Wie auch Tanja bestätigt hat, liegst du wieder einmal falsch...

 

Da wäre ich mir nicht so sicher ....... denn durch die Anzahlung fühlt sich vielleicht die Escort Dame sicherer und sagt eher ein Date im Sperrbezirk zu, was wiederum für die Beamten einen "erfolgreichen Einsatz" bedeutet ......

Die Anzahlung bekommt der Scheinfreier eh zurück, genauso wie der Umschlag den er sonst übergibt, denn (soweit ich weiß) schalten sich die dazugehörigen Beamten erst nach der Übergabe des Honorars ein ....

 

Das wäre mir neu, denn es reicht schon die Anbahnung/Angebot.

 

Ne....nur der Verdacht reicht nicht, denn wenn das Honorar den Besitzer nicht wechselt, dann ist es auch keine Prostitution .....und privat darf (noch) jeder in Bayern vögeln :-))) :zwinker:

 

 

Das wäre ein interessanter Aspekt, denn die Anbahnung geht vom KVR aus und wäre somit eine Ordnungswidrigkeit des Beamten.

 

In der Praxis ist es zumindest in München so, wie Carmen schreibt

 

Da diskutieren wir in über 600 Beiträgen wann Escort Prostitution ist und dann kommt solch ein Hinweis....:heul:
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@Asfa & Thea, DAS war mein Ausgangspost. Carmen hatte sich bis dahin am Thema überhaupt nicht beteiligt. Und wenn das provozierend wirken soll, dann weiß ich auch nicht, was man hier überhaupt noch straffrei schreiben darf.

 

Und Thea, ich habe natürlich Verständnis dafür, dass Du natürlich erstmal Deiner Kollegin zur Seite stehen mußt. Fair finde ich's nicht unbedingt, denn Du hast in Deinem Thread ja explizit uns Bucher um unsere Meinung zu Anzahlungen und Vorkasse gebeten.

 

Und jetzt hackt Ihr ausgerechnet auf nem nachgewiesenen Bucher herum, der Euch auch gegenüber den Bucherkollegen positive Argumente FÜR Anzahlung und Vorkasse liefert? :au:

 

Schaut nochmal, DAS waren meine beiden "provozierenden OT" posts:

 

 

 

 

 

 

 

Und um das noch anzumerken, es geht mir jetzt nicht um Rechthaberei, es geht mir um die wieder Versachlichung der Diskussion.

 

Ich finde, die positiven Aspekte von Vorkasse und Anzahlung auch aus Bucherperspektive mal benannt, können Euch doch eher helfen als schaden, oder? :blume3:

 

Also wenn von unserer Alpha-Truppe Asfaloth und Alfder Kritik wegen angeblicher Provokationen kommt ist eh alles zu spät....Möglicherweise sehen sie dann ihr Provokationsmonopol gefährdet...

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Sodele, ich bereite mich mal auf ein sehr lustiges Wochenende vor und bin gespannt, wer dann den einzigen wahren Bucher und die Inhaber der Wahrheit provoziert.

:mache-urlaub:

 

 

:heuldoch:

 

Der nächste Vollmond ist am:

Freitag * 13. Juni 2014 * 06:11:30 Uhr

Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)

Mondzeichen: Schütze 22° 05'

Bearbeitet von alfder
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Mal abgesehen von dem ewigen Gezanke redet ihr offensichtlich aneinander vorbei.

 

Tanja u.a. sprechen von der gelebten Praxis, geprägt durch Sperrgebietsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und der Anwendung und deren Folgen. Sie warnen - zu Recht - davor, schlecht informiert in Sperrgebieten seine Dienstleistung anzubieten bzw. diese zu nutzen, uswusf.

Das sind offensichtlich reale Fakten. Sie könnten wahrscheinlich noch stundenlang darüber schreiben.

Da gibt es auch nichts zu diskutieren. Diese Realitäten sind für Bucher und Anbieterinnen gleichermaßen interessant.

 

Lolo hat ein interessantes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ausgegraben, das die Anwendung der Sperrgebietsverordnung, in einem konkreten Fall, einschränkt. Er stellt die These auf, dass es auf Basis dieser Argumentation auch möglich sein könnte, diese Einschränkung auf alle Arten der Prostitution auszuweiten, die nicht öffentlich in Erscheinung treten.

Das ist zunächst eine Theorie, die sich diskutieren lässt.

 

Beim Lesen des Urteils und der zitierten Quellen ist mir schnell klar geworden, warum man Jura viele Jahre studieren muss und weshalb ich meinem Anwalt seine 200/h gönne. Ich halte dieses Urteil und manche Zitate für sehr interessant im Sinne unserer Auffassung und auch für ein Zeichen des gesellschaftlichen Wandels, aber bis das die von Tanja geschilderten realen Verhältnisse ändert, sind noch viele solcher Urteile nötig.

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Das Urteil vom Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist zwar ein bannbrechendes positives Gerichtsurteil. Was die Stadt Frankfurt jedoch danach jetzt macht, ist das sie über das Bauplanungsrecht grundsätzlich Prostitutionsstätten ausschließt. (siehe http://www.fr-online.de/stadtentwicklung/kulturcampus-bockenheim-streit-um-prostitution-am-kulturcampus,26042926,25944196.html)

Duisburg ebenfalls. Sogar im Industriegebiet.

Freiburg hat über ihren Bordellkonzept ebenfalls auch das Baurecht benutzt.

 

Dies hat zwar direkt kein Einfluß auf Escorttermine, aber je weniger Möglichkeit Prostituierte haben in Prostitutionsstätten zu arbeiten werden andere Bereiche der Prostitutionsausübung gesucht.Markttechnisch führt das schon zur Veränderungen..

 

In Freiburg hat nach dem Bordellgesetz, eine enorme Zunahme im Escortbereich gegeben.

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Mal abgesehen von dem ewigen Gezanke redet ihr offensichtlich aneinander vorbei.

 

Tanja u.a. sprechen von der gelebten Praxis, geprägt durch Sperrgebietsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und der Anwendung und deren Folgen. Sie warnen - zu Recht - davor, schlecht informiert in Sperrgebieten seine Dienstleistung anzubieten bzw. diese zu nutzen, uswusf.

Das sind offensichtlich reale Fakten. Sie könnten wahrscheinlich noch stundenlang darüber schreiben.

Da gibt es auch nichts zu diskutieren. Diese Realitäten sind für Bucher und Anbieterinnen gleichermaßen interessant.

 

Lolo hat ein interessantes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ausgegraben, das die Anwendung der Sperrgebietsverordnung, in einem konkreten Fall, einschränkt. Er stellt die These auf, dass es auf Basis dieser Argumentation auch möglich sein könnte, diese Einschränkung auf alle Arten der Prostitution auszuweiten, die nicht öffentlich in Erscheinung treten.

Das ist zunächst eine Theorie, die sich diskutieren lässt.

 

Beim Lesen des Urteils und der zitierten Quellen ist mir schnell klar geworden, warum man Jura viele Jahre studieren muss und weshalb ich meinem Anwalt seine 200/h gönne. Ich halte dieses Urteil und manche Zitate für sehr interessant im Sinne unserer Auffassung und auch für ein Zeichen des gesellschaftlichen Wandels, aber bis das die von Tanja geschilderten realen Verhältnisse ändert, sind noch viele solcher Urteile nötig.

 

Du hast verstanden, worum es mir geht...ich hatte da schon tiefe Zweifel in mir...

 

Das ist natürlich richtig, was du schreibst, aber bitte bedenke, dass das nicht irgendein Urteil ist, sondern ein Urteil einer obersten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof für Hessen. Und die Urteilsbegründung basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und da gibt's nichts mehr drüber...

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