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texasrancher

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Vielleicht bedarf es mal der Feststellung einer Scheinselbständigkeit in so einem Fall. Mit allen Konsequenzen beispielsweise bei Rente, Krankenversicherung, Lohnsteuer oder bezahlter Urlaub. :fingers:

 

Anscheinend kennst du dich aus mit dem Thema, deshalb von mir die Frage:

 

Kann eine Scheinselbständigkeit auch festgestellt werden, wenn die Dame den Job nur nebenberuflich ausübt?

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Anscheinend kennst du dich aus mit dem Thema, deshalb von mir die Frage:

 

Kann eine Scheinselbständigkeit auch festgestellt werden, wenn die Dame den Job nur nebenberuflich ausübt?

 

Die Frage der Scheinselbständigkeit ist häufig nicht so einfach zu beantworten. Hier ein guter Link zum Thema

 

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/

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Man sollte bei dieser Frage vielleicht noch berücksichtigen, dass der Auftragnehmer kein besonderes Interesse daran hat der Einstufung als Scheinselbstständigem zu entgehen. Im Zweifel profitiert er davon. Die Lasten liegen allein beim Auftraggeber! Im Falle einer SV-Nachzahlung trägt er auch den AN-Anteil.

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Vielleicht bedarf es mal der Feststellung einer Scheinselbständigkeit in so einem Fall. Mit allen Konsequenzen beispielsweise bei Rente, Krankenversicherung, Lohnsteuer oder bezahlter Urlaub. :fingers:

 

Nee Tex...das hast du nicht zu Ende gedacht....

 

Die Escort Dame bezahlt die Agentur für die Vermittlung, nicht die Agentur die Escort Dame!

Scheinselbständigkeit könnte es also nur dann geben, wenn die Escort Dame von der Agentur verlangt, dass diese nur noch sie vermittelt. Dann wäre die Agentur scheinselbständig und damit sozialversicherungspflichtig.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:20 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:17 Uhr ----------

 

Man sollte bei dieser Frage vielleicht noch berücksichtigen, dass der Auftragnehmer kein besonderes Interesse daran hat der Einstufung als Scheinselbstständigem zu entgehen. Im Zweifel profitiert er davon. Die Lasten liegen allein beim Auftraggeber! Im Falle einer SV-Nachzahlung trägt er auch den AN-Anteil.

 

Das gilt wohl für den Bereich Prostitution nicht....

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Nee Tex...das hast du nicht zu Ende gedacht....

 

Die Escort Dame bezahlt die Agentur für die Vermittlung, nicht die Agentur die Escort Dame!

Scheinselbständigkeit könnte es also nur dann geben, wenn die Escort Dame von der Agentur verlangt, dass diese nur noch sie vermittelt. Dann wäre die Agentur scheinselbständig und damit sozialversicherungspflichtig.

 

 

Wir haben das schön mehrmals diskutiert. Bei der Beurteilung kommt es nicht darauf an, wie es nach den rechtlichen Vorgaben sein sollte. Vielmehr sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend. Und da sind manchmal/häufig Zweifel angebracht, ob diese mit den rechtlichen Vorgaben übereinstimmen. :fingers:

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Wir haben das schön mehrmals diskutiert. Bei der Beurteilung kommt es nicht darauf an, wie es nach den rechtlichen Vorgaben sein sollte. Vielmehr sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend. Und da sind manchmal/häufig Zweifel angebracht, ob diese mit den rechtlichen Vorgaben übereinstimmen. :fingers:

 

Du kannst davon ausgehen, dass sich mittlerweile alle Agenturen mit ihren Bedingungen so aufgestellt haben, dass das Geschäftsmodell wasserdicht ist. Die Steuernachzahlungen einiger Agenturen haben dazu geführt dass sogar doppelt und dreifach abgesichert wird....

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Wieder so ne Behauptung das Agenturen bei der Steuer bescheißen :au:

 

Solle das auf mich bezogen sein:

 

Das habe ich keineswegs behauptet. In diesem Thread geht es auch nicht um Steuern, sondern darum, wer der Beteiligten eher in einem Abhängigkeitsverhältnis steht. Und wenn man beispielsweise bestimmte Tweets einer Agenturinhaberin heranzieht, lassen sich doch Zweifel begründen, dass nicht immer die tatsächlichen Verhältnisse mit den rechtlichen Verhältnissen übereinstimmen. :fingers:

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