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Zeitungsartikel über Prostitution


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Es ist so einiges fraglich. Warum zum Beispiel die Kondompflicht? Es ist fraglich ob der Bund so etwas erlassen darf? Kann er theoretisch, wenn eine Gefährdung für die Allgemeinheit besteht. Tut sie aber eindeutig nicht.

 

Es bleibt ja noch abzuwarten, wie dass Gesetz aus dem Bumdestag/ Bumderat rauskommt. Angeblich sollen sich ja schon einige Gemeinden drüber aufgeregt haben, dass erheblicher neuer Verwaltungsaufwand auf sie zukommt und sie nicht wissen wofür das alles gut sein soll.

eat my shorts

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Ich kann mir gut vorstellen, dass dieses Gesetz vor dem BVerfG landet.

 

Selbst wenn dem so ist, man kann erst klagen ab dem Moment wo man selbst betroffen ist und das Gesetz rechtskräftig.

 

Und dann vergehen Jahre bis so ein Verfahren durch ist und ein Gesetz, wenn dann überhaupt, geändert wird.

 

 

Eigentlich gehört das hier in den "Traurig-Thread".

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bart - Es kommt aber definitiv - und erst am 30.9. nach Bekanntgebung alles zu wissen, wäre schon etwas spät, klar tritt es "erst" im Juli 2017 in Kraft, aber manches würde man ja gerne vorab klären.

 

Dinge die die Damen betreffen, aber auch - sage ich ganz ehrlich - finanzielle Punkte, ich würde zB. jetzt nicht mehr so viel Geld in neue Werbung stecken, die man ja oft direkt für lange Zeiträume bucht - wenn man dann plötzlich diese nicht mehr schalten dürfte in der Art.....

 

Dann gibt es auch Agenturen, die, je nachdem, wie die Punkte genau sind, die Agentur schließen würden, dies kann aber ja dann nicht erst am 30.9. passieren...das dauert ja länger, bis da alles beim Notar, Steuerberater etc. durch ist. Also ich werde nicht zu machen - aber ich kenne Kolleginnen, die das schon überlegen, je nachdem, wie die Punkte gemeint sind....

 

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es wirklich rechtens ist (Datenschutz, Schutz der Dame), dass man einen Schein mit sich führen "muss" (anstatt diesen zB. zu Hause in den Unterlagen zu haben und dann auch Anforderung vorzeigen zu können) - der einem Outing gleich kommt....ums anmelden kommt man ja nicht drum rum (bisher hat man sich ja auch angemeldet, aber man durfte es diskreter handhaben auf dem Gewerbeschein) - aber mitführen :denke:....das halte ich für sehr sehr kritisch....das gleicht Dingen, die ich hier mal lieber nicht aufführen mag...für mich kommt das einem Stempel gleich und ist alles andere als ein Schutz....

Bearbeitet von PLE-Agency
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Ich kann mir gut vorstellen, dass dieses Gesetz vor dem BVerfG landet.

 

 

Es ist ja schon öfters geübte Praxis, erst mal ein Gesetzt zu verabschieden, obwohl erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen (z. B. Wahlrechtsreform, Datenschutz)

 

Ich nehme an, dass weiterhin keine Regelungen zum Datenschutz der Prost-Datenbank aufgenommen wurden, zumal den Ländern abweichende Verfahren ausdrücklich erlaubt werden.

 

Gruß Jupiter

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:17 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:13 Uhr ----------

 

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es wirklich rechtens ist (Datenschutz, Schutz der Dame), dass man einen Schein mit sich führen "muss" (anstatt diesen zB. zu Hause in den Unterlagen zu haben und dann auch Anforderung vorzeigen zu können) - der einem Outing gleich kommt....ums anmelden kommt man ja nicht drum rum (bisher hat man sich ja auch angemeldet, aber man durfte es diskreter handhaben auf dem Gewerbeschein) - aber mitführen :denke:....das halte ich für sehr sehr kritisch....das gleicht Dingen, die ich hier mal lieber nicht aufführen mag...für mich kommt das einem Stempel gleich und ist alles andere als ein Schutz....

 

Alina, es geht doch darum, dass bei verdachtsabhängigen Kontrollen die Scheinfreier sofort Maßnahmen ergreifen können. Deshalb bekommen die Länder auch Narrenfreiheit.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Theoretisch ist auch eine Normenkontrollklage möglich, aber die Opposition ist insgesamt zu klein dafür. Ich persönlich hoffe ja auf Vereine wie DonnaCarmen etc. vielleicht reichen die ja schnell Beschwerde ein.

 

Auch die ganze Sache mit dem Datenschutz ist extrem heikel. Ich finde die Mitführpflicht auch so geil. In Deutschland gilt eigentlich nur für Führerscheine für alle möglichen Fortbewegungsmittel und Waffen/ Jagdscheine und das auch nur wenn man die entsprechenden Dinge gerade ausübt. Alles andere muss man nur besitzen und nicht mitführen. Das is eigentlich extra so gemacht damit Bürger mehr Freiheiten hat und sich nicht überwacht füllt.

 

Ich als normaler Bürger muss nicht mal den Ausweis oder Pass mitführen, ich muss nur eines von beiden besitzen und weil die Frauen der schönsten Nebensache der Welt beruflich nachgehen, sollen sie eine Registrierung mitführen?

 

Alina hat ja auch noch ein Problem aufgeworfen, wie will man Agenturen überprüfen? Wenn ich mir so die Agentur von Alina und Chiara anschaue, wo die Chefin noch selber arbeitet. Wenn die Chefin nun selber gebucht ist und irgendwo in Deutschland oder der Welt unterwegs ist? Oder wenn das "Büro" aus einem Handy und ener Privatadresse besteht. Ich weiß auch das manche Agenturen mit mündlichen Verträgen arbeiten, was ja zulässig und rechtsgültig ist.

 

Alles im allen immer noch ziemlich unausgegoren.

Bearbeitet von bart_s

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Alina, die Antworten auf deine Fragen hängen wesentlich von deiner Position ab.

 

Als Betreiber (Arbeitgeber) würde ich deine Fragen mehrheitlich mit "ja, du musst" beantworten.

Als Agentur (so wie du siehst) solltest du das nicht tun, weil dich das näher an den Betreiber heran bringen würde.

 

Das Vertrackte an der Sache ist, dass das Agenturkonstrukt in der ganzen Betrachtung gar nicht vorkommt. Das birgt die Gefahr, dass Agenturen irgendwann zu Betreibern erklärt werden. Es bietet aber auch die Chance, dass Agenturen als Dienstleister einfach außen vor sind. Ähnlich wie z.B. Portalbetreiber.

 

Die Antwort darauf wird es auch nicht in Gesetzen geben. Das wäre zu feingranular. Das wird die Zukunft in Form von Verwaltungsvorschriften und Urteilen bringen.

 

Ich fürchte, dir bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten wie sich die Sache entwickelt und in der Zwischenzeit alles vermeiden, das dich in die Betreiberecke schiebt.

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[...]Und sollte die Dame bei einer Kontrolle den Schein nicht haben, wird sie dann zur Strafzahlung "verdonnert" oder auch die Agentur? Wie soll man das prüfen :denke:

 

Müsste man in Agenturverträgen also reinsetzen, dass Kondompflicht besteht, sowie das mitführen der Bescheinigung, oder ist dafür die Dame nur selbst verantwortlich und es reicht, wenn die Agentur zu Beginn diese Bescheinigung sieht?

 

Kondompflicht...da Escortagenturen meist keinen Betrieb haben, wo die Damen aktiv werden (außer, wenn es eine Agenturwohnung gibt etc,) - wie sieht es da aus...AO wird ja eh von den Damen abgelehnt, aber wenn es eine Dame doch macht, wird dann die Agentur mit bestraft...auch hier...wie soll man das prüfen, zumal man ja beauftragt wird von der Dame und die sich bedanken würden, wenn man da auf Kontrolle macht....und ist damit auch Französisch gemeint beim neusten Entwurf bzw. dem Gesetz?

 

Wieso sollte die Agentur "bestraft" werden?

Wie es hier doch immer heißt, beauftragen die Damen die Agentur, ein Angestelltenverhältnis besteht nicht, die Damen sind selbstständige Unternehmerinnen.

Wie kann dann ein Unternehmen für das bestraft werden, was ein anderes tut?

Weiterhin heißt es ja, die Agenturen dürfen keine Vorschriften zum Service machen, das wäre ja Zuhälterei. Wie soll dann eine Kondompflicht durch die Agentur durchgesetzt werden? Damit greift sie doch ein, wäre also Zuhälterei, oder nicht?

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Naja Behörden werden versuchen die Agenturen, Bordellen gleich zu stellen und dann können Sie sie einfacher schließen oder abkassieren.

 

Die Bayern bewegen sich mit ihren Gesetzen doch jetzt schon an der Grenze. Ich sage nur Speerbezirke es gibt ja in anderen Ländern Urteile dazu, aber lider noch nicht von Bundesgerichte.

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Naja Behörden werden versuchen die Agenturen, Bordellen gleich zu stellen und dann können Sie sie einfacher schließen oder abkassieren.

 

Die Bayern bewegen sich mit ihren Gesetzen doch jetzt schon an der Grenze. Ich sage nur Speerbezirke es gibt ja in anderen Ländern Urteile dazu, aber lider noch nicht von Bundesgerichte.

 

Wahrscheinlich ja, aber, Achim hats gesagt, man muss es ja nicht herausfordern.

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Für mich ist gut vorstellbar, dass es in manchen Gegenden so sein wird, dass man extrem oft kontrolliert, immer einige Kleinigkeiten findet und immer abkassiert. Nach dem Motto wir können dich nicht verbieten, aber wir können dich ruinieren.

 

Natürlich, das ist die Grundidee des Förderalismus, für den sich die Gründerväter entschieden haben.

 

In Bayern hätte es maximal eine Stunde gedauert bis die Polizei auf fragwürdige Ereignisse am Hauptbahnhof reagiert hätte. Andernorts kann das schon mal fünf Tage dauern.

Je nach persönlicher Präferenz kann man nun denken "Scheiß Polizeistaat" oder "Schön hier bin ich sicher". Das Gute daran, wir können es für jedes Bundesland einzeln wählen.

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Natürlich, das ist die Grundidee des Förderalismus, für den sich die Gründerväter entschieden haben.

 

In Bayern hätte es maximal eine Stunde gedauert bis die Polizei auf fragwürdige Ereignisse am Hauptbahnhof reagiert hätte. Andernorts kann das schon mal fünf Tage dauern.

Je nach persönlicher Präferenz kann man nun denken "Scheiß Polizeistaat" oder "Schön hier bin ich sicher". Das Gute daran, wir können es für jedes Bundesland einzeln wählen.

 

Jepp, so sehe ich das auch. Muss man den Unternehmenssitz dann in ein "Prostituiertenfreundliches" Bundesland verlegen.

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(3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

1. eine Prostitutionsstätte betreibt,

2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,

3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert und durchführt oder

4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

(4) Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen, die

als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.

(5) Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile

Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

(6) Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete

Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen

sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.

(7) Prostitutionsvermittlung ist die Vermittlung mindestens einer anderen Person zur

Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten des Betreibers.

Dies gilt auch, wenn sich lediglich aus den Umständen ergibt, dass zu den vermittelten Dienstleistungen auch sexuelle Handlungen gehören.

 

http://www.voice4sexworkers.com/wp-content/uploads/2015/11/Prostituiertenschutzgesetz-Referentenentwurf-BMFSFJ-November-2015.pdf

 

Um hier noch mal die Begrifflichkeit des "Betreibers" zu klären. Daran ist nichts geändert worden. Und soweit ich weiß vermitteln Escort-Agenturen mindestens eine andere Person zur Erbringung sexueller Dienstleistungen.

Daran gibts auch nix mehr zu rütteln.

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http://www.voice4sexworkers.com/wp-content/uploads/2015/11/Prostituiertenschutzgesetz-Referentenentwurf-BMFSFJ-November-2015.pdf

 

Um hier noch mal die Begrifflichkeit des "Betreibers" zu klären. Daran ist nichts geändert worden. Und soweit ich weiß vermitteln Escort-Agenturen mindestens eine andere Person zur Erbringung sexueller Dienstleistungen.

Daran gibts auch nix mehr zu rütteln.

 

Das ist ja in vielen Diskussionen der springende Punkt. Unzweifelhaft gilt das für alle Agenturen, die ihre Damen wie Katalogware anpreisen und die komplette Vermittlung übernehmen.

 

Andere versuchen sich dagegen abzugrenzen und lediglich den Kontakt herstellen. Ob das auf Dauer wirksam ist, ist fraglich. Aber es ist zunächst eine logische Abgenzung vom Betreiber.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 19:17 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:59 Uhr ----------

 

Demnach sind doch die ganzen Diskussionen, die entstehen, wer oder was eine Agentur ist oder macht doch hinfällig, oder nicht?

 

Nein, ich halte sie für klug und weitsichtig.

 

Das Agenturkonstrukt ist ein bisschen wacklig. Es gibt viele Ansätze sie in die Betreiberecke zu bringen. Ich finde es schlau, sich als Agentur so weit wie möglich davon abzugrenzen.

Das ist keine Überlebensgarantie. Sollten Behörden anfangen, Agenturen als Betreiber zu behandeln, dann werden sie sich zunächst die leichten Fälle vornehmen. Und das werden die Agenturen sein, die ihr Ego besonders hoch halten. Agenturen mit besonderen Kontrollmechanismen, besonderen Auflagen an die Damen, mit allen Merkmalen der unselbstständigen Arbeit.

 

Das verschafft all den Agenturen, die sich frühzeitig von diesen Merkmalen abgesetzt haben, Zeit um auf die veränderte Situation zu reagieren.

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Die Abgrenzung ist außerordentlich schwierig, weil es nur Anhaltspunkte dafür gibt. Andererseits gibt es auch die gelebte Praxis, von der sich eine einzelne Agentur auch nicht zu weit entfernen kann, sonst wird sie nicht mehr als Agentur wahrgenommen.

 

Je nach persönlicher Einstellung kann man aufgeben oder die Gratwanderung versuchen oder alles ignorieren. Das muss jede Leitung für sich selbst entscheiden.

 

Kapitulieren oder ignorieren wären für mich persönlich inakzeptabel. Deshalb würde ich mich immer dafür entscheiden mein Schicksal selber in die Hand zu nehmen. Dann kenne ich wenigstens den Hintern in den ich treten kann, wenn's schief geht.

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Das "Tolle" am neuen Gesetz wird sein, dass mal wieder genau das Gegenteil von dem erreicht wird, was man uns vorgaukelt:

Mehr illegale Prostitution, mehr Menschenhandel, mehr Prostitutionstourismus, mehr Sextourismus...

 

Mal abgesehen davon, dass sich das Gesicht des Escort in D verändern wird: mehr "Professionelle", weniger Nebenjobberinnen, weniger Deutsch in der Unterhaltung, mehr Rumänisch, Tschechisch, Russisch...

 

...naja, vielleicht wirds Zeit für nen Sprachkurs

 

Well done Bundesregierung! (Kappa)

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Viel schlimmer, nach ener gewissen Zeit wird sich die Regierung vor die Presse stellen und erzählen wie erfolgreich das neue Gesetz Ist. So ähnlich wie in Schweden, wo Regierung und Polizei erzählten, dass das Gesetz sehr erfolgreich ist, um im gleichem Atemzug zugeben zu müssen, dass der Menwchenhandel in Schweden die höchsten Zuwachsraten in ganz Europa hat und man keinen Überblick mehr über die Prostitution hat.

 

Hurra!

eat my shorts

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Für den Escort-Bereich eher am Rande, aber für die Sexarbeit insgesamt finde ich den Passus über das Verbot von Arbeitsstätte als Wohnstätte extrem folgenreich.

 

(Hier hatte ich es noch sarkastisch angemerkt: http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?p=438624#post438624)

 

Wie kann für den Bordell/Laufhaus-Bereich das bewährte und notwendige Prinzip ersetzt werden, dass die Sexworker turnusmäßig reisen und im jeweiligen Arbeitszimmer wohnen/übernachten?

 

Ein Hotelzimmer zusätzlich mieten? Eines, das zum Tagesrhythmus passt - um 4 Uhr nachts das Bordell verlassen und im Hotel einchecken, dann bis 12 Uhr schlafen?

 

Werden die Bordellzimmer dann für die Damen 100 Euro billiger, damit Hotel und Taxi bezahlt werden können? Oder sind die Fixkosten dann einfach um diesen Betrag höher (+ 3 Kunden), der dann erst erwirtschaftet werden muss?

 

Ein "Schutzgesetz"?

 

Nein, Paternalismus: "Ich weiß besser als du, was für dich gut ist."

Was ist schlimmer: Sie wissen nicht, was sie tun. Oder: Sie wissen es...

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Das "Tolle" am neuen Gesetz wird sein, dass mal wieder genau das Gegenteil von dem erreicht wird, was man uns vorgaukelt:

Mehr illegale Prostitution, mehr Menschenhandel, mehr Prostitutionstourismus, mehr Sextourismus...

 

Gabs das nicht mal in Österreich? Ich weiß nicht, wo ich das herhabe, aber waren dort die Zwangsprostituierten nicht alle super registriert und alles, damit die Behörden schön fern bleiben?

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Einige interessante Punkte in dem Papier, aber eben so lobistenmäßig formuliert. Aber ich tippe das gehört zum Geschäft dazu. Finde es aber gut, wenn sie es war machen und das Gesetz vom Verfassungsgericht überprüfen lassen. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass gegen gewisse Teile des Gesetzes eine einstweilige Verfügung möglich ist. Das sind ja teilweise wirklich harte Eingriffe drin und wenn die erst einmal ausgeführt werden gibt es ja kein Zurück mehr.

 

Bin mal gespannt.

eat my shorts

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Nun, dieser Gesetzesentwurf wird wohl in der nächsten Kabinettsitzung verabschiedet und in den Bundestag eingebracht. Was da noch in den Ausschüssen geändert wird wohl nicht grundsätzlicher Natur sein. Auch muss der Datenschutzbeautragte noch seine Stellungnahme einbringen. Im weiteren bezweifele ich, dass die Regierung an der Vorlage an den Bundesrat wie geplant vorbei kommt. Das Gesetzt hat ja finanzielle Auswirkungen bei den Ländern.

 

Auf jeden Fall heißt es wachsam sein und schon die Argumentationspakete an die entsprechenden Entscheidungsträger schnüren.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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