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Super Artikel in der TAZ!


Empfohlene Beiträge

Auf sachlicher Ebene sehe ich gute Gründe für die Anmeldepflicht und auch für die Ausweispflicht.

Allerdings halte ich auch die Angst vor dem Missbrauch dieser Datensammlung und die negativen Folgen auf das Privatleben der SDL für begründet.

 

Auf der sachlichen Ebene sehe ich den Sinn darin, die gesellschaftlich akzeptierten und geschützten Formen der Prostitution von den nicht zu akzeptierenden Formen sichtbar zu trennen. Die Analogie hierzu ist der Sozialversicherungsausweis, den heute jeder Bauarbeiter bei sch zu tragen hat. Damit wurde ein sehr wirksames Instrument geschaffen, die Schwarzarbeit auf dem Bau zu bekämpfen.

 

Auch die Anmeldepflicht halte ich für sinnvoll. Wenn wir heute davon sprechen geschützte Räume für Prostituierte zu schaffen, dann ist es nötig den Bedarf zu kennen und nötigenfalls auch zu regulieren.

 

Wenn Prostitution gesellschaftlich und rechtlich anerkannt und gleichgestellt werden will, dann ist es unabdingbar, dass sie sichtbar wird und aus den Zwielicht heraustritt. Das schließt aber nicht mit ein, dass die einzelne Prostituerte sichtbar, also geoutet wird.

 

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sich das Schutzbedürfnis der SDL mit dem Ordnungsbedürfnis der Gesellschaft überein bringen lässt. Das ist eigentlich nur eine teschnische Frage und könnte einfach und annonymisiert von jedem Smartphone aus machen.

 

Das irgendjemand ein Bewegungsprofil einer einzelnen SDL erstellen will halte ich für abwegig.

Bearbeitet von Achim
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Zitat Elouise: Ich habe den Eindruck, dass hier Ebenen vermischt werden, die zu Missverständnissen führen.

 

Wir haben Sachargumente und wir haben Emotionen, hier besonders Ängste

 

 

Elouise, sehr gut erkannt. Die Sachebene und die emotionale Ebene werden in der P6 Diskussion ständig vermischt. Der entscheidende Punkt dabei: das geschieht gerade in der politischen Diskussion sogar absichtlich.

 

Ich will da mal ein Beispiel geben, was ich meine:

 

Die P6 Befürworter, P6 Verbände und P6 Worker argumentieren bei vielen Diskussionspunkten sehr sachlich und rational. Viele der angeführten Gegenargumente gegen eine staatliche Registrierung und eine damit verbundene Benachteiligung sind sehr stichhaltig und wären selbst für eine Regierung sehr gut nachvollziehbar.

 

Was geschieht aber im Bereich der politischen Diskussion zum Thema P6?

 

Ausgerechnet der Staat bemüht die emotionale Ebene, statt auf der Sachebene. In der offentlichen Diskussion werden Ängste geschürt, an die "bürgerliche Moral" appeliert oder etwas überspitzt gesagt, dies oder jenes sei "bäh" und gehöre doch verboten. Praktiken wie Gangbang-Partys zum Beispiel, weil die Politik da sicher sein kann, auf breite Zustimmung zu stoßen weil die Mehrheit von einem Verbot überhaupt nicht betroffen ist.

 

Emotional gewinnt man aber die Menschen für ein solches Verbot, weil jeder individuelle Vorstellungen von Gangbang hat, die in der Regel zuerst einmal Ablegung signalisiert. Zumindest nach außen.

 

Und damit gewinnt die Politik auf der emotionalen Ebene leider schneller und effizienter Wählerstimmen als wenn sie wirklich die Sachargumente der liberalen P6 Befürworter auch sachlich widerlegen würde.

 

------- :maus: ---------

 

 

Ach so, Elouise, stimmt, wir sollten die Diskussionen nicht immer ganz so verbissen führen. Meine Smilies führe ich aber zur Zeit gerne immer mal wieder ein.

 

Ich weiß, daß sie manchen nerven. Nachdem mir aber in vorhergegangenen ernsthaften P6 Diskussionen immer mal wieder Meinungen und Beiträge von anderen Usern zugeschrieben wurden, nutze ich sie nun gerne wieder als klares Unterscheidungsmerkmal. Mir ist es manchmal einfach zu blöd, immer mal wieder sagen zu müssen: "Hey, hab' ich doch garnicht geschrieben. Das war der/die xy"

 

Daher: an den nervenden Smilies werdet Ihr den originalen max2go erkennen. :grins:

 

 

:willkommen:

 

Und der paßt auch noch: Elouise: :blumenkuss:

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Ja, lieber Max,

ich gebe Dir absolut recht! Genau so funktioniert das (Schau-)Spiel. Leider.

 

Aber wenn wir das hier besser hinkriegen, find ich das schonmal :wie-geil:

 

Und:

Vielen lieben Dank für die schönen Smileys und das Willkommen!

 

:blume3::schaem:

 

... mit Charme erwischt man(n) mich doch immer wieder.

 

:cool:

 

Liebe Grüße

Elouise

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Max, sei gewiss, man erkennt deine Posts auch ohne smilies.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:10 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:57 Uhr ----------

 

Das niemand im Lande die kriminellen Formen der Prostitution möchte steht wohl außer Frage.

Ob die bestehenden Mittel zur Bekämpfung reichen oder nicht, ist ein anderer Punkt.

 

Viel schwieriger ist der eigene Standpunkt zu den akzeptierten oder den gewünschten Formen.

Speziell Flatrate-Puff und Gangbang-Party sind mir da zwei harte Nüsse.

 

Wenn ich da von gesellschaftlicher Akzeptanz spreche, dann frage ich mich, wie würde ich denn reagieren, wenn mich meine Tochter mit der freudigen Nachricht "Papi, ich hab' nen Job im Flatrate-Puff" überraschen würde. Ich weiß wirklich nicht, ob mir dann warm ums Herz werden würde.

 

Ehrlich gesagt, habe ich meine persönliche Trennlinie noch nicht definiert.

 

Geht es euch auch so?

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Freier werden dazu verpflichtet, durch ein jeweils aktuelles ärztliches Zeugnis gegenüber Prostituierten eine gesundheitliche Unbedenklichkeit nachzuweisen. Freier, die Dienste von nicht konzessionierten Prostituierten in Anspruch nehmen oder sich weigern, der Prostituierten ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen, werden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

 

Link ging leider nicht.

 

Änderungsantrag zu BTW-G-01

 

Zeile 177 bis 185 wird ersetzt durch:

 

Das rot-grüne Prostitutionsgesetz hatte zum Ziel, den Bereich des Sexgewerbes zu entkriminalisieren. Doch trotz der Aufhebung der Sittenwidrigkeit, die von vielen Fachleuten begrüßt wurde, hat sich die Lebenswirklichkeit der Prostituierten nicht verbessert. Die Nutzung von Sexdienstleistungen geschieht auch unter vordergründig „sauberen und fairen“ Bedingungen in den meisten Fällen unter Verletzung der Menschenwürde. Menschen davor zu schützen, ist jedoch eine gesellschaftliche Verpflichtung. Es müssen Bedingungen geschaffen werden, die ein sicheres Arbeitsumfeld und eine soziale Absicherung zum Ziel haben. Da Prostitution in der Regel als selbstständiges Gewerbe ausgeübt wird, das besonderen Bedingungen unterliegt, sollten Schutzrechte, wie sie etwa auch jedem/r Arbeitnehmer/in zustehen, in einem eigenen Gesetz verankert werden, das der besonderen Situation von Prostituierten gerecht wird.

 

Es sind u.a. folgende Regelungen erforderlich, um die Prostituierten zu schützen:

 

Prostituierte sind vor Anweisungen Dritter zu schützen, jede versuchte Einflussnahme muss verboten werden. Hierzu muss das eingeschränkte Weisungsrecht in §3, ProstG abgeschafft werden.

 

Das Mindestalter für Prostituierte ist bundeseinheitlich auf 21 Jahre festzulegen;

 

ein grundsätzlicher Kondomzwang ist einzuführen;

 

es wird eine polizeiliche Meldepflicht für Prostituierte eingeführt, in deren Rahmen eine Konzession zur Ausübung der Prostitution erteilt wird.

 

Konzessionen an Prostituierte werden nur vergeben, wenn sie erkennbar in der Lage sind, selbstbestimmt und damit im eigenen Interesse zu handeln.

 

Die Prostituierten werden zum eigenen Schutz verpflichtet, sich regelmäßig ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen.

 

Der notwendige Sozialversicherungsschutz ist eigenständig, etwa nach dem Vorbild der Künstlersozialkassen, zu gestalten; die Finanzierung kann z.B. über Mindesttarife für Sexdienstleistungen erfolgen.

 

Hilfs-, Beratungs- und Ausstiegsangebote sind auszubauen und werden niederschwellig in der jeweiligen Heimatsprache angeboten.

 

Freier werden dazu verpflichtet, durch ein jeweils aktuelles ärztliches Zeugnis gegenüber Prostituierten eine gesundheitliche Unbedenklichkeit nachzuweisen. Freier, die Dienste von nicht konzessionierten Prostituierten in Anspruch nehmen oder sich weigern, der Prostituierten ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen, werden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

 

Zur besseren Kontrolle von Bordellen müssen auch diese Betriebe und ihre Betreiber einer - regelmäßig zu erneuernden - Konzessionierungspflicht unterliegen.

 

Das Vermieterprivileg (§ 180a Abs. 2 Nr. 2 StGB) muss abgeschafft werden, da derzeit die Ausbeutung durch den Wohnungsinhaber einer milderen Strafandrohung als die Ausbeutung durch den Zuhälter (nach § 181a Abs.1 Nr.1 StGB) unterworfen ist. Um Mietwucher zu unterbinden, dürfen nur ortsübliche Mieten für Gewerbeflächen erlaubt sein. Besondere Formen der Prostitutionsnutzung (Flatrate-Bordelle, Gang-Bang-Partys usw.) müssen verboten werden.

 

Begründung:

 

Seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes hat sich die Lage durch den massiven Zustrom junger OsteuropäerInnen und MigrantInnen aus anderen Herkunftsländern, die sich aus wirtschaftlicher Not und nicht selten auf Druck der Familien, zur Prostitution gezwungen sehen, massiv geändert. Wachsende Konkurrenz unter Prostituierten hat zu Dumpingpreisen im Gewerbe geführt. In Großbordellen führen Mieten, Eintrittspreise und Steuern zu hohen Zugangskosten, so dass Frauen noch öfter als auf dem Straßenstrich Verkehr haben müssen, bevor sie selber etwas verdienen.

 

Die selbstbestimmte Prostituierte, die auf Augenhöhe mit dem Freier verhandelt und von ihrem Lohn leben kann, ist eine Ausnahme. In der Realität gehen mehrheitlich sehr junge Frauen aus Südosteuropa, die in einem faktischen Abhängigkeitsverhältnis zu Zuhältern oder Bordellbetreibern stehen, aus wirtschaftlicher Not der Prostitution nach. Sie sind einem System ausgesetzt, in dem Gewalt, erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen und sexuelle Ausbeutung an der Tagesordnung sind. In der Drogenprostitution bieten sich Frauen zu Dumpingpreisen an, um ihre Sucht zu finanzieren. Menschen vor dieser Art der Ausbeutung zu schützen, ist eine gesellschaftliche Verpflichtung und kann nicht Aufgabe weniger Beratungsstellen sein, die vor Ort meist nur die größte Not lindern können. Es müssen Bedingungen geschaffen werden, die ein sicheres Arbeitsumfeld und eine soziale Absicherung zum Ziel haben.

 

Die im Antrage geforderte Konzession stellt sicher, dass die Prostituierten unter Polizeischutz stehen und nicht unter dem „Schutz“ des organisierten Verbrechens und der Zuhälter. Durch die Konzessionsvergabe an erkennbar selbstbestimmte Prostituierte, wird ausgeschlossen, dass Personen, die ihre Rechte nicht kennen, sexuell ausgebeutet werden.

 

Die Verlängerung der Konzession ist an gesundheitliche Untersuchungen gebunden, die einen regelmäßigen Kontakt zu psychosozialen Beratungsstellen ermöglichen und eine Brücke zu Ausstiegsangeboten bauen. Auch das Problem, dass Freier selten erkennen, ob eine Frau zur Prostitution gezwungen wurde, könnte mit einer Konzessionspflicht umgangen werden: Das Anbieten oder die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen bei einer Prostituierten mit Konzession wäre zukünftig legal, ohne Vorhandensein einer Konzession aber strafbar. Die Anzahl von Konzessionen, die in einem bestimmten Gebiet vergeben werden, sollte begrenzt sein. So könnte erwirkt werden, das Prostituierte mit ihren Einnahmen, von denen ein Teil in eine Prostitutions-Sozialkasse eingezahlt werden könnte, ihren Lebensunterhalt sichern können.

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X-YZ, danke für's Einstellen. So ist das direkt von jedem zu lesen.

 

Da muß man die Grünen doch echt mal loben. Da stecken wahrlich hehre Absichten dahinter. Und das liegt bestimmt in der Wählergunst ganz vorne. Da werden alle Vorurteile bedient, die man in der Gesellschaft so über P6 haben kann. Und leider ist an dem einen oder anderen Aspekt ja durchaus etwas Wahres dran.

 

Indessen, es mag im Extremfall so kommen, wobei ich davon in keinster Weise überzeugt bin. Aber was spielt das für eine Rolle, wenn ausnahmslos ALLE die in diesem Entwurf genannt werden, nicht das geringste Interesse haben, auch nur ansatzweise dabei mitzuspielen?

 

Gesetz hin, Gesetz her, selbst in Ländern in denen Prostitution gänzlich verboten ist haben sie sie.

 

Altersgrenze 21? Schön und gut. Aber ich darf mich mit 18 als Bundeswehrsoldatin in Afghanistan totschießen lassen und hierzulande wird ja auch die 18 als Altersgrenze bereits unterlaufen. Mit 21 wird die Gruppe derer die das tun nur größer.

 

Bockschein für Freier und Prostituierte? Geradezu lächerlich. Bereits heute könnte man wenn man wollte als Freier bereits eine Rechnung z.B. für 1 ON zum Preis von 2.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer verlangen. Unter Strafandrohung muß die Dienstleisterin diese dann auch ausstellen.

 

Mal Hand auf's Herz, wer von den beiden Beteiligten braucht für's Ficken eine Quittung? :lach: Schon mal jemand eine ausgestellt? Schon mal jemand eine verlangt? (Außer in Ausnahmefällen?)

 

Eben.

 

Zwei Dinge muß man in der politischen Arbeit verstehen:

 

1. Die Suppe wird nie so heiß gegessen, wie sie gekocht wird. Heißt für die Politstrategie: Erstmal das maximal Unmögliche fordern, die anderen streichen sowieso 2/3 raus und auf den Rest kann man sich einigen.

 

2. Gesetze die von KEINEM der von ihnen Betroffenen akzeptiert werden, haben in der Regel eine sehr kurze Lebensdauer. Mag es ins Illegale abrutschen, mag es Grauzonen geben, der Fantasie zur Schaffung von Umgehungstatbeständen sind fast keine Grenzen gesetzt. Und damit haben die Menschen bisher noch so ziemlich jede gesetzliche Regelung geknackt, die sich in der Praxis als untauglich erwiesen.

 

In der Fortschreibung und der Gesetzesauslegung wird dem dann Rechnung getragen.

 

Mal so'n Beispiel: Spielstraße. Gilt Schrittgeschwindigkeit. Schritt! Wohlgemerkt. Hält sich kein einziger Autofahrer dran. Kann er so gut wie nicht, weil die meisten Autos bei eingelegtem Gang schon schneller sind. Und Fahrrad- und Motorradfahrer würden schlicht auf die Seite umkippen. Braucht Ihr nicht probieren, ist Fahrphysik. Bestimmte Mindestgeschwindigkeit muß sein.

 

Also hat der Gesetzgeber das Gesetz gelassen. Aber für diesen, und zwar nur für diesen speziellen Fall die Schrittgeschwindigkeit eben in der Anwendung nach oben korrigiert.

 

Damit keiner mehr vom Rad fällt. :lach:

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Lieber Max,

ich versuche immer noch deine Beiträge zu verstehen und einzuordnen. Bei "Bayernbulle" und "Lolo" ist mir das schon gelungen.

 

Lieber Achim,

Gesellschaftliche Akzeptanz? Oder persönliche Akzeptanz? Das sind schwierige Themen und dies würde ich nicht an Flatrate oder Gangbang festmachen wollen.

Was würde ein Vater sagen, wenn ihm die Tochter verkündet:

- Papa, ich brauch mehr Geld für Kondome; meine Mitschüler und Lehrer habe ich schon durch, jetzt kommt die Bundeswehrkaserne nebenan dran.

- Ich will ins Guinnessbuch der Rekorde http://www.vice.com/de/read/ein-interview-mit-der-frau-die-mit-100000-mnnern-schlafen-will-ania-lisewska

- Ich habe mich bei einem Escortservice beworben.

usw. usw.

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Ich denke, gesellschaftliche Akzeptanz fängt bei persönlicher Akzeptanz an.

Es gibt eben Dinge, an denen ich nicht beteiligt sein möchte.

- Ich möchte nicht, dass an unseren Gebäuden ein Fensterputzer als Free-Climber herum klettert. Auch wenn es ihm vielleicht Spass macht, möchte ich an seinem Absturz nicht beteiligt sein.

- Ich möchte nicht, dass in unserer Gesellschaft Menschen ihre Organe verkaufen. Auch wenn sie das Geld dringend brauchen. Wenn sie ihre Organe freiwillig spenden, ist das für mich ok.

- Die Liste lässt sich noch beliebig fortsetzen.

 

Auf der anderen Seite möchte ich aber auch keine staatliche Bervormundung und ein Maximum an persönlicher Freiheit.

 

Fakt ist, die Reform des ProstG zielt auf diese Trennlinie ab. Danach wird es legale und regulierte Formen der Prostitution und illegale, verfolgte Formen in Deutschland geben.

 

Die Frage um die es hier geht ist: Gelingt es das Ziehen dieser Trennlinie aufzuhalten oder sollte man sich damit abfinden und versuchen sie mit zu gestalten? Das fängt bei der eigenen Einstellung dazu an. Und daran arbeite ich noch.

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Zitat X-YZ: Lieber Max,

ich versuche immer noch deine Beiträge zu verstehen und einzuordnen. Bei "Bayernbulle" und "Lolo" ist mir das schon gelungen

 

 

@ X-YZ: Du, kein Problem. Was genau haste denn nicht verstanden? Ich erkläre es Dir gerne nochmal. :wink:

 

 

@ Achim: Soweit haste ja Recht. Gesamtgesellschaftliche Entscheidungen sind immer einzelne Entscheidungen einer kummulierten Vielzahl von Individuen. Das ist schon klar.

 

Die Frage ist doch, aufgrund welcher Kriterien treffen Individuen ihre Entscheidungen?

 

Und dabei darfst Du nicht immer von Dir und Deinem Bildungsgrad ausgehen. Das Gros der Menschen die auch ihre individuellen Entscheidungen treffen sind da weniger reflektiert und haben weniger Bildungshintergrund als Entscheidungsgrundlage.

 

Also was macht dann das Individuum bei seiner Entscheidung?

 

Eben: Hört auf den Bauch oder schaut was die anderen machen.

 

Die Soziologen und Volkswirtschaftler unterscheiden dabei im wesentlichen drei Entscheidungstypen: "doing-first", "seeing-first" und "thinking-first". Kann man sich auch mal selbst testen, was man für ein persönliches Entscheiderprofli hat. Gibt es Tests dazu. Ist mal ganz interessant.

 

Für einen gesamtgesellschaftlichen Wandel der Entscheidungshaltung der breiten Öffentlichkeit geht es also darum, letztlich alle drei Entscheiderprofile auf unterschiedliche Art und Weise anzusprechen.

 

Für Menschen des Typs "seeing-first" bedeutet Information zum Beispiel alles. Aber auch die beiden anderen Typen reagieren darauf: Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung!

 

Selbst die als von manchen als "reines Gelaber" empfundenen Diskussionen in Foren wie diesen tragen letztlich in ganz hohem Maße dazu bei, die Themen zu multiplizieren und nach außen zu tragen.

 

Wir müssen dabei noch nicht einmal zu dem viel beschworenen "Ergebnis" kommen. Das können Foren und Diskussion gar nicht leisten, sollen sie auch nicht, denn die Kommunikation über P6 Themen muß im Sinne der Aufklärung und Information weitergetragen werden. Die Diskussion, Komjunikation und die Verbreitung dieser Themen in der Öffentlichkeit ist das Ergebnis und das Ziel.

 

Wir können heilfroh sein, daß es uns (Anbieterinnen und Kunden) als letztlich doch einer Minderheit erst dank dem Internet überhaupt gelingt, das Thema nach vorne zu tragen und zu befördern.

 

Und dank Plattformen wie MC Escort.

 

:willkommen:

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@ X-YZ: Du, kein Problem. Was genau haste denn nicht verstanden? Ich erkläre es Dir gerne nochmal.

 

Danke, das hilft mir wenigstens bei der Zuordnung!

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:40 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:37 Uhr ----------

 

Lieber Max,

ich versuche immer noch deine Beiträge zu verstehen und einzuordnen. Bei "Bayernbulle" "Lolo" und Max ist mir das gelungen.

 

 

 

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Hier mal ein paar Beispiele aus der Praxis die deutlich machen, dass eine Reglementierung dringend nötig ist (Quelle bmfsfj):

 

Beispiel 2: Der Kaufmann B. aus der Region Hannover erwirbt drei VW-Busse und richtet sie mit ein-fachsten Mitteln mit einer Liegefläche aus. Als solche stellt er sie Prostituierten zur Verfügung, die ihm durch seinen polnischen Freund Wlodek zugeführt werden.Weiterhin weist er den Prostituierten die jeweiligen Standorte zu, an denen sie ihre sexuellen Dienstleistungen anbieten.In Ermangelung der notwendigen Fahrerlaubnisse werden die Frauen von B. täglich zu „ihrem Einsatzort“ gefahren und abgeholt. Kaufmann B. hat lediglich die Vermietung von Wohn-mobilen angezeigt und erklärt (wenn überhaupt) Einnahmen von 30 € täglich pro Fahrzeug. Tatsächlich erzielen die Prostituierten Einnahmen von rd. 300 € täglich, von denen sie 200 € an B. abführen und 50 € an Wlodek. B. selbst „verdient“ somit täglich 600 € und damit an zwanzig Werktagen monatlich 12.000 €. Ganzjährig, denn im Winter sorgt ein kleiner Gasstrahler im alten Bus für angenehme Arbeits-temperaturen.

In Ermangelung einer Erlaubnis kann er sich hinsichtlich der Gestaltung des Arbeitsplatzes beschränken auf Matratze-Küchenrolle-Kondom, wobei Letzteres entbehrlich ist und ein Verzicht darauf in der Regel die Einnahmen sogar noch erhöht.Steffen C., ein Freund von B., betreibt übrigens einen Imbissstand. Drei Sonderprüfungen beim TÜV waren fällig, Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Unfallversicherungsverband, ein schier endloses Erlaubnisverfahren, Gesundheitsprüfungen aller Mitarbeiter, bevor die erste Bratwurst über den Tresen ging. Und Steffen C. muss sich strikt an Auflagen und Bedingungen halten und selbst wenn er säumig mit seinen Gewerbesteuern wird, muss er mit dem Verlust seiner Konzession rechnen.

 

Beispiel 3: Der deutsche Staatsangehörige K. ist bereits seit mehreren Jahren im „Rotlicht“ aktiv. Er wirt-schaftet im Jahre 2005 in einem Bordell. In dieser Funktion beschafft er zwei Frauen aus Nige-ria falsche Pässe, um ihnen eine Arbeitsaufnahme in Deutschland zu ermöglichen.Seine „Hilfe“ lässt er sich mit 10.000 € bezahlen, die die Frauen im Bordell als Prostituierte abarbeiten müssen.Er wird wegen dieser Taten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verur-teilt.Als er im Sommer 2007 aus der JVA entlassen wird, pachtet er ein geeignetes Objekt mit sechs Räumen, zeigt eine gewerbliche Zimmervermietung an und betreibt ein Bordell, in dem nun-mehr zeitweilig bis zu fünf Prostituierte arbeiten, die ihm Tageseinnahmen von 500 € bescheren.

 

Beispiel 5: Der Unternehmer S., ebenfalls wegen Verstößen nach dem Aufenthaltsgesetz bestraft, wird Pächter eines Wohnblocks mit über 40 Zimmern. Neben einer gewerblichen Zimmervermie-tung zeigt er auch noch den Betrieb einer Kantine an.

Die angezeigten Gewerbe genügen, um in der Stadt F. das größte am Ort befindliche Bordell zu betreiben, für das er in einschlägigen Medien öffentlich wirbt. Selbst wenn er nur täglich 30 Zimmer zu einem Tagesmietpreis von 100 € vermietet, erzielt er Tageseinnahmen von 3.000 € und da er „rund um die Uhr“ geöffnet hat und die Prostituierten auch zahlen müssen, wenn sie krank oder abwesend sind, kann er fest mit monatlich 90.000 € Einnahmen rechnen. Da die Prostituierten verpflichtet sind, sich in „seiner“ Kantine zusätzlich mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln zu versorgen, füllt er zusätzlich mit diesen Geldern seine Portokasse.Standards hat er nicht einzuhalten, Kunden und Prostituierte teilen sich die Etagentoiletten und im angemieteten Arbeitszimmer erholen sich die Prostituierten gleichzeitig von ihrem wahrlich anstrengenden Job.Im Tagesmietpreis von 100 € sind natürlich Stromkosten nicht enthalten. Pfiffig wie Unter-nehmer S. ist, stattet er jedes Zimmer mit Automaten aus, die die Prostituierten stündlich mit einer 1-Euro-Münze bedienen müssen, damit ihnen das Licht nicht ausgeht.Beim Finanzamt erklärt S. einen Jahresumsatz von rund einer Million Euro. Er wird damit steuerlich nicht auffällig, die wahren Umsätze sind eh nicht festzustellen. Die erklärten Zahlen entsprechen ja der Schätzung, und dass er vielleicht weitere 200.000 € an der Steuer vorbei-lenkt, interessiert nicht.Dass die in seinem Hause arbeitenden Frauen künftig Steuern zahlen sollen, findet er gut.Natürlich ist er bereit, von jeder Frau den pauschalen Tagessteuersatz von 25 € einzuziehen und an das Finanzamt abzuführen. Das macht natürlich auch Arbeit und daher Sinn, künftig täglich 130 € von jeder (natürlich selbstständig arbeitenden) Prostituierten einzuziehen, und so nimmt er täglich nochmals zusätzlich 150 € ein, sozusagen für besondere Aufwendungen, die er hat.

 

Beispiel 6: Anna ist gerade 18 Jahre alt geworden. Sie kommt aus Bulgarien, hat kaum Schulbildung und die Chance, in ihrer Heimat einen Job zu bekommen, tendiert gen null.Ein Freund Nuri nimmt sie mit nach Deutschland zu seinem Bekannten Hakan, der hier eine „gewerbliche Zimmervermietung“ betreibt. Dass sie sich prostituieren soll, ahnt sie vielleicht, vertraut aber darauf, dass wohl schon alles gut gehen wird. Einen Monat in Deutschland arbeiten und 500 € mit nach Hause zu nehmen, das ist ihr Traum. Hakan will zunächst ein paar Unterschriften, sagt, er müsse Papiere besorgen, sonst könne sie hier nicht arbeiten, die seien nicht ganz billig. Anna wird beim Finanzamt von Hakan gemeldet, sie ist jetzt selbstständig und steuerpflichtig. Mit beiden Begriffen kann Anna nichts anfangen.Sie prostituiert sich – Hakan erzählt, was die Männer so verlangen und wie viel Geld sie neh-men soll.

Ihr Zimmer ist 12 m2 groß, mit kleinem Fenster zum Hinterhof im 3. Stock, nur die Oberlichter lassen sich öffnen. Die Matratze auf dem Bett ist uralt, die Bettwäsche wird einmal wöchent-lich gewechselt und das bei fünf Kunden am Tag, die Anna bedient.Es gibt einen Stuhl, einen kleinen Tisch und ein Waschbecken mit lediglich kaltem Wasser, wo Anna und gleichzeitig ihre Kunden Körperhygiene betreiben können. Aus Annas Perspektive sind die Verhältnisse – verglichen mit dem, was sie aus ihrer Heimat kennt – gar nicht so schlecht.Sie verdient am Tag ca. 250 €, und da sie neben der Zimmermiete Hakan noch das Geld geben muss für die Arbeitspapiere, die er besorgt hat, bleiben ihr nach 20 Tagen noch 500 €. Anna ist glücklich und Hakan ist mit seinen 4.500 € auch zufrieden.

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Gute Beispiele. So wird P6 leider auch ausgeübt und von Politik und Gesellschaft wahrgenommen.

 

Dann ist klar, daß es einer Regulierung bedarf, weil mit solchen Gegebenheiten niemand wirklich zufrieden sein wird. Wir dürfen bei der Betrachtung auch nicht immer von der heilen Welt des Escorts in 5 Sterne Häusern ausgehen.

 

Problem bei der staatlichen Regulierung: Es muß auch Sorge dafür getragen werden, daß man aus Unkenntnis nicht "das Kind mit dem Bade ausschüttet", nur um das Schmutzwasser zu entsorgen, wie das so schön heißt. :wanne:

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Der Tsunami, der mit derlei Extrembeispielen "heraufbeschwört" werden soll, wird Kind, Badewanne und Haus ...will sagen FKK- Club; Kaufhaus und Edelsuite wegspuelen ... da mach Dir mal keine Illusionen.

 

Es wird nnatürlich nicht verschwinden, sondern in der Grauzone der Illegalitaet wieder aufgebaut werden.

 

Yupp. So isses. Leider begreift das die Politik nur sehr schwer. :heul:

 

Immerhin stammen die Beispiele aus dem Fundus des Bundesministeriums. :boink:

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Die Kondompflicht, wie in Bayern, scheint ja schon beschlossene Sache der Koalition zu sein. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/prostitution-kondompflicht-bei-kaeuflichem-sex-bundesweit-geplant-a-987720.html Da, wie in Bayern, dann auch Oralverkehr dazu gehört, wird es "lustig". Scheinfreier bundesweit? Was die "Experten" noch vergessen haben ist das Lecktuch. Ich habe mich, obwohl nicht so politisch engagiert, entschieden, den Aufruf von Donna Carmen und der Sexworker Vereinigung zu unterstützen. Irgendwann wollen die auch noch den ehelichen Verkehr reglementieren und ausserehelichen Verkehr ganz verbieten. Bei manchem Beitrag hier, frage ich mich ob Derjenige nicht besser bei EMMA aufgehoben wäre, oder vielleicht sogar ist?

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Problem bei der staatlichen Regulierung: Es muß auch Sorge dafür getragen werden, daß man aus Unkenntnis nicht "das Kind mit dem Bade ausschüttet", nur um das Schmutzwasser zu entsorgen, wie das so schön heißt. :wanne:

 

Der Tsunami, der mit derlei Extrembeispielen "heraufbeschwört" werden soll, wird Kind, Badewanne und Haus ...will sagen FKK- Club; Kaufhaus und Edelsuite wegspuelen ... da mach Dir mal keine Illusionen.

 

Es wird nnatürlich nicht verschwinden, sondern in der Grauzone der Illegalitaet wieder aufgebaut werden.

 

Um so erschreckender, dass hier massiv diese Regulierungen eingefordert werden.

 

Das "Kind mit dem Bade ausschütten" erfolgt ganz sicher nicht aufgrund der zukünftigen Reglementierungen, dazu ist die Politik und Gesellschaft viel zu liberal aufgestellt. Ich bitte doch bei der ganzen Diskussion einmal zu berücksichtigen, dass Prostitution in Deutschland nicht verboten ist, nicht einmal nur geduldet ist, sondern durch Gesetz erlaubt und sittenkonform ist. Und dieses Gesetz schützt die Prostituierten - in wievielen Ländern gibt´s das denn bitte???

 

Sogar ganz im Gegenteil zu oben, das "Kind mit dem Bade ausschütten" erfolgt nur durch den Ruf nach maximaler Liberalität im Bereich der Prostitution nach dem Grundsatz des "immer mehr, immer weiter und immer höher"!!!

 

Genau die damit entstandenen Auswüchse wie Flatrate-Puffs (GV/OV für 5 € / Ausbeutung; Verletzung des Prinzips der Prostitution), immer mehr AO Clubs, ohne Gummi Clubs, AO - Gangbangs und die Werbung dazu ( keine Kondompflicht), abgestrafte Zuhälter und Menschenhändler betreiben Bordelle (keine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber) müssen dann seitens der Politik durch Regelmentierungen ausgemerzt werden. Die Gesellschaft geht eben nicht selbstverantwortlich mit diesen Themen um, sondern findet es dann auch noch wie oben Asfaloth "erschreckend, dass diese Regelungen eingefordert werden".

 

Wir dürfen doch Ursache und Wirkung hier nicht vertauschen!!!

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  • 2 Wochen später...

Ich schrob ja schon vor einiger Zeit, dass eine Registrierung schon alleine wegen ihres Charakters als Zwangsouting in meinen Augen völlig inakzeptabel ist, dies vor allem auch vor dem Hintergrund des heutzutage völligen Fehlens von Datensicherheit.

 

Aus wesentlich berufenderen Munde kommt hier eine Vertiefung incl. schon jetzt praktizierter, in diesen Fällen sogar gewollter, Weitergabe von Daten:

 

http://www.johannaweber.de/zartliche_Dominanz/DOMINA-BLOG/Eintrage/2014/9/2_Von_Zwangspolitikern_und_der_Meldepflicht_fur_Sexarbeiter_innen.html

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bleiben ihr nach 20 Tagen noch 500 €. Anna ist glücklich und Hakan ist mit seinen 4.500 € auch zufrieden.

 

 

Und was wäre, wenn man die Sexarbeit wieder Illegal machen würde?

Die Preise würden sich erholen, man müsste keine Steuern abdrücken.

Und Anna würde wieder in ihre Trostlosigkeit abgeschoben werden.

Hakan eine Zeit einsitzen.

 

Hm, irgendwie krank der Gedanke.

:huepfen::tanzen:

 

Ich bin Brav

 

quod est demonstrandum

BRAV

Braucht regelmäßig Arsch voll

Ok- Beweis erbracht.

 

ania@actrice.at

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