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Aktuelles BGH Urteil zur Scheinselbstständigkeit in Bordellen


Empfohlene Beiträge

Auf Wunsch vom Chef stell' ich hier mal den post von Ariane ein. Dadurch daß es ein BGH-Urteil ist, hat es eben doch eine gewisse Relevanz.

 

Danke für's Einstellen der links Ariane. :blume3:

 

 

 

Thema Scheinselbständigkeit:

 

BGH verurteilt Zuhälter erstmals wegen Scheinselbständigkeit der Prostituierten

 

http://www.tagesspiegel.de/politik/s.../10815092.html

 

hier die Urteilsbegründung

 

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/kl..._20130507.html

 

hier werden auch Escort-Leistungen erwähnt

 

http://www.tagesspiegel.de/meinung/p.../10817490.html

 

hier ist der Kommentarteil streckenweise lesenswert

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 00:24 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 00:18 Uhr ----------

 

Nachtrag von mir:

 

Das ist nach meinem Dafürhalten aufgrund der gleichen Gesetzes- und Sachlage entschieden worden wie seinerzeit im Flatrate-Puff bei Stuttgart.

 

Es spricht somit vieles dafür, daß die geltende Rechtslage durchaus ausreichend ist, um Kriminalität und strafbare Handlungen in den Griff zu bekommen.

 

Da erscheint eine Verschärfung des Prostitutionsgesetzes aus diesen Gründen nicht angemessen.

 

Insoweit sehe ich in diesem Urteil eine positive Signalwirkung.

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Von dieser Sichtweise betroffen war eine bayrische Agentur und eine Agentur aus NRW. Es gibt auch noch laufende Verfahren mit ungewissem Ausgang.

In einigen Fällen war und ist es der Internetauftritt, der Grund zur Annahme gibt dass die Gesamtleistung eines vermittelten Dates der Agentur zuzurechnen ist und somit die MwSt über das Gesamthonorar von der Agentur zu leisten ist. Lohnsteuerrechtlich und sozialabgabenrechtliche Ermittlungen folgen dem auf dem Fusse.

In zwei Fällen geht es um den Umstand, dass die Agenturleitung sich nicht auf Übermittlung der Kundenanfragen beschränkte, sondern Weisungen an die Damen erteilte.

Es herrscht hier allgemeine Rechtsunsicherheit, die auch von versch. Behörden ausgenutzt wird.

Man nennt das auch das Al Capone Prinzip: Kriegen wir sie nicht übers Strafrecht, dann kriegen wir sie über die Steuer. http://www.nomos-shop.de/Wirtz-Al-Capone-Prinzip/productview.aspx?product=8118

 

Dies ist teilweise auch ein Grund, warum einige Agenturen ihren Sitz ins liberalere Ausland verlegt haben.

Beim Porno Versandhandel ist dies schon seit Jahren der Fall. Dies entzieht aber auch dem Fiskus einiges an

Steuereinnahmen.

Bearbeitet von alfder
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Bei aller möglichen Übertragbarkeit von Gerichtsurteilen, ein Urteil gilt immer nur für den jeweils verhandelden Einzelfall.

 

Gerade bei komplexen Fragestellungen wie der Scheinselbständigkeit ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß es immer wieder zu in Detailfragen abweichende Ansichten der Richter gibt.

 

Viele uneinheitliche Urteile zur Scheinselbständigkeit aus anderen Wirtschaftsbereichen belegen dies.

 

Sicher kann man aus dem BGH Urteil Handlungsempfwhlungen ableiten, Gesetzeskraft aber erlangt auch ein BGH Urteil nicht.

 

Der Einzelfall bleibt auch in Zukunft entscheidend.

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Die Verfolgung von Scheinselbständigkeit hat leider nichts mehr mit dem Schutzgedanken für Arbeitnehmer (Verhinderung von Lohndumping, Schwarzarbeit etc.) zu tun sondern wird ganz einfach pragmatisch angewendet um leichter an die Steuer etc. ranzukommen.

Es ist leichter die Steuer etc. beim Arbeitgeber für 50 Angestellte reinzuholen, kommt durch monatliche Abrechnung auch schneller, als bei 50 Selbständigen die Einkommenssteuer.

Verfolgt wurde das bisher hauptsächlich im Baugewerbe, wo z.B. ein Akkordpflasterer für jeden Auftrag ein Angebot erstellen muss und nicht ausschliesslich für einen Auftraggeber arbeiten darf.

Ausnahmen gibt es für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte, für die dann die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht ist.

Die 3 von 5 Punkte Regelung für den Verdacht wurde 2003 gestrichen, damit herrscht noch mehr Rechtsunsicherheit und die Auslegung ist individuell vom Richter abhängig.

§ 7 Absatz 4 SGB IV schützt weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sondern dient ganz einfach dem Schutz der staatlichen Einkünfte und könnte nach meiner Meinung ganz gestrichen werden.

 

Sozialgesetzbuch Viertes Buch

Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

 

In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)

Bearbeitet von alfder
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Und es ist ein plakatives Beispiel, wie wenig solche Schutzbehehauptungen nützen, wenn man tatsächlich etwas anderes macht.

 

Genau anders herum, Achim. Mit dieser Schutzbehauptung hat die Agentur die gesamte Umsatzsteuer eben nicht am Hals.

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Ja, das Gerichtsurteil ist eine Einzelfallentscheidung, wird aber auf Vieles Auswirkungen haben auf z.B. Club und Bordellbetreiber, wenn es zu weiteren ähnlichen Urteilen kommt.

 

Entweder müssen die Frauen angestellt arbeiten....

das bedeutet dann aber auch um Summe YXZ ( das was ihnen heute bleibt) zu verdienen müssen die Damen 25% mehr Kunden bedienen ( ohne Einkommenseinbußen) oder die Preise für Kunden müssen um 50% steigen.

 

.... oder die Betreiber beschränken sich auf reine Vermietung von einem abgeschlossenen möblierten Zimmer.

- Wäsche ( Handtücher und Bettwäsche) muss als Paketpreis extra gebucht und bezahlt werden und liegt abgezählt auf dem Bett.

- Werbung muss selbst organisiert und bezahlt werden

- Essen muss wie in einer Kantine organisiert werden, bzw muss von außerhalb teuer bestellt und bezahlt werden

- Frauen stehen schneller auf der Straße mit Mietschulden oder ohne Geld und Übernachtungsmöglichkeit

die Liste lässt sich fortsetzen....

immer kommt dabei heraus, die Frauen müssen entweder mehr arbeiten, Preise erhöhen oder auf benötigtes Einkommen verzichten.

Die "Puffsozialsolidarität" darf dann nicht mehr greifen, es gibt also kein "Handgeld" mehr.. ( kostenlose Übernachtung, kostenloses Essen und Trinken (finanziert durch Betreiber oder Kolleginnen) und der Verdienst von nur einem Kunden bleibt bei der Frau und unangetastet).

 

Zudem sind alle Dienstleisterinnen dann gemeldet, können nicht einfach den Arbeitsplatz wöchentlich wechseln ( außer es werden Sondermodelle entwickelt, bei denen man nur 1 Woche in der jeweiligen Stadt angestellt arbeiten muss usw)

 

Deshalb wird von einigen Politikern und Polizei wahrscheinlich auch gefordert, dass das eingeschränkte Weisungsrecht §3 ProstG wegfällt (das nur für Arbeitnehmerinnen gilt) ...denn sonst ließen sich Betriebe ja kaum wirtschaftlich führen, wenn "Arbeitnehmerinen" selbst entscheiden könnten wann sie arbeiten, wann sie frei machen,wann längere Heimataufenthalte anstehen, den Umfang der Dienstleistung, Preise für Sonderdienstleistung, und vor allem ob sie Kunden ablehnen...

 

Wenn das auch auf Vermittlung von Dienstleistung/Begleitung/Zeit als Agentur greift, dann werden die Agenturen zu Arbeitgebern,die Abgaben an die Agenturen steigen und die Einkünfte der Vermittelten sinken, bzw müssen durch Mehrarbeit (ohne Mehrvehrverdienst) oder Preiserhöhnung aufgefangen werden müssen.

 

Selbständig ist man dann nur noch, wenn man sich eine eigene Wohnung mietet und selbst darin arbeitet, Hotelzimmer bucht, oder independent ohne Agentur die Dienstleistung anbietet.

 

Das Urteil klingt für mich nach der vorauseilenden Umsetzung der geplanten Konzessionierung von Prostitutionsstätten.

 

Den Faden, was da auf alle zukommt, kann jeder selbst weiterspinnen...

 

Da erschließt sich mir auch noch mehr die Forderung nach Registrierung und Meldepflicht, denn die trifft dann ja nur noch die, die independent arbeiten...

alle anderen sind dann ja schon zwangsgeoutet, gläsern, kontrollier- und überwachbar.

 

Das Eckpunktepapier sieht immer mehr aus wie die kleinste Spitze des Eisberges, der auf uns zukommt.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 11:52 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:39 Uhr ----------

 

Genau anders herum, Achim. Mit dieser Schutzbehauptung hat die Agentur die gesamte Umsatzsteuer eben nicht am Hals.

 

Ist irrelevant, da dann die vermittelte Zeit als Grundlage gilt, denn ob Dienstleistung vermittelt wird oder bezahlte Zeit, interessiert die Behörden nicht.

Bearbeitet von Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Ein selbstständiger Unternehmer, den jemand an der Hand zur Gewerbeanmeldung führt, ist schon etwas skurril.

 

Es geht hier nicht um die Steuern, denn es spielt keine große Rolle, ob diese als Lohnsteuer oder Einkommenssteuer abgeführt wird. Es geht vielmehr um die Sozialabgaben. Und werde die Arbeitnehmer noch die Gesellschaft können ein Interesse daran haben, das diese in erheblichem Umfang unterdrückt werden.

 

Wenn jetzt plötzlich Sozialabgaben fällig werden, dann stört dies zunächst das Preisgefüge. Die Folgen hat Tanja beschrieben. Aber was ist daran schlimm oder unnormal. Das leisten heute mehr als 20Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Zum Problem wird es erst dadurch, dass dies im P6 die Ausnahme ist. Selbst wer gesetzeskonform arbeiten wollte, hätte, angesichts der Konkurrenz, keine

Chance.

 

Das Prinzip Al Capone scheint mir gut geeignet zur Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen im P6.

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Ist irrelevant, da dann die vermittelte Zeit als Grundlage gilt, denn ob Dienstleistung vermittelt wird oder bezahlte Zeit, interessiert die Behörden nicht.

 

Da werde ich am Montag dem Anwalt (spezialisiert auf Prostgewerbe) der mir diese Auskunft gegeben hat, aber mal ordentlich die Meinung blasen, wie er mir diesen irrelevanten Unsinn erzählen kann....

Bearbeitet von lolo
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Die Einführung einer Pflichtsozialversicherung für ALLE Selbständigen würde das Problem sehr einfach lösen, denn für die zahlen die Arbeitnehmer, die keine Wahl haben auch fleissig ein. Wenn die Selbstständigkeit scheitert, was öfter vorkommen soll, zahlt auch die Allgemeinheit.

Ich höre schon den Aufschrei der Privilegierten, die jede Rolle Klopapier von der Steuer absetzen, sich preiswert privat krankenversichern und im Alter oder bei ernsten Problemen die Fürsorge des Staats in Anspruch nehmen.

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Da werde ich am Montag dem Anwalt (spezialisiert auf Prostgewerbe) der mir diese Auskunft gegeben hat, aber mal ordentlich die Meinung blasen, wie er mir diesen irrelevanten Unsinn erzählen kann....

 

Wenn du wissen möchtest wie viel der Rat deines Anwalts wert ist, dann bitte ihn doch, dir das mal kurz schriftlich zu geben.

 

Ich tippe mal, wenn du je einen Brief hierzu bekommst, dass seine Antwort deutlich mehr Handlungsanweisungen enthält als nur einen dürren Satz.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:41 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:36 Uhr ----------

 

Die Einführung einer Pflichtsozialversicherung für ALLE Selbständigen würde das Problem sehr einfach lösen, denn für die zahlen die Arbeitnehmer, die keine Wahl haben auch fleissig ein. Wenn die Selbstständigkeit scheitert, was öfter vorkommen soll, zahlt auch die Allgemeinheit.

Ich höre schon den Aufschrei der Privilegierten, die jede Rolle Klopapier von der Steuer absetzen, sich preiswert privat krankenversichern und im Alter oder bei ernsten Problemen die Fürsorge des Staats in Anspruch nehmen.

 

Das wäre die phantasielose Variante, die jedoch einige Gesetzesänderungen erforderlich machen würde. Die Normalität ist soziale Pflichtversicherung für alle nichtselbstständig Erwerbstätigen. Man muss es nur flächendeckend tun.

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Wenn du wissen möchtest wie viel der Rat deines Anwalts wert ist, dann bitte ihn doch, dir das mal kurz schriftlich zu geben.

 

Ich tippe mal, wenn du je einen Brief hierzu bekommst, dass seine Antwort deutlich mehr Handlungsanweisungen enthält als nur einen dürren Satz.

 

 

Ich habe das etwas verkürzt dargestellt. Es war ein halbstündiges Telefonat und genau dieser Anwalt hat den Münchener Agentur Fall geführt. Die Urteilsbegründung war in der Tat etwas umfangreicher. Aber es ist eben nicht "irrelevant" in Bezug auf die Umsatzsteuer, dass nur die Zeit vermittelt wird, so wie Tanja es geschrieben hatte, sondern es ist der entscheidende Punkt.

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Fehlen allerdings zivilrechtliche Verpflichtungen, ist für die Bestimmung des leistenden Unternehmers auf das Außenverhältnis, also darauf abzustellen, wer für den Leistungsempfänger – vorliegend den Kunden des Escort Service - erkennbar als Unternehmer aufgetreten ist.

 

Das Urteil:

 

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=STRE201370157&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true

 

Nachtrag:

Das ist das Urteil zu dem mir bekannten Fall. Das Thema wurde (ich bin zu faul zum suchen) hier schon hinlänglich und in aller Ausführlichkeit diskutiert.

Bearbeitet von alfder
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Eigentlich ein sehr interessantes Urteil für die Damen.

 

Da das BGH die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Damen festgestellt hat folgt, dass alle Zahlungen des Clubs an die Damen Nettoentgelte sind. Sollten die Damen diese Zahlungen im Rahmen ihrer Einkommenssteuer versteuert haben, dann habe sie jetzt die Möglichkeit, diese Steuern vom FA zurück zu bekommen.

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Bei aller möglichen Übertragbarkeit von Gerichtsurteilen, ein Urteil gilt immer nur für den jeweils verhandelden Einzelfall.

 

Gerade bei komplexen Fragestellungen wie der Scheinselbständigkeit ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß es immer wieder zu in Detailfragen abweichende Ansichten der Richter gibt.

 

Viele uneinheitliche Urteile zur Scheinselbständigkeit aus anderen Wirtschaftsbereichen belegen dies.

 

Sicher kann man aus dem BGH Urteil Handlungsempfwhlungen ableiten, Gesetzeskraft aber erlangt auch ein BGH Urteil nicht.

 

Der Einzelfall bleibt auch in Zukunft entscheidend.

 

Einerseints sucht der marode Staat immer wieder nach neuen Einnahmequellen, Scheinselbständigkeit ist da eine beliebte Spielwiese.

 

Andererseits wird bei ähnlichen Konstellationen das Urteil sicherlich als "einschlägig" herangezogen werden ,was durchaus ein ernstzunehmendes Risiko für betroffene Betreiber/Agenturen darstellen dürfte.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 14:45 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:34 Uhr ----------

 

Das Urteil:

 

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=STRE201370157&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true

 

Nachtrag:

Das ist das Urteil zu dem mir bekannten Fall. Das Thema wurde (ich bin zu faul zum suchen) hier schon hinlänglich und in aller Ausführlichkeit diskutiert.

 

Im Grunde ist das kein Poblem, wenn die Vergütung "netto" vereinbart wird. Gibt die Dame an, umsatzsteuerpflichtig zu sein und weist dieses der Agentur nach, erhält sie auch die Umsatzsteuer aus ihrem Anteil. Die Agentur macht diesen Betrag als Vorsteuer geltend und zahlt effektiv nur aus ihrem (Vermittlungs-)anteil. Ist sie nicht umsatzsteuerpflichtig, wird entsprechend der um die Umsatzsteuer gekürtze Anteil mit der Dame abgerechnet und an den Fiskus abgeführt.

 

Diese Art der Rechtsprechung ist nicht gerde neu und hat eigentlich nur mit den Abrechnungspraktiken zu tun.Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann die notwendigen Vertragsbestimmungen, Durchführungswege sicherlich entsprechend darstellen.

Ich liebe die Frauen. Da kann Mann nix machen. :smile:

 

Statt die Ehe zu versuchen, sollst Du lieber Escorts buchen. :zwinker:

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Ich glaube das Problem liegt weniger darin wie die Umsatzsteuer untereinander zu verrechnen ist, als darin wer sie letztendlich zahlt.

 

Effektiv wird die Umsatzsteuer "aufgeteilt". Ist die Dame umsatzsteuerpflichtig, führt sie ihren Anteil selbst ab, ist sie nicht umsatzsteuerpflichtig, führt die Agentur ab, und erhält einen um den Umsatzsteueranteil der Dame höheren Anteil.

Bei Subunternehmern sind solche Verträge allgemein üblich, weil zwischen Unternehmern Nettobeträge als Vergütung vereinbart werden können. Entweder berechnet die Dame der Agentur ihre Dienstleistung als "rein netto" oder eben zzgl. Umsatzsteuer.

 

Die Agentur kann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer dann wie bei anderen Unternehmern auch als Vorsteuer geltend machen und zahlt effektiv nur von ihrem Anteil.

 

Dumm ist es nur wenn die Dame die Vergütung "brutto" erhält und selbst keine Umsatzsteuer abführen muss. Dann wird es für die Agentur richtig teuer.

 

Beispiel: Der Kunde zahlt 1.190 Euro für eine Dienstleistung. Agenturanteil (wie im Urteilsfall) 30 %.

 

Die Dame ist umsatzsteuerpflichtig und erhält 833 Euro inklusive Umsatzsteuer. Sie berechnet der Agentur 700 Euro zzgl. 133 Euro Umsatzsteuer.

Die Agentur erklärt Umsätze von 1.000 Euro und 190 Euro Umsatzsteuer, zieht 133 Euro Vorsteuer ab und zahlt 57 Euro Umsatzsteuer

 

Die Dame ist nicht umsatzsteuerpflichtig und Erhält 700 Euro zzgl. 0 Euro Umsatzsteuer.

Die Agentur erklärt 1.000 Euro Umsätze und führt 190 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.

 

Einfach formuliert: Wenn die Dame umsatzsteuerpflichtig ist, dann ist es ihr Bier sich darum zu kümmern ihren Anteil zu erklären und abzuführen. Sonst ist das Sache der Agentur. Gleichwohl wird jedoch darauf zu achten sein, dass die Umsatzsteuer der Dame nicht "irrtümlich" als Vergütung ausgezahlt wird, wenn sie keine Umsatzsteuer erklärt.

Bearbeitet von Mr. Bond

Ich liebe die Frauen. Da kann Mann nix machen. :smile:

 

Statt die Ehe zu versuchen, sollst Du lieber Escorts buchen. :zwinker:

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Entweder müssen die Frauen angestellt arbeiten....

das bedeutet dann aber auch um Summe YXZ ( das was ihnen heute bleibt) zu verdienen müssen die Damen 25% mehr Kunden bedienen ( ohne Einkommenseinbußen) oder die Preise für Kunden müssen um 50% steigen.

 

.... oder die Betreiber beschränken sich auf reine Vermietung von einem abgeschlossenen möblierten Zimmer.

- Wäsche ( Handtücher und Bettwäsche) muss als Paketpreis extra gebucht und bezahlt werden und liegt abgezählt auf dem Bett.

- Werbung muss selbst organisiert und bezahlt werden

- Essen muss wie in einer Kantine organisiert werden, bzw muss von außerhalb teuer bestellt und bezahlt werden

- Frauen stehen schneller auf der Straße mit Mietschulden oder ohne Geld und Übernachtungsmöglichkeit

die Liste lässt sich fortsetzen....

immer kommt dabei heraus, die Frauen müssen entweder mehr arbeiten, Preise erhöhen oder auf benötigtes Einkommen verzichten.

Die "Puffsozialsolidarität" darf dann nicht mehr greifen, es gibt also kein "Handgeld" mehr.. ( kostenlose Übernachtung, kostenloses Essen und Trinken (finanziert durch Betreiber oder Kolleginnen) und der Verdienst von nur einem Kunden bleibt bei der Frau und unangetastet)..

 

Ich kann ja verstehen, dass die Betreiber sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze scheuen wie der Teufel das Weihwasser, denn so können sie ihre ausbeuterischen Strukturen wie in den Beispielen von Ariane/Urteile aufgezeigt, hervorragend weiter beibehalten. Was ich nicht verstehe ist, dass eine Sexworkerin, zudem auch Vertreterin des Berufsverbandes, hier ein überaus negatives Bild für diese Arbeitsplätze zeichnet.

 

Die o.a. Auswirkungen (25% mehr Kunden bedienen, Preise um 50% erhöhen) treffen zunächst einmal nur dann zu, wenn die Ausbeutung auch weiter betrieben wird und die Betreiber sich eine goldenen Nase auf dem Rücken der Sexworker verdienen. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass es nicht ein Angebot geben muss, bei dem ein Mann für 50 oder 70 € einen ganzen Tag lang beliebig viele Frauen vögeln kann und die Frauen teilweise nur auf 3 - 5 € je GV Kontakt kommen.

 

Dann muss man sich auch einmal klar machen, dass jemand der 3000 € brutto in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verdient ca. 5200 € als Selbstständiger verdienen muss, um unter dem Strich das gleiche Einkommen zu haben. Da ist eine länger dauernde Krankheit nicht mit eingerechnet!

 

Weiterhin würde dann auch endlich einmal eine Arbeitsschutzverordnung für Sexworker zum Tragen kommen, die psychischen und physischen Belastungen Rechnung trägt und das ist äusserst dringend nötig!

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Die Dame ist nicht umsatzsteuerpflichtig und Erhält 700 Euro zzgl. 0 Euro Umsatzsteuer.

Die Agentur erklärt 1.000 Euro Umsätze und führt 190 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.

 

 

Heisst bei 30% Povision:

 

Agentur erhält von der Dame netto 252,10 (brutto 300.--)

Abzüglich 190.-- Umsatzsteuer

-----------------------------------------------------------

Bleiben vor Einkommensteuer 62,10 (Ausbeutung pur!!!, der eigenen Arbeitskraft)

 

Davon wird die Werbung, die Telefonistin, Security, SEO, Shooting etc. bezahlt? Provision erhöhen?

Wenn dieses Urteil so überall angewendet wird, wir es bald keine Agenturen mehr geben.

Ob das, speziell für Anfängerinnen gut ist?

Bei Bordellen wird es auf das Modell Beretin Saarbrücken hinauslaufen.

 

Das Dilemma ist:

Kein Betreiber kann fest anstellen, da es zum Glück keine Weisungsbefugnis gibt, und Sexworker*innen wollen nicht fest angestellt arbeiten, da sie meist häufig den Ort wechseln und selbst bestimmen wollen wann, wie lange und wo sie arbeiten wollen.

Bearbeitet von alfder
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Nein,

 

Kunde bezahlt 1190€, Agentur bezahlt 190€ Umsatzsteuer, 700€ an die Dame und behält 300€. Diie Dame zahlt keine Umsatzsteuer

 

Oder

 

Kunde bezahlt 1190€, Agentur bezahlt 57€ Umsatzsteuer, 833€ an die Dame und behält 300€. Die Dame führt 133€ Umsatzsteuer ab.

 

Einziges Problem dabei, der Kunde bucht die gleiche Leistung bei einer Agentur die sich nicht um die Umsatzsteuer schert für 1000€.

 

Solange die Unterdrückung der Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit und die Unterdrückung der Umsatzsteuer durch Scheinfreiberuflichkeit flächendenkende Praxis ist, solange wird sich lolos Modell nicht durchsetzen können.

 

Als Betreiber ist es eben sehr viel einfacher einen ahnungslosen Geschäftsführer einzusetzen, das Spiel solange zu spielen, bis einem das Handwerk gelegt wird und danach zuzuschauen wie der Geschäftsführer verbrennt. Das Ganze lässt sich dann über Jahre hinweg immer wiederholen.

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Lt. Gesetz werden die Preise auf Webseiten, die sich an Endverbraucher richten incl. der Umsatzsteuer ausgepreist. Also 1000.-- bleiben 1000.-- Euro

Dies nur zur Richtigstellung! Nein, ich möchte nicht diskutieren, nur vielleicht den einen oder anderen Denkanstoss liefern. Das Diskutieren überlasse ich hier den Experten. .

 

Noch eine Berichtigung: USt. aus 1000.-- ist nicht 190 sondern 159,66 , Mein Fehler

 

P.S.:

Ach ja, wie war das nochmal mit der differenzierten Betrachtung und Beurteilung der einzelnen Sparten in der Sexarbeit

und den einzelnen Fällen???

 

P.P.S.:

Es geht hier nicht um die Bezahlung der Umsatzsteuer, das tun die Agenturen und auch die umsatzsteuerpflichtigen Damen.

Es geht darum wer die Leistung und welche erbringt. Die Damen beauftragen die Agenturen für Werbung und vermittelnde

Tätigkeiten und bekommen dafür von der Agentur eine Rechnung incl. USt. Die Damen rechnen mit ihren Kunden ab und zahlen Umsatzsteuer oder sind befreit.

Bei dem Urteil ging es darum, wie ein unbedarfter Aussenstehender die Erbringung der Leistung sieht oder sehen muss.

Natürlich gibt es auch Fälle, bei denen, nicht nur in Bordellen, die Frauen die Leistungen im Auftrag der Betreiber zu erbringen scheinen.

Wenn nur Werbung, Telefondienst, Sicherheit, bei Bordellen die Infrastruktur etc. von den Damen vergeben wird, sehe ich

keine Scheinselbständigkeit.

Nun noch ohne Steuerrecht:

Ich sehe , und das sehen auch die meisten Damen so dass bei sozialversicherungstechnischer Festanstellung die Rechte der Dienstleisterinnen noch weiter und erheblicher eingeschränkt werden und sie in eine zusätzliche Abhängigkeit vom Wohlwollen der

Betreiber getrieben werden.

 

over and out ..

Bearbeitet von alfder
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