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Cathrin Schauer kämpft gegen Prostitution


Empfohlene Beiträge

Interview bei Mensch, Theile, Bayern 3.

 

Starker Tobak:

 

http://cdn-storage.br.de/iLCpbHJGNL9zu6i6NL97bmWH_-bG/_AJS/5Axc9-NG/141212_1900_Mensch-Theile_Cathrin-Schauer-kaempft-gegen-Prostitution.mp3

Bearbeitet von Vanessa

Warum Männer 2000 € für eine Nacht bezahlen. Der Escort Coach von Vanessa Eden. Egoistin Verlag, 352 Seiten, 14,99 €

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Auch interessant: Diese Stellungnahme der Obleute der Linken, SPD und Grüne. Reaktionäre Propaganda?

 

http://www.johannes-lichdi.de/pm+M58ef57bc8c6.html

 

Und hier noch ein bissl mehr mit weiteren Materialien:

 

http://www.johannes-lichdi.de/sachsensumpf.html

 

So lange Kinder nicht "Wiehern, Miauen oder Bellen" interessieren diese äußerst üblen Zustände und Machenschaften niemanden....q.e.d......:traurig:

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Tschechien war schon vor 20 Jahren sehr beliebt bei Sextouristen.

 

Persönlich weiß ich von einem Mann, dass er einige Jahre lang ein Roma Mädchen hatte.

Er dachte sie ist 16 Jahre alt. Später kam heraus, sie ist 14 Jahre alt.

So ein mal im Monat fuhr er für ein verlängertes Wochenende zu ihr und war ein gerngesehener Gast bei ihren Eltern.

Erschreckend fand ich, dass er es normal fand mit einer Minderjährigen zu verkehren:denke:

 

Die Frauen/ Mädchen standen gleich nach der Grenze auf der Straße.

 

Ob das immer noch so ist, weiß ich nicht

Nachdem Gott die Welt erschaffen hatte, schuf er Mann und Frau. Um das ganze vor dem Untergang zu bewahren, erfand er den Humor. (Guillermo Mordillo).

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Ein 66-Jähriger Mann aus dem Raum Vilshofen hat sich am Montag wegen sexuellem Missbrauch von Kindern vor dem Amtsgericht Passau verantworten müssen. Der Mann wurde zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Opfer des Vergehens: Seine eigenen Nichten. Demnach soll der Angeklagte die drei Mädchen unsittlich angefasst und gestreichelt haben, erklärt Amtsgerichtdirektor Joachim Peuker. Teilweise war auch Gewalt im Spiel. Die Vorfälle haben sich in dem Zeitraum von 1994 bis 2000 abgespielt. Die Kinder seiner Schwester haben sich erst im Erwachsenen-Alter zu den Vorfällen geäußert. Die Verjährungszeit beträgt zehn Jahre nach dem vollenden des 18. Lebensjahrs, erklärt Peuker. Als weitere Strafmaßnahme muss der 66-Jährige jeweils 2000 Euro an die Opfer zahlen.

 

Trier/Daun. Die 1. Große Jugendkammer am Landgericht Trier hat am 13.11.2014 gegen den Dauner Polizisten das Urteil verkündet, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 44 Fällen angeklagt war. Der 57-Jährige Polizist und Familienvater wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte wurde nach einer Selbstanzeige am 22.05.2014 festgenommen und befand sich seit dem 23.05.2014 ununterbrochen in Untersuchungshaft.

 

Und zum Vergleich mal ein anderes aktuelles Urteil:

 

München - Der Erpresser von Uli Hoeneß ist zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. "Es besteht kein Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten", sagte der Vorsitzende Richter Oliver Ottmann. "Der Sachverhalt steht fest aufgrund des Geständnisses." Der Angeklagte habe beschlossen, Hoeneß' "Ängste bezüglich der bevorstehenden Haft auszunutzen".

 

Für die Kinder oben als Opfer bedeutet das lebenslänglich - Hoeneß geht die Tat am Arsch vorbei.....

 

Und wenn ein Aktivist der STRASS zur Polizeiwache gebracht wird, dann wird sich aber so richtig empört hier....verrückte Welt....

Bearbeitet von Sade
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Und wenn ein Aktivist der STRASS zur Polizeiwache gebracht wird, dann wird sich aber so richtig empört hier....verrückte Welt....

 

1) Habe ich keine nennenswerte "Empörung" feststellen können (außer beim Ersteller).

 

2) So unbefriedigend Bewährungsstrafen in den von Dir genannten Fällen auch in meinen Augen sein mögen, dabei sind jedoch für die Richter auch noch andere Aspekte nicht unerheblich. Zum Ersten werden die betreffendem Männer mit diesem Stigma leben müssen, insofern auch eine nicht unerhebliche Strafe über den eigentlichen Strafspruch hinaus. Ruhe werden die vermutlich den Rest ihres Lebens nicht mehr haben (was ich keineswegs bedauere!). Zum Zweiten kann man sich wohl vorstellen, wie im Knast mit "Kinderschändern" umgegangen wird. Und dann womöglich auch noch ein Ex-Polizist. Ich möchte in solchen Fällen nicht der Richter sein. Und Dinge ungeschehen machen kann auch kein Richter. Nur zukünftiges Unheil versuchen zu vermeiden.

 

Wie würdest Du urteilen? Und für eine angemessene (nicht nur von der Dauer her, sondern auch den Haftumständen) Haftstrafe sorgen? Wer das anprangert muss auch klar sagen, was er entscheiden würde, steckte er in der Richterrobe .....

 

P.S.: Isolationshaft ist bei uns nicht zulässig ...

Bearbeitet von nolensvolens
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2) So unbefriedigend Bewährungsstrafen in den von Dir genannten Fällen auch in meinen Augen sein mögen, dabei sind jedoch für die Richter auch noch andere Aspekte nicht unerheblich. Zum Ersten werden die betreffendem Männer mit diesem Stigma leben müssen, insofern auch eine nicht unerhebliche Strafe über den eigentlichen Strafspruch hinaus. Ruhe werden die vermutlich den Rest ihres Lebens nicht mehr haben (was ich keineswegs bedauere!). Zum Zweiten kann man sich wohl vorstellen, wie im Knast mit "Kinderschändern" umgegangen wird. Und dann womöglich auch noch ein Ex-Polizist. Ich möchte in solchen Fällen nicht der Richter sein. Und Dinge ungeschehen machen kann auch kein Richter. Nur zukünftiges Unheil versuchen zu vermeiden.

 

Wie würdest Du urteilen? Und für eine angemessene (nicht nur von der Dauer her, sondern auch den Haftumständen) Haftstrafe sorgen? Wer das anprangert muss auch klar sagen, was er entscheiden würde, steckte er in der Richterrobe ....

 

Ich wundere mich immer wieder, wie bei solchen Dingen zuerst einmal die Täter in Schutz genommen werden - ob die Opfer für den Rest ihres Lebens womöglich keine Ruhe mehr haben werden, womöglich für lange Zeit traumatisiert sein werden incl. daraus resultierender Folgeerkrankungen scheint zweitrangig zu sein.

 

Ich bin hier zwar nicht direkt angesprochen - aber wenn ich in diesen Missbrauchsfällen zu entscheiden hätte, würde keiner der Täter unter 10 Jahren verurteilt werden - zu ganz normalen Haftbedingungen, wie sie in unseren Justizvollzugsanstalten üblich sind.

Ich glaube, ein Mann will von einer Frau das gleiche, wie eine Frau von einem Mann: Respekt.

 

Clint Eastwood

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Und wenn ein Aktivist der STRASS zur Polizeiwache gebracht wird, dann wird sich aber so richtig empört hier....verrückte Welt....

 

Lieber Lolo-Ersatz,

 

Es ist immer wieder schön zu sehen, dass sich hier eigentlich nichts ändert. Da vermischt man schnell mal mehrere verschiedene Themen um jemandem eins mitzugeben. Ich habe den Text nicht erstellt (@Jakob) und mich auch nicht empört. Es ist mehr als ärmlich und zynisch auf dem Rücken von bedauernswerten Opfern seinen Missmut über andere User und oder Aktivisten und Organisationen auszulassen. Ich habe im 17. Dezember Thread auf Wunsch zwei Beiträge eingestellt, u.a. weil andere keine Lust mehr dazu haben. Für einige User kann es ja eine Information sein, sich ein eigenes Bild zu machen. Für die Alkoholiker, Blödelbarden und Bärchenposter mag es ja so uninteressant sein, wie für mich die Kommentare der usual suspects, egal wie sie gerade heissen.

 

Das war´s auch schon für mich für dieses Jahr ...

 

... und nun haut rein, wenns euch sexuell, moralisch oder sonstigen Lustgewinn bringt.

Bearbeitet von alfder
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1) Habe ich keine nennenswerte "Empörung" feststellen können (außer beim Ersteller).

 

2) So unbefriedigend Bewährungsstrafen in den von Dir genannten Fällen auch in meinen Augen sein mögen, dabei sind jedoch für die Richter auch noch andere Aspekte nicht unerheblich. Zum Ersten werden die betreffendem Männer mit diesem Stigma leben müssen, insofern auch eine nicht unerhebliche Strafe über den eigentlichen Strafspruch hinaus. Ruhe werden die vermutlich den Rest ihres Lebens nicht mehr haben (was ich keineswegs bedauere!). Zum Zweiten kann man sich wohl vorstellen, wie im Knast mit "Kinderschändern" umgegangen wird. Und dann womöglich auch noch ein Ex-Polizist. Ich möchte in solchen Fällen nicht der Richter sein. Und Dinge ungeschehen machen kann auch kein Richter. Nur zukünftiges Unheil versuchen zu vermeiden.

 

Wie würdest Du urteilen? Und für eine angemessene (nicht nur von der Dauer her, sondern auch den Haftumständen) Haftstrafe sorgen? Wer das anprangert muss auch klar sagen, was er entscheiden würde, steckte er in der Richterrobe .....

 

P.S.: Isolationshaft ist bei uns nicht zulässig ...

 

1) Bitte lies meinen Hinweis zusammen mit meinem Posting davor zu Mißständen im Tierbereich.

 

2) Der sexuelle Missbrauch eines Kindes kann mit bis zu 10 Jahren bestraft werden.

 

Ich meine feststellen zu können, dass in vielen Urteilen Richter und Staatsanwälte eher am unteren Rand urteilen – vielfach nur bis zu 2 Jahren, weil dann zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Mich würde mal interessieren, ob es Untersuchungen zum Strafmass bei diesen Fällen gibt ausgesprochen von Richtern und Richterinnen….

 

Während in der Justiz diesen Fällen oftmals mit Verständnis entgegen gekommen wird, gibt es im Strafvollzug keinerlei Verständnis und es herrscht eine klare Rangordnung unter Straftätern - Kinderschänder sind auf der untersten Stufe in der „Hierarchie“ angesiedelt, noch unter Mord und Totschlag.

 

Und diese völlig unterschiedliche Sichtweise ist doch hochinteressant und ich sage das ganz deutlich, dass ich mich in Bezug darauf eher der Sichtweise von Straftätern anschliesse.

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Ich habe im 17. Dezember Thread auf Wunsch zwei Beiträge eingestellt, u.a. weil andere keine Lust mehr dazu haben.

 

Und Du Held hast wieder völlig selbstlos geopfert diesen Ort des Bösen zu betreten---Da kommt gerade Deine Ruhmeskrone vorbeigeflogen.

 

image.php?id=242872&type=gross

Bearbeitet von Bayernbulle

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Und diese völlig unterschiedliche Sichtweise ist doch hochinteressant und ich sage das ganz deutlich, dass ich mich in Bezug darauf eher der Sichtweise von Straftätern anschliesse.

 

Und die Erkenntnis, dass dein Rechtsempfinden eher dem von verurteilten Straftätern gleicht als dem von ausgebildeten und erfahrenen Rechtsexperten stimmt dich nicht nachdenklich? :denke:

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Die Crux in der gesamten Systematik liegt darin, dass Schädigungen des Vermögens schärfer geandet werden als Schädigungen an Leib und Leben. Das hat u.a. historische Gründe in der deutschen Rechtsentwicklung.

 

Danke! Und das noch dazu an Kindern.

Warum Männer 2000 € für eine Nacht bezahlen. Der Escort Coach von Vanessa Eden. Egoistin Verlag, 352 Seiten, 14,99 €

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Und die Erkenntnis, dass dein Rechtsempfinden eher dem von verurteilten Straftätern gleicht als dem von ausgebildeten und erfahrenen Rechtsexperten stimmt dich nicht nachdenklich? :denke:

 

Mich stimmt eher nachdenklich, dass du wohl in Bezug darauf eine andere Sichtweise hast und Kinderschänder anscheinend in der Hierarchie höher ansiedelst...? :frag:

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Die Crux in der gesamten Systematik liegt darin, dass Schädigungen des Vermögens schärfer geandet werden als Schädigungen an Leib und Leben. Das hat u.a. historische Gründe in der deutschen Rechtsentwicklung.

 

Gefängnis für Steuerhinterziehung wie im Fall Hoeneß ist absoluter Unfug und nichts anderes als Futter für unsere Neidgesellschaft. Der Staat sollte sagen: "Pass auf Ulli, das war nicht schön. Die Hälfte Deines Vermögens gehört jetzt uns und nun arbeite weiter und zahl brav Steuern". Den auch noch auf Staatskosten im Gefängnis durchzufüttern ist absoluter Blödsinn.

 

Das sehe ich auch so.

 

Nur kann man, meiner Ansicht nach, diese Rechtslage nicht den handelnden Richtern zum Vorwurf machen. Hier müsste zunächst der Gesetzgeber aktiv werden und dieses Ungleichgewicht beseitigen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:39 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:26 Uhr ----------

 

Mich stimmt eher nachdenklich, dass du wohl in Bezug darauf eine andere Sichtweise hast und Kinderschänder anscheinend in der Hierarchie höher ansiedelst...? :frag:

 

Ich kann ja nur von mir sprechen. Wenn ich feststellen würde, dass ich in einer bestimmten rechtlichen Frage einen Standpunkt vertrete, der dem von verurteilten Straftätern entspricht und dem von Rechtsexperten zuwider läuft, dann würde ich meine Haltung in diesem Standpunkt hinterfragen. Das nennt man dann Selbstreflexion. :zwinker:

 

Und nur um Missverständnissen vorzubeugen: Niemand hier hat Kinderschänder in Schutz genommen; auch ich nicht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Richter auf der Basis der geltenden Gesetze und unter Berücksichtigung aller Umstände entscheiden muss. Rachegefühle können und dürfen dabei keine Rolle spielen.

 

Wenn du sagen willst, dass die Gesetzeslage geändert werden sollte um Vergehen an Leib und Psyche eines Kindes härter zu ahnden, dann bin ich absolut bei dir. Aber die Knast-Hierarchie und ihre Folgen gutzuheißen und die Gerichte für ihre Entscheidungen basierend auf der momentan geltenden Rechtslage zu kritisieren, dafür bin ich nicht zu haben. :zwinker:

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Die Crux in der gesamten Systematik liegt darin, dass Schädigungen des Vermögens schärfer geandet werden als Schädigungen an Leib und Leben. Das hat u.a. historische Gründe in der deutschen Rechtsentwicklung.

 

Gefängnis für Steuerhinterziehung wie im Fall Hoeneß ist absoluter Unfug und nichts anderes als Futter für unsere Neidgesellschaft. Der Staat sollte sagen: "Pass auf Ulli, das war nicht schön. Die Hälfte Deines Vermögens gehört jetzt uns und nun arbeite weiter und zahl brav Steuern". Den auch noch auf Staatskosten im Gefängnis durchzufüttern ist absoluter Blödsinn.

 

Das vorgesehene Strafmaß ist so glaube ich gleich, nämlich max 10 Jahre.

 

Nur wird dieses Strafmaß durch die Richter unterschiedlich in Anspruch genommen. Insofern trägt der Einwand von Michelangelo nicht.

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Das vorgesehene Strafmaß ist so glaube ich gleich, nämlich max 10 Jahre.

 

Nur wird dieses Strafmaß durch die Richter unterschiedlich in Anspruch genommen. Insofern trägt der Einwand von Michelangelo nicht.

 

Er trägt eben schon, und zwar genau WEIL das Strafmaß in beiden fällen vergleichbar ist. Ich bin nicht der Ansicht, dass jemand der Steuern hinterzogen und diese mit Zinsen zurückgezahlt hat ebenso lange hinter Gitter sollte wie jemand der sich jahrelang an Kindern vergangen hat.

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Er trägt eben schon, und zwar genau WEIL das Strafmaß in beiden fällen vergleichbar ist. Ich bin nicht der Ansicht, dass jemand der Steuern hinterzogen und diese mit Zinsen zurückgezahlt hat ebenso lange hinter Gitter sollte wie jemand der sich jahrelang an Kindern vergangen hat.

 

Kann man den Richtern keinen Vorwurf machen weil es vergleichbar ist oder weil, wie du unten sagst, ein Ungleichgewicht herrscht ??? Deine Argumente sind nicht so ganz schlüssig...:schiel:

 

Nur kann man, meiner Ansicht nach, diese Rechtslage nicht den handelnden Richtern zum Vorwurf machen. Hier müsste zunächst der Gesetzgeber aktiv werden und dieses Ungleichgewicht beseitigen.:

 

Gerade weil das max Strafmaß gleich ist, kann man den Richtern einen Vorwurf machen !!!

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Ich wundere mich immer wieder, wie bei solchen Dingen zuerst einmal die Täter in Schutz genommen werden - ob die Opfer für den Rest ihres Lebens womöglich keine Ruhe mehr haben werden, womöglich für lange Zeit traumatisiert sein werden incl. daraus resultierender Folgeerkrankungen scheint zweitrangig zu sein.

 

Ich bin hier zwar nicht direkt angesprochen - aber wenn ich in diesen Missbrauchsfällen zu entscheiden hätte, würde keiner der Täter unter 10 Jahren verurteilt werden - zu ganz normalen Haftbedingungen, wie sie in unseren Justizvollzugsanstalten üblich sind.

 

Wie in einem anderen Vorpost angesprochen, unser Rechtssystem basiert nicht auf Sühne (Rache). Wer ein Rechtssystem mit der Komponente Sühne/Rache möchte, muss im Grunde auch den letzten Schritt gehen. Warum beispielsweise bei Mord mit Heimtücke keine Todesstrafe? Das wäre doch bei Anwendung alttestamentarischer Prinzipien dann durchaus angemessen (mal den Aspekt möglicher Fehlurteile unberücksichtigt lassend, dieser trifft übrigens auch eine zu Unrecht lange Jahre inhaftierte Person).

 

Es hat also nichts mit "Täter in Schutz nehmen" zu tun. Das unserem Rechtsystem zu unterstellen, meist dann noch an einzelnen möglicherweise zu Recht kritisierbaren Fällen festgemacht, stellt eben dieses Rechtssystem insgesamt massiv in Frage. Die letzte Konsequenz kann dann nur sein, die Blutrache in allen Bereichen zu befürworten.

 

Wer einen Besoffenen umfährt, darf von der betroffenen Person ebenso zum "Krüppel" gefahren werden und dann (und erst dann) ist "Gerechtigkeit geübt"? Die "Sachlage" ist da durchaus vergleichbar. Der Sufffahrer hat jemandem nicht reparablen Schaden an Leib und Seele zugefügt. Die betroffene Person leidet daran lebenslänglich. Dafür dann womöglich auch noch nur eine Bewährungsstrafe zu verhängen, ist das dann nicht ebenfalls unverhältnismäßig? Ach ja, wer hier hält sich eigentlich an 0 Promille? Oder wenigstens konsequent nur an 0,5 Promille? Sich besoffen ans Steuer zu setzen, ist definitiv eine eigeninitiative, bewußte und die Folgen in Kauf nehmende Handlung.

 

Ich wäre sofort dabei zu verlangen, dass für Kindesmißhandlung die Mindeststrafe auf sagen wir 5 Jahre heraufgesetzt wird, Bewährung wäre dann ausgeschlossen. Dann allerdings nur, wenn zugleich separate Haftbereiche für solche Straftäter eingerichtet werden. Sonst können wir auch gleich die Leute zur Folterung verurteilen.

 

Ich wäre übrigens bei Vergewaltigung ebenso für eine solche Anhebung der Mindeststrafe. Und für die gleiche Strafe bei nachweislich unrichtiger Beschuldigung dieser Tat, auch dies richtet beim Opfer in der Regel irreparablen Schaden an ......

Bearbeitet von nolensvolens
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Ergänzend hier ein Link [ame]http://de.wikipedia.org/wiki/Talion[/ame] zur Frage des Schuldausgleiches bzw. der Strafhöhenbemessung, gemessen allein oder weitgehend am Leid des Opfers einer Straftat (bzw. seiner Angehörigen). Interessant hier insbesondere der Aspekt der Einbeziehung Unbeteiligter bzw. der "Sippe". Konkret beispielsweise der Codex Hammurapi. In § 229 heißt es: Wenn ein Baumeister einem Bürger ein Haus baut, aber seine Arbeit nicht auf solide Weise ausführt, so dass das Haus, das er gebaut hat, einstürzt und er den Tod des Eigentümers des Hauses herbeiführt, so wird dieser Baumeister getötet.“ § 230 fährt dann fort: „Wenn er den Tod eines Sohnes des Eigentümers des Hauses herbeiführt, so soll man einen Sohn des Baumeisters töten.“ :oha:

 

Die Frage ist, ob dieses Prinzip des "gerechten" Schuldausgleiches tatsächlich gesellschaftlich konsensfähig wäre. Heute. Bei uns. Und beispielsweise auch bei Sufffahrten.

Bearbeitet von nolensvolens
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Solche Vorstellungen von Sühne gab es z. B. auch im germanischen Recht. Dahinter steckt eine mystische Vorstellung von einem "Gleichgewicht der Natur" (findet man übrigens häufig auch in der Naturschutzdebatte), das durch eine Gewalttat gestört wurde und das durch eine entsprechend entgegengesetzte Gewalttat (Sühne) wiederhergestellt werden muss.

Demgegenüber setzt unser heutiges Strafrecht auf Erziehung, d. h. der Täter soll durch die Strafe die Unrechtmäßigkeit seines Tuns einsehen, damit er in Zukunft keine Straftaten mehr begeht. Ein Schadensausgleich für das Opfer kann ggf. auch in einem Zivilprozess festgelegt werden und kann sinnvollerweise i. d. R. nur in einer Geldleistung bestehen.

coeo ergo sum

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Interessant zu beobachten, dass der "Sachsensumpf" jetzt doch plötzlich thematisiert wird, nachdem mein Einwand bei der "Edathy-Diskussion", dass ich die reale Vergewaltigung und den Missbrauch von Minderjährigen bzw. deren Vertuschung als deutlich strafwürdiger ansehe, als das ebenfalls strafwürdige Kaufen von Bildern, von einigen weitestgehend ignoriert wurde.

Bearbeitet von Asfaloth
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Vergewaltigungen durch Freier war, soweit ich mich erinnere, nicht Gegenstand der Aussagen. Natürlich kann man die Auffassung haben, dass ein Freier, welcher (sich nicht wehrende) Minderjährige fickt, faktisch ein Vergewaltiger ist. Schwierig wird es dann aber, sich gegenüber entsprechenden Auffassungen der Abolitionisten abzugrenzen, wenn nämlich einzig eine natürlich willkürliche Altersgrenze (wieso 18, und nicht 21? Oder 16?) darüber bestimmt, ob die Inanspruchnahme einer sexuellen Dienstleistung per se schon eine Vergewaltigung ist. Ein ziemliches Glatteis, nicht? Wie alt war "Ruby" noch?

 

Es könnte natürlich sein, dass die betreffenden "Honoratioren" sich bewußt Minderjährige "zur Brust" genommen haben. Reine an den Haaren herbei gezogene Spekulation meinerseits ohne jegliche sachliche Basis. Nachweisbar wird das nämlich nicht mehr sein, wenn Aussage gegen Aussage steht und der Rest der relevanten Materialien irgendwie "versumpft" ist, Zeugen es sich anders überlegen etc. ......

 

Ganz abgesehen von vielen Merkwürdigkeiten (milde ausgedrückt) in der ganzen Sache.

 

Das ist dann allerdings nicht eine Frage der Strafbemessung, sondern die Tat (sexueller Mißbrauch Minderjähriger) überhaupt erst jemandem nachzuweisen.

Bearbeitet von nolensvolens
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Da bin ich etwas eigen..... Missbrauch einer 16-jährigen, auch gegen bezahlung - rangiere ich in der Tat in eine ähnliche Stufe wie eine Vergewaltigung.

 

Ausserdem soll das Alter der Mädchen teilweise deutlich jünger gewesen sein, denn die beiden Mädchen waren nicht allein dort. Sie ware nur die einzigen, die es gewagt haben, an die Öffentlichkeit zu gehen

 

Zitat:

Grundlegende Aussagen hatte K. schon 2009 im „Sachsensumpf“- Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages gemacht. Demnach war sie 1992/1993 gemeinsam mit mehreren Mädchen im Alter zwischen 13 und 19 Jahren zur Prostitution gezwungen worden. Sie berichtete von Schlägen, Vergewaltigungen und massiven Drohungen. Die Mädchen hätten pro Woche 1000 Mark verdienen müssen. Andernfalls wäre ihnen der ausstehende Betrag als Schuld angeschrieben worden.

 

Die Polizei hatte das „Jasmin“ Ende Januar 1993 gestürmt und die Mädchen befreit. Der Zuhälter wurde zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. „Niemand, auch nicht die Polizei, schien sich für die Leute zu interessieren, die als Kunden ins „Jasmin“ kamen“, erklärte die junge Frau damals.

 

„Ich empfinde es als unverschämt, und es tut mir in der Seele weh, als Prostituierte bezeichnet zu werden“, sagte Mandy K.. Soeben hatte Staatsanwalt Christian Kohle die Anklage verlesen, und tatsächlich taucht das Wort Prostituierte auf - als könnte eine 13- oder 16-Jährige einem solchen Handeln selbstbestimmt nachgehen. Da mutet für so manchen Prozessbeobachter die Lesart der Staatsanwaltschaft Dresden lebensfremd an.

 

Quelle:

http://www.lvz-online.de/nachrichten/mitteldeutschland/sachsensumpf-affaere-prozess-gegen-ehemalige-prostituierte-ist-vertagt/r-mitteldeutschland-a-128096.html

Bearbeitet von Asfaloth
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