Zum Inhalt springen
Liebe Mitglieder, wir haben derzeit leider technische Probleme mit dem Kalender welche wohl leider noch einige Zeit anhalten werden . Danke für die Geduld. ×

Der Jura-Thread


Empfohlene Beiträge

In diesem Thread könne allgemeine Rechtsthemen erörtert bzw. ausdiskutiert werden. Speziell Rechtsthemen die in anderen Threads entstehen dort aber nicht hingehören oder die Stimmung ruinieren können hier vertieft werden.

 

Trockene Themen provozieren Humor, Maß halten und immer schön freundlichen bleibe!

 

[...]

Übrigens, trotz Gleichstellungsgesetz, ist das in der Öffentlichkeit bei Männern strafbar, bei Frauen jedoch nicht (Analogieverbot im Strafrecht).

 

Ist nicht wahr. Mal abgesehen vom Analogieverbot, wieso nicht?

Lorem ipsum dolor sit amet

Link zu diesem Kommentar
Mal abgesehen vom Analogieverbot, wieso nicht?

 

§ 183 (StGB)

Exhibitionistische Handlungen

 

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

 

Weil "Frau" eine analoge Anwendung dieser Regelung wäre, gilt dies eben nicht für Frauen, nur für Männer.

Bearbeitet von nolensvolens
Link zu diesem Kommentar
Hm, vermutlich ist ein nackter Mann kein öffentliches Ärgernis, anders als eine nackte Frau.

 

Deshalb mußte ein Spezialbestimmung her, damit sich Männer nicht öffentlich entkleiden und Frauen reihenweise in sexuelle Raserei versetzen?

 

P.S.: Tja Alf, mit Logik kommt man zu Deinem Ergebnis, aber mit überraschendem Detail :grins:

 

Heisst also, dass bei Juristen kein logisches Denkvermögen vorausgesetzt wird?

Link zu diesem Kommentar

Dann will ich mal vollends für Verwirrung sorgen:

 

 

§ 183a

Erregung öffentlichen Ärgernisses

.

 

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Link zu diesem Kommentar

Alf, das zeigt nur, dass mit Logik auch falscher Ergebnisse erhalten werden. Wußten schon die alten Griechen, siehe syllogistische Kette und Kritik derselbigen.

 

Franzl: Eine sich öffentlich entblößende Frau ist eine leibhaftige sexuelle Handlung :lach:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:01 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 12:58 Uhr ----------

 

Wg. §181a, auf Normaldeutsch gesagt, wenn die Frau scheiße aussieht.

 

Also wie da wohl die Beratungen des erkennenden Gerichts vor einer Verkündung der Entscheidung aussehen? :lach:

Link zu diesem Kommentar
Hm, vermutlich ist ein nackter Mann kein öffentliches Ärgernis, anders als eine nackte Frau.

 

............................

 

ist schon ein paar Jahre her, aber ich war total entsetzt als ich einen Bußgeldbescheid erhielt wegen Erregung öffentliches Ärgernisses ... ich war Nacktbaden .... Erregung sicherlich hier und da erkennbar :cool:, aber das "Ärgernis" hat mich ziemlich lange betroffen gemacht :grins:

 

:blume:

Jeanne

................ Ich denke gerne bunt...........schwarz und weiß sind keine Farben sondern Rassisten ................

:blume: Life is not measured by the number of breaths we take, but by the moments that take our breath away....:blume:

Link zu diesem Kommentar
ist schon ein paar Jahre her, aber ich war total entsetzt als ich einen Bußgeldbescheid erhielt wegen Erregung öffentliches Ärgernisses ... ich war Nacktbaden .... Erregung sicherlich hier und da erkennbar :cool:, aber das "Ärgernis" hat mich ziemlich lange betroffen gemacht :grins:

 

:blume:

Jeanne

 

Du hast Erfahrungen im Nacktbaden? Interessant!

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:33 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:07 Uhr ----------

 

Meine Beiträge auch!

 

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage wegen Gleichbehandlung in StGB 183 nicht angenommen.

 

Ich verlinke: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990322_2bvr039899.html

 

So ganz verstanden habe ich es nicht, na ja, das Verfassungsgericht hat erwogen und basta,oder so.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Exhibitionismus#Rechtswissenschaften

Lorem ipsum dolor sit amet

Link zu diesem Kommentar
Bitte löschen

 

Und was ist nun wieder falsch?

 

(Falls du nur deinen Post meinst, kannst du über ändern selber machen, wenn du nach unten scrollst kannst du da ein Häkchen bei löschen setzen und dann löschen anklicken.)

 

Korrektur: Nicht nach unten, sondern nach oben scrollen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 20:14 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 19:09 Uhr ----------

 

Noch zum Thema, mit freundlicher Genehmigung aus den PNs:

 

Die betreffende Entscheidung verweist mit einem einzigen Satz, wonach Art 3 GG nicht auf Regelungen des Sexualstrafrechts anwendbar sei auf eine Entscheidung des Gerichts aus 1957, worin der (damalige) Schwulenparagraph nicht mit Art 3 GG kollidiere. Also eine Entscheidung, welche heute niemand mehr auch nur ansatzweise verteidigen würde.

 

Ganz abgesehen davon, dass Exhibitionismus nicht dem Sexualstrafrecht zuordenbar ist, auch weil es auf Belästigung (kumulativ) ankommt. Belästigung hat wohl kaum sexuellen Charakter. Und es dürfte sich auch nicht um Sex handeln, wenn sich jemand entkleidet und baden geht (weder unter 183, noch unter 183a).

 

Die zitierte Entscheidung aus 1999 ist daher sowohl systematisch als auch rechtlich nicht vertretbar. Man hatte einfach keine Lust sich damit zu beschäftigen und sich noch nicht einmal die Mühe einer brauchbaren Begründung im eigentlichen Kern gemacht (bzw. diese wäre auch schwer gefallen). Dafür dann aber längere Ausführungen zu Irrelevantem. Das sind so Entscheidungen, wo man die Lust am Verfassungsrecht verliert.

 

[...]

 

Hallo,

einerseits gibt es ja historische Erfahrungen aus denen heraus man dem Verfassungsgericht mit großer Autorität ausgestattet hat. (So habe ich es zumindest in der Schule gelernt) Außerdem beklagt sich das Gericht wohl zu Recht seit vielen Jahren über Überforderung.

 

Ich erinnere mich an eine Klage gegen das Waffenrecht die, ich glaube sogar kommentarlos) abgewiesen wurde. Fand ich unbefriedigend. Ich möchte mich in der Sache nicht so auf die Seite von Otto Schily stellen, aber der hat ja auch oft gemotzt.

 

Schwierig ist die Frage was nun, gibt es eine Lösung? Ich weiß es nicht.

 

MfG

 

mt

 

P.S. Wenn du nichts dagegen hast würde ich unseren Dialog einfach in den Thread kopieren, um ihn qualitativ zu "füllen".

Bearbeitet von mt_1000
Korrektur

Lorem ipsum dolor sit amet

Link zu diesem Kommentar
  • 2 Monate später...
Verständlich. Was wir hier so in D/A/CH ganz selbstverständlich treiben, ist nämlich in Frankreich verboten.

 

Meine bisherigen Frankreich Erfahrungen: das Gescheiteste ist, jemanden von D aus kommen zu lassen. Die Reisekosten fallen weniger ins Gewicht als man denkt.

 

Lg Chiara

 

 

Und wenn man jemanden aus Deutschland kommen lässt, wie vermeidet man die Konfrontation mit dem Gesetz?

Lorem ipsum dolor sit amet

Link zu diesem Kommentar

und sich die Dame so kleidet, dass ihr Auftreten nicht unter sexuelle Belästigung fällt...:zeig:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Sie schreibst als Gast. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.



Unser Support Team

Neue Beiträge

Neue Galerie Einträge

Über uns

Seit über 10 Jahren ist MC-Escort die grösste deutschsprachige Escort Community. Wir bieten Kunden und Anbietern eine Plattform um sich gegenseitig auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

mc-banner-klein.png

Kontakt

  Raingärten 1, 79780 Stühlingen, Deutschland

  info@mc-escort.de

  +49(7744)929832 KEINE AGENTUR - WIR VERMITTELN KEINE DAMEN!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert um dein Nutzer Erlebnis auf dieser Webseite zu verbessern. Du kannst deine Cookie Einstellungen anpassen, ansonsten nehmen wir an dass es für dich in Ordnung ist deinen Besuch fortzusetzen.