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Idiotentest für Prostituierte?!


Empfohlene Beiträge

Ein propagandistischer Artikel, welcher Diverses in unsachlicher Weise vermengt, unzulässigerweise. Zu rein politischen Zwecken (Gesellschaftskritik).

 

Beratungsangebote haben nichts mit Idiotentests zu tun. Beratungsangebote sind Angebote, welche angenommen oder ignoriert werden können.

 

Bei der Frage der "Einsichtsfähigkeit" geht es sehr wahrscheinlich um unter 21-Jährige. Der Begriff ist dabei dem Strafrecht entlehnt. Bei Personen unter 21 wird im Strafrecht von einer eingeschränkten "Einsichtsfähigkeit" ausgegangen, was zu niedrigeren Strafhöhen führt.

 

Wer bei unter 21-jährigen Prostituierten generell "Einsichtsfähigkeit" unterstellt, der muß konsequenterweise auch das Erwachsenenstrafrecht ab 18 Jahren anwenden bzw. dies fordern. ....

 

Die Quellentexte wären vermutlich erleuchternder ....

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Ein propagandistischer Artikel, welcher Diverses in unsachlicher Weise vermengt, unzulässigerweise. Zu rein politischen Zwecken (Gesellschaftskritik).

 

Beratungsangebote haben nichts mit Idiotentests zu tun. Beratungsangebote sind Angebote, welche angenommen oder ignoriert werden können.

Beratung (medizinisch) kann nach den Entwürfen NICHT ignoriert werden sondern ist Pflicht

 

Bei der Frage der "Einsichtsfähigkeit" geht es sehr wahrscheinlich um unter 21-Jährige. Der Begriff ist dabei dem Strafrecht entlehnt. Bei Personen unter 21 wird im Strafrecht von einer eingeschränkten "Einsichtsfähigkeit" ausgegangen, was zu niedrigeren Strafhöhen führt.

 

Wer bei unter 21-jährigen Prostituierten generell "Einsichtsfähigkeit" unterstellt, der muß konsequenterweise auch das Erwachsenenstrafrecht ab 18 Jahren anwenden bzw. dies fordern. ....

 

Die Quellentexte wären vermutlich erleuchternder ....

 

Unter 21 Jährige müssen häufiger zur Zwangsberatung, die Beratung ist aber für alle Altersgruppen zum Erwerb der Erlaubnis Pflicht ...

 

Du schreibst richtgerweise "wahrscheinlich"! Das ist deine reine, unsachliche Spekulation :lach:

Lesen, informieren, denken - schreiben. Du kannst dir die Reihenfolge aussuchen.

Dein Beitrag dient rein propagandistischen Zwecken, weil du Dona Carmen nicht magst :clown:

 

Das war´s auch schon mit ernsthafter Diskussion meinerseits mit Dir. Für Smallest Talk und rumblödeln schätze ich dich aber trotzdem :streicheln1:

Bearbeitet von alfder
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Dann wären die richtigen Quellentexte hilfreich. Diese herauszusuchen war mir grad zu mühsam. Du müßtest die doch haben, wenn Du das so genau weisst?

 

Richtig, Agitprop von politischen Sektierern mag ich halt nicht, zumal so primitiv offensichtlich. Vor allem wenn dafür Andere instrumentalisiert werden (sollen). Es soll übrigens auch vereinzelte Prostituierte geben, welche ihre politischen Positionen nicht links von der Linken finden, aber die haben vermutlich ein Bewußtseinsdefizit bzw. mangelnde Einsichtsfähigkeit? :lach:

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Könnte ja auch sein, dass da bestimmte P6-Kreise grosse Sorge haben, dass die Sexarbeiterinnen in den Beratungsgesprächen zu sehr aufgeklärt werden über ihre Rechte und über Risiken im Job.....:zwinker:

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Ich habe eerstmal auf den Kalender geschaut. 1. April ist nicht, also muss zumindest an der Kernaussage etwas dran sein.

 

Wieder einmal ein Versuch der Stigmatisierung von Prostituierten. Es ist z.T. unerträglich, mit welch hahnebüchenen Ideen manche Volkszertreter versuchen, das Sommerloch zu füllen oder sich selbst auf Kosten einer Gruppe (blödes Wort, aber mir fiel nix besseres ein), die über keinerlei Lobby verfügt, zu profilieren.

Was kommt als nächstes? Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte für Sexarbeiterinnen oder ein Brandzeichen `Hure` auf der Stirn???

 

 

Denk ich an Deutschland in der Nacht......................:schreiben:

Meine Stadt und mein Verein

I'm Hamburg til I die

 

Instagram hsv_nightrider

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Es passt doch ins Muster der sachkundigen Beratung der politischen Entscheidungsträger durch die "Rettungsvereine" und deren Abgesandte.

 

Eine Prostituierte muss doch zum Aussteigen gebracht werden. Wenn sie nicht hierzu bereit ist, dann fehlt ihr die entsprechende Einsichtfähigkeit. Also muss die Möglichkeit geschaffen werden, sie in der legalen Ausführung des Berufs zu hindern und sie in die Illegalität zu treiben bzw. sie zu kriminalisieren

 

Warum das schwedische Modell einführen, es geht auch so.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Dann wären die richtigen Quellentexte hilfreich. Diese herauszusuchen war mir grad zu mühsam. Du müßtest die doch haben, wenn Du das so genau weisst?

 

Richtig, Agitprop von politischen Sektierern mag ich halt nicht, zumal so primitiv offensichtlich. Vor allem wenn dafür Andere instrumentalisiert werden (sollen). Es soll übrigens auch vereinzelte Prostituierte geben, welche ihre politischen Positionen nicht links von der Linken finden, aber die haben vermutlich ein Bewußtseinsdefizit bzw. mangelnde Einsichtsfähigkeit? :lach:

 

Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen zum Prostituiertenschutzgesetz vom 03.02.2015 in Ergänzung zu den im August 2014 vereinbarten Eckpunkten

 

 

 

Die persönliche Anmeldepflicht für alle Prostituierte wird um folgende Regelungen ergänzt:

 

1. Voraussetzung für die Aushändigung der Anmeldebestätigung ist die Vorlage des Nachweises über eine medizinische Beratung beim öffentlichen Gesundheitsdienst. Wie eine Erteilung solcher Nachweise auch durch niedergelassene Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Gynäkologie ausgestaltet werden kann, soll geprüft werden.

 

2. Die Anmeldung muss alle zwei Jahre erneuert werden. Der Nachweis über die Anmeldung muss bei behördlichen Kontrollen vorgelegt werden.

 

3. Der Nachweis über die unter 1. genannte medizinische Beratung muss alle 12 Monate vorgelegt werden, sonst erlischt die Anmeldung.

 

4. Die Bordellbetreiber werden verpflichtet, den Nachweis über die gesundheitliche Beratung der bei ihnen tätigen Prostituierten analog zur Anmeldung vorzuhalten.

 

5. Es wird geprüft, wie und zu welchen Kosten der Zugang zur sozialen Beratung in den Fachberatungsstellen verbessert werden kann.

 

6. Die Anmeldung dient insbesondere dem Schutz der Frauen. Die Anmeldung erfolgt bei einer geeigneten Behörde durch persönliche Vorstellung. Ob und inwiefern das Erscheinen der Prostituierten bei einer amtlich beauftragten Fachberatungsstelle das persönliche Erscheinen bei einer Behörde ersetzen kann, wird geprüft. Maßgabe dieser Prüfung ist, dass Missbrauch ausgeschlossen wird

 

7. Um dem besonderen Schutzbedürfnis der unter 21‐Jährigen in der Prostitution Tätigen gerecht zu werden und ihren Zugang zu Beratung und zu Unterstützungsangeboten zu verbessern, werden eigene Vorschriften im Prostituiertenschutzgesetz vorgesehen.

 

8. Bei unter 21‐ Jährigen Prostituierten muss die Anmeldung jährlich erneuert werden und der Nachweis über eine medizinische Beratung alle 6 Monate erbracht werden.

 

9. Wenn bei Anmeldung Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Person nicht über die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt oder in einer Zwangslage durch Dritte ausgebeutet wird, hat die zuständige Behörde die für den Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus kann die Anmeldebescheinigung verweigert werden, wenn Anhaltspunkte für Menschenhandel oder Zwangsprostitution bestehen, die sich wiederum an den bereits bestehenden strafrechtlichen Normen orientieren.

 

 

 

Weitere vereinbarte Punkte:

 

10. Es wird eine Kondompflicht eingeführt. Diese wird gegenüber dem Freier sanktioniert (Ordnungswidrigkeit). Die Bordellbetreiber sind verpflichtet, Kondome vorzuhalten. Die in der Prostitution Tätigen werden wegen Verstoß gegen die Kondompflicht nicht belangt.

 

11. Das eingeschränkte Weisungsrecht der Prostituierten wird im Sinne der Selbstbestimmung durch eine Änderung des Prostitutionsgesetzes präzisiert.

Stand: 14.8.2014

Eckpunkte eines Gesetzes zum Schutz der in der Prostitution Tätigen

(Prostituiertenschutzgesetz, ProstSchG)

 

 

 

Mit dem 2002 von der rot‐grünen Bundesregierung eingeführten Prostitutionsgesetz (ProstG) wurde klargestellt, dass die zwischen den Prostituierten und ihren Kunden geschlossenen Vereinbarungen nicht mehr sittenwidrig und damit nicht mehr zivilrechtlich unwirksam sind. Rechtliche Benachteiligungen für die Betroffenen, wie der Ausschluss aus der Sozialversicherung, sollten behoben werden.

Die Evaluation des Gesetzes in 2007 sowie Berichte aus der Praxis haben allerdings ergeben, dass sich nur ein Teil der mit dem Prostitutionsgesetz verknüpften Erwartungen erfüllt hat.

Deshalb müssen weitere gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die in der Prostitution Tätigen besser zu schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken und um Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu bekämpfen. Dies soll das Prostituiertenschutzgesetz leisten.

 

Ziele des Gesetzes

 

Das Gesetz verfolgt die Ziele

 

• das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution zu stärken,

• fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit für die in der Prostitution Tätigen zu schaffen,

• die ordnungsrechtlichen Instrumente zur Überwachung der gewerblich ausgeübten Prostitution zu verbessern,

• die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution zu verbessern,

• gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution und sozial unverträgliche oder jugendgefährdende Auswirkungen der Prostitutionsausübung auszuschließen bzw. zu verdrängen

• Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu bekämpfen.

 

Anwendungsbereich

 

In den Anwendungsbereich des Gesetzes sollen fallen

 

• alle Erscheinungsformen der Prostitution; Prostitution umfasst die gewerbliche Erbringung von sexuellen Dienstleistungen. Sexuelle Dienstleistungen sind sexuelle Handlungen mit anwesenden Personen gegen Entgelt.

• alle Betriebsstätten, die für die Erbringung entgeltlicher sexueller Kontakte bereitgestellt werden (Prostitutionsstätten); darunter fallen insbesondere Bordelle, bordellähnliche Betriebe sowie die Wohnungsprostitution und Fahrzeuge, die der Prostitution dienen

• die gewerbliche Vermittlung entgeltlicher sexueller Kontakte Dritter (Prostitutionsvermittlung, Escortservice)

• gewerbliche Veranstaltungen, die darauf ausgerichtet sind, Gelegenheit zu sexuellen Kontakten gegen Entgelt zu bieten (Prostitutionsveranstaltungen)

 

Die jeweiligen Begriffsbestimmungen werden im Gesetzentwurf erfolgen.

 

Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und andere Angebote sexueller Dienstleistungen

 

Das Betreiben einer Prostitutionsstätte soll künftig nur dann zulässig sein, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt (Erlaubnispflicht). Einer Erlaubnispflicht sollen auch die gewerbliche Vermittlung entgeltlicher sexueller Kontakte Dritter sowie die Organisation von Prostitutionsveranstaltungen unterstellt werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis werden auf die unterschiedlichen Gewerbeausprägungen zugeschnitten.

Die Erlaubnispflicht und die daran anknüpfenden Voraussetzungen und Rechtsfolgen sollen nach dem Muster anderer gewerberechtlicher Erlaubnispflichten ausgestaltet werden.

Eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht soll gelten, wenn eine einzelne Person eine Wohnung für ihre eigene Tätigkeit als Prostituierte selbst nutzt (Wohnungsprostitution durch die Wohnungsinhaberin).

Im Zuge der Ausformulierung des Gesetzentwurfs wird geprüft, wie eine Option zur Erstreckung der Erlaubnispflicht per Rechtsverordnung (z.B. nach dem Muster von § 33g GewO) auf weitere Formen der gewerblichen Organisation sexueller Dienstleistungen vorgesehen werden kann, um neuen Entwicklungen im Bereich sexueller Dienstleistungen (z.B. über das Internet) Rechnung tragen zu können.

Für bereits bestehende Prostitutionsstätten muss eine Übergangsregelung getroffen werden.

Eine Erlaubnispflicht soll nicht für die Tätigkeit als Prostituierte gelten.

 

Voraussetzungen der Erlaubniserteilung

 

Für die Erteilung der Erlaubnis sollen mindestens folgende Voraussetzungen geregelt

werden:

 

– Zuverlässigkeitsprüfung

 

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betreiberin oder der Betreiber nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt Die Zuverlässigkeitsprüfung und sonstige persönliche Voraussetzungen sollen nach aus dem Gewerberecht bekannten Vorbildern ausgestaltet werden (d.h. insbesondere einschlägige Vorstrafen begründen die Annahme der Unzuverlässigkeit).

Die Zuverlässigkeitsprüfung soll auf Vertreterinnen und Vertreter des Betreibenden und mit der Betriebsleitung beauftragte Personen erstreckt werden.

Bei Bedarf sollen Beschäftigungsverbote für unzuverlässige Personen verhängt werden können.

 

– Verbot von Prostitutionsgewerben, die aufgrund ihres Betriebskonzepts das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten gefährden

Betriebskonzepte der Prostitution, die aufgrund ihrer Ausgestaltung die Gefährdung der sexuellen Selbstbestimmung oder der Gesundheit von Prostituierten oder anderen Personen befürchten lassen, oder deren Konzept erkennbar einer Ausbeutung von Prostituierten Vorschub leistet, werden gesetzlich verboten. Für entsprechende Prostitutionsbetriebe bzw. Prostitutionsveranstaltungen kann keine Erlaubnis erteilt werden bzw. sie sind bei Bekanntwerden zu untersagen. Dies gilt z.B. für Flatratebordelle und Rape‐Gang‐Bang‐Partys.

 

– Mindestanforderungen

 

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die zum Schutz der Prostituierten, der Beschäftigten, der Gäste sowie Dritter notwendigen räumlichen, hygienischen, gesundheitlichen, sicherheitsbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind und das Vorhaben mit den baurechtlichen Maßgaben im Einklang steht.

Die wesentlichen Anforderungen sollen im Gesetz verankert werden.

Um zunächst Erfahrungen mit der Anwendung der Erlaubnispflicht sammeln zu können, wird vorgesehen, dass differenziertere und nach Betriebsarten abgestufte Vorgaben für die Mindestanforderungen sowie weitere Durchführungsvorschriften durch Rechtsverordnung (durch die Länder oder durch den Bund, ggf. mit Zustimmung des BR, vgl. z.B. § 33f GewO) ermöglicht werden.

 

-Auflagen für Anforderungen an den Betrieb, Auflagen zum Schutz der Beschäftigten, anderer dort tätiger Personen und Dritter sowie der Jugend und der Allgemeinheit

Die Erlaubnis kann, auch nachträglich, mit Auflagen zum Schutz der Prostituierten, der Beschäftigten und Dritter sowie zum Schutz der Jugend und der Anwohnerschaft verknüpft werden. Soweit erforderlich sollen entsprechende Auflagen bzw. Anordnungen auch für nicht erlaubnispflichtige Formen des Prostitutionsgewerbes (z.B. Wohnungsprostitution durch Wohnungsinhaberin; s.o.) erlassen werden können.

 

– Befristung der Erlaubnis; regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen, Rücknahme bzw. Widerruf der Erlaubnis

Die Erlaubnis kann mit einer Befristung versehen werden. Die Behörden sollen verpflichtet werden, regelmäßig die Zuverlässigkeit und das Bestehen der Erlaubnisvoraussetzungen zu überprüfen. Nachträglich eintretende Unzuverlässigkeit führt zum Widerruf bzw. zur Rücknahme der Erlaubnis; Widerruf bzw. Rücknahme der Erlaubnis sollen auch bei Eintritt wesentlicher Veränderungen im Betrieb oder bei Pflichtverletzungen möglich sein.

 

Pflichten der Betreibenden

 

Als Pflichten der Betreibenden sollen vor allem geregelt werden:

 

• Vorlage der für die Erlaubnis erforderlichen Unterlagen einschließlich des Betriebskonzepts und der Nachweis der mit den Prostituierten zu schließenden Verträge (auch wenn sie als Selbständige in den Räumlichkeiten tätig werden, ist eine vertragliche Basis erforderlich), um beispielsweise Wucher bei der Zimmervermittlung effektiv bekämpfen zu können.

• Mitteilung über die als Prostituierte im Betrieb tätigen Personen (An‐ und Abmeldung)

• Überprüfung der erfolgten Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit durch die Prostituierten (vgl. unten unter Anzeigepflicht)

• Unterbinden der Anwesenheit von Minderjährigen während der Betriebszeiten

• Information der Gäste und der Prostituierten über Safer‐Sex‐Praktiken

• Vorhalten von Kondomen

• Erteilung von Auskünften und Gewährung von Einsicht in die Unterlagen sowie Zugang zu den Räumen für die zuständigen Behörden (vgl. dazu unter Behördliche Nachschau und Überwachung)

• Ermöglichen des Zugangs der Prostituierten zu gesundheitlicher und sozialer Beratung ihrer Wahl.

• Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen

 

 

 

Anzeige‐/ Anmeldepflicht für Prostituierte

 

Für Prostituierte soll eine Anmelde‐/ Anzeigepflicht (jeweils bei Aufnahme der gewerbsmäßigen Prostitution in einer Kommune) eingeführt werden. Für Prostituierte, die sich bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, wird ein Nachweisdokument eingeführt, das z.B. gegenüber Bordellbetreibenden, Behörden und ggfs. gegenüber Kunden vorgelegt werden kann. Den berechtigten Interessen des Persönlichkeits‐ und Datenschutzes der zur Anmeldung Verpflichteten wird bei der gesetzlichen Ausgestaltung Rechnung getragen.

Die Anzeige soll mindestens mit einer Information der Prostituierten über bestehende Angebote der gesundheitlichen und sozialen Beratung, über die Krankenversicherungspflicht sowie über die Rechtsstellung von Prostituierten verknüpft werden.

 

Verbot der Werbung für ungeschützten Geschlechtsverkehr; sonstige Werbebeschränkungen

 

Direkte und verschleierte Formen der Werbung für riskantes sexuelles Verhalten gegen Entgelt, insbesondere für entgeltlichen ungeschützten Geschlechtsverkehr sowie Werbung für gewerbliche Angebote, bei denen Gelegenheit zu ungeschützten sexuellen Kontakte angeboten wird, sollen durch das Gesetz verboten werden.

 

Behördliche Nachschau und Überwachung, Befugnisse der Behörden

 

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sollen für die zuständigen Behörden Nachschau‐ und Überwachungsrechte und ‐pflichten einschließlich der zur Erfüllung ihrer Aufgaben hierfür erforderlichen Einsichtnahme‐ und Betretensbefugnisse (z.B. in Anlehnung an §§ 29 ff. GewO) geregelt werden.

Die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden werden durch die Länder bestimmt.

Behördliche bzw. polizeiliche Befugnisse nach anderen Bundes‐ oder Landesvorschriften bleiben unberührt.

 

Gewerbeuntersagung; Sanktionen

 

Bei Pflichtverstößen durch die Gewerbetreibenden, zur Durchsetzung von Auflagen und zur Abwehr von Gefahren sind ordnungsbehördliche Maßnahmen (Anordnungen, Auflagen, Widerruf der Erlaubnis) bis hin zur Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit in Anlehnung an das Regelungssystem der GewO vorgesehen. Es soll auch geregelt werden, welche Pflichtverstöße ggf. als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

Rechtsverhältnis zwischen Prostituierten und Betreibenden

 

Die Grenze zwischen strafwürdiger Gefährdung der sexuellen Selbstbestimmung von Prostituierten und zulässigen Vorgaben im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen Prostituierten und Bordellbetreibenden soll gesetzlich klargestellt werden. Die gesetzliche Ausgestaltung im Einzelnen bedarf insbesondere im Hinblick auf die Schnittstellen zum Strafrecht noch der Abstimmung mit BMJV.

 

Grundsätzlich soll es weiterhin möglich sein, die Prostitution sowohl in Form einer selbständigen Erwerbstätigkeit als auch im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auszuüben. Weisungen, die in die sexuelle Selbstbestimmung der Prostituierten eingreifen oder diese gefährden, bleiben unzulässig. Derzeit wird die Prostitution zumindest formal fast ausschließlich als selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt, in Prostitutionsstätten sind die Vertragsverhältnisse zwischen Betreiber und Prostituierten regelmäßig nicht über einen Arbeitsvertrag ausgestaltet.

Gleichwohl besteht faktisch nicht selten eine weitgehende Eingliederung von Prostituierten in die von der Betreiberseite vorgegebenen betrieblichen Abläufe. In solchen Fällen dürfte eine Scheinselbständigkeit vorliegen. Bordellbetreibende sollen dann auch weiterhin ggf. nach § 266a StGB (Vorenthalten/ Veruntreuen von Arbeitsentgelt) wegen unterlassener Beitragszahlungen zur Verantwortung gezogen werden können.

 

Kommunale Gestaltungs‐ und Steuerungsinstrumente bleiben uneingeschränkt bestehen

 

Die auf der Grundlage von Sperrbezirksverordnungen nach Art. 297 EGStGB sowie nach Maßgabe der Baunutzungs‐ und Bauplanungsrechts bestehenden Möglichkeiten der kommunalen Ebene zur örtlichen Steuerung und Ausgestaltung der Bereiche, in denen Prostitution zugelassen ist, bleiben unberührt.

 

Eigenständige Regelungsmaterie außerhalb der GewO

 

Zur Realisierung des beschriebenen Gesetzgebungsvorhabens soll ein eigenständiges Gesetz (als neues Stammgesetz) außerhalb der GewO geschaffen werden (Gesetz zum Schutz der in der Prostitution Tätigen/Prostituiertenschutzgesetz, ProstSchG); ggf. erforderliche Änderungen bestehender Gesetze können im Wege einer Ausgestaltung als Artikelgesetz in zusätzlichen Artikeln geregelt werden.

Nach vorläufiger Einschätzung bedarf das neue Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates.

 

Inkrafttreten

 

Das Gesetz soll spätestens am 1.6.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und im Hinblick auf die zu erfolgenden Zuständigkeitsregelungen in den Ländern zum 1.1.2016 in Kraft treten.

 

Evaluation

 

Eine Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes nach 3 Jahren soll im Gesetz vorgesehen werden.

 

Ansonsten macht auch Google schlau, könnte aber Instantmeinungen beeinflussen oder zum Nachdenken anregen.

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Ich habe eerstmal auf den Kalender geschaut. 1. April ist nicht, also muss zumindest an der Kernaussage etwas dran sein.

 

Wieder einmal ein Versuch der Stigmatisierung von Prostituierten. Es ist z.T. unerträglich, mit welch hahnebüchenen Ideen manche Volkszertreter versuchen, das Sommerloch zu füllen oder sich selbst auf Kosten einer Gruppe (blödes Wort, aber mir fiel nix besseres ein), die über keinerlei Lobby verfügt, zu profilieren.

Was kommt als nächstes? Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte für Sexarbeiterinnen oder ein Brandzeichen `Hure` auf der Stirn???

 

 

Denk ich an Deutschland in der Nacht......................:schreiben:

 

 

Wenn man dem Roman "Die Wanderhure" Glauben schenken will, mussten die Hübschlerinnen im Mittelalter gelbe Bänder am Gewand tragen....

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 19:37 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 19:35 Uhr ----------

 

Könnte ja auch sein, dass da bestimmte P6-Kreise grosse Sorge haben, dass die Sexarbeiterinnen in den Beratungsgesprächen zu sehr aufgeklärt werden über ihre Rechte und über Risiken im Job.....:zwinker:

 

 

Könnte ja auch sein, dass da ein bestimmter (reinkarnierter) User seine altbekannten Aversionen pflegt .. :denke:

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Nicht nur in Deutschland solles Tests zur Einsichtsfähigkeit geben...

 

Prostitutes will also be required to get a certificate of mental fitness. “This is a fundamental way of getting women away from coercion,” says Spillabotte. “During an interview, the specialist will be able to tell if the girl is being forced into prostitution or if it is her free choice.”

 

http://www.west-info.eu/regulations-for-prostitutes-the-italian-way/

 

Italien zieht nach

 

Das neue "italienische Modell" der Prostitutionsregulierung scheint einen ähnlichen Weg einzuschlagen wie die deutsche Gesetzgebung, nur sagen sie was sie vorhaben noch etwas offener als hierzulande:

 

Beängstigend, fühlt sich an wie Entmündigung.

 

Wenn ich nicht einsehen will, dass staatlicher Zwang nur zu meinem Schutz dient bzw zu meinem verschärften Schutz, dann bin ich "balla balla" und kann keine eigenständige Entscheidung treffen...

 

Meiner Meinung nach sollten erstmal Politiker diese Einsichtsfähigkeit nachweisen, bevor sie die Erlaubnis bekommen Gesetze zu machen.

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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"Ihren Höhepunkt fand diese Strömung unter den Nationalsozialisten, die Prostituierte auf Grundlage des Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und des „Asozialen“-Erlasses verfolgten."

 

Diese ständige Tendenz von Dona Carmen jeden der nicht ihre Meinung Vertritt in irgendeinen Zusammenhang mit Nazis zu bringen, geht mir schlicht auf den Sack. Ich habe volles Verständnis für jeden Politiker, der solche Leute ignoriert, wenn sie nicht einmal die Grundprinzipien einer Diskussion verstanden haben.

 

Im übrigen waren Prostituierte auch in den sozialistisch verfassten Diktaturen nicht gerne gelitten, aber das wird gerne unter den Teppich gekehrt, weil das ja die "guten" Diktaturen waren.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Im übrigen waren Prostituierte auch in den sozialistisch verfassten Diktaturen nicht gerne gelitten, aber das wird gerne unter den Teppich gekehrt, weil das ja die "guten" Diktaturen waren.

 

 

Na, dann mach Dich mal schlau über den Klassenfeind. Sie war zwar offiziell verboten, aber durchaus geduldet und eine der Werkzeuge der Stasi, die logischerweise nicht daran interessiert war, dass der Berufszweig verschwand.

 

Zitat:

 

„Von der Prostitution haben in der DDR alle Beteiligten profitiert: die reichen Frauen, die zufriedenen Freier, der informierte Staat. So viel Zufriedenheit wird es in diesem Gewerbe wohl kaum jemals mehr geben.“

Uta Falck

 

[ame=http://www.amazon.de/VEB-Bordell-Geschichte-Prostitution-DDR/dp/3861531615]VEB Bordell. Geschichte der Prostitution in der DDR: Amazon.de: Uta Falck: Bücher[/ame]

 

Sicher ist auch das kein erstrebenswerter Zustand, aber es ist nicht so, dass die Anbieterinnen mit harschen Repressionen rechnen mussten. Zuhälter gabs übrigens auch keine. Das lief halt etwas unter der Theke über private Kontakte, die weitergereicht wurden und Sachentlohnungen waren auch an der Tagesordnung.

Bearbeitet von Asfaloth
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Anhaltpunkte für einen "Idiotentest" kann ich in dem (Quellen-) Text nicht erkennen.

 

1) Ist keinerlei "Test" auf "Einsichtsfähigkeit" vorgesehen.

 

2) Erfordert eine Versagung der Anmeldung, dass "Anhaltspunkte" für mangelnde Einsichtfähigkeit (beispielsweise realistische Folgenabschätzung) bestehen, die Einsichtsfähigkeit wird also prima facie unterstellt, jedoch dann und nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für mangelnde "Einsichtsfähigkeit" bestehen (ebenso für Anhaltspunkte für Zwang durch Dritte), darf die Versagung erfolgen. Es ist eine Ausnahme und Ausnahmen sind in aller Regel eng auszulegen und anzuwenden. Zumal der "Sinn des Gesetzes" zu berücksichtigen ist, welcher explizit auf die Eigenverantwortlichkeit abstellt.

 

Insofern etwas völlig anderes, als ein "Test" oder gar "Idiotentest". Wer bei einer Führerscheinprüfung erkennen läßt, dass er für das Autofahren ungeeignet ist (beispielsweise besoffen ist), wird wohl auch einer Versagung begegnen.

 

P.S.: Der Text für Italien ist etwas völlig anderes. Man braucht nur zu vergleichen .....

 

Natürlich können wir jetzt profund diskutieren, ob Escortdamen, welche ihre Tätigkeit nicht als Prostitution einstufen, nicht möglicherweise einen Mangel an "Einsichtsfähigkeit" aufweisen .... :cool::clown:.

Bearbeitet von nolensvolens
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Ja und die Daten der als Prostituierte zu registrierenden Menschen sind so sicher wie die Rente und das IT Netzwerk des deutschen Bundestags.

http://www.tagesschau.de/inland/bundestag-it-101.html

 

Sicher sind nur die Steuer und der Tod, wer mehr erwartet, hat schon verloren.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Na, dann mach Dich mal schlau über den Klassenfeind. Sie war zwar offiziell verboten, aber durchaus geduldet und eine der Werkzeuge der Stasi, die logischerweise nicht daran interessiert war, dass der Berufszweig verschwand.

 

Zitat:

 

„Von der Prostitution haben in der DDR alle Beteiligten profitiert: die reichen Frauen, die zufriedenen Freier, der informierte Staat. So viel Zufriedenheit wird es in diesem Gewerbe wohl kaum jemals mehr geben.“

Uta Falck

 

VEB Bordell. Geschichte der Prostitution in der DDR: Amazon.de: Uta Falck: Bücher

 

Sicher ist auch das kein erstrebenswerter Zustand, aber es ist nicht so, dass die Anbieterinnen mit harschen Repressionen rechnen mussten. Zuhälter gabs übrigens auch keine. Das lief halt etwas unter der Theke über private Kontakte, die weitergereicht wurden und Sachentlohnungen waren auch an der Tagesordnung.

 

Ich weiß jetzt nicht so genau, ob ich Deinen Beitrag als Satire werten soll. Es geht schon damit los, dass der Westen ja der Klassenfeind war und nicht der Osten, aber sei´s drum.

 

Also zum Thema "Prostitution in linken Diktaturen" bzw. "Prostitution in deutschen Diktaturen".

 

Hier der Wikipedia-Link, aus dem Du wohl das Zitat entnommen hast und Deine Zusammenfassung zur Prostitution in der DDR:

 

[ame]http://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution_in_der_Deutschen_Demokratischen_Republik[/ame]

 

Im Vergleich ergibt sich folgendes Bild

 

Verbot der Prostitution (DDR: zwischen 1968 und 1990 - Ja; im 3. Reich – nein)

U.a. hat darauf der Kulturwissenschaftler Dr. Sommer hingewiesen, der speziell über KZ-Bordelle gearbeitet hat: „Man muss als Hintergrund dazu wissen, dass das NS-Regime im "Dritten Reich“ keineswegs die Prostitution verboten oder entschieden bekämpft hat.“

http://www.spiegel.de/einestages/sex-zwangsarbeit-a-948310.html

 

Gemeinsam ist beiden Diktaturen die Instrumentalisierung der Prostitution zur Gewinnung von Informationen als Werkzeug der Stasi in der DDR bzw. des SD/der Gestapo im 3. Reich. Am bekanntesten ist im 3. Reich der Fall des Salon Kitty in Berlin gewesen.

[ame]http://de.wikipedia.org/wiki/Salon_Kitty[/ame]

 

Interessanterweise ähneln sich die Auswahlkriterien für die Frauen in beiden Diktaturen:

„Frauen und Mädchen, die intelligent, mehrsprachig, nationalistisch gesinnt und ferner mannstoll sind“ (3. Reich)

„Zwischen 20 und 30, unverheiratet, keine Kinder, Fremdsprachenkenntnisse, gut aussehend, gebildet, analytische Fähigkeiten, vaterländische Gesinnung“ (DDR)

 

Ich habe das von Dir zitierte Buch von Frau Falck gelesen. Uta Falck ist oder war Hydra-Mitarbeiterin. Ihre Aussage ist entweder zynisch oder es ist höchst missglückte Ironie. Wenn ich diesen Zynismus aus der Dreiecksbeziehung unter dem Motto „alle zufrieden“ zwischen Freier, Prostituierter und ausbeutendem Staat nämlich auf die KZ-Bordelle übertrage, wird klar, wie krank das ist: Die Freier hatten ein paar schöne Minuten, bevor sie umgebracht wurden, die SS hatte motivierte Zwangsarbeiter und die Frauen bekamen genügend zu essen und wurden medizinisch untersucht. Noch Fragen zu diesem Ansatz?

 

In einer Buchbesprechung auf Amazon wird der Finger auf die Wunde des Buches gelegt: „Leider fehlen Aussagen von Prostituierten, die nicht privilegiert und sorgenfrei waren, die viele Abtreibungen hatten, die nicht Messebesucher als Freier hatten, die eher am Rand der Gesellschaft lebten und als "Asoziale" galten.“

 

Dein Hinweis, dass es keine Repressionen bei Prostitution in der DDR gab, ist völlig falsch. Wie im 3. Reich auch wurde die Prostitution, die sich der staatlichen Lenkung entzog, strikt verfolgt. Entsprechendes Material dazu findet man in dem Buch von Sven Korzilius: „Asoziale“ und „Parasiten“ im Recht der SBZ/DDR.

 

In der stalinistischen Zeit gab es in der DDR durchaus Haltungen, die auch aus dem 3. Reich sein könnten so z. B:

 

„Ein Prostituiertenleben ist aber ein Leben in Saus und Braus mit Alkohol und widerlichen Excessen auf Kosten der Gesellschaft, also ein Schmarotzerleben, und es ist daher absolut verständlich, wenn ein sozialistischer Staat diese Art des Lebens bekämpft.“ Das Zitat stammt aus Protokollen von Arztbesprechungen der Ostberliner Gesundheitsbehörde in der Zeit zwischen 1950 und 1955.

 

 

In den beiden deutschen Diktaturen hat sich der Staat also zum großen Teil als Zuhälter betätigt. Wie Du zu der Auffassung kommst, dass es in der DDR keine Zuhälter gegeben hat, ist mir unverständlich. Da Prostituierte an Devisen kamen, liegt es eher nahe, dass auch Männer im Umfeld daran interessiert waren, an selbige zu kommen.

 

Unterm Strich finde ich es traurig, dass so ein Thema ohne jede Einordnung durch alleiniges Kopieren irgendwelcher Statements oder durch Behauptungen so hingedreht werden soll, wie man es gerade braucht, sei es von Dir oder diesen unsäglichen Dona Carmen-Tanten.

Bearbeitet von Bayernbulle

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Ich weiß jetzt nicht so genau, ob ich Deinen Beitrag als Satire werten soll. Es geht schon damit los, dass der Westen ja der Klassenfeind war und nicht der Osten, aber sei´s drum.

 

Also zum Thema "Prostitution in linken Diktaturen" bzw. "Prostitution in deutschen Diktaturen".

 

Hier der Wikipedia-Link, aus dem Du wohl das Zitat entnommen hast und Deine Zusammenfassung zur Prostitution in der DDR:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution_in_der_Deutschen_Demokratischen_Republik

 

Im Vergleich ergibt sich folgendes Bild

 

Verbot der Prostitution (DDR: zwischen 1968 und 1990 - Ja; im 3. Reich – nein)

U.a. hat darauf der Kulturwissenschaftler Dr. Sommer hingewiesen, der speziell über KZ-Bordelle gearbeitet hat: „Man muss als Hintergrund dazu wissen, dass das NS-Regime im "Dritten Reich“ keineswegs die Prostitution verboten oder entschieden bekämpft hat.“

http://www.spiegel.de/einestages/sex-zwangsarbeit-a-948310.html

 

Gemeinsam ist beiden Diktaturen die Instrumentalisierung der Prostitution zur Gewinnung von Informationen als Werkzeug der Stasi in der DDR bzw. des SD/der Gestapo im 3. Reich. Am bekanntesten ist im 3. Reich der Fall des Salon Kitty in Berlin gewesen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Salon_Kitty

 

Interessanterweise ähneln sich die Auswahlkriterien für die Frauen in beiden Diktaturen:

„Frauen und Mädchen, die intelligent, mehrsprachig, nationalistisch gesinnt und ferner mannstoll sind“ (3. Reich)

„Zwischen 20 und 30, unverheiratet, keine Kinder, Fremdsprachenkenntnisse, gut aussehend, gebildet, analytische Fähigkeiten, vaterländische Gesinnung“ (DDR)

 

Ich habe das von Dir zitierte Buch von Frau Falck gelesen. Uta Falck ist oder war Hydra-Mitarbeiterin. Ihre Aussage ist entweder zynisch oder es ist höchst missglückte Ironie. Wenn ich diesen Zynismus aus der Dreiecksbeziehung unter dem Motto „alle zufrieden“ zwischen Freier, Prostituierter und ausbeutendem Staat nämlich auf die KZ-Bordelle übertrage, wird klar, wie krank das ist: Die Freier hatten ein paar schöne Minuten, bevor sie umgebracht wurden, die SS hatte motivierte Zwangsarbeiter und die Frauen bekamen genügend zu essen und wurden medizinisch untersucht. Noch Fragen zu diesem Ansatz?

 

In einer Buchbesprechung auf Amazon wird der Finger auf die Wunde des Buches gelegt: „Leider fehlen Aussagen von Prostituierten, die nicht privilegiert und sorgenfrei waren, die viele Abtreibungen hatten, die nicht Messebesucher als Freier hatten, die eher am Rand der Gesellschaft lebten und als "Asoziale" galten.“

 

Dein Hinweis, dass es keine Repressionen bei Prostitution in der DDR gab, ist völlig falsch. Wie im 3. Reich auch wurde die Prostitution, die sich der staatlichen Lenkung entzog, strikt verfolgt. Entsprechendes Material dazu findet man in dem Buch von Sven Korzilius: „Asoziale“ und „Parasiten“ im Recht der SBZ/DDR.

 

In der stalinistischen Zeit gab es in der DDR durchaus Haltungen, die auch aus dem 3. Reich sein könnten so z. B:

 

„Ein Prostituiertenleben ist aber ein Leben in Saus und Braus mit Alkohol und widerlichen Excessen auf Kosten der Gesellschaft, also ein Schmarotzerleben, und es ist daher absolut verständlich, wenn ein sozialistischer Staat diese Art des Lebens bekämpft.“ Das Zitat stammt aus Protokollen von Arztbesprechungen der Ostberliner Gesundheitsbehörde in der Zeit zwischen 1950 und 1955.

 

 

In den beiden deutschen Diktaturen hat sich der Staat also zum großen Teil als Zuhälter betätigt. Wie Du zu der Auffassung kommst, dass es in der DDR keine Zuhälter gegeben hat, ist mir unverständlich. Da Prostituierte an Devisen kamen, liegt es eher nahe, dass auch Männer im Umfeld daran interessiert waren, an selbige zu kommen.

 

Unterm Strich finde ich es traurig, dass so ein Thema ohne jede Einordnung durch alleiniges Kopieren irgendwelcher Statements oder durch Behauptungen so hingedreht werden soll, wie man es gerade braucht, sei es von Dir oder diesen unsäglichen Dona Carmen-Tanten.

 

Eigentlich hatte ich einen sehr ausführlichen Antworttext schon fertig, habe aber bemerkt, dass er zuviel persönliches enthält und ichmich wieder auf ein der unsäglichen politischen Diskussionen über Linke gegen Rechte Gesinnung beginne einzulassen.

 

Nur soviel: Auch Du schwingst die nazikeule, wenn Du zuviele Parallelen ziehst. Ein Staaat, der Millionen industriell ermordet hat und nur durch unzählige weitere Opfer beseitigt werden konnte, entzieht sich aber bestimmten vergleichen. Die KZ-Bordelle sind auch ein ganz anderes Thema

 

Sexualität hatte in der DDR einen ganz anderen Stellenwert, deshalb lässt sich da auch schlecht ein vergleich ziehen. Auf was Du eingehst, ist eine bestimmte Ausprägung der Prostitution, die staatlich initiierte ....

 

Unabhängig vom Buch der Fr. Falck habe ich aber in einem kleinen Satz darauf hingewiesen, dass das, was wir hier als Neudeutsch sehr platt mit "Hobbyhure" bezeichnen, sehr ausgeprägt war. Dies hatte aber auch nichts mit den weiblichen Lockvögeln der Stasi zu tun.

 

Ob man den Staat als Zuhälter bezeichnen kann, sei dahingestellt. Letztendlich stellt sich aber dann die Frage, ob man einen Staat, der durch Steuern profitiert, nicht ebenfalls so bezeichnen möchte.

 

Gemeint waren aber im Kontext Privatpersonen mit kriminellen Strukturen. Diese traten so in der Form nicht auf. Auch gewerblich Agierende wie private Agenturen nicht.

 

Dass es partner oder Ehemänner gab, die von gewissen lukrativen Freizeitbeschäftigungen ihrer Frauen oder Freundinnen profitiert haben, will ich nicht bestreiten, ist aber hier auch so. Tatsache ist jedoch, dass die Frauen ein ganz anderes sexuelles Standing hatten und sich ihre Freiheiten nahmen bzw. ihre Freizügigkeiten auslebten. Auch mit entsprechenden "Gegenwerten" ...

Woher ich die Weisheit habe ? Aus persönlichen Erzählungen, nicht aus Büchern. Wie ich dazu kam, tut nichts zur Sache....

 

Aber wie gesagt, ich hab keine Lust, mich auf die offenkundig sehr politisierte Diskussion über die Rolle der Organistionen der Prostitutionsvertretungen einzulassen.

 

Es war ein Fehler, dass ich mich überhaupt beteiligt habe. Bitte ignoriere meinen Post und lass Deiner Empörung weiter freien Lauf.

Bearbeitet von Asfaloth
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Ob man den Staat als Zuhälter bezeichnen kann, sei dahingestellt. Letztendlich stellt sich aber dann die Frage, ob man einen Staat, der durch Steuern profitiert, nicht ebenfalls so bezeichnen möchte.

 

Du hast recht, dass Vergleiche DDR/3. Reich notwendigerweise hinken müssen, teilweise übelst.

 

Gemeinsam ist aber im hier diskutierten Kontext, dass Frauen auf potentielle Informationsquellen darstellende Männer "angesetzt" wurden, also angewiesen wurden, mit solchen Männern intim zu werden. Insofern kann die beauftragende staatliche Stelle durchaus der Zuhälterei bezichtigt werden.

 

Andererseits mag ich dieses Pseudoargument, wonach die Erhebung von Steuern auf Einkommen aus P6 bereits staatliche Zuhälterei sei, einfach nicht mehr hören. Es ist absurd, die Besteuerung von Einkommen damit gleich zu stellen, dass Frauen zu sexuellen Dienstleistungen angehalten werden, z.T. mit inakzeptablen Mitteln. Der Unterschied ist, dass es dem Staat völlig wurscht ist bzw. sein sollte, ob eine Frau mittels P6 Geld verdient oder auf anderem Wege. In der Realität ist es ja eben sogar eher so, dass die Generierung von Einkommen aus P6 und folglich auch von Steuern auf solche Einkommen eben nicht gewünscht scheint, jedenfalls von Manchen in der Politik. Ein Umstand, der andernortes ja beklagt wird. Allein deshalb ist das "staatliche Zuhälter"-Argument unschlüssig. Wenn auch von hoher populistischer Akzeptanz im Biz, ich weiss :lach:. Das macht es aber dennoch nicht richtig.

 

Es würde dagegen wenigstens ansatzweise stimmen, wenn die Arbeitsagentur arbeitslose Frauen in P6 Jobs vermitteln würde, mit der Androhung einer Zahlungssperre, wenn dies abgelehnt wird. So wäre es im Übrigen eigentlich konsequent, wenn es als "ein Job wie jeder andere" angesehen würde.

Bearbeitet von nolensvolens
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Hier mal eine Definition zur Einsichtsfähigkeit;

 

Einsicht und Einsichtsfähigkeitin der Rechtswissenschaft

(2) In der Rechtswissenschaft spielt die Einsichtsfähigkeit vor allem in folgenden Bereichen eine wichtigere Rolle:

 

 

Im Zivilrecht bei der Geschäftsfähigkeit (§ 104 BGB), wo sie als relative Geschäftsunfähigkeit keine rechtliche Anerkennung genießt, d.h. im Kapitalismus "stimmt" auch das Recht: Unwissende oder Minderbegabte über den Tisch zu ziehen ist sozusagen im Grundsatz gesetzes- oder rechtsprechungskonform - angeblich um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Im Betreuungsrecht bei der Einwilligungsfähigkeit (der Personensorge zugeordnet) und beim Einwilligungsvorbehalt, der im Ergebnis auf praktische - partielle ode ganze - Geschäftsunfähigkeit hinausläuft, ohne dass man dies so verstanden wissen möchte.

Deliktfähigkeit und (soziale) Verantwortungsreife besonders bei Kindern und Jugendlichen.

Im Strafrecht bei der Schuldfähigkeit § 20 oder der verminderten Schuldfähigkeit § 21 stellt sich nach der Prüfung, welche der vier Eingangsmerkmale zum Zeitpunkt der Tat vorgelegen haben könnten, zunächst die Frage, ob der Proband das Unrecht seines Tuns einsehen konnte. Erst wenn die Einsichtsfähigkeit positiv geprüft wurde, stellt sich die Frage nach der Steuerungsfähigkeit.

 

Mit dem Nebensatz der Einsichtsfähigkeit (9) gibt man der Behörde, die die Genehmigung erteilt jede Möglichkeit das "Gewerbe" zu untersagen und zwar willkürlich.

Kann mir nicht vorstellen, dass im Ordungsamt, bei der Polizei oder anderen Behörden in der Heimatgemeinde (incl. Kuhdörfern) Leute tätig sind, die dies beurteilen können und Missbrauch zur Gängelung ausgeschlossen ist.

 

Unterschwellig unterstellt man Prostituierten, dass sie nicht geschäftsfähig oder potentiell kriminell sind.

 

Wie Prostitution bei Gemeinden, hier die Stadt Schweinfurt angesehen wird zeigt folgende Info, die auch bei grösseren Städten zu finden ist.

 

Was ist ein Gewerbe?

 

Gewerbe ist jede auf Gewinnerzielung gerichtete, auf Dauer angelegte, auf eigenem Namen und eigene Rechnung rechtlich erlaubte und nicht sozial unwerte Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich.

 

Kein Gewerbe hingegen sind insbesondere die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft), höhere Berufsarten (z. B. Künstler, Journalist, Architekt), persönliche Dienstleistungen höherer Art (z. B. Rechtsanwalt, Notar), die Verwaltung eigenen Vermögens sowie verbotene und sozial unwerte Tätigkeiten (z. B. unerlaubtes Glückspiel, Prostitution).

Bearbeitet von alfder
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Das erste Zitat stellt keine rechtswissenschaftliche Abhandlung dar, sondern eine politische Wertung, welche zudem in erheblichem Maße der Kritik offen ist.

 

Das zweite Zitat ist m.E. nicht akzeptabel und ist auch so anzuprangern. Eine solche Regelung wird allerdings auch wohl bald nicht mehr haltbar/umsetzbar sein.

 

Eine Bestimmung, wo die Anmeldung versagt werden kann, wenn Anhaltspunkte (also konkreter Sachverhalt) für mangelnde Einsichtsfähigkeit bestehen, heißt keineswegs, dass Prostituierten generell Minderbemitteltheit oder Kriminalität unterstellt wird. Oder bist Du der Meinung, dass alle unter Jugendstrafrecht fallende Jugendliche und Erwachsene generell als minderbemittelt oder kriminell erachtet werden, weil dort tatsächlich eine Prüfung auf Einsichtsfähigkeit stattfindet (was im Text zum ProstG jedenfalls auch nicht ansatzweise vorgesehen ist).

 

Richtig ist, dass möglicherweise auf Länder- oder Kommunenebene "Radikale" versuchen werden in Wege von Verordnungen etc. daraus einen "Test" zu machen. Hierfür würde dann einerseits die Ermächtigungsgrundlage fehlen, andererseits auch eine Basis im Gesetz.

 

Dies sollte allerdings nicht nur überwacht und ggf. bekämpft, sondern besser vorab ein solche Entwicklung gleich blockiert werden. Beispielsweise durch klarstellende Erläuterungen in der Gesetzesbegründung, worin eigenständige Tests auf "Einsichtsfähigkeit" ausgeschlossen werden und allein auf den Wortlaut der "Anhaltspunkte" als offensichtliche Anhaltspunkte abgestellt wird.

 

Solche Einflußnahmen wären erheblich einfacher und vermutlich auch effektiver, wenn ein Dazwischentönen von linksextremen Sektierern auf "Proletarierfang" etwas besser gedämpft würde.Für die das "strategisch" schlechteste Ergebnis wäre, wenn ein für alle Seiten überwiegend akzeptables Gesetz herauskäme .... Jedenfalls meine Ansicht ... :schuechtern:.

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Das erste Zitat stellt keine rechtswissenschaftliche Abhandlung dar, sondern eine politische Wertung, welche zudem in erheblichem Maße der Kritik offen ist.

 

Das zweite Zitat ist m.E. nicht akzeptabel und ist auch so anzuprangern. Eine solche Regelung wird allerdings auch wohl bald nicht mehr haltbar/umsetzbar sein.

 

Eine Bestimmung, wo die Anmeldung versagt werden kann, wenn Anhaltspunkte (also konkreter Sachverhalt) für mangelnde Einsichtsfähigkeit bestehen, heißt keineswegs, dass Prostituierten generell Minderbemitteltheit oder Kriminalität unterstellt wird. Oder bist Du der Meinung, dass alle unter Jugendstrafrecht fallende Jugendliche und Erwachsene generell als minderbemittelt oder kriminell erachtet werden, weil dort tatsächlich eine Prüfung auf Einsichtsfähigkeit stattfindet (was im Text zum ProstG jedenfalls auch nicht ansatzweise vorgesehen ist).

 

Richtig ist, dass möglicherweise auf Länder- oder Kommunenebene "Radikale" versuchen werden in Wege von Verordnungen etc. daraus einen "Test" zu machen. Hierfür würde dann einerseits die Ermächtigungsgrundlage fehlen, andererseits auch eine Basis im Gesetz.

 

Dies sollte allerdings nicht nur überwacht und ggf. bekämpft, sondern besser vorab ein solche Entwicklung gleich blockiert werden. Beispielsweise durch klarstellende Erläuterungen in der Gesetzesbegründung, worin eigenständige Tests auf "Einsichtsfähigkeit" ausgeschlossen werden und allein auf den Wortlaut der "Anhaltspunkte" als offensichtliche Anhaltspunkte abgestellt wird.

 

Solche Einflußnahmen wären erheblich einfacher und vermutlich auch effektiver, wenn ein Dazwischentönen von linksextremen Sektierern auf "Proletarierfang" etwas besser gedämpft würde.Für die das "strategisch" schlechteste Ergebnis wäre, wenn ein für alle Seiten überwiegend akzeptables Gesetz herauskäme .... Jedenfalls meine Ansicht ... :schuechtern:.

 

Klar, alles was dir nicht in den Kram passt ist linksextrem :lach:

 

Das erste Zitat ist keine politische Wertung sondern aus

Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie

(ISSN 1430-6972)

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Klar, alles was dir nicht in den Kram passt ist linksextrem :lach:

 

Das erste Zitat ist keine politische Wertung sondern aus

Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie

(ISSN 1430-6972)

 

Nö, ich kenne die Szene nur recht gut, und zwar von innen, so wirklich viel hat sich da offenbar über die Jahrzehnte nicht geändert. Irgendwie beruhigend, dass Manches auch den Wandel der Zeit übersteht, und zwar von jeglichen Einsichten befreit. Wobei Änderungen allenfalls in der fast schon an Verzweifelung grenzenden Zielgruppensuche bei vermeintlichen oder tatsächlichen "gesellschaftlichen Randgruppen" zu finden sind :lach:

 

Na ja, eine nicht wirklich unprätenziöse Kapitalismuskritik ist ja ganz am Anfang schon da, oder? :lach:

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