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AGB´s und Verträge.... im Bereich Escortservice?


Empfohlene Beiträge

Da ich mich aus den persönlichen Angriffen aus diesem Thread

 

"Agenturdamen, welche ihre Agentur "betrügen"

 

heraushalten möchte, aber trotzdem sehe (wie andere vor mir auch) , dass es Bedarf gibt, darüber zu sprechen, bin ich an einem konstruktiven Austausch interessiert.

 

Was ist ein Arbeitsvertrag?

 

Der Arbeitsvertrag wird im Arbeitsrecht auch Dienstvertrag genannt und definiert die Bedingungen für den Mitarbeiter und stellt die Grundlage einer langfristigen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter dar. Der Arbeitsvertrag regelt die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter und erläutert gleichzeitig, zu welchen Konditionen der Arbeitsvertrag zustande kommt. Im Arbeitsvertrag befinden sich somit Abschnitte zum Arbeitsverhältnis, der Arbeitszeit, der Kündigungsfrist sowie zur Vergütung.

http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/mitarbeiter/arbeitsvertrag/

 

Mir ist bisher keine Escortagentur bekannt, die Escort(Sex)dienstleisterinnen sozialversicherungspflichtig angestellt hat.

 

Escorts sind meiner Meinung nach keine Mitarbeiter von Agenturen, da sie weder die Vergütung von der Agentur bekommen, noch die Agentur ein Weisungsrecht hat bei Auswahl der Kunden und Serviceangebotsumfang der einzelnen Sexdienstleisterin ausüben kann.( ja mir ist klar, dass es unseriöse Agenturen gibt, die das auf sehr subtile Weise trotzdem machen....)

 

Escorts beauftragen Agenturen ihnen Kundenaufträge aus Ihrem Kundenpool intern und extern zu vermitteln...

Diese Kunden suchen Agenturen meist gezielt, in dem sie ein Profil der Anbieterin erstellen und das unter ihrem Agenturnamen bewerben, teils vermitteln sie auch an "qualifizierte" Bestandskunden ( Agentur weiß genau, der Kunde hat genau definierte Suchparameter, wie Alter, Figur,Haarfarbe usw). Die Escort(Sex)dienstleisterin als Kundin wird in ihrer Privatsphäre geschützt.

 

 

Ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld Verträge zwischen Agenturen ( Gastroservice) die ähnlich sein könnten... z.B. selbständige Dienstleister im Gastrobereich

 

Da hier im Forum ja sehrviel geballtes Rechtswissen vorhanden ist, würde ich dies gerne nutzen.... bitte ohne die manchmal üblichen Unterstellungen sondern sachlich und neutral.

 

 

 

Könnte man solche Verträge... z.B. Provisionsverträge für Neukunden und Folgeaufträge

oder diesen folgenden Vertrag nicht auch für Agenturen im Escortbereich modifizieren..

 

(Für Diejenigen, die einen schriftlichen Vertrag bevorzugen.)

 

 

AGB´s Für xxxxx

 

§ 1

Gegenstand der Vereinbarung

 

1. Der Vertragspartner betreibt im Rahmen einer angemeldeten selbständigen Tätigkeit ein Unternehmen im Bereich Dienstleistung.

Die Parteien sind sich im Rahmen einer Zusammenarbeit darüber einig, dass der Vertragspartner von "Agentur Sonnenschein - Escortservice" Aufträge übernimmt und seine Dienstleistungen "Agentur Sonnenschein - Escortservice" zur Verfügung stellt.

 

2. Dem Vertragspartner werden von

"Agentur Sonnenschein - Escortservice" Aufträge angeboten. Der

Vertragspartner ist nicht verpflichtet die angebotenen Aufträge anzunehmen. Im Falle der

Annahme eines Auftrages, wird darüber eine gesonderte Vereinbarung über zeitlichen

Umfang und Vergütung getroffen.

 

3.Der Vertragspartner führt die Aufträge in eigener Regie und Verantwortung aus. Er ist nicht an Weisungen von "Agentur Sonnenschein - Escortservice" gebunden, hat jedoch bei Ausführung seiner Tätigkeit die Wünsche des jeweiligen Kunden zu beachten.

 

"Agentur Sonnenschein - Escortservice" ist berechtigt, dem Vertragspartner Vorschläge über Art und Weise der Durchführung der Tätigkeiten zu unterbreiten.

 

 

Der Vertragspartner erkennt die AGB´s der Firma "Agentur Sonnenschein - Escortservice"

an, indem er eine schriftliche Bestätigung per Mail schickt oder durch Ausführung des Jobs.

.

§ 2

Kundenschutzklausel

 

1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages mit Kunden von "Agentur Sonnenschein - Escortservice" keine direkten Verträge abzuschließen oder mit den Kunden in Kontakt zu treten.(telefonisch oder per Mail)

 

§ 3Loyalitätspflicht

 

Der Vertragspartner verpflichtet sich während der Vertragszeit immer loyal gegenüber

"Agentur Sonnenschein - Escortservice" seinen Mitarbeitern und Kunden zu sein.

 

§ 4Geheimhaltungsverpflichtung des Vertragspartners

 

1. Der Vertragspartner wird alle ihm während seiner Tätigkeit für "Agentur Sonnenschein - Escortservice" bekannt gewordenen Informationen, seien sie Personen, seien sie sachbezogen, seien es Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, seien es ihm bekannt gewordene oder sonstige geschäftliche, bzw betriebliche Tatsachen nur im Rahmen der Tätigkeit für "Agentur Sonnenschein - Escortservice" verwenden.

 

Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung dies gilt auch nach der Beendigung der Vereinbarung.

 

2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Verfügung

gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und

sicherzustellen, dass Dritte keine Einsicht nehmen können.

 

Er hat persönlich dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Schriftstücke sowie jedes Material, das Angelegenheiten von "Agentur Sonnenschein - Escortservice" betreffen und sich im Besitz des Vertragspartners befindet, unter Verschluss gehalten werden.

 

3.Bei Beendigung des Kooperationsvertrages hat der Vertragspartner sämtliche Schriftstücke und Materialien, zu deren ordnungsgemäßen Aufbewahrung er verpflichtet ist, an "Agentur Sonnenschein - Escortservice" herauszugeben.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, an Unterlagen von "Agentur Sonnenschein - Escortservice" ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

 

§ 5 Honorar

1. Der Vertragspartner erhält für seine Tätigkeit ein Honorar, welches entsprechend des

jeweiligen Auftrages konkret vereinbart wird (Pauschalh

onorar, Stundenvereinbarung etc.).

2. Das Honorar wird zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Steuern hat der Vertragspartner selbst abzuführen.

3. Die Honorarzahlung erfolgt sofort und vor Leistungserbringung durch den Kunden der "Agentur Sonnenschein - Escortservice"

 

Rechnungserstellung für Auftragsvermittlung durch "Agentur Sonnenschein - Escortservice" für erbrachte Vermittlungsdienstleistung erfolgt sofort in schriftlicher Form mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen.

 

§ 6 Aufwendungsersatz

Aufwendungsersatzansprüche erhält der Vertragspartner nur aufgrund gesonderter

Vereinbarung. Grundsätzlich sind die Aufwendungen des Vertragspartners mit dem

auftragsspezifischen Honorar abgegolten.

 

§ 7Vertragsdauer

1. Die Kooperationsvereinbarung wird ab dem 0x.0x.201x wirksam

2. Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Dauer und kann mit einer Frist von 4 Wochenzum Monatsende gekündigt werden.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, die nicht zur Unzeit

ausgeübt werden darf, bleibt unberührt.

Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform.

 

§ 8Vertragsstrafe

1. Bei Verstößen des Vertragspartners gegen seine Verpflichtung zur Geheimhaltung oder beieinem Verstoß gegen die Kundenschutzklausel, kann "Agentur Sonnenschein - Escortservice" unbeschadet seiner sonstigen Rechte für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe EUR xxx,00 verlangen.

2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt auch in den Fällen unberührt, in denen der Vertragspartner eine Vertragsstrafe zu zahlen hat.

 

§ 9

Art der Rechtsbeziehung, Umfang der Leistungsverpflichtung

1. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass auf das vorliegende Rechtsverhältnis kein Arbeitsrecht Anwendung findet.

 

2. Der Vertragspartner wurde darauf hingewiesen, dass mit der Kooperationsvereinbarung

weder ein Arbeitsverhältnis, noch ein Scheinarbeitsverhältnis begründet wird.

 

3. Der Vertragspartner sichert zu, im Falle nachträglich erhobener Steuern oder sonstiger

Abgaben diese unmittelbar an das Finanzamt anstelle von

Agentur Sonnenschein - Escortservice zu zahlen und diese insoweit freizustellen.

 

§ 10 Ausschlussfrist

1. Ansprüche aus dieser Vereinbarung müssen binnen eines Zeitraums von 3 Monaten nach ihrer Entstehung, im Falle der Beendigung, binnen 2 Monaten nach der Beendigung schriftlich geltend gemacht werden.

2. Werden die Ansprüche abgelehnt oder erfolgt keine Antwort auf die Geltendmachung, müssen die Ansprüche spätestens 2 Monate nach Fristablauf oder nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden.

 

§ 11 Nebenabreden und Vertragsänderungen

1. Nebenabreden sowie Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer

Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des

Schriftformbedürfnisses.

2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist das für den Sitz des Betreuungsservice zuständige Gericht. Es gilt deutsches Recht.

3. Beide Parteien erklären sich mit Auftragsantritt mit den AGB einverstanden.

 

§ 12

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder

werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Lückenhafte oder unwirksame Regelungen sind so zu ergänzen, dass eine andere angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung der mit dieser AGB Vereinbarung verfolgten Zwecke gewollt hätten,

wenn sie die Lückenhaftigkeit oder Unwirksamkeit bedacht hätten.

 

Sind solche AGB´s modifiziert sinnvoll?

 

Wäre das ein Ansatz, oder sind solche AGB´s die in anderen Berufen gelten auch als zuhälterisch zu bezeichnen?

 

Im Text wurde der Namen der Firma durch *"Agentur Sonnenschein - Escortservice" von mir ersetzt, ansonsten entspricht er bis auf einige für uns nicht anwendbare Sätze dem Orginal..... Den AGB´s einer Agentur zur Vermittlung von selbständigen Dienstleistern im Gastrobereich.

 

LG Tanja

Bearbeitet von MC

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Jetzt kommt Leute. Sonst könnt ihr euren Schnabel ja auch nicht halten. Ich hab leider keine Ahnung. Aber AGBs. Uii. Sehr speziell. Quasi Fachgebiet für sich. Auf mein Berufsfeld bezogen bedeutetet das: Ich werde beauftragt eine Dienstleistung bei einem Kunden zu erbringen. Mein Auftraggeber bekommt dafür eine Provision. Mein Geld bekomme ich tatsächlich aber vom Kunden, nachdem der Auftraggeber seine Provision abgerechnet hat, bzw er reicht es durch, Ich denke, daß ist Usus. Das dient jetzt aber nur zum Anstoß einer Diskussion. AGBs ist ein heikles Thema.

Ich bin zu alt, um nur zu träumen. Zu jung, um ohne Wunsch zu sein.

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AGBs sind sowas wir der Standardvertrag eines Unternehmens. Indem man mit Bezug auf die geltenden AGBs einen Vertrag schließt, erspart man sich den ganzen Kram immer wieder einzelvertraglich zu regeln.

 

Man kann im Einzelfall auch einzelne Paragraphen ersetzen.

 

Eine große Innovation ist das nicht.

 

Aber mit Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen hat das nichts zu tun.

Da verstehe ich noch nicht worauf du hinaus willst.

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Da verstehe ich noch nicht worauf du hinaus willst.

 

Es gibt viele Arten von Vermittlungsagenturen, bei denen die einzelne Dienstleistung, die am/beim Kunden erbracht wird zwar nicht vergleichbar ist, aber die Vermittlung der Aufträge an sich schon.

 

Ich hab Novo so verstanden, dass Escortagenturen nicht behaupten können die Escort(Sex)Dienstleisterin betrügt/verstößt gegen den Vermittlungsvertrag, bzw gar Vertragsstrafen durchsetzen können, wenn die Anbieterin beim Kunden ihre Kontaktdaten angibt und Folgedates in Eigenregie an der Agentur vorbei macht.

 

 

Ich kenne aus dem Gastrobereich einige Agenturen, die Gastropersonal vermitteln.

 

Die Agenturen sind Doppelvermittler

Kunde ----> Derjenige der Auftrag vergibt (Kundenpool = Kapital der Agentur um Geld zu verdienen)

Kunde ----> Derjenige der Auftrag sucht ( bezahlt Provision, Abgaben = Einnahmen der Agentur)

 

Vergleich z.B. Mietkoch - Escort-(Sex)Dienstleisterin

 

 

Mietkoch

 

Ein selbständiger Mietkoch wendet sich an einen Mietkochservice um Aufträge vermittelt zu bekommen, weil ihm der finanzielle Aufwand zu hoch ist selbst Aufträge zu aquirieren und ihm die Kontakte fehlen.

 

Escort

 

Ein selbständiges Escort wendet sich an einen Escortservice um Aufträge vermittelt zu bekommen, weil ihr der finanzielle Aufwand zu hoch ist selbst Aufträge zu aquirieren und ihr die Kontakte fehlen.

 

 

Mietkochservice

erstellt ein Profil des Mietkoches mit seinem speziellen Dienstleistungsangebot

in dem Fall , kochen, vorbereiten, Sternekochen, Gemüseschnitzen, Wareneinkauf, Kalkulation usw

 

Gleicht in der internen Kundenkartei ab ob jemand genau das "Angebot" sucht und bewirbt extern dieses Angebot in Anzeigen und auf entsprechenden Portalen, damit externe Kunden darauf aufmerksam werden und sich an die Agentur wenden, damit zu Kunden der Agentur werden.

 

vermittelt den eingegangenen Auftrag speziell an den nach Profil angefragten Mietkoch und bei Ablehnung durch den Mietkoch auf Wunsch des Auftraggebers auch an dem Profil ähnliche, andere Mietköche, die Aufträge suchen

 

 

 

 

Escortservice

 

erstellt ein Profil der Escortdame mit ihrem speziellen Dienstleistungsangebot

in dem Fall , Aussehen, Alter, Service, Begleitung, Vorlieben, usw

 

Gleicht in der internen Kundenkartei ab ob jemand genau das "Angebot" sucht und bewirbt extern dieses Angebot in Anzeigen und auf entsprechenden Portalen, damit externe Kunden darauf aufmerksam werden und sich an die Agentur wenden, damit zu Kunden der Agentur werden.

 

vermittelt den eingegangenen Auftrag speziell an die nach Profil angefragte Escort(Sex)Dienstleisterin und bei Ablehnung durch die Escort(Sex)Dienstleisterin auf Wunsch des Auftraggebers auch an dem Profil ähnliche, andere Escort(Sex)Dienstleisterinnen, die Aufträge suchen.

 

 

Die oben zitierten AGB´s gelten für die Zusammenarbeit Mietkochservice - selbständiger Mietkoch

 

Darin finden sich Vertragsstrafen im 4 stelligen Bereich die ich (xxxx,00€ ) nicht beziffern wollte, die aber höher sind als bei Escortservice.

 

Niemand käme auf die Idee diese AGB´s zuhälterisch zu nennen.

Zumindest habe ich das noch nie erlebt. Im Gegenteil, Mietköche erkennen diese AGB´s

an und die viele verstoßen auch nicht dagegen. Einige tun das und versuchen an der Agentur vorbei mit dem Kunden der Agentur ( oft zu niedrigerem Stundenlohn) eigene Geschäfte zu machen.

 

Wenn das auffliegt, dann wird die Vertragsstrafe fällig und es landet vor Gericht, sofern der Mietkochservice das durchzieht.

 

in den Fällen, von denen ich gehört habe, mussten die Mietköche zahlen.

 

Die Mietköche haben das Angebot der Vermittlung oftmals auch aus finanzieller Not (bei kleinen Selbständigen nicht unüblich) gesucht und angenommen.

 

Da kommt aber nie auf, dass da Klauseln zwar in den AGB´s und Verträgen drinstehen aber nicht gültig/anfechtbar wären.

 

Gerade die Kunden und Geheimhaltungsklausel...

 

Mir erschließt sich nicht, warum das bei Escortservice so sein sollte.

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Der "Knackpunkt"ist ja wohl hier und anderswo das Verbot der Hergabe eigener Kontaktdaten oder in dem obigen Vertrag das Kontaktverbot. Damit soll ein Wettbewerbsverbot konstruiert werden.

 

So ein Verbot der Herausgabe eigener Kontaktdaten oder der Kontaktaufnahme ist in jedem Fall unwirksam, und ungeachtet der Frage, ob Vermittlungsvertrag, Arbeitsvertrag etc. Es ist eine krass unbillige und fundamentalen Persönlichkeitsrechten entgegen stehende Klausel, Menschen zu verbieten, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, das dann womöglich auch noch mit "Vertragsstrafe" :au:. Selbst bei der RAF war die "Kontaktsperre" Gegenstand heftigster verfassungsrechtlicher Bedenken. Mich erstaunt immer wieder, dass das niemand sieht oder sehen will, insbesondere auch nicht jene Personen, die in anderen Zusammenhängen ja so auf Persönlichkeitsrechte pochen (kein Angriff auf Dich, Tanja, nur heftige Verwunderung).

 

Selbst isoliert wettbewerbrechtlich betrachtet wäre es unwirksam. Denn es schießt weit über das eigentlich beabsichtigte Wettbewerbsverbot hinaus. Beispielsweise könnte eine P6-Agentur wohl kaum untersagen wollen, dass eine Frau bei einem Kunden Hundesitting macht, wenn beide das wollen. Das unterbinden zu wollen ist wettbewerbsrechtlich nicht haltbar, es sein denn die Agentur bietet selbst auch Hundesitting Services an. Alles unabhängig von den Aspekten des Persönlichkeitsrechts.

 

Ob und wie ein "Kundenschutz" (besser "Wettbewerbsverbot") speziell im P6 Gewerbe realisierbar sein könnte, wäre sicherlich Gegenstand eines ausführlichen Rechtsgutachtens, allein schon weil nicht alle Grundsätze des Wettbewerbsrechts ohne Weiteres übertragbar sein dürften. Könnte ja ein interessierter Verband einmal beauftragen :zwinker: Ad hoc halte ich es für grundsätzlich problematisch. Aus genau den Gründen, welche andernortes so gerne gegen staatliche Regulierungen des P6 genannt werden, nur hier wohl stärker durchgreifend, weil die Einschränkung rein wirtschaftlichen und nicht wenigstens auch ordnungspolitischen Hintergrund hat.

 

Oder einfach gesagt, genau jene verfassungsrechtlichen Gründe, welche Befürwortern des P6-Verbotes (m.E. zu Recht) entgegen gehalten werden, stehen m.E. auch einem "Vögel-Wettbewerbsverbot" entgegen. Es kann ja wohl kaum Privatpersonen erlaubt werden zu bestimmen, mit wem andere Personen vögeln dürfen und mit wem nicht (unter welchen Bedingungen auch immer).

 

Wird jetzt wieder nicht passen, aber *schulterzuck*

Bearbeitet von nolensvolens
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Ich seh das nicht als Angriff, ich bin ja kein Rechtsanwalt, deshalb frage ich ja.....

 

Dann müssten alle Agenturen eigentlich zusperren und aufhören zu vermitteln...

 

Es gibt ja auch die Provisionsverträge, in anderen Vermittlungsbereichen, die unterteilt sind in Neukundenauftrag mit z.B. 50% Provision und Folgeaufträge mit z.B. 30% Provision bzw ab einer bestimmten Anzahl von Aufträgen des selben Auftraggebers z.B. 15%

 

 

Es geht ja nicht um ein Kontaktverbot.... den geschäftlichen Kontakt kann die Dienstleisterin ja jederzeit über die Agentur halten.

 

Privater Kontakt ist ohne Bezahlung einer Dienstleistung, da ja privat. (komm jetzt bitte nicht mit Geldgeschenk, sonst müssen wir auch noch Schenkungssteuern zahlen :schreiben:)

 

Geschäftlicher Kontakt müsste meiner Meinung nach über die Agentur laufen, wenns um die vermittelte Dienstleistung geht, die im Vertrag steht. Beim Hundesitting ist das nicht so, denn wenn die Dame auch Hundesitting anbietet, das aber nicht über die Escortagentur, dann ist das ok. nur die Escortdienstleistung ist ja beim Vermitteln von Aufträgen der Agentur im Vertrag festgehalten.

 

Der Fairness halber würde ich persönlich aber sagen, dass ich Hundesitting, oder Putzen oder oder für diesen Kunden mache, Escortdienstleistungen aber weiter über die Agentur gebucht würden.

 

 

 

Ich hab mal ein Beispiel, bin nicht sicher ob das hier her passt, aber das zeigt was bei privat und (Geld) Geschenk passieren kann.

 

Eine Independentescortdame hatte aufgehört als Escort zu arbeiten....

Einige ihrer ehemaligen Stamm-Kunden haben sie dann privat angeschrieben und nach langem hin und her ein Date vereinbart....

 

Die ehemalige Kollegin hatte während ihrer aktiven Zeit festes bekanntes Honorar.

 

Das Geld im Umschlag hat immer gestimmt, sie musste nie nachkontrollieren.

 

Bei diesem Date, das sie "privat" ausgemacht hatte, bekam sie auch vor dem Beginn diesen Umschlag und hat nicht kontrolliert, da ja immer klar war, welche Summe da drin sein soll.

 

Zuhause hat sie das Geld entnommen und war entsetzt.

Es fehlten 800€

 

Auf Nachfrage warum da 800€ fehlen und was das soll, kam die Antwort, das war doch ein privates Date und ich hab dir ein Geschenk gemacht... aber bei einem Geschenk kannst du doch nicht fordern wieviel das sein soll.

 

Ich wollte, dass deine Unkosten gedeckt sind und du dir noch etwas kleines kaufen kannst.

 

Das fand ich schon kurios....

 

Private Dates habe ich persönlich mit Kunden nur, wenns um Kaffeetrinken geht. Wenn ich interesse habe jemanden kennenzulernen oder einfach jemanden mag, dann geht das schon mal, ohne erotische und sexuelle Dienstleistung.

 

Bei geschäftlichen Dates mit erotischer und sexueller Dienstleistung ist das ja im Honorar includiert.

 

Ich war nur 2 Mal bei einer Agentur gelistet, und aus Loyalität und Fairness hätte ich nie geschäftliche (bezahlte)Dates mit Kunden, die ursprünglich von der Agentur vermittelt worden sind gemacht, solange ich mit dieser Agentur zusammengearbeitet habe.

 

Wenn mich ein Kunde gefunden hat, nach dem mein Vertrag mit der Agentur gekündigt war, dann seh ich das wie du....

 

Da würde ich der Agentur keine Provision mehr zahlen, da wir ja in keiner Vertragsbindung stehen.

 

Lasse mir das gerne näher erklären, habe nur einen Gerechtigkeitsfimmel, aber kein Jurastudium :prost:

Bearbeitet von Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Tanja, die Konsequenz stimmt doch nicht. Auch bei Zweit und Drittdates kann die Frau doch Dienste der Agentur in Anspruch nehmen, allein beispielsweise Covering etc. Außerdem wird doch immer behauptet, Agenturfrauen wollten in aller Regel keinen Dirketkontakt mit Kunden.

 

Also mal ganz direkt gesagt, entweder ist diese Behauptung gelogen, oder das Problem des Wettbewerbsverbotes existiert gar nicht, jedenfalls nicht in wirtschaftlich signifikantem Umfang.

 

Das Betreiber gerne eine "Macht" über Frauen ausüben möchten ("Vögelverbot", geschäftlich, bezogen auf Betreiberkunden), welche dem Staat nicht zugebilligt wird (Prostitutionsverbot, geschäftlich), mag zwar wirtschaftlich nachvollziehbar sein, aber widerspricht es nicht total Deinem "Gerechtigkeitsfimmel", dass Privatpersonen eine erheblich weitergehende Macht über Andere zugestanden werden soll, als dem Staat? Da stehe ich einfach mit offenem Mund da und höre gar nicht mehr auf zu staunen.

Bearbeitet von nolensvolens
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Wenn es auf jeden Fall unwirksam ist, wieso wurde dann in den Fällen - die Tanja kennt - der Vermittlungsfirma und nicht dem Mietkoch Recht gegeben vor Gericht?

 

Aber ich würde so oder so eine solche (Vertragsstraf)klausel nicht aufnehmen in einen Vertrag (egal welche Branche), ich empfinde dies (gilt nur für mich persönlich/Empfinden) als übertrieben. Wenn die Vermittlungsfirma vom Mietkoch merkt, dass er lieber alles (manches) alleine regeln will/nicht im Team arbeiten möchte (zumindest nicht immer :zwinker:), dann reicht es ja, ihn aus dem Pool rauszunehmen/sich nicht mehr beauftragen zu lassen.

 

So würden es denke ich viele der hier aktiven Escortagenturen auch machen. Und genau das war eigentlich nur das, was in dem Thema - was ausuferte - von uns gesagt wurde. Da gibt es wenn eher die Klausel, das private Daten der Damen/oder Firmeninternas nicht rausgegeben werden dürfen und man diskret sein muss.

 

Ich kenne aber auch im Escort 2 Verträge mit hohen Strafzahlsummen, wo exakt formuliert steht: wenn die Dame dem Kunden ihre eigene Nummer gibt, dann Strafzahlung X, davon kenne ich 2 Verträge. Darum kam mir jakobs 2 Stellig sehr hoch vor, da ich ebenso als Agentur schon sehr viel von Damen höre/Verträge kenne, aber natürlich will und kann ich das nicht ausschließen, da mir ja nicht jede Dame, die zu PLE kommt, ihren alten Vertrag vorlegt. Strafzahlungen für alles und jedes empfinde ich gerade im Escort als grenzwertig. :blume2:

 

Um es mal an Beispielen fest zu machen, folgende Punkte kann ich verstehen, wenn sie in Verträgen im Escort / bei Agenturen stehen:

 

 

Beispiel: Agentur übernimmt für eine neue Dame zunächst die Shootingkosten, die dann erst ab positiver Vermittlung erstattet werden müssen (bevorzugen viele Damen, da man ungern zuerst investiert, bevor klar ist, ob die Agentur wirklich Aufträge (im Auftrag) hat, hinzu kommt, dass nicht jede Dame die Summe mal eben übrig hat.

 

Darum sind ja auch Modelagenturen, die vorab schon Summe X von Damen wollen, eher als nicht so seriös angesehen.

 

Die Agentur legt also über 1000 Euro der neuen Dame aus (Location übernimmt sie, Fotograf wird später nur anteilig an die Dame berechnet, Rest schenkt die Agentur - sagen wir also mal, die Dame müsste davon 350-450 übernehmen, manche nehmen auch mehr, wir halten das so für fair)....da muss man sich als Agentur natürlich absichern und im Vertrag festhalten, dass, wenn die Dame dann plötzlich sagt (nach dem Shooting/Auslagen) ach nö doch nicht, anstatt sich vorab Gedanken zu machen, dass dann Summe X erstattet werden muss.

 

Das alleine als unternehmerisches Risiko zu sehen, den Fehler habe ich zu Beginn auch gemacht, naiv und gutgläubig, wie ich war, bis ich merkte, dass dies finanziell so nicht tragbar ist. Natürlich gibt es auch Agenturen - die möchten das Geld sofort....strecken nichts vor. Das empfinde ich aber als zu großen Druck zu Beginn. Und wenn ich weiß, ich bin als Agentur gut, dann weiß ich auch, dass sie Aufträge haben wird und es dann noch zahlen kann. Sie beauftragt mich ja auch für solche Orgas. Mögen manche anders sehen....

 

 

oder auch

 

Unter Vertragsstrafe steht, wenn die Agentur private Infos der Dame veröffentlicht (wie zB. Twitter etc.), um die Dame unter Druck zu setzen, oder auch sonst sich nicht an die Diskretion hält, umgekehrt gilt ebenso, dass unter Vertragsstrafe steht, wenn die Dame Agenturinternas ausplaudert. = Strafe für beide gleich hoch.

 

Oder ich verstehe auch, wenn eine Agentur vertraglich regelt, dass wenn die Provision Zeitraum X immer noch nicht gezahlt wurde, man erst wieder im Auftrag der Dame arbeitet, wenn die Provision da ist. Ich selbst habe in meinem Berufsleben auch Jobs mit Provisionen gehabt, ich habe den Teil immer sofort beiseite gelegt und dann auch überwiesen - denn das war ja nicht mein Geld dann, sondern das war von vorne rein klar: das bekommt derjenige für seine Leistung.

 

Was ich nicht! verstehe - sind Vertragsstrafen/Punkte, die wie folgt aussehen

 

* wenn die Dame nicht im Zeitraum X auf eine Anfrage der Agentur antwortet, zahlt sie Summe X, passiert dies öfter, wird sie nicht mehr empfohlen. (für mich unfassbar, denn es gibt Damen, die können auf der Arbeit/in der Uni eben nicht ständig aufs Handy schauen sorry!!!)

 

* wenn die Dame nicht mindestens 5 Aufträge hatte und dann aufhört, muss sie Kosten in Höhe von 3000 Euro zahlen, da die Agentur diese Auslagen bereits hatte bis zu diesem Zeitpunkt (was stimmt, aber trotzdem geht das in meinen Augen gar nicht, dass ist dann eben wirklich unternehmerisches Risiko)

 

* wenn die Dame Agenturkunden ihre Daten gibt - zahlt sie 2500 Euro je Mal, wo es rauskommt und die Agentur behält sich vor, sich dann von der Dame zu trennen...ja da wird jetzt jakob denken: häh Alina? Du findest das doch auch nicht loyal, wenn sie das tut, finde ich auch nicht, korrekt, aber dann lasse ich mich nicht mehr beauftragen und gut, aber Geld möchte ich dann keines mehr von der Dame...außer ausstehende Provisionen.

 

* wenn die Dame 5 Anfragen in einem kurzen Zeitraum ablehnt (egal aus welchen Gründen), wird eine Anfragesperre geltend gemacht (ähm wenn eine Agentur meint, die Dame kann zu selten, dann soll sie sich nicht beauftragen lassen, aber es entscheidet die Dame! ob sie Zeit hat - oder nicht....

 

usw.

 

Ich habe auch schon in dem anderen Thema angesprochen, dass ich nicht abstreite, dass es so was gibt, was mich in dem anderen Thema gestört hat, dass uns unterstellt wurde, dass wenn man positiv über unser Konzept spricht (Jana, Lilly, Diary, ich)- man automatisch so etwas ja für gut heißt bzw. verharmlost, was völliger Blödsinn ist und war. Oder sogar behauptet wurde, es sei ein Märchen/Pipi Langstrumpf usw.

 

Und was mich störte war, dass es als "völlig ok" angesehen wurde (von 2 Herren), wenn die Dame nur das Erstdate über die Agentur abwickelt. Denn so kann sich ein Unternehmen nicht halten (vielleicht wissen manche gar nicht, was da für Kosten/Zeit pro Monat anfallen) und jeder Dame steht frei, als Independent zu arbeiten. Rosinen picken ist unschön. Auch wenn es nicht unter Strafe steht. :prost:

 

Ich halte also von solchen Regelungen im Escort eher nichts Tanja, auch wenn das natürlich mir als Agentur Vorteile bringen würde, wenn dies rechtlich so möglich wäre. Aber ich möchte nicht abschrecken mit Verträgen, oder alles und jedes unter Strafe stellen, mir ist es wichtiger, dass es menschelt und man ein Team ist (egal wer wen beauftragt) und ja, man auch loyal ist und gegenseitiger Respekt. Wege trennen sich eh besser, wenn das nicht zusammen passt, da helfen Strafen in meinen Augen eher wenig. :blume3:

Bearbeitet von PLE-Agency
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Ist eine gemeinsame schriftlich fixierte Übereinkunft gleichzusetzen mit einem Verbot ?

 

Vorausgesetzt, es werden bei Verletzung der Übereinkunft weder finanzielle Forderungen gestellt noch sonstige Massnahmen ausser der Beendigung des Geschaeftskontaktes.

 

Siehe Hervorhebung:

 

"§ 2

Kundenschutzklausel

 

1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages mit Kunden von "Agentur Sonnenschein - Escortservice" keine direkten Verträge abzuschließen oder mit den Kunden in Kontakt zu treten.(telefonisch oder per Mail)"

 

Gemeint ist natürlich das Gegenteil, also NICHT in Kontakt zu treten, dies am Rande :lach:. So wie es da steht, kann der Vertragspartner sich aussuchen, ob er keinen direkten Vertrag mit einem Kunden eingeht ODER stattdessen mit dem Kunden Kontakt aufnimmt. Lustigerweise ist durch eine Alternative die Verpflichtung erfüllt. Wenn der Kontakt aufgenommen wird, darf der Vertragspartner also sogar auch einen direkten Vertrag schließen :schiel::lach:. Zum Glück wird hier die Auslegung maßgeblich sein, nämlich dass das so von niemandem gewollt ist (unabhängig von der Wirksamkeitsdiskussion).

Bearbeitet von nolensvolens
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Kurz und Knapp...in unserem Vertrag steht nix sittenwidriges drin, dies wurde von einem Anwalt überprüft...also ändern wir auch nix...auch steht bei uns nicht drin, das wir den Damen verbieten dem Kunden ihre privaten Daten zu geben, oder Privat zu treffen...das wir dies nicht wünschen dazu stehen wir, aber können es nicht verbieten. Dann muss man uns aber auch zugestehen, das wir uns von einer Dame trennen die den Kunden Privat trifft um die Provision zu sparen :smile:

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Die Frage die sich mir die ganze Zeit stellt ist: Gibt es bei einer der hier anwesenden Agenturen und/oder Escort Damen denn überhaupt das Bedürfnis der Erarbeitung eines (Nolis Vorstellungen angemessenen) Vertrages?

 

Er kann ja viel schimpfen - über nicht rechtskräftige Vertragszusätze - wenn jedoch die Parteien um die es tatsächlich geht (Agentur und Escort-Dame) sehr gut zu diesen Konditionen miteinander arbeiten wollen und können, ist eine (wie auch immer geartete Veränderung) überflüssig.

 

Genau das ist ja der Punkt. Es ist niemand daran gehindert, sich nur über die Agentur buchen zu lassen. Deswegen ist die diskutierte Klausel dann ja überflüssig und kann entfallen. Das Entfallen hat dann nicht nur den Vorteil, dass eine ohnehin unwirksame Klausel nicht da steht, es kann auch niemand anhand dieser dann ja nicht vorhandenen Klausel Versuche einer "Weisungsgebundenheit" unterstellen.

 

Du hast sofort erfasst, was Andere wohl nimmermehr begreifen werden.

 

Andere stört wohl nur die sich daraus ergebende Möglichkeit, dass eine Frau nach dem Erstdate Nebengeschäfte macht. Wenn diese "Gefahr" in der Praxis unbedeutend ist, warum eine solche Klausel, die ohnehin für die Tonne ist.

 

P.S.: Wenn sie dennoch beibehalten werden soll, dann dient sie, insbesondere mit Vertragsstrafe, ausschließlich dem Aufbau einer Drohkulisse, um ggf. einen Zwang auszuüben, der keinerlei rechtliche/vertragliche Grundlage hat. Das ist dann eben schon verdammt nah beim "Dirigismus".

Bearbeitet von nolensvolens
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Ein komplettes Kontaktverbot (auch Körperkontakt) wäre unabhängig von der Rechtslage natürlich eher kontraproduktiv.

Wenn eine Dame nach dem Austausch von Zärtlichkeiten und Körperflüssigkeiten auch noch Telefon und mail tauschen will, kann ihr das natürlich niemand verbieten. Ob das klug ist, ist eine andere Frage, wenn man so manche Stalkerkarriere auch hier sieht.

 

Wenn Prostitution legal ist, dann kann vertraglich auch Konkurrenzausschluss in Verbindung mit Konventionalstrafen gegenseitig vereinbart werden (Vertragsfreiheit)

 

Ansonsten empfehle ich den beteiligten einen richtigen Rechtsanwalt am besten mit Erfahrung im P6 zu konsultieren, der dann auch zu seinen Aussagen steht, wenns mal Probleme gibt.

 

Wie wir an dem gemeinsam erarbeiteten Mustervertrag gesehen haben bringen Diskussionen unter Laien Null Punkte.

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Privat ist da für mich auch das falsche Wort, siehe auch Tanja (geht nicht gegen Dich Silvia, das wird ja auch von manchen Herren genauso genannt) - private Treffen sind es nicht, wenn ein Herr die Dame bittet (oder sie ihn) das nächste Date ohne Agentur zu regeln, denn sie möchte trotzdem einen Umschlag mit Summe X und er möchte trotzdem sie als Escort und meist auch Erotik.

 

Es sind also ebenso geschäftliche Treffen, nur ohne die Agentur zu beauftragen. Das ist gesetzlich erlaubt - und in meinen Augen Vertragsstrafen hinfällig....wirken halt abschreckend...aber wer abschrecken muss....da frage ich mich auch, wie wenig man von sich hält, wenn das nötig ist....

 

Nur, ob das eine Agentur unternehmerisch und menschlich so ok findet/toleriert, das steht auf einem ganz anderen Blatt und so wie die Dame in dem Moment an ihr eigenes Geld/Unternehmen denkt und lieber mehr für sich rausschlagen wollte/nichts abgeben, so ist es auch legitim, dass die Agentur dann sagt: unternehmerisch für mich so nicht tragbar/rechnet sich nicht und menschlich auch nicht meins....

 

Viele Herren gaben ja auch zu, dass sie sich gebauchpinselt fühlten, wenn eine Dame bereits nach erst einem Date ihre Nummer geben wollte - das könnte ich dann nachvollziehen, wenn die Dame dazu geschrieben/gesagt hätte: lass uns privat doch mal ausgehen....aber ansonsten ist es für sie genauso weiterhin Escort = Dienstleistung, wie für ihn auch. Natürlich mag man sich auch, im Idealfall liebt man die Berufung, so meine ich es nicht, aber die Dame denkt doch trotzdem dabei "auch" ans Geld. Von daher finde ich es manchmal schade, wenn nur der Agentur vorgeworfen wird, wenn sie auch unternehmerisch/ans Geld denken muss, dies tut die Dame doch genauso in dem Moment :zwinker:

Bearbeitet von PLE-Agency
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Die Wahrheit ist, dass die meisten Vertraege nicht einmal das Papier wert sind, worauf sie geschrieben sind.

Dass sich in der Branche gewisse, ich will es mal "Usancen" nennen, etabliert haben, liegt nicht an AGB od Vertraegen, sondern funktioniert manchmal auch trotz aller Vertraege :grins:

 

Ausser im Streitfall, da kracht es zumeist.. :cool:

Bearbeitet von Benno

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Genau das ist ja der Punkt. Es ist niemand daran gehindert, sich nur über die Agentur buchen zu lassen. Deswegen ist die diskutierte Klausel dann ja überflüssig und kann entfallen. Das Entfallen hat dann nicht nur den Vorteil, dass eine ohnehin unwirksame Klausel nicht da steht, es kann auch niemand anhand dieser Klausel Versuche einer "Weisungsgebundenheit" unterstellen.

 

Du hast sofort erfasst, was Andere wohl nimmermehr begreifen werden.

 

Andere stört wohl nur die sich daraus ergebende Möglichkeit, dass eine Frau nach dem Erstdate Nebengeschäfte macht. Wenn diese "Gefahr" in der Praxis unbedeutend ist, warum eine solche Klausel, die ohnehin für die Tonne ist.

 

Jap - da muss ich dir Recht geben. Was sich rechtlich nicht durchsetzen lässt, muss auch in keinen Vertrag.

 

- Es gibt Dinge (rechtlich durchsetzbare) die muss man vertraglich regeln um Klarheit für beide Seiten zu schaffen - und es gibt Dinge die bespricht man untereinander um den Rahmen des gegenseitigen Miteinanders zu regeln.

 

Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch Alina, Jana, Silvia genau das in ihren Beiträgen angesprochen haben.

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Die Wahrheit ist, dass die meisten Vertraege nicht einmal das Papier wert sind, worauf sie geschrieben sind.

Dass sich in der Branche gewisse, ich will es mal "Usancen" nennen, etabliert haben, liegt nicht an AGB od Vertraegen, sondern funktioniert zumeist trotz aller Vertraege :grins:

 

Ausser im Streitfall, da kracht es zumeist.. :cool:

 

Jo, sozusagen "old school". Mit allem, was dazu gehört. Ist bekannt von einigen (nicht allen) "Agenturen".

 

"Old school" mag auch nicht den Gorbi-Spruch bedenken, Andere baden die Folgen aus.

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@ Alina,

 

ich werte diese AGB´s nicht, habe sie auch aus einem Kontext MIetkochservice - Mietkoch entnommen...

 

In diesem Zusammenhang hat bisher niemand angezweifelt, dass diese AGB´s rechtlich korrekt sind.

 

Das wundert mich dann doch etwas.

 

Ich sehe das wie du, wenn ich eine Agentur hätte, dann würde ich so handeln wie du und mir bei Bekanntwerden, dass die Dame, die mit mir einen Auftragsvermittlungsvertrag hat, an diesem Vertrag vorbei selbständig mit einem von mir vermittelten Kunden geschäftliche Dates im vereinbarten Geschäftsbereich.. in diesem Fall Escort .. macht, den Vertrag außerordentlich kündigen und keine weiteren Aufträge vermitteln.

 

 

@ Novo

 

Das Betreiber gerne eine "Macht" über Frauen ausüben möchten ("Vögelverbot", geschäftlich, bezogen auf Betreiberkunden), welche dem Staat nicht zugebilligt wird (Prostitutionsverbot, geschäftlich),

 

hm inwieweit gilt das jetzt für den Mietkochservice?

 

Das Betreiber einer Mietkochagentur gerne "Macht" über ihre Köche ausüben möchten( "Kochenverbot" geschäftlich bezogen auf Mietkochagenturkunden) welche dem Staat nicht zugebilligt wird ( Mietkochenverbot geschäftlich)

 

Die Dienstleistung ist an sich ja nicht vergleichbar... mir gehts nur um die Auftragsvermittlung und das was in einem Auftragsvermittlungsvertrag stehen kann, darf, rechtlich haltbar ist, egal um welche Branche es sich handelt.

 

denn diese Auftragsvermittlungsagenturen gibt es in vielen Bereichen. Sind deren AGB´s und Verträge alle nicht haltbar und daher unwirksam?

 

oder gilt dass ausschließlich, wenn es sich um erotische und sexuelle Dienstleistungen handelt.

 

Halt mich ruhig für dumm und naiv....stört mich nicht

 

Fragen bildet, sofern man intelligente und richtige Antworten bekommt.

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Es gibt aber zum Glück auch noch Agenturen - wo die Damen gerne sind (teils von Anfang an dabei, teils sagen sie es auch hier öffentlich und zB. eine Georgia ist sicher keine eingeschüchterte Dame (:lach::kiss:) - die das unter Druck sagte) - wo das loyale Konzept (Ausnahmen gibt es immer) noch funktioniert. Und nur, weil man das erwähnt, macht man keine Augenwischerei, denn so selten sind solche Agenturen auch nicht. Und wenn Damen und Agentur ein sehr enges Verhältnis haben, dann ist das nicht automatisch eine böse Agentur, die die Damen so an sich binden will, in meiner Agentur sind die meisten Damen Ü25, die sind nicht auf den Kopf gefallen....aber so ein persönliches Konzept mögen sie einfach auch lieber und unsere Kunden auch. Und ich natürlich auch...

 

Und was sich bisher glaube ich noch keiner getraut hat - anzusprechen, ist - die zwei Agenturen, die ich meine - wo ich solche Klauseln (Strafen) gesehen habe, werden gerne gebucht von nicht wenigen Herren, weil sie diese harte/strenge Agenturführung schätzen und sie wissen teils ganz genau, was da Sache ist. Die dann bei eine Agentur wie meiner sagen: wie Du kannst die Dame erst in 3 Stunden erreichen (da dann Pause/frei etc.), die ist arbeiten...dazu habe ich keine Zeit, ich brauche in 15min ein ja/nein...dann buche ich lieber bei Agentur XY. Das wurde bisher eher verschwiegen. Nur die Agentur negativ bewertet. Wie bewertet man denn dann die Kunden der Agentur?

 

Und wie schon mal angemerkt: es gibt auch Damen, die da durchaus aufgeklärt sind, die aber trotzdem auch immer wieder zu diesen Agenturen zurück gehen, da sie wissen: viele Dates/Kunden mögen dieses Konzept.

 

Ist halt die Frage, wem man dann den Vorwurf machen will, der Agentur, die damit erfolgreich ist, den Damen, denen das wurschtepiepe ist (nicht allen, ich weiß jakob), den Kunden, die das unterstützen?

 

Es wird in jedem Business immer auch Unternehmen unter harter Hand geben, die nicht selten super ankommen.

 

Mein Weg ist und war dies nicht, aber es scheint ja zu funktionieren....

Bearbeitet von PLE-Agency
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Kurz und Knapp...in unserem Vertrag steht nix sittenwidriges drin, dies wurde von einem Anwalt überprüft...also ändern wir auch nix...auch steht bei uns nicht drin, das wir den Damen verbieten dem Kunden ihre privaten Daten zu geben, oder Privat zu treffen...das wir dies nicht wünschen dazu stehen wir, aber können es nicht verbieten. Dann muss man uns aber auch zugestehen, das wir uns von einer Dame trennen die den Kunden Privat trifft um die Provision zu sparen :smile:

 

Klarer Ansatz, den ich auch so sehen wuerde...

einziger Haken an der Geschichte

 

Dann muss man uns aber auch zugestehen, dass wir uns von einer Dame trennen, die den Kunden Privat trifft um die Provision zu sparen :smile:

 

Genau das muss die Agentur erst mal mitbekommen :zwinker:

und dann solle man sich als Agentur auch noch als Hellseher verdingen, weil Verleumdung, od. besser gesagt, dem Verbreiten von Unwahrheiten ist in der Branche zumeist Tuer und Tor geoeffnet, verschaerft noch um diese bis in den Tod hochgehaltene "Diskretion" :lach: und zusaetzlich kommt noch zu tragen, dass es sich eine Agentur leisten kann, :zwinker: weil ich z.B. einige Agenturleiterinnen kenne, die quasi so "Seitenausritte" tolerieren a) weil es sich um alte Stammkunden der Dame handelt od. b) weil die Dame trotz Quertreiberei noch immer einen guten Umsatz liefert, da z.B. sehr angesagtes Model :cool:

 

Ergo weder ist alles so klar und schon gar nicht so einfach.

Bearbeitet von Benno

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Puh Benno...wieso muss ich bei Dir erst mal mehrfach lesen um zu verstehen wie Du was meinst ;-)

 

Man bekommt es nicht immer mit, aber ab und an, und da haben wir uns auch schon getrennt, wer unsere Seite ne weile beobachtet hat, müsste festgestellt haben das wir einige neue Damen haben, aber die anzahl der Damen nicht steigt...heisst...wir trennen uns wenn es aus verschiedenen gründen nicht passt...und wir trennen uns dann auch wenn sie eigentlich guten umsatz macht. Wir hatten eine lange Zeit nur 6 Damen gelistet, das sagt doch schon alles.

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Das Betreiber gerne eine "Macht" über Frauen ausüben möchten ("Vögelverbot", geschäftlich, bezogen auf Betreiberkunden), welche dem Staat nicht zugebilligt wird (Prostitutionsverbot, geschäftlich), mag zwar wirtschaftlich nachvollziehbar sein, aber widerspricht es nicht total Deinem "Gerechtigkeitsfimmel", dass Privatpersonen eine erheblich weitergehende Macht über Andere zugestanden werden soll, als dem Staat? Da stehe ich einfach mit offenem Mund da und höre gar nicht mehr auf zu staunen.

 

Ich verstehe nicht, was der Begriff der Macht hier verloren hat. Bzw. ich verstehe die Intention dahinter, denn "Macht" hört sich immer ganz schlimm an, deswegen wird der Begriff ja auch gerne von Prostitutionsgegnerinnen benutzt (Freier wollen Macht gegenüber Prostituierten ausüben etc.). Wenn wir von einer vertraglichen Vereinbarung reden, finde ich den Begriff völlig fehl am Platze. Wenn wir einen Vertrag über den Verkauf eines Deiner Spirellis an mich schließen :lach:, dann habe ich "Macht" über Dich, denn ich kann die Herausgabe des Wagens verlangen. Und Du hast "Macht" über mich, denn Du kannst die Zahlung des Kaufpreises von mir verlangen. Mein Arbeitgeber hat dummerweise auch "Macht" über mich, denn er kann von mir verlangen, 40 Stunden pro Woche an meinem Arbeitsplatz zu verbringen und dort auch noch bestimmte Leistungen zu erbringen :heul:, sonst kann er Sanktionen gegen mich verhängen. Außerdem hat er sogar die Macht, mir die Ausübung von Nebentätigkeiten zu verweigern :denk:. Dafür habe ich aber die "Macht", von ihm die Zahlung eines Gehaltes zu verlangen :jaja:. All das ist nichts schlimmes, und ich finde den Machtbegriff hier wenig hilfreich.

Bearbeitet von Philebos

Oversexed and underfucked.

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