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AGB´s und Verträge.... im Bereich Escortservice?


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Kann ja auch jede Agentur sehen wie sie mag Benno. Darf ich fragen, wieviele Damen die Agentur hat (ungefähr...also eher große Agentur, mittel, kleine) und wie lange es sie schon gibt. Ich denke gerade neuere Agenturen (sagen wir die, die es erst so seit 2-4 Jahren gibt) und Agenturen mit unter sagen wir 30 Damen - können manches weniger entspannt sehen, als ältere oder/und größere Agenturen. Auch wenn ich dabei bleibe, dass ich auch bei älteren Agenturen verstehe, wenn sie sich von Damen trennen bzw. den Auftrag danach ablehnen, wenn es auffliegt.

 

Jede Agentur macht auch ihre eigenen Erfahrungen....mehrere Agenturen hatten aber auch offen geäußert, dass sie die Erfahrung gemacht haben, dass wenn die Dame dem Herrn ihre Nummer geben/wollte - ohne Agentur, dies auch meist Damen waren, die auch schon in anderen Dingen negativ aufgefallen waren und das eher nur das i-Tüpfelchen war.

 

Und klar bekommt man es nicht immer mit, allerdings sagen es einem meist die Kunden selbst dann. Da war eine Dame (recht zu Beginn meiner Agenturgründung) ganz entsetzt, da er sich doch sooo über die Nummer gefreut hätte und nun verpetzt er sie....tja....never know.... Ob das nun ist, weil sie es auch als nicht ok empfinden von der Dame, oder bewusst über Agentur buchen und dies als nicht seriös ansehen - oder warum auch immer.

 

Eine Dame hat es mir selbst offen gesagt, da der Herr sie erpresste, es mir zu sagen, wenn sie ihn nicht für 500 Euro für ein ON in Zukunft trifft (anfangs hatte er ihr noch die normale Summe wohl gezahlt)....ich habe die Dame dann auch nicht zur Sau gemacht - oder sonstiges. Aber genau davor warnen wir natürlich auch und das nicht, weil wir Märchen erzählen, sondern aus Erfahrungen. Und viele Damen machen es evtl. auch deshalb nicht, weil sie mitbekommen, was für einen Aufwand eine Agentur hat und wenn sie zufrieden sind, sind sie auch eher loyal, als wenn sie es nicht sind, klar. Aber es gibt auch einfach Agenturhopperinnen, die sich immer wieder so verhalten, eher Independent werden sollten, wenn sie es lieber alleine machen möchten (dafür aber nix ausgeben wollen...:zwinker:) - die die Agenturen bewusst verarschen.

 

Es gibt natürlich alles Benno, das wissen wir alle. Wenn Kunde und Dame dicht halten und die Dame ansonsten zuverlässig ist, dann wird es der Agentur nicht auffallen und auch nicht grob schaden, klar, aber trotzdem muss man es nicht für gut heißen und kann (nicht muss) auch Konsequenzen ziehen. Das wissen aber ja auch alle Beteiligten vorab.

Bearbeitet von PLE-Agency
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hm inwieweit gilt das jetzt für den Mietkochservice?

 

Die Kontaktverbotsklausel ist auch dort unwirksam. Würde der Koch einen Kunden angerufen haben (beispielsweise eine Getränkehandel, der eine Party hatte), um dort ne Kiste Bier privat oder geschäftlich zu bestellen, dann wurde er gegen diese Klausel vorstoßen. Aber jeder, der daraus jetzt Ansprüche herleiten wollte, würde nen :vogel: vom Gericht gezeigt werden, mit der ergänzenden Anmerkung, dass es bedauerlicherweise keine Mittel gegen Klagen gibt, welche groben Unfug darstellen.

 

Das Verbot von Direktverträgen kann durchaus wirksam sein bzw. ist es wahrscheinlich.

 

Ob das Verbot von P6 Direktverträgen durchgreifen könnte, bezweifele ich eben, im Gegensatz zu beispielsweise Kochdirektverträge.

 

Du bist doch der Meinung, dass es den Staat nichts angeht, wo, mit wem und wofür Du vögelst? Und zählst zu den Leuten, welche dafür Persönlichkeitsrechte und Menschenrechte geltend machen? Solche Rechte sind auch nicht vertraglich abdingbar ....

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Die Wahrheit ist, dass die meisten Vertraege nicht einmal das Papier wert sind, worauf sie geschrieben sind.

Dass sich in der Branche gewisse, ich will es mal "Usancen" nennen, etabliert haben, liegt nicht an AGB od Vertraegen, sondern funktioniert manchmal auch trotz aller Vertraege :grins:

 

Ausser im Streitfall, da kracht es zumeist.. :cool:

 

gilt das ausschließlich für erotische und sexuelle Dienstleistungsauftragsvermittlungagenturen oder gilt das für alle Dienstleistungsauftragsvermittlungsagenturen egal in welcher Dienstleistungsbranche?

 

Ich gebe zu ich habe nie einen Vertrag unterschrieben, bei mir galt beide Male als ich bei einer kleinen Agentur war das Handschlagprinzip und als es für mich nicht mehr sinnvoll erschien, haben wir uns einfach getrennt. Solange ich aber Aufträge von der Agentur vermittelt angenommen habe, habe ich mich an unsere Absprachen gehalten und die Agentur auch.

 

Von daher....

 

Ich verstehe, wenn man es als Betrug empfindet, wenn man sich nicht an Absprachen, egal ob mündlich oder schriftlich hält und das auch so benennt.

 

Konzequenz wäre bei mir immer sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehung mit demjenigen, dem ich Aufträge vermittelt habe.

 

Das Gefühl betrogen worden zu sein würde sich nicht ändern, aber ich würde es als negative Erfahrung verbuchen :blume3:, so wie es viele andere auch machen.

 

 

 

Wenn Jemand Knebelverträge ( egal in welchem Arbeitsbereich, auch nicht Sexarbeitsbezogen) akzeptiert oder schlechte Arbeitsbedingungen, dann hat das oft was damit zu tun, dass sich dieser Jemand davon ein lukratives Einkommen verspricht und unbedingt von einer bestimmten Vermittlungsagentur vermittelt werden möchte, die bekannt ist für lukrative Kundenaufträge.

Das ist nicht immer intelligent, wenn auch eine selbstbestimmte Entscheidung.

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Und was sich bisher glaube ich noch keiner getraut hat - anzusprechen, ist - die zwei Agenturen, die ich meine - wo ich solche Klauseln (Strafen) gesehen habe, werden gerne gebucht von nicht wenigen Herren, weil sie diese harte/strenge Agenturführung schätzen und sie wissen teils ganz genau, was da Sache ist.

 

Doch, ich, meine ich, in einem anderen Thread. :lach:

 

Zum Kotzen, beides, solche Agenturen und solche Kunden.

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Alina, in der Sache sehe ich das ähnlich wie Novo. Ein Kontaktverbot, also der Austusch der Kontaktdaten ist wettbewerbsrechtlich und persönlichkeitsrechtlich nicht haltbar. Eine Vertragsstrafe ist sowieso ein Witz, darüber brauchen wir gar nicht zu reden.

 

Was ich mir aber vorstellen kann ist, dass der Provisioonsanspruch der Agentur auch dann erhalten bleibt, wenn die Dame das Date ohne Agentur anbahnt.

 

Was niemand der Agentur nehmen kann ist die Freiheit den Vertrag fristgerecht zu kündigen.

 

Darüber hinaus birgt es eine gewisse Gefahr, wenn Agenturen in finanzielle Vorleistung für neue Damen treten und dieses Risiko auch noch als eigenes unternehmerische Risiko betrachten. Das ist zwar sehr lieb, bedeutet aber nichts anderes, als dass die Dame kein unternehmerisches Risko mehr trägt. Also ein Indiz für Scheinselbständigkeit.

 

Wenn du nett sein möchtest, dann biete der Dame doch einen kurzfristigen Kredit zu günstigen Konditionen an.

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Ich verstehe nicht, was der Begriff der Macht hier verloren hat.

 

Wenn Du vor mir stehst und mir Deinen Spirelli, eine nicht straßenzugelassene Challenge Version, welche nur schwer verkäuflich ist außer an Bekloppte wie mich, verkaufen willst, und dies weil Du morgen den Gerichtsvollzieher mit einer Räumungsvollstreckung im Haus hast (ohne dass Du eine Ersatzwohnung hast), dann habe ich Macht über Dich. Mal so als Beispiel.

 

Auch habe ich Macht über Dich, wenn Du mit mir einen Vertrag schließt, den Du nicht wirklich verstehtst, aber mir stattdessen glaubst, dass alle eine große liebe Familie sind, bei der das nur eine pillepalle Formalie ist. Vor allem wenn ich darin Vertragsstrafen untergebracht habe bei m.E. "unbotmäßigem" Verhalten.

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Die Kontaktverbotsklausel ist auch dort unwirksam. Würde der Koch einen Kunden angerufen haben (beispielsweise eine Getränkehandel, der eine Party hatte), um dort ne Kiste Bier privat oder geschäftlich zu bestellen, dann wurde er gegen diese Klausel vorstoßen. Aber jeder, der daraus jetzt Ansprüche herleiten wollte, würde nen :vogel: vom Gericht gezeigt werden, mit der ergänzenden Anmerkung, dass es bedauerlicherweise keine Mittel gegen Klagen gibt, welche groben Unfug darstellen.

 

Das sehe ich so wie du....

 

Wenn er den Getränkehandel aber anrufen würde um ihm das Angebot zu unterbreiten bei der nächsten Party zu einem gleichen oder günstigeren Preis zu kochen?

Wie siehts da aus, solange der Koch ein Vertragsverhältnis mit der Mietkochagentur hat, die ihm den Erstauftrag vermittelt hat?

 

Wenn er gekündigt hat und erst danach Kontakt aufnimmt, spricht ja nichts dagegen, er bekommt dann ja auch keine weitere Vermittlung durch die Agentur, da das Geschäftsverhältnis beeindigt ist.

 

Das Verbot von Direktverträgen kann durchaus wirksam sein bzw. ist es wahrscheinlich.

 

Ob das Verbot von P6 Direktverträgen durchgreifen könnte, bezweifele ich eben, im Gegensatz zu beispielsweise Kochdirektverträge.

 

Du bist doch der Meinung, dass es den Staat nichts angeht, wo, mit wem und wofür Du vögelst? Und zählst zu den Leuten, welche dafür Persönlichkeitsrechte und Menschenrechte geltend machen? Solche Rechte sind auch nicht vertraglich abdingbar ....

 

Es geht den Staat genausowenig an mit wem und wofür ich vögle, wie es ihn was angeht für wen und wofür der Koch kocht.

 

Aber

 

Wenn ich eine Vereinbarung/Vertrag unterschreibe mit einem Geschäftspartner, dann geschieht das aus freier Entscheidung, bei der ich die Vor- und Nachteile für mich abgewogen habe. Wenn ich Nachteile in Kauf nehme, weil ich mir lukrative Aufträge verspreche dann ist das auch meine freie Entscheidung und dazu muss ich auch stehen.

 

Ich kann nicht Verträge unterschreiben, die aber dann nur einseitig zu Lasten meines Vertragspartners Anwendung finden sollen, und mein Part wird dann mal von mir zu Ungunsten meines Vertragspartners ausgeblendet.

 

Warum aquiriere ich dann meine Kunden nicht selbst?

Dazu muss ich nichts unterschreiben und bin nur mir Rechenschaft schuldig, trage aber auch alle Kosten die aufgewendet werden müssen um an Aufträge zu gelangen selbst und im Voraus.

 

Wenn ich das nicht kann oder will, dann muss ich Vereinbarungen mit einer Agentur eingehen und ihre Dienstleistung Auftragsvermittlung bezahlen, und mich auch an diese Vereinbarungen halten... oder sehe ich das falsch?

Bearbeitet von Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Lieber Achim

 

also ich schenke so oder so einen Teil der Shootingkosten - dies erfüllt laut meines Anwalts nicht den Tatbestand der Scheinselbstständigkeit.

 

Warum tue ich dies...nur weil ich nett bin, nein natürlich nicht....ich mag halt gewisse Fotos lieber, als andere.....und präsentiere ja nebenbei auch mein Unternehmen damit, auch wenn ich im Auftrag arbeite und die Damen erwähnen auch oft, dass sie auch wegen der Präsentation der Sedcards/Fotos sich für meine Agentur entschieden haben. Darum berechne ich der neuen Dame nur die Kosten, die auch ein gutes Studioshooting kosten würde - nicht die Hotelsuite/Zimmer etc.. Wenn aber eine Dame schon tolle Fotos hat, oder einen guten Fotograf kennt, dann kann sie es natürlich auch organisieren, das ist kein Problem. Denke also nicht, dass es so Scheinselbstständigkeit fördert....

 

Hinzu kommt, dass ich denke, dass zu einer guten Agentur/Orga auch gehört - gewisse Werbekosten (wozu auch das Shooting gehört) zu tragen, nur eben nicht alle, klar. Für den Rest gehe ich in eine Art Vorleistung....sprich du meinst, diese Vorleistung könnte schon als Scheinselbstständig gelten, wenn es nur das Shooting betrifft - die Dame beauftragt ja mich das Shooting/die Orga zu übernehmen, da sie keinen Fotograf kennt / noch keine passenden Fotos hat... Hab meinen Vertrag extre 2x prüfen lassen (2 verschiedene Anwälte), :heul:

 

Und ich betrachte es ja nicht als eigenes unternehmerisches Risiko, wenn die Dame nach dem Shooting sagt: ach danke für die schönen Bilder, aber och ich mag doch nicht...dann ist festgehalten, dass sie für Summe X aufkommen muss. Anfangs habe ich das nicht drin stehen gehabt und erst mein Anwalt und Steuerberater haben mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich da zu nett bin und das irgendwann ja Summen (für die Katz) anhäuft, die nicht mehr schön sind.

 

Hinzu kam, dass ich so naiv war und dachte, wenn sich eine Dame doch nach dem Shooting dagegen entscheidet, ist vielleicht was schlimmes vorgefallen privat etc. etc. aber am Ende kam leider immer raus, dass es entweder Damen anderer Agenturen waren - die ausspionieren sollten, was denn die neue Agentur so macht (ekelhaft sowas sorry) - oder aber Damen, die das mit mehreren Agenturen so gemacht haben, warum auch immer.

Bearbeitet von PLE-Agency
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Wenn du nett sein möchtest, dann biete der Dame doch einen kurzfristigen Kredit zu günstigen Konditionen an.

 

Am Besten weit unter banküblichen Zinsen, ich würde sogar meinen am besten zinslos. Und dies dann unbedingt schriftlich und mit bargeldlosen (= prüfbaren) Überweisungen und Ratenzahlungen.

 

Sonst landet man in der Außenwahrnehmung (beispielsweise bei Streit mit der Dame) gaaanz schnell in der Ecke jener Agenturen, welche mit Kredithaien "assoziiert" sind.

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Wie habt ihr das denn geschafft???

... plötzlich seid ihr drei Seiten weiter.

Also, vergesst es einfach. Ist wahrscheinlich längst nicht mehr aktuell.

 

ging mir auch so..... :schreiben:

 

das ist Macht des Forums... kaum geblinzelt..schon wieder weiter... :zanken:

 

ich lese interessiert mit... bitte weiter... schön sachlich und freundlich... :prost:

 

Paulchen P.

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Wie habt ihr das denn geschafft???

Ich wollte auf Alinas Post #10 antworten und plötzlich seid ihr drei Seiten weiter.

Also, vergesst es einfach. Ist wahrscheinlich längst nicht mehr aktuell.

 

Geht mir auch so... ihr seid verdammt schnell, mit antworten:kuss4:, so schnell kann ich gar nicht antworten :prost:, versuchs aber trotzdem.

 

ach ja... wollte noch sagen

 

DANKE

dafür dass ihr sachlich mit mir diskutiert!:blumenkuss:

 

Zinsloser Kredit
für Shooting finde ich gut.
Was ich mir aber vorstellen kann ist, dass der Provisioonsanspruch der Agentur auch dann erhalten bleibt, wenn die Dame das Date ohne Agentur anbahnt.
.... solange sie in Vertrag mit der Agentur steht und der Kunde zum Erstauftrag von der Agentur vermittelt wurde.... finde ich legitim Bearbeitet von Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Wenn Du vor mir stehst und mir Deinen Spirelli, eine nicht straßenzugelassene Challenge Version, welche nur schwer verkäuflich ist außer an Bekloppte wie mich, verkaufen willst, und dies weil Du morgen den Gerichtsvollzieher mit einer Räumungsvollstreckung im Haus hast (ohne dass Du eine Ersatzwohnung hast), dann habe ich Macht über Dich. Mal so als Beispiel.

 

Auch habe ich Macht über Dich, wenn Du mit mir einen Vertrag schließt, den Du nicht wirklich verstehtst, aber mir stattdessen glaubst, dass alle eine große liebe Familie sind, bei der das nur eine pillepalle Formalie ist. Vor allem wenn ich darin Vertragsstrafen untergebracht habe bei m.E. "unbotmäßigem" Verhalten.

 

Für das Ausnutzen von Zwangslagen oder des Mangels an Urteilsvermögen gibt es den § 138 BGB, derartige Rechtsgeschäfte sind sittenwidrig und damit nichtig. Machtverhältnisse, die sich aus rechtmäßigen Verträgen ergeben, sind m.E. nicht zu beanstanden. Der Begriff der Macht kommt meines Wissens im BGB kein einziges Mal vor, ob er in der Kommentierung eine Rolle spielt, weiß ich nicht.

Oversexed and underfucked.

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Tanja, es hat nicht mit Grundrechten, Menschenrechten etc. zu tun, wenn der Koch nicht nach Belieben kochen darf.

 

Sex ist aber eben nicht dem vergleichbar.

 

Wenn Du jetzt - hier - unbedingt Analogie haben willst, dann müßtest Du auch problemlos akzeptieren, dass beispielsweise Kleinbordelle allen Bestimmungen unterliegen, wie vergleichbare Betriebe auch? Angefangen mit getrennten Toiletten für Mann und Frau?

 

Der "Witz" ist, klar, Du "darfst" Dir selbst in Deinem Sexualverhalten Beschränkungen beliebiger Art auferlegen. Niemand wird das bestreiten :lach:. Aber Du kannst dieses essentielle Selbstbestimmungsrecht im Positiven und im Negativen, m.E. nicht wirksam vertraglich aufgeben. Also so oder so, Du darfst (nach meiner Auffassung) vögeln mit wem Du willst, für welche Gegenleistung auch immer, und egal ob Du irgendwelche anderslautenden vertraglichen Verpflichtungen unterschrieben hast.

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Und was sich bisher glaube ich noch keiner getraut hat - anzusprechen, ist - die zwei Agenturen, die ich meine - wo ich solche Klauseln (Strafen) gesehen habe, werden gerne gebucht von nicht wenigen Herren, weil sie diese harte/strenge Agenturführung schätzen und sie wissen teils ganz genau, was da Sache ist. Die dann bei eine Agentur wie meiner sagen: wie Du kannst die Dame erst in 3 Stunden erreichen (da dann Pause/frei etc.), die ist arbeiten...dazu habe ich keine Zeit, ich brauche in 15min ein ja/nein...dann buche ich lieber bei Agentur XY. Das wurde bisher eher verschwiegen. Nur die Agentur negativ bewertet. Wie bewertet man denn dann die Kunden der Agentur?

 

Und wie schon mal angemerkt: es gibt auch Damen, die da durchaus aufgeklärt sind, die aber trotzdem auch immer wieder zu diesen Agenturen zurück gehen, da sie wissen: viele Dates/Kunden mögen dieses Konzept.

 

Ist halt die Frage, wem man dann den Vorwurf machen will, der Agentur, die damit erfolgreich ist, den Damen, denen das wurschtepiepe ist (nicht allen, ich weiß jakob), den Kunden, die das unterstützen?

 

Es wird in jedem Business immer auch Unternehmen unter harter Hand geben, die nicht selten super ankommen.

 

Mein Weg ist und war dies nicht, aber es scheint ja zu funktionieren....

 

 

Da spricht du etwas wahres an!

 

Allerdings lassen sich gewisse Dinge auch ohne Vertragsstrafen oder Drohungen durchsetzen.

 

Viele Escort-Damen bringen das Verständnis für ein erfolgreiches Arbeiten mit oder machen es sich sehr schnell zu eigen, wenn man dies gemeinsam (immer wieder) bespricht und für Optimierung sorgt.

 

Sicher gehört es dazu eine schnelle Antwort auf eine Kundenanfrage zu geben, innerhalb von 15 Minuten wäre optimal, noch besser ist es wenn ich von vornherein weiß wie der Terminplan der Dame für die Wochen/den Monat aussieht und ich sofort zusagen kann. Das verstehen die Damen absolut.

Auch was die genaue Einhaltung der Wünsche angeht die der Kunde geäußert hat gibt es in der Regel keine Probleme.

 

Gerade neue Damen sind sich bei der Wahl des Outfits manchmal unsicher - denn jeder versteht nun einmal etwas anderes unter "elegant" oder "sportlich", da ist es hilfreich, wenn neue Damen vor Beginn des Dates Bilder der Outfits senden und man sich die Zeit nimmt diese gemeinsam mit ihnen auszuwählen - auch dazu benötigt es keinen Zwang und keinen Vertragszusatz.

 

Das lässt sich alles in unendliche ausweiten - ums abzukürzen, ich erkläre meinen Damen auf was es ankommt und nehme mir Zeit dies gemeinsam mit ihnen umzusetzen. Wenn etwas nicht funktioniert wie es soll wird daran gearbeitet - aber noch mal, dazu muss die Dame bereit sein!

Ich verschwende meine Zeit nicht an jemanden der "nicht will" oder den ich gar mit "Vertragsstrafen" dazu zwingen müsste ein gewissen Verhalten an den Tag zu legen, das ist doch lächerlich.

 

Man kann den Hund nicht zum Jagen tragen....

 

Ich persönlich gehe auch sehr offen damit um wer bei uns in der Agentur was verdient und wieso. Dies ist ein Anreizt für neue Damen sich verbessern zu "wollen" - denn Erfolg "wollen" wir doch alle. Motivation, Offenheit, Konsequenz und Unterstützung sind meiner Ansicht nach zielführender als Zwang und Bestrafung - und das nicht nur im Escort-Business

 

Aber um wieder zum Thema zurück zu kommen - auch dass für mein Agenturkonzept ein "an der Agentur vorbei arbeiten" nicht in Frage kommt, wissen alle bei mir gelisten Damen sehr gut.. Wer sich daran nicht halten mag kann gehen.

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Für das Ausnutzen von Zwangslagen oder des Mangels an Urteilsvermögen gibt es den § 138 BGB, derartige Rechtsgeschäfte sind sittenwidrig und damit nichtig. Machtverhältnisse, die sich aus rechtmäßigen Verträgen ergeben, sind m.E. nicht zu beanstanden. Der Begriff der Macht kommt meines Wissens im BGB kein einziges Mal vor, ob er in der Kommentierung eine Rolle spielt, weiß ich nicht.

 

Passt nicht, wenn Du mir Deine Karre supergünstig verkaufst, weil DU bis morgen keinen anderen Käufer findest, das ist das zwar eine empfundene Zwangslage, aber sicher kein nichtiges Geschäft, es sei denn, der Preis ist offensichtlich und in extremer Weise unangemessen.

 

In dem Beispiel habe ich enorme Macht über Dich. Denn ich kann auch sagen "nix, will Deine Karre nicht". Auch mit dem Wissen Deiner finanziellen Lage. Damit bestimme ich, ob Du morgen unter einer Brücke schläfst oder nicht.

 

Wäre es also auch "sittenwidrig", Dir die Karre nicht abzukaufen???? :schiel::lach:

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Passt nicht, wenn Du mir Deine Karre supergünstig verkaufst, weil DU bis morgen keinen anderen Käufer findest, das ist das zwar eine empfundene Zwangslage, aber sicher kein nichtiges Geschäft, es sei denn, der Preis ist offensichtlich und in extremer Weise unangemessen.

 

In dem Beispiel habe ich enorme Macht über Dich. Denn ich kann auch sagen "nix, will Deine Karre nicht". Auch mit dem Wissen Deiner finanziellen Lage. Damit bestimme ich, ob Du morgen unter einer Brücke schläfst oder nicht.

 

Wäre es also auch "sittenwidrig", Dir die Karre nicht abzukaufen???? :schiel::lach:

 

Nö, wäre es nicht. So what? Wenn ich in irgendeiner Kleinstadt spät abends mit dem letzten Zug ankomme und im einzigen Hotel am Ort nach einem Zimmer frage, dann hat der Hotelier es auch in der Hand, ob ich die Nacht in einem weichen Bett oder auf einer Parkbank verbringe :lach: Was ist daran problematisch?

Oversexed and underfucked.

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Tanja, es hat nicht mit Grundrechten, Menschenrechten etc. zu tun, wenn der Koch nicht nach Belieben kochen darf.

 

Sex ist aber eben nicht dem vergleichbar.

 

Genauso wie beim Koch ist es mein Grund und Persönlichkeitsrecht, dass ich eine Dienstleistung anbiete.

 

Er bietet kochen an gegen ein vorher vereinbartes Honorar...

Ich biete Vögeln an gegen ein vorher vereinbartes Honorar...

 

Ich bestimme selbst, ob ich lieber kochen oder vögeln anbiete. das lasse ich mir nicht vorschreiben.

 

 

Wenn Du jetzt - hier - unbedingt Analogie haben willst, dann müßtest Du auch problemlos akzeptieren, dass beispielsweise Kleinbordelle allen Bestimmungen unterliegen, wie vergleichbare Betriebe auch? Angefangen mit getrennten Toiletten für Mann und Frau?.

 

Das wird mit der Konzessionierung kommen und ist auch in Großbetrieben bereits so geregelt.

Für Kleinbetriebe wird es da sicher wie auch in anderen Branchen üblich nach Verhältnismäßigkeit angemessene Regelungen geben.

 

Der "Witz" ist, klar, Du "darfst" Dir selbst in Deinem Sexualverhalten Beschränkungen beliebiger Art auferlegen. Niemand wird das bestreiten :lach:. Aber Du kannst dieses essentielle Selbstbestimmungsrecht im Positiven und im Negativen, m.E. nicht wirksam vertraglich aufgeben. Also so oder so, Du darfst (nach meiner Auffassung) vögeln mit wem Du willst, für welche Gegenleistung auch immer, und egal ob Du irgendwelche anderslautenden vertraglichen Verpflichtungen unterschrieben hast.

 

Das sehe ich im Fall von geschäftlich angebotener Dienstleistung anders.

Unbezahlt, also absolut Privat schreibt mir egal mit welchem Vertrag niemand vor mit wem ich Sex habe, wielange und wo auch immer....

 

Wenn ich aber einen Vertrag eingegangen bin mit einer Agentur, die mir Kundenaufträge vermittelt und ich das akzeptiert habe, dann muss ich mich auch daran halten, allerdings nur was den geschäftlichen Teil der sexuellen Dienstleistung betrifft, die ich bei Kunden die von der Agentur vermittelt wurden betrifft,

 

Wenn ich den Kunden der Agentur zu einem privaten Freund mache, mit dem ich ohne Bezahlung, also nicht geschäftlich Sex habe, dann entsteht auch kein Provisionsanspruch, genausowenig, wenn mich ein Kunde als Erstkontakt nicht über die Agentur bucht sondern meinen Kontakt auf einem anderen Weg gefunden hat.

 

Da kam es ja nicht zu einer Vermittlung über die Agentur....auch wenn er sonst Agenturkunde ist.

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Was ist daran problematisch?

 

Er hat halt Macht über Dich, WENN es beispielsweise regnet und Du wasserscheu bist. In einer warmen klaren Sommernacht und bei gepolsterten Parkbänken hat er keinerlei Macht über Dich :lach:

 

@ Tanja

Du stellst das sehr klar dar und es ist insofern durchaus "vertretbar". Solange jedoch der P6-Job nicht als Job wie jeder andere gesellschaftlich voll akzeptiert ist, denke ich, dass bei einem Wettbewerbsverbot im Streitfall stets die Agentur den Kürzeren ziehen wird.

 

Ich vermute mal, dass selbst die stärksten P6 Sympathisanten mit der folgenden Aussage gewisse Probleme hätten: "Den Hintern hinhalten ist kein Deut anders, wie Klamotten verkaufen, allenfalls die Kohle kann mehr sein". An dem Tag, wo die überwiegende Mehrheit dazu "Und was ist daran jetzt erwähnenswert?" sagt, +20 Jahre, werden Gerichte wohl auch ein Vögel-Wettbewerbsverbot einem Kochwettbewerbsverbot gleich behandeln.

Bearbeitet von nolensvolens
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Nö, wäre es nicht. So what? Wenn ich in irgendeiner Kleinstadt spät abends mit dem letzten Zug ankomme und im einzigen Hotel am Ort nach einem Zimmer frage, dann hat der Hotelier es auch in der Hand, ob ich die Nacht in einem weichen Bett oder auf einer Parkbank verbringe :lach: Was ist daran problematisch?

 

und wenn dann noch Messe ist, zahlst auch in einem kleinen Kabuff noch Summen, wie in einem 5*+ Hotel, jenseits von gut und Böse....

 

du kannst nicht im Hotel schlafen, wenn du den Preis nicht bezahlen willst, auch wenn du gerne dort schlafen möchtest... bleibt halt nur die Parkbank,

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Wer nichts hat, auch keine Verantwortung für Andere, und auch nichts haben will (und ansonsten Essen und Trinken hat), über den hat niemand Macht.

 

Genau. Und da die überwältigende Mehrzahl der Menschen eine solche Lebensform nicht anstrebt (was eigentlich bekloppt ist :lach:), unterwirft sie sich im Tausch gegen Besitz freiwillig vielerlei Machtbeziehungen. Wogegen nichts einzuwenden ist.

Oversexed and underfucked.

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