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Muss Escortagentur die kompletten Umsätze versteuern?


Empfohlene Beiträge

Hallo ihr Lieben,

 

nach folgendem Urteil von 2013 sind Escortagenturen jetzt ja dazu verpflichtet, die kompletten Umsätze (also auch die Einnahmen der Escorts) zu versteuern und nicht nur ihren eigenen Anteil.

http://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Muenchen_3-V-322512_Umsaetze-einer-Escort-Agentur-unterliegen-der-Umsatzsteuer.news15883.htm

Ich habe mir dazu mit meinem Steuerberater folgendes Modell überlegt.

Bei einem 2 Std-Date, bei dem die Dame beispielsweise 800€ erhält, verbuche ich als Einnahmen die kompletten 800€ und zahle davon 19% Umsatzsteuer. Als Ausgaben müssen mir die Damen eine Rechnung über ihr Honorar/ ihren Anteil der 800€ stellen.

Dies hat also zur Folge, dass ich bei kleinunternehmerisch tätigen Escortdamen die komplette Umsatzsteuer alleine zahle, bei Großunternehmerinnen, die selber Ust in ihren Rechnungen ausweisen, kann ich sie absetzen.

Ich bereite zwar die Rechnungen, die mir dann die Damen stellen müssen, schon so weit wie möglich vor, aber ein paar Angaben wie z.B die Rechnungsnummer, weiß ich ja nicht (da ich den Damen empfehle nebenher noch normale Model- oder Hostessenjobs anzunehmen, um der Scheinselbständigkeit entgegenzuwirken) und müssen von den Damen selber ausgefüllt werden. Dieses System ist zum einem sehr kompliziert und ich muss ständig den Rechnungen der Damen hinterherrennen.

Mir ist auch von den großen Agenturen keine bekannt, die nach diesem System versteuert. Alle schreiben nur Rechnungen über den Provisionsanteil der Agentur.

Wie macht ihr das? Gibt es noch eine Möglichkeit es korrekt zu versteuern, die nicht so kompliziert ist?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Liebe Grüße, Adriana

 

https://www.escoreal-highclass-escort.com

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Ich empfehle dir deinen Steuerberater zu wechseln, da er keinerlei Ahnung hat von den Spezifika des Geschäftes einer Escort Agentur.

Diese Problematik der Umsatzsteuer lässt sich durch bestimmte Formulierungen auf der HP vermeiden. So z.B. ausdrücklich aufzeigen, dass der Kunde keinen Vertrag mit der Agentur eingeht, sondern ausschliesslich mit der Escort Dame.

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Adriana auch ich würde Dir dringend empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen, der Erfahrung in diesem Business hat. Ist dir bekannt, warum dieses Urteil damals so ausgefallen ist wie es ausgefiel und ist dir bewusst was dein Modell für eure Escorts für folgen hat???

 

Vielleicht solltest Du auch mal einen Termin bei einem Rechtsanwalt mit Fachgebiet Prostitution vereinbaren, du scheinst da in Rechtsdingen und Gesetzeslagen noch nachholbedarf zu haben (was ich jetzt nicht böse meine!!!!)

 

Im Interesse eurer Damen und der Agentur würde ich dir das dringend empfehlen, als sehr gut gemeinter Rat!

 

 

Sina

Bearbeitet von Sina

 

 

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Ich empfehle dir deinen Steuerberater zu wechseln, da er keinerlei Ahnung hat von den Spezifika des Geschäftes einer Escort Agentur.

Diese Problematik der Umsatzsteuer lässt sich durch bestimmte Formulierungen auf der HP vermeiden. So z.B. ausdrücklich aufzeigen, dass der Kunde keinen Vertrag mit der Agentur eingeht, sondern ausschliesslich mit der Escort Dame.

 

Gerade in der Frankfurter Gegend scheint das Finanzamt aber schon der Meinung zu sein, dass die Agentur auf den ganzen Betrag Umsatzsteuer abführen muss.

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Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Eigentlich kennt sich mein Steuerberater sehr gut in der Thematik aus, betreut viele Escorts und auch weitere Agenturen.

Ich weiß keine genauen Hintergründe zu dem Urteil und würde mich gerne dazu per PN bei euch melden, wenn ich darf?

Die sonst üblichen Formulierungen von wegen "den Vertrag geht der Kunde mit der Dame und nicht mit der Agentur" ein, sind mir bekannt...aber schützen solche Formulierungen vor rechtskräftigen Urteilen?

Hier lese ich auch ähnliches: http://www.anwalt-prostitutionsrecht.de/infos-aktuelles_zurechnung-der-umsaetze-von-sexuellen-dienstleistungen.html

Freue mich über weitere Meinungen!

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Die sonst üblichen Formulierungen von wegen "den Vertrag geht der Kunde mit der Dame und nicht mit der Agentur" ein, sind mir bekannt...aber schützen solche Formulierungen vor rechtskräftigen Urteilen?

 

Ich vermute mal nicht. Im Zweifel wird das Finanzamt es wohl so auslegen, dass man vorsätzlich handelt, obwohl man es besser wusste...

 

Spezielle wage Aussage muss man aber beim Anwalt einholen, der dann dafür haftet, wenn er zu konkret (falsche) Auskunft erteilt.

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Ich gehe mal davon aus, dass keine der hier mitschreibenden Escort Agenturen den Gesamtbetrag versteuert.

Wenn eindeutig klar zum Ausdruck kommt, dass:

 

- Die Escort Dame selbständige Unternehmerin ist

- Die Agentur von der Dame mit der Vermittlung beauftragt wurde

- Die Agentur nur die Vermittlung leistet

- Die Agentur für die Vermittlung von der Dame bezahlt wird

- Kein Vertrag zwischen Agentur und Kunde zustande kommt

- Ausschliesslich ein Vertrag zwischen Dame und Kunde zustande kommt

 

Dann hat das Finanzamt keine Chance den Gesamtbetrag bei der Agentur zu versteuern.

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Hm du bist Dienstleister, du vermittelst Jobs an deine Auftraggeberinnen.

 

Du schreibst Ihnen eine Rechnung. Die sie unternehmerisch als Aufwand verbuchen können.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:31 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:19 Uhr ----------

 

Jup,

 

Tristan, so ist es.

Nur wenn Selbstbestimmtes arbeiten nicht möglich ist, wegen klare Agenturvorgaben könnte auch hierbei ein Strick gedreht werden, da ja dann ein Dienstverhältnis bestehen könnte.

 

Das FA kann hierbei sehr kreativ werden.

Natürlich versucht man die Agenturen in die Pflicht zu nehmen, da sie greifbarer sind, als einzelne Damen, wo mitunter keine Daten gibt, aufgrund der vorherrschenden Anonymität. (die es nicht gibt).

:huepfen::tanzen:

 

Ich bin Brav

 

quod est demonstrandum

BRAV

Braucht regelmäßig Arsch voll

Ok- Beweis erbracht.

 

ania@actrice.at

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Hallo ihr Lieben,

 

nach folgendem Urteil von 2013 sind Escortagenturen jetzt ja dazu verpflichtet, die kompletten Umsätze (also auch die Einnahmen der Escorts) zu versteuern und nicht nur ihren eigenen Anteil.

http://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Muenchen_3-V-322512_Umsaetze-einer-Escort-Agentur-unterliegen-der-Umsatzsteuer.news15883.htm

Ich habe mir dazu mit meinem Steuerberater folgendes Modell überlegt.

Bei einem 2 Std-Date, bei dem die Dame beispielsweise 800€ erhält, verbuche ich als Einnahmen die kompletten 800€ und zahle davon 19% Umsatzsteuer. Als Ausgaben müssen mir die Damen eine Rechnung über ihr Honorar/ ihren Anteil der 800€ stellen.

 

Konkret müsste das so aussehen:

- Du verbuchst 800€ als Bruttoeinnahme

- Du führst die darin enthaltene MwSt (19%) ab = 127,73 = 800€*(1-1/1,19)

- Von den verbleibenden 672,27€ erhälst du von deiner Auftraggeberin eine Rechnung über ihren Anteil. Agenturprovision: 30% = 470,59€ = 800€/1,19*(1-0.3)

- Danach bleiben dir 201,68€ Nettoprovision

 

Ich würde dir empfehlen, zunächst die 800€ in jedem Fall zu vereinnahmen. Erst wenn das Geld auf deinem Konto ist, als Einnahme verbuchen.

Meiner Meinung nach, kannst du statt der Gegenrechnung der Dame auch mit Gutschriften an die Dame arbeiten. Das spart den Aufwand und das Hin und Her mit der Gegenrechnung.

 

Dies hat also zur Folge, dass ich bei kleinunternehmerisch tätigen Escortdamen die komplette Umsatzsteuer alleine zahle, bei Großunternehmerinnen, die selber Ust in ihren Rechnungen ausweisen, kann ich sie absetzen.

 

Wenn du es machst wie oben beschrieben, kann dir das dann egal sein. Für dich ist es jedesmal dasselbe.

 

Ich bereite zwar die Rechnungen, die mir dann die Damen stellen müssen, schon so weit wie möglich vor, aber ein paar Angaben wie z.B die Rechnungsnummer, weiß ich ja nicht (da ich den Damen empfehle nebenher noch normale Model- oder Hostessenjobs anzunehmen, um der Scheinselbständigkeit entgegenzuwirken) und müssen von den Damen selber ausgefüllt werden. Dieses System ist zum einem sehr kompliziert und ich muss ständig den Rechnungen der Damen hinterherrennen.

 

Genau das vermeidest du mit Gutschriften. Im Übrigen nützt es dir nichts, wenn du nur empfiehlst. Du solltest dich unbediing regelmäßig davon überzeugen, dass sie auch sonstige Einnahmen haben.

 

Mir ist auch von den großen Agenturen keine bekannt, die nach diesem System versteuert. Alle schreiben nur Rechnungen über den Provisionsanteil der Agentur.

Wie macht ihr das? Gibt es noch eine Möglichkeit es korrekt zu versteuern, die nicht so kompliziert ist?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Liebe Grüße, Adriana

 

https://www.escoreal-highclass-escort.com

 

Grundsätzlich ist die Situation gefährlich für dich. Wenn sich diese Rechtsprechung durchsetzt, dann ist auch damit zu rechnen, dass die Umsatzsteuer nachträglich von dir verlangt wird. Da hilft dann auch der haftungsbeschränkende Schutz einer Gesellschaft nicht, weil der Geschäftsführer persönlich für die Umsatzsteuer haftet.

 

Aus meiner Sicht gibt es zwei Möglichkeiten mit dieser Situation umzugehen:

 

1. Wie beschrieben, ab sofort die Umsatzsteuer auf den gesamten Betrag abführen.

Das wäre die sicherste aber auch teuerste Möglichkeit.

 

2. Sich mit dem Urteil auseinander setzen und alles vermeiden, das darauf hindeutet, dass die Agentur der Vertragspartner ist. Zum Beispiel könnte die Agentur die Beratung bis zu einem bestimmten Punkt durchführen und dann den Abschluss per Telefonkonferenz zwischen Kunden, Dame und Agentur durchführen. Dabei könnten auch Details wie Kleidungswünsche, etc besprochen werden.

Also so weit wie möglich von den Punkten der Urteilsbegründung abrücken.

Trotzdem besteht die Gefahr, dass andere Gerichte andere Gründe finden um die volle Umsatzsteuer zu kassieren.

 

Auf jeden Fall ist das keine Frage für einen Steuerberater. Der kann nur bei der technischen Abwicklung helfen. Ich würde diese Fragen mit einem Fachanwalt für Steuerrecht besprechen.

 

Da dieses Damoklesschwert über allen Agenturen schwebt, würde ich mit anderen Agenturen Verbindung auffnehmen. Vielleicht könnt ihr euch zusammen tun und die Situation gemeinsam klären.

 

P.S.: Das war natürlich weder eine Steuer- noch eine Rechtsberatung. Also, Anwalt fragen.

Bearbeitet von Achim
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