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Das Gesetz ist durch!


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Das Prostituiertenschutzgesetz ist durch!

 

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=223944.html

 

> BMFSFJ Internetredaktion

>

> Pressemitteilung Nr. 024/2016

> Veröffentlicht am Mi 23.03.2016

> Thema: Gleichstellung

>

>

>

> Schutz vor Ausbeutung und Gewalt

>

> Bundeskabinett verabschiedet Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes

>

>

> Erstmals soll es in Deutschland klare Regeln für die Prostitution geben, um die dort tätigen Frauen und Männer besser zu schützen. Heute (Mittwoch) hat das Bundeskabinett den Entwurf für das "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen"

> beschlossen. Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

> (BMFSFJ) erarbeitete Gesetzentwurf kann damit ins parlamentarische Verfahren.

>

> Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Elke Ferner, betont: "Endlich kann das Prostitutionsgewerbe reguliert werden, endlich wird es einen besseren Schutz für Frauen und Männer geben, die in der Prostitution tätig sind. Mit unserem Gesetz werden wir sie vor Gefährdungen ihrer Gesundheit, ihrer sexuellen Selbstbestimmung und vor Gewalt wirksamer schützen und sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken", so Elke Ferner weiter.

>

> Kernelement des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsstätten. Darunter fallen nicht nur Bordelle und bordellartige Betriebe, sondern auch alle anderen Erscheinungsformen gewerblicher Prostitution. Künftig muss jeder Betreiber ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Erstmals werden auch Verpflichtungen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen geschaffen.

>

> "Es geht auch darum, gefährliche Auswüchse des Gewerbes und kriminelle Begleiterscheinungen durch bessere Überwachungsmöglichkeiten der Behörden zurückzudrängen", erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Ferner: "Durch die Erlaubnispflicht und die Zuverlässigkeitsprüfung ist sichergestellt, dass zum Beispiel ein vorbestrafter Menschenhändler kein Bordell betreiben darf.

> Menschenunwürdige oder ausbeuterische Betriebskonzepte, wie Flatrate-Modelle, erhalten keine Erlaubnis und können künftig unterbunden werden."

>

> Bei Verstößen drohen den Betreibern Sanktionen bis zum Verlust der Erlaubnis und empfindliche Bußgelder.

>

> Für die Prostituierten sind eine persönliche Anmeldepflicht und eine regelmäßige gesundheitliche Beratung vorgesehen. Die Anmeldung gilt für zwei Jahre. Die gesundheitliche Beratung ist nach einem Jahr zu wiederholen.

>

> Für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren muss allerdings die Anmeldung schon nach einem Jahr verlängert werden. Dazu ist eine halbjährliche Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung notwendig. Sie erhalten dadurch umfassenden Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten und über vorhandene Unterstützungsangebote.

>

> Elke Ferner: "Manche Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter haben aus freien Stücken diesen Beruf gewählt. Sie wollen und können die Spielregeln selbst gestalten. Das ist grundsätzlich zu respektieren. Viele andere arbeiten aber nicht freiwillig in der Prostitution und sind nicht in der Position, sich gegen Bordellbetreiber und Kunden durchzusetzen. Deshalb steht im Gesetz der Schutzgedanke im Vordergrund.

> Schutz heißt: umfassende Aufklärung und Beratung. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen."

>

> Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes ist es, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution zu stärken, gesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution zu verbessern.

>

> Für die Umsetzung der Regelungen wird den Bundesländern ausreichend Zeit eingeräumt. Das Gesetz soll erst zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

 

 

Ich befürchte dass sich im Parlamentarischen Verfahren nicht mehr viel ändern wird

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 15:01 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:54 Uhr ----------

 

http://www.deutschlandradiokultur.de/prostituiertenschutz-gesetzesmueh-fuer-sexarbeit.1005.de.html?dram:article_id=349130

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Fraglich wie sie das Gesetzlich verankern möchten

 

Manche Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter haben aus freien Stücken diesen Beruf gewählt. Sie wollen und können die Spielregeln selbst gestalten

:huepfen::tanzen:

 

Ich bin Brav

 

quod est demonstrandum

BRAV

Braucht regelmäßig Arsch voll

Ok- Beweis erbracht.

 

ania@actrice.at

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Das Gesetz ist noch nicht durch!!!!!!!!!!!

 

Es ist vom Kabinett mit den Stimmen der CSU verabschiedet worden und wird wohl auf Grund der CDU/CSU SPD Mehrheit im Bundestag durchkommen. Was dann im Bundesrat passiert muss abgewartet werden.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Die Kosten werden wohl das kleinste Problem sein. Werden eben die Genehmigungsgebühren entsprechend "angepasst".

 

Ich hoffe ganz besonders, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte noch entsprechende Regelungen fordert. Leider sind aber die Datenschutzbeauftragten personell nicht (warum wohl nicht) in der Lage, die Einhaltung der Regelungen zu überprüfen, geschweige zu überwachen.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Die Kosten werden wohl das kleinste Problem sein. Werden eben die Genehmigungsgebühren entsprechend "angepasst".

 

Ich hoffe ganz besonders, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte noch entsprechende Regelungen fordert. Leider sind aber die Datenschutzbeauftragten personell nicht (warum wohl nicht) in der Lage, die Einhaltung der Regelungen zu überprüfen, geschweige zu überwachen.

 

Gruß Jupiter

 

So einfach ist das mit den Gebühren nicht. Es geht auch um den Kontrollaufwand, den die Länder dann haben und die Datenbanken müssen auch unterhalten werden.

eat my shorts

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Elke Ferner: "Manche Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter haben aus freien Stücken diesen Beruf gewählt. Sie wollen und können die Spielregeln selbst gestalten. Das ist grundsätzlich zu respektieren.
Fraglich wie sie das Gesetzlich verankern möchten

Ob das überhaupt so möglich ist? Zumindest bis zur ersten Klage. Denn wer will mir denn vorschreiben dürfen wie ich meine Arbeit zu erledigen habe? Nur weil ein paar Menschen in Bordellen da was vielleicht nicht können, darf doch jemand, der es kann nicht benachteiligt werden.

Das ist das interessanteste an der Pressemeldung, finde ich. Vor allem, da das Ministerium selbst gesagt hat, dass es sowas gibt.

 

Was das mit dem Selbstbestimmungsrecht zu tun hat, wenn der Gesetzgeber mir Vorschreibt was ich zu tun habe ist auch wieder eine andere Sache. Naja, man muss ja nicht alles verstehen.

Bearbeitet von Northbear
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Es geht hier wohl kaum darum Prostituierte zu schützen, ebenso nicht darum Zwangsprostitution zu bekämpfen. Zwangsprostitution ist nicht die einzige Form in der Menschen unter Sklavenartigen Verhältnissen arbeiten müssen.

 

In meinen Augen geht es einzig uns allein um eine Stigmatisierung und Bekämpfung von Prostituierte unter dem Deckmantel vom Schutz vor Zwangsprostitution.

 

Ob es durchsetzbar ist? Das ist hierbei nicht wichtig. Es öffnet Türen für übereifrige Beamte aus Polizei oder Staatsanwaltschaft für einen Karriereboots auf Kosten der Frauen.

Die die dieses Gesetzt durchsetzen sollen, die müssten hier gegen dieses Gesetzt aktiv werden, sofern man eine Moral und Werte hat.

 

Wenn hier jemand der mitlesenden Beamten sich ggf. vom vorherigen Abschnitt diskriminiert fühlt, biete ich ab das Thema auf Faktenbasis persönlich zu diskutieren.

 

Was könne wir aus MC heraus tun?

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Was könne wir aus MC heraus tun?

 

Du kannst z. B. den Berufsverband finanziell unterstützen, damit nach der Verabschiedung der Rechtsweg beschritten werden kann:

http://berufsverband-sexarbeit.de/unterstuetzen/

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Der Widerstand formiert sich langsam!

 

Wer heute (9.3.16) öffnet, kann es erleben.

 

http://www.kamilla-dee.com

 

Ich wünsche mir, dass sich viele Agenturen und Independents dieser Aktion anschließen und diesen, oder einen eigenen Text auf ihren Seiten für 1 Tag stehen haben. Eventuell sogar zu einem abgesprochenen Datum. Das zu organisieren müsste in den internen Bereichen hier doch möglich sein...

 

Wir alle sollten die jeweiligen Seiten Twittern und verbreiten mit den Hashtag #stoppprostituiertenrepressionsgesetz.

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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  • 5 Monate später...
  • 11 Monate später...

Ich möchte auf diese Initiative hinweisen:

https://berufsverband-sexarbeit.de/datenschutz-mit-dem-prostschg-anfrage-des-besd-an-die-landesfinanzaemter-und-fraktionsvorstaende/

 

Hier werden wichtige finanztechnischen Dinge angefragt, welche in Zusammenhang mit der Registierung nicht geklärt sind.

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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  • 2 Wochen später...

Das erinnert an die Angebote von Kanzleien bezüglich Beteiligungsgesellschaften bei geplatzten Schiffsfonds.

 

Viele auf dieses Gebiet spezialisierte Kanzleien, haben ihren Standort übrigens in München.

 

Das Zauberwort heißt Sammelklage und dient eigentlich nur dem nicht unerheblichen Zugewinn der Anwälte.

 

Viele Anleger haben explizit bei diesen Anlagen bereits alles verloren. Wenn sie durch alle Instanzen klagen würden (müssten), kommen nicht unerhebliche Kosten oben drauf.

Und die Chance zu ob siegen, liegt gegen 0

 

In diesem hier vorliegenden Fall ist es doch auch Firlefanz.

 

"Durch Ihre Anmeldung kommt ein rechtsverbindlicher Anwaltsvertrag zustande, der Sie verpflichtet, die o.g. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 99 EUR an die bearbeitende Kanzlei zu zahlen. Die Kanzlei behält sich vor, das Verfahren nicht durchzuführen, wenn sich nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben. Die Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall abzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von 30,00 EUR zurückerstattet."

 

Wie bei Billig Anbietern, wo 99,- Euro eben nicht 100,- Euro sind und 30,- Euro sind schon einmal in den Sand gesetzt.

 

Beschiss lauert an jeder Ecke . . .

act-one-escortservice.jpg

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