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Bis zu 5 Jahre bei Ausnutzung von Zwangsprostitution


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Da zeigt sich wieder, wie wenig Ahnung unsere sogenannten Volksvertreter haben. Wie will man dies nachweisen? Oder soll demnächst der Freier nachweisen, dass er nicht wusste oder wissen konnte. Blinder Aktionismus wie überall.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Ich weiß gar nicht was ihr alle gegen diese Gestz habt?

 

Dann beginnt ein Date eben mit einem Tauschgeschäft:

der Bucher übergibt einen Umschlag mit Geld ... die Dame eine unterschriebene (natürlich mit Klar-Namen, denn damit muss sie sich ja schließlich bei der Polizei registrieren lassen) Erklärung sie sei keine Zwangsprostituierte ...

Dann hat der Bucher ein Schriftstück, dass bei Bedarf vor Gericht vorgelegt werden kann. Und da wir in Deutschland sind reicht das wahrscheinlich völlig aus, wen interessiert dann schon die Privatssphäre der Dame, egal ...

 

Wenn ich diese selbstgerechten Moralapostel schon im Interview sehe, dann könnte ich das Kotz... bekommen, klar muss Zwangsprostitution bekämpft werden, aber versucht es doch mal mit besser ausgerüsteten und personell aufgestockten Polizeikräften und härteren Gesetzen gegen diejenigen, die die Zwangsprostituierten einschleusen und hier auf den Strich schicken. Und bei der Anwendung der Gesetze gerne auch mal hart durchgreifen und nicht so wischiwaschi (der Täter hatte eine schwere Kindheit, sein soziales Umfeld hat in dazu gebracht, er hat gute Chancen auf eine Resozialisierung usw.)

 

Außerdem haben wir in Deutschland weitaus größere und wichtigere Probleme als die Zeit für ein Gestzt zu verschwenden, welchem schon vor der Verabschiedung von den meisten Experten bescheinigt wurde, dass es so nicht umsetzbar sei ...

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Das sehe ich grundsätzlich anders!

 

Wer sich in die Intimspähre eines anderen Menschen begibt, hat sich gefälligst vorsichtig und umsichtig zu bewegen. Wer auch nur billigend in Kauf nimmt, dass Zwang und Ausbeutung vorliegen könnte und sich gedanken- und gewissenlos darüber hinweg setzt, der muss für sein Handel zur Rechenschat gezogen werden.

 

Dieser Grundsatz gilt auch für uns Freier. Nur weil wir Geld bezahlen, enthebt das Niemanden von dieser Verantwortung und gibt ihm das Recht einen anderen zu vergewaltigen.

 

Für mich ist das keine Frege der Moral, sondern eine Frage des Menschseins.

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Hätte dir gerne Daumen hoch gegeben, aber die Wenigstens von uns sind Psychologen.

 

Die Tatsache das wer sich prostituiert zeigt ja eine zwangslage, Geld, Selbsterfahrung etc. Dann gibt es ja auch Menschen die das Gefühl gerne haben, einvernehmlich vergewaltigt zu werden. Gefesselt geknebelt, hart gefickt zu werden.

 

Also ja, mir ist schon klar dass das Gesetz andere Erscheinungsformen meint, aber einfach wird es nicht.

:huepfen::tanzen:

 

Ich bin Brav

 

quod est demonstrandum

BRAV

Braucht regelmäßig Arsch voll

Ok- Beweis erbracht.

 

ania@actrice.at

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Das sehe ich grundsätzlich anders!

 

Wer sich in die Intimspähre eines anderen Menschen begibt, hat sich gefälligst vorsichtig und umsichtig zu bewegen. Wer auch nur billigend in Kauf nimmt, dass Zwang und Ausbeutung vorliegen könnte und sich gedanken- und gewissenlos darüber hinweg setzt, der muss für sein Handel zur Rechenschat gezogen werden.

 

Dieser Grundsatz gilt auch für uns Freier. Nur weil wir Geld bezahlen, enthebt das Niemanden von dieser Verantwortung und gibt ihm das Recht einen anderen zu vergewaltigen.

 

Für mich ist das keine Frege der Moral, sondern eine Frage des Menschseins.

 

Danke Achim! Ich sehe das Gesetz auch symbolisch. Prostitution ist kein rechtsfreier Raum für Männer.

Warum Männer 2000 € für eine Nacht bezahlen. Der Escort Coach von Vanessa Eden. Egoistin Verlag, 352 Seiten, 14,99 €

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Danke Achim! Ich sehe das Gesetz auch symbolisch. Prostitution ist kein rechtsfreier Raum für Männer.

War es nie.

 

Den Sinn der Symbolik möcht ich trotzdem bitte etwas besser ausgeführt sehen. Wer sind denn diese Freier, auf die dieses Gesetz abzielt? Kennt jemand so einen? Wie viele davon gibt es? Und wie viele davon kümmert ein absolut hirnrissiges Gesetz wie dieses, hält sie womöglich gar von irgendwas ab?

 

Es war schon immer strafbar, eine Frau zur Prostitution zu zwingen. Die polizeilichen Erfolge gegen diese Straftat sind rundheraus vernachlässigbar und stellen ein absolutes Armutszeugnis für die Strafverfolgung in Deutschland dar. Mit einem Gesetz wie diesem, das die Verantwortung einfach mal auf die Freier abwälzt wird das dann wohl noch schlechter werden. Oder sinds am Ende gar nicht so viele Straftaten dieser Art, und deshalb kommt da nichts zusammen? Was soll dann dieses Gesetz?

 

Fragen über Fragen ohne Antwort. Aber hauptsache mal irgendwas gemacht...

 

@Achim: Führ das doch bitte mal etwas detaillierter aus, so dass man einen Handlungsfaden draus ableiten kann. Irgendwas greifbares für einfach gestricktere Naturen wie mich. Was hab ich zu beachten, um meiner Verantwortung an dieser Stelle gerecht zu werden und diesem Gesetz zu genügen?

 

"Wer sich in die Intimspähre eines anderen Menschen begibt, hat sich gefälligst vorsichtig und umsichtig zu bewegen. Wer auch nur billigend in Kauf nimmt, dass Zwang und Ausbeutung vorliegen könnte und sich gedanken- und gewissenlos darüber hinweg setzt, der muss für sein Handel zur Rechenschat gezogen werden."

Bearbeitet von Anubis
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@Anubis,

natürlich sind Zwang zur Prostitution und Vergewaltigung auch heute schon Unrecht und strafbar. Vergewaltigung liegt - aus gutem Grund - nur dann vor, wenn sich der Täter über deutliche Anzeichen der Ablehnung hinweg setzt. Sexuelle Belästigung ist straffrei.

Demnach ist auch straffrei, wenn die Gegewehr der Frau durch mittelbaren Zwang Dritter unterdrückt wird und es zu Sex - gegen den eigentlichen Willen der Frau - kommt.

 

Das Motto: "Sie wehrt sich nicht, schreit und zappelt nicht, also ist mein Handeln in Ordung" ist zu kurz gegriffen.

 

Ich denke wir sind uns einig, dass es Zwangsprostitution nur dann geben kann, wenn es auch Nutzer von Zwangsprostitution gibt, denn ohne Nutzer wären sie keine Zwangsprostituierten. Und das wirft nun zwangsläufig deine Frage auf: "Was kann und muss ein Nutzer in Zukunft tun um nicht zu einem - von Strafe bedrohten - Täter zu werden?"

 

Er muss vorsichtiger und umsichtiger agieren.

Die vereinfachte Formel "Ich sehe keine eindeutigen Beweise für Zwang, also lege ich mal los."

verändert sich in: "Es gibt keinen Hinweis auf Zwang, also ist mein Restrisiko gering."

 

Liegt mittelbarer Zwang Dritter vor, dann wird der Nutzer unmittelbar zum Täter. Der Grad seines Wissens und seiner Billigung wird dann sicher im Strafmaß gewürdigt.

 

Oder noch einfacher ausgedrückt: "Sensibler und umsichtiger Umgang ist nicht mehr eine Frage der Menschlichkeit, sondern wird zum Eigeninteresse".

 

Was ist daran falsch?

Wenn es keine Zwangsprostitution gibt, dann haben wir ein paar Seiten Papier und ein paar Stunden Arbeit in Ausschüssen und Parlament verschwendet. Gibt es sie doch, dann ist diese Änderung längst überfällig.

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Ich habe in einem anderen Forum, das soweit ich es beurteilen kann, vorwiegend die Laufhaus- und Wohnungsszene abdeckt, schon Threads gelesen, in denen jemand von "merkwürdigen Umständen und Verhalten"schreibt, das ihn bewogen hat, die Szene umgehend wieder zuverlassen.

 

Es wurde ihm geraten, das als Tip bei der Polizei zu melden.... In zukunft wird er wohl den Teufel tun, wenn er in Rechtfertiungsnot gerät.

 

Das es immer wieder welche gibt, denen die Umstände egal, ja vielleicht sogar recht sind, wird durch die grundsätzlichen Strafandrohung nicht geändert. Im Gegenteil, es geht mehr in den Untergrund und die Szene der Anbieter und Nutzer wird unter sich bleiben.Zu Lasten derjenigen, denen vorgeblich geholfen werden soll,.

 

Deswegen halte ich die Aussage, hier endlich eine scharfe Waffe gegen Zwangsprostitution zu haben, für oberflächlich und blauäugig.

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@Anubis,...

Natürlich hab ich was dagegen, wenn Frauen zu der Tätigkeit gezwungen werden. Aber die Problematik mit dem Gesetz fängt nicht damit an, dass "Zwang" nicht definiert ist und hört nicht damit auf, dass es keinerlei Richtlinien liefert, woran man diesen Zwang als Kunde erkennt, bzw. was man zu beachten hat um seiner Pflicht genüge zu tun.

 

Und, so leid es mir tut, Deine Ausführungen tragen dazu bislang auch nichts bei, denn "sensibler und umsichtiger Vorgang" ist nichts, worüber man im Fall des Falles vor Gericht argumentieren könnte. Wobei der GAU auch nicht darin besteht, dass die Argumentation vor Gericht schwierig ist, sondern darin, dass sie überhaupt stattfindet. Allein dadurch würden viele ihre Existenz riskieren, völlig unabhängig von ihrer Schuld. Man könnte meinen, dass das ein Zweck des Gesetzes ist: Abschreckung. Wenn Du sicher sein willst, dann lässt Du den P6 lieber sein.

 

Allerdings wird dieses Gesetz rein praktisch so gut wie nie zur Anwendung kommen wird. Wie denn? Die Polizei findet ja heute schon keine Zwangsprostituierten. Und wenn, wie findet sie dann deren Kunden? Sucht sie die überhaupt, bei der Personalnot?

 

Des weiteren stimme ich Asfaloth zu: Das ist sogar kontraproduktiv, denn ein guter Teil der wenigen aufgedeckten Fälle werden durch Kunden bekannt gemacht. Als Kunde zur Polizei zu gehen ist heute schon schwer genug. Mit diesem Gesetz (selbst wenn es den Kunden in dem Fall straffrei stellt) wird das noch schwerer.

 

Achso... da ja künftig die Bordellbetreiber "geprüft" sind, die SDLs ihre Freiwilligkeit amtlich bescheinigt bekommen, und nur SDLs mit amtlicher Bescheinigung in Bordellen arbeiten dürfen, kann ich ja wohl davon ausgehen, dass ich in Bordellen keine Zwangsprostiutierten mehr finde, oder? D.h. da kann ich dann getrost die Augen schliessen. Mann mann.... die ganze Sache hat so viele Löcher, dass man sich fragt wie gebildete Menschen auf so einen Murks kommen.

Bearbeitet von Anubis
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Gesetze enthalten keine eindeutigen Definitionen. Sie beschreiben Rechtsgrundsätze. Wo fängt denn häusliche Gewalt an? Bei unflätigen Beschimpfungen? Bei einer Ohrfeige? Einem blauen Auge? Oder müssen es beide sein? Es ist Aufgabe des Richters - unter Würdigung aller Umstände - den Sachverhalt festzustellen. Dieser Rechtsgrundsatz sagt: "Du wirst zum Täter, wenn du die Zwangssituation der Dame ausnutzt" und "du bleibst straffrei, wenn du - trotz Beteiligung - später Anzeige erstattest"

 

Gesetze enthalten auch keine Handlungsanweisunen. Es bleibt dir - als intelligentem Menschen - vorbehalten, die Situation richtig einzuschätzen. Bist du dazu nicht in der Lage, dann kannst du später immerhin auf Strafminderung wegen Schwachsinnigkeit plädieren.

 

Man kann immer damit argumentieren, dass Strafandrohung nichts bringt und nur dafür sorgt, dass die Täter in den Untergrund abtauchen oder vorsichtiger agieren. Stimmt sogar, als ich noch neun Punkte in Flensburg hatte, war ich auch ein sehr umsichtiger Fahrer. Aber was sollte der Richter ohne Strafandrohung denn zum Täter sagen? "Du hättest die Frau nicht vergewaltigen sollen, du böser Bube." Und dann die Verhandling schließen? Dann können wir das ganze StGB ja einfach weg werfen. Das würde auch den angeblichen Personalmangel der Polizei lösen. Eine wirklich revolutionäre Idee! Bin gespannt was die GdP dazu sagt.

 

Auch die Prüfung der Bordellbetreiber finde ich richtig. Ob sie wirkungsvoll ist bezweifele ich auch, weil sie leicht durch Strohmänner umgangen werden kann. Aber es ist schon einmal ein klares Signal, dass zwielichtige Gestalten in dieser Position nicht toleriert werden. Immerhin hat es den Vorteil, dass Jemand der so dämlich ist, dass er sich als Strohmann missbrauchen lässt, vor Gericht leichter umfällt und die Strippenzieher benennt

Bearbeitet von Achim
Rechtschreibkorrektur korrigiert
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Da bleibt mir nur eins als Handlungsmaxime: Vertraue niemandem, stelle sicher, dass keine Dienstleisterin jemals irgendetwas über Dich erfährt. Nur so minimierst Du Dein Risiko, in eine solche Diskussion vor Gericht verwickelt zu werden. Die einzige Möglichkeit für die Polizei, meiner als Kunde habhaft zu werden, muss darin bestehen, mich in flagranti auf dem Zimmer zu erwischen.

 

Bei einer derartig unscharfen Generalandrohung, Kunden vor Gericht zu zerren um dort Handlungen im Nachhinein klären zu lassen, geht es nicht anders.

 

Für diesen GAU muss ja gar keine Zwangslage vorliegen. Es muss nur dazu kommen dass sowas vermutet wird. Und dann langts schon, Kunde gewesen zu sein. Ob man gegen das Gesetz verstossen hat oder nicht spielt keine Rolle mehr, das Kind liegt im Brunnen wenn die Vorladung eintrudelt.

 

Tut mir leid, ich kann sowas nicht gut finden und muss mich davor schützen. Mich richtig zu verhalten reicht als Schutz leider nicht aus.

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Lässt man die Fantasie noch etwas weiter spielen, dann könnte man sich vorstellen, dass ein in Unfrieden geschiedene/r Mitarbeiter/in oder Partner/In der Agenturleitung, der Zugang zu Kundendaten hat bzw. hatte, der Polizei ins Ohr flüstert, dort würden die Damen zu Dingen gezwungen, die sie eigentlich nicht wollten, die Kunden wüssten darüber Bescheid und er hätte diverse Daten, wenn Interesse daran bestünde.....

 

(Nein, ich guck nicht gern Horrorfilme.... )

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Anubis, das ist zwar etwas spitz formuliert, aber im Grunde richtig. Verantwortung tragen und Schuld haben sind unterschiedliche Dinge und nicht zwangsweise verbunden. Wenn ich heute Nacht dein Auto stehle und in einer Amokfahrt einen Riesenschaden anrichte und unerkannt entkomme, dann bin ich schuld und du trägst die Verantwortung. In diesem Fall hast du Glück, weil du dieses Risiko deiner Haftpflichtversicherung verkauft hast.

 

Asfa, dieser Gedanke scheint wir sehr weit her geholt. Fast schon utopisch. Aber ich greife ihn mal auf: Meinst du, man sollte die Prüfung auch auf die Partner der Betreiber ausweiten?

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Man sollte sich bei der Ausarbeitung eines Gesetzes auch über eventuellen Missbrauch und deren Verhinderung nachdenken, gerade in solch sensiblem Umfeld.

 

Sicher ist es weit hergeholt, aber das Leben ist bisweilen kreativer als die wildeste Phantasie.

 

Frage an Dich:

War es vorher tatsächlich UNMÖGLICH, Zwangsprostitution zu sanktionieren ? Wenn nicht, was waren die Ursachen, dass es so wenig Erfolg hatte, wie behauptet ?

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Nach meiner Einschätzung war es früher nicht unmöglich Zwangsprostitution zu erkennen und zu sanktionieren. Es war jedoch schwieriger.

Unter anderem deshalb, weil der beteiligte Freier evtl. auch mit Sanktionen rechnen musste, selbst wenn er den Sachverhalt anzeigt. Das ist nun klarer. Wem im Nachhinein Zweifel kommen, ob wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen ist, kann jetzt seine Zweifel melden ohne mit Sanktionen zu rechnen.

Klarer ist auch, dass wir eine stillschweigende Ausnutzung der Situation als Tatbeteiligung sehen. Selbst dann, wenn die Tat keine Merkmale einer Vergewaltigung trägt.

 

Das halte ich für richtig. Ob das alleine nun zu einem spürbaren Erfolg führt, muss sich zeigen. Da ich aber kein Freund von immer weiteren Gesetzen bin, hoffe ich, dass es hilft.

 

Ich halte es auch im Sinne der Prostitution für wichtig, klare Grenzen zu ziehen, welche Formen wir akzeptieren und gleichstellen und welche nicht. Deshalb halte ich die generelle Ablehnung des Gesetztes als Ganzes, für eine sehr fragliche Taktik.

 

Ergänzung: Die Selbstanzeige ist schon lange eine erfolgreiche Praxis bei der Bekämpfung von Steuervergehen.

Bearbeitet von Achim
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Nach meiner Einschätzung war es früher nicht unmöglich Zwangsprostitution zu erkennen und zu sanktionieren. Es war jedoch schwieriger.

Unter anderem deshalb, weil der beteiligte Freier evtl. auch mit Sanktionen rechnen musste, selbst wenn er den Sachverhalt anzeigt. Das ist nun klarer. Wem im Nachhinein Zweifel kommen, ob wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen ist, kann jetzt seine Zweifel melden ohne mit Sanktionen zu rechnen.

So wie ich das verstehe kann er das mit diesem Gesetz nur, solange er die Dienste noch nicht in Anpruch genommen hat. Wenn er die Dienste in Anspruch genommen hat kann ist die Straffreiheit eben nicht mehr garantiert, auch wenn er es meldet. Sollte ich das falsch verstehen wär der Ausweg natürlich einfach. Im Zweifel Augen zu und durch und dann hinterher prophylaktisch anzeigen.

 

Aber, wenn der Freier früher auch schon mit Sanktionen rechnen musste, wie du sagst, was bringt dann dieses Gesetz Neues?

 

Deine Hoffnung, dass sich der vorgeblich gewünschte Erfolg einstellt kannst m.E. begraben. Schon weil das mangels belastbarer Zahlen gar nicht messbar wäre.

Bearbeitet von Anubis
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Zumindest steht dort: "Straffrei bleiben soll der Freier unter Umständen, wenn er den Fall der Zwangsprostitution anzeigt".

 

Weshalb "unter Umständen" und weshalb er früher schon u.U. mit Sanktionen rechnen musste, hängt vom Grad seiner Kenntnis und seiner Beteiligung ab. Das Ganze ist kein Freibrief um sich erstmal kräftig daneben zu benehmen, dann die Anderen als Messer zu liefern und straffrei zu bleiben. Das war früher so und bleibt so.

Neu ist, dass der Freier gar keine Kenntnis von der Zwangslage haben muss um zum Täter zu werden, selbst wenn er nur die scheinbar freiwillig angebotenen Dienste in Anspruch nimmt. Auch das ist nachvollziehbar, denn für die Dame läuft es auch auf das selbe hinaus ob sie mit oder ohne seine Kenntnis von ihm missbraucht wird.

 

Was den möglichen Erfolg angeht, bin ich ziemlich sicher, dass sich alsbald die Ersten vor Gericht verantworten müssen und in diesem Lernerfolg, sehe ich bereits einen großen Erfolg. Es bleibt jedem selber überlassen, ob er es durch nachdenken oder Erfahrung lernen möchte.

 

Deshalb mein Rat: Augen auf beim Frauenkauf.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:34 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:29 Uhr ----------

 

Danke Achim! Ich sehe das Gesetz auch symbolisch. Prostitution ist kein rechtsfreier Raum für Männer.

 

Die Symbolkraft ist unbestritten, der wahre Wert liegt in der Erweiterung der Täterschaft.

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Neu ist, dass der Freier gar keine Kenntnis von der Zwangslage haben muss um zum Täter zu werden, selbst wenn er nur die scheinbar freiwillig angebotenen Dienste in Anspruch nimmt.

 

Nein, das ist vermutlich nicht richtig. In den Kommentaren des Justizministeriums wurde der „bedingte Vorsatz“ so erklärt, dass der Freier entweder weiß, dass es sich um eine Zwangsprostituierte handelt, oder es billigend in Kauf nimmt. Als Beispiel wurde genannt, dass Merkmale von Gewaltanwendung zu sehen sind oder das Opfer den Freier ausdrücklich um Hilfe bittet.

 

Was solche Fälle dann aber vom Tatbestand der Vergewaltigung unterscheidet, ist nicht klar.

 

Da wird ein Gesetz formuliert, das seinen Rahmen so weit ausdehnt, dass bereits ein Sachverhalt von „wirtschaftlicher Notlage“ als Kriterium gilt, und gleichzeitig wird schon im Voraus gesagt, dass die konkrete Strafverfolgung eigentlich die Vergewaltigung im Blick habe.

 

Es ist ein Entwurf, der entschieden mit der Symbolik operiert. Aber genau dies ist nicht Aufgabe eines Gesetzes. Die Anforderungen an ein Gesetz sind höher.

 

Irgendwie spielt der Gesetzesentwurf mit Kategorien und Bildern, die wir von Tatort-Krimis kennen: Ich bin ein reicher Schnösel und lasse mir von einem Zuhälterring ein Mädchen in die Wohnung kommen. Dieses Mädchen wollte mich natürlich nicht. Sie weint, ist verzweifelt... Wenn der Zwang von mir ausgeübt wird, ist es Vergewaltigung, klar. Das war bisher schon so.

 

Die Erweiterung um den „bedingten Vorsatz“ meint natürlich etwas anderes. Einen Fall, in dem die Gewalt nicht von mir ausgeht, sondern von Dritten. Die SW selbst will mir ja ausdrücklich ihr Angebot machen. Die Zwangslage wird von mir nicht verursacht, sondern ausgenutzt. Der Gesetzgeber nimmt also in den Blick, dass es Prostitution geben kann, die dem Freier eine Freiwilligkeit vorgaukelt. Es wäre ein sehr moderner Ansatz, denn jedes Produkt braucht, um erfolgreich zu sein, den schönen Schein. Aber gleichzeitig gesteht der Minister ein, dass dieser Zwangshintergrund schwer zu erkennen und deshalb nur schwer justiziabel sei.

 

Es ist eine merkwürdige Sache, weil das, was über den Tatbestand der Vergewaltigung hinausgeht, sich in komplizierten Motivationslagen bewegt.

 

Der Entwurf berührt auch die Motivationslage der Frau – in einer Art Meta-Motivation: Er zielt auf den Fall, dass die SW den konkreten Sex (anbieten) will, ihn im Grunde aber nicht will und nur aus fremdbestimmten Umständen dann doch will.

 

Die Kriterien für die Zwangslage sind im Entwurf Oder-Sätze:

Persönliche Notlage

oder

wirtschaftliche Notlage

oder

Hilflosigkeit im Ausland.

 

Wenn man das Kriterium „wirtschaftliche Notlage“ heranzieht, wird ein großer Teil der SW zu „Zwangsprostituierten“ erklärt. Sexarbeit als selbstbestimmter Ausweg für Frauen in Zwangslagen wird damit im Grunde unterbunden. Die differenzierte Diskussion der letzten Jahre um Selbstbestimmung in diversen Lebenslagen wird ignoriert. Die Stigmatisierung wird zementiert. Übrig bleiben nur Frauen, die sich im Luxussegment bewegen, schuldenfrei sind, über ein unabhängiges Einkommen verfügen. Wie im Prostituiertenschutzgesetz wird ein Schutz behauptet, aber einer Restriktion der Weg eröffnet…

 

Freier finden sich in einer merkwürdigen Doppelrolle wieder. Einerseits stehen sie moralisch unter dem Generalverdacht, sich in „undurchschaubaren Räumen“ zu bewegen, Komplizen von Zwangshandlungen Dritter zu sein. Gleichzeitig werden sie „umworben“, der Strafverfolgung zu helfen mit dem Deal, bei (Selbst-)Anzeige selbst straffrei zu sein. „Freier, wir brauchen eure Mithilfe!“

 

Kann das in der Praxis funktionieren? Wird derjenige, der bislang sein „komisches Gefühl“ nicht der Polizei gemeldet hat, dies nun aufgrund des neuen Gesetzes tun? Ist es z. B. nicht so, dass die sensible und emotionale Wahrnehmung einer schiefen Lage verstärkt nach dem Sexakt auftritt, dass im After-Sex-Talk mehr erkennbar wird als vorher? Aber dann ist der Strafbestand schon eingetreten. Wer wird dann unter diesen neuen Umständen in bürgerlicher Überzeugung zur Polizei gehen?

 

Ich galube, Hilfs- und Sicherheitsstrukturen sehen anders aus…

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