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Das neue Prostitutionsgesetz & Scheinselbständigkeit


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D

Laut Anwalt gibt es also nicht die Möglichkeit, durch Formulierungen á la "man vermittelt nur die gemeinsame Zeit, alles andere ist von der Sympathie zweier Menschen füreinander abhängig" dem Gesetz zu entkommen. Ich weiß allerdings nicht, ob das Gesetz greift bzw. man den Frauen die Zwangsregistrierung ersparen könnte, wenn man die Agentur ins Ausland verlegt, aber trotzdem Frauen in Deutschland vermittelt. Das wäre für mich aber keine Option, da man dann ja denke ich einen Wohnsitz im Ausland braucht.

 

Nachher kommt jemand auf die Idee und bewertet das als "Menschenhandel" wie die Österreicher....

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Ich weiss zwar nicht wie du es handhabst, aber das ist Bloedsinn, wenn du behauptest, dass die Agenturen keine Anzahlungen wollen! Auch ohne gesetzlchen Aenderungen habe ich immer dagegen angelaufen... weil es einfach der Absicherung der AG gedient hat. Ist es nicht gar zufaellig, dass die Hoehe der Anzahlung der Provision gleicht?

Im Grunde genommen haben es viele Agentur eher als Absicherung ihres Einkommens betrachtet, denn des der Dame. Die wollten schlicht und ergriffen ihre Provision im Trockenen haben, weil doch eine erklaegliche Anzahl von Damen nicht gewillt sind ihren Obolus, den sie brav kassiert haben an die Vermittler abzufuehren. :zwinker:

Bei mir nicht. Mehr wie 30 Prozent will kaum einer anzahlen. Weniger ist den Damen nicht genug Absicherung - da oft alleine der Flug plus Auslagen fast dieser Summe entsprechen. Es gab schon den Fall - dass eine Dame nach Stuttgart reiste und Anzahlung war da - Herr sagte 5Minuten vor Datestart ab. Die Anzahlung hat sie dann komplett bekommen - es blieb durch Zug und Hotel selbst zahlen müssen exakt 12 Euro übrig. Wo kein Date da keine Provision. So sehe ich das. War schon ärgerlich genug für die Dame und es war ihre Anzahlung. Die Summe 30 Prozent hat sich eingebürgert klar. Es ist auch buchhalterisch so einfacher. Gebe ich zu. Aber in Fällen wie den genannten bekomme ich davon gar nix.....es bringt mir also nix...und meine Provi bekomme ich ja nur - wenns auch stattfindet

Bearbeitet von Alina
 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

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Was nur wieder belegt wie unsinnig solche todsicheren Fakechecks sind. Die ehrlichen Bucher werden drangsaliert, die Faker finden einen Weg.

 

 

 

Und ich werde mal so eine Agentur übernehmen und die nicht gezahlten Provisionen der letzten 3 Jahre einklagen. Sollen die Mädels mal nachweisen, daß sie die vertraglich vereinbarten Provisionen tatsächlich gezahlt haben. Intelligent geht anders.

 

Solche Denkart hat schon manchen in die Grütze geritten....bis zum G-String.

 

Ich gebe dir Recht, todsicher sind solche "Fakechecks" leider nicht, es lässt sich nur die grobe Spreu vom Weizen dadurch trennen. Ein Grund mehr auf die Anzahlung zurückzugreifen. Ich finde es auch schade, weil man den ehrlichen Buchern damit Unrecht tut und gleich zu Beginn mit Mißtrauen entgegentreten muss. Aber gibt es eine andere Lösung?

 

Falls ich den 2. Absatz richtig verstanden habe, verstehe ich nicht wo das Problem ist, das nachzuweisen. Auf den Rechnungen wird doch die jeweilige Zahlungsabwicklung festgehalten um dem vorzubeugen.

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Alina, diese Praxis würde ich nochmal überdenken. Damit "beraubst" du deine Damen um ihr Risiko als sebstständige Unternehmer.

Ich denke hier bist du ein bisschen zu lieb.

Zum Glück kommt es ja nur selten vor, dass jemand trotz Anzahlung so kurzfristig absagt. Und wenn kein Treffen stattfand - hab ich natürlich auch meine Aufgabe erfüllt - aber gestraft ist doch die Dame schon genug. Müsste ich dann also von den 12 Euro 30% berechnen? Denn der Rest waren ja ihre Reisekosten. Davon bekomme ich ja eh nix...

 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

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IFalls ich den 2. Absatz richtig verstanden habe, verstehe ich nicht wo das Problem ist, das nachzuweisen. Auf den Rechnungen wird doch die jeweilige Zahlungsabwicklung festgehalten um dem vorzubeugen.

 

Keine Ahnung, aber wenn der Bucher die Provision schon mal vorab zahlt, was zahlt dann die Dame noch? Oder wird ihr die Provision an Stelle des Buchers quittiert? Also eine Quittung für eine Zahlung, die sie nicht geleistet hat? Hmm....

 

Ich würde die Vorauszahlung schlicht als Vermittlungsgebühr deklarieren, je weiter weg, um so höher. Das Honorar und die Provision entsprechend anpassen. No Show -> Vermittlungsgebühr einbehalten.

 

Daß das im Fall der Fälle eventuell nur die Reisekosten abdeckt ist dann tatsächlich unternehmerisches Risiko seitens der Dame, sie kann es auch lassen, ein Taxifahrer aus München nimmt auch keine Fahrt in Nürnberg an. Der Versuch bei einer selbständigen Tätigkeit das unternehmerische Risiko komplett auszuschalten ist verständlich, aber weltfremd. Es ist quasi Wesensmerkmal.

 

Apropos Taxifahrer, auch diese Branche wurde vor einigen Jahren von der DRV auf links gedreht, wer ein Taxi gestellt bekommt und detaillierte Dienstpläne einhalten muß, ist eben nicht selbständig tätig, hat so manchen Taxiunternehmer die Existenz gekostet.

 

Bei Hermespaketfahrern ist das noch einfacher:

 

Eigenes Auto -> selbständig

gestelltes Fahrzeug -> scheinselbständig

 

Bei Escortagenturen könnte ausreichend sein:

 

Verpflichtender Dresscode -> scheinselbständig

 

Alles andere wie gestellter Arbeitsplatz, bestimmte Soft- und Hardware, etc. trifft ja ohne hin nicht zu. Warten wir es ab.

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PS: Darf ich fragen, wo du gelesen hast, dass Agenturen belangt werden können, falls die Damen nicht die Papiere mitführen? Hier wird das zumindest nicht aufgeführt: http://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/2016/05/Pflichten-von-SexarbeiterInnen-und-BordellbetreiberInnen.pdf

 

Hier kann alles entsprechend dem aktuellen Stand nachgelesen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf

 

Gleich bei den Begriffsbestimmungen in § 2 (3) 4 sind "Prostitutionsvermittlungen" ausdrücklich genannt.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Bei Escortagenturen könnte ausreichend sein:

 

Verpflichtender Dresscode -> scheinselbständig

Welche Escort-Agentur hat Dresscodes? Das geht doch vom Bucher aus...

 

Man sollte meinen es reicht für die Selbständigkeit, wenn der Geldfluss eindeutig von der Auftraggeberin zur Agentur läuft, und nicht umgekehrt. Wie kann jemand angestellt sein, der den "Arbeitgeber" für seine Leistungen bezahlt?

 

Ich meine wir haben hier ein größeres Phänomen als den P6. Selbstständigkeit ist nicht mehr gern gesehen, weil sie von der DRV ausgenommen ist. Da wird seitens der DRV um Pfründe gekämpft. Das "Problem" ist natürlich strukturbedingt. Würde man den Sozialstaat konsequent aufziehen (ohne Ausnahmen hier und Sonderregelungen da), wärs einfacher und solche Fragen würden sich überhaupt nicht stellen. Mehr Logik, weniger Überzeugung, dann könnte sowas auch klappen. Logik ist leider in der Politik selten zugegen.

Bearbeitet von Anubis
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Welche Escort-Agentur hat Dresscodes?

 

Einige....

 

Das geht doch vom Bucher aus...

 

Die werden - laut Benno - zu 80% ignoriert. :huepfen:

 

Man sollte meinen es reicht für die Selbständigkeit, wenn der Geldfluss eindeutig von der Auftraggeberin zur Agentur läuft, und nicht umgekehrt. Wie kann jemand angestellt sein, der den "Arbeitgeber" für seine Leistungen bezahlt?

 

So ähnlich haben die Oktoberfest-Bierzeltkellnerinnen auch mal gedacht....überleg' mal wie der Geldfluß in einer Kneipe/Restaurant/Bierzelt läuft.

 

Ich meine wir haben hier ein größeres Phänomen als den P6. Selbstständigkeit ist nicht mehr gern gesehen, weil sie von der DRV ausgenommen ist.

 

Wer wirklich selbständig ist, hat Null Probleme, Ärzte, Architekten, Anwälte, Dönerbudenbesitzer etc.

 

Da wird seitens der DRV um Pfründe gekämpft.

 

Es geht nicht um die Pfründe der DRV, die hat nämlich keine, sondern um meine annähernd 50%, die ich jeden Monat direkt vom Gehalt abgezogen bekomme. Ehemals Selbständige sind eine Hochrisikogruppe was den Rückfall in die Sozialhilfe anbelangt, darunter fallen dann auch Akademiker, Anwälte u.ä., sowie Mittelständler mit Betrieben mit mehreren Hundert Mitarbeitern und natürlich die prekär scheinselbständig Beschäftigten, Prostituierte sowieso. Da genügt ein Autounfall, ein Schlaganfall oder eine Gesetzesänderung, um dein wunderbar funktionierendes Geschäftsmodell ins Bodenlose fallen zu lassen. 40 000 - 50 000 Insolvenzen jedes Jahr sprechen eine deutliche Sprache. Das gilt eben auch für die Altersvorsorge. Welcher Hermespaketdienstfahrer kann sich denn die 1000€ monatlich leisten, um seine Altersrente ausreichend zu sichern? Mit 65 kommt er dann und will Grundsicherung, steuerfinanziert, meine Steuern.

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PS: Darf ich fragen, wo du gelesen hast, dass Agenturen belangt werden können, falls die Damen nicht die Papiere mitführen? Hier wird das zumindest nicht aufgeführt: http://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/2016/05/Pflichten-von-SexarbeiterInnen-und-BordellbetreiberInnen.pdf

 

Hier kann alles entsprechend dem aktuellen Stand nachgelesen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf

 

Gleich bei den Begriffsbestimmungen in § 2 (3) 4 sind "Prostitutionsvermittlungen" ausdrücklich genannt.

 

Gruß Jupiter

 

Danke für den Link, dennoch kann ich im gesamten Text keine Passage finden welche besagt dass Agenturen bzw. Betreiber belangt werden können wenn die Damen keine Papiere mitführen.

Du meintest wahrscheinlich dass Betreiber eine Kopie einer Anmeldebescheinigung besitzen müssen?

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Welcher Hermespaketdienstfahrer kann sich denn die 1000€ monatlich leisten, um seine Altersrente ausreichend zu sichern? Mit 65 kommt er dann und will Grundsicherung, steuerfinanziert, meine Steuern.

Und was ändert es da dran dass er zwangsversichert wird und dann jeden Monat 150 Euro in die Kasse einzahlt? Die fehlen währendessen zum Leben und nachher in der Rente reichen sie hinten und vorne nicht. Der kriegt dann immer noch deine Steuern damit es für eine Rente bzw. für eine Grundsicherung langt.

 

Wenn aber die Rechnung schon so aufmachst, dann setzt dich doch dafür ein, dass ALLE in der GRV versichert sind, ohne Ausnahme. Das ist dann konsequent. Alles andere ist Flickwerk, pseudo-sozial und voller Probleme. Oder wir machens andersrum und lassen jeden für sich sorgen. Wers versäumt hat halt Pech. Wie auch immer, dazwischen gibt es nur Murks.

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Und was ändert es da dran dass er zwangsversichert wird und dann jeden Monat 150 Euro in die Kasse einzahlt? Die fehlen währendessen zum Leben und nachher in der Rente reichen sie hinten und vorne nicht. Der kriegt dann immer noch deine Steuern damit es für eine Rente bzw. für eine Grundsicherung langt.

 

Wir haben Umlageverfahren, seine 150€ finanzieren die aktuellen Rentner, wenig, aber wurscht, ich bestelle ja schon eifrig bei amazon & Co. :-)

 

Wenn aber die Rechnung schon so aufmachst, dann setzt dich doch dafür ein, dass ALLE in der GRV versichert sind, ohne Ausnahme. Das ist dann konsequent. Alles andere ist Flickwerk, pseudo-sozial und voller Probleme. Oder wir machens andersrum und lassen jeden für sich sorgen. Wers versäumt hat halt Pech. Wie auch immer, dazwischen gibt es nur Murks.

 

Ich bin radikal für das Schweizer Modell, alle zahlen ein, einschließlich Beamte - die zuerst(!) - Selbständige, Ärzte, Richter, Anwälte, Architekten, die haben nämlich alle ihre eigenen Versorgungssysteme, so ganź ohne den Nicht-Akademikerpöbel, Politiker doppelt natürlich, dann sind auch 20 Mio € Jahresgehalt kein Problem, 7,5% davon in die Rentenkasse, Einzahlungen ungedeckelt. Wir leben nach wie vor in einer Klassengesellschaft, selbst im Wilhelminischen Reich war manches egalitärer.

 

Irgendwas machen die Schweizer richtig, so ganz ohne EU und dräuendes Bargeldverbot.

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Danke für den Link, dennoch kann ich im gesamten Text keine Passage finden welche besagt dass Agenturen bzw. Betreiber belangt werden können wenn die Damen keine Papiere mitführen.

Du meintest wahrscheinlich dass Betreiber eine Kopie einer Anmeldebescheinigung besitzen müssen?

 

In § 27 sind Kontroll- u. Hinweispflichten genannt. Damit hat der Betreiber praktisch darauf hinzuwirken, dass die Anmeldebestätigung mitgeführt wird, wie es in § 5 (7) geregelt wird.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Natürlich werden Agenturennicht belangt, wenn die Damen Ihre Anmeldung nicht dabei haben.

Was passieren wird ist, dass Agenturen eine Betreibern eine Aufklärungspflicht auferlegt wird.

Das muss einmal ausgearbeitet werden, erklärt und unterschrieben. Das war's dann.

Das ist ein ganz normaler Vorgang in jedem Unternehmen.

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