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Prostitutionsschutzgesetz für 2017


Empfohlene Beiträge

Wie bereits erwähnt, befasst sich der Bundesrat am morgigen Freitag, dem 23.09., in seiner Plenarsitzung erneut mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz.

 

In der 948. Sitzung, die um 9.30 Uhr beginnt, geht es in Tagesordnungspunkt 6 (lach ... wie passend) um das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen.

 

In den Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt heißt es (wörtliches Zitat):

 

II. Zum Gang der Beratungen

 

Der Bundesrat hat zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. Mai 2016 Stellung genommen (vgl. BR-Drucksache 156/16 (Beschluss)). Die Änderungs- oder Prüfbegehren betrafen unter anderem Regelungen zur Anmeldebescheinigung nebst Vorlagen, zur Nutzung von Räumlichkeiten, zu Zuverlässigkeitsregelungen, zu Inkraftretenszeitpunkten, Forderungen, entstehende Kosten für Länder und Kommunen soweit als möglich zu begrenzen und mittels geeigneter Maßnahmen vollständig und dauerhaft durch den Bund zu kompensieren, sowie Regelungen für einen verbesserten Vollzug der Besteuerung im Prostitutionsgewerbe in Betracht zu ziehen.

 

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz in seiner Sitzung am 7. Juli 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - BT-Drucksachen 18/9036 (neu) und 18/9080 - in geänderter Fassung angenommen. Dabei wurde von den Änderungsvorschlägen des Bundesrates aus seiner Stellungnahme lediglich eine - 6 (b) - Erläuterung, 948. BR, 23.09.16 Klarstellung in § 5 Absatz 2 Nummer 4 und 5 ProstSchG hinsichtlich der Nichterteilung einer Anmeldebescheinigung durch die zuständige Behörde nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten übernommen.

 

III. Empfehlung des Ausschusses für Frauen und Jugend

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2016 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel angerufen wird, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verschieben und als neuen Inkrafttretenstermin den 1. Januar 2018 zu bestimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, eine Entschließung zu fassen, in der im Wesentlichen erneut die Bedenken und Forderungen des Bundesrates aus dem ersten Durchgang aufgegriffen werden, verbunden mit dem Bedauern, das entsprechende Vorschläge, beispielsweise zu Anmeldepflicht und Pflicht zur gesundheitlichen Beratung, nicht berücksichtigt und Prüfbitten zur Kosteneinschätzung und -kompensation nicht erfüllt wurden.

 

Zitat Ende

 

Die Sitzung des Bundesrates wird Die Plenarsitzung wird ab 9:30 Uhr auf http://www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates live übertragen. Wann der Tagesordnungspunkt 6 zeitlich erreicht wird, ist schwer zu schätzen, aber die Debatte wird auch später in der Mediathek abrufbar sein ... ebenso die Ergebnisse, zu denen es auf der Seite des Bundesrates ein Plenarprotokoll geben wird.

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Der Bundesrat hat soeben die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum neuen Prostitutionsgesetz abgelehnt. Damit wird es keine weiteren Verhandlungen und keine Änderungen am Gesetz mehr geben!

 

Das Gesetz wird also zum 1. Juli 2017 wie geplant eingeführt.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 11:12 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:45 Uhr ----------

 

Der Bundesrat hat soeben in der 948. Plenarsitzung die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum neuen Prostitutionsgesetz abgelehnt. Damit wird es keine weiteren Verhandlungen und keine Änderungen am Gesetz mehr geben! - Das Gesetz wird also zum 1. Juli 2017 wie geplant eingeführt werden.

 

Bundesministerin Schwesig verwies auf den bereits lange währenden Beratungsprozess und unterstrich die Notwendigkeit das Gesetz möglichst bald einzuführen, um endlich mit der Regulierung des Gewerbes beginnen zu können. Sie sieht den Schutz der Prostituierten nur dann gewährleistet, wenn man den Betreibern von Prostitutionsstätten intensiv auf die Finger schauen kann, diese eine behördliche Genehmigung für den Betrieb benötigen und Zuverlässigkeitsprüfungen durchgeführt werden. Ohne klare Vorgaben macht das Rotlicht-Gewerbe halt, was es will und dies gehe primär zu Lasten der Prostituierten. Damit muss Schluss sein!

 

Auch an der Anmeldepflicht für die Prostituierten hält Schwesig fest. Sie verwies auf eine „Handvoll Frauen", die bislang in Deutschland überhaupt als Prostituierte gemeldet sind und auf die große Anzahl von Prostituierten, die somit für den Staat überhaupt nicht sichtbar und damit auch nicht zu schützen sind. Um die „Selbstbestimmung" prüfen zu können, sei die Anmeldung unbedingt notwendig, um in direkten Kontakt mit der jeweiligen Person zu kommen und diese beraten zu können.

 

„Vertrauensperson der Prostituierten sollte ein Sozialarbeiter oder ein Arzt sein, aber sicher nicht der Zuhälter" ... erklärte Schwesig.

 

Der Bundesrat folgte schließlich dem Wunsch von Frau Schwesig und lehnte den vorliegenden Antrag, der den Einführungstermin auf den 1. Januar 2018 verschieben und das Gesetz zu weiterer inhaltlicher Beratung in den Vermittlungsausschuss zu bringen, mehrheitlich ab. Damit hat das Gesetz die letzte Hürde genommen und kann nur noch über eine Verfassungsbeschwerde „angegriffen" werden.

Bearbeitet von Howard Chance
Rechtshreibung
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Es bleibt zu hoffen, dass Dona Carmen, Hydra, BesD etc. die finanziellen Mittel für einen guten Rechtsanwalt für eine Verfassungsbeschwerde aufbringen können. Da sind recht hohe Anforderungen gestellt, dass die überhaupt angenommen und bearbeitet wird. Die sind dringend auf Spenden angewiesen. Dona Carmen kämpft schon für die Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit. Einigen Bertungsstellen wurden die Mittel gekürzt.

Zufall? Oder System, dass man den Widerstand finanziell bricht?

 

http://hessenschau.de/gesellschaft/prostituierten-beratungsstelle-dona-carmen-brauchen-keinen-putin-haben-das-finanzamt,donacarmen-100.html

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Ja, wäre interessant zu erfahren, ob in dieser Richtung überhaupt etwas geplant ist. Bei einigen hier im Forum war ja die Meinung weit verbreitet, dass der Bundesrat noch einschreiten würde. Wenn man dann heute im Bundesrats-TV sah, dass kaum Hände hochgingen und der gesamte Tagesordnungspunkt in 10 min abgehandelt war, kam man schon etwas ins Staunen.

 

Offensichtlich haben die Lobbyistinnen das Verfahren völlig falsch eingeschätzt ... oder?

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Wie steht MC zu dem Thema? Wird es in diesem Forum Änderungen geben?

Die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland werden in diesem Forum natürlich eingehalten. Ob dazu Änderungen notwendig sind kann ich derzeit noch nicht sagen.

Wahrscheinlich aber eher nur marginal bspw. bzgl. Service Angaben (Franz. ohne) in Berichten.

MC Escort | Die Premium Escort Community

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Ich denke, dass die jeweiligen Verfasser grundsätzlich für den Inhalt ihrer Beiträge verantwortlich sind und ein werden. Das MC-Portal kann ja unmöglich alle Postings überprüfen. Wenn ein Poster von "Französisch ohne" mit Lady XY berichtet, bezichtigt er sich selbst einer Ordnungswidrigkeit. Da Ordnungswidrigkeiten dem Opportunitätsprinzip unterliegen, also eine Verfolgung nicht von Amts wegen erfolgen muss, ist nicht davon auszugehen, dass der Portalbetreiber, der lediglich eine Plattform bereitstellt, belangt werden kann. Daher ist "marginal" schon ganz richtig.

 

Anders ist dies, wenn er den Damen Werbung mit den "verbotenen Praktiken" wissentlich gestattet würde: das könnte man dann als "Beihilfe" sehen ...

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Die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland werden in diesem Forum natürlich eingehalten. Ob dazu Änderungen notwendig sind kann ich derzeit noch nicht sagen.

Wahrscheinlich aber eher nur marginal bspw. bzgl. Service Angaben (Franz. ohne) in Berichten.

 

Das kommt darauf an, wie strikt die bisher schon nach OWiG verbotene Werbung für Prostitution, die bisher nur geduldet wurde,angewendet wird.

 

§ 120 Verbotene Ausübung der Prostitution; Werbung für Prostitution

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, zuwiderhandelt oder

2. durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu entgeltlichen sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt; dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleich.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Bei der FO-Regelung macht sich nur der Kunde strafbar ... ein Bericht käme dann einer Selbstanzeige gleich.(Bußgeld bis zu 50.000€. Die Dame macht sich nur strafbar wenn sie expliziert für ungeschützten Verkehr wirbt.

 

Auf Forenbetreiber kommt halt noch das Problem zu, unerlaubte Werbeprofile zu verhindern, im schlimmsten Falle (siehe oben) Werbung ganz zu unterbinden oder oder in geschützte Bereiche (mit Jugendschutzverifizierung) zu verlegen oder aus "Jugendschutzgründen" nur zu bestimmten Zeiten online zu stellen. Das gälte dann aber auch für die HP der Anbieter*innen.

 

Beim Nachbarn Frankreich sind Bestrebungen im Gange, alle Seiten auch auf ausländischen Servern zu sperren.

 

Da meine schon vorher pessimistischen Einschätzungen leider voll eingetroffen sind, befürchte ich, dass das Prostituierten-Schutz-Gesetz nur ein weiterer Baustein ist und eigentlich Prostitutionsverhinderungsgesetz heissen müsste.

 

"Jugendschutz", Ordnungswidrigkeitengesetz, Sperrbezirksverordnung und ProstSchG sind zusammen, rigoros angewendet ein mächtiges Instrument,dasman nicht unterschätzen sollte.

 

Aber ab 1.7.17 wissen wir mehr

Bearbeitet von alfder
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Ist eigentlich nur das Angebot untersagt oder auch die Nutzung. ?

 

Das Angebot von gesetzlich verbotenen "Praktiken" ist ein klarer Gesetzesverstoß, der dem Werbenden anzulasten ist.

 

Die Annahme oder Nutzung des Angebots wird ja in der Regel nicht öffentlich dokumentiert,

weil die Absprachen ja auch zwischen 2 Personen privat ablaufen.

 

Wo soll der Kläger sein, der seinen Richter findet?

 

Deine Frage zeigt aber, dass auch die Kunden bereits stark verunsichert sind.

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Die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland werden in diesem Forum natürlich eingehalten. Ob dazu Änderungen notwendig sind kann ich derzeit noch nicht sagen.

Wahrscheinlich aber eher nur marginal bspw. bzgl. Service Angaben (Franz. ohne) in Berichten.

 

Warum kann dann ein Bucher, der ein Bericht über eine Dame aus Bayern schreibt, immer noch FO und FT anklicken ?

Bearbeitet von Carmen911

Die Gaben der Natur und des Glücks sind nicht so selten

wie die Kunst, sie zu genießen

Marquis de Vauvenargues

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Das Angebot von gesetzlich verbotenen "Praktiken" ist ein klarer Gesetzesverstoß, der dem Werbenden anzulasten ist.

 

Die Annahme oder Nutzung des Angebots wird ja in der Regel nicht öffentlich dokumentiert,

weil die Absprachen ja auch zwischen 2 Personen privat ablaufen.

 

Wo soll der Kläger sein, der seinen Richter findet?

 

Deine Frage zeigt aber, dass auch die Kunden bereits stark verunsichert sind.

 

In einem Bericht, der das erwähnt, wird es durchaus dokumentiert. Nun habe ich persönlich da wenig Stress damit und bin auch nicht verunsichert, denn in meinen Berichten bin ich noch nie in explizite Details verfallen.

 

 

Ich habe im Gegenteil den Eindruck, dass sich die meisten Bucher noch in der Illusion wiegen, das neue Gesetz wird an ihnen unbemerkt vorbeigehen. Die Verunsicherung hat noch gar nicht begonnen....

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Die Ermittlungsarbeit wäre aber sehr umständlich. Wir sprechen da von Ordnungswidrigkeiten und nicht von Straftaten ... Opportunitätsprinzip ... die Behörden können ermitteln, müssen es aber nicht.

 

Wären es Straftaten, müsste von Amts wegen ermittelt werden ... Legalitätsprinzip ... sobald die Behörden Kenntnis von einer Straftat haben, müssen sie tätig werden.

 

Wer soll sich jetzt warum die Mühe machen Foren zu durchforsten? ... Es gibt ja dafür keine zentrale Behörde sondern lokale Ordnungsämter ... und da gibt der übliche Personalschlüssel solche Ermittlungen einfach nicht her

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Die Ermittlungsarbeit wäre aber sehr umständlich. Wir sprechen da von Ordnungswidrigkeiten und nicht von Straftaten ... Opportunitätsprinzip ... die Behörden können ermitteln, müssen es aber nicht.

 

Wären es Straftaten, müsste von Amts wegen ermittelt werden ... Legalitätsprinzip ... sobald die Behörden Kenntnis von einer Straftat haben, müssen sie tätig werden.

 

Wer soll sich jetzt warum die Mühe machen Foren zu durchforsten? ... Es gibt ja dafür keine zentrale Behörde sondern lokale Ordnungsämter ... und da gibt der übliche Personalschlüssel solche Ermittlungen einfach nicht her

 

Dieses Prinzip Hoffnung kann ich leider so nicht ganz teilen. Ermitteln MÜSSEN Behörden nur bei Offizialdelikten.

 

Aber es ist ein hoher Anreiz gegeben dies zu tun.

 

Ordnungswidrigkeiten können bei Wiederholung durchaus zu Straftaten mutieren. Diese Beharrlichkeit wird z.B. in Bayern schon heute bei Verstoss gegen die Sperrbezirksverordnung so angewandt. Ordnungswidrigkeit in diesem Falle 750.-- Bußgeld bei Wiederholung drohen sogar Haftstrafen.

 

Da dies für die Ordnungsämter, z.B. das KVR München durchaus ein lukratives "Geschäft" ist, scheuen diese nicht zurück, mit Scheinfreiern die Ordnungswidrigkeit sogar zu provozieren. Die Münchner Agenturen können ein Lied davon singen.

 

Bei der Durchsetzung der Meldepflicht für Prostituierte kommen immense Kosten auf die Kommunen zu. Warum sollten sie diese nicht mit Bußgeldern gegen Freier und verboten werbende Anbieterinnen refinanzieren?

 

<Vorsicht Satire> Es ist davon auszugehen, dass die Behörden Scheinprostituierte losschicken um Kunden zu FO zu überreden :clown:

Bearbeitet von alfder
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Falsch Polizei und Staatsanwaltschaft müssen bei allen Delikten ermitteln, sagt schon das Legalitätsprinzip. Bei Antragsdelikten kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag Anklage erheben, wenn sie ein öffentliches Interesse sieht. Ermittelt wird immer!

 

Ladyyanick hat da völlig recht, die Behörden sind jetzt schon so überlastet, dass sich kaum die Mühe machen werden in den Foren zu ermitteln. Dies wird nur geschehen, wenn anzeigen vorliegen. Nicht umsonst hat der Bundesrat vor der Abstimmung bemängelt, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben.

 

Das Gesetz wird in seiner Wirkung verpuffen. Die Luden finden Möglichkeiten es zu umgehen, oder wie sie an alles rankommen was sie brauchen. Viele Frauen werden illegal weiterarbeiten. An der FO/FT Sache wird sich auch nicht allzuviel ändern. In Bayern wurden Zahlen erhoben, 80% aller Kundenkontakte finden ohne das vorgeschriebene Kondom statt. Scheinfreier sind eigentlich verboten, besser gesagt, würden so aufgedeckte Straftaten und OWIs nicht verfolgbar. Solche Sachen nennt man das hervorrufen des Willens zur Straftat. Bin erstaunt das die in Bayern damit durchkommen.

 

Es heißt nun abwarten bis das Gesetz in Karlsruhe gelandet ist, was danach entscheiden ist ist dann Fakt.

eat my shorts

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Falsch Polizei und Staatsanwaltschaft müssen bei allen Delikten ermitteln, sagt schon das Legalitätsprinzip. Bei Antragsdelikten kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag Anklage erheben, wenn sie ein öffentliches Interesse sieht. Ermittelt wird immer!

 

 

Richtig! Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Bei Strafftaten müssen die Behörden ermitteln ...

1.Auf Antrag

2.Bei Offizialdelikten bei Kenntnis,eigeninitiativ

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 21:19 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 21:16 Uhr ----------

 

Scheinfreier sind eigentlich verboten, besser gesagt, würden so aufgedeckte Straftaten und OWIs nicht verfolgbar. Solche Sachen nennt man das hervorrufen des Willens zur Straftat. Bin erstaunt dass die in Bayern damit durchkommen.

 

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Nicht nur in Bayern, auch in BaWü, für mich auch unverständlich aber Fakt.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 21:21 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 21:19 Uhr ----------

 

Es heißt nun abwarten bis das Gesetz in Karlsruhe gelandet ist, was danach entscheiden ist ist dann Fakt.

 

Ich fürchte, das Gesetz wird nicht in Karlsruhe landen ... von alleine kommt es nicht dahin und ich sehe noch keine Initiative, die das dahin führt.Leider!

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Nein Behörden ermitteln immer, auch bei Antragsdelikten ohne Antrag, es kommt dann nur nicht zum Hauptverfahren. Der Betroffenen kann es sich ja jederzeit überlegen doch noch einen Antrag zu stellen, wurde dann nicht ermittelt, sieht es mau aus mit dem Verfahren.

 

Ich glaube schon an Karlsruhe, es dauert nur bis du dort hinziehen kannst, dass will gut vorbereitet sein wenn du da Chancen haben willst.

eat my shorts

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