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Howard Chance - Das neue Prostitutionsschutzgesetz


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Achim, es ist eigentlich völlig unerheblich ob die Anmeldung zwingend in der Heimatgemeinde oder sonst wo erfolgt - die Daten werden (mindestens) bundesweit abrufbar sein, und zwar für "Hinz und Kunz". Ob die Betroffenen zukünftig eine Versicherung abschliessen wollen, wegen einer Streitigkeit vor Gericht stehen, ein Bankkonto eröffnen, sich um einen Job bewerben, ein Führungszeugnis zur Prüfungszulassung beantragen, eine Wohnung anmieten...überall wird (und muss, bei Lügen wird der ganze Vertrag hinfällig) als Berufsbezeichnung "Prostituierte" stehen. Und jetzt sage bitte nicht, dies wäre kein Problem.

Ich frage mich einfach ernsthaft - muss das sein?

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Achim, es ist eigentlich völlig unerheblich ob die Anmeldung zwingend in der Heimatgemeinde oder sonst wo erfolgt - die Daten werden (mindestens) bundesweit abrufbar sein, und zwar für "Hinz und Kunz". Ob die Betroffenen zukünftig eine Versicherung abschliessen wollen, wegen einer Streitigkeit vor Gericht stehen, ein Bankkonto eröffnen, sich um einen Job bewerben, ein Führungszeugnis zur Prüfungszulassung beantragen, eine Wohnung anmieten...überall wird (und muss, bei Lügen wird der ganze Vertrag hinfällig) als Berufsbezeichnung "Prostituierte" stehen. Und jetzt sage bitte nicht, dies wäre kein Problem.

Ich frage mich einfach ernsthaft - muss das sein?

 

Wo hast du das denn her????

Du kannst als Berufsbezeichnung angeben wa du willst. Es sei denn der Beruf ist relevant für den Vertrag. Zum Beispiel bei der KV. Wenn dich dein Arbeitgeber nach deiner nebenberuflichen Täigkeit während des Studiums fragt, kannst du ihm erzählen was du willst, weil diese Frage unzulässig ist. Wenn du ein Bankkonto eröffnest, kannst du als Beruf angeben was du möchtest, weil diese Frage ebenfalls nicht zulässig ist, weil nicht relevant.

Und wie kommst du darauf, dass Jedermann Einsicht in die Anmeldedaten hat? Dein Arbeitgeber und deine Bank können ja auch nicht einfach deine Krankengeschichte abfragen. Eine Krankenversicherung darf dich nach deinem Gesundheitsstatus fragen, weil das wichtiger Bestandteil des Vertrages ist, aber nicht dein Arbeitgeber.

Es steht doch schon fest, dass die Anmeldedaten als sensible Daten zu behandeln sind.

 

Wenn ich mich irre, dann kannst du vielleicht eine Quelle dafür benennen?

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Hier können die Einzelheiten zur vorgesehenen Anmeldung nachgelesen werden: https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/anmeldepflicht-fuer-prostituierte/

 

Was die "länderspezifischen" Regelungen zusätzlich bringt, weiß konkret noch niemand. Im schlimmsten Fall muss eine Escortdame in jedem Bundesland / Stadt, in welches sie reisen möchte, Anträge stellen, welche dann irgendwann bearbeitet werden und in eine extra Datenbank eingegeben wird. Welche Behörde später zusätzlich Leseberechtigung erhält, ist ausdrücklich nicht geregelt.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Die Frage ist leider nich so leicht zu beantworten.

 

Grundsätzlich spielt es keine Rolle was der Versicherte macht, sondern welche Einküfte er damit erzielt.

 

Eine Dame die Hauptberuflich einem gut bezahlten Job nachgeht, muss nur dann ihre Nebentätigkeit der SV (also KV, RV) melden, wenn sie die Freigrenzen des Zuverdienstes überschreitet. Und hier liegt das Problem. Es gibt leider keine einheitlichen Freigrenzen. Das macht jede Versicherung wie sie es für richtig hält. Aber in der Regel liegen diese Freigrenzen nur bei ein paar Hundert Euro pro Monat. Ich vermute als Escort liegt man regelmäßig darüber.

 

Eine Studentin, die nebenberuflich escortet ist eigentlich unmöglich. Denn sie wird als Studentin kein nennenswertes Einkommen haben. Faktisch ist sie ein Escort, das nebenberuflich studiert. Sie muss sich also selber versichern und hat keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Famiienversicherung.

 

Soweit die Theorie. In der Praxis wird das nicht besonders aufmerksam beobachtet. Kommt es raus, dann kenne ich keinen Fall, in dem eine Nachzahlung gefordert wurde. Allerdings wird darauf bestanden, es in Zukunft ordentlich anzumelden.

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Das macht jede Versicherung wie sie es für richtig hält.

 

Nö. Das sind im Jahr 2017 ziemlich genau EUR 425, die man hinzuverdienen darf, um in der Familienversicherung zu bleiben. Sofern man mehrere Einkunftsquellen hat, zahlt man bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Und diese Grenze gilt für alle gesetzlichen KK. Anders bei einer privaten. :blinken:

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Lieber Achim...sei doch so fair und unterlasse diese ständigen Unterstellungen, die mit "schäfchentreiben" und so weiter in verbindung stehen.

 

Du forderst Argumente, ignorierst aber konsequent diejenigen, die nicht in Dein Weltbild passen. Ich hatte zum beispiel beim Werbeverbot das OWiG genannt, da heute niemand interessiert, aber durchaus das Potenzial hat, instrumentalisiert zu werden. Ob das so ist, weiss ich nicht, aber wie Du vielleicht erkennst, wenn Du etwas vom tellerrand aufblickst, bin ich nicht der einige, der sich zumindest darauf vorbereitet.

 

Wie dem auch sei, es mag Dir leicht fallen, als Nichtbetroffener den eigentlich Betroffenen Ruhe anzuraten, doch Deine unterschwelligen Diffamierungen von Usern, die das eben anders sehen, ist übelste Polemik.

 

Bitte unterlasse das zumindest in meine Richtung !

 

Ok Asfa, lass es uns noch mal versuchen. Ich werde mich am Riemen reißen.

 

Es ist richtig, du hast das Ordnungswidrigkeitsgesetz in Feld geführt. Du sagst es wird zur Zeit sehr lax angewendet und vermutest, dass sich das zum 1.7. drastisch ändern könnte.

 

So weit so gut. Habe ich zur Kenntnis genommen und nicht etwa ignoriert.

 

Was nun zu einer schlüssigen Argumentation noch fehlt ist: Warum sollte dass denn so kommen? Und warum wird es bisher nicht stringent angewendet? Ohne diese Argumentation bleibt es eben einfach nur eine "Drohkulisse". Der Leser hat keinerlei weiteren Informationen von dir als die unbegründete Vermutung, dass es jetzt für Escorts, Agenturen und den armen MC, plötzlich Ordnungswidrigkeiten hagelt.

 

Ich bin nicht weiter auf diesen Punkt eingegangen, weil ich ihn im Kontext des ProstSchGes für unrelevant halte, nicht weil ich ihn ignoriert hätte.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 10:11 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:09 Uhr ----------

 

Nö. Das sind im Jahr 2017 ziemlich genau EUR 425, die man hinzuverdienen darf, um in der Familienversicherung zu bleiben. Sofern man mehrere Einkunftsquellen hat, zahlt man bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Und diese Grenze gilt für alle gesetzlichen KK. Anders bei einer privaten. :blinken:

 

Und für die RV und die private KV? Auch einheitlich?

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Hier können die Einzelheiten zur vorgesehenen Anmeldung nachgelesen werden: https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/anmeldepflicht-fuer-prostituierte/

 

Was die "länderspezifischen" Regelungen zusätzlich bringt, weiß konkret noch niemand. Im schlimmsten Fall muss eine Escortdame in jedem Bundesland / Stadt, in welches sie reisen möchte, Anträge stellen, welche dann irgendwann bearbeitet werden und in eine extra Datenbank eingegeben wird. Welche Behörde später zusätzlich Leseberechtigung erhält, ist ausdrücklich nicht geregelt.

 

Gruß Jupiter

 

Die Escortdame meldet sich dort an, wo sie ihren Tätigkeitsschwerpunkt hat und gibt zusätzlich die Bundesländer an (nicht Städte) in denen sie tätig werden will.

 

Da wird es Bundesländer geben, denen das reicht und es wird welche geben, die eine zusätzliche Anmeldung verlangen werden. Die Anmeldung wird nicht "irgendwann" sondern innerhalb von max. 5 Tagen bearbeitet.

 

Da es sich um besonders schützenswerte, höchstpersönliche Daten handelt, wird der Zugriff sehr restriktiv gehandhabt werden.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Und für die RV und die private KV? Auch einheitlich?

 

Für die RV zählen die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nicht mit. Daher ist es egal, wieviel man dort verdient.

 

Und wie ich oben schrieb, gilt es nicht für die private KV, da man hier einen einkommensunabhängigen Beitrag bezahlt.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Und wie ich oben schrieb, gilt es nicht für die private KV, da man hier einen einkommensunabhängigen Beitrag bezahlt.

 

Leider, darum können viele kleine Unternehmer/Unternehmerinnen - gerade im Alter, das kaum noch zahlen/haben Schulden....das steigt ja jedes Jahr mittlerweile....

 

Schade, dass es nicht einkommensabhängig ist - oder es zumindest eine Grenze gibt....wenn jemand bis Summe X verdient, darf es im Monat nicht über 500 Euro gehen, zb.

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Leider, darum können viele kleine Unternehmer/Unternehmerinnen - gerade im Alter, das kaum noch zahlen/haben Schulden....das steigt ja jedes Jahr mittlerweile....

 

Schade, dass es nicht einkommensabhängig ist - oder es zumindest eine Grenze gibt....wenn jemand bis Summe X verdient, darf es im Monat nicht über 500 Euro gehen, zb.

 

Es wird doch keiner gezwungen in die private KV zu gehen. Auch der kleine Unternehmer kann in die gesetzliche und seinen Beitrag entsprechend dem regelmäßig nachzuweisendem Einkommen zahlen.

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Geist ist geil!

 

Das Dasein ist köstlich, man muss nur den Mut haben, sein eigenes Leben zu führen

Casanova

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Es wird doch keiner gezwungen in die private KV zu gehen. Auch der kleine Unternehmer kann in die gesetzliche und seinen Beitrag entsprechend dem regelmäßig nachzuweisendem Einkommen zahlen.

 

Wenn das so einfach wäre, nicht nur ich - auch viele andere Unternehmer/innen (die ich von Business Treffen oder Unternehmerstammtischen kenne - nicht jetzt auf Escortagentur gepolt, sondern aus verschiedenen Branchen, zb. Werbeagentur etc.) konnten nicht mehr in die gesetzliche zurück, oder aber - als sie in der gesetzlichen bleiben wollten, lehnten diese auf Grund der Selbstständigkeit ab. Selbst mehrere Ärzte haben mir solche Fälle (von Patienten, die es irgendwann nicht mehr stämmen konnten) bestätigt, es scheint also nicht so selten zu sein. Ich spreche jetzt nur von Selbstständigen....deren Haupteinnahmen die Einnahmen aus der Selbstständigkeit sind.

 

Um wieder in eine gesetzliche zu kommen, müsste man dann quasi sich wieder anstellen lassen und dieser Verdienst überwiegen - die Selbstständigkeit wäre dann also Blödsinn. Selbst bei den Krankenkassen selbst (gesetzlichen) sagen sie einem das.

 

Also entweder die reden alle Blödsinn, oder es ist leider nicht immer so möglich....

 

Ich wollte zb. damals bei meiner gesetzlichen bleiben, hätte natürlich auch eine Beitragserhöhung akzeptiert, aber die sagten auch klipp und klar: nein, wir lehnen es ab (müssen tun sie es, auch wenn das oft gesagt wird, nicht, zumindest nicht bei Selbstständigen) und somit blieb mir ja nichts anderes übrig....

 

Also wenn da jemand eine sichere Option kennt, wie man als Selbstständiger da wieder rein kommt, gerne eine PN :prost:

Bearbeitet von PLE-Agency
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Dann scheint sich meine gesetzliche KV, seit den über 10 Jahren meiner Selbstständigkeit wohl zu irren. Ich reiche jährlich brav meinen Einkommensnachweis ein und daraufhin wird der Beitrag berechnet. Btw. ich war früher auch in der PV. Das nennt sich "freiwillig gesetzlich versichert". Funktioniert auch als Angestellter mit "zu hohem Einkommen" - dann wird halt der Höchstsatz bezahlt :dunno:

Geist ist geil!

 

Das Dasein ist köstlich, man muss nur den Mut haben, sein eigenes Leben zu führen

Casanova

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Katrina, ich habe nicht behauptet, dass Escorts nicht betroffen wären. Und selbstverständlich sollten sich Escorts und Agenturen mit dem Gesetz und seinen länderspezifischen Ausführungsvorschriften befassen.

 

Aber, ich sehe keinen Grund davor Angst zu haben. Die Auflagen sind alle ohne hohe Kosten und Aufwand erfüllbar. Kostspielige Auflagen wird es im Bereich der Clubs und Bordelle geben. Die unangenehmste Forderung im Escortbereich ist die Anmeldung. Hier wird oft das Argument gebracht, dass das Outingrisiko in kleinen Dörfern oder durch.geschwätzige Beamte unglaublich hoch sei. Ich habe nirgends gelesen, dass die Anmeldung in der Heimatgemeinde zu erfolgen hat. Ich sehe auch keinen vernünftigen Grund, dies zu fordern. Auch das Argument, Escorts würden in den Untergrund abtauchen halte ich für nicht stichhaltig, denn die damit verbundenen Nachteile wäre um ein Vielfaches höher als die Vorteile.

 

Dann gäbe es noch die hohen Kosten, die Angst vor ständigen Kontrollen, vor Betriebsauflagen bis hin zur Schließung.

 

Was mich stört ist, dass hier immer wieder mit diffusen Ängsten operiert wird. Die letzte Stielblüte war das unheilschwangere Werbeverbot, mit massiven Problemen und weitreichende Auswirkungen für die Branche und den MC.

 

Und jedesmal, wenn ich diese Aussagen hinterfrage oder widerlege, dann kommen keine Argumente oder wenigstens logische Argumentationen, sondern Smilies oder blöde Sprüche.

 

Ich sehe in dieser ganzen Kampange lediglich den Versuch eine Drohkulisse aufzubauen um mit instrumentalisierter Angst die Schäfchen in eine Richtung zu treiben.

 

Ja, man muss sich mit dem Gesetz auseinander setzen. Wem es völlig gegen den Strich geht, kann sich der Initiative der Verfassungsbeschwerde anschließen. Das ist legitim und hat mindestens eine kleine Chance Teie des Gesetztes zu verändern.

 

Und nein, ich sehe keinen Grund für Existenzängste. Das ProstSchGes ist der Anfang der Regulierung des P6 Marktes. Das ist keine Kampange Prostitution für Anbieter oder Nutzer zu verbieten. Das hätte man leichter haben können, indem man sich dem Modell anderer europäischer Länder angeschlossen hätte.

Regulierung ist mit Arbeit und Kosten für die Regulierten verbunden. Davon kann ich ein Lied singen! Das gibt es in meiner Branche seit zwei Jahrzehnten und alle fünf Jahre kommen neue Themen. Aber ich habe den Vorteil, dass meine Mitbewerber nach den gleichen Regeln arbeiten (müssen) wie ich. Ich habe die Chance, meine Gewinne durch eigene Leistung zu steigern und muss nicht gegen Mitbewerber "anstinken", die sich unerlaubt Marktvorteile verschaffen. Und das ist der Punkt, an dem ich auf Alinas Post eingegangen bin.

 

Ich habe gar nichts dagegen wenn Asfa seine Position vertritt und ich halte ihn für intelligent genug, dies auch sachlich fundiert zu tun. Was mich stört, ist die instrumentalisierte Drohkulisse, die nicht einer Frage stand hält.

 

 

Woher weist du das es für uns keine hohen Kosten geben wird??? Kennst du schon Zahlen?

Ich frage jetzt wirklich mal ganz naiv. Gibt es da eine genaue Quelle die du nennen kannst warum Escortagenturen da nur geringe Zahlungen hat?

 

Da kommen wir wieder an einem Punkt, nein es gibt keine Quelle..weil es noch niemand weiß, darum finde ich deine Behauptung auch wieder grenzwertig.

 

Wir wissen es nicht..das ist der Punkt. darum spielt bei einigen auch die Angst mit.

 

Ach ja, auch noch so ganz nebenbei stelle ich mal diesen Satz in dem Raum und da sehe ich nicht das Problem der Agentur, mehr bei einigen Damen.

 

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Behörde, welche die Anmeldebescheinigung ausstellt, das zuständige Finanzamt unverzüglich vom Inhalt der Anmeldung unterrichten wird.

 

Die einzelne Anmeldung sehe ich jetzt nicht so als Hürde, evtl am Anfang werden viele wegen ihren Daten Angst habe, aber das wird sich einpendeln..

Aber die weiterleitung ans Finanzamt..tja..hat den jede Dame artig ihre Rechnungen von der Agentur beim Finanzamt eingereicht und sind auch alle Damen bereit alles zu versteuern..?

Ab den 01.07 2017 gibt es eine totale Überwachung nach der Anmeldung.

 

Ich nenne mal das Kind jetzt direkt beim Namen.

 

Kisses

Katrina

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Es ist richtig, du hast das Ordnungswidrigkeitsgesetz in Feld geführt. Du sagst es wird zur Zeit sehr lax angewendet und vermutest, dass sich das zum 1.7. drastisch ändern könnte.

 

So weit so gut. Habe ich zur Kenntnis genommen und nicht etwa ignoriert.

 

Was nun zu einer schlüssigen Argumentation noch fehlt ist: Warum sollte dass denn so kommen? Und warum wird es bisher nicht stringent angewendet? Ohne diese Argumentation bleibt es eben einfach nur eine "Drohkulisse". Der Leser hat keinerlei weiteren Informationen von dir als die unbegründete Vermutung, dass es jetzt für Escorts, Agenturen und den armen MC, plötzlich Ordnungswidrigkeiten hagelt.

 

Ich bin nicht weiter auf diesen Punkt eingegangen, weil ich ihn im Kontext des ProstSchGes für unrelevant halte, nicht weil ich ihn ignoriert hätte.

 

Eine Gefahr, dass § 120 OWiG ab 1.7. wieder instrumentalisiert wird, wie Asfaloth es so drastisch beschrieben hat, kann es gar nicht geben, da mit dem neuen ProstSchG der Absatz 1 Nummer 2 aus dem § 120 OWiG gestrichen wurde und unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung (insbesondere BGH Entscheidungen aus 2006) in Artikel 1 § 32 Absatz 3 Nummer 2 ProstSchG überführt wurde.

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Dann scheint sich meine gesetzliche KV, seit den über 10 Jahren meiner Selbstständigkeit wohl zu irren. Ich reiche jährlich brav meinen Einkommensnachweis ein und daraufhin wird der Beitrag berechnet. Btw. ich war früher auch in der PV. Das nennt sich "freiwillig gesetzlich versichert". Funktioniert auch als Angestellter mit "zu hohem Einkommen" - dann wird halt der Höchstsatz bezahlt :dunno:

 

Ich weiß, dass manche das Glück haben, dass sie ihre gesetzliche Kasse freiwillig gesetzlich versichert, genau das wollte ich auch, ging aber bei meiner nicht. Das wird von Fall zu Fall entschieden. Wenn man dann einmal bei privat ist und möchte es dann nochmal versuchen in die gesetzliche zu kommen, gleicht das nach Aussagen vieler Selbstständiger, die ich kenne, als auch bei mir, an ein Ding der Unmöglichkeit bisher. Habe fast alle Kassen durch. Und Ärzte bestätigen das wie gesagt. Wer natürlich das Glück hatte, dass seine gesetzliche das akzeptiert hat, kann auch als Selbstständiger gesetzlich versichert sein. Wurde man aber abgelehnt und das dürfen die gesetzlichen bei Selbstständigen ja tun, dann hat man einfach kaum Möglichkeiten, dies zu ändern....

 

Und da tun mir wie gesagt die leid, die schon älter sind, aber nur ein kleines Unternehmen haben, wo dann nicht nach dem Verdienst berechnet wird, sondern pauschal Summe X, die teils so hoch ist (je nach Alter), dass das kaum einer noch aufbringen kann. Das finde ich ungerecht....

 

Aber manche Versicherungen beraten auch offen, dass man fürs Alter vorab schon mehr zahlen/Rücklagen bilden kann, aber auch nicht jeder berät da offen.....

 

Habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, nicht jeder Selbstständige muss privat versichert sein, aber wenn er/sie nicht von der gesetzlichen weiter akzeptiert wird, dann hat er es schwer....insbesondere im Alter...

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Wer als Selbstständiger freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung möchte (und keinen Zugang zur Künstlersozialkasse hat), hat in der Regel einmal im Leben die Chance dazu. Und zwar in den ersten drei Monaten nach dem Beginn der selbstständigen Tätigkeit.

 

Voraussetzung ist, dass er

 

* unmittelbar vorher mindestens 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate lang gesetzlich krankenversichert war.

 

Diese Bedingungen dürften die meisten Einsteiger erfüllen, da hier nicht nur Versicherungszeiten als Angestellter zählen, sondern auch eine Pflichtversicherung über die Familienversicherung der Eltern, in der studentischen Krankenversicherung oder über die Arbeitsagentur.

 

Wer diese Möglichkeit nutzen will, muss das sofort tun: Die freiwillige Weiterversicherung muss spätestens drei Monate nach dem Ende der bisherigen gesetzlichen Versicherung der alten Krankenkasse gemeldet werden.

Wer diese Frist versäumt, hat Pech gehabt. Eine Verlängerung oder eine zweite Chance gibt es nicht. Nie wieder. In die gesetzliche Krankenkasse kommt er dann nur noch, wenn er den selbstständigen Status wieder aufgibt und einen Arbeitnehmerjob unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze annimmt. Und zwar bevor er 55 ist.

 

http://www.juraforum.de/

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Danke ich hatte alle diese Auflagen erfüllt, auch rechtzeitig mich darum bemüht, vielleicht hätte ich damals mehr Nachdruck machen sollen, oder Rechtshilfe nehmen....jetzt ist es zu spät...und das man, wenn man einmal in der PV ist, nicht mehr zurück kommt als Selbstständiger - habe ich wie gesagt auch immer gesagt bekommen und viele andere Selbstständige, die ich kenne, auch. So ist es leider....

 

Nun sind wir natürlich ganz schön OT...Sorry dafür

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Woher weist du das es für uns keine hohen Kosten geben wird??? Kennst du schon Zahlen?

Ich frage jetzt wirklich mal ganz naiv. Gibt es da eine genaue Quelle die du nennen kannst warum Escortagenturen da nur geringe Zahlungen hat?

 

Da kommen wir wieder an einem Punkt, nein es gibt keine Quelle..weil es noch niemand weiß, darum finde ich deine Behauptung auch wieder grenzwertig.

 

Wir wissen es nicht..das ist der Punkt. darum spielt bei einigen auch die Angst mit.

 

Ach ja, auch noch so ganz nebenbei stelle ich mal diesen Satz in dem Raum und da sehe ich nicht das Problem der Agentur, mehr bei einigen Damen.

 

 

 

Die einzelne Anmeldung sehe ich jetzt nicht so als Hürde, evtl am Anfang werden viele wegen ihren Daten Angst habe, aber das wird sich einpendeln..

Aber die weiterleitung ans Finanzamt..tja..hat den jede Dame artig ihre Rechnungen von der Agentur beim Finanzamt eingereicht und sind auch alle Damen bereit alles zu versteuern..?

Ab den 01.07 2017 gibt es eine totale Überwachung nach der Anmeldung.

 

Ich nenne mal das Kind jetzt direkt beim Namen.

 

Kisses

Katrina

 

Du hast recht. Wir wissen es nicht. Deshalb ist die Drohkulisse hoher Kosten grenzwertig und nicht meine Aussage, dass ich keinen Grund für hohe Kosten sehe. Und mit hohen Kosten meine ich Beträge, die deutlich höher als ein Overnight sind.

 

Ob es Kontrollmiteilungen oder Datenabgleich zwischen der Anmeldestelle und dem Finanzamt geben wird wissen wir auch nicht. Aber das erscheint mir schon eher glaubhaft. Das sollte aber eigentlich einer Agenturdame eher egal sein. Denn wenn sie heute schon Rechnungen der Agentur nicht in ihrer Steuererklärung hat, ist sie wirklich bemitleidenswert blöd. Sowas kann nur dann gut gehen, wenn die Agentur mitspielt und es gar keine Aufzeichnungen zu dem Vorgang gibt. Und da wären wir auch schon bei den hier mitunter erwähnten Schwarzen Schafen der Branche. Da kann ich dann verstehen, warum sie in dem

Neuen Gesetz einen eklatanten Verstoß gegen ihre Menschenrechte sehen. Das ginge mir wahrscheinlich auch so.

Bearbeitet von Achim
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Wenn die Gespräche über das neue Gesetz dafür gut sind, dass man sich generell über sein Leben und die Rechtsgrundlagen als Prostiuirte Gedanken macht, finde ich das gar nicht OT.

 

Irgendwie gehört das alles zusammen. Das will der Staat doch regeln mit dem Gesetz.

 

Wahrscheinlich sollen wir irgendwann alle fest angestellt werden. Mit Gewerkschaft und so und Lohnsteuerkarte. Dann sind alle sowieso versichert.

The 3 F rule:

"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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Ob es Kontrollmiteilungen oder Datenabgleich zwischen der Anmeldestelle und dem Finanzamt geben wird wissen wir auch nicht.

 

Du vielleicht nicht, wir schon... steht nämlich im §34 Absatz 8 des ProstSchG genau so geregelt.

 

Und bezüglich Datenschutz, der deiner Meinung nach bei den Behörden ja so sicher ist:

§28 Absatz 7 schreibt vor, das Betreiber die personenbezogenen Daten der SexarbeiterInnen zwei Jahre aufbewahren müssen. Und wie so manch Agentur mit ihren Daten umgeht, haben wir ja sogar hier auf MC schon des öfteren mal erlebt...

 

Noch schlimmer als vernünftige Aufklärung finde ich dein gefährliches Halbwissen.

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Eine Gefahr, dass § 120 OWiG ab 1.7. wieder instrumentalisiert wird, wie Asfaloth es so drastisch beschrieben hat, kann es gar nicht geben, da mit dem neuen ProstSchG der Absatz 1 Nummer 2 aus dem § 120 OWiG gestrichen wurde und unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung (insbesondere BGH Entscheidungen aus 2006) in Artikel 1 § 32 Absatz 3 Nummer 2 ProstSchG überführt wurde.

 

Ich möchte diese sehr knappe, juristische Beschreibung mit mehr "Fleisch" anfüllen, damit auch alle das verstehen und richtig einordnen können.

 

Der folgende Absatz wurde aus dem OWiG § 120 gestrichen:

 

"Ordnungswidrig handelt wer:

 

durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu entgeltlichen sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt; dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleich."

 

D.h., dass Werbung für sexuelle Handlungen nicht mehr generell verboten ist. Bereits vor 10 Jahren hatte der BGH dieses generelle Verbot aufgehoben, vor dem Hintergrund der neuen Situation mit dem ProstG aus 2002.

 

In § 32 des neuen ProstSchG steht jetzt:

 

 

"3) Es ist verboten, durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben

 

1. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt, oder

 

2. in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach Inhalt oder Umfang oder nach Art des Trägermediums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbedürftige Rechtsgüter der Allgemeinheit, insbesondere den Jugendschutz, konkret zu beeinträchtigen.

Dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleich."

 

Damit wird der Werbung für sexuelle Dienstleistungen gegenüber den Bestimmungen im OWiG sehr viel mehr Spielraum eingeräumt.

 

Also Entwarnung für alle Escorts, Agenturen und auch MC.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Du vielleicht nicht, wir schon... steht nämlich im §34 Absatz 8 des ProstSchG genau so geregelt.

 

Und bezüglich Datenschutz, der deiner Meinung nach bei den Behörden ja so sicher ist:

§28 Absatz 7 schreibt vor, das Betreiber die personenbezogenen Daten der SexarbeiterInnen zwei Jahre aufbewahren müssen. Und wie so manch Agentur mit ihren Daten umgeht, haben wir ja sogar hier auf MC schon des öfteren mal erlebt...

 

Noch schlimmer als vernünftige Aufklärung finde ich dein gefährliches Halbwissen.

 

Da hat Achim Recht...Datenschutz bei Behörden hat nichts zu tun mit dem bei Agenturen.

 

Aber vielleicht hättest du noch ergänzen können, dass der Gesetzgeber ein Konzept der Aliasbescheinigung möglich gemacht hat. Damit wird das Problem der personenbezogenen Daten etwas kleiner....

 

Schlimmer noch als Halbwissen ist gar kein Wissen...siehe meinen Beitrag oben...

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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