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Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstützung der Verfassungsklage –


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  • 3 Wochen später...

Spendenkonto für Verfassungsklage gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ eingerichtet!

Publiziert am November 14, 2016

 

Doña Carmen e.V.

IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61

BIC HELADEF1822

Frankfurter Sparkasse

Die Zeit läuft: In 8 Monaten tritt das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ in Kraft!

 

Das Gesetz ist nicht nur repressiv, es ist verfassungswidrig: Grundrechte von Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements werden systematisch aushebelt.

 

Deswegen werden wir eine Verfassungsklage dagegen auf den Weg bringen.

Ein erster Entwurf soll bis zum Jahresende vorliegen. Damit beauftragt ist Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Wichtig ist: Die Verfassungsklage muss finanziert werden! Die anfallenden Kosten müssen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Damit das alles reibungslos läuft, hat Doña Carmen e.V. ein „Solidaritätskonto Verfassungsklage“ eingerichtet. Wir bitten alle, die eine Verfassungsklage unterstützen, diese nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten finanziell zu unterstützen.

 

Wir bitten um Einzahlung auf folgendes Konto:

 

Solidaritätskonto Verfassungsklage

gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘

 

Doña Carmen e.V.

IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61

BIC HELADEF1822

Frankfurter Sparkasse

 

Wir bitten um Spenden!

Wir bitten um Bekanntmachen unseres Anliegens und des Spendenkontos!

Wir bitten – falls möglich und gewünscht – um Angabe von Kontaktdaten, damit wir Sie/ Dich über den weiteren Gang der Dinge auf dem Laufenden halten können.

 

Wir bedanken uns über viele positive und ermutigende Reaktionen auf unsere Initiative und über bereits eingegangene Spenden!

Wir haben keine Zeit zu verlieren. Jede/r Einzelne zählt!

Packen wir es an: Lasst uns gemeinsam an einem Strang ziehen!

 

http://www.donacarmen.de/spendenkonto-fuer-verfassungsklage-gegen-das-prostituiertenschutzgesetz-eingerichtet/

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Folgender Text wurde mir per Email und zur Bereicherung des Themas zugesandt. (Vielen Dank)

 

Dona Carmen meint höchstwahrscheinlich nicht "Verfassungsklage", sondern vielmehr die Verfassungsbeschwerde, welche umgangssprachlich gerne (und

unzutreffend) als "Klage" bezeichnet wird.

 

Voraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde sind einerseits ein "gegenwärtige" und "unmittelbare" Betroffenheit der Person, welche die Beschwerde erhebt. Daher ist die Verfassungsbeschwerde erst dann möglich, wenn das Gesetz in Kraft ist (sonst nicht "gegenwärtig"). Die Person selbst muss betroffen sein, und zwar unmittelbar. Dies bedeutet, dass beispielsweise Dona Carmen zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde überhaupt nicht befugt ist, vielmehr käme dafür nur eine betroffene SW in Frage. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu verstehen, dass die Unmittelbarkeit der Betroffenheit erfordert, dass eine konkrete und akute Beeinträchtigung der Grundrechte der Person vorliegen muss.

Keinesfalls ausreichend ist, wenn eine allgemeine Verletzung von Grundrechten oder womöglich auch nur die Befürchtung solcher Verletzungen gerügt wird.

 

Es sei angemerkt, dass es von diesen Grundsätzen, insbesondere dem "gegenwärtig" auch Ausnahmen gibt, wobei Ausnahmen in der Regel strengen Prüfungsmaßstäben auszusetzen sind.

 

Problematisch würde im hier diskutierten Kontext wohl insbesondere das Kriterium der Unmittelbarkeit. Ist nämlich zur Ausführung des Gesetzes ein Vollzugsakt (beispielsweise eine Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichtes) notwendig, so muß dieser zunächst erfolgen und es muß hiergegen mit den vorgesehenen Rechtsmitteln (beispielsweise Klage vor einem Verwaltungsgericht) vorgegangen werden, bis zu einem rechtskräftigen Entscheid in der höchstmöglichen Instanz.

 

Und da kommt nahtlos der Übergang zu einer weiteren wichtigen Voraussetzung einer Verfassungsbeschwerde, nämlich die zuvor erforderliche Ausschöpfung des regulären Rechtsweges. Erst wenn im Ergebnis dieses regulären Rechtsweges am Ende eine Grundrechtsverletzung vorliegen könnte, wäre der Weg zu einer Verfassungsbeschwerde über diese Grundrechtsverletzung eröffnet. Ein einfaches Beispiel wäre, wenn einer SW die Anmeldung verweigert wird, und zwar ohne dass einer der Gründe des Gesetzes vorliegt (!!!), und dieser Behördenentscheid vor dem Verwaltungsgerichtszug Bestand hätte. Dann könnte damit eine Verletzung des Art 12 GG geltend gemacht werden.

 

Für die geplante Verfassungsbeschwerde wäre insofern festzuhalten, dass wohl zunächst das Inkrafttreten des Gesetzes abgewartet werden und dann eine Entscheidung "provoziert" und durch die Instanzen getragen werden müßte, welche eine Grundrechtsverletzung betrifft. Und zwar von genau der Person, welche das Verfahren durch die Instanzen betrieben hat. Eine konrekte Beschwerde vorzubereiten ist nicht möglich, da man dazu in die Zukunft schauen müßte, nämlich welche SW durch welche Behörden-/Gerichtsentscheidung in welchem Grundrecht verletzt wird.

 

Von der von jedem Bürger erhebbaren Verfassungsbeschwerde zu unterscheiden wäre die sogenannte verfassungsrechtliche Normenkontrolle.

Also die Überprüfung, ob das Gesetz gegen höheres Recht (Verfassung) verstößt. Dies kann weder durch Dona Carmen noch durch eine SW veranlaßt werden, jedenfalls nicht vor dem Bundesverfassungsgericht. Nur in Bayern und in Hessen kann eine Normenkontrollklage im Sinne einer Popularklage zu betreffenden Landesverfassungsgericht erhoben werden.

 

Der Regelfall einer Normenkontrolle wird die Vorlage durch ein Gericht sein. Also wenn in einem "normalen" Gerichtsverfahren das betreffende Gericht davon überzeugt wird, dass die Anwendung des Gesetzes in dem konkret zu entscheidenden Fall zu einer Grundrechtsverletzung führen könnte.

 

Das von Dona Carmen jetzt eingesammelte Geld wird vermutlich dazu verwendet, dass die vorstehenden Zusammenhänge geprüft werden und im Ergebnis von einer Verfassungsbeschwerde abgeraten wird, oder auch nicht. Die Verfassungsbeschwerde selbst ist nicht mit Gerichtsgebühren behaftet. Das Verfassungsgericht kann Strafgebühren wegen Missbrauch des Gerichts bzw. seiner Zeit verhängen, und hat dies auch in der Vergangenheit schon öfter getan. Wenn beispielsweise Grundvoraussetzungen, wie oben geschildert ohne triftige Ausnahmegründe missachtet wurden. Das eingesammelte Geld wird also ausschließlich der anwaltlichen Beratung dienen, wobei wenn Dona Carmen der Auftraggeber einer gutachtlichen Stellungnahme ist, die Ergebnisse der rechtlichen Untersuchung auch allein Dona Carmen zustehen. Man mag sich auch fragen, ob nicht ebenso gut ein Verfassungsrechtler gesucht werden kann, der solch ein Gutachten pro bono erstellt. Wenn denn aus dem Kreis der SW niemand die regulären Kosten dieses Gutachtens tragen will (einzeln oder kollektiv). Die Kosten solch eines Gutachtens dürften in der Größenordnung von 5-10 ON der unteren bis mittleren Preisliga liegen ....

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Sobald ein schlüssiges Konzept vorliegt (angekündigt für Ende des Jahres) werde ich ggf. in einem anderen Forum und auf anderen Wegen dies gerne per Rundmail und auch persönlicher kleiner Spende unterstützen.

 

Dazu wäre mir persönlich wichtig zu wissen, wer jetzt tatsächlich die Verfassungsbeschwerde oder andere Rechtswege einschlägt, oder Einzelbeschwerden finanziell unterstützt.

 

Die derzeitige Aussage von Dona Carmen ist mir persönlich noch zu unscharf, möchte aber nochmals betonen, dass mir jede Aktion unabhängig von den beiteiligten Organisationen und Personen unterstützenswert scheint, denn es ist für viele unmittelbar Betroffene, insbesonders nebenberufliche und studentische Escorts schon fast 5 nach 12.

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..., denn es ist für viele unmittelbar Betroffene, insbesonders nebenberufliche und studentische Escorts schon fast 5 nach 12.

Wie kann es denn 5 nach 12 sein, wenn man so oder so überhaupt nichts tun kann bevor das Gesetz in Kraft tritt?

 

Wobei die Hürden offenbar so hoch sind und selbst im günstigsten Fall so viel Zeit kosten, dass sich die Frage stellt ob die jeweilige Entscheidung des Verfassungsgerichtes dann überhaupt noch eine Rolle spielt. Ganz sicher tut sie das nicht mehr für diejenige, die die ganze Sache initiiert, was das Ganze ad absurdum führt. Der Klageweg steht dir offen, aber du erlebst deinen Erfolg nicht mehr....

Bearbeitet von Anubis
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Wie kann es denn 5 nach 12 sein, wenn man so oder so überhaupt nichts tun kann bevor das Gesetz in Kraft tritt?

 

Wobei die Hürden offenbar so hoch sind und selbst im günstigsten Fall so viel Zeit kosten, dass sich die Frage stellt ob die jeweilige Entscheidung des Verfassungsgerichtes dann überhaupt noch eine Rolle spielt. Ganz sicher tut sie das nicht mehr für diejenige, die die ganze Sache initiiert, was das Ganze ad absurdum führt. Der Klageweg steht dir offen, aber du erlebst deinen Erfolg nicht mehr....

 

Ganz einfach! Es ist wahrscheinlich schon 13:00. Der Drops ist gelutscht und zwar aus folgenden Gründen. (Nur meine bescheidene Meinung)

 

1. Es passiert nichts, wenn man es nicht (am besten gemeinsam) tut.

2. Wenn man schon an das Scheitern eines Eilverfahrens, das in diesem Falle möglich wäre, nicht glaubt, weil man keine triftigen Gründe meint zu haben, dann soll man es einfach lassen.

3. Wenn alle Sparten ohne das verdammte Klassendenken (ich bin was besserers) an einem Strang ziehen würden, hätte man schon früher was reissen können.

4. Es wird nicht an durchaus realistisch gesehenen Fakten von Grundrechtsverletzungen scheitern, sondern an der Profilierungsucht einiger Protagonist*innen und an Eigeninteressen.

5. Sicher haben einige auch ohne Verfassungsbechwerde schon Plan B in der Tasche und freuen sich, wenn es ein paar Mitbewerber*innen putzt.

 

Mein Mitleid ab 1.7.17 wird sich in Grenzen halten. Das gilt für Freier, Anbieter*innen und Plattformbetreiber gleich. Also immer schön den Kopf in den Sand stecken ... (es wird mich schon nicht erwischen)

 

Bei Spenden halte ich es wie bei anderen Spendenaufrufen auch im humanitären Bereich gleich. Da will ich erst mal ein Konzept sehen und keine nebulösen Absichtserklärungen sondern Fakten, Termine und Erfolgsaussichten.

 

Da erscheint mir eine kostenpflichtige Beratung, wie z.B. bei HC seriöser. Ja und der erwartet keine Spenden ....

 

Ja, es gibt auch ein Leben ohne P6 mit nebenberuflichen und studentischen Escorts und überhaupt ist F. (wie sage ich das jetzt niveauvoll) kein Grundrecht!!!

 

So und nun haut auf mich ein ...

 

P.S.: Ich war über 16 Jahre in diesem Bereich als Dienstleister unterwegs. Mir reicht das völlig, deshalb habe ich mich auch schon zu Beginn dieser Diskussionen (als ich noch aktiv protestiert habe) beruflich (meine gute Rente aufbessern) umorientiert und bin nur noch ein bisschen beratend (für einige verwerflich ---- damit kann ich leben) im Hai(class)Fischbecken unterwegs. Es lebe Plan B

 

P.P.S.: Und hier für die, die den Knall immer noch nicht gehört haben eine auch für juristische Laien wie mich, verständliche Erklärung der Auswirkungen des neuen Gesetzes. Und das auch noch kostenlos :lach:http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf vom bösen Howard Chance :clown:

Bearbeitet von alfder
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Aufruf zur Teilnahme

 

am 2. Koordinierungstreffen „Verfassungsklage gegen das Prostituiertenschutzgesetz“ – Freitag, 16. Dez. 2016, um 12.00 Uhr Elbestraße 41 Frankfurt/Main

An

Sexarbeiterinnen,

Bordellbetreiber/innen

und interessierte Aktivisten,

In 8 Monaten tritt das „Prostituiertenschutzgesetz“ in Kraft!

 

Unter Bruch verfassungsmäßig gewährter Rechte erfolgt ein massiver Angriff auf die bestehende Infrastruktur von Prostitution sowie auf das Anbieten sexueller Dienstleistungen schlechthin. Es geht

 

um eine grundsätzliche Erschwernis des Eintritts in die Prostitution;

um eine Abschreckung vor Prostitution durch Zwangsouting sowie Zwangsmaßnahmen, Anordnungen und Sanktionen;

um eine fundamentale Einschränkung der Mobilität von Sexarbeiter/innen;

um die Gefährdung der Existenz von Prostitutionsstätten.

 

Dagegen richtet sich unser Widerstand!

Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, erarbeitet im Auftrag des Frankfurter Koordinierungstreffens „Verfassungsklage gegen das Prostituiertenschutzgesetz“ eine entsprechende Klageschrift.

Doña Carmen e.V. hat nach dem ersten Koordinierungstreffen im September 2016 ein Spendenkonto für die Verfassungsklage eingerichtet und bekannt gemacht. Binnen kurzer Zeit haben wir bereits ein Viertel der notwendigen Kosten der Verfassungsklage gesammelt. Das ist gut, reicht aber noch nicht. Wir danken allen, die bisher gespendet haben! Aber wir müssen weiter sammeln und bitten um Deine / Ihre finanzielle Unterstützung:

Spendenkonto für die Verfassungsklage:

 

Dona Carmen e.V.

IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61

BIC HELADEF1822

Frankfurter Sparkasse

 

Der erste Entwurf der Verfassungsklage ist fertig! –

Kommt am 16. Dezember 2016 um 12.00 nach Frankfurt!

 

Wir werden weiter Druck machen. Wir haben keine Zeit zu verlieren.

Deswegen laden wir ein zum zweiten Koordinierungstreffen Verfassungsklage ProstSchG:

WANN? ► Freitag, 16. Dezember 2016, 12:00 Uhr

WO? ► Doña Carmen e.V., Elbestraße 41, 60329 Frankfurt

Themen des Treffens:

► Bericht zum Stand der Dinge (NN, Doña Carmen e.V.)

► Vorstellung des Entwurfs der Verfassungsklage zum Prostituiertenschutzgesetz (RA Starostik, Berlin)

► anschließend Fragen, Diskussion und Austausch

► Vorschlag zur Bildung eines ‚Beirats Verfassungsklage‘

► nächste Schritte Mobilisierung / Finanzierung

 

Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung bei Doña Carmen e.V. erforderlich!

Um frühzeitige Anmeldung und zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

Kontakt:

Doña Carmen e.V.,

Telefon 069 / 7675 2880 (AB)

Email: donacarmen@t-online.de

 

Packen wir es an: Lasst uns gemeinsam an einem Strang ziehen!

 

Das Team

Doña Carmen e.V.

Frankfurt, 24. Nov. 2016

 

 

 

 

 

--

DONA CARMEN E.V.

Elbestr. 41

60329 Frankfurt/Main

Tel: 069-76752880

Fax: 069-76750882

 

http://www.donacarmen.de

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Ich halte die Initiative von Howard Chance sowie die Verfassungsbeschwerde für unterstützenswert.

 

In Wien und in Zürich wurden in der Vergangenheit ebenfalls Auflagen für Betriebe eingeführt, viele auch geschlossen, da sie nicht über ein ausreichendes Businesskonzept verfügten oder bei der Prüfung Auflagen nicht erfüllten. Offenbar war da keine Beratung im Hintergrund tätig. Letztlich kann es ja nur darum gehen, Schliessungen zu vermeiden. Im übrigen herrscht eine grosse Verunsicherung im Gewerbe und es gibt Fragen seitens vieler Escorts und offenbar keine geeignete Anlaufstelle. Darauf muss reagiert werden.

 

Ich habe zwar Zweifel, dass die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben wird, dennoch sollte sie geführt werden. Alleine die Fragen, die sich aus der Registrierungspflicht ergeben, lösen bei mir heftigste Bauchschmerzen aus. In Holland gab es vor einer Weile ja auch eine Gesetzesänderung. Hier wurde allerdings von Aktivisten erfolgreich die Registrierung von SexarbeiterInnen ausgebremst. Schade, dass es in Deutschland nicht geklappt hat. Aber wer weiss, vielleicht gibt es ja noch Wunder.

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... alleine schon der Zwergerlaufstand (Wortspiel) aus Österreich hält mich davon ab den Zug nach Frankfurt zu besteigen. Bin schon zu müde! Ein paar der mir bekannten Protagonist*innen hätte ich zwar gerne wieder gesehen. Bei anderen hält sich meine Begeisterung in Grenzen. Wie schon in dem österreichischen Forum gesagt wurde, könnte der "böse" Howard ja die Veranstaltung "sprengen".

Viele Sexworker*innen haben sich in der Vergangenheit beklagt, dass sie in der Öffentlichkeit und der Politik nicht gehört werden, und man ihre Meinung nicht hören will.

Und jetzt will man Leute, am besten auch noch die Presse ausschliessen, wenn sie nicht gerade immer der Mainstream-Meinung folgen, und vielleicht auch mal kritisch hinterfragen, oder jemand einfach die "Fresse" nicht passt?

Muss man das verstehen? Ich nicht!

 

Hier die Links zur Tragikomödie. Macht euch selbst ein Bild.

 

http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=153248#153248

 

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/07/howard-chance-der-egomanische-maulwurf-ein-zitat/

 

Ich wünsche der Veranstaltung trotzdem viel Erfolg und Ergebnisse, die vielleicht auch öffentlich kommuniziert werden.

 

Der Unterstützung einer Verfassungsbeschwerde stehe ich nachwievor positiv gegenüber. Aber vorher wünsche ich mir Butter bei die Fische.

Bearbeitet von alfder
n eingefügt
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Hallo in die Runde!

 

Der Zwergenaufstand ist allerdings die reinste Posse und ich mag das alles nicht mehr kommentieren.

 

Von mir aus bin ich "Maulwurf", "Troll", "Zuhälter", "Rocker" und "Abzocker" in Personalunion. Ich bedrohe Sexworker, die ich nicht kenne und die mich nicht kennen und nehme von denen auch noch Geld, weil ich kostenlose PDF-Dokumente zum Download anbiete.

 

Nach Frankfurt fahre ich, um eine Veranstaltung zu "sprengen", wobei mich wahrscheinlich der Zentralrat der Luden und der IS unterstützen.

 

Wo sind wir bloss angelangt? - Als friedlicher Zeitgenosse sehe ich das böse Abziehbild schon im Spiegel ...

 

Aber: Dona Carmen e.V. verhält sich völlig korrekt und hat meine Anmeldung bislang auch nicht widerrufen. Offensichtlich sitzen da Leute, die das logische Denken nicht verlernt haben und nicht zuviel "Auf-Streife-TV" schauen.

 

So ein Theater ... wegen nichts ... und nur weil ich einige inhaltliche Anmerkungen zur Verfassungsbeschwerde formuliert habe, die nur als Denkansatz dienen sollten. Was in Herrn RA Starostiks Entwurf steht, weiß ich nämlich noch nicht ... und darauf bin ich "konstruktiv" gespannt, weswegen ich eben gen Frankfurt reise.

 

Ein Gruß an alle Riesen und Zwergen dieser Welt!

 

Howard

Bearbeitet von Howard Chance
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Solange ein Sex-(Pardon, High-Class-Luxus-Prinzessinnen-GrandeDames- :clown: ) Forum sich noch nicht einmal zusammenraufen kann um einen neuen Moderator zu finden, ist mir schon klar, warum in dieser Szene eine wirklich ernstzunehmende politische Einflussnahme so scheitern muss, wie sie scheitert.

Vor und nach irgendwelchen Gesetzen.

 

In den Clubs ist das übrigens gar kein Thema. Die haben sich doch längst alle locker arrangiert. Da versteht auch keiner die Aufregung.

 

Im Gegenteil, man hat eher den Eindruck, die freuen sich sogar noch darüber, dass die ganzen jahrelangen schwarz arbeitenden Hobby-Huren aus Appartements, Escort, KM, JC etc. endlich vom Markt verschwinden und die Konkurenz überschaubarer wird.

 

Selbst die SDL in den Clubs geben sich völlig stressfrei.

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Im Gegenteil, man hat eher den Eindruck, die freuen sich sogar noch darüber, dass die ganzen jahrelangen schwarz arbeitenden Hobby-Huren aus Appartements, Escort, KM, JC etc. endlich vom Markt verschwinden und die Konkurenz überschaubarer wird.

 

Selbst die SDL in den Clubs geben sich völlig stressfrei.

 

Da glaubt einer im Ernst, dass die Hobbyhuren verschwinden. Dass ich nicht lache. Selbst zu Ostzeiten in der DDR (Polizeistaat) gab es welche .... die waren nicht für die Stasi tätig ....

da gab es kein Internet ...

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