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Prostitution2017 - Warum der deutsche Freier demnächst "unfreier" wird!


Empfohlene Beiträge

Nicht direkt. Bei einer Ordnungswidrigkeit wird das Bußgeld von der Behörde festgelegt und die fragt nicht nach dem Einkommen. Erst wenn du Einspruch erhebst und das Ganze wird verhandelt, dann kann dich der Richter dazu befragen und das berücksichtigen.

 

Die Höhe liegt zunächst einmal im Ermessen der Behörden und hängt mit der Schwere des Vertoßes zusammen.

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Da hilft die Dummheit eines der nur lesen und auswendig lernen kann.

 

Im Gesetz steht nichts von verharmlosenden 5.--, denn das Gesetz will abschrecken.

 

Bei

Beharrlichkeit (Wiederholung) wird aus einer Ordnungswidrigkeit schnell mal eine Straftat!

 

Aber nun überlasse ich das Feld wieder dem Profi und Hansdampf in allen Gassen, der die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben scheint, ob es nun die Qualifi©kation als Bucher oder sonst was ist.

Platzda Mazda

 

Der Text im Original:

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 bis 5, 7, 8 Buchstabe b und Nummer 14 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 8 Buchstabe a und Nummer 9 bis 12 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.

 

Ich bereu eh schon überhaupt etwas geschrieben zu haben :heul: SORRY

 

Alf, was Du da machst ist in höchstem Maß unseriös.

 

Du verunsicherst die Menschen durch massive Verbreitung von Halbwahrheiten.

 

Im für den Kondomzwang geltenden Paragrafen heißt es zusammengefasst ganz klar:

 

"Die Geldbuße kann von 5 Euro bis 50.000 Euro reichen." Je nach Schwere der Tat.

 

Das - und überhaupt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt alleine im Ermessen der bearbeitenden Behörde, solange es noch nicht vor Gericht ist.

 

 

Dazu heißt es ausdrücklich:

Bearbeitet von alfder
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Nicht direkt. Bei einer Ordnungswidrigkeit wird das Bußgeld von der Behörde festgelegt und die fragt nicht nach dem Einkommen. Erst wenn du Einspruch erhebst und das Ganze wird verhandelt, dann kann dich der Richter dazu befragen und das berücksichtigen.

 

Die Höhe liegt zunächst einmal im Ermessen der Behörden und hängt mit der Schwere des Vertoßes zusammen.

 

Ergänzung dazu: wie bereits oben von mir ausgeführt, kann die zuständige Behörde trotz Vorliegen einer Ordnungdswidrigkeit nach eigenem Ermessen die Angelegenheit sogar ganz einstellen. :schreiben:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 21:37 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 21:31 Uhr ----------

 

Da hilft die Dummheit eines der nur lesen und auswendig lernen kann.

 

Im Gesetz steht nichts von verharmlosenden 5.--, denn das Gesetz will abschrecken.

 

Bei

Beharrlichkeit (Wiederholung) wird aus einer Ordnungswidrigkeit schnell mal eine Straftat!

 

Aber nun überlasse ich das Feld wieder dem Profi und Hansdampf in allen Gassen, der die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben scheint, ob es nun die Qualifi©kation als Bucher oder sonst was ist.

Platzda Mazda

 

Der Text im Original:

 

 

Ich bereu eh schon überhaupt etwas geschrieben zu haben ;heul; SORRY

 

 

Alf, da merkt man halt, daß Du eben doch kein Jurist bist. :boink:

 

Im Prostitutionsschutzgesetz steht ausdrücklich drin, daß das OWiG Anwendung findet. Und dort steht dann der Rest. :wie-geil:

 

Querverweise auf andere Gesetze lesen ist juristisches Handwerkszeug, Mensch. :streicheln1:

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Asfa, ich verstehe echt nicht, was Dich und Alf antreibt, hier ständig nur Panik und Unsicherheit verbreiten zu wollen, in dem noch die letzten Extreme bemüht werden und absichtlich in einen falschen Zusammenhang gerückt werden oder mir gar Schönfärberei vorzuhalten. :boink:

 

Alf redet davon, daß mit den 50.000 Euro Bußgeld ein Vollzeitjob bei den Behörden finanziert werden soll und tut damit so, als ob die 50.000 Euro der Regelsatz für GV ohne Kondom sein wird.

 

Dem ist nicht so. :streicheln1:

 

Es ist vielleicht schon wichtig dazu zu sagen, daß das Bußgeld bei 5 Euro beginnt. Dann hört sich das nämlich in Verbindung mit dem Satz "Die Schwere der Tat ist zu berücksichtigen" völlig anders an.

 

Du siehst doch, wie bei einigen Damen, Herren und sogar Agenturleiterinnen sich Fehlinformationen und Fehleinschätzungen breit machen. :heul:

 

Ich verstehe nicht, was man für ein Interesse haben kann an der Gestaltung dieser Fehlinformationen auch noch aktiv - und ich behaupte mal sogar wider besseren Wissens - mitzuwirken?

 

Könnte man umgekehrt auch mal fragen, welche Intentionen dahinterstecken könnten, hier rhetorische Sedativa zu verteilen.

 

Aber lassen wir das... ich bin im gegensatz zu Dir überzeugt, dass die hier mitlesenden Anbieterinnen wissen, was sie zu erwarten haben und sich darauf einstellen. Auf den grossen Erklärbär und Retter der Escortwelt werden die Damen sicherlich nicht warten.

 

Geh mal wieder buchen und schreib drüber, das ist wenigstens zielführende Werbung...

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Ja, die intelligenten Damen im Escort-Bereich informieren sich oder sind bereits gut informiert. Dass liegt wahrscheinlich daran, dass im Escort mitunter viel Geld bewegt wird und man da eben seine Existenz sichern will.

 

Die Vorschriften für Prostitutionsvermittlung sind wegen den entfallenden baurechtlichen Prüfungen um einiges harmloser, als bei der Prostitutionsstätten.

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Die Vorschriften für Prostitutionsvermittlung sind wegen den entfallenden baurechtlichen Prüfungen um einiges harmloser, als bei der Prostitutionsstätten.

 

Das............

 

....... darfst Du so nicht sagen. :forengrantler:

 

........gilt in manchen Kreisen als Verharmlosung. :verschwoerung:

 

........bedient keinesfalls die morbiden Escort-Welt-Untergangszenarien die mancherorts gerne gepflegt werden um noch ein wenig mehr unnötige Panik unter den aktiven Damen zu streuen. Warum auch immer. :bonk:

 

 

624020eefb830d45f6ba847833ae6cda.jpg

 

 

 

:lach:

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@Howard C.

Das Thema hier ist, wenn ich nicht irre, mehr auf die mutmasslichen Auswirkungen auf die Freier ..ähm..sorry...Bucher ausgerichtet.

 

An der Massgabe, dass eine Escortvermittlung keine direkte Weisungsbefugnis für die von ihr vertretenen Damen hat, wird sich vermutlich nichts ändern (Stichwort : Scheinselbstandigkeit / Angestelltenverhältnis)

 

Wenn ich an so manche Ereignisse in der Vergangenheit denke, bei denen eine Agenturleieterin sich über soziale Netzwerke gebrüstet hat, sinngemäss "ihre Damen im Griff zu halten" , frage ich mich, inwieweit man als Bucher bei der Nutzung von Ageboten aus derartig agierenden Agenturen womöglich stärker in die Pflicht genommen werden kann.

 

Kann hierzu schon eine Einschätzung getroffen werden ?

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Als Bucher bin aber nicht für die Überprüfung der Scheinselbständigkeit zuständig

 

 

Ich persönlich würde aber als Bucher in keiner Agentur buchen, die "ihre Damen im Griff" hat, denn mit dem neuen Gesetz gibt es gar kein Weisungsrecht mehr für Betreiber und Agenturen.

 

Heißt.... Es darf der Dame weder Uhrzeit noch Ort, noch Kleidung noch noch noch..... vorgeschrieben werden. Aufträge und Wünsche können weitergeleitet, allerdings nicht gefordert werden, für die Umsetzung ist alleine die Anbieterin ( auch in einem eventuellen Angestelltenverhältnis) zuständig.

 

Die Vorschriften für Prostitutionsvermittlung sind wegen den entfallenden baurechtlichen Prüfungen um einiges harmloser, als bei der Prostitutionsstätten.

 

Harmlos ist für mich die falsche Bezeichnung...

Es entfallen baurechtliche Vorschriften und Umsetzungsvoraussetzungen.

 

was nicht entfällt ist die Erlaubnispflicht, ob die Voraussetzungen gegeben sind, diese Erlaubnis zu erhalten. Das zur Anmeldung erforderliche Betriebskonzept und natürlich die Vorschriften ( Überprüfung des Hurenausweises..) die dann gelten um überhaupt Damen zu vermitteln.

 

Leider ist das Chaos bereits vorprogrammiert....

 

http://www.bundesjustizportal.de/hamburg/9-hamburg/prostituiertenschutzgesetz-hamburg-ist-nicht-vorbereitet.html

 

Das Chaos ist vorprogrammiert.....

Bis jetzt haben nur NRW und München Ansätze wie sie das Gesetz umsetzen wollen.

Die betroffenen Gemeinden und Städte haben meiner Meinung nach selbst noch keine Ahnung wie, was, wo, und was es kosten soll.....

 

es gibt auch noch keine Einspruchsmöglichkeiten, wenn man einen negativen Bescheid bekommen hat.

 

Das kann ja heiter werden, wenn es in 4 Monaten losgehen soll.

Bearbeitet von Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Die interessante Frage ist, ob ein Bucher die Verhältnisse bei einer Agentur auch zukünftig auf die leichte Schulter nehmen kann, zumindest, wenn sie für ihn so offensichtlich erkennbar sind.

 

Und bevor hier wieder jemand mit dem Quatsch bezüglich "Schwarzmalerei" kommt, es ist eine FRAGE und ein Gedankenaustausch, keine Prognose.

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Ich persönlich würde aber als Bucher in keiner Agentur buchen, die "ihre Damen im Griff" hat, denn mit dem neuen Gesetz gibt es gar kein Weisungsrecht mehr für Betreiber und Agenturen.

 

Heißt.... Es darf der Dame weder Uhrzeit noch Ort, noch Kleidung noch noch noch..... vorgeschrieben werden. Aufträge und Wünsche können weitergeleitet, allerdings nicht gefordert werden, für die Umsetzung ist alleine die Anbieterin ( auch in einem eventuellen Angestelltenverhältnis) zuständig.

 

 

 

Harmlos ist für mich die falsche Bezeichnung...

Es entfallen baurechtliche Vorschriften und Umsetzungsvoraussetzungen.

 

was nicht entfällt ist die Erlaubnispflicht, ob die Voraussetzungen gegeben sind, diese Erlaubnis zu erhalten. Das zur Anmeldung erforderliche Betriebskonzept und natürlich die Vorschriften ( Überprüfung des Hurenausweises..) die dann gelten um überhaupt Damen zu vermitteln.

 

Leider ist das Chaos bereits vorprogrammiert....

 

http://www.bundesjustizportal.de/hamburg/9-hamburg/prostituiertenschutzgesetz-hamburg-ist-nicht-vorbereitet.html

 

Das Chaos ist vorprogrammiert.....

Bis jetzt haben nur NRW und München Ansätze wie sie das Gesetz umsetzen wollen.

Die betroffenen Gemeinden und Städte haben meiner Meinung nach selbst noch keine Ahnung wie, was, wo, und was es kosten soll.....

 

es gibt auch noch keine Einspruchsmöglichkeiten, wenn man einen negativen Bescheid bekommen hat.

 

Das kann ja heiter werden, wenn es in 4 Monaten losgehen soll.

 

Ist das nicht bei jeder neuen Gesetzteseinführung so?

 

In der Baubranche beispielsweise ist das noch erheblich schlimmer. Elbphilharmonie und Berliner Flughafen sprechen Bände.

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Ist das nicht bei jeder neuen Gesetzteseinführung so?

 

In der Baubranche beispielsweise ist das noch erheblich schlimmer. Elbphilharmonie und Berliner Flughafen sprechen Bände.

 

Das mag schon sein, aber das ist gleichzeitig ein Berufsverbot durch die Hintertüre...

 

Es werden viele kleine Agenturen finanziell nicht auf lange Zeit durchhalten, auch wenn sie sehr gut sind in dem was sie tun, wenn sie bemüht sind ihren ( Kundinnen) Damen die besten Bedingungen zu schaffen.

 

Zudem schafft das neue Gesetz ein Berufsverbot durch die Hintertüre...

 

sehr gut aufgedröselt durch Dona Carmen am Beispiel München

 

http://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/Illegalit%C3%A4t-per-Gesetz-Stadt-M%C3%BCnchen.pdf

 

Wenn es zu Beratungsstaus kommt und es auch keine Einspruchsmöglichkeiten gibt, dann kann man nicht legal arbeiten, da es einfach nicht möglich ist. Viele Anbieterinnen müssen lange Wartezeiten in kauf nehmen, um überhaupt Termine bei der gesundheitlichen Beratung, sowie bei der Anmeldung, und eine Anmeldebescheinigung zu bekommen.

 

Wieviele Damen hat eine gute kleine Agentur im Portfolio zur Vermittlung?

Wieviele werden abspringen, weil sie einen Hauptberuf haben und diese Nebentätigkeit nicht angeben können. ( Falsche Angaben zur Nebentätigkeit führen oftmals zur fristlosen Kündigung)

Wieviele müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um überhaupt legal arbeiten zu können und wielange hält eine kleine Agentur durch ( Werbekosten, Listungen und andere einmalige und fortlaufende Kosten) wenn sie legal arbeitet.

 

Wie bei den Betreibern von Prostitutionsstätten wird es auch hier die Kleinst- und Mittel-Betriebe treffen, da es keine Differenzierung zwischen Groß- und Kleinbetrieben gibt und beide die gleichen Anforderungen erfüllen müssen. Es gibt auch keine keine verlängerten Übergangsmöglichkeiten für Agenturen. nach 3 Monaten müssen alle Damen ihre Hurenausweise vorlegen, ansonsten endet die Vermittlung, da die Agenturinhaber_in dann gegen die Auflagen verstößt, wenn sie weitervermittelt und damit ihre eigene Erlaubnis gefährdet.

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Das mag schon sein, aber das ist gleichzeitig ein Berufsverbot durch die Hintertüre...

 

Es werden viele kleine Agenturen finanziell nicht auf lange Zeit durchhalten, auch wenn sie sehr gut sind in dem was sie tun, wenn sie bemüht sind ihren ( Kundinnen) Damen die besten Bedingungen zu schaffen.

 

Zudem schafft das neue Gesetz ein Berufsverbot durch die Hintertüre...

 

sehr gut aufgedröselt durch Dona Carmen am Beispiel München

 

http://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/Illegalit%C3%A4t-per-Gesetz-Stadt-M%C3%BCnchen.pdf

 

Wenn es zu Beratungsstaus kommt und es auch keine Einspruchsmöglichkeiten gibt, dann kann man nicht legal arbeiten, da es einfach nicht möglich ist. Viele Anbieterinnen müssen lange Wartezeiten in kauf nehmen, um überhaupt Termine bei der gesundheitlichen Beratung, sowie bei der Anmeldung, und eine Anmeldebescheinigung zu bekommen.

 

Wieviele Damen hat eine gute kleine Agentur im Portfolio zur Vermittlung?

Wieviele werden abspringen, weil sie einen Hauptberuf haben und diese Nebentätigkeit nicht angeben können. ( Falsche Angaben zur Nebentätigkeit führen oftmals zur fristlosen Kündigung)

Wieviele müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um überhaupt legal arbeiten zu können und wielange hält eine kleine Agentur durch ( Werbekosten, Listungen und andere einmalige und fortlaufende Kosten) wenn sie legal arbeitet.

 

Wie bei den Betreibern von Prostitutionsstätten wird es auch hier die Kleinst- und Mittel-Betriebe treffen, da es keine Differenzierung zwischen Groß- und Kleinbetrieben gibt und beide die gleichen Anforderungen erfüllen müssen. Es gibt auch keine keine verlängerten Übergangsmöglichkeiten für Agenturen. nach 3 Monaten müssen alle Damen ihre Hurenausweise vorlegen, ansonsten endet die Vermittlung, da die Agenturinhaber_in dann gegen die Auflagen verstößt, wenn sie weitervermittelt und damit ihre eigene Erlaubnis gefährdet.

 

Durch das neue Gesetz wird es Veränderungen im Markt geben. Keine Frage.

 

Ist das wirklich so schlecht, wenn es eine Konzentration auf weniger aber dafür besser und professioneller aufgestellte Agenturen gibt? Für mich als Kunden erhöht sich möglicherweise sogar die Auswahl an Damen bei derselben Agentur.

 

Das alles kenne ich aus der Baubranche aus den letzten 15 Jahren zur Genüge. Da gab es auch Konsolidierung von zersplitterten Märkten. Alleine das Gewährleistungsrecht hat vielen Betrieben das Genick gebrochen. Diese Problematik kennt die P6 Branche noch nicht einmal.

 

Sicher, für das Individuum mag es Nachteile geben. Einzelne Damen und Agenturen werden vom Markt verschwinden. Ist das aber für den Markt als Ganzes wirklich so schlimm?

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@Heiner: Du vergleichst jetzt nicht wirklich die Baubranche mit der P6 Branche, oder???

 

Es ist für die Menschen, die sich selbstbestimmt im P6 bewegen, schlimm!

 

Er meint doch die Anwendung von Gesetzen. So habe ich das gelesen

 

Angebaggert werde ich sowieso

The 3 F rule:

"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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Durch das neue Gesetz wird es Veränderungen im Markt geben. Keine Frage.

 

Ist das wirklich so schlecht, wenn es eine Konzentration auf weniger aber dafür besser und professioneller aufgestellte Agenturen gibt? Für mich als Kunden erhöht sich möglicherweise sogar die Auswahl an Damen bei derselben Agentur.

 

Das alles kenne ich aus der Baubranche aus den letzten 15 Jahren zur Genüge. Da gab es auch Konsolidierung von zersplitterten Märkten. Alleine das Gewährleistungsrecht hat vielen Betrieben das Genick gebrochen. Diese Problematik kennt die P6 Branche noch nicht einmal.

 

Sicher, für das Individuum mag es Nachteile geben. Einzelne Damen und Agenturen werden vom Markt verschwinden. Ist das aber für den Markt als Ganzes wirklich so schlimm?

 

Dieser Argumentation kann man glaube ich auch nur als Nichtbetroffener folgen :oben:

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Schrecklich. Mir wir richtig flau im Magen wenn ich das lese. Vielleicht sehe ich das alles zu einfach, aber ich habe nicht halb soviele schlimme Gedanken wie du Tanja. Da könnte ich nachts ja nicht mehr schlafen und würde das escorten sofort aufhören.

 

Mir fehlt da irgendwie die positive Einstellung. Oder liegt das am Alter, das ich noch mehr Zukunftsmut statt Zukunftsangst habe?

 

Ich werde wohl noch länger escorten, also mindestens bis ich meinen Master habe. Da betrifft mich das alles noch viel mehr.

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"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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