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Prostitution2017 - Warum der deutsche Freier demnächst "unfreier" wird!


Empfohlene Beiträge

... nur so zum Thema Schwarzmalerei und Panikmache:

 

Man war, nicht nur im beruflichen Leben, schon immer gut beraten bei Zukunfts- und Existenzplanung immer vom Worst Case auszugehen. Hat schon manche Pleite verhindert.

 

Selbst ein Mazdakonstrukteur geht vom Worst Case aus

 

> Zweikreisbremssystem (wenn ein Schlauch platzt z.B.)

 

> Handbremse

 

> Airbag

 

> Sicherheitsgurte

 

> Lenkrad (wem Geradeausfahren nicht genügt wenn eine Kurve kommt)

 

> Etc.

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Und in 10 Jahren sind die meisten Karren sowieso schrottreif. :kugeln:

 

Dann steht dann ganz schnell das nächste fabrikneue Coupe vor der Tür.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:26 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:22 Uhr ----------

 

Schrecklich. Mir wir richtig flau im Magen wenn ich das lese. Vielleicht sehe ich das alles zu einfach, aber ich habe nicht halb soviele schlimme Gedanken wie du Tanja. Da könnte ich nachts ja nicht mehr schlafen und würde das escorten sofort aufhören.

 

Mir fehlt da irgendwie die positive Einstellung. Oder liegt das am Alter, das ich noch mehr Zukunftsmut statt Zukunftsangst habe?

 

Ich werde wohl noch länger escorten, also mindestens bis ich meinen Master habe. Da betrifft mich das alles noch viel mehr.

 

Diese Aussage wurde schon des öfteren so oder so ähnlich hier im Forum vollmundig verkündet. Die Realität war danach oft eine andere. Von daher macht es schon Sinn, das Nachdenken. :lolly:

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Nein, das liegt nicht am Alter, denn mich persönlich betrifft es nicht..... Ich setze gerade Plan B um, wenn auch ungern und gezwungenermaßen.

 

Aber .....

Ich kämpfe seit 10 Jahren für Rechte von Sexarbeiterinnen und habe etwas mehr Einblick als jemand, der sich noch nie damit beschäftigt und nur gemacht hat.

 

Die Rechte, die Kolleginnen erstritten haben werden nun wieder beschränkt.

 

Es geht nicht um Steuern, das ist nur ein angenehmer Nebeneffekt.

 

Es geht um das Ziel ein Europa ohne Prostitution.

 

Wenn ich natürlich nur mich als Einzelperson und meinen eigenen Kosmos betrachte in dem ich der Mittelpunkt bin.... Dann hast du Recht.. dann kannst auch am Alter, meiner Bodenständigkeit und meinem Realitätsinn liegen. Aus dem Alter der Pippi Langstrumpf bin ich raus....

 

Meine ich ja.

Wenn die älteren Männer und Anbieterinnen eh bald aufhören, täte man da nicht besser uns jungen mehr Mut für die Zukunft machen und Lösungen zeigen statt nur Schwarz malen????

 

Heutzutage brauchen wir kein Kampf mehr für Frauenrechte so wie früher. Mehr Unterstützung für die Zukunft beim escorten täte sicher nicht schaden.

The 3 F rule:

"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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... nur so zum Thema Schwarzmalerei und Panikmache:

 

Man war, nicht nur im beruflichen Leben, schon immer gut beraten bei Zukunfts- und Existenzplanung immer vom Worst Case auszugehen. Hat schon manche Pleite verhindert.

 

 

Bill Gates freut sich heute noch ein Loch in den Bauch, dass die Schwarzmaler der IBM bei ihm abgewunken haben....:blinken:

 

Und solche Beispiele kann man beliebig erweitern....:smile:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Ich halte es da eher mit André und der lieben Julia:

 

Zitat Julia Graf: "Man entdeckt keinen neuen Erdteil, wenn man nicht den Mut hat, die alte Küste hinter sich zu lassen."

André Gide

 

Selbst wenn ein (gesetzgeberischer) Sturm aufkommt, dann muss man eben nur die Segel richtig setzen. :wanne:

 

Wer vor lauter Angst im Hafen bleibt, wird nie neue Ufer entdecken und wer sich nur treiben lässt ist schon so gut auf Grund gelaufen.

 

 

(Ich habe gerade nach meiner alten Jolle geschaut, merkt man´s? :kugeln: )

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Ja, denn es wird kaum noch Individualität geben, kleinere Nischen können nicht mehr besetzt werden und die Vielfalt des Angebotes wird leiden, da es eben nicht um Schutz sondern um Eindämmung der Prostitution geht und es so schwer wie möglich gemacht werden soll überhaupt zu arbeiten.

 

Das hätte die Regierung sehr viel einfacher haben können mit dem "Schwedischen Modell".

 

Escort wird ja gerne als Luxusprostitution bezeichnet, auch von Kunden die das als "Spiel" und nicht als Arbeit bezeichnen möchten.

Daher ist Escort doch verzichtbar, denn die Damen können ja "spielen" ohne Geld und geldwerten Vorteil .....

 

Naja....Escort bei kaufmich ist sicherlich keine Luxusprostitution. Es ist doch schön, wenn es Damen gibt, die dieses "Spiel" gerne anbieten und Kunden, die das gerne in Anspruch nehmen und dafür bezahlen....Also wo ist das Problem?

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Das mag schon sein, aber das ist gleichzeitig ein Berufsverbot durch die Hintertüre...

 

Es werden viele kleine Agenturen finanziell nicht auf lange Zeit durchhalten, auch wenn sie sehr gut sind in dem was sie tun, wenn sie bemüht sind ihren ( Kundinnen) Damen die besten Bedingungen zu schaffen.

 

Zudem schafft das neue Gesetz ein Berufsverbot durch die Hintertüre...

 

sehr gut aufgedröselt durch Dona Carmen am Beispiel München

 

http://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/Illegalit%C3%A4t-per-Gesetz-Stadt-M%C3%BCnchen.pdf

 

Wenn es zu Beratungsstaus kommt und es auch keine Einspruchsmöglichkeiten gibt, dann kann man nicht legal arbeiten, da es einfach nicht möglich ist. Viele Anbieterinnen müssen lange Wartezeiten in kauf nehmen, um überhaupt Termine bei der gesundheitlichen Beratung, sowie bei der Anmeldung, und eine Anmeldebescheinigung zu bekommen.

 

Wieviele Damen hat eine gute kleine Agentur im Portfolio zur Vermittlung?

Wieviele werden abspringen, weil sie einen Hauptberuf haben und diese Nebentätigkeit nicht angeben können. ( Falsche Angaben zur Nebentätigkeit führen oftmals zur fristlosen Kündigung)

Wieviele müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um überhaupt legal arbeiten zu können und wielange hält eine kleine Agentur durch ( Werbekosten, Listungen und andere einmalige und fortlaufende Kosten) wenn sie legal arbeitet.

 

Wie bei den Betreibern von Prostitutionsstätten wird es auch hier die Kleinst- und Mittel-Betriebe treffen, da es keine Differenzierung zwischen Groß- und Kleinbetrieben gibt und beide die gleichen Anforderungen erfüllen müssen. Es gibt auch keine keine verlängerten Übergangsmöglichkeiten für Agenturen. nach 3 Monaten müssen alle Damen ihre Hurenausweise vorlegen, ansonsten endet die Vermittlung, da die Agenturinhaber_in dann gegen die Auflagen verstößt, wenn sie weitervermittelt und damit ihre eigene Erlaubnis gefährdet.

Ich dachte, bereits jetzt aktive Damen müssen erst ab Dezember die Registrierung machen. So wurde ich bisher informiert.

 

3 Monate nach Juli - wäre ja Oktober. Oder meinst Du im Sinne von: eine neue Dame möchte ab Juli gelistet werden - dann muss sie mir innerhalb von 3 Monaten den Schein nachweisen?

 

Ich würde gar keine neue Dame ab Juli listen - ohne vorhandenen Schein. Nachher holt sie ihn nicht und ich hatte schon 3 Monate Werbekosten etc und riskiere noch Strafen. Oder verstehe ich das gerade komplett falsch.

 

Und bereits aktive Damen müssten den mir spätestens im Dezember vorlegen (gilt das zum 1.12. Oder 31.12.?)

 

Manche hören dann nämlich zu dem Datum im Dezember auf. Andere möchten weiter machen.

 

Ja denke auch - dass wir kleinen bis mittleren Agenturen am meisten Probleme bekommen - insbesondere dann - wenn man keine hauptberuflichen Damen listen möchte. Da gehts auch nicht ums schwarz malen. Manche haben einfach sehr viel Eigenkapital und Herzblut in ihr kleines Unternehmen gesteckt. Klar geht immer ein Plan B - aber nur Eisblöcke können behaupten - dass sowas nicht weh tut....wenn man wirklich Plan B vorziehen müsste. Und damit meine ich nicht nur den finanziellen Part. Von aussen kann man leicht locket flockig bleiben - als Betroffener kann man das nicht. Da muss man schon realistisch bleiben und auch die negative Seite erkennen. Nur positiv denken und abwarten funktioniert nicht, wenn man ein Unternehmen leitet.

 

 

Danke übrigens Tanja - dass Du da so engagiert bist :-*

Bearbeitet von PLE-Agency
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@ Tanja

 

Ich denke auch, dass vieles was du schreibst für viele User hier eine Hilfe darstellt. Nur bei einigen Begriffen, die du verwendest, habe ich ein gewisses Problem, da sie nicht den Sachverhalt wiedergeben, sondern rein emotional aufgeladen sind. Du nennst z.B. immer wieder den „Hurenausweis“ – also ich habe den nicht in den Gesetzestexten gefunden; das gleiche gilt für die „Zwangsberatung“. Dann gehst du mit dem Begriff „Berufsverbot“ sehr freizügig um. Und wenn du schreibst, dass „sie (kontrollierende Beamte) dich sofort zur Anmeldung nötigen“ können, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das den Vorgaben entspricht – ein Beamter nötigt nicht. Aber vielleicht kannst du das ja einmal aufklären?

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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@MC: Sehe ich anders! Dieser emotionale Stil ist menschlich vielleicht verständlich, aber - zumindest für mich - inhaltlich nicht nachvollziehbar. Da auch die Schlussfolgerungen nicht begründet sind, wird damit einfach nur Angst geschürt.

 

Mir ist zum Beispiel nicht klar, warum nur Groß-Agenturen überlebensfähig sein sollen.

 

Ich denke, das ist wahrscheinlich sachlich gemeint, aber keineswegs sachlich dargestellt.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 23:07 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 23:00 Uhr ----------

 

@Tanja

Hast du das in einer Verwaltungsvorschrift gelesen? Oder ist das eine freie Schlussfolgerung von dir?

 

Dass aufgrund langer Wartezeiten - bei rechtzeitiger Anmelung - die Anmeldung abläuft und der Beruf nicht mehr ausgeübt werden darf, ist abenteuerlich. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass das so gehandhabt werden wird.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 23:14 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 23:07 Uhr ----------

 

Warum muss man künftig seine Nebentätigkeit angeben und bei wem? Was hat das neue Gesetzt damit zu tun?

 

Und natürlich ist es totaler Schwachsinn, bei Allem vom Worst Case auszugehen.

Bearbeitet von Achim
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Der Hauptarbeitgeber kann verlangen, dass man einen Nebejob angibt. Bisher stand da Messehostess. Vielleicht steht da dann ab demnächst Prostituierte. Sugarbabe werden sie bestimmt nicht akzeptieren im Amt :-((((

 

Das ist mir aber alles boogie. Was soll ich mich verrückt machen mit Vermutungen, wie schlimm es werden könnte wenn noch nicht einmal mein Amt weiß wie es gehen soll??

The 3 F rule:

"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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In welchem Gesetz steht denn, dass man neuerdings seinem Arbeitgeber die exakte Nebentätigkeit angeben muss? Was du genau machst geht deinen AG gar nichts an. Er hat einen Anspruch zu wissen, ob deine Nebentätigkeit gegen deine Loyalitätsverpflichtung verstößt (z.B.: Tätigkeit für die Konkurrenz) oder ob deine Nebentätigkeit deine Einsatzfähigkeit beeinträchtigt, also ob die Belastung deiner Nebentätigkeit negative Einflüsse auf deine Arbeit haben kann.

 

Was genau du tust, geht ihn nichts an. Das passiert in deiner Freizeit und da endet sein arbeitsvertragliches Interesse.

 

Ich kenne keine Stelle im Gesetz, an dem Dies anders geregelt ist.

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In welchem Gesetz steht denn, dass man neuerdings seinem Arbeitgeber die exakte Nebentätigkeit angeben muss? Was du genau machst geht deinen AG gar nichts an. Er hat einen Anspruch zu wissen, ob deine Nebentätigkeit gegen deine Loyalitätsverpflichtung verstößt (z.B.: Tätigkeit für die Konkurrenz) oder ob deine Nebentätigkeit deine Einsatzfähigkeit beeinträchtigt, also ob die Belastung deiner Nebentätigkeit negative Einflüsse auf deine Arbeit haben kann.

 

Was genau du tust, geht ihn nichts an. Das passiert in deiner Freizeit und da endet sein arbeitsvertragliches Interesse.

 

Ich kenne keine Stelle im Gesetz, an dem Dies anders geregelt ist.

 

Die Anwendung des Gesetzes sieht aber anders aus, als Du es hier darstellst.

 

Zum ersten muss geprüft werden, was im Arbeitsvertrag steht. Dort kann in jedem Fall die Pflicht zur Anzeige einer Nebentätigkeit beinhaltet sein. Steht dort nichts, muss er das nicht.

 

Mir ist jedoch kein renommierter Arbeitgeber bekannt, der keine solch eine Klausel im Arbeitsvertrag hätte, vor allem bei einigermassen interessanten und verantwortungsvollen Jobs.

 

Ungeachtet dessen kann die nebentätigkeit unzulässig sein, wenn andere Regelungen verletzt werden, zum Beispiel die Arbeitszeitregelung.

 

Du schreibst selbst :

Er hat einen Anspruch zu wissen, ob deine Nebentätigkeit gegen deine Loyalitätsverpflichtung verstößt (z.B.: Tätigkeit für die Konkurrenz) oder ob deine Nebentätigkeit deine Einsatzfähigkeit beeinträchtigt, also ob die Belastung deiner Nebentätigkeit negative Einflüsse auf deine Arbeit haben kann.

 

Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden und in Ausnahmefällen 60 Stunden nicht überschreitenf und zwischen der Arbeit müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Nun kann jede Dame mal ihre eigenen zeitlichen Buchungsaufwände je Woche addieren und hat einen Überblick, ob das kritisch werden könnte. Bis jetzt hat das niemand interessiert. Wird es aber offiziell angemeldet, rückt auch dieses Thema in den Fokus.

 

Der zweite Punkt ist, dass ein Arbeitgeber bei seiner Entscheidung zur Genehmigung einschätzen muss, ob der AN ihm möglicherweise Konkurrenz macht. Stichwort Wettbewerbsverbot.

Um dies jedoch einschätzen zu können, wird den AG sehr wohl interessieren, welche Art von nebentätigkeit sein AN genehmigt haben will.

 

Ist es unrealistisch anzunehmen, dass bei mangelnder Kooperation der AG dann ablehnt,weil er sein Interesse wahren möchte?

 

Wenn eine AN dann ihr Recht einklagen will, kommt das Thema dann spätestens bei der Verhandlung in irgendeiner Form zu Tage.

Jetzt hat eine Dame einen guten Job und einen auskömmlichen Chef.... ist es unrealistisch anzunehmen, dass die Dame es vermeiden will, auf derart scharfen Konfrontationskurs zu gehen ?

 

Und noch was....beendet diese unselige Art, den Usern, die andere Ansichten haben "totalen schwachsinn" oder unredliche Absichten zu unterstellen. Damit entfernt Ihr Euch aus der Reihe der ernstzunehmenden Disussionspartnern.

Ich denke, MC hat das schon richtig erkannt.

Bearbeitet von Asfaloth
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Als AG bin ich an die Arbeitszeitregelung gebunden und das limitiert die Einsatzzeiten zunächst auf 10Stunden pro Tag und 6Tage pro Woche. Als AN bzw selbstständig kann ich auch 28Stunden pro Tag arbeiten.

 

Also, du meinst, durch eine Anmeldung lässt sich die arbeitsvertragliches Regelung nicht mehr so leicht unterlaufen? Warum sollte sie durch die Anmeldung in den Fokus rücken? Der AG hat keinen Zugriff auf die Anmeldedaten.

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Es geht doch gar nicht darum, was er tut, sondern welche möglichen Risiken bestehen. Vorher gab es einfach keine Daten.... zukünftig gibt es welche. Was eine Dame letztendlich tun soll, kann man Ihr doch gar raten, denn das hängt doch sehr von ihrer persönlichen Situation ab. Das muss sie selbst entscheiden, denn es ist ihre Verantwortung. Aber Entscheidungen können doch nur auf Basis möglichst vieler Informationen, auch der weniger erfreulichen, getroffen werden.

 

Ist DEIN Rat, vor all dem die Augen zu verschliessen, anstatt sich darüber klar zu sein und sich darauf einzustellen ?

Ist man "Weltuntergangsheini" und "Schwarzmaler", wenn man sich vorm losfahren angurtet oder einen Helm aufzieht ?

Bearbeitet von Asfaloth
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Das mag schon sein, aber das ist gleichzeitig ein Berufsverbot durch die Hintertüre...

 

Es werden viele kleine Agenturen finanziell nicht auf lange Zeit durchhalten, auch wenn sie sehr gut sind in dem was sie tun, wenn sie bemüht sind ihren ( Kundinnen) Damen die besten Bedingungen zu schaffen.

 

Zudem schafft das neue Gesetz ein Berufsverbot durch die Hintertüre...

 

sehr gut aufgedröselt durch Dona Carmen am Beispiel München

 

http://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/Illegalit%C3%A4t-per-Gesetz-Stadt-M%C3%BCnchen.pdf

 

Wenn es zu Beratungsstaus kommt und es auch keine Einspruchsmöglichkeiten gibt, dann kann man nicht legal arbeiten, da es einfach nicht möglich ist. Viele Anbieterinnen müssen lange Wartezeiten in kauf nehmen, um überhaupt Termine bei der gesundheitlichen Beratung, sowie bei der Anmeldung, und eine Anmeldebescheinigung zu bekommen.

 

Wieviele Damen hat eine gute kleine Agentur im Portfolio zur Vermittlung?

Wieviele werden abspringen, weil sie einen Hauptberuf haben und diese Nebentätigkeit nicht angeben können. ( Falsche Angaben zur Nebentätigkeit führen oftmals zur fristlosen Kündigung)

Wieviele müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um überhaupt legal arbeiten zu können und wielange hält eine kleine Agentur durch ( Werbekosten, Listungen und andere einmalige und fortlaufende Kosten) wenn sie legal arbeitet.

 

Wie bei den Betreibern von Prostitutionsstätten wird es auch hier die Kleinst- und Mittel-Betriebe treffen, da es keine Differenzierung zwischen Groß- und Kleinbetrieben gibt und beide die gleichen Anforderungen erfüllen müssen. Es gibt auch keine keine verlängerten Übergangsmöglichkeiten für Agenturen. nach 3 Monaten müssen alle Damen ihre Hurenausweise vorlegen, ansonsten endet die Vermittlung, da die Agenturinhaber_in dann gegen die Auflagen verstößt, wenn sie weitervermittelt und damit ihre eigene Erlaubnis gefährdet.

 

 

 

Leider enthält die vermeintlich "gute Aufdröselung" ganz erhebliche Fehler:

 

Dona Carmen hat z.B. die Übergangsfristen "vergessen" ... dadurch entsteht ein vermeintlich plakatives Ergebnis!

 

Auch die Wiederholung der Gesundheitsberatung hat bei Erstanmeldung eine längere Fristigkeit ... wurde auch im Sinne des Ergebnisses vergessen.

 

Ob man solche Berechnungen "seriös" nenne kann ... stelle ich mal in Frage!

 

 

Gegen alle "amtlichen Massnahmen" gibt es übrigens Rechtsmittel ... das nennt sich dann Verwaltungsakt (der leider unerotisch ist)

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Es geht doch gar nicht darum, was er tut, sondern welche möglichen Risiken bestehen. Vorher gab es einfach keine Daten.... zukünftig gibt es welche. Was eine Dame letztendlich tun soll, kann man Ihr doch gar raten, denn das hängt doch sehr von ihrer persönlichen Situation ab. Das muss sie selbst entscheiden, denn es ist ihre Verantwortung. Aber Entscheidungen können doch nur auf Basis möglichst vieler Informationen, auch der weniger erfreulichen, getroffen werden.

 

Ist DEIN Rat, vor all dem die Augen zu verschliessen, anstatt sich darüber klar zu sein und sich darauf einzustellen ?

Ist man "Weltuntergangsheini" und "Schwarzmaler", wenn man sich vorm losfahren angurtet oder einen Helm aufzieht ?

 

Ok Asfa, dann sind wir jetzt beim Punkt.

 

Deine Azssage ist: Es gibt düse Daten, damit sind sie eine potentielle Gefahr. Da du vom Worst Case ausgehst, ist das daraus folgende Problem realistisch. Stimmt's?

 

Das ist keine realistische Einschätzung. Realistisch wäre, von Analogien auszugehen. Eine passende Analogie wären die Gesundheitsdaten oder die Steuerdaten. Hast du je von einem Fall gehört, in dem der AG darauf Zugriff hatte? Ich nicht.

 

Wie gefährlicher finde ich, den Escort Job als Messehostess zu tarnen. Das wäre eine tatsachenverstellende Täuschung, denn der Job auf der Messe findet zwischen 9 und 17 Uhr statt und nicht zwischen 17 und 9 Uhr

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Es ist doch vollkommen klar, dass theoretisch auch der "Best Case" eintreten kann. Weder Du noch ich verfügen über die Gabe, die Zukunft vorherzusagen, sonst wären wir Lottomillionäre.

 

Risikoeinschätzungen müssen aber nun mal bevorzugt den Worst Case beleuchten, ohne vorauszusetzen , dass er mit Sicherheit Eintritt.

 

Ansonsten kann ich es auch lassen.

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Wenn ich es richtig verstanden hab, kann man gar kein Gewerbe als Prostituierte anmelden, nur als Modell / Hostess oder Begleitung. Mit dem neuen Gesetz muss man sich zwar als Prostituierte registrieren, aber versteuern kann man es trotzdem über sein derzeitiges Model-/Hostess-/Promotiongewerbe. Dann erfährt m.E. der Arbeitgeber auch nichts von der Registrierung als Prostituierte. Vielleicht kann das ja jemand bestätigen der sich damit genau auskennt ?

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Asfa, zur Risikobetrachtung gehört natürlich auch die Betrachtung des Worst Case, aber man richtet seine Maßnahmen nicht nach dem Worst oder Best Case aus, sondern nach den Real Case.

 

Ich habe auch dutzende Vorschriften zu beachten, werde regelmäßig ein bis zweimal im Jahr kontrolliert, muss Dinge beantragen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen einholen und vorlegen und und und.

 

Wenn ich jedesmal nach dem Worst Case planen würde, würde ich mir fünf mal am Tag vor Angst in die Hise kacken.

 

Mir drohen auch Stafen jenseits von 250000€, wenn ich nen Bick schieße. Aber in 25 Jahren, war das maximale Verwarngeld 1500€.

 

Eas mich stört ist, dass Worst Case Szenarien als realistische Einschätzung dargestellt werden.

Das ist der Fehler in Tanjas Beiträgen. Das ist sinnlos und erzeugt nur Angst. Das änder nichts daran, das Tanja ein liebenswerter Mensch ist. Aber es hilft Niemandem.

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Die Bewertung eines Risikos musst Du aber schon den Betroffenen selbst belassen. Tanja bewertet es höher als zum Beispiel Anne-Marie und das ist bei beiden m.E. In Ordnung.

 

Nicht in Ordnung ist es, wenn man als Nichtbetroffener das vorschreiben wollte, sei es nun in der einen oder in der anderen Richtung.

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Leider enthält die vermeintlich "gute Aufdröselung" ganz erhebliche Fehler:

 

Dona Carmen hat z.B. die Übergangsfristen "vergessen" ... dadurch entsteht ein vermeintlich plakatives Ergebnis!

 

Auch die Wiederholung der Gesundheitsberatung hat bei Erstanmeldung eine längere Fristigkeit ... wurde auch im Sinne des Ergebnisses vergessen.

 

Ob man solche Berechnungen "seriös" nenne kann ... stelle ich mal in Frage!

 

 

Gegen alle "amtlichen Massnahmen" gibt es übrigens Rechtsmittel ... das nennt sich dann Verwaltungsakt (der leider unerotisch ist)

 

 

 

Genau das ist der Punkt. Da wird von verschiedenen Usern hier jede Äusserung von Dona Carmen als das „Amen in der Kirche“ gesehen. Dass auch dort aus nachvollziehbaren Interessen maximal „schwarz gemalt“ wird dient natürlich dazu, die Sexworker auf die Barrikaden zu bringen.

 

Ich habe mir angewöhnt, in den Gesetzestext und die Erläuterungen dazu zu schauen. Und wen auch die Intention hinter dem ProstschG interessiert, der sollte einmal die Debatte im Bundestag vom 2. Juni 2016 nachlesen…Ist zwar ein gewisser Aufwand, aber der lohnt sich, damit man auf bestimmte Leute in der Diskussion nicht hereinfällt. In einem Rechtsstaat kann das jeder nachlesen und zwar hier:

 

https://www.bundestag.de/blob/425866/0453598d505d7efa869d22bd087a3119/18173-data.txt

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Wenn ich es richtig verstanden hab, kann man gar kein Gewerbe als Prostituierte anmelden, nur als Modell / Hostess oder Begleitung. Mit dem neuen Gesetz muss man sich zwar als Prostituierte registrieren, aber versteuern kann man es trotzdem über sein derzeitiges Model-/Hostess-/Promotiongewerbe. Dann erfährt m.E. der Arbeitgeber auch nichts von der Registrierung als Prostituierte. Vielleicht kann das ja jemand bestätigen der sich damit genau auskennt ?

 

Wenn neue Gesetze und Verordnungen eingeführt werden, dann ergibt sich zwangsläufig eine Art "Einführungsphase", in der auch der Gesetzgeber zunächst einmal abwartet, wie sich die Rechtsvorschriften in der Verwaltungspraxis umsetzen lassen.

 

Das weiß vorher weder der Gesetzgeber noch die betroffene Verwaltung. Aus diesem Grund richtet der Gesetzgeber Übergangsfristen ein. Die erste Umsetzung stellt somit sowohl für die Legislative wie auch die Exekutive eine Art "Ausprobieren" dar.

 

Um die Ergebnisse dieser Einführungsphase beurteilen zu können, gibt es regelmäßig das Instrument der Evaluation, das begleitend die Effizienz der Umsetzung beobachtet, dokumentiert und wieder in eine Feedback Schleife gibt.

 

Für die Evaluationsphase ist regelmäßig ein längerer Zeitraum angesetzt als für die Einführungsphase. Wenn bestimmte Umsetzungen nicht oder nicht gut funktionieren, dann wird nach Auswertung der Evaluation am Gesetz nachgebessert. Das geschieht dann aber eher durch den Erlass von Ausführungsvorschriften als durch aufwendige Gesetztesänderungen. In Ausnahmefällen können Gerichtsurteile dazu beitragen oder sogenannte "Nichtanwendungserlasse" der Ministerien.

 

Bei der Einführung des neuen Prostitutionsgesetzes sollte bei der aktuellen Interpretation immer bedacht werden, daß unterschiedliche Rechtsbereiche ineinandergreifen, die man tunlichst nicht vermischen sollte. Die steuerrechtliche Betrachtung kann von einer baurechtlichen oder gewerberechtlichen durchaus abweichen, sie können sich im konkreten Einzelfall sogar widersprechen. Auch dann klären meist Gerichte wieder den Sachverhalt, die Zuordnung und die Auslegung der Rechtsvorschriften. Selbst dabei können Finanzgerichte wieder anders urteilen als Verwaltungsgerichte.

 

Fazit: Nicht nur für die Betroffenen, auch für den Gesetzgeber und die ausführende Verwaltung stellt die Einführung neuer Gesetze zunächst einmal eine unklare Rechtslage dar. Das sorgt einerseits für Verunsicherung bei den Betroffenen (Bürger UND Verwaltung!!), birgt gleichzeitig aber die Chance, gemeinsam an der konkreten Ausgestaltung des Gesetztes in der praktischen Umsatzung zusammenzuwirken.

 

Da sind im gegenseitigen Einvernehmen erfahrungsgemäß erhebliche Spielräume vorhanden, bei denen sogar die Verwaltung heilfroh ist, wenn sie qualifizierte und substanzielle Hilfestellung bekommt.

 

Das übernehmen normalerweise Berufsverbände, Gewerkschaften, Lobbyisten und Vertreter sonstiger gesellschaftlicher Gruppen.

 

Die nächsten 2 Jahre bieten nach meiner Einschätzung noch sehr viel Spielraum, um mit den genannten Möglichkeiten an der Ausgestaltung der Umsetzung mitzuwirken. Bei anderen Gesetzesänderungen (ich kann da nur für die Baubranche sprechen, ohne inhaltlich vergleichen zu wollen) konnte ich da sehr gute und weitreichende Ergebnisse beobachten.

 

Außerdem sind im Spätjahr Wahlen. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein neues Gesetz der alten Regierung von der neuen Regierung gerade wieder geändert wird. Interessanterweise laufen Umsetzungsphase und Evaluierungsphase über die Wahlen hinaus........ ;-)

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