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Ich kann dir versichern, dass das in Stuttgart auch noch nicht funktioniert, aber die wissen wenigstens Bescheid, dass sie noch nix wissen. Städte unter 50.000 Einwohner in BW nehmen eh keine Anmeldungen an (Sperrbezirk)

Am schnellsten und kompetente Auskunft kriegt man in den noch chaotischen Städten und Ländern bei den Gesundheitsämtern, da diese ja schon bislang meist die kostenlose, anonyme Beratung und auch Untersuchungen geleistet haben und die Problematiken kennen.

Beispiel Dresden: Da war eine nette Ärztin am Telefon und per e-mail erreichbar und entschuldigte sich dafür dass die Stadt noch keinen Ansprechpartner hat und sie selbst noch keinen Auftrag und Richtlinien. Sie wäre eh lieber bei der Freiwilligkeit geblieben, da sie da viele vertrauenvolle Kontakte erarbeiten konnte, was in einem 1h Gespräch nicht zu machen ist ...

 

Unsere Erfahrung: Selbst bei den kleinsten Gesundheitsämtern ist man informiert und weiss meist auch die Ansprechpartner bei den Ordnungsämtern, falls vorhanden.

 

Auskunft Dresden: Vor 2018 läuft da garnix ...

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Auskunft Dresden: Vor 2018 läuft da garnix ...

 

Ok, nehmen wir mal an - dass sich bei PLE eine Dame aus Dresden bewirbt, vor dem 1.7. nicht als Escort aktiv gewesen, sie möchte aber natürlich nicht erst 2018 anfangen und kann ja nichts für die Behörden, wenn die es noch nicht ausstellen (können). Was tut die Dame/ich als Agentur da genau? Bekommt man in Dresden wenigstens eine vorübergehende Bescheinigung (wie zb. in Köln), oder darf man einfach loslegen - weil man ja noch nicht zum registrieren kann und bekommt man da was per Mail schriftlich im Sinne von: Frau X - sie können schon vor der Registrierung beginnen und müssen dann Januar 2018 direkt kommen...?

 

Oder muss die Dame, die nach dem 1.7. neu im Escort war jetzt warten bis sie daten darf? Und die Agentur somit natürlich auch - bis sie die Dame listet?

 

Nehmen wir mal an, ich hab vorher schon die Kontrolle (zb. bezüglich Erlaubnispflicht) - sie fragen mich also: ..wo sind die Alias Scheine der Damen: hier.....da fehlt aber ja der Alias Schein von Frau X aus Dresden....bekomm ich dann ne Strafzahlung - obwohl es ja bisher gar nicht möglich war für die Dame, mir den zu zeigen....durfte ich sie bereits vermitteln?

 

Bisher hatte ich den Fall toi toi nicht, dass eine Dame neu im Escort ist mit der Kombi - dass die Stadt sagt: läuft noch gar nix. Aber wie gesagt, kann ja theoretisch noch kommen. Wie geht man da vor. Denn der Herr aus Mainz sagte zb. schriftlich kann/darf er mir/Dame da nix geben....gut, die Dame passte dann doch nicht zum Team, aber wenn eine Dame mal passt und es wäre genauso, was tun....

 

Bevor manche sagen: Ach Alina merkt schon keiner....bis die kontrollieren hat die ihren Schein....weiß mans :zwinker:...von daher bin ich gern auf der sicheren Seite.:blume3:

 

Was mich nur wundert, wie viele Damen neu sind im Escort (nach 1.7. angefangen) - schon kurz woanders gelistet waren und sich dann über meine Info wundern erstmal Alias Schein bitte beantragen...."brauchte ich bei der vorherigen Agentur aber nicht, obwohl ich erst nach dem 1.7. da angefangen hab und vorher nie im Pay6 war"....ist das die Taktik: mich erwischt schon keiner? Spätestens bei der Erlaubnis Kontrolle fliegt das doch auf.....

 

Die Agenturen - zu denen ich Kontakt habe, machen das alles so wie ich, aber es scheint auch immer noch Agenturen zu geben - die weder sich selbst ans neue Gesetz halten - noch die Damen korrekt aufklären....sich diese Arbeit/Rennerei nicht machen (herrlich, hätte ich auch gern so :clown:) kann die Dame dadurch nicht auch Probleme bekommen (Thema Strafzahlung?). Hat mich nämlich neulich mal eine Dame am Telefon gefragt, ob sie nachträglich Ärger bekommen kann, dass sie bei der andere Agentur ohne Alias Schein/ohne Bescheinigung (und in ihrer Stadt gibt es schon Alias Scheine) Aufträge hatte. Ich wusste es offen gestanden nicht, da ich das Gesetz einhalte.

 

In Hamburg sollte man bis vor kurzem zb. eine Email hinsenden, wenn man anfangen möchte, weil da auch noch nicht alles bereit war, auf die Email bekam man aber keine Bestätigung, am Telefon sagte man - als nach 14Tagen immer noch nix kam (sie aber ja loslegen wollte) dann: ja behalten Sie (die Dame) einfach die Mail, die sie gesendet haben als Beweis....auch ne Info. Warum schafft man nicht zumindest den Damen kurz zu bestätigen, dass es angekommen ist und sie anfangen können. Warum muss man anrufen. Zumal da evtl. auch jeder anderer Meinung ist. Durch eine kurze Antwort hätte die Dame etwas in der Hand (zurück). Nett waren sie dort aber auch am Telefon.

 

Da ist so vieles noch durcheinander/Chaos bei vielen Städten, echt ärgerlich. Man soll sich an alles halten, aber am Ende telefoniert man ewig rum, bekommt oft wenig/bis keine Infos, bin den Städten so dankbar, die da schon ready sind und bisher wirklich extrem freundlich und zeitnah mit den Damen zusammen alles regeln.

Bearbeitet von PLE-Agency
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Ok, nehmen wir mal an - dass sich bei PLE eine Dame aus Dresden bewirbt, vor dem 1.7. nicht als Escort aktiv gewesen, sie möchte aber natürlich nicht erst 2018 anfangen und kann ja nichts für die Behörden, wenn die es noch nicht ausstellen (können). Was tut die Dame/ich als Agentur da genau? Bekommt man in Dresden wenigstens eine vorübergehende Bescheinigung (wie zb. in Köln), oder darf man einfach loslegen - weil man ja noch nicht zum registrieren kann und bekommt man da was per Mail schriftlich im Sinne von: Frau X - sie können schon vor der Registrierung beginnen und müssen dann Januar 2018 direkt kommen...?

 

Oder muss die Dame, die nach dem 1.7. neu im Escort war jetzt warten bis sie daten darf? Und die Agentur somit natürlich auch - bis sie die Dame listet?

 

Nehmen wir mal an, ich hab vorher schon die Kontrolle (zb. bezüglich Erlaubnispflicht) - sie fragen mich also: ..wo sind die Alias Scheine der Damen: hier.....da fehlt aber ja der Alias Schein von Frau X aus Dresden....bekomm ich dann ne Strafzahlung - obwohl es ja bisher gar nicht möglich war für die Dame, mir den zu zeigen....durfte ich sie bereits vermitteln?

 

Bisher hatte ich den Fall toi toi nicht, dass eine Dame neu im Escort ist mit der Kombi - dass die Stadt sagt: läuft noch gar nix. Aber wie gesagt, kann ja theoretisch noch kommen. Wie geht man da vor. Denn der Herr aus Mainz sagte zb. schriftlich kann/darf er mir/Dame da nix geben....gut, die Dame passte dann doch nicht zum Team, aber wenn eine Dame mal passt und es wäre genauso, was tun....

 

Bevor manche sagen: Ach Alina merkt schon keiner....bis die kontrollieren hat die ihren Schein....weiß mans :zwinker:...von daher bin ich gern auf der sicheren Seite.:blume3:

 

Was mich nur wundert, wie viele Damen neu sind im Escort (nach 1.7. angefangen) - schon kurz woanders gelistet waren und sich dann über meine Info wundern erstmal Alias Schein bitte beantragen...."brauchte ich bei der vorherigen Agentur aber nicht, obwohl ich erst nach dem 1.7. da angefangen hab und vorher nie im Pay6 war"....ist das die Taktik: mich erwischt schon keiner? Spätestens bei der Erlaubnis Kontrolle fliegt das doch auf.....

 

Die Agenturen - zu denen ich Kontakt habe, machen das alles so wie ich, aber es scheint auch immer noch Agenturen zu geben - die weder sich selbst ans neue Gesetz halten - noch die Damen korrekt aufklären....sich diese Arbeit/Rennerei nicht machen (herrlich, hätte ich auch gern so :clown:) kann die Dame dadurch nicht auch Probleme bekommen (Thema Strafzahlung?). Hat mich nämlich neulich mal eine Dame am Telefon gefragt, ob sie nachträglich Ärger bekommen kann, dass sie bei der andere Agentur ohne Alias Schein/ohne Bescheinigung (und in ihrer Stadt gibt es schon Alias Scheine) Aufträge hatte. Ich wusste es offen gestanden nicht, da ich das Gesetz einhalte.

 

In Hamburg sollte man bis vor kurzem zb. eine Email hinsenden, wenn man anfangen möchte, weil da auch noch nicht alles bereit war, auf die Email bekam man aber keine Bestätigung, am Telefon sagte man - als nach 14Tagen immer noch nix kam (sie aber ja loslegen wollte) dann: ja behalten Sie (die Dame) einfach die Mail, die sie gesendet haben als Beweis....auch ne Info. Warum schafft man nicht zumindest den Damen kurz zu bestätigen, dass es angekommen ist und sie anfangen können. Warum muss man anrufen. Zumal da evtl. auch jeder anderer Meinung ist. Durch eine kurze Antwort hätte die Dame etwas in der Hand (zurück). Nett waren sie dort aber auch am Telefon.

 

Da ist so vieles noch durcheinander/Chaos bei vielen Städten, echt ärgerlich. Man soll sich an alles halten, aber am Ende telefoniert man ewig rum, bekommt oft wenig/bis keine Infos, bin den Städten so dankbar, die da schon ready sind und bisher wirklich extrem freundlich.

 

Speziell in Dresden bekommt man leider garnix ausser einer netten Auskunft. In diesem speziellen Falle haben wir es so gemacht, dass uns die Dame vom Gesundheitsamt per Mail den Anmeldeversuch bestätigt hat. Um auf der sicheren Seite zu sein ging an das Ordnungsamt ein Anmeldeversuch per Einschreiben mit Rückschein, denn vom Ordnungsamt kam noch nicht mal eine Antwortmail :-(((

Analoges konsequentes Verweigern , da ist man sich in Sachsen einig, ebenfalls in Leipzig. Aber auch da ist man im Gesundheitsamt kooperativ, aber relativ unwissend, aber hoffnungsfroh nach der Merkel Devise "Wir schaffen das" irgendwann.

 

In Rheinland-Pfalz ist es zum Teil noch chaotischer ...

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Das ist natürlich eine gute Idee mit dem Einschreiben, wobei man den Inhalt des Schreibens theoretisch damit ja nicht nachweisen kann....schickt man das dann an die allgemeine Anschrift, da man ja keinen Ansprechpartner hat.....da ist die Frage - will man, dass das jemand an der Post Info öffnet, oder möchte man nicht eher, dass das direkt in die richtigen Hände nur kommt (und nicht durch die ganze Hauspost wandert). Ist nicht böse gemeint, nur stehen ja teils noch nicht mal die Ansprechpartner/an wen man es genau adressiert auf den Seiten drauf....

 

Sehe gerade aktuell auf der zb. Hamburg Seite, dass man weiterhin noch nicht persönlich hin kann, jetzt aber anrufen (statt Email - was davor noch galt :denke:) kann:

 

Wo melde ich mich an?

Wenn Sie vorwiegend in Hamburg tätig sein wollen, müssen Sie sich in Hamburg anmelden.

Der Betrieb der Anmeldestelle wird stufenweise aufgenommen. Möglich ist derzeit die telefonische Anmeldung für die persönliche Vorsprache sowie bei Bedarf eine telefonische fachkundige Informationsvermittlung.

Eine persönliche Vorsprache ist noch nicht möglich.

Die Telefonnummer für Terminvergabe und Informationsvermittlung lautet: 040 428 11-1466

Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten: Mo. 13-17 Uhr, Di. 13-17 Uhr, Do. 10-12 Uhr und 13-16 Uhr

Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung auch an, in welcher Sprache Sie beraten werden möchten.

Bearbeitet von PLE-Agency
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Der Brief wurde mit einer Zeugin (gelesen) verschlossen und an das Ordnungsamt ohne Abteilung zu nennen, denn die gibt es ja wohl nicht. Bin kein Anwalt, aber das Bemühen um eine Anmeldung mit dem Rückschein sollte als Beweis genügen.

Wer schreibt schon freiwillig an das Ordnungsamt :clown:

Wenn so ein Schreiben im allgemeinen Posteingang landet, wird es gewöhnlich erst mal mit Eingangsstempel versehen und ist so bürokratisch gesehen vorhanden und wandert dann vermutlich von Zimmer zu Zimmer *gg ... Ei gugg emol

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:41 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:38 Uhr ----------

 

D

Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung auch an, in welcher Sprache Sie beraten werden möchten.

 

Schwäbisch :lach:

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Oder man geht persönlich vorbei und macht ein Selfie von sich - der Anmeldung ....und der Abgabe :clown:, Spaß beiseite, ich hätte als Dame meine Bedenken, allgemein ans Ordnungsamt zu schreiben, mit der Gefahr, dass es die studentische Aushilfskraft liest (Beispiel, nix gegen Studenten natürlich) - anstatt jemand, der eher zuständig wäre.

 

Schon komisch das ein Pflichttermin ab 1.7. steht, es aber viele Städte/Bundesländer nicht bereits umsetzen können, die Damen es aber eigentlich müssen, logisch ist das ja alles nicht, aber das wussten wir ja schon vorher....

Bearbeitet von PLE-Agency
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Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Lachen.

Ein Verfassungsrechtler meint, dass eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen Ungleichbehandlung im föderalistischen System evtl.erfolgversprechender wäre als die von Dona Carmen ....

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:54 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:50 Uhr ----------

 

 

Schon komisch das ein Pflichttermin ab 1.7. steht, es aber viele Städte/Bundesländer nicht bereits umsetzen können, die Damen es aber eigentlich müssen, logisch ist das ja alles nicht, aber das wussten wir ja schon vorher....

 

Nicht ganz ernst gemeinte Verschwörungstheorie: Das Gesetz wird gezielt torpediert und ab 2018 als unwirksam erklärt, Schuld sind natürlich die Damen und Agenturen, und es wird durch das schwedische Modell ersetzt.

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Man kann nicht als Prostituierte tätig sein, wenn man im Sperrbezirk wohnt?

 

Doch, aber man kann im Sperrbezirk weder werkeln noch anmelden.

 

Baden-Württemberg richtet Beratungs- und Anmeldestellen nur in folgenden Landkreisen ein. Wo die dann genau sein werden, weiss noch kein Mensch ...

 

Regierungsbezirk Stuttgart:

Stadtkreis (SKR) Stuttgart, SKR Heilbronn, Landkreis Böblingen, Landkreis Esslingen, Landkreis Göppingen, Landkreis Heidenheim, Landkreis Ludwigsburg, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Landkreis Schwäbisch Hall

Regierungsbezirk Tübingen:

SKR Ulm, Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg, Landkreis Reutlingen, Landkreis Tübingen,

Regierungsbezirk Karlsruhe:

SKR Baden-Baden, SKR Karlsruhe, SKR Heidelberg, SKR Mannheim, SKR Pforzheim, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt, Rhein-Neckar-Kreis

Regierungsbezirk Freiburg:

SKR Freiburg im Breisgau, Landkreis Konstanz, Ortenaukreis, Schwarzwald-Baar-Kreis

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Ok, nehmen wir mal an - dass sich bei PLE eine Dame aus Dresden bewirbt, vor dem 1.7. nicht als Escort aktiv gewesen, sie möchte aber natürlich nicht erst 2018 anfangen und kann ja nichts für die Behörden, wenn die es noch nicht ausstellen (können). Was tut die Dame/ich als Agentur da genau? Bekommt man in Dresden wenigstens eine vorübergehende Bescheinigung (wie zb. in Köln), oder darf man einfach loslegen - weil man ja noch nicht zum registrieren kann und bekommt man da was per Mail schriftlich im Sinne von: Frau X - sie können schon vor der Registrierung beginnen und müssen dann Januar 2018 direkt kommen...?

 

Oder muss die Dame, die nach dem 1.7. neu im Escort war jetzt warten bis sie daten darf? Und die Agentur somit natürlich auch - bis sie die Dame listet?

 

Nehmen wir mal an, ich hab vorher schon die Kontrolle (zb. bezüglich Erlaubnispflicht) - sie fragen mich also: ..wo sind die Alias Scheine der Damen: hier.....da fehlt aber ja der Alias Schein von Frau X aus Dresden....bekomm ich dann ne Strafzahlung - obwohl es ja bisher gar nicht möglich war für die Dame, mir den zu zeigen....durfte ich sie bereits vermitteln?

 

Bisher hatte ich den Fall toi toi nicht, dass eine Dame neu im Escort ist mit der Kombi - dass die Stadt sagt: läuft noch gar nix. Aber wie gesagt, kann ja theoretisch noch kommen. Wie geht man da vor. Denn der Herr aus Mainz sagte zb. schriftlich kann/darf er mir/Dame da nix geben....gut, die Dame passte dann doch nicht zum Team, aber wenn eine Dame mal passt und es wäre genauso, was tun....

 

Bevor manche sagen: Ach Alina merkt schon keiner....bis die kontrollieren hat die ihren Schein....weiß mans :zwinker:...von daher bin ich gern auf der sicheren Seite.:blume3:

 

 

Man kann den deutschen Behörden ja viel Schlechtes nachsagen, aber derart unfair werden sie wohl nicht agieren, dass sie auf der einen Seite die Anmeldung nicht möglich machen und dann auf der anderen Seite Kontrollen losschicken. Da wäre doch Ärger vorprogrammiert und den scheuen auch Ämter. Und dann wäre es auch ein Wunder, wenn die Kontrollkapazitäten zum Januar 2018 hochgefahren sind. Selbst wenn dem so wäre, dann werden diese Kontrollen doch zunächst schon aus Aufwand/Nutzen Überlegungen auf die grossen Bordelle und Clubs konzentriert.

 

Da wirst du natürlich sagen, schön und gut aber für den Fall der Fälle wird dann doch für mich ein Bußgeld fällig (max 10.000€). Aber auch da haben die Behörden Ermessungsspielraum. Es ist ganz sicher sehr viel schwerwiegender, wenn du eine 17 jährige oder offensichtlich unter Zwang stehende Dame vermittelst, als wenn du eben eine Dame vermittelst, die aufgrund der Schwierigkeiten der Ämter noch nicht in der Lage war sich anzumelden. Ich denke, dass dir dann eine Frist gesetzt wird, bis wann du die Anmeldung nachweisen musst.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Die Dame muss ebenso ein Bußgeld bezahlen, nicht nur die Agentur. (so meine Info mehrerer Städte/Kreise). Aber sicherlich nur dort, wo es möglich war schon mit dem Schein + wenn sie nach dem 1.7. angefangen hat.

 

Darum ärgert es mich ja auch so, wenn Agenturen den Damen bis heute teils erzählen, das betrifft Escort nicht. Denn dann hängen sie mit drin im Ärger (neue Damen). Ich vermute auch, dass man erst nur abgemahnt werden würde (beide), aber ansich ist es ja gut immer aktuell informiert zu sein und natürlich war das jetzt ein Beispiel, was sehr weit weg ist - also dass man Ärger für etwas bekommt, was man selbst nicht zu verschulden hat.

 

Die Kontrolle wird aber bei Agenturen ja von der Stadt sein, wo der Agenturstandort ist und da müsste man dann halt erklären, dass es in manchen Gebieten noch nicht möglich war, darüber wäre es aber schön einen schriftlichen Nachweis zu haben: das man es versucht hat. Und das bekommt man leider nicht. Wie mein Beispiel mit Hamburg, man sollte bis vor kurzem da eine Email hinsenden und das war dann quasi die Meldung (vorerst). Aber schöner wäre schon, dann auch eine kurze Rückmeldung zu haben, im Sinne von: ist angekommen ;). Natürlich werden sie dort so viele Mails bekommen haben (Hamburg hat ja sehr viele Damen aus Clubs, Bordellen, Escort usw.) - dass ein persönliches Antworten schwierig wird, aber ein Auto Replay dazu wäre ja möglich gewesen zB.

 

Aktuell betrifft mein Beispiel mit Dresden - wo ja scheinbar noch gar nichts geht...(so wie auch in vielen Teilen in Rheinland-Pfalz) meine Agentur nicht, da ich keine Dame aus Dresden etc. gelistet habe und die Damen - die von Städten kommen, wo es noch nicht geht, waren schon im Escort und haben eh noch etwas Zeit. Und da die meisten Damen bei mir aus NRW sind, wo es in vielen Städten schon unkompliziert funktioniert, haben die meisten den Alias Schein bereits.

 

Nur meine Hauptfrage ist: Dürfen neue Damen nun schon anfangen mit Escort, wenn die Anmeldung noch nicht möglich ist - oder müssen sie warten....klingt erstmal einfach - im Sinne von: klar dürfen sie, kann ja nicht angehen, dass sie warten müssen, wenn Behörden noch nicht so weit sind...aber in anderen Gewerbebereichen muss man auch oft warten, bis man Termin X hat, bevor es losgehen kann.

 

Weiß da also jemand konkretes? Wie da die Rechtslage ist?

 

Es geht mir einfach darum, auch wenn die Dame selbst verantwortlich ist für diese Gänge, dass ich soweit ich kann - helfen/informieren kann.

Bearbeitet von PLE-Agency
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Nur meine Hauptfrage ist: Dürfen neue Damen nun schon anfangen mit Escort, wenn die Anmeldung noch nicht möglich ist - oder müssen sie warten....klingt erstmal einfach - im Sinne von: klar dürfen sie, kann ja nicht angehen, dass sie warten müssen, wenn Behörden noch nicht so weit sind...aber in anderen Gewerbebereichen muss man auch oft warten, bis man Termin X hat, bevor es losgehen kann.

 

Weiß da also jemand konkretes? Wie da die Rechtslage ist?

 

Es geht mir einfach darum, auch wenn die Dame selbst verantwortlich ist für diese Gänge, dass ich soweit ich kann - helfen/informieren kann.

 

Auf 100% sicherer Basis kann meiner Meinung nach eine Dame nur arbeiten, wenn sie sich in einem Bundesland oder Stadt anmeldet, wo es Klarheit gibt und dann alle Bundesländer als möglichen Arbeitsort angibt. Dann könnte sie überall arbeiten, ausser in Baden-Württemberg, die einen Sonderweg gehen ...

Wie Wulf vermutlich richtig bemerkt, wird der Verfolgungs- und der Kontrolldruck anfangs nicht sehr gross sein. Aber darauf verlassen kann sich niemand. Wenn jetzt z.B. eine Dame aus Dresden, gelistet bei einer NRW Agentur in München (schon bisher hoher Kontrolldruck) arbeitet geht es schon sehr weit in den Graubereich, wenn nicht sogar in die Illegalität.

Zur Erinnerung: Lt. Gesetz steht jeder SexworkerIin innerhalb 5 Arbeitstagen der Ausweis zu!!! Sollte vielleicht mal eine Dame ihren Rechtsanspruch auf den Ausweis einklagen.

 

Mal kurz weg vom Escort: Eine Dame aus Dresden wird z.B. in keinem Bordell der schon aufgestellten Städte arbeiten können, weil kein Bordellbetreiber ohne Ausweis arbeiten lassen darf ohne seine Lizenz zu riskieren. Das ist für die Dame praktisch ein Berufsverbot, denn sie lebt vom in dieser Sparte üblichen örtlichen Rotationsprinzip.

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Ich sehe die Zeit bis zum 31.12.2017 als völlig unproblematisch. Wer will denn wie kontrollieren, ob eine Dame schon vor dem 1.7.2017 in irgendeiner Form als Sexarbeiterin tätig war oder nicht? Und dann ist es ja nicht nur der Rechtsanspruch auf den Ausweis. Das ginge dann noch weiter mit Schadenersatzforderungen für den Verdienstausfall. Wenn eine Stadt nachweislich auch nach dem 1.1.2018 nicht in der Lage ist, Anmeldebescheinigungen auszustellen und die Gesundheitsberatung durchzuführen, wird sie schon wegen möglicher Schadenersatzforderungen keine Bussgeldforderungen erheben, denke ich.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Na ja, ich weiß ja nicht wie die es in anderen Städten machen, aber als wir im Oktober unserer Anzeigepflicht nachgekommen sind, lag ein kleiner Ordner auf dem Tisch, wo ich sehen konnte das ein Screenshot von unserer Damen Übersichts-Seite drin war.

 

Wir für unseren Teil halten uns an die Auflagen und listen Damen die vor dem 1.7 noch nicht als Escort tätig waren auch nicht, erst wenn sie Registriert sind wird gelistet. Hätten wir aber auch so nicht gemacht, auch wenn ich es bei der Behörde nicht gesehen hätte...ich habe von Natur aus Angst verbotene Dinge zu tun :verstecken:

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Na ja, ich weiß ja nicht wie die es in anderen Städten machen, aber als wir im Oktober unserer Anzeigepflicht nachgekommen sind, lag ein kleiner Ordner auf dem Tisch, wo ich sehen konnte das ein Screenshot von unserer Damen Übersichts-Seite drin war.

 

Wir für unseren Teil halten uns an die Auflagen und listen Damen die vor dem 1.7 noch nicht als Escort tätig waren auch nicht, erst wenn sie Registriert sind wird gelistet. Hätten wir aber auch so nicht gemacht, auch wenn ich es bei der Behörde nicht gesehen hätte...ich habe von Natur aus Angst verbotene Dinge zu tun :verstecken:

 

Da frage ich mich zb. (ich meine nicht Dich Silvia, ich frage mich das allgemein/alle) was ist mit Damen, die zwar schon vorher beim Casting waren/Vertrag unterschrieben, aber erst Monate später ihr Shooting hatten oder aus beruflichen/privaten Gründen nicht sofort gelistet werden konnten. Die wären ja auch noch nicht drauf - obwohl der Vertrag schon bestand....das kommt ja durchaus mal vor sowas. Da wäre es ja schon gemein, wenn wir Agenturen/Dame dafür dann Ärger bekommen.

 

Hatte zB (ich weiß da gab es das Gesetz noch nicht, aber das wird es ja trotzdem auch 2017 geben) mal 2016 eine Dame, die hatte im März den Vertrag unterschrieben, dann familiär einen Trauerfall....hat dann beim Wunschfotograf erst wieder im Juli neuen Termin bekommen und war dann erst im August auf der Homepage zu sehen. Hätte es das Gesetz also schon zum 1.7.2016 gegeben, hätte der Vertragsabschluss gegolten, oder erst die Listung auf der Homepage, oder gar erst das erste Date...

 

Was ist gemeint mit aktiv vor Datum 1.7.2017

 

= aktiv vorab = vorab Vertrag vorher unterschrieben

= aktiv vorab = vorab auf der Homepage online/zu sehen gewesen,

= aktiv vorab = erst ab der erster Buchung.

 

Weiß das hier jemand konkret? Geht nicht ums betuppen, ich meine jetzt wirklich sowas wie in meinem Fall 2016 mit der Dame, da war das Gesetz ja eh noch nicht, aber was, wenn das 2017 so gewesen wäre....und das wird ja durchaus auch vorkommen...

 

Heißt es dann: ja Pech sie war aber vor 1.7. nicht auf der Homepage zu sehen :schuechtern::zanken:?

 

Aber insgesamt sehe ich es wie Silvia, lieber alles korrekt machen und ruhig schlafen, als Sorge haben, nur wenn die Dame sich noch nicht anmelden kann - wie am Beispiel Dresden, warum soll sie dann nicht anfangen dürfen, sie kann ja nix dafür....und könnte ja wirklich das einklagen theoretisch.

 

Im Escort gehts ja wirklich noch, aber was ist bei den Clubdamen - die jetzt gerade in Dresden 5 Tage zb. arbeiten möchten (dann weiter nach NRW wechseln zb.) - die dürften ja dann in Dresden gar nicht anfangen, wenn es ohne Schein nicht geht und auch in den meisten Städten in NRW wartet man schon einige Tage/teils Wochen auf einen Termin....also so ganz rund ist das nicht....:putzen:

 

PS: und was ist mit Damen, die im Secret Bereich sind, manche Seiten haben ja sowas....da wirds schwer mit dem Screenshot oder bucht die Behörde dann 2-3x dort, bis sie das Passwort erhält - das bitte mit einem :clown: zu verstehen...

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Was ist gemeint mit aktiv vor Datum 1.7.2017

 

= aktiv vorab = vorab Vertrag vorher unterschrieben

= aktiv vorab = vorab auf der Homepage online/zu sehen gewesen,

= aktiv vorab = erst ab der erster Buchung.

 

 

Die Übergangsregelung bis 1.1.18 gilt definitiv für ALLE die (Amtsdeutsch) die vor dem 1.7. der Prostitution nachgegangen sind. Das gilt auch für die Hausfrau, die neugierdehalber am Strassenstrich für 20€ einen Blowjob "vollzogen" hat.

 

Wenn sie dies der Agentur glaubhaft schriftlich versichert ist alles in Butter ...

Ihr Risiko: Sie muss evtl für 20€ Steuern nachzahlen ;-)

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:02 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:59 Uhr ----------

 

 

PS: und was ist mit Damen, die im Secret Bereich sind, manche Seiten haben ja sowas....da wirds schwer mit dem Screenshot oder bucht die Behörde dann 2-3x dort, bis sie das Passwort erhält - das bitte mit einem :clown: zu verstehen...

 

Amorette hat (leider ... ich sah die Bilder immer gerne) inzwischen nur noch einen Secret-Bereich

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Die Übergangsregelung bis 1.1.18 gilt definitiv für ALLE die (Amtsdeutsch) die vor dem 1.7. der Prostitution nachgegangen sind. Das gilt auch für die Hausfrau, die neugierdehalber am Strassenstrich für 20€ einen Blowjob "vollzogen" hat.

 

Wenn sie dies der Agentur glaubhaft schriftlich versichert ist alles in Butter ...

Ihr Risiko: Sie muss evtl für 20€ Steuern nachzahlen ;-)

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:02 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:59 Uhr ----------

 

 

Amorette hat (leider ... ich sah die Bilder immer gerne) inzwischen nur noch einen Secret-Bereich

 

Also reicht es nicht, dass eine Dame den Vertrag bereits vorher unterschrieben hat + evtl. sogar schon online war, die Übergangsregelung gilt nur dann - wenn sie die erste stattgefundene Buchung bereits vor dem 1.7.2017 hatte? Hab keinen Fall der aktuell so liegt (nur das von 2016), aber mich hat zb. mal eine Dame darauf angesprochen - dass sie zwar vor dem 1.7.2017 bei einer Agentur in NRW Vertrag unterschrieben hat - aber dann Shooting erst nach dem 1.7. und erstes Date auch nach dem 1.7. (deutlich danach) und ihr wurde gesagt: dann muss sie erst zum 31.12. da ja das Vertragsdatum zählt. Ich hatte dann kein Casting mit ihr, weil sie doch erstmal nur eine Agentur möchte und dadurch blieb die Frage offen, aber ich hätte tatsächlich auch gedacht: vor dem 1.7. unterschrieben (sofern nicht gefälschtes Datum/zurückgesetzt) = sie hat Zeit bis 31.12. aber falsch gedacht und sie hätte sofort hin gemusst, da Date nach 1.7. war, richtig verstanden?

 

Mann oh Mann da muss man ja fast Jura studieren..:schuechtern:....

Bearbeitet von PLE-Agency
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Die Übergangsregelung bis 1.1.18 gilt definitiv für ALLE die (Amtsdeutsch) die vor dem 1.7. der Prostitution nachgegangen sind. Das gilt auch für die Hausfrau, die neugierdehalber am Strassenstrich für 20€ einen Blowjob "vollzogen" hat.

 

Wenn sie dies der Agentur glaubhaft schriftlich versichert ist alles in Butter ...

Ihr Risiko: Sie muss evtl für 20€ Steuern nachzahlen ;-)[

 

Genau so ist das und das kann niemand, wie ich schon gesagt habe, kontrollieren....

 

Der Screenshot der Damen sagt da gar nichts aus....höchstens, dass der Sachbearbeiter vielleicht eine Buchung vornehmen wollte...:lach:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Aber Secret Bereich hin oder her ... kommt anhand der gestellten Rechnungen nicht trotzdem raus wer wann vermittelt wurde ?! Oder hat das Ordnungsamt kein Recht Rechnungen einzusehen? Da müsste man ja sonst gleich doppelt illegal (was ich aber schon über Damen von einigen anderen Agenturen rausgehört habe) agieren :verstecken:

 

Ja klar - nicht nur anhand der Rechnungen, man muss ja auch seit 1.7. ein Buch führen - wo am gleichen Tag das Treffen eingetragen werden muss mit Alias der Dame, wie lange, Verdienst etc. - das kann ja auch geprüft werden.

 

Ob das Ordnungsamt auch Rechnungen einsehen darf, weiß ich nicht, soweit ich das bisher weiß nur das Buch. Aber das Finanzamt darf zb. bei Prüfungen die einsehen, da gibt es also schon Möglichkeiten.

 

Secret Bereiche gab es ja auch vor dem neuen Gesetz teilweise schon, glaub nicht, dass das deshalb ist, da man ja wie gesagt dadurch nix umgehen kann.

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Also reicht es nicht, dass eine Dame den Vertrag bereits vorher unterschrieben hat + evtl. sogar schon online war, die Übergangsregelung gilt nur dann - wenn sie die erste stattgefundene Buchung bereits vor dem 1.7.2017 hatte? Hab keinen Fall der so liegt, aber mich hat zb. mal eine Dame darauf angesprochen - dass sie zwar vor dem 1.7.2017 bei einer Agentur in NRW Vertrag unterschrieben hat - aber dann Shooting erst nach dem 1.7. und erstes Date auch nach dem 1.7. (deutlich danach) und ihr wurde gesagt: dann muss sie erst zum 31.12. da ja das Vertragsdatum zählt. Ich hatte dann kein Casting mit ihr, weil sie doch erstmal nur eine Agentur möchte und dadurch blieb die Frage offen, aber ich hätte tatsächlich auch gedacht: vor dem 1.7. unterschrieben (sofern nicht gefälschtes Datum/zurückgesetzt) = sie hat Zeit bis 31.12. aber falsch gedacht und sie hätte sofort hin gemusst, da Date nach 1.7. war, richtig verstanden?

 

Mann oh Mann da muss man ja fast Jura studieren..:schuechtern:....

 

Nö nicht kompliziert: Die Frau, für die die Übergangsregelung gilt muss ganz einfach vor dem 1.7. für Geld oder ein "Geschenk" gevoegelt haben und zwar unabhängig davon ob sie bei dir oder einer anderen Agentur gelistet, vertragt oder geshootet wurde.

 

Mädelz macht euch doch das Leben nicht schwerer als es das Gesetz verlangt ...

 

In 38 Tagen ist die Übergangsregelung eh Vergangenheit und es interessiert sich rückwirkend kein Mensch mehr dafür.

 

Bei dem Chaos und der Verwirrung und Unwillen der Behörden wird die inoffizielle Übergangsregelung sicher noch bis Mitte 2018 gelten.

 

Wenn die Behörden noch nicht mal in der Lage sind bundesweit einheitlich wg. fehlendem Fachpersonal bei der Anmeldung einheitlich zu reagieren, wird die Kontrolle für Escorts noch länger dauern.

 

Wie Wulf (ich tu mir mit dem Namen/Nick immer noch schwer) richtig bemerkt hat, werden die Kontrollorgane erst mal bei den Bordellen und Clubs üben.

 

Ein vorauseilender Gehorsam ist also noch nicht nötig :clown:

 

Persönliche Anmerkung: Das Gesetz ist ein Schuss in den Ofen und die ganzen Versprechungen der Gesetzgeber sind Makulatur.

Datenschutz? kann man vergessen ...

Rechtssicherheit? vergessen

Umsetzung? fraglich und regonial unterschiedlich

 

Bei vielen persönlichen Gesprächen mit Ordnungsämtern und Gesundheitsämtern stelle ich fest, dass die betroffenen SachbearbeiterInnen das genauso sehen und sich vom Gesetzgeber im Stich gelassen fühlen ...

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Also reicht es nicht, dass eine Dame den Vertrag bereits vorher unterschrieben hat + evtl. sogar schon online war, die Übergangsregelung gilt nur dann - wenn sie die erste stattgefundene Buchung bereits vor dem 1.7.2017 hatte? Hab keinen Fall der aktuell so liegt (nur das von 2016), aber mich hat zb. mal eine Dame darauf angesprochen - dass sie zwar vor dem 1.7.2017 bei einer Agentur in NRW Vertrag unterschrieben hat - aber dann Shooting erst nach dem 1.7. und erstes Date auch nach dem 1.7. (deutlich danach) und ihr wurde gesagt: dann muss sie erst zum 31.12. da ja das Vertragsdatum zählt. Ich hatte dann kein Casting mit ihr, weil sie doch erstmal nur eine Agentur möchte und dadurch blieb die Frage offen, aber ich hätte tatsächlich auch gedacht: vor dem 1.7. unterschrieben (sofern nicht gefälschtes Datum/zurückgesetzt) = sie hat Zeit bis 31.12. aber falsch gedacht und sie hätte sofort hin gemusst, da Date nach 1.7. war, richtig verstanden?

 

Mann oh Mann da muss man ja fast Jura studieren..:schuechtern:....

 

Du solltest Juristin werden....die sind nämlich in der Lage, die einfachsten Sachverhalte unendlich zu verkomplizieren....:smile:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Ich persönlich hatte so einen Fall nicht, entweder die Damen hatten eh schon den Alias Schein (die ganz neu im Escort waren) oder waren vorher schon aktiv. Viele haben trotz Übergangsregelung/noch Zeit auch schon den Schein geholt - da man sicher ab Dezember schwerer schnelle Termine bekommt. Aber die Frage der Dame machte mich halt auch unsicher, da ich es nicht sicher wusste.

 

Geschenk gilt auch? Das muss man je nach Summe ja gar nicht versteuern, zählt das trotzdem :lach::clown: - sagen wir mal Dame hat mit einem Herrn für eine Michael Kors Tasche Erotik ausgetauscht, die liegt ja vom Wert vermutlich unter der Summe, ab der man Geschenke versteuern muss....oder? Also nur ein Date und eine Michael Kors Tasche...

 

So, jetzt hab ich genug was wäre wenn Fälle veröffentlicht, da könnte man ja schon fast ne TV Sendung draus machen :clown:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:52 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:51 Uhr ----------

 

Du solltest Juristin werden....die sind nämlich in der Lage, die einfachsten Sachverhalte unendlich zu verkomplizieren....:smile:

 

:lach::blinken: so ein bisschen macht mir das manchmal aber auch Spaß :schuechtern:

 

Ich mag Juristen meist sehr gern - evtl. deshalb :denke:

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