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Bordelle müssen Mehrwertsteuer der Umsätze der Damen abführen


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http://www.ksta.de/koeln/pascha-gruender-hermann-mueller-wegen-steuerhinterziehung-verurteilt-28356546

 

 

Pascha-Gründer Hermann Müller wegen Steuerhinterziehung verurteilt

 

"Müller und sein Betriebsleiter sind vom Landgericht ausschließlich wegen hinterzogener Umsatzsteuer verurteilt worden. Erstmals hat damit ein deutsches Strafgericht festgestellt, dass Bordelle von den Einnahmen der bei ihnen tätigen Prostituierten Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen müssen – auch wenn die Frauen freiberuflich arbeiten und und aus ihren Einnahmen dem Betreiber Zimmermiete zahlen." – Quelle: http://www.ksta.de/28356546 ©2017

 

Vor 2 Jahren wurde ich noch belächelt, als ich mir genau um diese Thematik Gedanken gemacht habe und geraten den Steuerberater zu wechseln...

Was hätte es für Folgen wenn sich dieses Modell jetzt auch bei Escortagenturen durchsetzen würde?

Davon abgesehen, dass viele Agenturen wegen den erheblichen Nachzahlungen dann schließen müssten, würde meiner Meinung nach diese Regelung hauptsächlich auf dem Rücken der doch so schützenswerten Damen ausgetragen werden - ein Widerspruch zum neuen Prostituiertenschutzgesetz.

 

* Damit das Modell einer Escortagentur überhaupt noch Sinn bzw. Profit abwerfen würde, müsste die Agenturprovision zumindest bei den kleinunternehmerisch tätigen Damen um ein Vielfaches erhöht werden

 

* Stammkundenrabatte würde es entweder nicht mehr geben oder das komplette Honorar betreffen müssen - also auch den Anteil der Dame (warum sollte eine Dame weniger Honorar erhalten bei einem Kunden den sie nicht kennt, nur weil es ein Stammkunde der Agentur ist ?!)- weil die Agentur ansonsten unter Umständen sogar Minus macht

 

* Pauschalprovisionen wie ich es bei längeren Urlaubsbuchungen handhabe, dürfte es auch nicht mehr geben, aus dem o.g. Grund

 

* Ich übernehme manchmal Reisekosten für die Damen, falls der Kunde diese nicht gezahlt hat, das wäre dann auch schnell eine Nullnummer

 

* Buchführerisch müssten mir dann ja die Damen Rechnungen stelle, die ich als Ausgaben angebe. Da ich monatlich ja Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben habe, würde das eine gewisse Disziplin und fristgerechte Rechnungsstellung von den Damen voraussetzen, die ich ehrlich gesagt für schwer umsetzbar halte...und die Rechnungen für die Damen schreiben kann ich ja auch nicht, weil mir die Rechnungsnummer unbekannt ist, da ich ja davon ausgehen muss, dass die Damen noch andere Jobs über ihr Gewerbe versteuern.

 

Alles in allem wäre diese Grundlage zusammen mit dem neuen Gesetz so kompliziert und würde einem in der Praxis so viel Steine in den Weg legen, dass ich nicht weiß ob das Modell Escortagentur dann überhaupt noch Sinn machen / bzw. genügende Profit abwerfen würde.

 

Wie seht ihr das ?

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Das ist meiner Meinung nach politisch so gewollt. Das Al Capone Prinzip: "Kriegen wir Euch nicht mit dem Recht, kriegen wir Euch mit der Steuer. Der Hermann Müller Prozess ist der langerwartete "Musterprozess" das Ergebnis bisher ein Freibrief unverständliche Sonderregelungen für/gegen das Prostitutionsgewerbe einzuführen und durchzusetzen.

Ich werde mit meinem Pessimismus auch in diesem Punkt insb. hier seit Jahren belächelt und ausgelacht.

Kurz nach dem Prozess die Razzia in Köln mit Durchsuchungsbefehl für alle Zimmer der Frauen im Pascha in Köln ist sicher kein Zufall. Da will man Fakten schaffen z.B. was verdienen die dort tätigen Frauen um dann in anderen Fällen die Steuer schätzen zu können.

Die Folge wird sein dass die betroffenen Betreiber noch höhere Kosten weitergeben (müssen). Darunter leiden wieder die arbeitenden Frauen, denen dann noch weniger bleibt.

Primär geht es um die Abschaffung der Prostitution in allen Bereichen, nach dem nordischen Modell wie es sich Solwodi, EMMA etc. vorstellen. Diese Antiprotistutionslobby, übrigens gut finanziert, wird das befürchte ich mittelfristig durchsetzen.

Das Agentursystem wie bisher praktiziert ist für mich (leider) ein Auslaufmodell und macht auch keinen richtigen Spass mehr ...

Diese Hatz, in Verbindung mit dem sogenannten ProstSchG ist ein Flashback in die Zeit vor 2001 und wird einen grossen Teil der Prostituierten wieder in die Illegalität treiben und schutzlos stellen. Polizeiberichte und Statistiken aus Schweden beweisen dies hinlänglich.

Bleiben zwei vage Hoffnungen:

1. Dass Hermann Müller die Revision gewinnt

2. Dass der Verfassungsbeschwerde unter DC stattgegeben wird

 

P.S.: Sollte sich das "Pascha" Steuermodell durchsetzen, wäre die konsequente Folge, dass die betroffenen Sexworker*innen nicht mehr selbstständig tätig sind. Somit müssten dann auch noch rückwirkend Lohnsteuer und Sozialabgaben abgeführt werden

Bearbeitet von Spring
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Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Was hätte es für Folgen wenn sich dieses Modell jetzt auch bei Escortagenturen durchsetzen würde?

Davon abgesehen, dass viele Agenturen wegen den erheblichen Nachzahlungen dann schließen müssten, ...

 

Soweit ich weiss, ich das doch schon der Fall. Zumindest weiss ich es von einer Frankfurter Agentur, die da jetzt die Mehrwertsteuer der letzten Jahre nachzahlen musste.

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Bordellbetriebe sind doch mit Escort Vermittlungen in keinster Weise zu vergleichen. Zumal das Thema Mehrwert Besteuerung von Escort Agenturen bereits vor einigen Jahren verhandelt wurde und auch hier im MC diskutiert wurde. Jede Escort Agentur hat mittlerweile Formulierungen auf ihrer Webseite, die genau diese Gesamt-Mehrwertsteuer Problematik ausschließt.

Und wer hier darauf hinweist, dass dann auch Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen würden, der handelt wider besseres Wissen oder ist schlichtweg uninformiert.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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http://www.anwalt-prostitutionsrecht.de/infos-aktuelles_zurechnung-der-umsaetze-von-sexuellen-dienstleistungen.html

 

Man kann versuchen anhand entsprechender Formulierungen, AGB und Verträge sich davor zu schützen, aber eine Garantie ob es klappt, gibt es nicht.

 

Und wenn der Hermann-Müller-Prozess jetzt als Musterprozess für die Besteuerung angesehen wird...

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http://www.anwalt-prostitutionsrecht.de/infos-aktuelles_zurechnung-der-umsaetze-von-sexuellen-dienstleistungen.html

 

Man kann versuchen anhand entsprechender Formulierungen, AGB und Verträge sich davor zu schützen, aber eine Garantie ob es klappt, gibt es nicht.

 

Und wenn der Hermann-Müller-Prozess jetzt als Musterprozess für die Besteuerung angesehen wird...

 

Man kann es nicht nur "versuchen" sondern sicherstellen.

Und noch einmal: Hermann Müller ist mit einer Escort Agenturleiterin nicht vergleichbar.

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Immer das Gleiche. Da kann jeder wer will einen Laden aufmachen. Ohne kaufmännische Ausbildung und so.

Und dann schreien alle herum, wenn was schief läuft weil sie was falsch gemacht haben. Steuerberater alleine ersetzt das nicht was Unternehmer selbst wissen sollen. Das gilt sogar für uns Independents

 

Ich kann später auch nicht sagen habe ich nicht gewusst. Und wenn was unklar ist, dann muss man sich eben schlau machen. So wie Alina das macht und auch noch für alle Posten tut.

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The 3 F rule:

"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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Gast Unregistriert

Natürlich sind in unserer Welt Escortagenturen mit Bordellbetrieben nicht vergleichbar. Das sieht das Finanzamt aber leider immer wieder anders, es wird in letzter Zeit bereits regelmäßig die Bordellrechtsprechung auf Agenturen übertragen (in Frankfurt waren bislang 5 Agenturen betroffen, es scheint ein Testlauf zu sein und wird mit der Zeit auch in anderen Städten passieren). Und das obwohl die Agenturen nicht nur steuerrechtlich beraten waren, sondern entsprechende Vorkehrungen getroffen hatten und einige sicher kaufmännisch alles andere als unerfahren sind. Bei jeder Agentur hat das Finanzamt gezielt nach "Schwachstellen" im Konzept gescreent. Da kann ein einziges Wort (nicht mal Satz) ausreichen, um das komplette Konzept aus deren Sicht zu kippen.

Interne Regelungen spielen hierbei übrigens keinerlei Rolle!

Und alleine schon die Tatsache, dass die Dame nicht den vollständigen Realnamen des Herren kennt (selbst wenn die Agentur dies ebenfalls nicht kann!), wird notfalls, wenn der nette Beamte nichts anderes findet, als Argument genutzt.

Aber: Man kann ja klagen, wenn man mit der Auffassung des Finanzamts nicht einverstanden ist. Dauert mindestens 2 Jahre und gezahlt werden muss natürlich trotzdem alles vorher...

 

Kleiner fun fact zum Thema Vergleichbarkeit: Im richterlichen Beschluss aus 2013, der den Finanzämter den Weg zu diesem Vorgehen (wenn auch mit immer anderer Argumentation) geebnet hat, wird eine Agentur mit einem Friseursalon verglichen. Und das war ein Richter des Bundesfinanzhofs München...

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In diesem Fall nützt informieren allein leider nichts, weil es bisher noch keine einheitliche Gesetzesgrundlage gibt, wie die Versteuerung der Umsätze zu erfolgen hat. Man kann sich entweder an ein paar Gerichtsurteilen orientieren die evtl. andere Problematiken mit sich bringen ( Angestelltenverhältnis, Sozialabgaben etc.) oder es so wie 99 % Prozent aller anderen Agenturen machen.

Laut des oben zitierten Anwalts gibt es aber keine Garantie, dass es so klappt. Früher hat es funktioniert, jetzt gibt es immer mehr Urteile in die andere Richtung.

Wenn schon im Prostituiertenschutzgesetz Prostitution mit Escort in den gleichen Topf geworfen wird, weiß ich nicht warum das steuerrechtlich anders sein sollte ?!

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In diesem Fall nützt informieren allein leider nichts, weil es bisher noch keine einheitliche Gesetzesgrundlage gibt, wie die Versteuerung der Umsätze zu erfolgen hat. Man kann sich entweder an ein paar Gerichtsurteilen orientieren die evtl. andere Problematiken mit sich bringen ( Angestelltenverhältnis, Sozialabgaben etc.) oder es so wie 99 % Prozent aller anderen Agenturen machen.

Laut des oben zitierten Anwalts gibt es aber keine Garantie, dass es so klappt. Früher hat es funktioniert, jetzt gibt es immer mehr Urteile in die andere Richtung.

Wenn schon im Prostituiertenschutzgesetz Prostitution mit Escort in den gleichen Topf geworfen wird, weiß ich nicht warum das steuerrechtlich anders sein sollte ?!

 

Jetzt lass dich doch nicht verunsichern. Das Urteil zur Escort Agentur datiert aus Januar 2013 und diese Agentur hat Fehler gemacht. Dass diese Fehler heute nicht mehr gemacht werden durch spezifische neue Formulierungen und damit eine Sicherstellung erfolgt, zeigt doch auch die Tatsache, dass es meines Wissens nach in den letzten 5 Jahren keinen weiteren Fall im Bereich Escort gegeben hat. Auch der DAB (dümmster anzunehmender Bucher) erkennt heutzutage, dass eine Agentur NUR eine Vermittlungsleistung erbringt und nicht die Gesamtleistung und damit wohl auch das Finanzamt.

 

Dass hier vereinzelt Öl ins Feuer gegossen wird, ist einer ganz anderen Motivation geschuldet....:zwinker:

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Natürlich sind in unserer Welt Escortagenturen mit Bordellbetrieben nicht vergleichbar. Das sieht das Finanzamt aber leider immer wieder anders, es wird in letzter Zeit bereits regelmäßig die Bordellrechtsprechung auf Agenturen übertragen (in Frankfurt waren bislang 5 Agenturen betroffen, es scheint ein Testlauf zu sein und wird mit der Zeit auch in anderen Städten passieren). Und das obwohl die Agenturen nicht nur steuerrechtlich beraten waren, sondern entsprechende Vorkehrungen getroffen hatten und einige sicher kaufmännisch alles andere als unerfahren sind. Bei jeder Agentur hat das Finanzamt gezielt nach "Schwachstellen" im Konzept gescreent. Da kann ein einziges Wort (nicht mal Satz) ausreichen, um das komplette Konzept aus deren Sicht zu kippen.

Interne Regelungen spielen hierbei übrigens keinerlei Rolle!

Und alleine schon die Tatsache, dass die Dame nicht den vollständigen Realnamen des Herren kennt (selbst wenn die Agentur dies ebenfalls nicht kann!), wird notfalls, wenn der nette Beamte nichts anderes findet, als Argument genutzt.

Aber: Man kann ja klagen, wenn man mit der Auffassung des Finanzamts nicht einverstanden ist. Dauert mindestens 2 Jahre und gezahlt werden muss natürlich trotzdem alles vorher...

 

Kleiner fun fact zum Thema Vergleichbarkeit: Im richterlichen Beschluss aus 2013, der den Finanzämter den Weg zu diesem Vorgehen (wenn auch mit immer anderer Argumentation) geebnet hat, wird eine Agentur mit einem Friseursalon verglichen. Und das war ein Richter des Bundesfinanzhofs München...

 

Lieber Gast!

 

Vielen Dank für den Beitrag, auch wenn er nur vage Andeutungen enthält.

 

Die wesentliche Frage ist doch: Mußten die 5 Escort Agenturen die Gesamt Umsatzsteuer nachentrichten oder nicht? Und wenn ja, warum?

 

Dass auch Escort Agenturen wie jedes andere Unternehmen auch steuerlich auf Herz und Nieren geprüft werden, ist doch völlig in Ordnung. Und ein Forum wie MC wäre doch für Escort Agenturen der richtige Ort, um sich gegenseitig zu informieren! Warum passiert das nicht?

 

Ich sehe in diesen Aktivitäten der Finanzämter auch ein Gutes für die wirklichen Escort Agenturen. Alle Clubs und Bordelle, die ihre Frauen auch mal zu einem Hotel oder LKW fahren, werden wohl steuerrechtlich den Bordellen und damit dem Gesamt Umsatzsteuerverfahren zugerechnet. Und Agenturen, die über eigene Appartments verfügen und Incalls anbieten, sollten darüber auch einmal nachdenken.

 

Vielleicht wird ja so in Zukunft das Gesamt Umsatzsteuerverfahren zum Unterscheidungsmerkmal von wirklichen Escort Agenturen und anderen Betrieben, die den Begriff nur gerne verwenden?

 

Jedenfalls wäre es für Bucher eine grosse Hilfe, wenn in Zukunft auf Webseiten von wirklichen Escort Agenturen zu lesen ist:

 

"Wir sind eine Escort Agentur, die nicht wie Bordellbetriebe nach dem Gesamt Umsatzsteuerverfahren veranlagt wird."

 

Das zunächst als erste grobe Gedanken, die sicherlich weiter verfeinert werden müssen.

Bearbeitet von Wulf

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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In Steuerrecht war ich zwar nie die Leuchte, ha ha aber wir haben an der Uni mal gelernt, wenn es unklar ist, dann geht man mit seinem Steuerbrater zum Finanzamt und sagt, was man machen will. Die müssen einem dann sagen und sogar schriftlich geben, wie sie das gerne versteuert haben täten. Dazu ist das Finanzamt verpflichtet.

 

Warum macht das keiner?? Finanzamtauskunft ist rechtsverbindlicher als Internet. Ich mein ja nur.

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The 3 F rule:

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Wie fraglich das Verfahren vom Rechtsempfinden her ist zeigt folgenden Beispiel das noch nicht mal so selten sein dürfte.

 

Betreiber UND Dienstleisterin sind Umsatzsteuerpflichtig. Gesamttagesumsatz angenommen 1000€

Betreiber muss 159,66 Umsatzsteuer abführen

Dienstleisterin ebenfalls 159,66

 

Das heisst, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer doppelt kassiert ...

 

Jetzt müsste man nur noch dem Fahrer der Dame den Gesamtumsatz zuordnen ...

 

Bei den Überlegungen spielt es jetzt keine Rolle in welchem Ort die Dienstleistung erbracht wird. ob LKW , Appartement, Bordell oder Luxushotel.

 

Dass Highclass-Escort, LKW Escort, Laufhaus, Wohnungsbordell, Club oder Strasse rechtlich und steuerlich NICHT unterschiedlich behandelt werden sollen, sollte uns spätetens seit dem 1.7. klar geworden sein. Es geht nur um die Frage selbstständig oder angestellt ... und das ist reine Auslegungssache bis hin zur Willkür.

 

Man kann davon ausgehen, dass Hermann Müller die besten Anwälte und Steuerberater hat, die man sich vorstellen kann.

Einige Agenturen sind vom Markt verschwunden - gerade wegen der Nachbesteuerung ohne Prozess und Urteil. Welche Agentur steht finanziell schon die Klage durch, wenn die Konten vom Finanzamt eingefroren sind.

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Das mit dem doppelt versteuern verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. Wenn man als Gesamtumsatz (Anteil der Dame + Provision ) bei 1000 € bleibt und davon 700 € der Anteil der Dame sind, 300 € Provision, müsste ich nach dem "Müller-Modell" zwar 159,66 € UST ausweisen, würde aber von dem Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Dame (700 €) wieder 111,76 € zurückbekommen, da sie mir dann ja eine Rechnung schreiben muss, die man als Ausgabe absetzen kann.

Blöd ist es nur bei kleinunternehmerisch tätigen Damen, da würde man alleine auf den159,66 € USt sitzen bleiben.

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Das mit dem doppelt versteuern verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. Wenn man als Gesamtumsatz (Anteil der Dame + Provision ) bei 1000 € bleibt und davon 700 € der Anteil der Dame sind, 300 € Provision, müsste ich nach dem "Müller-Modell" zwar 159,66 € UST ausweisen, würde aber von dem Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Dame (700 €) wieder 111,76 € zurückbekommen, da sie mir dann ja eine Rechnung schreiben muss, die man als Ausgabe absetzen kann.

Blöd ist es nur bei kleinunternehmerisch tätigen Damen, da würde man alleine auf den159,66 € USt sitzen bleiben.

 

Richtig, aber wofür würde sie dir eine Rechnung schreiben? Wenn sie selbstständig ist müsste sie die Rechnung der Dienstleistung an den Kunden stellen ...

Das Müller-Modell geht ja von einem Angestellten-Verhältnis aus.

Das zeigt ja auch auf wie unlogisch das Modell ist.

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Hach ja, das ist wirklich alles kompliziert und absurd :denk:

 

Ich hatte diesen Satz : "Erstmals hat damit ein deutsches Strafgericht festgestellt, dass Bordelle von den Einnahmen der bei ihnen tätigen Prostituierten Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen müssen – auch wenn die Frauen freiberuflich arbeiten und aus ihren Einnahmen dem Betreiber Zimmermiete zahlen."

so verstanden, dass die Agentur die Umsatzsteuer auf den vollen Umsatz zu zahlen hat auch wenn die Damen freiberuflich / selbständig sind. Ob die Damen angestellt oder selbständig sind wäre also egal.

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Gast Unregistriert

Ob eine Agentur nun auf ihrer Website schreibt,wie sie UmSt Veranlagt ist,ist für mich als Kunde irrelevant,da ich als Kunde ja eh in der Regel den Brutto Betrag bezahle.Wie dieser Betrag zu veranlagen ist,ist und wird für mich als Kunde auch nie zu ersehen sein. Mit was man eine Agentur vergleicht ist eher nebensächlich, fakt ist nur das deutsche Steuerrecht. Jeder Unternehmer hat selbst die Pflicht,sich immer auf den aktuellen Stand zu bringen,was das Steuerrecht angeht.Es gibt den Spruch, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Dass das deutsche Steuerrecht komplizert ist, ist unbestreitbar.

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Müller wurde verurteilt, weil das Gericht zur Auffassung gelang, dass die Damen nicht selbstständig, sondern weisungsgebunden waren. http://www.ksta.de/koeln/pascha-gruender-hermann-mueller-wegen-steuerhinterziehung-verurteilt-28356546

 

Es kann sein dass das erstmalig von einem Strafgericht erfolgte, weitere Urteile von Strafgerichten sind in der Tat nicht bekannt.

 

Das Münchener Urteil war vom Finanzgericht München. Weitere Urteile von Finanzgerichtshöfen sind mir nicht bekannt.

Die Frankfurter Agenturen wurden vom Finanzamt als gesamtumsatzsteuerpflichtig eingestuft.

Sie haben wohl nicht dagegen geklagt, oder bezahlt oder die Prozesse sind noch am laufen.

 

Zur Klärung, wäre es gut, wenn eine oder mehrere Agenturen gegen die Einstufung (Gesamtumsatzsteuerpflicht) klagen würden. Bis dahin bleibt ALLES ungewiss.

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Müller wurde verurteilt, weil das Gericht zur Auffassung gelang, dass die Damen nicht selbstständig, sondern weisungsgebunden waren. http://www.ksta.de/koeln/pascha-gruender-hermann-mueller-wegen-steuerhinterziehung-verurteilt-28356546

 

Es kann sein dass das erstmalig von einem Strafgericht erfolgte, weitere Urteile von Strafgerichten sind in der Tat nicht bekannt.

 

Das Münchener Urteil war vom Finanzgericht München. Weitere Urteile von Finanzgerichtshöfen sind mir nicht bekannt.

Die Frankfurter Agenturen wurden vom Finanzamt als gesamtumsatzsteuerpflichtig eingestuft.

Sie haben wohl nicht dagegen geklagt, oder bezahlt oder die Prozesse sind noch am laufen.

 

Zur Klärung, wäre es gut, wenn eine oder mehrere Agenturen gegen die Einstufung (Gesamtumsatzsteuerpflicht) klagen würden. Bis dahin bleibt ALLES ungewiss.

 

Schreib doch einfach: Ich habe keine Ahnung über die Fälle :smile:

 

Seit dem Münchener Urteil von 2013 https://openjur.de/u/600957.html

herrscht Klarheit darüber, wann eine Escort Agentur nach dem Gesamtumsatz versteuert wird und wann nicht. Kompetente Agenturen haben daraufhin ihre Texte und Bedingungen umgestaltet, sodass klar wird, dass nur eine Vermittlungsleistung erbracht wird und damit das Gesamtumsatzverfahren NICHT zur Anwendung kommt...NICHTS ist ungewiss...du kannst deine Nebelkerzen einpacken....:zwinker:

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Wenn das alles so kompliziert ist, warum stellen Agenturen nicht einfach die Leute fest ein? So auf 440 Euro Basis oder so??

Wenn dann was bei den Frauen reinkommt, dann wird ein Bonus bezahlt. Oder als Überstunden oder so. Oder dürfen wir nicht fest eingestellt werden?

The 3 F rule:

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Wenn das alles so kompliziert ist, warum stellen Agenturen nicht einfach die Leute fest ein? So auf 440 Euro Basis oder so??

Wenn dann was bei den Frauen reinkommt, dann wird ein Bonus bezahlt. Oder als Überstunden oder so. Oder dürfen wir nicht fest eingestellt werden?

 

Ich vermisse den Smilie oder war das eine ernst gemeinte Frage?

  • Danke 1

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Ich vermisse den Smilie oder war das eine ernst gemeinte Frage?

 

Nein wieso? Das ist eine durchaus ernstgemeinte Frage. Wir hatten sowas mal in HR Management Seminar im Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeitern vs Festeingestellte.

 

Warum soll das mit Escort nicht gehen? Keine Scheinselbständigkeit und keine Steuerprobleme. Kleines Grundgehalt + Provision gibt es in vielen Geschäften. Dann wären aber alle abgesichert Sogar mit Urlaub und Krankheitsfall.

 

Wenn auf Stundenbasis abgerechnet wird, spielt das doch keine Rolle, wenn mal weniger Dates reinkommen.

 

Oder willst du bei einer festangestellten Escort Frau kein Date machen, weil dir das zu berufsmäßig erscheint und nicht mehr so Hobbyhuren mäßig??

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Nein wieso? Das ist eine durchaus ernstgemeinte Frage. Wir hatten sowas mal in HR Management Seminar im Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeitern vs Festeingestellte.

 

Warum soll das mit Escort nicht gehen? Keine Scheinselbständigkeit und keine Steuerprobleme. Kleines Grundgehalt + Provision gibt es in vielen Geschäften. Dann wären aber alle abgesichert Sogar mit Urlaub und Krankheitsfall.

 

Wenn auf Stundenbasis abgerechnet wird, spielt das doch keine Rolle, wenn mal weniger Dates reinkommen.

 

Oder willst du bei einer festangestellten Escort Frau kein Date machen, weil dir das zu berufsmäßig erscheint und nicht mehr so Hobbyhuren mäßig??

 

Da wirst Du bei d en Agenturen keine offenen Türen einlaufen. Frag doch mal die hier tätigen Inhaber(innen) was die davon halten. Ich zähle mal nur auf (sicherlich nicht vollständig)

 

- Zuschüsse der Agenturen zur SV

- (bezahlten) Urlaubsanspruch

- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

- Arbeitsschutz

- etc.

 

Und was sie an der Uni in irgendwelchen Seminaren erzählen, ist mit Vorsicht zu geniessen. Die Profs sind halt meist reine Theoretiker.

  • Danke 3

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Joseph Pulitzer

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Wenn jemand viel Geld zum verbrennen hat, dann folgt er dem Modell der Festanstellung.

Das hat vor Jahren das Pascha probiert und wieder eingestellt.

Warum:

Es gibt zu Recht bei Prostitution kein Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Die Arbeitnehmerinnen können in diesem Falle kommen und gehen, wann immer sie wollen. Sie können Sex haben, müssen aber nicht. Sie können sich anziehen, wie sie wollen. Prämien und Boni wären klar eine Umgehung der Lohnsteuer also strafbar.

 

Als Agentur hätte man natürlich einen riesen Zulauf an Bewerberinnen, die bei einem angenommenen Stundensatz von 100€ mal in 4h ihre Arbeitszeit im Grossraumbüro der Agentur absitzen würden.

 

Wenn ich mal im Lotto gewinne teste ich das mal aus.

Szenario:

Ich sitze in meinem Grossraumbüro mit 20 ungeschminkten Ladies im Jogginganzug. Keine will sich an Kunden vermitteln lassen und ich krieg auch keinen Sex.

Um 20:00 trudeln noch drei Angestellte ein, die ihre Arbeitszeit leisten wollen. Dann muss ich Überstunden (for nothing) machen.

Achja, drei Angestellte sind im Mutterschaftsurlaub, 5 sind krank gemeldet und drei im Jahresurlaub.

Bearbeitet von Spring

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