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Bordelle müssen Mehrwertsteuer der Umsätze der Damen abführen


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Man kann auch nur Probleme sehen. Wenn man will. Muss man aber nicht.

 

Man kann auch einfach keinerlei Einsicht zeigen. :blinken:

  • Danke 2

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Man kann auch einfach keinerlei Einsicht zeigen. :blinken:

 

Auf wen bezieht sich das ? Alf oder mich? :-))))

 

Die Behauptung das Prämien und Bonus an der Lohnsteuer vorbei gezahlt wird und strafbar ist ist jedenfalls nicht richtig. Wir hatten da sogar in Fibu ein eigenes Konto dafür. Dann kann es nicht illegal sein. ???

  • Danke 1

The 3 F rule:

"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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Müller wurde verurteilt, weil das Gericht zur Auffassung gelang, dass die Damen nicht selbstständig, sondern weisungsgebunden waren. http://www.ksta.de/koeln/pascha-gruender-hermann-mueller-wegen-steuerhinterziehung-verurteilt-28356546

 

So so...die Damen waren weisungsgebunden....

 

.

 

Wenn jemand viel Geld zum verbrennen hat, dann folgt er dem Modell der Festanstellung.

Das hat vor Jahren das Pascha probiert und wieder eingestellt.

Warum:

Es gibt zu Recht bei Prostitution kein Weisungsrecht des Arbeitgebers.

.

 

Ja was denn jetzt....?

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Eine Agentur verdient Geld wenn eine Dame ein Date hatte, nämlich dann bekommt die Agentur von der Dame die Provision.

 

Nun zahlt die Agentur der Dame Monatlich ein festes Gehalt. Aber die Dame hatte in dem Monat kein Date, aus was für Gründen auch immer. Agentur hat somit vom Kunden kein Geld für diese Dame erhalten, aber Agentur muss der Dame trotzdem ihr festgehalt zahlen...plus Steuern und Krankenversicherung.

 

Mh..

 

Interessantes Thema :wie-geil:

  • Danke 1

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Auf wen bezieht sich das ? Alf oder mich? :-))))

 

Die Behauptung das Prämien und Bonus an der Lohnsteuer vorbei gezahlt wird und strafbar ist ist jedenfalls nicht richtig. Wir hatten da sogar in Fibu ein eigenes Konto dafür. Dann kann es nicht illegal sein. ???

 

Mein Fehler!

 

Natürlich sind Prämien und Boni rechtmässig, wenn dafür Lohnsteuer und Sozialabgaben abgeführt werden.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:29 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:25 Uhr ----------

 

Mit der gesparten Umsatzsteuernachzahlung aus unsicherer Rechtslage kann sowas doch leicht bezahlt werden. :-)))))

Scheinselbstständig ist auch keiner mehr. Ich zahle jetzt auch Krankenkasse, Rente und Einkommensteuer. Also egal.

 

Die Umsatzsteuer fällt ja nicht weg!

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Am besten alle SDL`s werden verbeamtet, dann hat sich das Risiko der „Arbeitsauslastung“ eh erledigt, und kontrollieren können sie sich auch noch selbst dabei. Als Behördensitz und Wirkungsstätte bieten sich nützlicherweise die verwaisten Räumlichkeiten von „BER“ an… :prost:

  • Danke 3

Freedom. What else?

Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut. (Perikles)

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Auf wen bezieht sich das ? Alf oder mich? :-))))

 

Die Behauptung das Prämien und Bonus an der Lohnsteuer vorbei gezahlt wird und strafbar ist ist jedenfalls nicht richtig. Wir hatten da sogar in Fibu ein eigenes Konto dafür. Dann kann es nicht illegal sein. ???

 

Das Zitat ist eindeutig. Alf war es nicht. :blinken:

 

Prämien und Boni darf jeder Zahlen. Es müssen galt nur LSt und SV gezahlt werden.

 

Interessant wäre, ob die Agenturen nur zahlen müssen, wenn es Aufträge gibt. So eine Art Aushilfsjob.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Wo ist euere Fantasie???

 

Keiner sagt etwas von 5000 Festgehalt. Brutto. Aber so wie das wer gesagt hat, als Aushilfsjob. Escorts haben meistens einen Hauptberuf und arbeiten sowieso auf Lohnsteuerkarte woanders. Also ein Ausgilfsjob der nach Stunden bezahlt wird. Dann bekommt man als Angestellte bloß Geld, wenn man einen Auftrag hat. Das gibt es doch in vielen Branchen. Oder Autoverkäufer. Niedriges Festgehalt und Provison auf Verkäufe. Natürlich wird das dann auf die Lohnsteuerkarte geschrieben. Was macht das denn für einen Unterschied, ob mir mein Arbeitgeber Lohnsteuer und Krankenkasse gleich abzieht, oder ob ich das am Ende des Jahres selbst versteuern tue als Einkomensteuer. Bloß der Areitgeber zahlt noch Arbeitgeberanteil.

Für die Bemessung von Urlaub ist es egal, den nimmt die Frau, wenn nichts gebucht wird. Wenn das Grundgehalt Beispiel bei 100 Euro brutto im Monat liegt und der Rest ist Provision, dann ist das doch bei 10 oder 20 Frauen bezahlbar. Dafür haben alle Rexhtsixhereit und die ganze doofe Diskussion wegen Steuer und Scheinselbstständigkeit ist weg.

 

Also ich kapiere nicht, was an der Idee so doof sein soll. ???

  • Danke 3

The 3 F rule:

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Gehen wir mal von von 5000.-- (Provision der Agentur schon abgezogen)

Steuerklasse ist bei diesem Beispiel hier VI (beim Nebenjob fast immer)

 

 

 

Nettoberechnung Arbeitnehmer

Bruttolohn 5.000,00 €

./. Lohnsteuer 1.518,25 €

./. Solidaritätszuschlag 83,50 €

./. Kirchensteuer 121,46 €

./. Rentenversicherung 467,50 €

./. Arbeitslosenversicherung 75,00 €

./. Krankenversicherung 365,40 €

./. Pflegeversicherung 66,34 €

Nettolohn 2.302,55 €

 

Gesamtbelastung Arbeitgeber

Bruttolohn 5.000,00 €

+ Rentenversicherung 467,50 €

+ Arbeitslosenversicherung 75,00 €

+ Gesetzl. Krankenversicherung 317,55 €

+ Gesetzl. Pflegeversicherung 55,46 €

Arbeitgeberbelastung gesamt 5.915,51 €

 

Dazu kommt die Umsatzsteuer und Einkommensteuer aus der Provision

 

Gesamtumsatzsteuer für die Agentur wäre 798,32

Bearbeitet von Spring
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Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Und wo ist die Rechnung für so wie es jetzt ist?

 

5000 minus 19% Umsatzsteuer minus Einkommensteuer 41% minus private Krankenversicherung minus private Rentenversixherung.

 

Da kommt auch nicht mehr bei raus. Ich sehe das doch bei mir. :-((

 

Und ich muss meinen Steuerberater Löhnen. Das macht bei Angestellten der Lohnsteuerhilfeverein und außerdem habe ich Ende vom Jahr noch Lohnsteuerjahresausgleich und bekomme was raus.

 

Für die Agentur wird es teuerer. Aber die kann das an die Kunden weitergeben. Weil Festangestellte haben auch für Kunden Vorteile :-)))

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Habe das mal überschlägig durchgerechnet.

Die Agentur müsste ca 15% mehr Provision verlangen oder die Mehrkosten in die Honorare einpreisen um auf den bisherigen Rohgewinn zu kommen.

Wie sich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle und Urlaubsgeld errechnet - vom Grundgehalt oder dem Gesamtgehalt im Durchschnitt - entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Insgesamt gesehen lassen sich diese Probleme nur von einem Fachanwalt und einem Steuerberater lösen, die auch Kenntnisse im Prostitutionsrecht haben, und wo im Zweifelsfalle die Berufshaftpfllicht einspringt, wenn was schief geht. Als Laien können wir uns da sicher kein abschliessendes Urteil erlauben.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:35 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:24 Uhr ----------

 

Und wo ist die Rechnung für so wie es jetzt ist?

 

 

Auch das kann man nicht pauschal sagen. Kommt immer auf die Umstände an, z.B. ob die Dame Kleinunternehmerin ist und einiges mehr.

Bearbeitet von Spring
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Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Wenn das alles so kompliziert ist, warum stellen Agenturen nicht einfach die Leute fest ein? So auf 440 Euro Basis oder so??

Wenn dann was bei den Frauen reinkommt, dann wird ein Bonus bezahlt. Oder als Überstunden oder so. Oder dürfen wir nicht fest eingestellt werden?

 

Das ist eine gute und sehr berechtigte Frage. Schon das ProstG von 2001 hat die abhängige Beschäftigung von Sexarbeiterinnen im Sinne des Sozialversicherungsrechtes vorgesehen. Dort steht auch, dass Weisungen über das Ob, die Art und das Ausmaß der Erbringung sexueller Handlungen nicht durch Weisungen vorgegeben werden dürfen und das ist auch gut so. Wenn aber hier jemand schreibt, dass generell kein Weisungsrecht besteht, dann ist das grundlegend falsch:

 

Es gibt zu Recht bei Prostitution kein Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Die Arbeitnehmerinnen können in diesem Falle kommen und gehen, wann immer sie wollen. Sie können Sex haben, müssen aber nicht. Sie können sich anziehen, wie sie wollen.

 

 

Auch in einem abhängigen Arbeitsverhältnis einer Sexarbeiterin kann der Arbeitgeber selbstverständlich Weisungen zum Ort und der Zeit vorgeben (Ort und Zeit des sich-Bereithaltens), sowie allgemeine Bestimmungen vorgeben zu Umfang und Art der Benutzung von Zimmern und gemeinschaftlichen Einrichtungen, Arbeitskleidung und Hygienestandards, Art der sexuellen Leistungen, Preise und Abrechnungsmodus. Nicht vorgeben darf er Weisungen, die sich auf sexuelle Dienstleistungen im Einzelfall beziehen.

 

Der Grund, warum sich dieses von der rot-grünen Regierung vorgesehene Modell nicht durchgesetzt hat, liegt meiner Meinung nach darin, dass Bordellbesitzer eben keine richtigen Unternehmer sind, sondern oftmals eher immer noch eine Art Zuhälterdenke pflegen. Minimales Risiko und maximaler Gewinn. Da wurde eine rumänische Sexarbeiterin im Monat mit 2000€ abgespeist, bei 16 Stunden und 7 Tage die Woche (immerhin das 6-fache eines durchschnittlichen Lohnes in Rumänien). Im Angestelltenverhältnis müsste man der Dame einen MIndestlohn von ca. 4500€ zzgl SV, Urlaub etc. bezahlen. Aber bei einem Umsatz von ca. 10.000 - 15.000€ wäre das ohne weiteres darstellbar!

 

Und es gibt noch einen weiteren Grund, warum sie das Modell ablehnen. Sie haben wohl eine äusserst schlechte Meinung zur Arbeitsmoral der Sexarbeiterinnen.

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Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Nur eine Verständnisfrage: Ist der §181a StGB nicht mehr in Kraft?

 

In meinem StGB von 2014 ist er noch aufgeführt und im Kommentar von Thomas Fischer wird die gleiche Meinung zum Weisungsrecht vertreten....:zwinker:

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Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

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Gast
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