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Erstmals seit Inkrafttreten des ProstSchG hat eine Sexworkerin einen Kunden auf Grund der Kondomverordnung und der Missachtung derselben angezeigt.

 

http://www.focus.de/regional/braunschweig/polizei-braunschweig-neues-prostituiertenschutzgesetz-seit-01-07-2017-in-kraft-freier-muss-zahlen_id_7844210.html

 

Bleibt spannend wie hoch der Bussgeldbescheid ausfällt. (50.000 halte ich für unwahrscheinlich).

 

Ja ich weiss, GV ohne ist subjektiv heftiger als FO, aber FO ist nach Gesetz auch dem Verkehr gleichzusetzen. (ohne Wertung meinerseits)

 

Quelle und Kommentar bei Howard Chance http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/11/17/braunschweig-sexworkerin-zeigt-freier-an-kondompflicht-verletzt/

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Gast Unregistriert

Ich als Mann,verstehe nicht,dass dies nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Für mich persönlich stellt dies eine einfache Körperverletzung da und dies ist eine Straftat.Was einvernehmlich ist,ist eine ander Sache,aber einfach mal das Kondom abzuziehen und dann ohne Gummi weiterzumachen,ist nicht zu tolerieren. Aber diese Möglichkeit gab es eigentlich schon vor dem 01.07.2017 schon,solche Dinge zur Anzeige zu bringen.

Es gibt nämlich einen riesen Unterschied zwischen Ordnungwidrigkeit und Straftat. Ein Bußgeldmuss zwat auch bezahlt werden,nur gibt es dafür nur das Mittel der Erzwingshaft und die darf max. 3 Wochen nicht überschreiten,wenn man nicht zahlen kann oder will,während eine Geldstrafe in jedem Fall abzusitzen oder abzuarbeiten ist.Ich glaube,wenn das als Straftat eingestuft wird,sieht man das nicht mehr so locker,zumal bei dem einem oder anderen doch die Karriere auf dem Spiel stehen kann,wenn die Geldstrafe 90 Tagessätze übersteigt. Das steht dann im Führungszeugnis.

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Der geschilderte Fall - falls er sich tatsächlich so ereignet hat - ist eine Sauerei, ganz klar!

 

Dennoch denke ich mir mal ganz naiv: "My word against yours."

 

Wie wird sowas bewiesen? Theoretisch könnte es ja auch falsche Anschuldigungen geben. Gilt auch hier "im Zweifel für den Angeklagten"?

No one can imprison an educated mind.

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Beraterbody hatte ich auch schon oben in meinem Beitrag geschrieben :zwinker:

 

Ich glaube, dass es unabhängig vom neuen Gesetz schon immer als Straftat anzuzeigen war (von jeder Frau egal in welchem Beruf), ist ein Jurist anwesend - der das genauer beantworten kann?

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 10:39 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:36 Uhr ----------

 

Der geschilderte Fall - falls er sich tatsächlich so ereignet hat - ist eine Sauerei, ganz klar!

 

Dennoch denke ich mir mal ganz naiv: "My word against yours."

 

Wie wird sowas bewiesen? Theoretisch könnte es ja auch falsche Anschuldigungen geben. Gilt auch hier "im Zweifel für den Angeklagten"?

 

Hab ich mich natürlich auch gefragt, die Frage ist, würde eine Frau aus dem Pay6 Gewerbe sich das wirklich ohne Grund antun (Gericht, Verhöre dazu - mögliche Fotos/Öffentlichkeit etc.) - wegen eines Treffens, wenn dem nicht so gewesen wäre? Wenn es so passiert ist, bin ich ihr dankbar, dass sie sich das (zu)traut, macht sicher nicht jede so. Wenn es natürlich ist, um einem Mann einen reinzuwürgen, wäre es ein Unding.

 

Leider habe ich selbst nicht nur einmal im Umfeld erlebt, was Frauen aus Rache alles tun können - zb. den Kindern eintrichtern - sie sollen vor Gericht sagen, der Papa hat sie angefasst usw. - schlimm für die, denen das wirklich passiert ist und denen dann evtl. auch weniger geglaubt wird. Und ein Horror für den Mann/Vater, der das nie getan hat! Denn wenn man einmal so einen Verdacht haften hatte.....selbst wenn es am Ende als falsch aufgeklärt wird, das bleibt vielen im Hinterkopf.

 

Von daher hast Du da sicher nicht Unrecht....:blume2:

Bearbeitet von PLE-Agency
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