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Anfrage Familienministerium - Gültigkeit von vorübergehenden Ausweisen usw.


Empfohlene Beiträge

Johanna Weber, BesD:

„Es können ja neben dem Haupttätigkeitsort noch weitere Bundesländern oder Städte zum Arbeiten angegeben werden.

Gibt es eine verbindliche Regelung, dass die Ausweise in jedem der anderen Bundesländer anerkannt werden müssen?“

 

Anne Laute, BMFSFJ:

„Wenn eine Anmeldebescheinigung von der zuständigen Behörde vor Ort ausgegeben wurde, ist diese bundesweit gültig gem. § 5 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes. Es gibt davon keine Ausnahmen, da keines der Bundesländer von der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit einer abweichenden Regelung zur räumlichen Gültigkeit gebrauch gemacht hat im Sinne von § 3 Absatz 2 des Prostituiertenschutzgesetzes.“

 

DAS HEISST:

Jedes Bundesland muss die „Ausweise“ aus anderen Bundesländern anerkennen!

ERGÄNZUNG:

Nach wie vor gilt, dass man sich dort anmelden sollte, wo der Tätigkeitsschwerpunkt ist. Es ist jedoch nicht verboten, sich wo anders anzumelden.

wir raten dazu, sich nicht für Städte oder Gemeinden anzumelden, sondern nur Bundesländern anzugeben. Dann werden die sagten nicht weiter geleitet und man hat mehr Datenschutz.

 

 

 

Diese Ausführungen sind meiner Meinung nach nicht richtig. Gemäß Ausführungsgesetz zum ProstSchG des Landes Baden-Württemberg ist die Anmeldebescheinigung örtlich auf das Landesgebiet Baden-Württembergs beschränkt. Da irrt das Ministerium und mithin auch der BesD.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Der Gesetzesentwurf wurde im Oktober 2017 beschlossen.

Entgegen dem 1. Entwurf:

 

Auch sei die Gültigkeit der Bescheinigungen nicht auf Baden-Württemberg beschränkt. Ein Punkt, der kontrovers diskutiert worden sei, wie der Vorsitzende darlegte.

 

Da irrt Dr. Wulf ...

 

aber vielleicht irrt auch der Landtag

https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2017/oktober/1122017.html

 

P.S.:

http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/2000/16_2875_D.pdf

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Das ist mal wieder dein typischer Diskussionsstil. Ich stelle um 12.21 Uhr eine Frage zu deinem Beitrag von 12.13 Uhr. Du ergänzt schnell deinen Beitrag von 12.13 Uhr um 12.32 Uhr um einen Link und bringst den Beitrag von 12.42 Uhr….

 

Darüber hinaus gab es hier im Forum von dir den Hinweis, dass in BW immer eine Anmeldung erfolgen muss, das war mein letzter Stand. Dass der Landtag das dann im Oktober anders entschieden hat und damit die Gültigkeit in allen Bundesländern gegeben ist, wurde von dir dann nicht mehr mitgeteilt… wäre ja auch eine „good news“ gewesen… und bei dir sind zum Thema ProstSchG „good news“ wohl eher „bad news“.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Den Stand von Johanna habe ich durch ihren Beitrag erfahren ... und natürlich nach deinem Beitrag recherchiert, weil ich dem Familienministerium und dem BesD mehr vertraue als deiner vermeintlichen Allwissenheit.

Die Motivation hinter deinem Beitrag und auch anderen Beiträgen ist wohl nicht der Wahrheitsfindung geschuldet, sondern deiner Lust deine beliebtesten Vereine, Organisationen und Personen zu dissen.

Dies höflich (es fällt mir schwer) zu deinem Diskussionsstil

 

Ein "sorry, habe mich geirrt" hätte genügt und etwas Grösse gezeigt ...

 

Du kannst das Danke Häkchen bei Johanna ja noch nachholen.

 

prost1.jpg

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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