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ProstSchGes - was spezifisches droht eine Independent Dame ohne Regisgr


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Wurde die sache gerne von anders aufsatteln. Nicht was muss mann alles tun um konform mit den neuen gesetz zu sein....sondern was droht im falle.

 

Das Agenturen mehr zu verlieren habe verstehe ich.

 

Aber jetzt sagen wir independent mädel mit oder ohne HP (mit oder ohne impressum)...und sie trifft ein Kunde im Hotel für Geld, und war dafuer noch nie beim amt, hat kein alias schein usw.

 

Was passiert wenn dann ein beamter da sitzt.

 

Ist es.wie falschparken, 10€...oder droht freihatsstrafe?

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Ein Verstoß gegen dieses Gesetz kann erhebliche Folgen haben. Es können Geldbußen bis zu 1000 Euro festgesetzt werden, wenn du dich nicht anmeldest und dabei erwischt wirst. Im schlimmsten Fall kann deine weitere Ausübung der Tätigkeit als Prostituierte verboten werden.

 

aus: https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/infos-fuer-sexarbeiterinnen/ zur Frage: Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?

 

****

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Scheinfreier bucht, ist gering im Escort, wenn auch nicht ausgeschlossen. Aufdeckung wird wohl eher durch Menschen kommen, die einem nichts Gutes wollen. Zum Beispiel weniger nette Kollegen/Kolleginnen - die einen melden, einem nicht (mehr) wohlgesonnene Herren/ehem. Freundinnen usw.

 

Das fehlende Impressum auf einer Homepage würde ich schleunigst ändern, sonst drohen immer schon Abmahnungen. Unabhängig vom neuen Gesetz.

Bearbeitet von PLE-Agency
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Ich habe hier mal was aus Wikipedia kopiert:

"Der 1. Strafsenat des BGH nahm in seinem Urteil vom 23. Mai 1984 kein Verfahrenshindernis durch den unzulässigen Lockspitzeleinsatz an,[4] sondern löste den Fall auf der Seite der Schuld des Angeklagten durch Strafmilderung. Wird eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person durch die von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zuzurechnenden Weise zu einer Straftat verleitet und führt dies zu einem Strafverfahren, liegt darin ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK. Dieser Verstoß ist in den Urteilsgründen festzustellen. Er ist nach der älteren Rechtsprechung bei der Festsetzung der Rechtsfolgen zu kompensieren. Das Maß der Kompensation für das konventionswidrige Handeln ist gesondert zum Ausdruck zu bringen.[5]

 

Anders entschied in der neueren Rechtsprechung der 2. Strafsenat des BGH: Die rechtsstaatswidrige Provokation einer Straftat durch Angehörige von Strafverfolgungsbehörden oder von ihnen gelenkte Dritte hat regelmäßig ein Verfahrenshindernis zur Folge.[6] Vorangegangen war diesem neueren Urteil des 2. Strafsenats des BGH insbesondere das Urteil des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Sache Furcht gegen Deutschland vom 23. Oktober 2014.[7][8]

 

Das Bundesverfassungsgericht sagte zu dieser Problematik: „Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR werden die Strafgerichte gleichwohl zukünftig zu erwägen haben, in vergleichbaren Fällen ausdrücklich ein Verwertungsverbot bezüglich der unmittelbar durch die rechtsstaatswidrige Tatprovokation gewonnenen Beweise, also insbesondere bezüglich der unmittelbar in die rechtsstaatswidrige Tatprovokation verstrickten Tatzeugen, auszusprechen.“[9]

 

Der EGMR in Straßburg stellt in seiner Entscheidung in der Sache Furcht gegen Deutschland folgende sieben Leitsätze auf, an denen sich der Einsatz eines Agent Provocateur zu orientieren hat:

 

Es kann zulässig sein, verdeckte Ermittler einzusetzen, sofern der Einsatz klar abgegrenzt und abgesichert ist. Die Ausbreitung des organisierten Verbrechens verlangt wirksame Maßnahmen, doch nimmt das Recht auf eine geordnete Rechtspflege eine so herausragende Stellung ein, dass es nicht der Zweckmäßigkeit geopfert werden darf.

Das öffentliche Interesse an der Bekämpfung der Kriminalität kann die Verwendung von Beweisen, die durch polizeiliche Anstiftung gewonnen werden, nicht rechtfertigen, denn das würde den Angeklagten der Gefahr aussetzen, dass ihm das Recht auf ein faires Verfahren von Beginn an und endgültig genommen wird.

Anstiftung liegt vor, wenn sich die Polizisten nicht darauf beschränken, strafbares Verhalten zu ermitteln, sondern den Betroffenen verleiten, eine Straftat zu begehen, die er sonst nicht begangen hätte. Grund für das Verbot der Anstiftung durch die Polizei ist, dass sie die Aufgabe hat, Straftaten zu verhüten und aufzuklären, aber nicht, ihre Begehung herbeizuführen.

Die Strafverfolgungsbehörden müssen beweisen, dass es keine Anstiftung gegeben hat, vorausgesetzt, dass die Behauptungen des Angeklagten nicht völlig unwahrscheinlich sind. In der Praxis kann es schwierig sein, dieser Beweislast zu genügen, wenn die verdeckten Maßnahmen nicht förmlich genehmigt und überwacht wurden. Deswegen ist ein verständliches und vorhersehbares Verfahren für die Genehmigung von Ermittlungsmaßnahmen sowie deren ordnungsgemäße Überwachung notwendig. Bei verdeckten Maßnahmen ist die gerichtliche Überwachung das am besten geeignete Mittel.

Wenn Behörden oder Gerichte eine Entscheidung oder Maßnahme zu Gunsten des Beschwerdeführers treffen, genügt das grundsätzlich nicht, um ihm die Opfereigenschaft im Sinne von Art. 34 EMRK zu nehmen, es sei denn, sie haben die Konventionsverletzung ausdrücklich oder der Sache nach anerkannt und Wiedergutmachung geleistet.

Damit ein Verfahren im Sinne von Art. 6 I EMRK fair ist, müssen alle durch polizeiliche Anstiftung gewonnenen Beweismittel ausgeschlossen werden oder es müssen auf andere Weise vergleichbare Ergebnisse herbeigeführt werden.

Im vorliegenden Fall sind die durch die polizeiliche Anstiftung erlangten Beweismittel in dem Verfahren gegen den Beschwerdeführer verwertet und seine Verurteilung ist auf diese Beweise gestützt worden. Eine erhebliche Milderung der Strafe ist kein Verfahren mit vergleichbaren Ergebnissen wie der Ausschluss der Beweismittel. Folglich wurde dem Beschwerdeführer keine ausreichende Wiedergutmachung für die Verletzung von Art. 6 I EMRK gewährt und er kann weiter behaupten, Opfer einer Verletzung von Art. 6 I EMRK zu sein.[10]".

 

Das heißt für mich "Scheinbucher" sind für Papa Staat tabu. Es müsste jemand aus dem privaten Umfeld petzen.

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Das heißt für mich "Scheinbucher" sind für Papa Staat tabu. Es müsste jemand aus dem privaten Umfeld petzen.

 

So ist die korrekte Rechtslage!

Aber u.a. München, Stuttgart und Rosenheim halten sich nicht daran.

Alleine in München sind über 800 Fälle bekannt ...

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Ich habe das vor ein paar Wochen schon einmal geschrieben:

 

 

Da ist dann die Frage was passiert, wenn eine Frau sich nicht anmeldet und aufgegriffen wird? Die Behörden sind angehalten, in diesem Fall als ersten Schritt eine Verwarnung auszusprechen und ggfs. ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 - 55 € zu erheben mit der Aufforderung innerhalb einer Frist die Anmeldung vorzunehmen. Im Wiederholungsfall wird dann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 € fällig.

 

 

„...sind angehalten...“ bedeutet nicht, dass sie es müssen. Die Behörde kann also auch direkt das Bußgeld verhängen.

 

 

Zitat Huber 37:

 

Der entscheidende Satz ist dieser:

 

„Anstiftung liegt vor, wenn sich die Polizisten nicht darauf beschränken, strafbares Verhalten zu ermitteln, sondern den Betroffenen verleiten, eine Straftat zu begehen, die er sonst nicht begangen hätte.“

 

Damit können Scheinfreier eingesetzt werden und verstossen nicht gegen geltendes Recht.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Falsch!

 

Im Falle von Scheinfreiern handelt es sich nicht um Anstiftung zu einer Straftat, sondern einer Ordnungswidrigkeit.

 

Ein Agent Provocateur (Polizei, nicht die Unterwäsche) ist in der Gesetzgebung nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten vorgesehen.

 

Aber vielleicht erklärt ja Bayern und Baden-Württemberg nach einem Referendum bald die Unabhängigkeit :clown:

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Falsch!

 

Du bist hier etwas voreilig... :zwinker::lach:

 

Im Falle von Scheinfreiern handelt es sich nicht um Anstiftung zu einer Straftat, sondern einer Ordnungswidrigkeit.

 

Ein Agent Provocateur (Polizei, nicht die Unterwäsche) ist in der Gesetzgebung nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten vorgesehen.

 

Aber vielleicht erklärt ja Bayern und Baden-Württemberg nach einem Referendum bald die Unabhängigkeit :clown:

 

In den von dir genannten Fällen für München u.a. handelt es sich eben nicht um die „Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit“, das ist falsch.

 

Die VE (verdeckte Ermittler) ermittelten strafbares Verhalten, denn wer eine beharrliche Zuwiderhandlung ausübt, der macht sich gemäss StGB §184e und f strafbar (Strafe bis zu 6 / 12 Monate Haft) und nicht mehr gemäss OWiG § 120.

 

Eine völlig andere Frage ist, ob es sinnvoll ist, VE in diesem Fall einzusetzen.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Mussen Kunden nach den alias schein fragen?

 

Ich sehe das nicht als ein priorität ausser in München ;-)

 

Und wie soll dann diesen geärgerte Kunde das melden? Musste er nicht selbst anzeige erstatten?

 

Wen er anonym zu polizei geht, und sagt auf kaufmich ist eine hannelore in darmstadt, sie schafft an ohne registriert zu sein...

 

Wie soll das die polizei verfolgen, ohne scheinbuchung und dann am hotelzimmer anzufragen.

 

1000€ ist nicht wirklich eine erschreckend hohe summe.

 

Ich verstehe die besonderheiten bei eine agentur, und denke wenn die polizei was im visier nimmt, wird es eher eine agentur mit 12-50 frauen als einzeldamen die 25j+ sind auf ein platform wie kaufmich.

 

Eine frau die ich kenne hat lustigerweise versucht sich in ihren niederrheinischen kaff von 6t leute anzumelden...war fast versteckte kamera.

 

Das mit impressum verstehe ich...aber ein ltd in england braucht sowas nicht, wenn nur ein email und kein handy angegeben ist.

 

Impressum ist eine deutsche eigenart.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 15:58 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 15:57 Uhr ----------

 

Und der Wulf und Spring show ist immer lustig!

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Nein und dürft ihr auch nicht nach fragen. Habe heute erst darüber mit dem Ordnungsamt telefoniert. Die Dame muss den Alias Schein nur beim Date dabei haben. Sollte warum auch immer eine Kontrolle vor Ort sein, oder die Polizei, muss sie den Schein den Beamten vorzeigen.

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Egal ob Agentur, Independent - ab und zu Escort auf kaufmich oder wie es alles heißt, alle müssen diesen Schein haben. Und wenn ein Portal besonders oft von Behörden auf Infoveranstaltungen als Name gefallen ist, dann war es kaufmich. Du darfst nicht vergessen, dass man mit dem neuen Gesetz neben dem Schutzgedanken etc. auch mehr Steuergelder erhofft. Auch von den Damen.

 

Ob nun genau Deine Bekannte erwischt wird bezüglich Alias Schein, ist natürlich fraglich, aber das Risiko besteht. Wie sie damit umgeht, ist ihre Sache.

 

1x 1000 Euro und weitermachen wäre für Escorts sicher wirklich zu verkraften, aber es sind 1000 und danach kann es zum Verbot führen = sie dürfte nicht weiter escorten. Das wäre dann sicher schlechter zu verkraften.

 

Aber so gesehen muss sie das selbst wissen und mich wundert immer wieder, dass manche Fragen (ich meine nicht von Dir, sondern von Anbieterinnen) bis heute noch auftauchen, obwohl das neue Gesetz seit Ewigkeiten offen nachzulesen ist. Warum informiert man sich da nicht selbst frühzeitig :denke: - also ich kann wirklich nur empfehlen ihr diese Homepage zu nennen:

https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/

Bearbeitet von PLE-Agency
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Mussen Kunden nach den alias schein fragen?

 

Ich sehe das nicht als ein priorität ausser in München ;-)

 

Und wie soll dann diesen geärgerte Kunde das melden? Musste er nicht selbst anzeige erstatten?

 

Wen er anonym zu polizei geht, und sagt auf kaufmich ist eine hannelore in darmstadt, sie schafft an ohne registriert zu sein...

 

Wie soll das die polizei verfolgen, ohne scheinbuchung und dann am hotelzimmer anzufragen.

 

1000€ ist nicht wirklich eine erschreckend hohe summe.

 

Ich verstehe die besonderheiten bei eine agentur, und denke wenn die polizei was im visier nimmt, wird es eher eine agentur mit 12-50 frauen als einzeldamen die 25j+ sind auf ein platform wie kaufmich.

 

Eine frau die ich kenne hat lustigerweise versucht sich in ihren niederrheinischen kaff von 6t leute anzumelden...war fast versteckte kamera.

 

Das mit impressum verstehe ich...aber ein ltd in england braucht sowas nicht, wenn nur ein email und kein handy angegeben ist.

 

Impressum ist eine deutsche eigenart.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 15:58 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 15:57 Uhr ----------

 

Und der Wulf und Spring show ist immer lustig!

 

Das ist leider gar nicht lustig...Spring Escort hat einfach keine Ahnung von den Gesetzen und verwirrt laufend alle User hier im Forum. Ich musste schon zig Mal Dinge richtig stellen. Macht einfach keinen Spass...

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Ich verstehe auch nicht, warum sie sich nicht anmelden tut, wenn sie so lange in D ist. Eine Steuernummer braucht sie sowieso. Wenn sie dann auf kaufmich ist, escortet und nichts versteuert, dann kann Steuerhinterziehung viel schlimmer sein als ohne Alias Schein. Wenn sie nach Amerika zurückgeht, dann meldet sie sich rechtzeitig wieder ab. Zumindest hat man mir gesagt, die Daten werden dann sofort gelöscht, also auf Antrag. Sonst 3 Monate später automatisch.

Braucht doch bloß einer fragen von was sie hier gelebt hat. Steuerhinterziehungen kommen öfter raus als man so denken tut. Selbst wenn sowas erst sehr viel später kommt. Mit Schätzungen und so.

 

Ich täte das anmelden. Dann ist Ruhe. Oder du machst nur exklusiv Sugatdaddy alleine mit ihr. Dann muss aber als Schenkung auch was bezahlt werden. Außer wenn du ihr weniger als 25.000 gibst. Dann geht das so, glaube ich. Aber wegen der Zahl bin ich nicht ganz sicher.

The 3 F rule:

"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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Die rechtliche Einschätzung wäre eine Lebensaufgabe für Dr. universalis, humoris causa Lolo.

 

1. Ist Prostitution für Amerikanerinnen nicht lustig

2. Gehören die USA zu den Drittstaaten wo eine Arbeitsgenehmigung nötig ist.

3. Natürlich funktioniert der Datenschutz und die Löschung von Daten bei uns reibungslos ... das ist so sicher wie das Handy von Frau Merkel und die Rechner des deutschen Bundestags ...

 

Ich verstehe auch nicht, warum sie sich nicht anmelden tut, wenn sie so lange in D ist. Eine Steuernummer braucht sie sowieso. Wenn sie dann auf kaufmich ist, escortet und nichts versteuert, dann kann Steuerhinterziehung viel schlimmer sein als ohne Alias Schein. Wenn sie nach Amerika zurückgeht, dann meldet sie sich rechtzeitig wieder ab. Zumindest hat man mir gesagt, die Daten werden dann sofort gelöscht, also auf Antrag. Sonst 3 Monate später automatisch.

Braucht doch bloß einer fragen von was sie hier gelebt hat. Steuerhinterziehungen kommen öfter raus als man so denken tut. Selbst wenn sowas erst sehr viel später kommt. Mit Schätzungen und so.

 

Ich täte das anmelden. Dann ist Ruhe. Oder du machst nur exklusiv Sugatdaddy alleine mit ihr. Dann muss aber als Schenkung auch was bezahlt werden. Außer wenn du ihr weniger als 25.000 gibst. Dann geht das so, glaube ich. Aber wegen der Zahl bin ich nicht ganz sicher.

 

Auch Sugarbabes sind Prostituierte und somit nach dem Gesetz anmeldepflichtig ...

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Auch Sugarbabes sind Prostituierte und somit nach dem Gesetz anmeldepflichtig ...

 

Sorry, aber diesen Oberlehrer Satz kannst du dir wirklich sparen. Alles längst erledigt. Ich habe schon seit Dezember einen vorläufigen Schein. :-pppppppp

The 3 F rule:

"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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Nordamaerica besteht aus mehrere länder.

 

Mann kann dort auch mehrerere pässe haben, inklusiv ein aus der EU.

 

Das was Annemarie sagt macht sinn.

 

Studentin leben normalerweise von ersparten oder geld von eltern...da wurde nichts auffallen für eine weile. Umzüge ins ausland sind auch immer eine tolle möglichkeit geld ins system zu schaffen.

 

Ich kenne diese frau nicht persönlich, eine gemeinsame freundin hatte mir nur nach rate gefragt.

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Wer sich halbwegs auskennt weiß halt, dass Nordamerika nicht sofort und nur aus USA besteht. Du hast das ja so geschrieben. Man muss das bloß richtig lesen und nicht gleich wieder draufhauen.

 

Danköööööööö

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 20:21 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 20:19 Uhr ----------

 

Wenn du sie nicht persönlich kennst, dann täte ich ihr auch erstmal den Link von Alina schicken. Dann kann sie sich erst einmal ausgiebig informieren wie die Lage hier ist. Dann kann sie immer noch entscheiden und du hast nichts falsches und nichts verbotenes beraten.

The 3 F rule:

"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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Die rechtliche Einschätzung wäre eine Lebensaufgabe für Dr. universalis, humoris causa Lolo.

 

1. Ist Prostitution für Amerikanerinnen nicht lustig

2. Gehören die USA zu den Drittstaaten wo eine Arbeitsgenehmigung nötig ist.

3. Natürlich funktioniert der Datenschutz und die Löschung von Daten bei uns reibungslos ... das ist so sicher wie das Handy von Frau Merkel und die Rechner des deutschen Bundestags ...

 

Du erinnerst mich sehr an einen ehemaligen Klassenkameraden....der glänzte mit durchweg mangelhaften und ungenügenden Leistungen, war aber deshalb nicht betrübt, sondern ganz im Gegenteil immer der Klassen- und Pausenclown....:smile:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Wer sich halbwegs auskennt weiß halt, dass Nordamerika nicht sofort und nur aus USA besteht. Du hast das ja so geschrieben. Man muss das bloß richtig lesen und nicht gleich wieder draufhauen.

 

 

MC bildet! Jetzt kenne ich mich dank Wikipedia auch halbwegs aus und weiss nun endlich:

Zu Nordamerika gehören Grönland, das autonom zu Dänemark gehört, Kanada, die USA, Mexiko, Zentralamerika und mehrere karibische Inselstaaten.

Aber auch da herrscht überwiegend Prostitutionsverbot

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Gast Unregistriert

Auf einmal gibt es neue Namen oder komplett neue Profile bekannter Damen bei der gleichen Agentur... ob das einer Prüfung standhält? Das wäre doch etwas kurzsichtig, da die Agentur ja die persönlichen Daten der Dame kennt (und ggfs. auch bekanntgeben muss).

 

Erfolgreicher ist da sicher ein Agenturwechsel mit neuem Namen, neuen Fotos - quasi ein Neustart dann offiziell inkl. Finanzamt. Das können Ämter ja dann schwerlich nachprüfen.

 

Ich denke, dass es Anfang 2018 zu einem regen Agenturwechsel kommen wird... Manche Damen hören vielleicht auch erst mal auf und agieren alleine - klingt doch erst mal besser. Keiner prüft sofort die Anmeldung, man lässt es drauf ankommen, keiner will Provision, kein Finanzamt. Aber viele, die die Agentur verlassen, werden nach einigen Wochen selbstständiger Arbeit vielleicht die Mühen der Agenturleitung schätzen lernen und dann ggfs. bei einer anderen Agentur als "Neuling" starten. Warum auch nicht.

 

Ich als Bucher kann ja eigentlich nur sicher sein, dass die Dame nicht illegal arbeitet, wenn sie bei einer seriösen Agentur gelistet ist, da diese ja die Registrierung prüfen muss. Mir darf sie ihren Hurenausweis ja (zurecht) nicht zeigen. Wäre mir schon wichtig - alles andere ist doch ganz schön unfair den ehrlichen Anbieterinnen gegenüber (ich zahle schließlich auch meine Steuern).

 

Ich schätze, für die unregistrierten Frauen, die jetzt illegal weiterarbeiten, nimmt das Risiko zu, von Kunden erpresst zu werden, die wissen/ahnen, dass sich die Dame nicht hat registrieren lassen (z. B. weil sie mit dieser Begründung bei ihrer Agentur aufgehört hat).

 

Die Tricks der Agenturen sind allerdings auch nicht zu verachten. Man beachte die entstehenden "Büroservices" (inwiefern diese sich von der klassischen Agentur unterscheiden, konnte mir noch niemand erklären) oder das wechseln von .de auf .com-Endungen bei den Websites inkl. entfallender Impressumspflicht...

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Auch Sugarbabes sind Prostituierte und somit nach dem Gesetz anmeldepflichtig ...

 

Auch das ist wieder einmal eine Falschinformation von dir!

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