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Salär für sugarbabes


Tornado

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vor 2 Stunden schrieb PLE-Agency:

Bei Promi Paaren ist es häufig so, dass sie schon viel länger getrennt sind, als es die Presse weiß / vermutet. Oft einvernehmlich. Aber irgendwann möchte natürlich die neue Partnerin auch mal ohne Versteckaktion die Partnerschaft leben. Dann gehts erst raus an die Presse.

Mich würde da die Trennung von Heino und Hannelore mehr schocken. So verliebt, wie er vor einem Jahr am Flughafen ihren Po tätschelte und die ausgetauschten Blicke...zuckersüß war das...

By the way: Es braucht nicht immer eine/n Ex. Manchmal reicht auch der neidische Nachbar (warum fährt die nen Porsche als Studentin) oder eine ehemals gute Freundin usw. 

oder einen enttäuschten Freier

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vor 10 Stunden schrieb PLE-Agency:

Bei Promi Paaren ist es häufig so, dass sie schon viel länger getrennt sind, als es die Presse weiß / vermutet. Oft einvernehmlich. Aber irgendwann möchte natürlich die neue Partnerin auch mal ohne Versteckaktion die Partnerschaft leben. Dann gehts erst raus an die Presse.

 

Oder die Presse geht früher rein, wenn sie es merkt...

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vor 8 Stunden schrieb Achim:

@Wulf: Die einzige Möglichkeit dein SB von der Steuerpflicht deiner Zuwendungen zu entbinden, ist ihr keine zu geben. Dann bist du auch den stillen Verdacht in den Tiefen deines Bewusstseins los, dass sie nur des Geldes wegen Sex mit dir hat oder auch nur Zeit mit dir verbringt.

Ich fürchte nur, dann hat die Beziehung ab dem Zeitpunkt der Kontostandprüfung oder des angesichts des leeren Kuverts die Halbwertszeit einer Eintagsfliege.

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vor 10 Stunden schrieb Achim:

Natürlich sind SD/SB Beziehungen nicht steuerpflichtig.

Steuerpflichtig ist der Empfänger von Geldzahlungen (Einkünften). Und davon gibt es in Deutschland nur eine Handvoll Ausnahmen in geringem Umfang (i.d.R. Geringe Unterstützungszahlungen wie z.B. Wohngeld)

Bei den monatlichen Beträgen, die hier angesprochen werden besteht ganz klar Steuerpflicht.

Entweder ist die Motivation gewinnerzielend, dann greift die EInkommensteuer oder sie ist es nicht, dann die Schenkungssteuer. 

Schenkung setzt eine freigebige Zuwendung aus und die Einkommensteuer eine Einkunftsart. Wenn ich meiner Frenudin die Wohnung bezahle oder das Studium und dafür keine Gegenleistung bekomme, unterliegt dies nicht der Besteuerung. Das sind Kosten der normalen Lebensführung. Der BFH hatte dies mal entscheiden, finde nur da urteil gerade nicht.

 

Ich bin aber bei Dir. Sex / Begleitung gegen Geld = Steuerpflicht.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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vor 3 Stunden schrieb xx2009:

Schenkung setzt eine freigebige Zuwendung aus und die Einkommensteuer eine Einkunftsart. Wenn ich meiner Frenudin die Wohnung bezahle oder das Studium und dafür keine Gegenleistung bekomme, unterliegt dies nicht der Besteuerung. Das sind Kosten der normalen Lebensführung. Der BFH hatte dies mal entscheiden, finde nur da urteil gerade nicht.

 

Ich bin aber bei Dir. Sex / Begleitung gegen Geld = Steuerpflicht.

Da täuschst Du Dich aber ..... Die Schenkung (lateinisch donatio) ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und sich beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich geschieht (§ 516 Abs. 1 BGB).

Der Fiskus ist hier viel zu gierig um sich solch leicht verdientes Geld entgehen zu lassen.

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vor 49 Minuten schrieb huber37:

Da täuschst Du Dich aber ..... Die Schenkung (lateinisch donatio) ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und sich beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich geschieht (§ 516 Abs. 1 BGB).

Der Fiskus ist hier viel zu gierig um sich solch leicht verdientes Geld entgehen zu lassen.

Ich täusche mich nicht. Du gibst es partiell richtig wieder. Es muss aber ein Bereicherungswille des anderen vorliegen und gerade das fehlt oft in einer Beziehung, wenn man Kosten übernimmt. Vgl. z.B. die letzte Rechtsprechung zum Tehma Kostenübernahme bei Kreuzfahrten

Es ist müßig darüber zu diskutieren, da es immer auf den Einzelfall ankommt. So können z.B. "Oder-Konten" zu einer Schenkung führen. Es ist ist halt nicht alles Schwarz oder Weiss, sondern auch sehr viel grau.

Bei Leistung<=> Gegenleistung  greift die Einkommensteuer, im zweifel die sonstigen Einkünfte.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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vor 17 Stunden schrieb Achim:

Wie die Beziehung gestaltet ist oder ob Sex im Spiel ist, hat mit der Steuerpflicht nichts zu tun.

Wir haben  doch keinen Dissens, dass bei Angebot und Annahme des Angebotes egal welcher zu honorierenden Dienstleistung Steuerpflicht besteht. Es gab bei meiner SD/SB Beziehung kein Angebot und Annahme. Wir haben die Gestaltungsvariante "Bedarfsgemeinschaft" für die Beziehung gewählt. Da fällt dann z.B. Bafög weg und der Gesetzgeber verlangt sogar, dass ich für meine Partnerin aufkomme. Oder siehst du das anders?

vor 17 Stunden schrieb Achim:

Dann bist du auch den stillen Verdacht in den Tiefen deines Bewusstseins los, dass sie nur des Geldes wegen Sex mit dir hat oder auch nur Zeit mit dir verbringt.

Diesen stillen Verdacht habe ich nicht, weder in den Tiefen meines Bewusstseins noch im Unbewussten...hat sich jedenfalls noch nie im "Ich" gemeldet...:lach:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 2 Stunden schrieb Wulf:

Wir haben  doch keinen Dissens, dass bei Angebot und Annahme des Angebotes egal welcher zu honorierenden Dienstleistung Steuerpflicht besteht. Es gab bei meiner SD/SB Beziehung kein Angebot und Annahme. Wir haben die Gestaltungsvariante "Bedarfsgemeinschaft" für die Beziehung gewählt. Da fällt dann z.B. Bafög weg und der Gesetzgeber verlangt sogar, dass ich für meine Partnerin aufkomme. Oder siehst du das anders?

Diesen stillen Verdacht habe ich nicht, weder in den Tiefen meines Bewusstseins noch im Unbewussten...hat sich jedenfalls noch nie im "Ich" gemeldet...:lach:

Haben wir nicht.

Die Frage ist, ob dir jemand die Bedarfsgemeinschaft abkauft.

Wenn ja, dann kann auch das ein heißes Eisen werden, weil du dann auch schnell in einer Schuldgemeinschaft steckst.

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vor 8 Minuten schrieb Achim:

Die Frage ist, ob dir jemand die Bedarfsgemeinschaft abkauft.

Da gibt es Merkmale, die eine Bedarfsgemeinschaft begründen. Wenn die erfüllt sind, muss mir keiner etwas abkaufen. Und der Gesetzgeber freut sich, dass es eine Bafög Bezieherin weniger gibt...

vor 8 Minuten schrieb Achim:

Wenn ja, dann kann auch das ein heißes Eisen werden, weil du dann auch schnell in einer Schuldgemeinschaft steckst.

Das ist dann wiederum eine ganz andere Frage....

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Nun, selbst wenn es da jemand gelungen ist, dem Finanzamt eine lange Nase zu drehen, sollten sich interessierte Babes und Daddys fragen, ob diese Taktik beliebig übernehmbar ist und welche Chancen, aber auch Risiken damit verbunden sind.

Hier geht es ja nicht nur um den Causa Wulf, sondern um generelle fragen zum Geldfluss beim Langzeit-Dating mit regelmässig fliessendem Honorar.

Bearbeitet von Asfaloth
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Dann können wir ja zumindest einmal festhalten, dass:

- eine SD/SB Beziehung nicht per se Prostitution ist

- eine SD/SB Beziehung nicht per se der Steuerpflicht unterliegt

Da hat sich die Diskussion doch gelohnt....:zeig:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor einer Stunde schrieb Wulf:

Dann können wir ja zumindest einmal festhalten, dass:

- eine SD/SB Beziehung nicht per se Prostitution ist

- eine SD/SB Beziehung nicht per se der Steuerpflicht unterliegt

Da hat sich die Diskussion doch gelohnt....:zeig:

Tja, der Wulf ist ein Schlitzohr.

Er tarnt sich hinter möglicherweise unbegrenzter Haftung um dem Risiko von Steuern für vergleichsweises Kleingeld zu entgehen.

Bemerkenswert......

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vor 47 Minuten schrieb Achim:

Tja, der Wulf ist ein Schlitzohr.

Er tarnt sich hinter möglicherweise unbegrenzter Haftung um dem Risiko von Steuern für vergleichsweises Kleingeld zu entgehen.

Bemerkenswert......

Ist doch alles eine Frage der Gestaltung. Eine Bedarfsgemeinschaft muss ja nicht offiziell geschieden werden. Da reicht ganz einfach die Erklärung der Beendigung. Dann beantragt das SB/Studentin wieder Bafög und gut ist. Und weil das etwas dauern kann, habe ich meinem SB eine Kündigungszeit von 3 Monaten zugesagt.

Kannst du denn dein Horrorszenario "unbegrenzte Haftung" mal etwas detaillieren, bitte? 

vor 2 Stunden schrieb Asfaloth:

Dein Fazit ist zwar nicht nachvollziehbar

....gilt wohl für dich.....

Ich denke, dass die fachlich kompetenten User wie z.B. Achim, x2009 und auch huber37 das nachvollziehen können...:zwinker:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Weil dein altuistischer Beitritt zur Bedarfsgemeinschaft mit der jungen Dame auch deinen Beitritt zu einer Schuldgemeinschaft mit ihr bedeutet. Du übernimmst damit nicht nur Verantwortung für sie, sondern auch gegenüber ihren Gläubigern. Was übrigens auch für sie gilt. Damit haftet ihr künftig gesamtschuldnerisch für eure Verbindlichkeiten. Und zwar unbegrenzt.

Bearbeitet von Achim
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Da ich nicht so zart besaitet bin wie Alina (Ich habe durchaus gerne mal recht)

vor 10 Stunden schrieb Wulf:

Dann können wir ja zumindest einmal festhalten, dass:

- Die Bedarfsgemeinschaft ist nicht das richtige Instrument, 
    - weil sich der Bedarf am üblichen Bedarf orientiert
       und deutlich unter 2000€ liegt,
    - für beide, wegen der Nähe zur Schuldgemeinschaft,
     zu riskant ist
    - und der Altruismus nicht zwingend gegenseitig ist

vor 10 Stunden schrieb Wulf:

Da hat sich die Diskussion doch gelohnt....:zeig:

 

Womit wir wieder bei der Steuerpflicht für SB/SD Beziehungen wären.

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Ich bin nicht zart besaitet, sonst könnte ich kein Unternehmen führen, aber ich bin einfach sehr relaxed und mag Harmonie. :classic_happy:

Und natürlich habe ich auch gerne mal recht, aber kann auch ertragen / zugeben, wenn ich falsch lag. In diesem Falle hatte ich scheinbar recht mit dem, was ich rausgefunden hatte (und nun der Fachmann bestätigt hat), mir ging’s aber mehr um die richtige Aufklärung der Damen, als um persönliche Schulterklopfer. So wars gemeint :classic_wink:

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vor 1 Stunde schrieb Achim:

Weil dein altuistischer Beitritt zur Bedarfsgemeinschaft mit der jungen Dame auch deinen Beitritt zu einer Schuldgemeinschaft mit ihr bedeutet. Du übernimmst damit nicht nur Verantwortung für sie, sondern auch gegenüber ihren Gläubigern. Was übrigens auch für sie gilt. Damit haftet ihr künftig gesamtschuldnerisch für eure Verbindlichkeiten. Und zwar unbegrenzt.

Ich lieg wahrscheinlich gerade auf der Leitung... aber hättest du mir bitte einen literaturhinweis zu der schuldgemeinschaft einer bedarfsgemeinschaft? Ich finde nicht's! 

Signatur? Ließt das jemand?

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Ich möchte das Salär jedenfalls  absetzten können von der Steuer und geb das an bei der Steuererklärung, wie dann das  zuständige FA damit umgeht ? Die SD kriegt dann bestimmt Post von denen.

Mal ganz abgesehen davon, gibt das FA das dann auch ans  Ordnung und Gesundheitsamt weiter  wegen Prostitutionsschutzgesetz

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vor 22 Minuten schrieb Tornado:

Ich möchte das Salär jedenfalls  absetzten können von der Steuer und geb das an bei der Steuererklärung, wie dann das  zuständige FA damit umgeht ? Die SD kriegt dann bestimmt Post von denen.

Mal ganz abgesehen davon, gibt das FA das dann auch ans  Ordnung und Gesundheitsamt weiter  wegen Prostitutionsschutzgesetz

Juhu dein SB hat mit dir echt großes Glück!

Aber mal was anderes, wie willst es denn absetzen? Geld für ficken sind keine AGB, keine Werbungskosten und auch keine Sonderausgaben.

Solltest Du sie als Haushaltshilfe usw absetzen bekommt sie keinen ärger mit Ordnung und Gesundheitsamt. Aber du begehst steuerhinterziehung.

Bearbeitet von spicy 2.0

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