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Salär für sugarbabes


Tornado

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Ich glaube wulf wollte seine Freundin nicht von der Steuer absetzen, ich konnte nichts darüber lesen oder übersah ich etwas? Er wollte die gemeinsame Wohnung zahlen den Kühlschrank füllen für sie ein Auto organisieren und regelmäßig mit ihr shoppen gehen. Find ich in Ordnung... den Mann such ich auch noch (darf gern verheiratet sein) ich wasche und putze nicht so gerne :classic_biggrin:

Signatur? Ließt das jemand?

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vor 25 Minuten schrieb Tornado:

keineswegs - 

ja stimmt, aber so als Betreuerin ,weil Sex mir guttut, ansonsten müsste ja Nachweise  fachlicher Art , hat sie aber als Kunststudentin nicht

Ich würde mich da eher umgekehrt als Betreuer einer gestressten Managerin  die keine Zeit für Beziehungen hat, anheuern lassen. Da hast Du Sex und kriegst sogar vielleicht Kohle dafür...  Da finden sich sicher bei Deinem Charme einige und gar nicht unattraktive im mittleren Alter, die das zu schätzen wissen... 

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Am 21.3.2019 um 23:35 schrieb Achim:

Lediglich in einer Ehe oder einer eingetragen Lebensgemeinschaft kann man die Steuern aufgrund hoher Freibeträge vermeiden, nicht aber die Steuerpflicht; sprich die Meldung an das Finazamt. 

Der andere Aspekt ist die Beweispflicht. Wo kein Kläger da kein Richter.
Und da finde ich Spicy2.0s pragmatischen Rat:
"so lange es noch Bargeld gibt sollte man es nutzen."
nützlich. Und dazu gehört nätürlich:
- keine schriftlichen Vereinbarungen verfassen
- keinen Dauerauftrag einrichten und keine Überweisungen
- u.s.w

Ich glaube man nennt das "glaubhafte Abstreitbarkeit"

Vergiß bitte nicht, dass es die Möglichkeit eines Nettowertverfahrens gibt. Das bedeutet nichts anderes, als dass das Finanzamt aktiv werden kann, wenn dein sichtbarer Lebensstil ganz offensichtlich nicht mit deinen offiziellen Einnahmen finanziert werden kann. Dann unterstellt man, dass es weitere Einkünfte geben muss und ermittelt, wie hoch die mindestens sein müssen.

Gut, irgendwer muss immer einen Hinweis für einen Anfangsverdacht geben. Aber da dürften sich im Umfeld eines jeden genügend viele Personen finden lassen, die das aus unterschiedlichsten Motiven tun könnten.

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Der Beitrag von Alina ist ber Beste und fundierteste hier. Es stimmt zu 100% was sie geschreiben hat. Und macnhes wird heir von manchmen durcheinander gebracht . Bedarfsgemeinschaft ist ein Begriff aus dem Sozialrecht. Und Sozialrecht udn Steurrecht sind zwei paar Stiefel. Und "Ausgben" für ein SB von der Steuer absetzen - geht sicherlich in Einzelfällen sieh Ergo. Aber dann zahlt die Empfängerin eben nicht nur Steuern sondern auch Sozialversicherung. Es soll doch keinen glauben, dass hier massenhaft Geld von einer zur anderen Person fliessen kann ohne dass der Fiskus die Hand aufhält. Schön wärs, dann würde ich mit meinem nächsten Auftraggeber auch eine "Bedarfsgemeinschaft" gründen und die Kohle steuerfrei geniessen.

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vor 3 Stunden schrieb spicy 2.0:

Ich lieg wahrscheinlich gerade auf der Leitung... aber hättest du mir bitte einen literaturhinweis zu der schuldgemeinschaft einer bedarfsgemeinschaft? Ich finde nicht's! 

Da gibt's tatsächlich nicht viel. 

Die Schuldgemeinschaft ist ein Begriff des Schuldrechts. Beim Schuldbeitritt tritt ein weiterer Schuldner bei und erhöht somit die Sicherheit der Gläubiger. Das passiert in vielen Fällen ganz bewusst und vertraglich. 

In anderen Fällen geschieht es unbewusst durch Handlung. 

In dem - von Wulf - geschilderten Sachverhalt, entsteht der Schuldbeitritt dadurch, dass er Verantwortung gegenüber der jungen Dame übernimmt, indem er wesentlich zu ihrem Lebensunterhalt beiträgt, ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten. Darüber hinaus gönnt er ihr noch bescheidenen Wohlstand.

Erhält er eine Gegenleistung - nicht zwangsläufig Sex - dann ist es gegenseitig.

Gäbe es Gläubiger der jungen Dame, könnten diese nun in Wulfs Privatvermögen vollstrecken.

Such mal nach Schuldbeitritt. Da findet man mehr.

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vor 15 Minuten schrieb Achim:

Die Schuldgemeinschaft ist ein Begriff des Schuldrechts. Beim Schuldbeitritt tritt ein weiterer Schuldner bei und erhöht somit die Sicherheit der Gläubiger. Das passiert in vielen Fällen ganz bewusst und vertraglich. 

In anderen Fällen geschieht es unbewusst durch Handlung. 

Wenn ich mir das durchlese, handelt es sich bei einem Schuldbeitritt um die explizite Übernahme der Schulden eines Dritten. Die erfolgt formlos, was nicht bedeutet, dass sie einem einfach so untergeschoben werden kann. Zudem muss sie gegenüber dem Gläubiger abgegeben werden.

vor 15 Minuten schrieb Achim:

In dem - von Wulf - geschilderten Sachverhalt, entsteht der Schuldbeitritt dadurch, dass er Verantwortung gegenüber der jungen Dame übernimmt, indem er wesentlich zu ihrem Lebensunterhalt beiträgt, ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten. Darüber hinaus gönnt er ihr noch bescheidenen Wohlstand.

Selbst wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, so bedeutet das nicht, dass der eine für die Schulden des anderen aufkommen muss.

vor 15 Minuten schrieb Achim:

Erhält er eine Gegenleistung - nicht zwangsläufig Sex - dann ist es gegenseitig.

???

vor 15 Minuten schrieb Achim:

Gäbe es Gläubiger der jungen Dame, könnten diese nun in Wulfs Privatvermögen vollstrecken.

Die Rechtsgrundlage dafür würde mich mal interessieren. Die Personen, die für die Erfüllung der Verbindlichkeiten einstehen, sind im Vertrag benannt. Um in das Vermögen weiterer Personen vollstrecken zu können, muss der Gläubiger eine Erklärung von diesen vorweisen können, aus der die Beteiligung dieser Personen vorgeht.

Auch dann wenn Wulf, warum auch immer, der Dame gegenüber unterhaltsverpflichtet sein sollte, so bedeutet das nicht, dass er unbeschränkt für alle ihre Eskapaden aufkommen muss. Selbst in einer Ehe hafte ich nicht für die Schulden meiner Frau und umgekehrt haftet meine Frau auch nicht für meine. Bei einer Gütergemeinschaft hat man nur das Pech, dass das Vermögen beiden gehört und eine Vollstreckung in das gesamte Vermögen erfolgt.

Unabhängig davon liese sich in dem Fall, wie die beiden verwandtschaftlich zueinander stehen, eine Bedarfsgemeinschaft per einseitiger eidesstattlicher Erklärung für nicht (mehr) existent erklären.

 

vor 15 Minuten schrieb Achim:

Such mal nach Schuldbeitritt. Da findet man mehr.

 

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vor 34 Minuten schrieb Wanninger:

Wenn ich mir das durchlese, handelt es sich bei einem Schuldbeitritt um die explizite Übernahme der Schulden eines Dritten. Die erfolgt formlos, was nicht bedeutet, dass sie einem einfach so untergeschoben werden kann. Zudem muss sie gegenüber dem Gläubiger abgegeben werden.

Nein, das ist eine Schuldübernahme. Das ist etwas anderes. Hier wechselt der Schuldner. Bei einer Schuldübernahme muss der Gläubiger explizit zustimmen, da sich hier seine Sicherheit ändert.

bei einem Schuldbeitritt entsteht eine Schuldgemeinschaft und die Schuldner haften gesamtschuldnerisch.

vor 34 Minuten schrieb Wanninger:

Selbst wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, so bedeutet das nicht, dass der eine für die Schulden des anderen aufkommen muss.

Klar, zwangsläufig entsteht natürlich keine Schuldgemeinschaft, weil auch auch erst ein Schuldbeitritt statt finden muss. Indem Wulf der jungen Dame jedoch bei der Bewältigung ihres Lebensunterhaltes selbstlos zur Seite springt, drückt er seine Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung für sie aus. Dadurch wird der Schuldbeitritt ausgelöst. 

vor 34 Minuten schrieb Wanninger:

???

Bedeutet, dass ich sie ggf. für seinen Verbindlichkeiten eintreten muss.

vor 34 Minuten schrieb Wanninger:

Die Rechtsgrundlage dafür würde mich mal interessieren. Die Personen, die für die Erfüllung der Verbindlichkeiten einstehen, sind im Vertrag benannt. Um in das Vermögen weiterer Personen vollstrecken zu können, muss der Gläubiger eine Erklärung von diesen vorweisen können, aus der die Beteiligung dieser Personen vorgeht.

Nein, das verwechseltest du mit einer Bürgschaft. Aber die kann noch wesentlich weiter gehen.

Man kann auch den Schuldbeitritt vertraglich festhalten, muss es aber nicht.Er entsteht auch durch Handeln, muss jedoch vor der Vollstreckung natürlich gerichtlich festgestellt werden. 

vor 34 Minuten schrieb Wanninger:

Auch dann wenn Wulf, warum auch immer, der Dame gegenüber unterhaltsverpflichtet sein sollte, so bedeutet das nicht, dass er unbeschränkt für alle ihre Eskapaden aufkommen muss. Selbst in einer Ehe hafte ich nicht für die Schulden meiner Frau und umgekehrt haftet meine Frau auch nicht für meine. Bei einer Gütergemeinschaft hat man nur das Pech, dass das Vermögen beiden gehört und eine Vollstreckung in das gesamte Vermögen erfolgt.

Stimmt. Die Unterhaltspflicht ist keine Haftung, ebensowenig wie die Ehe.

Die Gütergemeinschaft regelt die Versteuerung und die Handhabung des Zugewinns aber nicht das Eigentum. 

Allerdings kommt man in einer Ehe dem Schuldbeitritt u.U. schon gefährlich nahe. Nämlich dann, wenn der eine Partner Einkommen und Vermögen hat, während der andere Partner statt dessen fällige Verbindlichkeiten hat. Dann stellt sich die Frage, wovon lebt er/sie denn? Und wenn die Antwort lautet: "Von regelmäßigen Zuwendungen meines großzügigen Partners", dann steht der gerichtlichen Feststellung des Schulbeitritts und der daraus entstandenen Schuldgeeinschaft nichts mehr im Wege. 

vor 34 Minuten schrieb Wanninger:

Unabhängig davon liese sich in dem Fall, wie die beiden verwandtschaftlich zueinander stehen, eine Bedarfsgemeinschaft per einseitiger eidesstattlicher Erklärung für nicht (mehr) existent erklären.

Nur für zukünftig fällig werdende Verbindlichkeiten, nicht für solche, die zum Zeitpunkt der Schuldgemeinschaft (nicht Bedarfsgemeinschaft) fällig waren.

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Au weia Au weia ich empfehle hier einigen mal ein wenig Geld in ein buch über BWL-Grundlagen zu investieren. Was hier an Begriffen genannt wird  ...... und wie falsch sie definiert werden ..... phantastisch.

Wenn Geld fliesst egal ob mit Leistung (Einkommen) oder ohne Leistung (Schenkung) will der Staat daran beteiligt sein. Punkt. Wie jeder Einzelne das sieht ist ihm egal. Und bei den Summen die genannt wurden - 2 -5.000 € pro Monat schaut dr Staat ganz bestimmt nicht weg.

 

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vor 8 Stunden schrieb PLE-Agency:

Der Sugar Daddy und sein SB müssen also (permanent) in einer Wohnung oder in einem Haus leben. Auch muss seitens des SB der Wille bestehen, für Ihren Sugar Daddy ebenfalls Verantwortung zu tragen und einzustehen, sollte das nötig werden.

 

Hier irrt dein Fachmann. Ein Zweitwohnsitz ist ganz sicher nicht ausgeschlossen und damit ist das „permanent“ auch falsch. Mein SB und ich hatten in beiden Wohnsitzen wesentliche persönliche Gegenstände für eine reguläre Lebensführung.

 

Für wie gross hältst du die Wahrscheinlichkeit, dass der SD in Hartz IV abrutscht? Aber selbst wenn, wie will denn das SB, nachdem sie dann wieder Bafög beantragen würde, den SD unterstützen wollen??? Ist doch rein theoretisch und völlig lebensfremd.

 

vor 8 Stunden schrieb PLE-Agency:

Die Frau muss studieren (Ausbildung). Dies bedeutet, dass beispielsweise nach Studiumende die Zuwendungen nicht mehr steuerfrei sind.   

Es muss sich um eine Zuwendung handeln. Dies bedeutet, dass kein Leistungsaustausch vorgesehen oder erwartet ist. Das SB/SD Modell ist genau das Gegenteil davon.

Die Zuwendung muss angemessen sein. Also in der Größenordnung von Bafög oder auch etwas (!) drüber. Die Grenze dürfte so bei ca. 1.000,-- liegen.

Dies zeigt, dass es bei dem klassischen SB/SD Modell nicht anwendbar ist.

 

Ebenso habe ich für meinen Zweitwohnsitz einen Zweitwagen, den mein SB auch nutzen darf. Und ich habe ein gemeinsames Konto eingerichtet, das immer über genügend Geld verfügt, damit mein SB ihren und vor allem meinen besonders aufwendigen Lebensunterhalt sicherstellt, wenn ich in meinem Zweitwohnsitz weile. Dafür darf sie  auch Bargeld abheben. Und es gibt weitere hervorragende „Gestaltungsmöglichkeiten“, die auch zusammen gesehen meine 2.000 € weit übersteigen können.

 

Es gibt sicherlich SD/SB -  Konstellationen, bei denen sowohl Prostitution als auch Steuerpflicht besteht oder auch nur Steuerpflicht, aber eben nicht grundsätzlich immer und darum ging es mir.

 

vor 7 Stunden schrieb Achim:

Da ich nicht so zart besaitet bin wie Alina (Ich habe durchaus gerne mal recht)

- Die Bedarfsgemeinschaft ist nicht das richtige Instrument, 
    - weil sich der Bedarf am üblichen Bedarf orientiert
       und deutlich unter 2000€ liegt,
    - für beide, wegen der Nähe zur Schuldgemeinschaft,
     zu riskant ist
    - und der Altruismus nicht zwingend gegenseitig ist

 

Womit wir wieder bei der Steuerpflicht für SB/SD Beziehungen wären.

 

Zunächst einmal liegt mir nicht daran, Recht zu behalten. Ich störe mich aber ganz gewaltig an undifferenzierten Beiträgen die behaupten, dass SD/SB Beziehungen per se, (also selbstverständlich, durch sich selbst) immer steuerpflichtig sind. Und ich fühle mich nach wie vor bestätigt, dass das NICHT per se so ist. Und das bestätigt auch der von Alina zitierte „Fachmann“. Zumindest 1000 € sind demnach schon mal ganz offiziell steuerfrei. Und ich denke, dass ich diesen Betrag dann sogar steuerlich absetzen könnte, also ca. 400 € sparen würde? Zu weiteren Gestaltungsmöglichkeiten s.o..

 

Das „Einstehen  und Verantwortung tragen“ sind Begriffe aus dem Sozialrecht und nicht aus dem Steuer- oder Schuldrecht (siehe auch huber37) und beziehen sich darauf, dass ich meine Partnerin z.B. nicht in Hartz IV abrutschen lassen darf, aber begründet ganz sicher keine „gesamtschuldnerische Haftung“ – wo kämen wir denn da hin… (siehe auch Wanninger).  

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Naja....bissl mehr als "Basta" hab ich schon geschrieben. Und ich musste nicht mehr selbst recherchieren, das hat Alina gemacht und die steuerfreien 1000 € bestätigt und huber37 und Wanninger haben den Rest besorgt....:zwinker:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 52 Minuten schrieb Spring:

Eine sehr erotische  Diskussion, fast schon ein Steuer- und Paragraphen-Porno.
Wann vögelt ihr eigentlich?

Man merkt, du bist nur ein halber Deutscher...   Wichtig ist, alles genau definiert zu haben. Der Vollzug ist dann vollkommen nebensaechlich.. :lach:

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"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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vor 2 Stunden schrieb Wulf:

Und das bestätigt auch der von Alina zitierte „Fachmann“. Zumindest 1000 € sind demnach schon mal ganz offiziell steuerfrei. Und ich denke, dass ich diesen Betrag dann sogar steuerlich absetzen könnte, also ca. 400 € sparen würde? Zu weiteren Gestaltungsmöglichkeiten s.o..

 

 

Jetzt komm mal runter. Absetzen von deinem zu versteuernden Einkommen kannst du dann etwas, wenn es dazu dient, dieses Einkommen überhaupt erst zu erzielen und aufrecht zu erhalten, wenn es sich um bestimmte Vorsorgeaufwendungen oder um außergewöhnliche Belastungen handelt. Letzteres sind Verpflichtungen, denen du nachkommen musst, die aber bei einem durchschnittlichen Steuerzahler in der Regel nicht anfallen. Auch hier ist geregelt, was überhaupt prinzipiell zu den außergewöhnlichen Belastungen gehört.

Die Ehefrau und auch die Geliebte sind es nicht und du kannst dir sicher sein, dass du nicht der erste wärst, der versucht, das abzusetzen und den Weg durch die Instanzen beschreitest.

Wenn du dein Sugarbabe absetzen willst, dann brauchst du eine Erklärung, warum sie in eine der Kategorien fällt oder warum du aus irgendeinem Grund gesetzlich verpflichtet bist, ihr Unterhalt zu zahlen.

Inwieweit du frei Stipenden an Dritte zahlen kannst, weiß ich nicht. Also tun kannst du es schon, aber ob und wie sich das steuerlich berücksichtigen lässt.

Auf der Seite des Sugarbabes sind das dann in jedem Fall Einnahmen, und wenn du sie in deiner Steuererklärung explizit unter einem Punkt für Ausgaben angibst, dann weiß das Finanzamt, dass es dort etwas zu erwarten hat. Und glaube bitte nicht, du kannst hier tausende Euros für irgendwas ansetzen, ohne das eine Nachfrage kommt und man einen Nachweis sehen will, wohin das Geld gegangen ist.

Ansonsten ist der Ansprechpartner für dein Problem ein Steuerberater deines Vertrauens. Der kann dir da weiterhelfen. Ich kann dir auch nur raten, in solchen Dingen Beratung bei einem wirklichen Profi (Steuerberater) einzuholen und zwar persönlich und dich nicht auf die Aussagen von einem "Fachmann" zu verlassen, den irgendwer kennt. Selbst wenn die dein Weltbild bestätigen sollten. Wenn du großes Pech hast, handelt es sich am Ende um ein Angestelltenverhältnis und dann haftest du auch noch für korrekt abgeführte Lohnsteuer und Sozialversichungsbeiträge.

Und ja, das Finanzamt weiß auch heute nicht alles und wir sind auch alle erst einmal zu unbedeutend, als dass man da jedem Pups nachgeht. Man sollte aber damit rechnen, dass manche Dinge doch durch Zufall oder auch durch Neider oder missgünstige Zeitgenossen rauskommen können und da ist immer die Frage, wie hoch der Schaden dann ist. Wenn dann rauskommt, dass die Dame sagen wir mal in Summe 50.000€ von dir bekommen hat, die sie nirgends angegeben hat, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre, dann kann das für sie massive Probleme bringen und für dich auch. Zumal sie die Rücklagen, um die Nachzahlungen zu leisten, dann nicht haben wird.

Bearbeitet von Wanninger
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Danke für deine Ausführungen....aber "runter kommen" muss ich wohl nicht - da steht in voller Absicht ein ? hinter dem Satz. Und ich denke auch, dass ich Alinas Ausführungen Glauben schenken kann....Sie hat bestimmt nicht irgendeinen Kumpel, der sich als Fachmann ausgibt, gefragt, sondern ihren Steuerberater...da bin ich sicher....

Bin jetzt erst mal off....um 19 Uhr kommt mein Date für heute Abend....:grins:

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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5 zu 1 ...das Spiel ist eh gelaufen. :smile:

Spass beiseite, ich finde, es war gerade für die Mitleser, die versucht haben, sich ein realistisches Bild über die besonderen Umstände und die  Vor- und Nachteile eines Sugar-Arrangements zu machen eine äusserst wertvolle Informationsquelle.

Letztendlich muss jedes potenzielle Babe und jeder hoffnungsvolle Daddy selbst entscheiden, welche Lehren daraus zu ziehen sind.  Ich persönlich fand es sehr positiv, dass doch ein paar kompetente Beteiligte versucht haben, den rosa Nebel zu durchdringen und die Ecken auszuleuchten. Ich maße mir jedoch nicht an, hier einen Dank auszusprechen. Das können - wenn es denn angebracht ist - diejenigen tun, die jetzt ein wenig besser wissen, was sache ist.  

Das auch die eine oder andere Spitze gefallen sein mag, beeinträchtigt das m.E keineswegs.

 

Bearbeitet von Asfaloth
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