Zum Inhalt springen
Liebe Mitglieder, wir haben derzeit leider technische Probleme mit dem Kalender welche wohl leider noch einige Zeit anhalten werden . Danke für die Geduld. ×

Salär für sugarbabes


Tornado

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb Achim:

Wenn die Flaschenpfand Sammler auf der Party eintreffen und ihre Pöbeleien beginnen, wird's Zeit zu gehen.

So long

Wer pöbelt hier? Und wen meinst du konkret mit Flaschenpfand Sammler?

vor 2 Stunden schrieb Benno:

Man merkt, du bist nur ein halber Deutscher...   Wichtig ist, alles genau definiert zu haben. Der Vollzug ist dann vollkommen nebensaechlich.. :lach:

Da gebe ich dir gerne Recht. 
Was haben Deutsche und Schweizer gemeinsam?
Sie applaudieren schriftlich mit zwei Durchschlägen!
Ähnlich ist es wahrscheinlich auch beim orgiastischen Stöhnen. Das wird nach Erfüllung aller formellen und gesetzlichen Vorgaben nachgereicht und nennt sich zuweilen Bericht.(Rapport)

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

Link zu diesem Kommentar
vor 5 Stunden schrieb Asfaloth:

5 zu 1 ...das Spiel ist eh gelaufen. :smile: 

 

vor 5 Stunden schrieb Asfaloth:

Das auch die eine oder andere Spitze gefallen sein mag, beeinträchtigt das m.E keineswegs.

Genau....ich zähle genau 5 Spitzen in deinem Beitrag....

Ich freue mich, dass du mittlerweile Abstand genommen hast zu dem von dir so bezeichneten "Sugarzeuch" und dem "unnötig wie ein Kropf".

Dann warten wir doch einfach einmal ab, was Alina zu ihrem "Fachmann" sagt ob er Steuerberater ist und so die 1000 € steuerfrei für das SB endgültig bestätigt werden können....

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

Link zu diesem Kommentar

Inzwichen kann der Thread als Vorlage für jedes Seminar in Steurrecht hergenommen werden. Ein bisserl auch für Grundlagen des bürgerlichen Rechts. So nach dem Motto "finde die Fehler". Die Diskussionsbeiträge und Begrifflichkeiten die verwendet werden haben teilweise nichts mehr mit der Realität zu tun. Schade eigentlich.

Link zu diesem Kommentar

Ich verstehe diese akademische Diskussion nicht.

Im letzten Jahr hatte ich eine wunderschöne SB Affäre in Berlin. Zu jedem Date gab es einen Umschlag. So was ist Vertrauenssache und natürlich gab es keine schriftlich fixierte Willenserklärung.

So what? Kein Kläger, kein Richter, zwei zufriedene Menschen.

  • Danke 1
  • Zustimmen 1
Link zu diesem Kommentar

@Asfolath ok - Es sit dre Begriff "nettowertverfahren" aufgetacht - so was gibt es schlciht und ergreifend nicht. Es tauchten Schuldgemeinschaften auf - gibt es so nicht.

Es gibt heir drei Bereiche die bei SD/SB berührt sien können. Bürgerliches Recht - BGB, Steuerrecht und Sozialrecht. Das BGB regelt die Beziehung SD/SB. Entweder ist es eine geschäftliche Beziehung - dann Prostitution mit Steuer-/Sozialversicherungspflicht beim SB. Der SD ist fein raus, da er die "Leistung" bezahlt. @ K-Alex wie dein Fall, das SB trägt die Verantwortung bezüglich Abgaben.

Nun kam immer Bedarfsgemeinscahft hoch. Das ist ein Begriff aus dem Sozialrecht ..... kommt erst ganz hinten. das BGB und ddas Steurrecht kennt keine Bedarfsgemeinschaft. Dort ist es Ehe, Partnerschaft, uneheliche Partnerschaft oder Familienbeziehung. Im fall SD/SB also eine uneheliche Partnerschaft. Dafür gibts Regeln und Voraussetzungen. Steuerrechtlich ist eine uneheliche Partnerschaft so zu sehen, dass ich hier zwei getrennte Veranlagungen habe. Ebenso in der Krankenversicherung. So und nun fliesst Geld auf eine gemeinsames Konto zur Lebensführung. Wenn eine uneheliche Partnerschaft gegeben sit, soweit stuertechnisch kein Problem, wenn das Geld nicht dazu dient einen zu bereichern. Das heißt überweist ein Partner den Lebensunterhalt auf ein gemeinsames Konto und der andere studiert und trägt z.B. seinen Teil mit hausarbeit bei - kein Problem. Wir das Konstrukt aber dazu "missbraucht" den einen - SD - zu "entreichern" und den anderen - SB - zu bereichern, dann sind wir sehr schnell im Bereich der Schenkung. Und wenn dann die anderen Dinge wie z.B. gemeinsamer erster Wohnsitz, auf Dauer angelegte Beziehung, Bereitschaft gegenseitiges Einstehen nicht da sind ... na dann greift das FA gerne zu. Und btw das FA darf da erstmal vermuten auf Grund von Indizien und im Fall der Fälle erstmal Steurn festsetzen udn eintreiben gegen die ich dann klagen muss.

Aber auch hier gilt wo kein Kläger da kein Richter , der Teufel ist ein Eichhörnchen und das FA greift auf immer größere Datenbestände zu. 

Eine "Bedarfsgemeinschaft" wäre es nur im Sozialrecht, also bei BaFög oder Hartz IV.

  • Danke 4
  • Informativ 1
Link zu diesem Kommentar

@huber37 Du bist auf dem richtigen Weg. Wenn der gemeinsame Lebensunterhalt von einem Konto bestritten wird, ob eine, zwei oder mehrere Wohnungen, fehlt der Bereicherungswille. Sonst wäre jede Ehe, in der die Frau nicht arbeitet, von Dauergeschenken betroffen.

@Alina Die EUR 1.000 Grenze steht nirgends im Gesetz. Entweder man hat einen steuerliche relevanten Vorgang oder nicht. Einzig frei ist der Grundfreibetrag von derzeit rund EUR 9.000. Rechnet man noch die Sonderausgaben dazu kommt man ungefähr auf EUR 12.000, die steuerfrei sein können, sofern man keine anderen Einkünfte hat.

Bearbeitet von xx2009

---------------------------------------------------------------------------------------

Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

Link zu diesem Kommentar

Wie gesagt ich will nix als SB verdienen und ich habe nur meinen Fachmann zitiert und wenn man das Posting dazu komplett liest, dann steht da auch nix von 1000 sind pauschal steuerfrei. Aber ist auch gut jetzt. Am Ende muss jeder selber wissen, wie er sich informiert und was er/sie glaubt oder glauben möchte ;)

Ich hab von meiner Seite alles, was ich dazu sagen wollte, gesagt und gehe nun raus in die Sonne und lade meinen Freund auf ein Eis ein. Das wird natürlich brav bezahlt. Von mir :-), weil ich da Lust zu hab und das, obwohl ich es nicht absetzen kann...:classic_laugh:...außer durch Mauschelei natürlich...

Link zu diesem Kommentar

@ Huber37   Danke, soweit verstanden.  Aus Laiensicht zeichnet sich jedoch schon ein gemeinsames Bild ab, die Unterschiede im Detail sehen die Fachleute natürlich kritischer, mögliche Auswirkungen sind aber einzelfallabhängig

Die einzige generelle Empfehlung, die ich als möglicher SD mitnehmen würde, wäre die einer mündlichen Vereinbarung mit einer Dame, in der wir uns auf regelmässige Dates zu was auch immer einigen und sie mit dem (bar übergebenen Geld) solange rechnen kann,solange beide sich an diese vereinbarung gehalten fühlen.

Also nix mit zur Verfügung gestellte Auto, Wohnung  oder dergleichen Eigentlich nichts anderes als eine erweiterte Stammbucherschaft. Aber das ist jederzeit möglich, also frage ich mich,weshalb dieser ganze Umstand.

Möglicherweise ist es ja aber auch psychologisch begründet. Das Arrangement SD/SB ist ja letztendlich auch eine Art Konstrukt, das Macht gegen Sicherheit ausspielt. In einem Thread habe ich ja erwähnt, dass mir von ehemaligen SB berichtet wurde, dass das regelmässige Einkommen zwar am Anfang sehr beruhigend war, aber sich das Ganze verschob zu einem daraus abgeleiteten Eingriff in persönliche Freiheiten, die irgendwann dann nicht mehr akzeptabel waren. Den umgekehrten Fall, dass das Babe das Geld entgegennimmt, aber zunehmend sich aus den indirekt damit verbundenen  "Pflichten" entzieht, habe ich aber auch schon gehört. Eine Frage der Persönlichkeit und des Charakters beider Beteiligten.

Natürlich kann das auch über eine bestimmte Zeit ganz gut funktionieren, aber wer weiss das schon vorher. In jedem Fall kann der Garten der Lust sehr schnell zum Minenfeld mutieren. 

@Alina Ich glaube nicht, dass hier Tricks zur Steuervermeidung bis zur Hinterziehung ausgetauscht werden sollte. Im gegenteil sollte zumindest den Damen spätestens jetzt klar sein, dass sie sich fiskalisch gesehen nicht im luftleeren raum bewegen und da rechtzeitig fachlichen rat suchen, um das Einkommen  in für den Einzelfall zutreffende saubere bahnen zu lenken. 

Alle windigen Tricks können einem da sehr schnell und sehr massiv um die Ohren fliegen.

Bearbeitet von Asfaloth
Link zu diesem Kommentar

@xx2009 da bist Du zu kurz gesprungen. Ehe und "wilde Ehe" sind rechtlich - auch steurrechtlich grundsätzlich zwei verschiedene Dinge. Hier spielt auch noch das "traditionlle rollenbild, Er arbeitet, sie macht Huashlt eine Rolle. Ebenso wie die lebenslange Dauer. Aber das sind andere Themen und haben mit SD/SB nichts zu tun.

@Asfolath Du hast es erfasst - Dauerbucher. Nur macnhe brauchen/wollen den psychologischen Kick des Daddys bezw die "Abhängikeit" SB. Wobei in meinen Augen die SD´s es sind, die Abhängig sind.

so und nun soll das Thema für mich erledigt sein.

 

Link zu diesem Kommentar
vor 1 Stunde schrieb xx2009:

@Alina Die EUR 1.000 Grenze steht nirgends im Gesetz. Entweder man hat einen steuerliche relevanten Vorgang oder nicht. Einzig frei ist der Grundfreibetrag von derzeit rund EUR 9.000. Rechnet man noch die Sonderausgaben dazu kommt man ungefähr auf EUR 12.000, die steuerfrei sein können, sofern man keine anderen Einkünfte hat.

Du redest von Einkommenssteuer. Die würde voraussetzen, dass das Sugarbabe bei Wulf als Arbeitnehmerin angestellt ist oder als Selbständige Rechnungen schreibt. :classic_biggrin:

Es geht hier darum, dass sich zwei erwachsene Menschen treffen und Zeit miteinander verbringen und im Rahmen der Treffen einer dem anderen etwas -schenkt-.

Schenkungen sind kein Einkommen im Sinne der Einkommenssteuer. Alina hat auch nicht von definitiv 1.000€ geredet. Es geht in ihrem Beitrag darum, dass gewisse Schenkungen von der Schenkungssteuer ausgenommen sind und bei den Ausnahmen gibt es den Punkt, wenn die Schenkung zum "Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten" [§13, Absatz 12 ErbStG] dient. Da ist keine Grenze genannt und letztlich liegt es damit im Ermessen des Finanzbeamten und der Bewertung durch Gerichte, ob eine Schenkung darunter fällt oder nicht. Alina hat lediglich unter Berufung auf einen Bekannten angemerkt, dass die Grenze, bis zu der dieser Passus akzeptiert wird, ca. bei 1.000€ liegt. Über die Rahmenbedingungen wissen wir nichts und wahrscheinlich könnte die sogar weitaus höher liegen, wenn der Dame aufgrund ihres Studienortes für Studenten-WG und Lebenshaltung weitaus höhere Kosten entstehen.

Ansonsten verstehe ich es wirklich nicht. Einerseits lässt man sich sein Sugarbabe zigtausende oder sogar zigzehntausende Euros kosten, andererseits knausert man dann an der Beratung durch eine fachkundige Person, deren Kosten auf jeden Fall nur ein kleiner Bruchteil der Ausgaben für das Sugarbabe sind. Wenn ich es wäre, würde ich zu einem Steuerberater gehen und den Sachverhalt mit ihm klären. Man muss ihm ja nicht sagen, dass die Dame ein Sugarbabe ist. Es reicht ja, wenn man erzählt, dass man eine Bekannte bei ihrem Studium unterstützen will und fragt, wie man das steuerrechtlich am besten anstellt. Das ist ihr Geschäft. Was sich der gute Mann oder die gute Frau dann dabei denkt, kann einem doch schnurzegal sein. Wahrscheinlich machen sie sich noch nicht mal Gedanken. Dafür ist man nur einer unter vielen. Und selbst wenn. Na und?

Wie gesagt, ich würde die Beratung bezahlen. Schon um der Dame unnötige Unannehmlichkeiten zu ersparen. Es gibt auch Fälle, da sind Frauen (Sugarbabes?) aufgrund nicht gezahlter Schenkungssteuer für einige Zeit hinter schwedische Gardinen gegangen. Und da wir nicht Uli H. heißen, kann man davon ausgehen, dass man das dann auch wirklich absitzt.

Bearbeitet von Wanninger
  • Informativ 1
  • Zustimmen 1
Link zu diesem Kommentar
Am 15.3.2019 um 23:39 schrieb Tornado:

Ich möchte mich mit einer Dame als SD einlassen, in welchem Rahmen bewegt sich die Unterstützung und was kann der Daddy verlangen

bitte und hinweise auch von SB

Wenn ich die Anfrage richtig verstanden habe wolltest du keine Steuerberatung.
Im Durchschnitt handelt es sich um Summen zwischen 1000 und 5000€/Monat abhängig davon wie oft und lange ihr euch trefft, also genau wie in der "normalen" Prostitution.
Melde dich einfach bei https://ww2.mysugardaddy.eu/ an um dir einen Überblick zu verschaffen. 

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

Link zu diesem Kommentar
vor einer Stunde schrieb PLE-Agency:

wenn man das Posting dazu komplett liest, dann steht da auch nix von 1000 sind pauschal steuerfrei.

Also ich lese da schon bei dir etwas von "steuerfrei"; "Zuwendung" und "ca. 1000 €", die sogar weiter "aufgedröselt " werden.

 

vor 31 Minuten schrieb Wanninger:

Es geht hier darum, dass sich zwei erwachsene Menschen treffen und Zeit miteinander verbringen und im Rahmen der Treffen einer dem anderen etwas -schenkt-.

Ich "schenke" meinem SB doch nichts. Ich habe von Anfang an von einer "Bedarfsgemeinschaft" gesprochen, in der der Staat mich zwingt, für den Lebensunterhalt/Ausbildung meines SB aufzukommen.

Ich habe auch noch einmal über die steuerliche Absetzbarkeit der ca. 1000 € nachgedacht. Wegen unserer Bedarfsgemeinschaft streicht der Staat meinem SB das Bafög und verpflichtet mich, für den Lebensunterhalt/Ausbildung des SB aufzukommen im Sinne von "Einstehen und Verantwortung übernehmen für". Das ist für mich auch nachvollziehbar und der Staat spart die 850 €/Monat Bafög.

Dann würde ich aber auch erwarten, dass der Staat mich auf der anderen Seite entlastet gemäss § 33a EStG. Es bleibt wohl eine spannende Frage, die nur von einem sehr versierten Steuerberater oder gar vom Finanzamt beantwortet werden kann. 

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

Link zu diesem Kommentar
vor 2 Stunden schrieb Wulf:

Also ich lese da schon bei dir etwas von "steuerfrei"; "Zuwendung" und "ca. 1000 €", die sogar weiter "aufgedröselt " werden.

 

Ich "schenke" meinem SB doch nichts. Ich habe von Anfang an von einer "Bedarfsgemeinschaft" gesprochen, in der der Staat mich zwingt, für den Lebensunterhalt/Ausbildung meines SB aufzukommen.

Ich habe auch noch einmal über die steuerliche Absetzbarkeit der ca. 1000 € nachgedacht. Wegen unserer Bedarfsgemeinschaft streicht der Staat meinem SB das Bafög und verpflichtet mich, für den Lebensunterhalt/Ausbildung des SB aufzukommen im Sinne von "Einstehen und Verantwortung übernehmen für". Das ist für mich auch nachvollziehbar und der Staat spart die 850 €/Monat Bafög.

Dann würde ich aber auch erwarten, dass der Staat mich auf der anderen Seite entlastet gemäss § 33a EStG. Es bleibt wohl eine spannende Frage, die nur von einem sehr versierten Steuerberater oder gar vom Finanzamt beantwortet werden kann. 

Also, fassen wir mal zusammen:

Du quartierst dich bei deinem Babe ein, sie verliert dadurch das Bafög, du ersetzt ihr das und kannst es wahrscheinlich als außerordentliche Belastung bei deiner EkSt absetzen.

Eure Bilanz bisher:
Babe: Wie vorher und sie hat dich jetzt an der Backe.
Daddy: -750€ + 750€*45% = -750€ * 55% = -412,50€ und kann es sich bei Babe bequem machen.

Na und? Bisher ist das nur eine ganz gewöhnliche Daddy/Babe Geschichte ohne irgend einen Vorteil. Damit es schön süß für euch wird, musst du jetzt noch mal tief in die Tasche greifen.

Bis zu diesem Punkt hätte Tornado nach deinem Modell noch nichts gewonnen. Im Gegenteil, er müsste nach deinem Modell noch mal zusätzlich 412,50€ veranschlagen.

Klingt noch nicht besonders schlau.

Bearbeitet von Achim
Link zu diesem Kommentar
vor 3 Stunden schrieb Asfaloth:

Ich empfehle das Finanzamt. Geht gemeinsam hin und legt alles offen und dann schaust, was dann passiert. Lass Dein babe aber vorher hier den Thread lesen.

Vielen Dank für deinen wohlgemeinten Hinweis.....werde das wohl so machen....:lach:

vor 3 Stunden schrieb Achim:

Also, fassen wir mal zusammen:

Du quartierst dich bei deinem Babe ein, sie verliert dadurch das Bafög, du ersetzt ihr das und kannst es wahrscheinlich als außerordentliche Belastung bei deiner EkSt absetzen.

Eure Bilanz bisher:
Babe: Wie vorher und sie hat dich jetzt an der Backe.
Daddy: -750€ + 750€*45% = -750€ * 55% = -412,50€ und kann es sich bei Babe bequem machen.

Na und? Bisher ist das nur eine ganz gewöhnliche Daddy/Babe Geschichte ohne irgend einen Vorteil. Damit es schön süß für euch wird, musst du jetzt noch mal tief in die Tasche greifen.

Bis zu diesem Punkt hätte Tornado nach deinem Modell noch nichts gewonnen. Im Gegenteil, er müsste nach deinem Modell noch mal zusätzlich 412,50€ veranschlagen.

Klingt noch nicht besonders schlau.

 

Also ich finde es wird immer besser...Nicht nur, dass mein SB ca. 1000 € steuerfrei in verschiedener Form erhalten könnte, sondern ich kann den Betrag wohlmöglich steuerlich geltend machen...ist doch toll...:zeig:...:huepfen:

Und dann fehlen in deiner Zusammenfassung wesentliche Elemente, die ich bereits als "Gestaltungsmöglichkeiten" aufgezeigt hatte (Zweitwagen (Mini Cabrio), Zweitwohnung (schickes Loft), gemeinsames Konto, Bargeldabhebungen, damit sie die für meinen besonders aufwendigen Lebensstil notwendigen Dinge bereitstellt, wenn ich im Loft weile, etc.... - lies noch mal nach.

 

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

Link zu diesem Kommentar
vor 2 Stunden schrieb Wulf:

Vielen Dank für deinen wohlgemeinten Hinweis.....werde das wohl so machen....:lach:

 

Also ich finde es wird immer besser...Nicht nur, dass mein SB ca. 1000 € steuerfrei in verschiedener Form erhalten könnte, sondern ich kann den Betrag wohlmöglich steuerlich geltend machen...ist doch toll...:zeig:...:huepfen:

Und dann fehlen in deiner Zusammenfassung wesentliche Elemente, die ich bereits als "Gestaltungsmöglichkeiten" aufgezeigt hatte (Zweitwagen (Mini Cabrio), Zweitwohnung (schickes Loft), gemeinsames Konto, Bargeldabhebungen, damit sie die für meinen besonders aufwendigen Lebensstil notwendigen Dinge bereitstellt, wenn ich im Loft weile, etc.... - lies noch mal nach.

 

Ich hab's dreimal gelesen und lache immer noch. Viel Spß damit.

  • Lustig 2
  • Zustimmen 1
Link zu diesem Kommentar
vor 10 Minuten schrieb Achim:

Ich hab's dreimal gelesen und lache immer noch. Viel Spß damit.

Früher war mehr Sachlichkeit....

Und jetzt die 2. Halbzeit....

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

Link zu diesem Kommentar
  • 2 Wochen später...

Dein Kommentar

Sie schreibst als Gast. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.



Unser Support Team

Neue Beiträge

Neue Galerie Einträge

Über uns

Seit über 10 Jahren ist MC-Escort die grösste deutschsprachige Escort Community. Wir bieten Kunden und Anbietern eine Plattform um sich gegenseitig auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

mc-banner-klein.png

Kontakt

  Raingärten 1, 79780 Stühlingen, Deutschland

  info@mc-escort.de

  +49(7744)929832 KEINE AGENTUR - WIR VERMITTELN KEINE DAMEN!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert um dein Nutzer Erlebnis auf dieser Webseite zu verbessern. Du kannst deine Cookie Einstellungen anpassen, ansonsten nehmen wir an dass es für dich in Ordnung ist deinen Besuch fortzusetzen.