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Gütesiegel für Escort Agenturen


Wulf

Empfohlene Beiträge

Es geht hier um eine Erlaubnis einer Behörde, die diese ausgestellt hat. Wenn man damit wirbt oder ein Siegel/Button etc. selbst entwirft mit diesem Inhalt, kann man von der Behörde eher unschöne Post bekommen. Wenn müsste also eher die zentrale Stelle / Politik ein solches Siegel entwerfen - welches für alle gleich ist, welches man dann nach der erteilten Erlaubnis geschickt bekommt/nutzen darf. Und wenn man es dann nutzt, obwohl keine Erlaubnis, wird man abgemahnt/oder bekommt Erlaubnis nicht erteilt. So würde das gehen. Bis dahin und da gebe ich Jakob Recht, ist das Impressum die korrekte Stelle und natürlich darf und kann man es auch in den FAQ/Blog erwähnen, nur weil das bei manchen von uns noch nicht der Fall ist, heißt das nicht, dass das noch nicht kommt. Aber wir haben eben auch teils gerade erst neue Webseiten, wo vieles noch fehlt, also piano bitte ;).

Mit einfach so selbst etwas basteln und online setzen wäre ich also äußerst vorsichtig. 

In anderen Branchen wurden dafür Inhaber schon abgemahnt. Ich bin ja nicht nur im Escort, sondern in noch einem Bereich tätig und besuche regelmäßig Unternehmerstammtische. Deutschland ist ein Abmahnfreudiges Land ;), da habe ich schon mehrfach mitbekommen, was bestimmte Siegel, Texte etc. nach sich ziehen....und ihr könnt Euch vielleicht denken, dass einige Agenturen auch Fachanwälte kennen/Kontakte haben und sich da bereits schlau gemacht haben....

Was mich mitunter in Foren nervt, wenn manche meinen, sie wissen besser, was wir alles als Agenturen machen/nicht machen. Woher? Umgekehrt würde ich niemals mich in Eure Geschäfte reinmischen und wage Behauptungen aufstellen, dass ihr ja zu faul seid, oder nur moppern könnt aber nix tut....also bitte, wir tun so einiges. Aber vielleicht fehlt auch manchmal die Lust/Zeit immer alles hier zu erklären. Geht im Grunde auch keinen etwas an. Oder man möchte auch nicht hausieren gehen mit: schaut mal was ich alles so mache, neben meinen 100 anderen Aufgaben ;).

Mal ehrlich so 2-4 Agenturen beteiligen sich überhaupt nur an solchen Themen, geben oft mehr Auskunft, als sie müssten, nehmen sich trotz Stress diese Zeit, fangt doch dann eher mal damit an alle anderen Agenturen zu fragen, warum sie sich nie beteiligen. ;) anstatt uns Dinge durch die Blume zu unterstellen, denn sonst sehe ich auch nicht mehr ein mich offen zu beteiligen, sorry. 

Ich bin durchaus Kritik fähig, darum gehts nicht. Aber denkt mal drüber nach, wie wenige sich hier beteiligen und wenn denen auch noch Unlust/keinen Bock auf sowas unterstellt wird, tja dann diskutiert/mutmaßt eben komplett ohne uns ;). 

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Am 21.9.2019 um 12:30 schrieb Save the Date Escort:

Es wundert mich daher nicht dass der ein oder andere auf die Idee kommt dass hier eine beteiligte Agentur unseriös sei. Das ist also nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern manche lesen meine Beiträge nicht richtig sondern nur eure Rechtfertigungen.

Sollte dem so sein dann möchte ich doch feststellen dass meines Wissens nach alle Agenturen welche sich sehr aktiv im Forum beteiligen seriös sind. Sicherlich aber auch andere Agenturen.

MC Escort | Die Premium Escort Community

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vor 2 Stunden schrieb PLE-Agency:

Ich bin durchaus Kritik fähig, darum gehts nicht. Aber denkt mal drüber nach, wie wenige sich hier beteiligen und wenn denen auch noch Unlust/keinen Bock auf sowas unterstellt wird, tja dann diskutiert/mutmaßt eben komplett ohne uns ;). 

:clown: Nach der offensichtlichen Uneinsichtigkeit der Anbieterinnen und deren Inkompetenz, bleibt eigentlich nur die Einführung eines Zwangs-Siegels und die Pflicht für AgenturleiterInnen zum tragen von blauen Mützen während der Dienstzeit. Das habt ihr jetzt davon!  :clown:
 

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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vor 8 Stunden schrieb PLE-Agency:

Es geht hier um eine Erlaubnis einer Behörde, die diese ausgestellt hat. Wenn man damit wirbt oder ein Siegel/Button etc. selbst entwirft mit diesem Inhalt, kann man von der Behörde eher unschöne Post bekommen. Wenn müsste also eher die zentrale Stelle / Politik ein solches Siegel entwerfen - welches für alle gleich ist, welches man dann nach der erteilten Erlaubnis geschickt bekommt/nutzen darf. Und wenn man es dann nutzt, obwohl keine Erlaubnis, wird man abgemahnt/oder bekommt Erlaubnis nicht erteilt. So würde das gehen. Bis dahin und da gebe ich Jakob Recht, ist das Impressum die korrekte Stelle und natürlich darf und kann man es auch in den FAQ/Blog erwähnen, nur weil das bei manchen von uns noch nicht der Fall ist, heißt das nicht, dass das noch nicht kommt. Aber wir haben eben auch teils gerade erst neue Webseiten, wo vieles noch fehlt, also piano bitte ;).

Mit einfach so selbst etwas basteln und online setzen wäre ich also äußerst vorsichtig. 

In anderen Branchen wurden dafür Inhaber schon abgemahnt. Ich bin ja nicht nur im Escort, sondern in noch einem Bereich tätig und besuche regelmäßig Unternehmerstammtische. Deutschland ist ein Abmahnfreudiges Land ;), da habe ich schon mehrfach mitbekommen, was bestimmte Siegel, Texte etc. nach sich ziehen....und ihr könnt Euch vielleicht denken, dass einige Agenturen auch Fachanwälte kennen/Kontakte haben und sich da bereits schlau gemacht haben....

Was mich mitunter in Foren nervt, wenn manche meinen, sie wissen besser, was wir alles als Agenturen machen/nicht machen. Woher? Umgekehrt würde ich niemals mich in Eure Geschäfte reinmischen und wage Behauptungen aufstellen, dass ihr ja zu faul seid, oder nur moppern könnt aber nix tut....also bitte, wir tun so einiges. Aber vielleicht fehlt auch manchmal die Lust/Zeit immer alles hier zu erklären. Geht im Grunde auch keinen etwas an. Oder man möchte auch nicht hausieren gehen mit: schaut mal was ich alles so mache, neben meinen 100 anderen Aufgaben ;).

Mal ehrlich so 2-4 Agenturen beteiligen sich überhaupt nur an solchen Themen, geben oft mehr Auskunft, als sie müssten, nehmen sich trotz Stress diese Zeit, fangt doch dann eher mal damit an alle anderen Agenturen zu fragen, warum sie sich nie beteiligen. ;) anstatt uns Dinge durch die Blume zu unterstellen, denn sonst sehe ich auch nicht mehr ein mich offen zu beteiligen, sorry. 

Ich bin durchaus Kritik fähig, darum gehts nicht. Aber denkt mal drüber nach, wie wenige sich hier beteiligen und wenn denen auch noch Unlust/keinen Bock auf sowas unterstellt wird, tja dann diskutiert/mutmaßt eben komplett ohne uns ;). 

Natürlich darf man mit behördlichen Genehmigungen werben. Das ist ja kein Staatsgeheimnis. 

Was man nicht darf ist falsche oder irreführende Behauptungen veröffentlichen. Das wäre abmahnfähig. 

PS: Als Unternehmer bist du nicht das arme Opfer von Stress, sondern seine Ursache. 

Bearbeitet von Achim
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vor 15 Stunden schrieb PLE-Agency:

Es geht hier um eine Erlaubnis einer Behörde, die diese ausgestellt hat. Wenn man damit wirbt oder ein Siegel/Button etc. selbst entwirft mit diesem Inhalt, kann man von der Behörde eher unschöne Post bekommen. Wenn müsste also eher die zentrale Stelle / Politik ein solches Siegel entwerfen - welches für alle gleich ist, welches man dann nach der erteilten Erlaubnis geschickt bekommt/nutzen darf.

Ich habe gerade mal mit einer Dame einer Behörde telefoniert, die diese Betriebserlaubnis vergibt. Ein überaus nettes und kompetentes Gespräch. Sie findet die Idee eines Gütesiegels "richtig klasse" und hat mir gesagt "also meinen Segen haben sie"! 

Selbstverständlich ist es auch möglich, auf der HP die Betriebserlaubnis mit Volltext zu zeigen. Wie Achim richtig sagt: Es ist kein Staatsgeheimnis. Es ist sogar so, dass ich berechtigt bin, z.B. mir in einem Restaurant die Betriebserlaubnis vorlegen zu lassen.

Und dann ist der Staat doch nicht die Werbeagentur von Escort Agenturen und entwirft seinerseits ein "Gütesiegel"! Da müssen sich Escort Agenturen schon selbst darum kümmern. 

Es gibt ein RAL Gütezeichen für Abbrucharbeiten - da sollte es auch eins geben können für Escortagenturen und die erotischen und sexuellen Dienstleistungen.

Und nur am Rande für alle die, die meinen das ProstSchG floppt bei den Anmeldungen. In Dortmund liegen rund 800 Anmeldungen vor, das sind ca. 70% laut Behörde. 

vor 16 Stunden schrieb PLE-Agency:

Es geht hier um eine Erlaubnis einer Behörde, die diese ausgestellt hat. Wenn man damit wirbt oder ein Siegel/Button etc. selbst entwirft mit diesem Inhalt, kann man von der Behörde eher unschöne Post bekommen. Wenn müsste also eher die zentrale Stelle / Politik ein solches Siegel entwerfen - welches für alle gleich ist, welches man dann nach der erteilten Erlaubnis geschickt bekommt/nutzen darf. Und wenn man es dann nutzt, obwohl keine Erlaubnis, wird man abgemahnt/oder bekommt Erlaubnis nicht erteilt. So würde das gehen. Bis dahin und da gebe ich Jakob Recht, ist das Impressum die korrekte Stelle und natürlich darf und kann man es auch in den FAQ/Blog erwähnen, nur weil das bei manchen von uns noch nicht der Fall ist, heißt das nicht, dass das noch nicht kommt. Aber wir haben eben auch teils gerade erst neue Webseiten, wo vieles noch fehlt, also piano bitte ;).

Dazu habe ich ja schon geschrieben. Also Alina, der Ball liegt für legal arbeitende Escort Agenturen auf dem Elfmeterpunkt und es gibt nicht mal einen Torwart.

Mit der Angabe im Impressum genügst du lediglich einer rechtlichen Pflicht - nicht mehr und nicht weniger.

vor 16 Stunden schrieb PLE-Agency:

und ihr könnt Euch vielleicht denken, dass einige Agenturen auch Fachanwälte kennen/Kontakte haben und sich da bereits schlau gemacht haben....

Den Fachanwalt würde ich sofort wechseln.

vor 16 Stunden schrieb PLE-Agency:

Was mich mitunter in Foren nervt, wenn manche meinen, sie wissen besser, was wir alles als Agenturen machen/nicht machen. Woher? Umgekehrt würde ich niemals mich in Eure Geschäfte reinmischen und wage Behauptungen aufstellen, dass ihr ja zu faul seid, oder nur moppern könnt aber nix tut....also bitte, wir tun so einiges. Aber vielleicht fehlt auch manchmal die Lust/Zeit immer alles hier zu erklären. Geht im Grunde auch keinen etwas an. Oder man möchte auch nicht hausieren gehen mit: schaut mal was ich alles so mache, neben meinen 100 anderen Aufgaben ;).

Das Thema "Gütesiegel" ist seit 10 Jahren hier immer wieder ein wichtiges Thema gewesen und zwar für beide Seiten, Agenturen und Bucher. Wenn ich das hier zum Thema mache, dann vor diesem Hintergrund und schliesslich bin ich selbst ja auch Bucher/Kunde. Da sollten die Agenturen doch froh sein, wenn aus der Kundschaft Hinweise und Wünsche an Agenturen herangetragen werden, die zu einer Verbesserung der Beziehung Agentur - Kunde führen. Jedenfalls freue ich mich über jeden Hinweis meiner Kunden und fühle mich dadurch nicht bevormundet - auch noch nach über 30 Jahren Unternehmertätigkeit.

Und dann richten sich alle meine Beiträge in der Zielsetzung gegen illegal arbeitende Agenturen und NICHT gegen legal arbeitende Agenturen!

Nicht zuletzt möchte ich dir meinen grossen Respekt bezeugen, dass du nahezu als einzige Agentur hier überhaupt Stellung beziehst :blumenkuss:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Ein paar Seiten weiter vorn war von denen, die es wissen müssen, zu lesen, dass bei der Erteilung der erforderlichen Erlaubnis offensichtlich unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden. Das ProstSchG gibt insoweit ja auch „nur“ den Rahmen vor und wird auf Länderebene durch diverse Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften „komplettiert“. Während den einen die Erlaubnis „hinterhergeworfen“ wird (vereinfacht formuliert), scheinen andere regelrecht darum kämpfen zu müssen. Die unterschiedliche Handhabung der Erlaubnispflicht in der Realität scheint offensichtlich weit davon entfernt zu sein, zum gegenwärtigen Stand von einem überregionalen Gütesiegel nach gleichen Standards auszugehen zu können. Bevor man die Erteilung der Betreibererlaubnis einem (staatlichem) Gütesiegel gleichsetzt und sich über die farbliche Gestaltung das Hirn zerbricht, sollte man vielleicht erst einmal danach fragen, was mit dieser erteilten Erlaubnis denn konkret bescheinigt wird. Davon hab ich hier noch nichts gelesen. 

 

Unabhängig davon ist mir nicht ganz klar, wie die erteilte Erlaubnis ein in Stein gemeißeltes Qualitätssiegel sein soll. Mit der Erlaubnis wird doch „nur“ bescheinigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen ZUM ZEITPUNKT DER ERTEILUNG der Erlaubnis erfüllt sind. Natürlich werden die seriösen Agenturen Wert darauf legen, dass dieser Standart beibehalten wird. Aber das ist dann doch nicht Ergebnis der irgendwann mal erteilten Erlaubnis (die hier mit einem Gütesiegel gleichgesetzt werden soll), sondern Ergebnis ihres engagierten Einsatzes. 

 

Weiter vorn wurde es für meine Berufgsgruppe der Anwälte treffend beschrieben: Die Erteilung der Zulassung sagt doch überhaupt nichts über die Seriösität/Qualität der tatsächlichen Berufsausübung aus. Ich habe deshalb meine Zweifel, ob die erteilte Erlaubnis der richtige Gradmesser ist, um die Guten von den Bösen zu unterscheiden. Gilt übrigens für alle Berufsgruppen.

 

Den einzigen Vorteil eines (wie auch immer gearteten) Gütesiegels sehe ich darin, dass es vielleicht (?) dazu beitragen kann, sexuellen Dienstleistungen das Stigma des Milieus zu nehmen und hierdurch all denen das Wasser abzugraben, die in ihrer „Argumentation“ das aus ihrer Sicht unumstößliche Bild zeichnen, all das würde nur auf der „dunklen Seite der Macht“ stattfinden. 

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14 minutes ago, Asfaloth said:

 Auto

Wie was wo wer hat mich gerufen?

Beim Gebrauchtwagenkauf gibt es aber schon Gütesiegel, beispielsweise der Dekra :classic_tongue:. https://www.dekra.de/de/dekra-siegel-gebrauchtfahrzeuge/.

Offen gesagt ist es mir aber wurscht, selbst wenn es von einer "unabhängigen" Orga ist. Ich prüfe lieber selbst. Dann ist es Ersthandinformation. Für Leute, die dazu unfähig oder unwillig sind, mag es ein Indiz sein, mehr aber auch nicht.

Bearbeitet von Jakob
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vor einer Stunde schrieb michael120:

Ein paar Seiten weiter vorn war von denen, die es wissen müssen, zu lesen, dass bei der Erteilung der erforderlichen Erlaubnis offensichtlich unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden. Das ProstSchG gibt insoweit ja auch „nur“ den Rahmen vor und wird auf Länderebene durch diverse Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften „komplettiert“. Während den einen die Erlaubnis „hinterhergeworfen“ wird (vereinfacht formuliert), scheinen andere regelrecht darum kämpfen zu müssen. Die unterschiedliche Handhabung der Erlaubnispflicht in der Realität scheint offensichtlich weit davon entfernt zu sein, zum gegenwärtigen Stand von einem überregionalen Gütesiegel nach gleichen Standards auszugehen zu können. Bevor man die Erteilung der Betreibererlaubnis einem (staatlichem) Gütesiegel gleichsetzt und sich über die farbliche Gestaltung das Hirn zerbricht, sollte man vielleicht erst einmal danach fragen, was mit dieser erteilten Erlaubnis denn konkret bescheinigt wird. Davon hab ich hier noch nichts gelesen. 

Ich empfehle dir, einmal ProstSchG § 12 ff nebst Erläuterungen zu lesen. Da sind nicht gerade wenige Voraussetzungen aufgeführt, die zur Erteilung einer Betriebserlaubnis erfüllt werden müssen.

vor einer Stunde schrieb michael120:

Unabhängig davon ist mir nicht ganz klar, wie die erteilte Erlaubnis ein in Stein gemeißeltes Qualitätssiegel sein soll. Mit der Erlaubnis wird doch „nur“ bescheinigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen ZUM ZEITPUNKT DER ERTEILUNG der Erlaubnis erfüllt sind. Natürlich werden die seriösen Agenturen Wert darauf legen, dass dieser Standart beibehalten wird. Aber das ist dann doch nicht Ergebnis der irgendwann mal erteilten Erlaubnis (die hier mit einem Gütesiegel gleichgesetzt werden soll), sondern Ergebnis ihres engagierten Einsatzes. 

Ich empfehle dir einmal ProstSchG §29 ff nebst Erläuterungen zu lesen. Da wird die Überwachung beschrieben, nachdem die Betriebserlaubnis erteilt wurde.

vor einer Stunde schrieb michael120:

Weiter vorn wurde es für meine Berufgsgruppe der Anwälte treffend beschrieben: Die Erteilung der Zulassung sagt doch überhaupt nichts über die Seriösität/Qualität der tatsächlichen Berufsausübung aus. Ich habe deshalb meine Zweifel, ob die erteilte Erlaubnis der richtige Gradmesser ist, um die Guten von den Bösen zu unterscheiden. Gilt übrigens für alle Berufsgruppen.

Zunächst einmal ist doch der wichtigste Gradmesser die Legalität der Gewerbeausübung. Und da ist doch der P6 ganz anders zu sehen, als z.B. Anwälte. Wie hoch denkst du ist der Anteil der illegal arbeitenden Anwälte? Der P6 wurde jetzt mit dem ProstSchG erstmals gesetzlich geregelt.

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Gütesiegeln und -zeichen, die heute geführt werden. So, um nur mal ein Beispiel zu nennen, ein RAL Gütezeichen für Abbrucharbeiten. Was denkst du, warum die das alle machen, wenn es keinen Wert hat? 

vor einer Stunde schrieb michael120:

Den einzigen Vorteil eines (wie auch immer gearteten) Gütesiegels sehe ich darin, dass es vielleicht (?) dazu beitragen kann, sexuellen Dienstleistungen das Stigma des Milieus zu nehmen und hierdurch all denen das Wasser abzugraben, die in ihrer „Argumentation“ das aus ihrer Sicht unumstößliche Bild zeichnen, all das würde nur auf der „dunklen Seite der Macht“ stattfinden. 

Für die legal arbeitenden Agenturen hat ein Gütesiegel nur Vorteile

Für die illegal arbeitenden Agenturen hat ein Gütesiegel nur Nachteile

Lies mal bitte meine Beiträge in diesem Thread, dann erfährst du mehr über die Vorteile für die Agenturen und für die Bucher/Kunden.

 

 

vor einer Stunde schrieb Asfaloth:

Um eine hier recht beliebte Analogie zu strapazieren, man kauft ja auch nicht blind ein Auto, nur weil es gerade TÜV bekommen hat. 

Sehr richtig.....und ein Auto ohne TÜV schaust du dir erst gar nicht an....schönes Beispiel.

 

vor 5 Minuten schrieb Wulf:

Ich empfehle dir, einmal ProstSchG § 12 ff nebst Erläuterungen zu lesen. Da sind nicht gerade wenige Voraussetzungen aufgeführt, die zur Erteilung einer Betriebserlaubnis erfüllt werden müssen.

Ich empfehle dir einmal ProstSchG §29 ff nebst Erläuterungen zu lesen. Da wird die Überwachung beschrieben, nachdem die Betriebserlaubnis erteilt wurde.

Zunächst einmal ist doch der wichtigste Gradmesser die Legalität der Gewerbeausübung. Und da ist doch der P6 ganz anders zu sehen, als z.B. Anwälte. Wie hoch denkst du ist der Anteil der illegal arbeitenden Anwälte? Der P6 wurde jetzt mit dem ProstSchG erstmals gesetzlich geregelt.

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Gütesiegeln und -zeichen, die heute geführt werden. So, um nur mal ein Beispiel zu nennen, ein RAL Gütezeichen für Abbrucharbeiten. Was denkst du, warum die das alle machen, wenn es keinen Wert hat? 

Für die legal arbeitenden Agenturen hat ein Gütesiegel nur Vorteile

Für die illegal arbeitenden Agenturen hat ein Gütesiegel nur Nachteile

Lies mal bitte meine Beiträge in diesem Thread, dann erfährst du mehr über die Vorteile für die Agenturen und für die Bucher/Kunden.

 

 

 

vor einer Stunde schrieb Asfaloth:

Um eine hier recht beliebte Analogie zu strapazieren, man kauft ja auch nicht blind ein Auto, nur weil es gerade TÜV bekommen hat. 

Sehr richtig....und ein Auto ohne TÜV schaust du dir erst gar nicht an...sehr schönes Beispiel für ein Gütesiegel bei Escortagenturen :zeig:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 19 Stunden schrieb Asfaloth:

Sehr informativ ! Insbesondere der dritte Absatz.

Weshalb muss man selbst eine Agentur betreiben, wenn man damit Geld verdienen will ? Genügen dazu nicht einfach die Rechte am Siegel und ein guter Abmahnanwalt ? 

Ich das einfach mal kopiert:

Wer darf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung darf nur im geschäftlichen Verkehr, also unter Unternehmern ausgesprochen werden. Privatpersonen können keine Wettbewerbsverletzungen begehen.

Abmahner und Abgemahnter müssen Mitbewerber sein, was der Fall ist, wenn sie miteinander in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen (§ 2 Nr. 3 UWG).

Bearbeitet von Achim
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vor 5 Minuten schrieb Achim:

Ich das einfach mal kopiert:

Wer darf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung darf nur im geschäftlichen Verkehr, also unter Unternehmern ausgesprochen werden. Privatpersonen können keine Wettbewerbsverletzungen begehen.

Abmahner und Abgemahnter müssen Mitbewerber sein, was der Fall ist, wenn sie miteinander in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen (§ 2 Nr. 3 UWG).

Und dazu noch ein aktuelles Urteil des BGH vom 26.4.2018, Az. ZR 248/16 über die "Rechtsmissbräuchliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung". Das wird die "Abmahnindustrie" hoffentlich eindämmen. 

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Verstanden. 

Gilt für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, richtig ? 

Nur interessehalber...Angenommen, ein Verband vergibt ein Gütesiegel nach bestimmten Kriterien, hat aber selbst keinen wirtschaftlichen Nutzen, steht auch nicht im Wettbewerb und jemand nutzt das Siegel unberechtigt.

Darf der Verband eine gebührenbewehrte Abmahnung aussprechen ? 

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vor einer Stunde schrieb Asfaloth:

Um eine hier recht beliebte Analogie zu strapazieren, man kauft ja auch nicht blind ein Auto, nur weil es gerade TÜV bekommen hat. 

Das stimmt. Aber würdest du viel für ein Auto zahlen, wenn es keinen TÜV hat? Und würdest du bei einem Händler kaufen, dessen Autos nie TÜV bekommen?

natürlich sagt die Betriebserlaubnis nichts darüber aus wie gut die Agentur arbeitet und berät. Aber sie sagt aus, dass sich die Agenturleitung Gedanken über ihr Geschäftskonzept, ihre Prozesse und ihre Verantwortung gemacht hat, diese aufgeschrieben und sich zur Einhaltung committed hat und diese gesetzeskonform sind. Und das ist schon erheblich viel und lässt zumindest auf qualitativ gute Arbeit hoffen

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Hier geht wieder wirklich alles durcheinander.

Es gibt normale Marken und Verbandsmarken. Für Letztere bedarf es eines Verbandes mit Satzung als Anmelder, bei einer normalen Marke kann jeder anmelden, beispielsweise auch Wulf. Aus Marken kann der Inhaber der Marke gegen unerlaubte Nutzung (also vom Inhaber der Marke nicht gestattete Benutzung) der Marke durch Dritte vorgehen. Sonst niemand (wenn wir mal exklusive Lizenznehmer außen vor lassen).

Wenn ein Siegel, das lediglich eine Konformität mit dem Gesetz als Grundlage hat, "marktschreierisch" eingesetzt wird und den Eindruck besonderer Qualität hervorruft, so kann jeder Wettbewerber dagegen wegen Verbrauchertäuschung  wettbewerbsrechtlich vorgehen. Denn der Verbraucher geht davon aus, dass jeder Anbieter (Siegel hin oder her) legal arbeitet, denn das ist eine Selbstverständlichkeit und kein Qualitätsmerkmal.

Bearbeitet von Jakob
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@Achim

Wir strapazieren die Analogie jetzt etwas zu sehr, aber natürlich kann man ein Auto ohne TÜV kaufen, wenn andere Bedingungen passen. 

Oder würdest Du einen gut erhaltenen stillgelegten Jaguar E, den jemand aus Platzgründen sehr günstig hergibt, ausschlagen, nur weil er keine aktuelle Plakette hat ? 

Meine Aussage ist eine andere.... Ein Siegel kann ein guter Hinweis auf einen ordnungsgemäßen Zustand sein, ist aber noch lange keine Garantie.

Bearbeitet von Asfaloth
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vor 24 Minuten schrieb Jakob:

Wenn ein Siegel, das lediglich eine Konformität mit dem Gesetz als Grundlage hat, "marktschreierisch" eingesetzt wird und den Eindruck besonderer Qualität hervorruft, so kann da jeder Wettbewerber dagegen wegen Verbrauchertäuschung  wettbewerbsrechtlich vorgehen. Denn der Verbraucher geht davon aus, dass ein Anbieter legal arbeitet, das ist eine Selbstverständlichkeit und kein Qualitätsmerkmal.

Manchmal kann man den Eindruck gewinnen, du stehst bei einem illegal arbeitenden Betrieb auf der Payroll....:lach: :clown: was selbstverständlich nicht der Fall ist.

Und jetzt fachlich: Das ist grosser Unsinn, den du da schreibst. Schau dir doch mal die ganzen Siegel/Gütezeichen im Lebensmittelbereich an. Da wird abgehoben auf gesetzliche Vorgaben, die erfüllt werden.

Und dann haben wir hier ein Gewerbe, das ERSTMALS mit einer Betriebserlaubnis ausgestattet wird. Da ist es gerade für den Verbraucher ein wichtiger Hinweis, dass der Betrieb über die Erlaubnis verfügt.  

 

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 19 Minuten schrieb Asfaloth:

Welches Gesetz gibt denn die Bedingungen z.B. für "Fair Trade" vor ?

Und hier ein Beispiel für meinen Hinweis in der Shoutbox:

Schau selbst im Internet nach, was die Bedingungen für "Fair Trade" sind und dann schreibst du:

"Ich meine, dass z.B. die Fair Trade Bedingen keine Gesetzesgrundlage haben."

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Eben.... Bedeutet aber

vor 58 Minuten schrieb Wulf:

 

Und jetzt fachlich: Das ist grosser Unsinn, den du da schreibst. Schau dir doch mal die ganzen Siegel/Gütezeichen im Lebensmittelbereich an. Da wird abgehoben auf gesetzliche Vorgaben, die erfüllt werden.

 

Eben ! Deshalb ist ist das eine unkorrekte Aussage von Dir 

Nicht jedes Gütesiegel beruft sich auf gesetzliche Vorgaben. 

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Ich kann mir schon vorstellen, dass der Bogen von der Betriebserlaubnis  zum Qualitätssiegel schon ein bisschen weit gespannt ist. Das stellen auch die Beiträge von Michael120 und Jakob ganz gut dar. 
Aber ich halte es für sinnvoll mit der Betriebserlaubnis zu werben. Besonders dann, wenn man sich von den sg. „Schwarzen Schafen“ abheben will. 

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Interessanterweise interessiert sich derzeit außer 2 Buchern niemand für das Siegel. Das sollte man respektieren.
Interessant ist nur der Hinweis von Jakob dass ein Hinweis auf die Konzession und die ausstellende Behörde bei konzessionspflichtigen Gewerben ins Impressum gehört um Abmahnungen zu vermeiden.

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