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Nordisches Modell


Spring

Nordisches Modell  

44 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Wie wahrscheinlich schätzt du ein, dass das nordische Modell in Deutschland eingeführt wird?

    • Sehr wahrscheinlich
      23
    • Eher unwahrscheinlich
      13
    • Sehr unwahrscheinlich
      7
    • Das Thema interessiert mich nicht
      1


Empfohlene Beiträge

Hello @all

von mir mal ein sehr grünschnabeliger Zwangsoptimismus von einem bisher leider überwieged theoretisch agierendem Bucher :classic_laugh:

Die Akteuere sind für mich erst mal schrille, reaktionäre Einzelstimmen, das muss noch nichts über den Gesamtkonsens sagen.

So schnell würde da wahrscheinlich nichts durchgewunken werden, dies wäre auch ein demokratisch höchst fragwürdiger Akt da in den wenigen vorhandenen Umfragen überwiegend gegen das unsägliche Köttbullar-Modell gestimmt wurde.

Das seit Juli Rabatz gemacht wird ist das zum einen das sich langsam abzeichnende ernüchternde Jubiläum des "Schwedischen Modells", und zum anderen ein Ablenkungsmanöver einer grottigen Politikerin, welche die Sozialdemokratie in Baden-Württemberg letztes Jahr nachhaltig in die Scheiße geritten hat.

Dennoch traue ich dem Frieden nicht, das liegt aber an meiner generellen Politikverdrossenheit.

Was mich stört ist das schweigen der Grünen, Die Partei und der Linken - auf deren Twitterkanälen sehe ich bisher kein Statement - und insbesondere ärgere ich mich das sich humanistische Verbände in Schweigen hüllen. Gegen Globuli etc. wettern schön und gut, aber ich habe den Eindruck das sich dort wenig bis keine Gedanken über dieses Thema hier gemacht wird.

Eine naive Hypothese: Falls dieses Gesetz doch implementiert werden soll habe ich den Eindruck, das zumindest der Escort Bereich die eher sichere Bank ist (?) Seröse Agenturen (Stichwort 'Gütesiegel' wtf) könnten hier doch punkten? Wenns hart kommt, gibts nur noch 'Dinner-Dates' wie in den USA. Und ich vermute das der Verdienst in diesem Beruf konstant attraktiv bleiben wird. Was sagen die Profis hier im Board dazu?

De facto ist Escort weder in Schweden, noch in Frankreich oder Kanada verschwunden. Selbst auf Island soll es neben warmen Kassierern, pardon Geysiren, auch noch 'Escorts' geben.

Cheers
WM

 

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Escort ist keine sichere Bank, das fällt genauso darunter, wie jeder andere Bereich. Außer du meinst reine Begleitung. Allerdings sind Behörden nicht blöd und checken recht schnell, wenn dem nicht so wäre/ist. Schon jetzt wird die Zeit und nicht der Akt ansich honoriert, trotzdem fällt man beim aktuellen Gesetz ja auch darunter. Es gab schon grüne Politiker, die sich geäußert haben (gegen das Nordic M.) auch schon Politiker aus der SPD. Aber leider auch einige pro. Als liberaler Mensch wundere ich mich, warum auch die liberalen Parteien bisher sich nicht dazu äußern und bin da bereits im Kontakt.

Was mich verärgert, ist, dass die Politiker, die polemisch alles nachreden, was mal Befürworter des Nordic M. rausgehauen haben, scheinbar 0 Interesse haben, sich mit denen auseinanderzusetzen, die direkt betroffen sind und die man ja angeblich nicht! kriminalisieren will. Das liegt teilweise wohl daran, dass sie die Damen als arme Opfer sehen, die dankbar sein werden, dass sie so den Ausstieg besser schaffen. Auf Augenhöhe sehen die die Damen nicht. Für die gibt es keine Differenzierung. Das Gesetz ist ähnlich eines Berufsverbots und es spricht gegen die sexuelle Selbstbestimmung/Entfaltung. Dies haben auch schon einige Politiker festgestellt, als das schon mal die Runde machte.

Nur ist es ja so...das offen und laut zu bewerben, das ist halt kein beliebtes Werbethema und ich tippe deshalb halten die meisten sich da eher zurück. Und genau das ist gefährlich, weil die Öffentlichkeit so mehr Pro Stimmen vernimmt und es in eine falsche Richtung läuft. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Kirche da auch sehr an der Front, ich hätte nie gedacht, dass ich das mal mache/sage, aber ich werde wohl austreten, die vielen Kirchensteuern werde ich dann selbst spenden, wo es nötig ist, denn ich bin ja für die Intitution eh eine schreckliche schlimme Zuhälterin.... 

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14 hours ago, c.onnaisseur said:

Einige Aussagen darin find' ich ganz gut.

Das geht mir mit einigen Aussagen der AfD (isoliert betrachtet) auch so. Dennoch schließe ich für mich persönlich einen Schulterschluss mit der AfD kategorisch aus. Analoges gilt für mich persönlich in Bezug auf DC. Weil es da von Protagonist*innen auch Aussagen gab, welche für mich ein absolutes no-go sind.

Das hat in meinen Augen auch nichts mit "Spaltpilz" zu tun. Eine möglicherweise in einigen Aspekten bestehende inhaltliche Übereinstimmung rechtfertigt m.E. nicht jede Allianz. Manche Allianzen können einer Sache nämlich sogar mehr schaden als nutzen.

Dessen ungeachtet können brauchbare Argumente natürlich stets übernommen werden, eine Ablehnung einer Allianz bedeutet ja nicht grundsätzlich alle Positionen abzulehnen.

Wie gesagt, nur meine persönliche Meinung ohne jeglichen Anspruch auf Richtigkeit.

Bearbeitet von Jakob
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vor 13 Stunden schrieb Woodman:

Eine naive Hypothese: Falls dieses Gesetz doch implementiert werden soll habe ich den Eindruck, das zumindest der Escort Bereich die eher sichere Bank ist (?) Seröse Agenturen (Stichwort 'Gütesiegel' wtf) könnten hier doch punkten? Wenns hart kommt, gibts nur noch 'Dinner-Dates' wie in den USA. Und ich vermute das der Verdienst in diesem Beruf konstant attraktiv bleiben wird. Was sagen die Profis hier im Board dazu?

Es gibt ja auch heute Escort Agenturen ohne Erotik/Sex Angebot, die keine Betriebserlaubnis gemäss ProstSchG benötigen und die Damen auch nicht angemeldet sein müssen. Was dann tatsächlich später passiert, steht auf einem anderen Blatt. 

Parallel zu diesen Escort Agenturen wird dann auch das Sugardaddy/Sugarbabe Modell interessant. Bei all diesen Angeboten ist zunächst einmal das Angebot entscheidend. Wenn da nichts steht von Sex gegen Geld oder ähnlich und auch die Fotos nichts anderes aussagen, dann gehen diese beiden Modelle auch mit dem Nordic Modell zusammen.  

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor einer Stunde schrieb Wulf:

Parallel zu diesen Escort Agenturen wird dann auch das Sugardaddy/Sugarbabe Modell interessant. Bei all diesen Angeboten ist zunächst einmal das Angebot entscheidend. Wenn da nichts steht von Sex gegen Geld oder ähnlich und auch die Fotos nichts anderes aussagen, dann gehen diese beiden Modelle auch mit dem Nordic Modell zusammen.  

Na, das lässt sich doch sehr schnell klären.

Geh einfach mit dem "Angebot" --  in welcher Form auch immer dies dokumentiert sein mag, - zur zuständigen Behörde und Frage, ob das jetzt unter die Meldepflicht fällt oder nicht. 

Eigentlich solltest Du das schon längst getan haben, da ansonsten Dein Sugarbabe sich illegal prostituiert.

Damit wäre ja auch Deine Frage in Deinem anderen Thread final geklärt.

Ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis.

Bearbeitet von Asfaloth
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1 hour ago, Wulf said:

Parallel zu diesen Escort Agenturen wird dann auch das Sugardaddy/Sugarbabe Modell interessant. Bei all diesen Angeboten ist zunächst einmal das Angebot entscheidend. Wenn da nichts steht von Sex gegen Geld oder ähnlich und auch die Fotos nichts anderes aussagen, dann gehen diese beiden Modelle auch mit dem Nordic Modell zusammen.  

Wird lustig falls dich dein sugar babe klagt, und wir haetten das nordic model.

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vor 42 Minuten schrieb Asfaloth:

Damit wäre ja auch Deine Frage in Deinem anderen Thread final geklärt.

Da haben wir in über 300 Beiträgen das Für und Wider diskutiert.....und du hast mal wieder nix kapiert....:heul:

Wir hatten sogar festgestellt, dass ich unter bestimmten Bedingungen bis zu einem bestimmten Betrag meinen finanziellen Aufwand von der Steuer absetzen kann. :zeig:

Das finale Ergebnis hier noch mal für dich:

Am 4.5.2018 um 12:47 schrieb Wulf:

Nach jetzt 336 Beiträgen und 91 Umfrage-Teilnehmern ist es an der Zeit, ein Abschlussstatement zu geben und da möchte ich mich zunächst einmal für die sehr grosse Beteiligung am Thema recht herzlich bedanken.:blumenkuss:

Als Ergebnis der Diskussion kann wohl festgehalten werden, dass Sugardaddy/Sugarbaby Beziehungen dann zur Prostitution zählen, wenn im Angebot auch Sex gegen Geld aufgeführt wird. Wenn Sex gegen Geld nicht explizit im Angebot aufgeführt wird und auch ausschliesslich nur eine Beziehung besteht, dann zählt es wohl nicht zur Prostitution. Die Meinung, dass SD/SB Beziehungen per se oder immer in jedem Fall der Prostitution zuzurechnen sind ist wohl nicht haltbar. Es ist also wie beim Escort auch, entscheidend ist der Inhalt des Angebotes und nicht der Begriff an sich.

 

Bearbeitet von Wulf

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Vielleicht glaubst Du ja auch irgendwann Mal die Klimakrise final durch Deine solipsistischen "Feststellungen" beenden zu können, aber ausserhalb Deiner Matrix gibt's ja auch noch die reale Welt. Über Deine Steuerpflichtfantasien hat sogar Dein enger Freund gelacht.

Wie gesagt, um Dein Sugarbabe und Dich vor der Illegalität zu bewahren, solltest Du das schnellstmöglich klären.

Du tust damit doch auch den anderen Sugardaddys einen Riesengefallen

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Du solltest einmal deinen inneren Zwang überwinden mir unbedingt immer widersprechen zu müssen. Ich sehe keine Veranlassung zu einem Amt zu gehen. Also mein Vorschlag: Blamiere dich selbst und geh mit meinen Beiträgen zum Amt. Dann kannst du hier im MC mächtig auftrumpfen und mir endlich mal einen Fehler nachweisen....:zeig:

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vor 23 Minuten schrieb Clerkenwell:

Du wiedersprichst dir ja selbst. z.b. bist du ein prostg jubelperser, nimmst es dann aber bei dir selber mit'm gesetz nicht so streng, in dem du deine hirnverbiegungen als sugardaddy der kostenlos fickt schoenredest.

Also werter "Handgranaten Clerki"....Zunächst einmal "jubele" ich nicht über das "prostg" und bin auch kein "Perser", sondern habe mir das ProstSchG als Bürger dieses Landes genau angeschaut und weitgehend für gut befunden. Meine Kritik am ProstSchG verbunden mit Verbesserungsvorschlägen habe ich dann hier im MC in einem eigenen Thread zum Ausdruck gebracht. Ich denke, dass ich mich damit von den blindwütigen Eindreschern auf das ProstSchG sachlich fundiert ganz wesentlich unterscheide. Also kehre erst einmal vor deiner eigenen Türe :zwinker:

vor 28 Minuten schrieb Asfaloth:

Für mich ist SB/SD definitiv Prostitution und damit Melde- und Steuerpflichtig. 

Dann definiere doch bitte mal dein SB/SD. Bitte auch vor dem Hintergrund, dass es ja auch nicht meldepflichtigen Escort gibt, dann merkst du hoffentlich, dass deine vollmundige Behauptung Unfug ist.

vor 23 Minuten schrieb Alice_:

waren mir schon immer die liebsten.

Danke .... :blumenkuss:

 

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vor 13 Minuten schrieb Asfaloth:

Ich muss gar nix.

Ich hatte 2 mal "bitte" gesagt....

vor 13 Minuten schrieb Asfaloth:

Du hast das Problem als Sugardaddy, nicht ich.

Ich habe kein Problem....

vor 13 Minuten schrieb Asfaloth:

Hänge es also mir nicht an.

Du hast wohl ein Problem mit der Definition...

vor 13 Minuten schrieb Asfaloth:

Wenn Dir  und dem Mädel das Risiko tragbar erscheint, ist das Euer Bier.

Genau so ist das ... und ein Risiko gibt es auch nicht.

Bearbeitet von Wulf

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Wir hatten das Thema glaube ich schon mal hier. Unabhängig davon ob es Prostitution ist oder nicht, fließt Geld zwischen Fremden. Und da hält das Finanzamt die Hand auf. 20.000 € innerhalb von 10 Jahren sind Steuerfrei, der Rest muss versteuert werden. Bevor wieder die alte Diskussion losbricht ..... wo kein Kläger da kein Richter. Und es kommt immer auf die Umstände drauf an ...... es läuft alles bar ..... Nur heute sind die Kontrollmechanismen so eng und gut dass es irgendwo auffällt. aber das Risiko muss jeder selber eingehen oder nicht. 

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Jaein. Nach §13, Nr. 12, ErbStG sind Zuwendungen unter Lebenden zum angemessenen Unterhalt oder zur Ausbildung des Bedachten steuerfrei.

Die Zuwendungen sind also schenkungssteuerfrei, sofern die Bedachte sich nicht selbst aus eigenem Vermögen oder Einkommen unterhalten kann und (kumulativ) der Unterhalt angemessen ist.

Wenn also ich einer Studentin ein "Privat-Bafög" in Höhe von maximal ca. 1.000,-- Euro pro Monat zahle, weil die Studentin weder Anspruch auf Bafög hat, noch Ansprüche auf Unterhalt seitens unterhaltspflichtiger Personen, dann kann (muss nicht) dies schenkungssteuerfrei sein. Zusätzliche Rahmenbedingung ist, dass keine Gegenleistung erbracht wird oder irgendeine Art Arbeitsverhältnis zu Grunde liegt. In meinem Beispiel bedeutet dies, dass die Studentin so vor sich hin studiert, wie wenn sie Bafög bekäme und allenfalls mal zum Quatschen (und sonst nichts) mit Essen geht.

Da die Lebenswahrscheinlichkeit klar dagegen spricht, dass eine sagen wir 25-Jährige, zudem attraktiv, in Gegenwart eines beispielsweise Ü60 Mannes in sexuelle Raserei verfällt, liegt die Annahme nahe, dass bei Sex zwischen den beiden eben doch ein Leistungsaustausch stattfindet, und es tritt Steuerpflicht ein, eine Berufung auf die o.g. Ausnahmeregelung greift nicht, zumal Ausnahmeregelungen stets streng anzuwenden sind.

Im Ergebnis wäre es dann steuerfrei, wenn

a) beide Seiten wahrheitsgemäß sagen können, dass weder Sex noch eine andere Leistung seitens der Frau erfolgt oder auch nur erwartet ist,

b) die Höhe nicht deutlich über Bafög liegt, und

c) ein Studium ernstlich betrieben wird

Eine analoge Anwendung auf H4 würde schwierig, allein schon weil eine mittellose Person eben Anspruch auf H4 hätte.

Wenn ein SD einem SB 2.000,-- im Monat zahlt und die beiden gelgentlich miteinander vögeln, dürfte es schwer werden, sich auf die eingangs genannte Regelung zu berufen. Erst recht, wenn beide sich auf SD/SB Basis überhaupt kennen gelernt haben, weil typischerweise hiermit eben der Leistungsaustausch erwartet wird.

Ein Fall für Steuerfreiheit wäre beispielsweise, wenn eine Studentin aus dem außereuropäischen Raum mit einem Studienvisum hier studiert (kein Bafög-Anspruch) , die Eltern zu Hause arm sind, und eine dritte Person, die nicht unterhaltspflichtig ist, beispielsweise eine wohlhabende Tante in den USA, monatliche Zahlungen in Bafög-Höhe leistet.

Bearbeitet von Jakob
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Wenn man den § ziehen muss, ist es eh meist zu spät. Man sollte lieber im Vorfeld "intelligente" Lösungen finden, damit man den Fiskus gar nicht erst auf die Spur bringt und auch keine Begehrlichkeiten weckt.

Bearbeitet von xx2009

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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vor einer Stunde schrieb Jakob:

Wenn also ich einer Studentin ein "Privat-Bafög" in Höhe von maximal ca. 1.000,-- Euro pro Monat zahle, weil die Studentin weder Anspruch auf Bafög hat, noch Ansprüche auf Unterhalt seitens unterhaltspflichtiger Personen, dann kann (muss nicht) dies schenkungssteuerfrei sein. Zusätzliche Rahmenbedingung ist, dass keine Gegenleistung erbracht wird oder irgendeine Art Arbeitsverhältnis zu Grunde liegt. In meinem Beispiel bedeutet dies, dass die Studentin so vor sich hin studiert, wie wenn sie Bafög bekäme und allenfalls mal zum Quatschen (und sonst nichts) mit Essen geht.

Es ist noch viel schlimmer. Einer Studentin, die mit mir in einer Beziehung lebt und Bafög kassiert, wird vom Amt das Bafög gestrichen, wenn es das in Erfahrung bringt. Und wenn das Amt dann nachweisen kann, dass die Beziehung schon seit einiger Zeit besteht, dann fordert das Amt eine Rückzahlung von mir. Oder meinst du die Studentin kann zum Amt gehen und sagen: "Wir vögeln aber gar nicht und deshalb habe ich Anspruch auf Bafög!"

Und ich kann selbstverständlich diesen Aufwand bis ca. 1000 € steuerlich geltend machen. 

vor einer Stunde schrieb Jakob:

Da die Lebenswahrscheinlichkeit klar dagegen spricht, dass eine sagen wir 25-Jährige, zudem attraktiv, in Gegenwart eines beispielsweise Ü60 Mannes in sexuelle Raserei verfällt, liegt die Annahme nahe, dass bei Sex zwischen den beiden eben doch ein Leistungsaustausch stattfindet, und es tritt Steuerpflicht ein, eine Berufung auf die o.g. Ausnahmeregelung greift nicht, zumal Ausnahmeregelungen stets streng anzuwenden sind.

Wo ist denn dann bitte die Grenze für Alter, Altersunterschied und Attraktivität .....??? Und für mich ist es gar nicht lebensfremd, dass in einer Beziehung Sex ein völlig normaler Vorgang ist - es wäre lebensfremd, wenn das nicht der Fall ist. Ob es "Raserei" sein muss ist unerheblich....

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Könnten wir vielleicht wieder zum Thema kommen, es ist zu ernst, als dass man da eine andere Diskussion, wozu es bereits ein Thema gab und gibt, reinmischt.

In 5 Tagen treffen sie sich nämlich schon: Am 15.10.2019 startet ein parlamentarischer Arbeitskreis zum Thema Prostitution

Leider kann ich nicht zur Demo aus familiären Gründen, sonst wäre ich natürlich mit am Start, ich hoffe aber, dass viele kommen! 

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