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cavalli oder dfk escort


Empfohlene Beiträge

Supereinfache Website ohne Impressum bzw gar keine Website und unrealistische Hochglanzfotos. Zudem Preise, die nicht zu den Fotos passen (jedes Escort mit dem Aussehen würde wesentlich mehr nehmen).

Wer da bucht ist selber schuld, wenn er sein Geld verbrennt. Wenn etwas zu schön scheint um wahr zu sein, ist es das auch.
 

Wo gräbst du eigentlich immer diese fragwürdigen Agenturen aus?

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Alice macht 'ne Pause.

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Die Escort-Galerie, wo man DFK Escort findet, hat ein Impressum. Die sind superehrlich, denn dort steht:

" Die Bilder dieser Webseite entstammen vom Anbieter Fotolia, Shutterstock und Colourbox und unterliegen den Rechten der jeweiligen Fotographen (Bildnachweise)."

:lach2:

Tja, "Impressumsleser" sind zwar Spaßbremsen, haben aber manchmal doch Vorteile .... :classic_biggrin:

P.S.: Man lernt nie aus, angeblich steht "DFK" für "Deep French Kissing" :classic_biggrin:

1 hour ago, Alice_ said:

(jedes Escort mit dem Aussehen würde wesentlich mehr nehmen)

Nun, das Zitat ist zwar jetzt auf "Escort" bezogen, dennoch merke ich mal an, dass die reine "Optik" nicht notwendigerweise mit der Preiskategorie korreliert ist. Die von mir andernortes erwähnte und in einem Bordell werkelnde Moldavierin ist schon ein ziemlicher Hingucker (zurückhaltend ausgedrückt), die könnte vermutlich ebenso in einer Hochpreisagentur zu finden sein, wenn sie nicht das Bordell (warum auch immer) vorziehen würde.

Bearbeitet von Jakob
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vor 14 Minuten schrieb Jakob:

 

Nun, das Zitata ist zwar jetzt auf "Escort" bezogen, dennoch merke ich mal an, dass das Aussehen nicht notwendigerweise mit der Preiskategorie korreliert ist. Die von mir andernortes erwähnte und in einem Bordell werkelnde Moldavierin ist schon ein ziemlicher Hingucker (zurückhaltend ausgedrückt), die könnte vermutlich ebenso in einer Hochpreisagentur zu finden sein, wenn sie nicht das Bordell (warum auch immer) vorziehen würde.

"Nicht notwendigerweise" ist hier das Stichwort. Muss nicht, kann aber.
Im Escort (und wahrscheinlich auch im Bordell) ordnet man sich selber ja doch schon Aussehenstechnisch in Preiskategorien ein. Das ist nicht das einzige, aber ein sehr starkes Kriterium. 
Und wenn sowieso alles auf einer Website nach "Fake" riecht, fällt so eine ungewöhnliche Preiskorrelation auf.

Alice macht 'ne Pause.

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Jakob Sedcardfotos sollten natürlich nicht gekauft werden, aber bei 99% der Agenturen, auch bei  den Seriösen - findest du Fotohinweise dieser Art, denn die anderen Werbefotos sind meist gekaufte Fotos von solchen Seiten. Würde man da immer Escorts nehmen, würde man ständig alles austauschen müssen, wenn sie aufhören. Das wäre also kein Beweis für Fake Damen. Sprich Startseitenfotos, Blogfotos usw. sind teils natürlich von Bild Content Seiten gekauft. Nur die Sedcard Bilder sollten natürlich echt sein :)

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Kurz Frage zu Sedcardfotos wo es gerade hier auch darum geht:

Wem gehören denn Sedcardfotos allgemein wenn sie für die Agentur gemacht werden? Der Agentur, weil diese üblicherweise das Shooting bezahlt oder vorstreckt?

Und angenommen der Fall eine andere Agentur würde diese Bilder verwenden, welche Möglichkeiten hat man dagegen vorzugehen?

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vor 41 Minuten schrieb ahn:

Kurz Frage zu Sedcardfotos wo es gerade hier auch darum geht:

Wem gehören denn Sedcardfotos allgemein wenn sie für die Agentur gemacht werden? Der Agentur, weil diese üblicherweise das Shooting bezahlt oder vorstreckt?

das wird bei jeder Agentur unterschiedlich sein. Das sind vertragliche Internas, die natürlich vorab zwischen Dame (die die Agentur beauftragt) und Agentur besprochen werden. Nur weil eine Agentur (wenn) Shooting Geld bezahlt/vorstreckt, gehören die Fotos nicht automatisch der Agentur. Auch wenn das manche so behaupten ;). Allerdings kann man durchaus festlegen, dass die Bilder danach nur privat genutzt werden dürfen und nicht für andere Agenturen/Werbezwecke. Kommt alles immer auf die Abmachungen an. Sonst könnte natürlich eine schlaue Dame ein Shooting für lau (Beispiel) bei Agentur A machen und hört da direkt wieder auf und gibt die Fotos dann Agentur B ;). Aber das ist ja in allen Branchen, wo es auch um Bilder/Sedcards geht in Verträgen geregelt, sei es Modelagenturen, Schauspielagenturen und eben auch Escortagenturen.

Und angenommen der Fall eine andere Agentur würde diese Bilder verwenden, welche Möglichkeiten hat man dagegen vorzugehen?

Wie meinst du das? Eine Agentur kann ja nur Bilder verwenden, die die Dame ihr zur Verfügung stellt....wenn eine Dame Bilder zur Verfügung stellt, deren Bildrechte sie nicht besitzt (sei es weil der Fotograf dies untersagt etc.) dann ist das natürlich nicht in Ordnung. Darum sichert man sich da auch ab, siehe oben.

Es kann aber ja auch sein, dass die Dame selbst ein Shooting organisiert hat / mal gemodelt hat/die Bilder frei verwenden darf und diese eben auch bei ihrer Folgeagentur verwendet, das ist natürlich kein Problem.....

 

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vor 2 Minuten schrieb PLE-Agency:

Wie meinst du das? Eine Agentur kann ja nur Bilder verwenden, die die Dame ihr zur Verfügung stellt....wenn eine Dame Bilder zur Verfügung stellt, deren Bildrechte sie nicht besitzt (sei es weil der Fotograf dies untersagt etc.) dann ist das natürlich nicht in Ordnung. Darum sichert man sich da auch ab, siehe oben.

Es kann aber ja auch sein, dass die Dame selbst ein Shooting organisiert hat / mal gemodelt hat/die Bilder frei verwenden darf und diese eben auch bei ihrer Folgeagentur verwendet, das ist natürlich kein Problem.....

 

Hallo Alina,

nein ich meine das noch etwas dreister :)

Dame A ist bei Agentur X

Dame B sieht Dame A sehr ähnlich, kopiert die Bilder von Dame A und Agentur Y lädt diese hoch (Wasserzeichen entfernt, Gesicht ist eh verpixelt)

Dame A fällt das auf (macht es einen Unterschied wenn Dame A nicht mehr aktiv ist und Dame B dann die Bilder nutzt?)

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Die Frage ist nicht wem Fotos "gehören", sondern wer Nutzungsrechte (z.B. Verbreiten) hat.

Nutzungsrechte regeln sich nach dem UrhG und dem KunstUrhG. Nach dem UhrG bedarf es der Zustimmung des Fotografen (Urheber des "Werks" Foto) zur Nutzung. Nach dem KunstUrhG bedarf es grundsätzlich der Zustimmung der in einem Foto erkennbaren Person zur Nutzung ("Recht am eigenen Bild").

In dem Beispiel verletzt Dame B wissentlich die Urheberrechte des Fotografen der Dame A (UrhG). Die Agentur der Dame B ebenfalls, wenn auch unwissentlich. Beide können wegen Urheberrechtsverletzung vom Fotografen der Dame A abgemahnt werden.

Wenn das Gesicht der Dame A erkennbar ist (abhängig vom Grad der Verpixelung, oder wenn charakteristische Tattoos erkennbar sind), dann verletzen beide entsprechend auch Rechte der Dame A am eigenen Bild (KunstUrhG), Dame B wissentlich, die Agentur unwissentlich. Beide können dann auch von der Dame A abgemahnt werden.

Das Unwissen nutzt der Agentur dabei wenig, sie hat ggf. die sie betreffenden Abmahnkosten zu tragen. Allerdings kommen dann Schadensersatzforderungen der Agentur in Höhe der mit der Abmahnung entstandenen Kosten (Abmahnkosten, Kosten des eigenen RA) gegenüber der Dame B in Frage, da die Dame B schuldhaft gehandelt hat.

Hoffe alle Klarheiten beseitigt zu haben :classic_wink:.

Bearbeitet von Jakob
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vor einer Stunde schrieb Wulf:

...... und wer ist jetzt Eigentümer der Bilder ? :classic_blink::classic_rolleyes:

Wäre auch meine Frage

Habe schon gehört, dass der Agentur die Bilder gehören und selbst privat nicht genutzt werden dürfen. In dem Fall wurde aber glaube ich auch das Shooting von der Agentur bezahlt.

Habe aber auch gehört, dass die Kosten für das Shooting 50:50 von der Dame und Agentur bezahlt wurden.

Gibt es da eine Art Standard wie es üblicher Weise abläuft bzw. wer die Rechte hat?

Bearbeitet von ahn
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Bei Rechten an Fotos handelt es sich um Immaterialgüterrecht. Natürlich kann auch Sachenrecht relevant sein, beispielsweise bei einem Abzug bzw. Print.

Eigentümer eines Anzuges oder Prints ist derjenige, welcher dies rechtmäßig erwirbt.

Eigentümer der Immaterialrechte an einem Foto sind Fotograf und ggf. abgebildete Person.

Ein Fotograf bekommt für das Fotografieren sein Geld, von wem auch immer. Je nach Vergütung des Fotografen gewährt dieser dafür bestimmte Nutzungsrechte (je umfassender diese sind, umso höher meist die Zahlung an den Fotografen).

"Privat" darf jedes Foto, welches man rechtmäßig erworben hat, genutzt werden. Verbreiten (beispielsweise auf einer "privaten" Website) jedoch schon nicht ohne Erlaubnis des Urhebers und/oder der abgebildeten Person.

Wenn eine Agentur die Fotokosten bezahlt, dann bekommt sie dafür vom Fotografen eine Lizenz zur Nutzung auf der Website der Agentur (ggf. "stillschweigend"). Die Erlaubnis der Frau hat die Agentur offensichtlich auch (ggf. "stillschweigend"). Die Frau kann aber ihr Einverständnis widerrufen, wenn sie auf dem Foto identifizierbar ist (also wenn Bekannte beim Anblick des Fotos ausrufen "Aber das ist doch die XY"). Im Falle eines solchen Widerrufs kann niemand die Fotos zwecks Verbreitung nutzen, die "Eigentumsfrage" ist dann praktisch irrelevant.

Will die Frau die Fotos, welche auf Kosten einer Agentur (oder auch auf eigene Kosten, aber speziell für die Nutzung nur bei der Agentur) erstellt wurden, anders nutzen, beispielsweise auf einer eigenen Indy-Website oder bei einer anderen Agentur, dann braucht sie dazu die Erlaubnis des Fotografen (nicht der bisherigen Agentur!), ggf. gegen (zusätzliche) Vergütungszahlung an den Fotografen. Ist ein Agenturbetreiber auch Fotograf in Personalunion, dann entfällt natürlich diese Differenzierung.

Bearbeitet von Jakob
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51 minutes ago, Asfaloth said:

Du solltest noch etwas über das TFP Prinzip schreiben.  (Time for Prints)

Das ist im Kern nichts anderes als Cross-Licensing, also beide (Fotograf und Model) gewähren sich gegenseitig Nutzungsrechte. Findet beispielsweise Anwendung, wenn ein Fotograf kostenlos ein Model fotografiert und er selbst auf seiner Website mit den Fotos für sich werben will.

Der Fotograf erlaubt dem Model die Fotos nach eigenem Gutdünken zu verwenden, das Model gewährt dem Fotografen das Recht, die Fotos auf seiner eigenen Website zu Werbezwecken (Werbung als Fotograf, und hierauf beschränkt!) zu verwenden.

Problematisch ist es, wenn dies nicht schriftlich fixiert wird, insbesondere in Bezug auf Kündigungsrechte. Beispielsweise wenn es sich um Aktbilder mit erkennbarem Gesicht des Models handelt und das Model irgendwann später nicht mehr auf der Website des Fotografen erscheinen möchte.

P.S.: Ich empfehle in einer solchen Vereinbarung ein jederzeitiges Kündigungsrecht des Models mit sofortiger Wirkung. Es ist das Risiko des Fotografen, dass das Model es sich 3 Tage später anders überlegt, beispielsweise weil ein Prinz mit Urgewalt und plötzlich in ihr Leben getreten ist :classic_wink:. Oder sie plötzlich findet, dass der Fotograf eine Pissnelke ist und die Fotos für die Tonne sind ... :classic_biggrin:

Bearbeitet von Jakob
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vor 7 Minuten schrieb xx2009:

TFP = Time for Pictures :blinken: 

Liegt zwar nahe, heißt aber Prints.... Guckst Du Google ...

vor 6 Minuten schrieb Jakob:

Das ist im Kern nichts anderes als Cross-Licensing, also beide (Fotograf und Model) gewähren sich gegenseitig Nutzungsrechte. Findet beispielsweise Anwendung, wenn ein Fotograf kostenlos ein Model fotografiert und er selbst auf seiner Website mit den Fotos für sich werben will.

Der Fotograf erlaubt dem Model die Fotos nach eigenem Gutdünken zu verwenden, das Model gewährt dem Fotografen das Recht, die Fotos auf seiner eigenen Website zu Werbezwecken (Werbung als Fotograf, und hierauf beschränkt!) zu verwenden.

Problematisch ist es, wenn dies nicht schriftlich fixiert wird, insbesondere in Bezug auf Kündigungsrechte. Beispielsweise wenn es sich um Aktbilder mit erkennbarem Gesicht des Models handelt und das Model irgendwann später nicht mehr auf der Website des Fotografen erscheinen möchte.

Danke... 

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vor einer Stunde schrieb Asfaloth:

Du solltest noch etwas über das TFP Prinzip schreiben.  (Time for Prints)

 

vor 19 Minuten schrieb xx2009:

TFP = Time for Pictures :blinken: 

 

vor 10 Minuten schrieb Asfaloth:

Liegt zwar nahe, heißt aber Prints.... Guckst Du Google ...

Alles falsch ...... TFP heisst nämlich: Time for Poppen....:blinken: :nana: :kugeln:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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