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"Milieu-nahe" Anwälte eher meiden


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Wenn eine SW anwaltlichen Beistand benötigt und dies in der einen oder anderen Weise mit der SW-Tätigkeit zusammen hängt, rate ich dringend davon ab "milieu-nahe" Anwälte zu mandatieren. Als "milieu-nah" bezeichne ich Anwälte, welche ihrerseits Kunden sind und/oder einen größeren Umsatzanteil mit Mandaten im Prostitutionsbereich machen.

Es ist verständlich, wenn eine SW Hemmungen hat, sich gegenüber "Außenstehenden" zu outen, auch wenn es ein Anwalts/Mandatsverhältnis mit all seinen Verschwiegenheitspflichten ist. Dann neigt man wohl eher dazu zu Jemandem zu gehen, der "Stallgeruch" hat bzw. der "Wagenburgmentalität" entspricht. Das wird dann gerne auch damit psychologisch rationalisiert, dass so jemand von dieser speziellen Materie besonders viel Ahnung habe und besonders kompetent sei. Auch mag eine Rolle spielen, dass eine SW aus Geldmangel mitunter durchaus nicht abgeneigt ist, sich auf eine Honorarzahlung in Naturalien einzulassen.

Hierzu ist zunächst anzumerken, dass rechtliche Dinge im Zusammenhang mit Prostitution keineswegs "speziell" sind und von jedem guten Anwalt (w/m/d) bearbeitet werden können, und zwar ebenso gut wie von einem "milieu-nahen" Anwalt.

Die Erfahrung zeigt zudem, dass nicht selten die Rechtssachen mit anwaltlichem Eigeneinteresse (einschließlich sexuellen Interessen) gleichsam "gestaltet" werden (um es einmal euphemistisch auszudrücken, in Extremfällen geht es bis zum Mandantenverrat), mit nicht nur suboptimalem Ergebnis in der Rechtssache, sondern auch dem Entstehen von unguten Abhängigkeiten diverser Natur.

Ist eine unschöne Situation erst einmal entstanden, so wird es aus rein praktischen Gründen auch schwer werden, bei anwaltlichen Fehlleistungen hiergegen vorgzugehen. Denn dazu müßte die SW nämlich ggf. vor Gericht gehen und sich insofern "outen", zumal solche Prozesse öffentlich, "saftig" und von daher auch durchaus medial interessant wären. Faktisch besteht also kaum eine Regressmöglichkeit, außer für SW, die ohnehin schon in aller Offenheit und mit Klarnamen agieren.

Natürlich tut diese Empfehlung dem einen oder anderen "milieu-nahen" Anwalt bitter unrecht. Aber leider gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Ebenso klar ist, dass ein guter "milieu-ferner" Anwalt sein Geld kostet, dafür aber allein im Interesse seiner Mandantschaft agiert. Allerdings würde ich hier auch eher zu Frauen als Anwalt raten, weil manche Männer, auch wenn "milieu-fern", möglicherweise auf dumme Gedanken kommen (vermutlich zwar selten, aber wahrscheinlicher als bei einer Anwältin).

P.S.: Und wenns doch unbedingt ein Mandat mit Naturalien-Zahlung sein muss, dann bitte wenigstens auf Rechnung und auf der Rechnung den Erhalt der Dienstleistung quittieren lassen. Kein Witz! Warum wohl?

Bearbeitet von Jakob
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vor 2 Stunden schrieb Achim:

Guter Rat. Aber woran erkennt man denn milieu-ferne Anwälte?

Wenn man das was Jakob angibt in Anspruch nimmt, müsste man sich von allen Strafverteidigern fern halten, die für Leute aus dem Milieu tätig sind.

Davon sind in Hamburg einige sehr bekannt und sicher kann man nicht alle, mit irgenwelchen Machenschaften über einen Kamm scheren.

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act-one-escortservice.jpg

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Kann da Jakob nur bedingt zustimmen. Zahlung in Naturalien sind in allen Bereichen gefährlich und unklug.
Aber ich gehe z.B. bei einer Operation auch lieber zu einem Chirurgen, für den das Routine ist und er in der entsprechenden Disziplin Übung hat.
Im Bereich Prostitution ist z.B. https://www.doerre.com/ eine sichere Bank und der könnte alleine physisch gar nicht alle unanständigen Angebote annehmen.

P.S.: Ich hatte in meiner aktiven Zeit einige unanständige Angebote, wie z.B Website gegen ON. hab dann geschrieben: Auch wenn ich noch recht fit bin, überschätzt du meine Potenz, zumal du nicht die Einzige bist, die sich anbietet. Aber wenn du Zeit hast, dann kann ich dir in einem Jahr einen Termin reservieren.

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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vor 3 Stunden schrieb Achim:

Guter Rat. Aber woran erkennt man denn milieu-ferne Anwälte?

Die mangelhafte Erkennbarkeit liegt begründet in der mangelhaften Definition. Wenn du da von einem „guten Rat“ sprichst, dann klingt das in meinen Ohren sehr euphemistisch….

Das  ist aber auch nicht der einzige wesentlichen Kritikpunkt zu Jakobs Beitrag:

vor 13 Stunden schrieb Jakob:

Hierzu ist zunächst anzumerken, dass rechtliche Dinge im Zusammenhang mit Prostitution keineswegs "speziell" sind und von jedem guten Anwalt (w/m/d) bearbeitet werden können, und zwar ebenso gut wie von einem "milieu-nahen" Anwalt.

Da sprechen so einige Beiträge hier im Forum, einschliesslich des hier vorliegenden eine andere Sprache…   

vor 13 Stunden schrieb Jakob:

Die Erfahrung zeigt zudem, dass nicht selten die Rechtssachen mit anwaltlichem Eigeneinteresse (einschließlich sexuellen Interessen) gleichsam "gestaltet" werden (um es einmal euphemistisch auszudrücken, in Extremfällen geht es bis zum Mandantenverrat), mit nicht nur suboptimalem Ergebnis in der Rechtssache, sondern auch dem Entstehen von unguten Abhängigkeiten diverser Natur.

Sag doch mal zu den „Erfahrungen“ woher du die hast, über welchen Zeitraum du sprichst, über welche Häufigkeiten und den räumlichen Bezug.

vor 13 Stunden schrieb Jakob:

Ist eine unschöne Situation erst einmal entstanden, so wird es aus rein praktischen Gründen auch schwer werden, bei anwaltlichen Fehlleistungen hiergegen vorgzugehen. Denn dazu müßte die SW nämlich ggf. vor Gericht gehen und sich insofern "outen", zumal solche Prozesse öffentlich, "saftig" und von daher auch durchaus medial interessant wären. Faktisch besteht also kaum eine Regressmöglichkeit, außer für SW, die ohnehin schon in aller Offenheit und mit Klarnamen agieren.

Anwaltliche Fehlleistungen sollten der Rechtsanwaltskammer vorgetragen werden, ich spreche da aus eigener guter und erfolgreicher Erfahrung. In den meisten Fällen werden dort schon etwaige Streitigkeiten beigelegt, sodass der Gang zum Gericht entfällt.

vor 13 Stunden schrieb Jakob:

Natürlich tut diese Empfehlung dem einen oder anderen "milieu-nahen" Anwalt bitter unrecht. Aber leider gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Diesen ungeheuerlichen Vorwurf solltest du dann aber auch anhand der „Erfahrungen“ (Zeitraum, Häufigkeiten, räumlicher Bezug) gehörig substantiieren!

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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11 hours ago, Act One Escort Service said:

Wenn man das was Jakob angibt in Anspruch nimmt, müsste man sich von allen Strafverteidigern fern halten, die für Leute aus dem Milieu tätig sind.

Davon sind in Hamburg einige sehr bekannt und sicher kann man nicht alle, mit irgenwelchen Machenschaften über einen Kamm scheren.

Dass es Ausnahmen gibt, ohne Zweifel, hatte ich ja auch angemerkt.

Vermutlich besteht auch ein gewisser Unterschied darin, worum es geht. Strafsachen sind eine Sache, Zivil-, Sozial-, Familien- oder Steuersachen wiederum eine Andere.

Anwälte, welche generell Erfahrungen in Zivil-, Sozial-, Familien- oder Steuersachen haben, können auch Angelegenheiten von SW gut bearbeiten, denn in den eigentlichen Rechtssachen macht es keinen wesentlichen Unterschied in rechtlicher Hinsicht, ob ein Mandat SW oder andere Berufsgruppen betrifft. Und solche Angelegenheiten bilden wohl die Mehrzahl der Probleme ab. Strafsachen scheinen eher eine Ausnahme zu sein.

"Milieu-ferne" steht natürlich niemandem auf der Stirn geschrieben.

Generell würde ich dazu tendieren, Frauen als Anwälte für SW zu empfehlen, weil Frauen generell eher nicht so empfänglich für "Verlockungen" diverser Art des Gewerbes sind. Lediglich als Beispiel würde ich hier RAin Dr. Margarete Gräfin von Galen nennen wollen. Auch wenn sie u.a. Angelegenheiten von Prostituierten bearbeitet, so düfte hier der Begriff "milieu-fern" zutreffen, zumal Rechtssachen mit Prostitutionsbezug nur einen verschwindend kleinen Anteil an der Gesamttätigkeit ausmachen. Das ist auch gerade ein schönes Beispiel dafür, dass auch in Strafsachen keine "Spezialerfahrungen" notwendig sind für eine sachgerechte Bearbeitung, sofern engagiert anwaltlich gearbeitet wird.

"Milieu-nah" dürften Anwälte sein, von welchen es im Milieu gut bekannt ist, dass sie selbst SW Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Hier würde ich zu größter Vorsicht neigen. Da wird leicht der Bock zum Gärtner gemacht. Wie gesagt, auch hier gibt es Ausnahmen, von der Nennung eines (Ausnahme-) Beispiels sehe ich aber aus offensichtlichen Gründen ab.

 

Bearbeitet von Jakob
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vor 28 Minuten schrieb Jakob:

Dass es Ausnahmen gibt, ohne Zweifel, hatte ich ja auch angemerkt.

Vermutlich besteht auch ein gewisser Unterschied darin, worum es geht. Strafsachen sind eine Sache, Zivil-, Sozial-, Familien- oder Steuersachen wiederum eine Andere.

Anwälte, welche generell Erfahrungen in Zivil-, Sozial-, Familien- oder Steuersachen haben, können auch Angelegenheiten von SW gut bearbeiten, denn in den eigentlichen Rechtssachen macht es keinen wesentlichen Unterschied in rechtlicher Hinsicht, ob ein Mandat SW oder andere Berufsgruppen betrifft. Und solche Angelegenheiten bilden wohl die Mehrzahl der Probleme ab. Strafsachen scheinen eher eine Ausnahme zu sein.

"Milieu-ferne" steht natürlich niemandem auf der Stirn geschrieben.

Generell würde ich dazu tendieren, Frauen als Anwälte für SW zu empfehlen, weil Frauen generell eher nicht so empfänglich für "Verlockungen" diverser Art des Gewerbes sind. Lediglich als Beispiel würde ich hier RAin Dr. Margarete Gräfin von Galen nennen wollen. Auch wenn sie u.a. Angelegenheiten von Prostituierten bearbeitet, so düfte hier der Begriff "milieu-fern" zutreffen, zumal Rechtssachen mit Prostitutionsbezug nur einen verschwindend kleinen Anteil an der Gesamttätigkeit ausmachen. Das ist auch gerade ein schönes Beispiel dafür, dass auch in Strafsachen keine "Spezialerfahrungen" notwendig sind für eine sachgerechte Bearbeitung, sofern engagiert anwaltlich gearbeitet wird.

"Milieu-nah" dürften Anwälte sein, von welchen es im Milieu gut bekannt ist, dass sie selbst SW Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Hier würde ich zu größter Vorsicht neigen. Da wird leicht der Bock zum Gärtner gemacht. Wie gesagt, auch hier gibt es Ausnahmen, von der Nennung eines (Ausnahme-) Beispiels sehe ich aber aus offensichtlichen Gründen ab.

 

Sexkaufverbot für Anwält*innen wäre schon mal  ein erster Schritt. Sozusagen Schwedisches Modell light.

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Ja, ist sie, allerdings wohl mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ich vermute, dass sie eher nicht "Peanutsfälle" von beispielsweise Insolvenzbetrug (also im Bereich Privatinsolvenz) bearbeitet, ich weiss es aber nicht.

Würde ich  nicht sagen, allein der Umstand, dass einmal oder gelegentlich auch Strafsachen von Prostituierten bearbeitet wurden, dürfte nicht für "milieu-nah" qualifizieren. Grenzwertig wird es, wenn entweder anwaltlich eine wirtschaftliche Abhängigkeit von solchen speziellen Strafsachen entsteht und/oder private Kontakte zu Protagon*istinnen entstehen/bestehen. Hier beziehe ich in "private Kontakte" auch Kauf von Sexdienstleistungen ein. Ob ein Anwalt beispielsweise für Sexdienstleistungen oder sonstige milieu-typischen Angeboten (Spiel, Drogen) empfänglich ist, spricht sich wohl in der Szene wie ein Lauffeuer herum, wird also in der Regel nicht unbekannt bleiben.

Isolde Oechsle- Misfeld hatte sich u.a. als Drogenkurierin betätigt. Wenn ich mich recht entsinne, spielte da auch eine spezielle psychologische Situation eine erhebliche Rolle. Von Durchgeknallten beiderlei Geschlechts sollte man sich generell fern halten, egal welchen Beruf sie ausüben.

Bearbeitet von Jakob
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