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Staatliche Soforthilfen – Diskrepanz – Wofür dürfen die Mittel verwendet werden?


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Soforthilfen – Diskrepanz – Wofür dürfen die Mittel verwendet werden?

Als Unternehmensberater beobachte ich im Auftrag der Kundschaft die aktuellen Hilfsprogramm von Land und Bund sehr intensiv. Ich hatte in der vergangenen Woche über 100 Telefonate mit Leuten aus meiner Branche, die sich nach Möglichkeiten der Soforthilfe für Unternehmen und Solo-Selbständige erkundigt haben oder die mit mir über wichtige Aspekte dieser Programme diskutieren wollten. Beratungsbedarf, Gesprächsbedarf und viele „Fallstricke“ in der Praxis!

Wie ich schon in meinem letzten umfangreichen Artikel beschrieben habe, sollen die Soforthilfen genutzt werden, um Kleinbetriebe zu „retten“, die durch die „Corona-Krise“ in „Liquiditätsprobleme“ geraten sind! Nach den mir vorliegenden „Bewilligungsbescheiden“ von Kunden aus NRW, dürfen die zugesagten Gelder, die für einen Zeitraum von 3 Monaten gewilligt werden und als Einmalzahlung „ausgekehrt“ werden, „zweckgebunden“ verwendet werden:

2. Zweckbindung
Die Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie als Einmalzahlung für einen Bewilligungszeitraum von drei Monaten ab Antragstellung. Die Soforthilfe dient insbesondere zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die seit dem 1. März 2020 in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Nicht umfasst sind vor dem 1. März 2020 entstandene wirtschaftliche Schwierigkeiten bzw. Liquiditätsengpässe.

Die aufmerksame Leserin / der aufmerksame Leser wird vielleicht wie ich am Wort „insbesondere“ hängenbleiben, was ja als „Relativierung“ zu verstehen ist: wenn die Soforthilfe „insbesondere“ der Überbrückung von Liquiditätsengpässen „dient“, wobei „dienen soll“ die korrektere Formulierung wäre, muss es nach den Gesetzen der Logik mindestens einen weiteren möglichen „Zweck der Dienung“ geben!

Das Prinzip der „Milderung“ wiederum bedeutet, dass durch die Subvention, was es ja ist, keine „Überkompensation“ entstehen darf: man darf also durch die erlangte Subvention keinen „Vorteil“ erlagen, also durch diese keinen „finanziellen Vorteil“ haben. Mildern heißt lediglich Schaden verringern! Eine „Kompensation“ bedeutet simpel formuliert „plus/minus 0“.

Warum so kompliziert? Warum diese Haarspalterei? In meinen Telefonaten bin ich zu dem Eindruck gelangt, dass viele Antragstellerinnen und Antragsteller der Meinung sind, dass die Soforthilfen neben der Deckung von Betriebsausgaben auch für die „persönliche Lebensführung“ verwendet werden können, in dem man sich aus der Soforthilfe nach eigenem „Gutdünken“ ein „Gehalt“ zahlen kann!

Dem Wirtschaftsminister von NRW, Professor Andreas Pinkwart (FDP), wurde diesbezüglich im gestrigen Briefing der NRW-Landesregierung die Frage stellt, ob mit der Soforthilfe NRW auch die Deckung von „privaten Kosten“ erlaubt sei. Minister Pinkwart erklärte, dass dies nicht der Fall sei, sondern das hierfür andere Hilfen, nämlich ALG2 (genannt Hartz4) das geeignete Mittel sind! Im Klartext: mit der Soforthilfe werden betriebliche Kosten gedeckt, wer „Privates“ bezahlen will, muss einen weiteren „Topf“ anzapfen? Real habe ich dann z.B. als Solo-Selbständiger 9.000 € auf dem Geschäftskonto, darf dieses Geld aber „privat“ nicht anrühren, sondern auf eine „Hartz-Zahlung“ warten, die dann auf meinem privaten Konto eingeht. Hier entsteht dann automatisch eine Diskrepanz zu den Hartz-4-Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch, da ich ja faktisch über „Mittel“ verfüge, diese aber nicht „privat“ einsetzen darf! Ein Konstrukt, wo viel Erklärungsbedarf besteht und wo man, wenn man nicht aufpasst, rechtliche Schwierigkeiten bekommen kann!

Bei der Analyse der Umstände stieß ich dann gestern auf die FAQ-Seite der Landesregierung NRW:

https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/04/03/soforthilfen-diskrepanz-wofuer-duerfen-die-mittel-verwendet-werden/

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Diese Frage stellt sich nicht nur im Prostitutionsgewerbe. Diese Frage haben viele andere Solo-Selbständige und Kleinunternehmer auch gestellt. Die Antworten der Bezirksregierungen und der IHKs in NRW sind da sehr unterschiedlich.

Einmal wird gesagt, dass ein kalkulatorischer Unternehmerlohn wohl anzuerkennen sei (da gibt es Richtgrössen) andere sind wiederum derselben Meinung wie oben geschildert. Im Rheinland wurde gesagt "in dubio pro reo" man soll erstmal benatragen und im Zweifel zurückzahlen, wenn man es nicht bracht.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern ist fast jeder Antragsteller mit mindestens einem Bein im Subventionsbetrug. In Berlin oder Brandenburg (eines von beiden, ich weiss nicht mehr genau wo) dagegen sind beispielsweise auch "Gehälter" von Geschäftsführungen mit erfasst, auch dafür dürfen die Mittel eingesetzt werden. Letzteres finde ich befremdlich.

Bearbeitet von Jakob
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Komisch, es geht dort offenbar um Fake-Websites, auf die Antragsteller herein fallen könnten. Die Antragsdaten werden dann von den Betreibern der Fake-Websites für allerlei kriminelle Aktivitäten benutzt.

Warum das einen Auszahlungsstopp begründen soll, erschließt sich mir allerdings nicht. Ausgezahlt wird ja nur auf Anträge, die auf der offiziellen Website gestellt werden. Es werden ja dort auch weiterhin Anträge angenommen.

Betrüger auf Seiten der Antragsteller sind gleich am Anfang schon gestartet. Mit Fake-Unternehmen, Briefkastenfirmen, angeblichem Freiberuflertum, Mehrfach-Beantragungen, und und und. Das würde eher einen Auszahlungsstopp rechtfertigen, nämlich bis eine brauchbare Schnell-Überprüfung von Anträgen geschaffen ist.

 

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vor 51 Minuten schrieb Jakob:

Komisch, es geht dort offenbar um Fake-Websites, auf die Antragsteller herein fallen könnten. Die Antragsdaten werden dann von den Betreibern der Fake-Websites für allerlei kriminelle Aktivitäten benutzt.

Warum das einen Auszahlungsstopp begründen soll, erschließt sich mir allerdings nicht. Ausgezahlt wird ja nur auf Anträge, die auf der offiziellen Website gestellt werden. Es werden ja dort auch weiterhin Anträge angenommen.

Betrüger auf Seiten der Antragsteller sind gleich am Anfang schon gestartet. Mit Fake-Unternehmen, Briefkastenfirmen, angeblichem Freiberuflertum, Mehrfach-Beantragungen, und und und. Das würde eher einen Auszahlungsstopp rechtfertigen, nämlich bis eine brauchbare Schnell-Überprüfung von Anträgen geschaffen ist.

 

Die greifen Steuernummern und Steuer-Id´s ab und lassen das Geld dann auf ihr Konto überweisen. 

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Joseph Pulitzer

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vor 2 Minuten schrieb xx2009:

Die greifen Steuernummern und Steuer-Id´s ab und lassen das Geld dann auf ihr Konto überweisen. 

Das so etwas kommt war doch klar wie das Amen in der Kirche.

Ich bin beim besten Willen kein IT-Spezi, aber da hätte man doch mit einer Codierung oder ähnlichem arbeiten können oder müssen. Da ist ja das Paket Tracking von DPD besser abgesichert !

In Hamburg haben sie nicht einmal den Antrag (aus technischen Gründen.. . .) rechtzeitig an den Start bekommen.
Geld ist bis heute nur spärlich an einige geflossen. Es ist annehmbar, bezüglich der Vorkommnisse in NRW, dass die anderen Länder mit einem Stopp der Auszahlungen nachziehen.

Die Gesamtthematik bezüglich Corona scheint langsam in allen Details "abzuschmieren".

Ich musste früher über Karl Lauterbach eher immer schmunzeln, mit seiner Fliege usw.
Aber was der von sich gibt hat Hand und Fuß. Ich habe mich einmal mit seiner, in der Hauptsache medizinischen, Vita beschäftigt. Das ist schon beeindruckend wie der unterwegs ist, alle Achtung.

Wenn Altmaier auf dem Bildschirm auftaucht, muss ich abschalten.
Diesen Monolog König kann ich nicht mehr ertragen.

act-one-escortservice.jpg

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Man müsste Steuernummer / Id lediglich mit dem Kontoinhaber abgleichen. Ansonsten klappen die Kontoabfragen bei der Finanzverwaltung auch sehr gut. Zudem sind nach aus eigener Erfahrung rund 75% der Kontoverbingungen beim Finanzamt hinterlegt. Würde man einfach die bekannte Kontoverbindung nehmen, wäre dies kein Problem. 

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Joseph Pulitzer

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vor 2 Stunden schrieb Act One Escort Service:

In Hamburg haben sie nicht einmal den Antrag (aus technischen Gründen.. . .) rechtzeitig an den Start bekommen.
Geld ist bis heute nur spärlich an einige geflossen.

Kommen wir zu den Fakten:

"Weit über 87 Millionen Euro hat Hamburg bereits ausgezahlt. Bis Ende der Woche soll die Summe auf 233 Millionen Euro steigen"

"In Hamburg haben Betriebe und Selbstständige bislang rund 36.000 Anträge auf Corona-Soforthilfe gestellt. Wie Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Mittwoch im Interview mit NDR 90,3 sagte, sollen bis Donnerstag 23.000 davon abgearbeitet sein. Das Geld werde dann schnell ausgezahlt."

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Dressel-Schon-36000-Antraege-auf-Corona-Soforthilfe,dressel234.html

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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In Berlin scheint es erstaunlich flott zu gehen. Wie man hört, innerhalb von 2 Werktagen ab Antragstellung ist das Geld da.

Ich bin nur mal gespannt, wie das alles später mal überprüft wird bzw. wie eine Überprüfung stattfinden soll. Wenn die Verwaltungen wieder im Normaltrott sind. Bei den anständigen Betrieben natürlich im Rahmen der Betriebsprüfung. Aber all die Anderen?

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vor 42 Minuten schrieb Jakob:

In Berlin scheint es erstaunlich flott zu gehen. Wie man hört, innerhalb von 2 Werktagen ab Antragstellung ist das Geld da.

Ich bin nur mal gespannt, wie das alles später mal überprüft wird bzw. wie eine Überprüfung stattfinden soll. Wenn die Verwaltungen wieder im Normaltrott sind. Bei den anständigen Betrieben natürlich im Rahmen der Betriebsprüfung. Aber all die Anderen?

Das erfolgt im Rahmen der Veranlagung zur Ertragsteuer 2020. In den Bewilligungsbescheiden in NRW steht sogar ein Passus, dass der Begünstigte einen Verwendungsnachweis, wie bei anderen Fördermitteln auch, zu führen hat. Daher würde ich mich nicht allzusehr auf die BPO verlassen. Die werden sich nächstes Jahr die Jahresabschlüsse 2020 genauer ansehen, ob es Umsatzrückgänge gegeben hat und wenn ja, wann diese eingetreten sind. Über Steuernummer / Id. können die genau feststellen, werden den Zuschuss bekommen hat. Und bis nächstes Jahr sind auch Prüfroutinen programmiert, die genau das automatisieren, da man ja eh alles elektronisch übermitteln muss. Wir haben diese Tage auch schon unsere ersten COVID-19 Checklisten bekommen, die wir im Rahmen unserer Arbeit verwenden sollen, um bestimmte Sachverhalte in Bezug auf die Unternehmenssituation beurteilen zu können.

Bearbeitet von xx2009
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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

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vor einer Stunde schrieb Jakob:

In Berlin scheint es erstaunlich flott zu gehen. Wie man hört, innerhalb von 2 Werktagen ab Antragstellung ist das Geld da.

Ich bin nur mal gespannt, wie das alles später mal überprüft wird bzw. wie eine Überprüfung stattfinden soll. Wenn die Verwaltungen wieder im Normaltrott sind. Bei den anständigen Betrieben natürlich im Rahmen der Betriebsprüfung. Aber all die Anderen?

Hier wurden vom Bürgermeister Prüfungen im Rahmen von Stichproben angekündigt.

Ferner müssen einige Unterlagen nachträglich im Original vorgelegt werden, bisher ging das über das Netz ja nur als Kopie.

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