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Berufsverband BESD vs. Dr. Lea Ackermann


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Hallo alle,

seit 15 Jahren beobachte ich das Treiben der Prostitutionsgegner:innen. Die Hetze gegenüber Sexworker hat vielfältige Formen, u.a. wird der Berufsverband BesD seit Jahren als "Zuhälterlobby" beschimpft. Zuletzt wieder von Frau Dr. Lea Ackermann von Solwodi in der WELT. Wir haben die Nase voll, dass unsere Organisation diffamiert wird. Deshalb haben wir jetzt eine Crowdfunding Kampagne gestartet. Wir benötigen Geld für die Anwaltskosten und wollen die Dame abmahnen, weiterhin diese Schmähkritik gegen uns zu verwenden. 

Bitte unterstützt uns! Im voraus danke ich euch für jede kleine oder größere Spende.

 

https://www.leetchi.com/c/gegen-verleumdung-und-falschberichterstattung-der-besd-gegen-dr-lea-ackermann

 

liebe Grüße

Ariane

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Ich habe das Interview gelesen, der Satz lautet vollständig: " Dieser Berufsverband gibt sich fürsorglich, dabei steckt dahinter auch die Lobby der Zuhälter."

Wichtiger als ein juristisches Vorgehen wäre ein argumentatives Dagegenhalten. Ich bin zwar kein Jurist, aber gerade in der Formulierung halte ich es für wahrscheinlicher, dass die Aussage durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, als dass sie es nicht ist.

Vor allem wird man das nicht mit zunächst 500 Euro für einen RA durchsetzen können.

Bearbeitet von Preiselbär
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Ich fürchte auch, dass jedenfalls diese Aussage schwer erfolgreich anzugreifen sein wird, auch weil darin das Wort "auch" vorkommt. Und wenn ein Gericht womöglich beispielsweise Vermieter_innen, zudem für Mieter_innen werbend, in den Reihen des BesD identifizieren sollte, dann wird es m.E. eher aussichtslos.

So richtig doof würde es zudem, wenn man eine solche Unterlassungsklage verliert. Denn dann tönen die als Nächstes: "Jetzt darf der BESD sogar  gerichtlich bestätigt als Zuhälterlobby bezeichnet werden". Dann wäre der Schuß nach hinten losgegangen. Sowas sollte man m.E. daher nur dann starten, wenn die Siegchancen sehr hoch sind (nüchtern betrachtet, nicht Wunschdenken).

Ist denn schon ein wirklich guter Presserechtler nach einer vorsichtigen (!) Einschätzung befragt worden?

P.S.: Mich irritieren auch die 500,--, welche für eine Analyse der Erfolgsaussichten sowie die Abmahnung selbst ausreichend sein sollen. M.E. unrealistisch, ein guter Anwalt sollte entweder richtig liquidieren, oder ganz pro bono arbeiten.

Und was wenn die auf eine Abmahnung ganz frech einfach nicht reagieren? Dann brauchts aber "richtiges" Geld, um dann auch konsequenterweise Unterlassungsklage einzureichen. Als Spendenziel wären daher m.E. 10.000,-- eher angebracht. Weil man sonst auf halbem Wege finanziell "verhungern" könnte.

 

Bearbeitet von Jakob
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Ich möchte dringend davor warnen, auch wenn es schwerfällt nicht zu prozessieren. Egal wie es ausgeht, und ich glaube dass es schlecht ausgeht, der Verlierer wird IMMER der BesD sein, man prozessiert schliesslich mit einem ehrbaren Verein der sich für "Solidarität für Frauen in Not" einsetzt. Selbst wenn es gut ausgeht, was ist dann grossartig gewonnen....man kann sich das Urteil ins Büro hängen und Frau Ackermann benutzt eine rechtlich abgesicherte andere Formulierung....Dafür hat man aber Frau Ackermann eine Bühne geboten, um ihre Ansichten in die Welt zu setzen und die meisten in der Bevölkerung werden sagen:

"Na irgendwas wird schon dran gewesen sein mit der Zuhälterlobby...weiss doch jeder".

Just my 2 Cents

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Aufgeben ist keine Option gegen die Abolitionistinnen!
Ich habe vor Jahren wenigstens einen Teilerfolg erzielt.
Ich habe als Nikolaus VOR einem Kongress von Solwodi in München alleine demonstriert und Schoko Nikoläuse und Broschüren verteilt.
Die damalige 2. Bürgermeisterin von München bezichtigte mich daraufhin, Frau Ackermann im Gebäude, das ich nie betreten habe mit einer Flüssigkeit bespritzt zu haben. 
Ich habe der Bürgermeisterin eine strafbewehrte Abmahnung zugestellt. (Das kann man auch ohne Anwalt)
Diese hat sie nicht unterschrieben, aber es war Ruhe. Sie wollte das untersuchen lassen, was natürlich nie geschah.
Mit etwas finanzieller Unterstützung hätte ich eine einstweilige Verfügung erwirkt oder Strafanzeige erstattet.
Auch wenn man nur geringe Chancen hat, sollte man nie aufgeben, gegen Unrecht und Verleumdung vorzugehen, deshalb unterstütze ich das Vorhaben des BesD.

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Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Am 15.5.2020 um 18:49 schrieb Spring:

Diese hat sie nicht unterschrieben, aber es war Ruhe

Sehr wahrscheinlich (*Ironie*), dass Frau Ackermann ihre Aussage nicht mehr vortragen wird, ohne zum Unterlassen verurteilt zu sein. Da steckt ja auch Geld dahinter.

Es geht hier nicht um eine belegbare unrichtige Tatsachenbehauptung, wie in Deinem Fall, sondern um eine Wertung ("auch" Prostitutionslobby). Wenn auch nur ein/e Funktionsträger_in zumindest auch als Betreiber_in angesehen werden kann, dann wird es sogar eine zumindest einigermaßen zutreffende Aussage.

Finanzielle Unterstützung (allein) als Zeichen der Solidarität ist ja schön und gut. Aber beispielsweise der heutige Bericht in der Berliner Morgenpost über die Lage von Prostituierten in der jetzigen Situation, ganzseitig, erzielt da m.E. deutlich mehr positive Wirkung. Einen Link habe ich nicht, möglicherweise gibts den Artikel noch nicht on-line. Wenn ich mich nicht vertue, hat da eine Aktivistin maßgeblich inhaltlich mitgewirkt.

Bearbeitet von Jakob
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vor 12 Minuten schrieb Jakob:

Sehr wahrscheinlich (*Ironie*), dass Frau Ackermann ihre Aussage nicht mehr vortragen wird, ohne zum Unterlassen verurteilt zu sein. Da steckt ja auch Geld dahinter.

Es geht hier nicht um eine belegbare unrichtige Tatsachenbehauptung, wie in Deinem Fall, sondern um eine Wertung ("auch" Prostitutionslobby). Wenn auch nur ein/e Funktionsträger_in zumindest auch als Betreiber_in angesehen werden kann, dann wird es sogar eine zumindest einigermaßen zutreffende Aussage.

Finanzielle Unterstützung (allein) als Zeichen der Solidarität ist ja schön und gut. Aber beispielsweise der heutige Bericht in der Berliner Morgenpost über die Lage von Prostituierten in der jetzigen Situation, ganzseitig, erzielt da m.E. deutlich mehr positive Wirkung. Einen Link habe ich nicht, möglicherweise gibts den Artikel noch nicht on-line. Wenn ich mich nicht vertue, hat da eine Aktivistin maßgeblich inhaltlich mitgewirkt.

Ich hätte lieber Frau Ackermann abgemahnt, als eine unwichtige Lokalpolitikerin, die diese Behauptung nur vom Hörensagen her aufgestellt hat.
 

P.S.: Der BesD hat jetzt immerhin über 700€ eingesammelt und einen sehr guten Anwalt, wie mir berichtet wurde.
P.P.S.:

Kaufmich unterstützt BesD
https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/2020/05/15/geschenk-zum-hurentag-kaufmich-unterstuetzt-besd-mit-spendenaktion/

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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  • 2 Monate später...

Ich spekuliere, dass die Abmahnung erstellt, verschickt und dem BesD anwaltlicherseits berechnet wurde. Woraufhin einfach keinerlei Reaktion seitens der Abgemahnten erfolgte. Niemand muss auf eine Abmahnung reagieren, es gibt keinerlei Pflicht auch nur irgendwas zu antworten. Der Abmahnende muss dann halt Klage erheben. Auch zur Klage hat der eingeworbene Betrag vermutlich nicht gereicht.

Also außer Spesen vermutlich nichts gewesen.

Ich hoff, dass ich irre.

Bearbeitet von Jakob
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vor 49 Minuten schrieb Jakob:

Ich spekuliere, dass die Abmahnung erstellt, verschickt und dem BesD anwaltlicherseits berechnet wurde. Woraufhin einfach keinerlei Reaktion seitens der Abgemahnten erfolgte. Niemand muss auf eine Abmahnung reagieren, es gibt keinerlei Pflicht auch nur irgendwas zu antworten. Der Abmahnende muss dann halt Klage erheben. Auch zur Klage hat der eingeworbene Betrag vermutlich nicht gereicht.

Also außer Spesen vermutlich nichts gewesen.

Ich hoff, dass ich irre.

Der Abmahnende kann auch eine einstweilige Verfügung erwirken. Wenn der Abgemahnte nicht reagiert, deutet das darauf hin dass Wiederholungsgefahr besteht. Das ist nicht sehr teuer und bringt den oder die Abgemahnte in Zugzwang. Auch Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.
Das ist keine Rechtsberatung sondern eigene Erfahrung und Wissen aus der Youtube Universität, drittes Semester.
 

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung ist Eilbedürftigkeit (Verfügungsgrund). Typischerweise muss die Verfügung allerspätestens 6 Wochen nach einer Verletzungshandlung beantragt sein, sonst mangelt es des Verfügungsgrundes. Eine ehrabschneidende Äußerung (oder sonstige Verletzunghandlung) darf also nicht schon länger unverfolgt stehen gelassen worden sein. Das sehe ich hier nicht, oder wurde die beanstandete Äußerung tatsächlich jüngst erstmals geäußert?

Wieso ein Antrag auf einstweilige Verfügung weniger Anwaltskosten verursachen soll, als ein Hauptsacheverfahren erschließt sich mir nicht. Und bei Abweisung des Antrages trägt man auch die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten der Gegenseite, dieses Prozesskostenrisiko ist also vorzuhalten.

Richtig ist, dass eine einstweilige Verfügung - so sie denn ergeht - sofort vollstreckbar ist, auch wenn der Antragsgegner Widerspruch einlegt.

Eine einstweilige Verfügung kann auch ohne vorherige Abmahnung erlassen werden. Das hat dann selbst bei sofortigem Anerkennntnis nicht notwendigerweise die Kostenfolge des 93 ZPO. Beispielsweise das LG Düsseldorf neigt mitunter dazu eine vorherige Abmahnung für entbehrlich bzw. für "Förmelei" zu halten und dem Antragsgegner selbst bei sofortigem Anerkenntnis die Kosten aufzudrücken.

Bearbeitet von Jakob
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