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Faken Buchungen


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Einen Schönen Guten Tag an alle,
habe das Forum durchforstet aber leider nichts gefunden.
Ich "arbeite" für eine Escortdame als Fahrer und Backup. Es ist eine Freundin von mir welche kein Fahrzeug hat und jemand brauch der in der Nähe ist wenn sie einen Termin hat.
Nein ich bekomme kein Geld oder Sonstiges von ihr.. Sie ist eine Private Freundin.

Aber nun zur Eigentlichen Frage.
Es kam nun leider schon Öffters vor das wir zu einem Kunden gefahren sind und hier aber niemand zuhause war oder es war jemand (der vielleicht auch nur so tat) als würde er sie nicht gebucht haben.

Gibt es hier eine Rechtliche Grundlage oder Möglichkeit hier die Entstandenen Kosten einzuklagen?
Sie ist Offiziell mit ihrer Nebentätigkeit gemeldet.

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Mit Anzahlungen ist sie besser abgesichert, da sind die Fake Buchungen dann nicht dabei. Es reduziert natürlich die Zahl derer die buchen. Warum sich manche sträuben eine Anzahlung zu leisten, da findest Du hier 1000 + 1 Beitrag zu.

Da die meisten, so interpretiere ich zumindest die Kommentare in diesem Forum, ja eh mit Pseudonym buchen, wird es schwierig die Person zu identifizieren, oder zu beweisen, daß sie es tatsächlich war. Ob das Forum repräsentativ ist wage ich allerdings zu bezweifeln.

Ich weiß generell nicht wie rechtlich abgesichert die ganze Buchungs Situtation ist. Gesetzt der Fall ein Date ist vereinbart, es gab keine Anzahlung und der Bucher schickt die Dame, wieder heim, weil Sie ihm, bspw. nicht gefällt. Er zahlt nichts, auch keine Reisekosten, ist der übliche Mailverkehr bzgl. Buchungen rechtlich genug Beweis/ Absichtserkärung das die Agentur Schadenersatz einklagen kann?

 

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Müssen unbekannte Erst-Bucher für Hausbesuche von Escorts nicht irgendwelche Dokumente vorweisen, um nachzuweisen, dass sie tatsächlich an der entsprechenden Anschrift wohnen (z.B. Scan von letzter Stromrechnung)?
Dann kann der Bucher, der die Dame (angeblich) nicht bestellt hat, sich nicht rausreden, dass die Bestellung jemand anders unter seinem Namen vorgenommen hat, um ihm einen Streich zu spielen.
 

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vor 4 Stunden schrieb shymike:

Müssen unbekannte Erst-Bucher für Hausbesuche von Escorts nicht irgendwelche Dokumente vorweisen, um nachzuweisen, dass sie tatsächlich an der entsprechenden Anschrift wohnen (z.B. Scan von letzter Stromrechnung)?
 

Das hängt von den Agenturen ab. Je teurer, desto weniger wird gefragt😅. Am oberen Ende der Preisspanne nur Adresse angeben, klingeln bei X, fertig. Bei Agenturen am unteren Ende der Preisspanne gibt es dagegen oft die ganze Palette, Ausweiskopie, Anzahlung etc. Stromrechnung allerdings noch nie, das ist anglo-amerikanischer Quatsch, weil die oft keine Ausweisdokumente haben. Bei uns steht im Perso die Adresse, daher sind utility bills etc. wenig aussagekräftig.

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vor 5 Stunden schrieb Westfale:

Ich weiß generell nicht wie rechtlich abgesichert die ganze Buchungs Situtation ist. Gesetzt der Fall ein Date ist vereinbart, es gab keine Anzahlung und der Bucher schickt die Dame, wieder heim, weil Sie ihm, bspw. nicht gefällt. Er zahlt nichts, auch keine Reisekosten, ist der übliche Mailverkehr bzgl. Buchungen rechtlich genug Beweis/ Absichtserkärung das die Agentur Schadenersatz einklagen kann?

 

Ja, ist es. Es gab vor einiger ja den Fall einer Münchner (?) Domina, die so einen abgemachten Termin eingeklagt hat. Als Beweis hatte sie nur Handynummer und SMS dazu, denke ich. Das Handy gehörte einem rumänischen Geschäftsmann, der das aber an einen Bekannten "verliehen" hatte. Sagte er. Die Domina bekam vor Gericht recht und der Bucher mußte für einen nicht eingehaltenen Termin löhnen.

Auch Ärzte und Gastronomen können nicht eingehaltene Termine einklagen. Und manche tun das auch.

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vor 14 Stunden schrieb Tracid:

Es gab vor einiger ja den Fall einer Münchner (?) Domina, die so einen abgemachten Termin eingeklagt hat. Als Beweis hatte sie nur Handynummer und SMS dazu, denke ich. Das Handy gehörte einem rumänischen Geschäftsmann, der das aber an einen Bekannten "verliehen" hatte. Sagte er. Die Domina bekam vor Gericht recht und der Bucher mußte für einen nicht eingehaltenen Termin löhnen.

Das ist wohl diese Geschichte hier: 

https://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-domina-und-schafzuechter-geraten-vor-gericht-aneinander-zr-10922814.html

 

  • Haha 1
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Glaube meine Erklärung wurde Falsch verstanden 🙂

Es gab eine Buchungsanfrage für ein Date.
Preis wurde vereinbart. Adresse wurde genannt.

Meine Bekannte kam an der Adresse an. Der Türöffner sagte: Ich habe niemanden gebucht!
Nach kurzem Gespräch stellte sich herraus das es nicht seine Handynummer war von welcher geschrieben wurde.
 

Dies war am Sonntag wieder so... Falsche Adresse genannt... Bewohner wusste von nix.

Loht es sich die Telefonnummer der Polizei zu geben damit solchen "Scherzbolden" die Fahrtkosten angerechnet werden können?

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vor 7 Stunden schrieb xDrWhox:

Dies war am Sonntag wieder so... Falsche Adresse genannt... Bewohner wusste von nix.

Loht es sich die Telefonnummer der Polizei zu geben damit solchen "Scherzbolden" die Fahrtkosten angerechnet werden können?

Geh' halt einfach zur nächsten Polizeidienststelle und frag' nach. Die geben Dir schon Auskunft. Der nächste Schritt ist der zum RA.

vor 5 Stunden schrieb Lineker:

Den Versuch kann man starten, die Frage ist ob die Strafverfolgungsorgane es annehmen und dem nachgehen

Die Strafverfolgungsbehördern werden gar nix machen, weil keine Straftat nach StGB vorliegt. Und Zivilgerichte werden erst aktiv, wenn man Klage einreicht. Klagen kann mann immer, ist alles eine Frage des Geldes.

(Trans)Mann kann sogar ein Geschäftsmodell daraus machen.

  • Agreement 1
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vor 3 Stunden schrieb Tracid:

Die Strafverfolgungsbehördern werden gar nix machen, weil keine Straftat nach StGB vorliegt. Und Zivilgerichte werden erst aktiv, wenn man Klage einreicht. Klagen kann mann immer, ist alles eine Frage des Geldes.

So seh ich das auch. Prima vista erkenne ich keine strafrechtliche Relevanz. Es dürfte zivilrechtlich auf Schadensersatz hinauslaufen. Dazu müsste man den Anrufer aber erst einmal identifizieren. U.U. wurde ein Prepaidhandy verwendet. So ärgerlich wie das Ganze ist, dürfte es den Verfolgungsaufwand aber nicht wert sein.

  • Agreement 1
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vor 17 Stunden schrieb Lineker:

Den Versuch kann man starten, die Frage ist ob die Strafverfolgungsorgane es annehmen und dem nachgehen

 

vor 12 Stunden schrieb Tracid:

Geh' halt einfach zur nächsten Polizeidienststelle und frag' nach. Die geben Dir schon Auskunft. Der nächste Schritt ist der zum RA.

Die Strafverfolgungsbehördern werden gar nix machen, weil keine Straftat nach StGB vorliegt. Und Zivilgerichte werden erst aktiv, wenn man Klage einreicht. Klagen kann mann immer, ist alles eine Frage des Geldes.

(Trans)Mann kann sogar ein Geschäftsmodell daraus machen.

Und neuerdings in Deutschland: die Polizei ist keine Strafverfolgungsbehörde....

  • Confused 1
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vor 21 Stunden schrieb xDrWhox:

Glaube meine Erklärung wurde Falsch verstanden 🙂

Es gab eine Buchungsanfrage für ein Date.
Preis wurde vereinbart. Adresse wurde genannt.

Meine Bekannte kam an der Adresse an. Der Türöffner sagte: Ich habe niemanden gebucht!
Nach kurzem Gespräch stellte sich herraus das es nicht seine Handynummer war von welcher geschrieben wurde.
 

Dies war am Sonntag wieder so... Falsche Adresse genannt... Bewohner wusste von nix.

Loht es sich die Telefonnummer der Polizei zu geben damit solchen "Scherzbolden" die Fahrtkosten angerechnet werden können?

Meine Güte,....

wenn der "Scherzbold" eine Anzahlung leisten soll, hat es sich ausgescherzboldet.....

So einfach ist das!

Ich verstehe das Problem nicht !!!!

Aber erzähl mal weiter ......😂

  • Agreement 1
  • Like 1

 

 

 

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vor 4 Stunden schrieb shymike:

In Deutschland sollte man eigentlich nicht anonym an einen Prepaid-Handy-Vertrag kommen. 

:kugeln:

---------------------------------------------------------------------------------------

Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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vor 8 Stunden schrieb Lineker:

 

Und neuerdings in Deutschland: die Polizei ist keine Strafverfolgungsbehörde....

Habe ich nirgendwo behauptet. Ich würde Dir dringend raten mich hier nicht mehr zu zitieren oder zu kommentieren oder sonstwas zu unterstellen. Du bist schlicht zu blöd zum sinnerfassend lesen, also lass' es.

Edited by Tracid
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Am 9.2.2025 um 17:10 schrieb InvestGuy:

Bei uns steht im Perso die Adresse,

... jetzt musste ich doch glatt nachsehen. Bei uns steht die nicht drauf. 

Am 9.2.2025 um 17:32 schrieb Tracid:

Die Domina bekam vor Gericht recht und der Bucher mußte für einen nicht eingehaltenen Termin löhnen.

Vielleicht wollte er ein Rollenspiel und ist ein Geldsklave?  :dunno::lach2:

vor 7 Stunden schrieb shymike:

In Deutschland sollte man eigentlich nicht anonym an einen Prepaid-Handy-Vertrag kommen. 

EIGENTLICH richtig, auch bei uns nicht, ABER.... :cool:

  • Agreement 1

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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vor 12 Stunden schrieb shymike:

In Deutschland sollte man eigentlich nicht anonym an einen Prepaid-Handy-Vertrag kommen. 

Die Betonung liegt auf "sollte". In Sicherheitskreisen ist bekannt, dass die einschlägigen Regelungen unterlaufen werden. Z.B. werden sowohl im In- als auch im Ausland Obdachlose dafür bezahlt, Prepaidkarten zu kaufen und die SIM-Karten dann weiter zu geben. Sicher gibt es noch weitere modi operandi, um an pseudonymisierte bzw. anonymisierte SIM-Karten zu gelangen.

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