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Skandal im Sperrbezirk


Empfohlene Beiträge

Vollste Zustimmung.

Terrorismus ist nur ein Vorwand, Moskauer Verhältnisse zur eigenen Machtabsicherung das Ziel.

Aber wie soll sich das ändern, wenn zwar sehr sehr viele die immer schlimmer werden Verhältnisse in unserem Land in allen möglichen Foren beklagen, die Mehrheiten bei den Wahlen ihre Kreuzel immer wieder den Parteien geben, die für das ganze Szenario verantwortlich sind.

 

escort-flüsterer

 

Wählbare, ernstzunehmende Alternativen, die nicht vergangenheitsorientiert sind, scheint es ja nicht zu geben... Und der Vergleich der politischen Situation in Russland mit Deutschland hinkt doch ziemlich. Da sind doch einige Hürden im Grundgesetz eingebaut, bevor die Exekutivorgane einfach so tauschen können. Schlimmer finde ich den immer größer werdenden Anteil derer, die nicht wählen - und die es damit extremen und extremistischen Parteien, die nur gequirlte Grütze im Programm stehen haben, sehr leicht machen, über eine Aktivierung ihrer Anhängerschaft die 5%-Hürde zu überspringen. Selbstverständlich meckern die Nicht-Wähler aber weiter.

 

68 sind wir dafür auf die strasse gegangen

 

Wir 1983, 1989 und diverse Male in den 90er-Jahren auch. Wir waren dabei allerdings besser angezogen und frisiert... :zwinker:

 

Tyler, dem ziemlich egal ist, was welche Behörde über ihn weiss, weil er keine Idee hat, was sie aus meinem langweiligen Leben herausfiltern sollten... Aha, Tyler Durden hat 34 Minuten mit seiner Mutter telephoniert. Und 3 mal im Monat Pizza bestellt. Und wieder mal 14 Stunden das MC Escort-Portal offen gehabt... Und 4 mal geschaut, was es auf Süddeutsche-online Neues gab... Und sich auf der Radiohead-Homepage das neue Album runtergeladen... Wahrscheinlich ändere ich meine Meinung, wenn das SEK mir die Tür eintritt und meine Vinyl-Plattensammlung kaputthaut...

 

Mich nerven mehr die ständig zunehmenden Werbeangebote die irgendwelche unfähigen Marktforscher glauben auf mich zuschneiden zu müssen...

 

Ich finde es trotzdem richtig, sich bei diesem Thema http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ und manchen anderen zu engagieren.

F CK

all I need is U

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Ist dies nicht langsam OT ???????

 

Hab auch meine Meinung dazu, aber das berührt auch den politischen Background.

 

In den Forenregeln hab ich zwar nichts zum Thema Politik gelesen, bin aber der Ansicht das dies hier nichts zu suchen hat, weil es m.E. nichts mit dem Sinn und Zweck dieses Community zu tuen hat.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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vielleicht sollte man vor diesem hintergrund die vorherige einforderung des honorars nochmal überdenken.

bei anschließender zahlung könnte die dame zumindest die position vertreten, die inkriminierten handlungen seien freiwillig erfolgt

und das geld sei lediglich ein geschenk.

 

Hallo Est,

 

das konnte wieder NUR VON DIR kommen! Sehr scharfsinnig! Du müßtest aber dabei bedenken, dass die Dame ja auf Grund des neuen PGs ihr Honorar dann von dem Ordnungshüter einklagen könnte, denn der zahlt hinterher bestimmt nicht freiwillig, hat aber die Dienstleistung wider besseren Wissens angenommen, hat sich also auch eines Vergehens schuldig gemacht. Wirkliche lustige Vorstellung! :blume:

 

Mein lieber Est, die Sache hier ist aber viel ernster, als dass man Witze darüber machen sollte. Die Frage ist doch, wie kommen wir da raus und wo kommen wir da hin, wenn wir da nicht raus kommen?

 

Ich habe die Befürchtung, dass man hier in München wieder ganz bewußt einen Schritt zurück in die konservative Richtung unternimmt um den vermeintlichen "Sauberstaat" herzustellen und das eben besonders vor einer anstehenden Kommunalwahl am 2. März 2008.

 

Das trotz des neuen PG von 2001/2002 immer noch Ordnungswidrigkeiten nach dem alten Gesetzestext geahndet werden können (§§119 + 120 OWiG) und auch geahndet werden (Strafen zwischen Euro 1.000 und Euro 10.000), wird von den meisten "Sexworkern" nicht mehr realisiert. Sie wiegen sich in einer fatalen trügerischen Sicherheit.

 

Es gibt zum Beispiel laut gültigem OWiG nach wie vor ein (bundesweites) Werbeverbot für Prostitution auf der Grundlage "Prostitution = Sittenwidrigkeit". Das steht allerdings im Gegensatz zum neuen PG, wo man ja nicht mehr von Sittenwidrigkeit spricht.

 

Das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Reglementierung von Prostitution vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes kritisch beurteilen sollte. In diesem Gutachten kommt das Gutachterteam immer wieder zu dem Schluss, dass gerade diese OWiG-§§ abgeschafft gehören.

 

Gehandelt wird aber bis jetzt nicht.

 

Die Behörden können also so verfahren, wie sie es für richtig halten. Die Gesetzeslage ist undurchsichtig und wir haben heute mehr Unsicherheiten als noch vor dem PG. Da wußte man wenigstens, WAS verboten war. Heute werden entweder Ordnungswidrigkeiten (sogar mit zweifelhaften Mitteln) verfolgt oder (zeitweise wieder) geduldet, je nach wahlpolitischer Notwendigkeit.

 

Vielleicht gibt es erst einen "Aufschrei" bei uns, wenn das schwedische Modell in Deutschland kommt, dass die Freier bestraft werden und die Prostituierten straffrei ausgehen? Vielleicht haben die Herren eine bessere Lobby? :schaem:

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Hallo Est,

 

das konnte wieder NUR VON DIR kommen! Sehr scharfsinnig! Du müßtest aber dabei bedenken, dass die Dame ja auf Grund des neuen PGs ihr Honorar dann von dem Ordnungshüter einklagen könnte, denn der zahlt hinterher bestimmt nicht freiwillig, hat aber die Dienstleistung wider besseren Wissens angenommen, hat sich also auch eines Vergehens schuldig gemacht. Wirkliche lustige Vorstellung! :blume:

 

Mein lieber Est, die Sache hier ist aber viel ernster, als dass man Witze darüber machen sollte. Die Frage ist doch, wie kommen wir da raus und wo kommen wir da hin, wenn wir da nicht raus kommen? :

 

betrachten wir es doch mal ganz nüchtern.

 

es gibt in münchen offenbar drei probleme:

- den unverhältnismäßig großen sperrbezirk,

- seine anwendung auf die gehobeneren varianten des paysex (z.b., escort), und

- den einsatz von ordnungshütern als agents provocateurs.

 

bei den ersten beiden problemen lässt sich wohl nichts machen, da es keine lobby gibt, die sich für die ausweitung des gewerbes einsetzen würde.

 

dass aber beamte eingesetzt werden, um sexuelle dienstleistungen nachzufragen, ist problematisch und wird sicher von einem großen teil der bevölkerung abgelehnt. dies wäre insbesondere der fall, wenn die sexuelle dienstleistung zum zweck der herstellung der ordnung tatsächlich in anspruch genommen wird. man stelle sich nur die entspechende schlagzeile in der bildzeitung vor: vielleicht wäre das entgangene honorar eine gute investition, dieses vorgehen an die öffentlichkeit zu bringen.

 

:denke:

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Es gibt zum Beispiel laut gültigem OWiG nach wie vor ein (bundesweites) Werbeverbot für Prostitution auf der Grundlage "Prostitution = Sittenwidrigkeit". Das steht allerdings im Gegensatz zum neuen PG, wo man ja nicht mehr von Sittenwidrigkeit spricht.

 

 

Und nun ratet mal, warum gerade dies komischerweise geduldet wird?

 

Weil sonst einige Medien, wie hier z.B. die BZ und der Berliner Kurier pleite gehen würden, bedenkt man einmal die Vielzahl der Anzeigen und vor allem die horrenden Anzeigenpreise.

 

So ist es eben in unserem feinen, sauberen Land...

 

Sandra

Feel the difference...

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...

es gibt in münchen offenbar drei probleme:

- den unverhältnismäßig großen sperrbezirk,

- seine anwendung auf die gehobeneren varianten des paysex (z.b., escort), und

- den einsatz von ordnungshütern als agents provocateurs.

 

bei den ersten beiden problemen lässt sich wohl nichts machen, da es keine lobby gibt, die sich für die ausweitung des gewerbes einsetzen würde.

 

...

 

Offenbar ist das nicht nur in München der Fall. Die Tatsache, dass sich Kommunalpolitiker nicht erblöden, etwas "verfolgen" und "bestrafen" zu wollen, was zwei erwachsene Menschen in einem Hotelbett (oder gar zu Hause in der Wohnung?!) machen wollen, sollte jeden auf die Palme bringen - unabhängig davon, wie er zu Paysex steht. Es geht niemanden etwas an, auch nicht das Ordnungsamt, was ich im Bett mache. Ich nehme diesen Begriff nicht leichtfertig in den Mund, aber damit werden die bürgerlichen Freiheiten der Konsumenten von Paysex in einer Weise beschnitten, die der Gesetzgeber so nicht will (sonst hätte er ja das Prostitutionsgesetz nicht geändert). Und das ist dann nicht nur eine Sache der Anbieter von Paysex und der Konsumenten, sondern von jedem, dem es wichtig ist, dass der Staat (hier die Kommune) sich aus der Privatsphäre rauszuhalten hat. Paysex ist nicht sittenwidrig und wenn jemand in seinem privaten Rahmen (z. B. im Hotelzimmer) Paysex in Anspruch nehmen will, hat er dazu das Recht.

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Offenbar ist das nicht nur in München der Fall. Die Tatsache, dass sich Kommunalpolitiker nicht erblöden, etwas "verfolgen" und "bestrafen" zu wollen, was zwei erwachsene Menschen in einem Hotelbett (oder gar zu Hause in der Wohnung?!) machen wollen, sollte jeden auf die Palme bringen - unabhängig davon, wie er zu Paysex steht. Es geht niemanden etwas an, auch nicht das Ordnungsamt, was ich im Bett mache. Ich nehme diesen Begriff nicht leichtfertig in den Mund, aber damit werden die bürgerlichen Freiheiten der Konsumenten von Paysex in einer Weise beschnitten, die der Gesetzgeber so nicht will (sonst hätte er ja das Prostitutionsgesetz nicht geändert). Und das ist dann nicht nur eine Sache der Anbieter von Paysex und der Konsumenten, sondern von jedem, dem es wichtig ist, dass der Staat (hier die Kommune) sich aus der Privatsphäre rauszuhalten hat. Paysex ist nicht sittenwidrig und wenn jemand in seinem privaten Rahmen (z. B. im Hotelzimmer) Paysex in Anspruch nehmen will, hat er dazu das Recht.

 

du hast recht. die frage ist nur, wie man das durchsetzt, d.h. eine mehrheit findet.

wenn du sagst, der staat hat nichts im schlaf(bzw. hotel-)zimmer zu suchen, wird dir jeder zustimmen.

wenn dem aber entegengehalten wird, die prostitution darf nicht im sperrbezirk stattfinden, sagen die meisten auch "ja".

wer stellt sich hin und tritt mitt offenem visier für die abschaffung des sperrbezirks ein?

ein sehr schönes thema für den straßenwahlkampf.

:grins:

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Ich bin der Meinung, dass es jeden angeht, wenn der Staat seine Grenzen überschreitet und die Bürger unberechtigt im Privaten gängelt. Der Sperrbezirk ist dazu da, "die Jugend" und "die Öffentlichkeit" zu schützen. Okay. In den eigenen vier Wänden und im Hotelzimmer ist das nicht der Fall.

 

du kannst dich ja mal von einer dame in der münchner innenstadt buchen lassen und dann durch eine selbstanzeige den stein ins rollen bringen.

das wäre doch ein interessanter musterprozess!

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in bayern ist es ja relativ einfach, volksentscheide herbeizuführen.

man braucht dazu nur eine entsprechende anzahl an unterschriften.

schlage deshalb vor, dass mc eine petition zur abschaffung der sperrbezirke organisiert.

ich denke, ein paar zugkräftige namen (z.b., bayernbulle, geilheitmitniveau, etc.) machen da schon eindruck.

:grins:

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BGH oder BVG haben schon entschieden (bin grad zu faul zum suchen:) ) das Sperrbezirke rechtsgültig sind.

 

Insofern, was soll man machen?

 

Allerdings ist es in Deutschland eigentlicht verboten, dass die Behörden zu Straftaten anstiften (ausser im Bereich der Drogenkriminalität), hierzu gehören meiner Meinung nach auch die sog. " Scheinfreier" ...

 

Aber irgendwie scheint das auch ok bzw. nur leicht grenzwertig, wie mir meine Anwältin mal mitteilte...

 

Vielleicht sollte irgendwer mal ne Webseite aufmachen anti-sperre.de oder so und schauen wie es sich entwickelt :grins:

 

LG

Sandra

Feel the difference...

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Ich bin der Meinung, dass es jeden angeht, wenn der Staat seine Grenzen überschreitet und die Bürger unberechtigt im Privaten gängelt. Der Sperrbezirk ist dazu da, "die Jugend" und "die Öffentlichkeit" zu schützen. Okay. In den eigenen vier Wänden und im Hotelzimmer ist das nicht der Fall.

Seh ich absolut auch so, wäre sicher interessant was dabei rauskäme, wenn das mal jemand wirklich hart durchzieht und gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid oder sowas klagt. Denn ich denke, die Verordnung steht da auf ganz wackligen Beinen, was die Durchsetzung im privaten Bereich angeht (zumal es ohne "Köder" eh nicht kontrollierbar ist).

Denke mal die Verordnung kann nur deswegen hier so erfolgreich durchgedrückt werden, weil 95% der betroffenen Damen aus Osteuropa kommen und wenig Lust haben, sich gegen die deutschen Mühlen des Gesetzes zu stellen. Sprich eher Abschreckung als alles andere.

 

@Sandra: Sperrbezirke sind rechtsgültig, das stimmt. Und was Etablissements angeht, ist der Wunsch einiger Städte danach auch nachvollziehbar, gerade auch mit München und dem hohen Maß an Tourismus - die wollen hier halt vermeiden, dass die Touristen auf dem Weg zum Stachus erstmal durch ein Rotlichtviertel marschieren müssen. Aber ich hege ziemliche Zweifel dran, ob eine Sperrbezirksregelung im privaten Umfeld (sprich Haus-Hotel) da nicht auf wackligeren Beinen steht. Immerhin ist das zumindest für den Freier schon ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Sometimes your hunger for life seems like desperation ...

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In die eigene Wohnung wird sicher nicht gleich das Räumkommando kommen, das Problem ist nur woher weiss das Girl das Du nicht doch von der Sitte bist?

 

Ich habe und auch viele Kolleginnen haben leider die Erfahrung gemacht, dass es für unseren Beruf nach wie vor an Akzeptanz fehlt, von den "Freiern" aus verständlichen Gründen keine Unterstützung zu erwarten ist und wir "Huren" von Behördenseite behandelt werden wie ***

 

In München gab es aufm Amt mal eine Abteilung, offiziell zuständig für Huren und Penner, das sagt schon alles.

 

LG

Sandra

Feel the difference...

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Also ich denke, es ist richtig die Entwicklung zu beobachten. Allerdings sehe ich da einen gewissen Unterschied zwischen der 'klassischen ' Prostitution' und High Class Escorting.

Was die Behörden wohl zu vermeiden suchen ist, dass sich (zum Beispiel) illegal eingereiste Brasilianerinnen mittels Kleinanzeigen in den Hotels im Sperrbezirk betätigen.

Das ist auch nicht im Interesse der Hotels.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass fast jeder Hotel Concierge - auch in den besten Münchner Hotels - sein schwarzes Büchlein mit Telefonnummern hat.

Desto luxuriöser das Hotel, desto diskreter wird jeder Wunsch des Gastes auch erfüllt.

Das gehört zur Top-Hotellerie dazu wie Wellnessbereich und 24 Stunden Room Service.

In dieser Grauzone ist es eben schwierig, sich von der Echtheit neuer Kunden zu überzeugen um nicht in eine Falle zu tappen.

Ich kenne Agenturen, die schreiben auf ihrer Homepage kein Wort von Sex. Die Treffen zwischen Escort und Kunden beginnen in aller Öffentlichkeit in einem guten Restaurant, wo erst mal luxuriös diniert wird. Was danach passiert und wohin man geht, ist Privatangelegenheit und hat nichts mehr mit der Agentur zu tun. Das stört auch niemanden mehr. Auch nicht die Behörden. Ob das das Ei des Kolumbus ist, weiss ich nicht ...

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vielleicht könnte est sich opfern :clown:

 

du hast ja noch einen gutschein für`s tantris :zwinker:

 

Klasse!!! Aber es war ja nur ein Dinner Date mit Lindalein!!! Und Dinner geht auch im Sperrbezirk!

 

Aber mal im Ernst, wie soll das genau gehen?

 

Ein "Scheinfreier vom Ordnungsamt" bucht und die Dame begeht wissentlich die Ordnungswidrigkeit (feste Zusage einer sexuellen Dienstleistung gegen Geld = Vertrag geschlossen) und klagt dann - nach Überführung durch den Scheinfreier - bis zum Bundesverfassungsgericht gegen die rechtmäßige Anwendung von Sperrgebieten im Rahmen der Haus-/Hotelprostitution?

 

Begründung der Klage:

Der "öffentliche Anstand" und der "Jugendschutz" sind in nicht öffentlichen Räumen nicht in Gefahr gewesen.

 

Hört sich wirklich schlüssig an. Oder habe ich hier einen Denkfehler? :trotz:

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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oder der weg über die presse?

 

szenario:

 

als escort getarnte journalistin ausgerüstet mit miniwebcam im knopfloch

und mikrofon betritt das hotelzimmer des undercovered sheriff.

 

auf die fragen nach sexuellen dienstleistungen sagt sie: "schaunmermal"

zur geldübergabe: "ach das können wir doch später erledigen"

 

dann fordert sie ihn auf, es sich bequem zu machen und zieht ihm mit

geübtem griff die hose aus und schreit: "hilfe polizei! ein nackter mann"

 

wer hätte jetzt wohl ein problem ?

 

p.s.:

wer schreibt jetzt 100 journalisten und 100 agenturen und independents (zur mitwirkung) an ?

 

kopie des mails an das ordnungsamt *gg*

 

umgekehrte verunsicherungstaktik ? die ordnungshüter wüssten dann nie

ob das jetzt ein echtes escort ist *lach*

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Interessante Broschüre im pdf format aus dem Münchner Rathaus.

 

Einleitung

Mit diesem Ratgeber sollen weiblichen und männlichen Prostituierten wichtige Informationen

rund um das Thema „Prostitutionsausübung in München“ an die Hand gegeben werden.

Inhaltlich gibt er einen Überblick über rechtliche Aspekte und informiert über Regelungen, die

speziell für das Stadtgebiet München gelten.

Darüber hinaus enthält die Broschüre eine Auflistung geeigneter Ansprechpartner, die weitere

Hilfe anbieten.

Das Prostitutionsgesetz:

Mit dem neu in Kraft getretenen Prostitutionsgesetz vom 1. Januar 2002 haben sich folgende

wichtige Änderungen für weibliche und männliche Prostituierte sowie BordeIIbetreiber ergeben:

 

-

 

Die Förderung sexueller Dienstleistungen steht nicht mehr unter Strafe, sofern kein

 

 

Zwang auf die Prostituierten ausgeübt wird (z.B. bezüglich der freien Auswahl – inkl.

Ablehnung – von Kunden, Verbot der Benutzung von Kondomen). Der Bordellbetreiber

kann aber Ort und Zeit der Dienstleistungen vorgeben.

-

 

 

 

 

Ein Arbeitsvertrag zwischen Bordellbetreiber und Prostituierter ist möglich.

 

 

-

 

 

 

 

Prostituierte haben ebenfalls Zugang zur Renten- und Krankenversicherung.

 

 

(Wahlmöglichkeit: selbständig oder mit Arbeitsvertrag)

-

 

 

 

 

Prostituierte haben einen rechtlichen Anspruch auf das vereinbarte Entgelt für die

 

 

angebotene Leistung. Dieses kann auch eingeklagt werden, wenn der Freie für die

erbrachte Dienstleistung nicht bezahlt. (Beantragung eines Mahnverfahrens beim

Amtsgericht, Justizgebäude München, Pacellistraße 5, 80315 München, Telefon: 089 55

97 06).

Die Ausbeutung oder unzumutbare Beeinflussung von Prostituierten bleibt weiterhin

unter Strafe (§ 180a Abs. 1 Ziffer 1 und § 181a StGB). Ebenso bleibt der Schutz von

Minderjährigen erhalten.

Die komplette Broschüre kann man lesen als pdf unter nachfolgendem Link

 

http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/50_kvr/ordnung/sperrbezirk/pdf/prostitutionsbroschuere.pdf

 

und ein weiterer Link der die Sperrbezirke beinhaltet

 

 

Rechtsverordnung der Regierung von Oberbayern über das

Verbot der Prostitution zum Schutze des öffentlichen Anstandes

und der Jugend in München

vom 04. Dezember 2003

Bekanntmachung

(Az.: 201-2125.1-2/01): 19.12.2003 (RABl. OB S. 198)

Aufgrund von Art. 297 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 02.03.1974

(BGBl. I S. 469), zuletzt geändert am 13.12.2001 (BGBl. I S. 3574), i.V.m. § 2 der Verordnung über

das Verbot der Prostitution vom 26.05.1975 (BayRS 2011-2-6-I), geändert durch Verordnung vom

14.03.1989 (GVBl. S. 91), erlässt die Regierung von Oberbayern folgende Rechtsverordnung:

§ 1

(1) Zum Schutze des öffentlichen Anstandes und der Jugend in der Landeshauptstadt München ist die

Ausübung der Prostitution, zu der auch die Anbahnung gehört, in den von folgenden Grenzen

umschlossenen Gebieten (Sperrbezirke) verboten:

1. Sperrbezirk Nr. 1 - Stadtmitte

Dieser Sperrbezirk umfasst folgende Bereiche:

a) Gabrielenstraße - Blutenburgstraße - Landshuter Allee - Richelstraße - Schäringerstraße -

Arnulfstraße - Königbauerstraße - De-la-Paz-Straße - Winfriedstraße - Wotanstraße, einschließlich

des Abschnitts bis zur Laimer Unterführung sowie der Sportanlage an der Winfriedstraße -

Herthastraße - Zuccalistraße - vom Ostende der Zuccalistraße zum Westende des Südlichen

Schloßrondells - Südliches Schloßrondell - Nördliches Schloßrondell - Maria-Ward-Straße

einschließlich der Grundschule Maria-Ward-Straße 1, der privaten Realschule und des Gymnasiums

der Englischen Fräulein Maria-Ward-Straße 5, des Kindergartens Maria-Ward-Straße 7 und des

Kinderhorts am Nördlichen Schloßrondell - Wintrichring einschließlich der Blindenschule und des

Wohnheims (Wintrichring 84) - Verlängerung von In den Kirschen bis zur Nederlingerstraße -

Baldurstraße, ausschließlich Kleingartenanlage zwischen Baldurstraße und Biedersteiner Kanal -

Dachauer Straße - Lampadiusstraße - Franz-Marc-Straße - Hengelerstraße - kürzeste Verbindung

vom Ostende der Hengelerstraße nach Osten zur Landshuter Allee - Landshuter Allee - Dachauer

Straße - Hedwig-Dransfeld-Allee - Verlängerung der Hedwig-Dransfeld-Allee bis Rudolf-Harbig-

Weg/Spiridon-Louis-Ring - Rudolf-Harbig-Weg bis zum südlichen Ende der Sportanlage am Rudolf-

Harbig-Weg - kürzeste Verbindung zum Rosa-Luxemburg-Platz - Anita-Augspurg-Allee - Dachauer

Straße - Lothstraße - Infanteriestraße - Ackermannstraße - Winzererstraße - Verlängerung der

Winzererstraße bis zur Lerchenauer Straße - Lerchenauer Straße - Petuelring - Riesenfeldstraße -

Lüneburger Straße - Konstanzer Straße - Pommernstraße - einschließlich Usedomer Straße -

Preußenstraße - Lerchenauer Straße - U-Bahn-Station Olympiazentrum - Brundageplatz -

Kolehmainenweg - Kusocinskidamm - El-Thouni-Weg - Straßbergerstraße - Moosacher Straße -

Verlängerung der Konstanzer Straße zur Motorstraße - Motorstraße - Riesenfeldstraße - Hamburger

Straße - Schleißheimer Straße - Verlängerung der Hamburger Straße bis zur Lauchstädter Straße -

Knorrstraße - Frankfurter Ring - Ingolstädter Straße - Leopoldstraße - Schenkendorfstraße bis zur

östlichen Grundstücksgrenze der Haus-Nrn. 110 und 112 - in Verlängerung der östlichen

Grundstücksgrenzen der Haus-Nrn. 110 und 112 Richtung Norden - entlang der alten

 

Industrieanlagen bis Wilhelm-Wagenfeld-Straße (Nordseite) - Alfred-Arndt-Straße (Ostseite) - usw

 

der vollständige Sperrgebietsplan unter

 

http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde...verordnung.pdf

 

Auch Haus und Hotelbesuche sind in diesem Gebiet nicht erlaubt und der mündige Bürger wird entmündigt, weil es im nicht erlaubt ist sich eine Dame zum Hausbesuch kommen zu lassen.

 

Tanja

 

Lockvogelbuchungen sind erlaubt zur Überprüfung der Einhaltung der Verordnungen.

Massagen sind erlaubt, (keine Handentspannung) nur darf der Lockvogel diese nicht in Anspruch nehmen.... Aber es gibt Tipps diese Lockvögel auflaufen zu lassen grins.....

 

 

PS:

Mich würde von diesem Link das komplette Urteil interessieren..... gerne per PN.... wenn jemand Zugang dazu hat. Danke im Voraus!

 

http://www.juraforum.de/urteile/urteil/ovg-rheinland-pfalz-urteil-vom-10-10-2005-az-12-c-1123605ovg.html

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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hier der kritische satz:

 

Die Münchener Sperrbezirksverordnung gilt für alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt werden kann,

z.B. für Bordellbetriebe, Terminwohnungen, FKK-Clubs, Saunen und "Massage-Praxen",

Hotelzimmer sowie bei Hausbesuchen in Privatwohnungen.

 

Danke, Tanja und Est, dass ihr die Verordnung für München hier eingestellt habt, die uns (den Münchner Kollegen) aber vor Ort bekannt ist.

 

Die Frage lautet doch aber hier:

Ist es gerechtfertigt, dass Haus- und Hotelprostitution verboten ist mit der Begründung des "Jugendschutzes" und des "öffentlichen Anstandes"? Es geht doch hier nicht um Straßenprostitution, Clubs usw., die ihr Geschäft mehr oder weniger in der Öffentlichkeit tätigen.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Danke, Tanja und Est, dass ihr die Verordnung für München hier eingestellt habt, die uns (den Münchner Kollegen) aber vor Ort bekannt ist.

 

Die Frage lautet doch aber hier:

Ist es gerechtfertigt, dass Haus- und Hotelprostitution verboten ist mit der Begründung des "Jugendschutzes" und des "öffentlichen Anstandes"? Es geht doch hier nicht um Straßenprostitution, Clubs usw., die ihr Geschäft mehr oder weniger in der Öffentlichkeit tätigen.

Ist mal wieder das in Deutschland übliche, dass Verordnungen sehr schwammig ausformuliert werden und damit nicht nur das getroffen wird, was verhindert werden soll. Ich finde es verständlich im Hinblick darauf, dass damit verhindert werden sollen, dass sich in der Innenstadt Rotlichtzonen bilden, egal ob durch offene CLubs oder Anmietung billiger Wohnungen oder Hotelzimmer als Dauer-Ausübungsstätte. Aber wenn ICH als Kunde mir jemanden nach Hause oder in ein Hotelzimmer bestellen möchte, dann findet das zum einen diskret statt, selten und es wird niemand auch nur ansatzweise belästigt (außer die Wände sind zu dünn :D). Und ich empfinde es als Eingriff in meine Privatsphäre, dass durch solche schwammigen Verordnungen mir vorgeschrieben wird, was ich in meinen eigenen vier Wänden zu tun und zu lassen habe.

Sometimes your hunger for life seems like desperation ...

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