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Werden Kunden doch bald bei Zwangsprostitution als Straftäter behandelt?


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Nun muss ich mich doch auch mal zu wort melden.

 

Ich arbeite nämlich seit etwa einem Jahr ehrenamtlich in einer Organisation mit, die gegen Zwangsprostitution, Menshenhadel und Kindesmissbrauch im tschechischen Grenzgebiet vorgeht: KARO e.V.

Und diese Arbeit hat meinen z.T. naiven Blick auf Prostitution verändert ( ich meine nun keine der DAmen hier!) In Tschechien verkehren viele Freier, die gerade die Zwangslage von Frauen suchen, um ihre Macht- und Vergewaltigungsfantasien ausleben zu können. Und die Situation der Damen auf dem Strassenstrich (Armutsprostitution!) ist verheerend.

 

Gerade aus meinen Erfahrungen mit den Freiern hier bin ich inzwischen eher geneigt, einem solch geplanten Gesetz zuzustimmen, auch in dem Bewusstsein, dass es viele problematische Seiten hat.

 

Zur Info hier ein paar Links:

 

http://www.florianklenk.com/2007/04/steig_aus.php

 

http://www.karo-ev.de/die-situation/index.php

 

Zu den Kennzeichen von ZP:

 

hier gibt es viele Indizien, aber absolut sichere Kennzeichen sicher nicht. Auch mal ein Link dazu:

 

http://www.verantwortlicherfreier.ch/de/erkennen.html

 

wer noch Fragen hat, kann mich ja kontaktieren!

 

Die geschilderten Verhältnisse sind übelst, und das Engagement dagegen verdient hohen Respekt. Daß sie sich auf der tschechischen Seite der Grenze finden, scheint aber darauf hinzudeuten, daß auf der deutschen Seite der Betrieb eines derartigen Bordells eher auf Schwierigkeiten stoßen würde.

 

Vor allem geht es hier jedoch um die Einführung des Straftatbestandes „Sexueller Mißbrauch von Opfern eines Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“. Dieser richtet sich nicht gegen die sogenannte Zwangsprostitution (ein Begriff, der im übrigen noch auf seine Definition wartet) im allgemeinen, sondern gegen Männer, die auf deutschem Boden sexuelle Dienstleistungen von illegalen Ausländerinnen in Anspruch nehmen, die nicht freiwillig erbracht werden.

 

Die einzige Veränderung für die im Grenzgebiet auf tschechischer Seite ausgebeuteten Frauen, die von der deutschen Gesetzesinitiative zu erwarten ist, ist keine Verbesserung. Im Gegenteil: Die Deutschen, die sich zuhause einer (obendrein unberechenbaren) Strafverfolgungsandrohung ausgesetzt sehen, werden um so stärker in das Nachbarland ausweichen.

 

(Am Rande: Ein Aspekt, den wir noch gar nicht berücksichtigt haben, ist, ob das geplante Gesetz nicht oder nicht auch als ein Instrument der Einwanderungspolitik zu sehen ist.)

Bearbeitet von Bloßeinbesucher
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George, Dein Post nimmt mir die Zweifel etwas.... Danke...

Mir leider nicht. Einerseits haben wir grosse Missstände, an denen niemand zweifelt. Deren Ursache kann man diskutieren, Armut dürfte wohl der grösste Faktor dabei sein.

 

Andererseits haben wir ein Gesetz, das so offen formuliert ist, dass es völlig willkürlich eingesetzt werden kann und je nach Auslegung jeden Freier treffen kann. Ich mag mich nicht drauf verlassen, dass unsere Organe nur das beste im Sinn haben und nicht so viele Freier wie möglich drankriegen wollen.

 

Ausserdem bringe im Kopf nicht zusammen, wie so ein Gesetz die Missstände beheben könnte wo es sich doch einen Dreck um deren Ursache schert. Da fehlt mir die Fantasie.

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Die geschilderten Verhältnisse sind übelst, und das Engagement dagegen verdient hohen Respekt. Daß sie sich auf der tschechischen Seite der Grenze finden, scheint aber darauf hinzudeuten, daß auf der deutschen Seite der Betrieb eines derartigen Bordells eher auf Schwierigkeiten stoßen würde.

 

Vor allem geht es hier jedoch um die Einführung des Straftatbestandes „Sexueller Mißbrauch von Opfern eines Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“. Dieser richtet sich nicht gegen die sogenannte Zwangsprostitution (ein Begriff, der im übrigen noch auf seine Definition wartet) im allgemeinen, sondern gegen Männer, die auf deutschem Boden sexuelle Dienstleistungen von illegalen Ausländerinnen in Anspruch nehmen, die nicht freiwillig erbracht werden.

 

Die einzige Veränderung für die im Grenzgebiet auf tschechischer Seite ausgebeuteten Frauen, die von der deutschen Gesetzesinitiative zu erwarten ist, ist keine Verbesserung. Im Gegenteil: Die Deutschen, die sich zuhause einer (obendrein unberechenbaren) Strafverfolgungsandrohung ausgesetzt sehen, werden um so stärker in das Nachbarland ausweichen.

 

(Am Rande: Ein Aspekt, den wir noch gar nicht berücksichtigt haben, ist, ob das geplante Gesetz nicht oder nicht auch als ein Instrument der Einwanderungspolitik zu sehen ist.)

 

erstmal danke für dein Posting:

 

dass auf der deutschen Seite solche Bordelle nicht existieren, hat zunächst mal ökonomische Gründe, da der Preisdruck der tschechischen Szene hier z.T. die Existenzgrundlage entzieht.

 

Ein solches Gesetz hat aber auch für die von uns betreuten Frauen evtl positive Auswirkungen. Da der Freier hier nach deutschem Gesetz eine Straftat beginge, könnte er auch in D belangt werden. Das könnte die Szene zumindest reduzieren.

 

Und: auch in D gibt es Zwangsprostitution. Und hier wie in tschechien hilft Sozialarbeit und Aufklärung alleine nicht entscheidend, da hier massive Gewinne erzielt werden. Eine gesetzliche Regelung könnte hier eher Aussichten auf (Teil-) erfolge haben.

 

Zudem: die Arbeit für die Zwangsprostituierten ist finanziell sehr schlecht ausgestattet. ein Gesetz kann auch positive Folgen für die Finanzierung von Prävention und Sozialarbeit für die Frauen haben.

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Ein solches Gesetz hat aber auch für die von uns betreuten Frauen evtl positive Auswirkungen. Da der Freier hier nach deutschem Gesetz eine Straftat beginge, könnte er auch in D belangt werden. Das könnte die Szene zumindest reduzieren.

Da wären wir beim praktischen Aspekt des Gesetzes: Wie soll denn ein Freier belangt werden? Wie soll er überhaupt erwischt werden? Das muss ja inflagranti passieren. Im Nachhinein ist nicht mehr nachzuweisen, dass ich mit einer Frau Verkehr hatte, da steht im besten Fall meine Aussage gegen ihre Aussage. Wobei ich bisher noch nirgends meine Personalien hinterlassen habe. Da würde mich schon interessieren, wie man sich das technisch vorstellt...

 

Letztlich kann dieses Gesetz doch nur umgesetzt werden, wenn man die Beweislast umkehrt.

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Da wären wir beim praktischen Aspekt des Gesetzes: Wie soll denn ein Freier belangt werden? Wie soll er überhaupt erwischt werden? Das muss ja inflagranti passieren. Im Nachhinein ist nicht mehr nachzuweisen, dass ich mit einer Frau Verkehr hatte, da steht im besten Fall meine Aussage gegen ihre Aussage. Wobei ich bisher noch nirgends meine Personalien hinterlassen habe. Da würde mich schon interessieren, wie man sich das technisch vorstellt...

 

Letztlich kann dieses Gesetz doch nur umgesetzt werden, wenn man die Beweislast umkehrt.

 

Für Tschechien kann ich dazu nur folgendes sagen:

 

da der grenzverkehr (der mit den Autos natürlich:zwinker:) überwacht wird (Videokameras) kann der Nachweis eines Besuches in einem Club oder auf dem Strassenstrich technisch leicht nachgewiesen werden.

 

Wie das in D gehandhabt wird oder werden soll, entzieht sich leider meiner Kenntnis.

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...Ein solches Gesetz hat aber auch für die von uns betreuten Frauen evtl positive Auswirkungen. Da der Freier hier nach deutschem Gesetz eine Straftat beginge, könnte er auch in D belangt werden...

 

Ob das Gesetz für Handlungen in der Tschechei greift, ist fraglich. Schließlich handelt es sich bei "Menschenhandel" um "grenzüberschreitende organisierte Kriminalität". Zumindest die deutsche Grenze wird jedoch im angenommenen Fall vom Opfer gerade nicht überschritten.

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Ob das Gesetz für Handlungen in der Tschechei greift, ist fraglich. Schließlich handelt es sich bei "Menschenhandel" um "grenzüberschreitende organisierte Kriminalität". Zumindest die deutsche Grenze wird jedoch im angenommenen Fall vom Opfer gerade nicht überschritten.

 

die meisten Zwangsprostituierten in Tschechien stammen aus anderen Ländern wie der Ukraine oder Rumänien, wie in D übrigens auch

 

hier mal ein Text, der vielleicht interessieren könnte:

 

http://www.gegenfrauenhandel.de/download/060308_Rede_Renzikowski.pdf

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die meisten Zwangsprostituierten in Tschechien stammen aus anderen Ländern wie der Ukraine oder Rumänien, wie in D übrigens auch

 

Der deutsche Freier müßte also zwischen z.B. ukrainischen und tschechischen Frauen unterscheiden können. Wichtiger aber: Es ist weiterhin nicht zu sehen, wie ein deutsches Gericht nach deutschen Gesetzen ein Opfer von Menschenhandel als solches identifizieren soll, das die deutsche Grenze nicht überschritten hat.

 

hier mal ein Text, der vielleicht interessieren könnte:

 

http://www.gegenfrauenhandel.de/download/060308_Rede_Renzikowski.pdf

 

Danke für den Hinweis. Auch der Hallenser Professor erklärt die Anbindung der "Tatbestandsformulierung" (gemeint ist der von "Zwangsprostitution") an den Tatbestand des Menschenhandels aus mehreren Gründen für fragwürdig.

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die meisten Zwangsprostituierten in Tschechien stammen aus anderen Ländern wie der Ukraine oder Rumänien, wie in D übrigens auch

 

hier mal ein Text, der vielleicht interessieren könnte:

 

http://www.gegenfrauenhandel.de/download/060308_Rede_Renzikowski.pdf

Laut BKA stellen deutsche Staatsangehörige die höchste Anzahl an Opfern dar.

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Gast Unregistriert

Eine Dame, die ich schon seit einigen Jahren kenne, rief mich an und fragte, ob ich sie nicht mal wieder buchen wolle. Beim Date erzählte sie dann, ihr Mann habe wieder mal alles Geld durchgebracht und so habe sie mich angerufen.

Nach ihrer Aussage hat sie ein paar wenige Stammkunden. Nur mit uns geht sie ins Restaurant, Theater, Tanzen, privat nie. Da gibt es nur Familie und Kind. Ich hatte nie den Eindruck, daß sie keine Lust hatte oder was sonst noch an Argumenten aufgezählt wurde. Sie sagt, sie wüßte nicht, ob sie mit anderen Männern schlafen würde, wenn sie kein Geld dafür bekäme.

Hat ihr Ehemann als ihr Zuhälter das Geld abgenommen, um sie zur Prostitution anzuhalten? Handelt sie unter Zwang? Mache ich mich strafbar?

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Es ist schon erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit auch die Zeitungen in ihrer Berichterstattung über die fragliche Gesetzesinitiative "Zwangsprostituierte" mit "Opfern von Menschenhandel" gleichsetzen, im Unterschied zum BKA. Noch erstaunlicher ist die Argumentation des von Georgeofr angeführten Professors, der zwar die betreffenden Tatbestände unterscheidet, aber den gewichtigsten Einwand gegen eine "Anbindung" des einen an den anderen übersieht: daß deutsche Frauen und Ausländerinnen mit regulärem Status gar nicht unter den Schutz eines Gesetzes fallen, das den sexuellen Mißbrauch von Frauen unter Strafe stellt, die als Opfer von Menschenhandel zur Prostitution gezwungen werden.

 

Vielleicht hängt das mit den Problemen zusammen, "Zwangsprostitution" zu definieren, soweit es sich nicht um einen redundanten Begriff handeln soll, der lediglich die von einem Zuhälter erzwungene Prostitution umschreibt, oder aber einen tautologischen Begriff, unter den jede Form von Prostitution fällt.

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Liest sich, als hättest Du das Gesetz verfasst und machst jetzt Werbung dafür, werter Lolo...

 

Die Intention mag ja so sein, doch ich teile die Skepsis einiger hier über die reale Auswirkung. Nachhaltige weiterführende Massnahmen und Regelungen bei erkannten Fällen sind da nicht erkennbar

(Stichwort: Zeugenschutz versus Abschiebung , unterschiedliche Durchführungsrichtlinien in der jeweiligen Hoheit der Bundesländer oder der eingeschalteteten Behörden. usw. )

 

Meine Meinung :smile:

 

Werter Asfa,

 

wenn es um das Wohl von Frauen geht, gebe ich immer alles:grins:.

Und Ursula ist meine spezielle Freundin - absolut top - und als Duo mit Angela nicht zu schlagen:zwinker:.

Zum Zeugenschutz: es wird überlegt die Frist von 4 Wochen auf 3 Monate zu verlängern

in der die Frau erklären muss, ob sie Anzeige erstattet/die Strafverfolgung unterstützt..

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Je genauer man sich die Rede von der „Zwangsprostitution“ anschaut, desto merkwürdiger nimmt sie sich aus. Zunächst scheint das Wort selbst zu sagen, was es bedeutet, nämlich „Prostitution, die unter Zwang ausgeübt wird“. Solange nicht klar ist, was unter „Zwang“ verstanden werden soll, zerfasert sich der Begriff jedoch sofort wieder, von „Prostitution aus einer Zwangslage heraus, die von einem anderen herbeigeführt wurde und ausgenutzt wird“ (Zuhälter/Menschenhändler) über „Prostitution aus einer Zwangslage heraus, die von einem anderen ausgenutzt wird, aber nicht herbeigeführt wurde“ (Freier) bis hin zur Annahme einer Zwangslage, die nur noch dadurch definiert – das heißt aber: nicht definiert – ist, daß sie ausgenutzt wird.

 

Noch obskurer wird die „Zwangsprostitution“ durch die Beschränkung des Ausdrucks auf „Opfer von Menschenhandel“. Hier drängt sich der Eindruck auf, daß sich in dem Wort „Zwangsprostitution“, so, wie es in der Öffentlichkeit verwendet und verstanden wird, eine spießbürgerliche Phantasie artikuliert: Es steht für alles, was der brave Mann immer schon über Prostitution zu wissen glaubte, sich aber schon seit geraumer Zeit nicht mehr zu sagen traut, um nicht als unliberal oder hinterwäldlerisch angesehen zu werden. Die Ironie liegt darin, daß er seine Phantasie auf eine Gruppe projiziert, deren Angehörige in der Tat so schutzlos sind, daß sie sich nicht einmal gegen die Zuweisung der Opferrolle wehren können.

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...Vor allem geht es hier jedoch um die Einführung des Straftatbestandes „Sexueller Mißbrauch von Opfern eines Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“. Dieser richtet sich nicht gegen die sogenannte Zwangsprostitution (ein Begriff, der im übrigen noch auf seine Definition wartet) im allgemeinen, sondern gegen Männer, die auf deutschem Boden sexuelle Dienstleistungen von illegalen Ausländerinnen in Anspruch nehmen, die nicht freiwillig erbracht werden.

 

Wie ich feststelle, bin ich mit dieser Behauptung wohl etwas zu forsch gewesen. Tatsächlich umfaßt "Menschenhandel" im hier diskutierten Zusammenhang nicht nur den Handel mit illegalen Ausländerinnen, sondern auch Deutsche können ihm zum Opfer fallen. Insofern ist auch ein Grenzübertritt keine notwendige Voraussetzung. Daher sind in dieser Hinsicht meine Einwände sowohl gegen Georgeofr als auch gegen seinen Gewährsmann hinfällig.

 

Das von mir irrigerweise behauptete Kriterium gilt vielmehr für den "Menschenschmuggel". Allerdings wird sowohl in der Presse als auch von Hilfsorganisationen "Menschenhandel" in der Regel als ein Sonderfall von "Menschenschmuggel" behandelt, d.h. ein illegaler Aufenthalt als selbstverständliches Merkmal des Opfers angenommen. Deshalb hoffe ich auf Nachsicht.

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Honorarbeträge sagen da doch nichts drüber aus - es kann genauso sein, das hinter einer High Class Dame ein Partner steht, der sie dazu zwingt - oder sie ihm hörig ist, ich kenne zwar keinen Fall bis dato - aber ausschließen würde ich das nicht.

 

Meiner Meinung nach geht es bei Zwangsprostitution um organisiertes Verbrechen.

 

Natürlich kann es sein, dass eine "high class Dame" von ihrem Partner zur Arbeit gezwungen wird und er sich von dem Geld ein teures Auto kauft. Genauso kann es sein, dass ein Mann seine Partnerin dazu zwingt als Putzfrau zu arbeiten und er ihre ganzen Einnahmen in Alkohol investiert. Es kann auch sein, dass eine Frau ihren Partner dazu zwingt schwarz am Bau zu arbeiten und sie ihm das Geld nachher abknöpft. Das kann man als Außenstehender natürlich nicht wissen, weil man keinen Einblick hat. Woher weiß man denn, was die eigene Putzfrau mit dem Geld macht, das sie verdient? Womöglich muss sie es ihrem Partner geben und sie macht diesen Job gar nicht freiwillig?

 

Bei Zwangsprostitution im eigentlichen Sinne handelt es sich allerdings um organisiertes Verbrechen, mit dem Millionen-Umsätze gemacht werden.

 

Und möglicherweise setzt man jetzt eben deswegen bei den Freiern an, weil man von der anderen Seite nichts erreichen kann. Macht man einen Laden dicht, wird sofort der nächste aufgemacht. Bringt man einen Kriminellen hinter Gitter, steht schon der nächste in den Startlöchern. An die Drahtzieher des Ganzen kommt man ohnehin nicht ran, die lachen sich doch ins Fäustchen.

 

Wenn ich dann solche Berichte lese, wie ich sie in meinem letzten Posting aufgeführt habe, dann kann man sich wirklich nur wünschen, dass Freier auch zur Verantwortung gezogen werden. Da kann der Freier dann seine Gefängniszelle schön sauber halten (im Gegensatz zum schmutzigen "Arbeitszimmer" der Prostituierten) und vielleicht bekommt er ja auch genügend Streicheleinheiten und Körperkontakt von den anderen Häftlingen, es wäre ihm zu wünschen.

Bearbeitet von JANA
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Meiner Meinung nach geht es bei Zwangsprostitution um organisiertes Verbrechen.

 

 

 

Bei Zwangsprostitution im eigentlichen Sinne handelt es sich allerdings um organisiertes Verbrechen, mit dem Millionen-Umsätze gemacht werden.

 

Und möglicherweise setzt man jetzt eben deswegen bei den Freiern an, weil man von der anderen Seite nichts erreichen kann.

 

Wenn ich dann solche Berichte lese, wie ich sie in meinem letzten Posting aufgeführt habe, dann kann man sich wirklich nur wünschen, dass Freier auch zur Verantwortung gezogen werden.

 

Da kann ich dir ebenso zustimmen, Jana

 

Leider ist Zwangsprostitution kein juristisch fassbarer Begriff, daher gibts keine allgemein gültige Definition. Für viele ist ZP übrigens eine der modernen Formen von Sklaverei.

 

Lesenswert dazu finde ich folgende Arbeit:

 

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/lehre/studienarbeiten/zwangsprostitution.pdf

 

Die Ignoranz von bestimmten Freiern ist, wie Janas Beispiele nur deutlich zeigen, eines der Probleme in diesem Gefüge. Solche Beispiele könnte mann/frau übrigens beliebig erweitern.

 

Dass hier ein Gesetz helfen kann zur Abschreckung, liegt m.E. auf der Hand. Das Millionengeschäft könnte zumindest beeinträchtigt werden.

 

 

 

Leider habe ich im Netz noch nicht den Entwurf des neuen Gesetzes gefunden.

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Die Ignoranz von bestimmten Freiern ist, wie Janas Beispiele nur deutlich zeigen, eines der Probleme in diesem Gefüge. Solche Beispiele könnte mann/frau übrigens beliebig erweitern.

 

Die Ignoranz dieser Freier ist ein sehr großes Problem, denn von genau dieser Ignoranz lebt Zwangsprostitution. Da beschwert man sich über das schmutzige Arbeitszimmer, in dem laut Meinung des Freiers wohl mehrere Menschen schlafen und wohnen, man beschwert sich über das schlechte Service der Damen, über die blauen Flecken und dass sie nur max. 5 Wörter Deutsch und gar kein Englisch sprechen, aber man fragt nicht, woher dies rührt und was mit diesen Frauen wirklich los ist.

 

Und natürlich sind diese 2 Berichte, die ich aufgeführt habe, beliebig erweiterbar, man muss nur in diversen Foren danach suchen.

 

Ich habe in diesem Thread aber den Eindruck, dass man einfach nur keine Probleme bekommen möchte. Da wird theoretisiert, gefragt, was Zwang überhaupt ist, Gesetzestexte zitiert - aber nur die wenigsten machen sich wirklich Gedanken und überdenken ihr eigenes Verhalten.

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Hier mal 2 Berichte vom Lusthaus-Forum von 2 unterschiedlichen Wohnungs-Adressen:

 

....

 

Dieser Herr hat ja auch nur deswegen nach "Bearbeitung seines Penis" abgebrochen, weil er mit dem Service nicht zufrieden war. Wie kann man sich denn bei diesen Arbeits- und Lebensumständen der Frauen denn noch darüber beschweren, dass keine Steicheleinheiten und kaum Körperkontakt vorhanden war?

Bin zwar nicht wie du zahlendes Mitglied dort, wahrscheinlich auch die wenigsten MC Mitglieder, aber danke für das Beispiel, denke mal das es die wenigsten bestritten haben das es (leider) solche Menschen gibt.

 

 

Und möglicherweise setzt man jetzt eben deswegen bei den Freiern an, weil man von der anderen Seite nichts erreichen kann. Macht man einen Laden dicht, wird sofort der nächste aufgemacht. Bringt man einen Kriminellen hinter Gitter, steht schon der nächste in den Startlöchern. An die Drahtzieher des Ganzen kommt man ohnehin nicht ran, die lachen sich doch ins Fäustchen.

 

Wenn ich dann solche Berichte lese, wie ich sie in meinem letzten Posting aufgeführt habe, dann kann man sich wirklich nur wünschen, dass Freier auch zur Verantwortung gezogen werden. Da kann der Freier dann seine Gefängniszelle schön sauber halten (im Gegensatz zum schmutzigen "Arbeitszimmer" der Prostituierten) und vielleicht bekommt er ja auch genügend Streicheleinheiten und Körperkontakt von den anderen Häftlingen, es wäre ihm zu wünschen.

Sofern man den Freiern es so leicht nachweisen könnte wie in deinem Beispiel aus dem Lusthaus ist es natürlich eine gute Sache mit dem Gesetz.

Aber im Allgemeinen ist es nicht so leicht nachweisbar, und zudem wie bereits oft geschrieben muss es für den Kunden ja nicht so eindeutig erkennbar sein wie in deinen genannten Fällen.

Nehmen wir doch einfach mal dich als Beispiel, du schreibst in Foren usw., angenommen aber es wäre dein Zuhälter der für dich schreibt und dich dann zu den Terminen mit Gewalteinwirkung schickt, wie sollte dann der Normalkunde erkennen ob du eine Zwangsprostituierte bist? Natürlich, ich bin mir sehr sicher das es bei dir nicht der Fall ist aber andere Escorts die nicht so bekannt sind, da könnte es doch sein?

Letzendlich bin ich aber immer noch der Meinung das Problem ist eine mangelhafte Arbeit der Exekutive.

Ist doch im Prinzip ähnlich wie mit dem neuen Gesetz zur "Verhinderung" von Kinderpronographie, anstatt das die Polizei die Server abschaltet wird ein schwachsinniges Zensurgesetz erschaffen welches jeder einigermassen versierte PC Nutzer umgehen kann.

 

Ich habe in diesem Thread aber den Eindruck, dass man einfach nur keine Probleme bekommen möchte. Da wird theoretisiert, gefragt, was Zwang überhaupt ist, Gesetzestexte zitiert - aber nur die wenigsten machen sich wirklich Gedanken und überdenken ihr eigenes Verhalten.

Gerade diese emotionale Diskussion ist doch ein Zeichen das sich die Leute Gedanken machen, deswegen ist es ja auch so wichtig das über diese Thematik mehr Aufgeklärt wird was ja leider bisher nicht der Fall war.

Bearbeitet von MC

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