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Stalking-Gefahr . Nicht nur für Technikfreaks wichtig...


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Auf jeden Fall dürfte eine Escort-Dame als Dienstleistungserbringerin gelten, auch wenn die Dienstleistung pro forma nur aus der Begleitung besteht. Man könnte also unter Verweis auf die genannte DL-InfoV von der Dame spätestens vor Ort die Nennung ihres Realnamens, ihrer Adresse und Telefon oder Email verlangen - oder irre ich mich da?

 

Was uns in diesem speziellen Fall aufgrund der damit verbundenen Diskretionsbedürfnisse etwas abwegig erscheint, ist eigentlich ja nur eine Konsequenz aus dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit. Wenn ich Reklamationen habe oder Ansprüche durchsetzen möchte, benötige ich nun mal den Namen und Adresse meines Geschäftspartners.

Oversexed and underfucked.

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Nun stellt sich schon die Frage wie weit man den Dienstleistungserbringer auslegen kann.

Der Webmaster der Seite könnte als Dienstleistungserbringer gelten oder nicht?

 

Für welche Dienstleistung? Für die Dienstleistung des Hosting, klar. Und wenn er sich Brüste machen läßt und für die Dame einspringt, dann natürlich auch für SDL.:clown:

 

Anders ausgedrückt, ohne jetzt die Frage wirklich gründlich geprüft zu haben, mir fällt auf Anhieb nix ein, wie - ohne Verstoß gegen solche Bestimmungen - eine Dienstleistung anonym angeboten und erbracht werden könnte, außer dass der Anbieter beispielsweise ein Puffinhaber ist und die Mädels seine Angestellten und "Erfüllungsgehilfen" sind. Bordsteinschwalben sind mit ihrer Dienstleistung ebenso außen vor, wie andere "ambulante" Dienstleister ohne sonstige Werbung.

 

Alf, die DL-InfoV hat rein gar nix damit zu tun wer wie die Werbung erbringt, es kommt auf die Person oder Firma an, welche die in Frage kommende Dienstleistung tatsächlich erbringt und zwar eben nicht die Dienstleistung "Werbung".

 

 

 

P.S.: Ich will hier nicht die Pferde scheu machen, wo kein Kläger, dort kein Richter. Aber wenn über Stärkung von Rechten der SDL nachgedacht wird, muss zugleich aber auch darüber nachgedacht werden, wie die Besonderheiten berücksichtigt werden.

 

Beispiel: In Art. 2 der EU-Richtlinie (siehe obigen Link) sind eine ganze Reihe von Dienstleistungen ausgenommen, auf diese findet also weder die Richtlinie noch die DL-InfoV Anwendung. Warum steht da bei den Ausschlüssen nicht auch SDL drin? Das müßte bewirkt werden und dafür brauchts Lobby und Interessenvertretung, die in der Sache kompetent argumentieren kann und sich solcher Dinge annimmt.

Bearbeitet von nolensvolens
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Ich gründe also eine Escortagentur und suche mir wen für`s Impressum. So meint Alf das, ja? Wieso soll das rechtens sein?

 

Ich bin Geschäftsfrau und habe ein Unternehmen, oder eine Einzelfirma, vermittle Escorts, weshalb soll ich da mein wahres Impressum verschleiern können oder gar einen Fantasienamen angeben können?

 

Das verstehe ich nicht.

"Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben."

(Goethe)

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Hier mal die gesetzliche Definition des Diensteanbieters:

 

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes

1.

ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert,

2.

ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit Telemedien geschäftsmäßig anbietet oder erbringt; der Standort der technischen Einrichtung allein begründet keine Niederlassung des Anbieters,

3.

ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen,

4.

sind Verteildienste Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuelle Anforderung gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern erbracht werden,

5.

ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die Übermittlung der folgenden Angaben stellt als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:

a)

Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,

b)

Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.

6.

sind „audiovisuelle Mediendienste auf Abruf“ Telemedien mit Inhalten, die nach Form und Inhalt fernsehähnlich sind und die von einem Diensteanbieter zum individuellen Abruf zu einem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt und aus einem vom Diensteanbieter festgelegten Inhaltekatalog bereitgestellt werden.

Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

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Also wenn man Punkt 1 in Betracht zieht:

ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt

Da könnte man schon meinen dass die Adresse des Webmasters ausreichend ist denn er stellt ja die Seite zur Nutzung bereit bzw. vermittelt den Zugang.

MC Escort | Die Premium Escort Community

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Ich gründe also eine Escortagentur und suche mir wen für`s Impressum. So meint Alf das, ja? Wieso soll das rechtens sein?

 

Ich bin Geschäftsfrau und habe ein Unternehmen, oder eine Einzelfirma, vermittle Escorts, weshalb soll ich da mein wahres Impressum verschleiern können oder gar einen Fantasienamen angeben können?

 

Das verstehe ich nicht.

 

Nein, so meinte ich das nicht! Legal ist es wenn der "Impressumgeber" auch der Websitebetreiber ist und die Agentur/Independent dort exklusiv oder nicht exklusiv den Werbeplatz für ihre Dienstleistungen mietet oder kauft.

 

Gleiches gilt übrigens auch, wenn zum Beispiel ein RA oder ander Dienstleister eine zustellungsfähige Adresse (Postbevollmächtigter) zur Verfügung stellt.

 

Mein Tipp:

Bei Behörden, wie z.B. dem FA proaktiv werden, das Gewerbe anmelden und auch die HP angeben und alles ist in Butter, die erwischen einen auch bei bester Verschleierung. Das eigene Leben (Stalker und Gewalttätige und Abmahner außen vor lassen) ist das höhere Gut als ein im vorauseilenden Gehorsam erbrachtes "korrektes" Impressum.

 

Der Dienstleistungsvertrag einer SDL wird vor Ort geschlossen und da können sich die Geschäftspartner ja darauf einigen ob sie ihre Adressen austauschen wollen oder nicht. Meist besteht da beiderseits kein gesteigertes Interesse.

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Ok, vielen Dank Alf. Aber aus der Geschichte einer lieben Freundin habe ich gelernt, das insbesondere das Angeben einer Adresse eines Rechtsanwaltes z.B. abmahnfähig ist und man dann hinterher die Kohle abdrücken muss für die Abmahnung,

 

Richtig, die Behörden interessiert eh nur der Inhaber/ die Inhaberin des -auf der Website angegebenen- Telfonanschlusses. Das zu ermitteln dauert bei denen drei Minuten.

 

B.

"Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben."

(Goethe)

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Ich amüsiere mich immer köstlich über die ganzen Oberschlauen die wissen was im Gesetz steht und sich dann wundern warum sie abgemahnt werden :streicheln1:

 

Es ist völlig illusorisch, anzunehmen man kenne alle Richtlinien, Gesetze und Verordnungen die auf Kommunaler-, Länder-, Bundes- oder Europaebene erlassen wurden. Selbst der Dreck unter den Nägeln der Gesellschaft oder auch Abmahnanwälte genannt, suchen sich einen meist einen oder zwei Aspekte raus und mahnen ab was das Zeug hält. Dagegen hilft nur proaktive Verschleierung, wie von Wellness-Escort schon beschrieben.

 

Aber es soll jeder sein Ding so durchziehen wie er meint, dass es richtig ist, aber von mir bekommen Abmahnanwälte keinen Cent.

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Hinter "Abmahnanwälten" müssen Mandanten = Auftraggeber stehen. Die Mandanten müssen in einer Abmahnung angegeben werden.

 

Wenn das so stimmt, was Du vermutest, ist eine Gegenabmahnung leichtes Spiel, man nennt es dann "patt" :zwinker:

 

"Proaktives Verschleiern" halte ich persönlich für die falsche Maßnahme. Auch wenn es als einfacherer Weg (gegenüber dem Versuch der "Compliance") reizvoll ist. Ganz abgesehen davon, dass dies (rein rechtlich) immer als ein Indiz für "Vorsatz" herangezogen/missbraucht könnte. Wenn der Schleier mal gelüftet wird und jemand einem richtig an den Karren fahren will.

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. Selbst der Dreck unter den Nägeln der Gesellschaft oder auch Abmahnanwälte genannt, suchen sich einen meist einen oder zwei Aspekte raus und mahnen ab was das Zeug hält. Dagegen hilft nur proaktive Verschleierung, wie von Wellness-Escort schon beschrieben.

 

Aber es soll jeder sein Ding so durchziehen wie er meint, dass es richtig ist, aber von mir bekommen Abmahnanwälte keinen Cent.

 

grosse worte eines kleinen webby.

verhalte dich doch einfach rechtskonform, dann kann auch nichts passieren!

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verhalte dich doch einfach rechtskonform, dann kann auch nichts passieren!

 

Große Worte eines Nichtunternehmers (?) :zwinker:. Das ist ohne Rechtsabteilung in vielen Wirtschaftsbereichen aber ziemlich schwer.

 

Ein Problem ist aber auch, dass gerade die "proaktiven Verschleierer" (unbeabsichtigt) zu einer immer weiter zunehmenden Regulierung Anlass geben. Weil der Gesetzgeber halt dies (aus durchaus gutem Grunde) nicht dulden möchte.

 

Der Witz ist aber, dass ein "Verschleiern" ja mitunter geradezu geboten ist, beispielsweise im Falle der Realdaten einer Indy. Aus wohl bekannten Gründen. Hier ist es wichtig, dass solche berechtigten Sonderinteressen zukünftig (mehr) Berücksichtigung finden. Beispielsweise in der Ausnahmeliste des Art. 2 der vorstehend von mir verlinkten EU-Richtlinie. Dass es eine Ausnahmeliste dort gibt, zeigt ja, dass (berechtigte) Sonderinteressen durchaus Berücksichtigung finden können. Nur an SDL hat dabei vermutlich schlichtweg niemand gedacht.

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Hinter "Abmahnanwälten" müssen Mandanten = Auftraggeber stehen. Die Mandanten müssen in einer Abmahnung angegeben werden.

 

Wenn das so stimmt, was Du vermutest, ist eine Gegenabmahnung leichtes Spiel, man nennt es dann "patt" :zwinker:

 

"Proaktives Verschleiern" halte ich persönlich für die falsche Maßnahme. Auch wenn es als einfacherer Weg (gegenüber dem Versuch der "Compliance") reizvoll ist. Ganz abgesehen davon, dass dies (rein rechtlich) immer als ein Indiz für "Vorsatz" herangezogen/missbraucht könnte. Wenn der Schleier mal gelüftet wird und jemand einem richtig an den Karren fahren will.

 

Wie du vorher schon erwähnt hast ist zwischen Dienstanbieter und Dienstleistungsanbieter zu unterscheiden.

 

Beispiele:

1. Agentur, die auch Inhaber einer Domain (Dienstanbieter lt. Teledingsbumsgesetz) ist, ist Dienstanbieter und die Damen sind Dienstleistungsanbieter, da die Dienstleistung von den Damen eigenständig angeboten wird und die Agentur nur vermittelt und Werbung betreibt. Hier sollte es genügen, wenn die Agentur das Impressum stellt? Oder?

 

2. Agentur, die die kpl. Werbung an eine Werbeagentur vergibt, die auch die Homepage betreibt? Da müsste die Werbeagentur ins Impressum?

 

3. Agentur, die einen RA als Postzustellungsbevollmächtigten bestimmt (Zustellungsfähige Adresse? Analog Büroservice, Mietbüro, virtuell oder real?

 

4. Independent, die die kpl. Werbung an eine Werbeagentur vergibt, die auch die Homepage betreibt? Da müsste die Werbeagentur ins Impressum?

 

5. Independent, die einen RA als Postzustellungsbevollmächtigten bestimmt (Zustellungsfähige Adresse? Analog Büroservice, Mietbüro, virtuell oder real?

 

6. Independent die auf einem Forum oder Werbeportal nur mit Telefon und oder Mailadresse wirbt? Genügt da das Impressum des Forenbetreibers?

 

Es gibt nur wenige Agenturen, die sich ein eigenes Büro leisten können, von Independents gar nicht zu reden. Sollen die jetzt alle Motorradparkplätze (Harley) anlegen und notgeile Männer und sonstiges Gesocks an der Haustür haben? Nur weil wir bescheuerte Gesetze haben? Bei Printwerbung hat auch nicht jeder Werbende ein eigenes Impressum!

 

Es ist auch bis zu mir vorgedrungen dass Abmahnanwälte einen Auftraggeber brauchen, aber in der Praxis ist das anders... Zunächst macht jede auch nicht konforme Abmahnung Arbeit, und zwar in der Masse enorm! Nämlich sich dagegen zu wehren.

 

Mein nicht ernst zu nehmender Ratschlag:

Kauft euch ein nicht registriertes Prepaid Handy, holt euch eine Domain bei einem WhoisProtected Anbieter in Hongkong, zahlt die Gebühren in bar ein auf den Namen Angelo Merkel und sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten dass ihr von einem Scheinfreier (Finanzamt oder Sitte) gebucht werdet, dann sagt einfach er sei der erste Kunde, verlangt von ihm die Fahrtkosten und Aufwandsentschädigung und meldet dann ein Gewerbe an...

 

LG

Alf

 

P.S.:

http://www.abmahnzocker.de/inhalt.htm#Was%20ist%20Abmahn-Wahn

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 11:53 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:43 Uhr ----------

 

Große Worte eines Nichtunternehmers (?) :zwinker:. Das ist ohne Rechtsabteilung in vielen Wirtschaftsbereichen aber ziemlich schwer.

 

Ein Problem ist aber auch, dass gerade die "proaktiven Verschleierer" (unbeabsichtigt) zu einer immer weiter zunehmenden Regulierung Anlass geben. Weil der Gesetzgeber halt dies (aus durchaus gutem Grunde) nicht dulden möchte.

 

Der Witz ist aber, dass ein "Verschleiern" ja mitunter geradezu geboten ist, beispielsweise im Falle der Realdaten einer Indy. Aus wohl bekannten Gründen. Hier ist es wichtig, dass solche berechtigten Sonderinteressen zukünftig (mehr) Berücksichtigung finden. Beispielsweise in der Ausnahmeliste des Art. 2 der vorstehend von mir verlinkten EU-Richtlinie. Dass es eine Ausnahmeliste dort gibt, zeigt ja, dass (berechtigte) Sonderinteressen durchaus Berücksichtigung finden können. Nur an SDL hat dabei vermutlich schlichtweg niemand gedacht.

 

Und bis es diese Regelungen gibt einfach möglichst legal arbeiten... solange ich mit den Behörden im Reinen bin können mich alle anderen mal...

Bearbeitet von Wellness Escort
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Die DL-InfoV hat erstmal nichts mit Impressumspflicht zu tun. Es ist eine neben den besagten Bestimmungen, wie TMG, bestehende und unabhängige Vorschrift. Wesentlich ist hierbei auch Absatz 2:

 

(2) Der Dienstleistungserbringer hat die in Absatz 1 genannten Informationen wahlweise

1. dem Dienstleistungsempfänger von sich aus mitzuteilen,

2. am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses so vorzuhalten, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind,

3. dem Dienstleistungsempfänger über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zugänglich zu machen oder

4. in alle von ihm dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufzunehmen.

 

Es sind Alternativen ("oder"). Ohne dies jetzt vertieft geprüft zu haben, ist mein erster Eindruck, dass diese Bestimmung eine Anbieterin nicht verpflichtet, ihren Realnamen bereits auf einer HP (welcher Art auch immer) offen zu legen (hat wie gesagt nix mit Impressum zu tun, das ist unabhängig zu prüfen). Nämlich indem sie sich (im Streitfall) auf die Alternative 2 beruft.

 

Ob eine Dame im Date auf Verlangen tatsächlich ihren Realnamen angibt, ist dann wiederum eine andere Frage. Auf jeden Fall hätte sie ebenso Anspruch auf die Realdaten des Kunden, würde ich meinen (ohne dies jetzt geprüft zu haben).

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Also ich kann mit markigen Sprüchen eines Webmasters, der m.E. zum Rechtsbruch aufruft, nichts anfangen.

 

Wenn die "Behörden" an der privaten Haustür klingeln, wird jeder hier kleine Brötchen backen, egal ob im Bergischen oder in Köln. Das soll es ja schon gegeben haben, wie man so hört. "Proaktive" Verschleierung kommt dann bestimmt nicht so gut ..

"Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben."

(Goethe)

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Vermutlich sind die einschlägigen "Interessenten" schon längst hier angemeldet und haben diese Art Themen abonniert. :grins:

 

Kann ich absolut bestätigen. Ich selbst wurde erst kürzlich Zeuge eines höchst ungewöhnlichen "Hausbesuches" bei einer frei schaffenden Lady ... (deshalb interessiert mich das ja auch ) und ja, man kannte sich bestens aus.

 

B.

"Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben."

(Goethe)

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Jakob, lass mal gut sein. Was ich schreiben durfte habe ich geschrieben.

 

Hier lesen genug Betroffene mit, wenn die sich äußern mögen, bittesehr. Ich halte mich da so weit raus, finde aber, man sollte die Mädels hier nicht mit abenteuerlichen Methoden auflaufen lassen...

 

B.

"Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben."

(Goethe)

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Was ich schreiben durfte habe ich geschrieben.

 

Ach so, Dienstgeheimnis, das verstehe ich :zwinker::clown:

 

Aber im Ernst, hier will niemand jemanden auflaufen lassen. Sondern nach Kräften unterstützen, dass die Damen nicht in Realperson im Internet stehen. Darum gehts. Und grundsätzlich ist eine solche Unterstützung m.E. legitim.

 

Ansonsten, lieber Behördenbesuch als von einem durchgeknallten Stalker ......

 

Übrigens, DU hast das 3 Jahre alte Thema hochgeholt, warum? Wenn Du keinen Lösungsansatz präsentieren magst/kannst?

Bearbeitet von nolensvolens
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Warum mich das beschäftigt? Kann ich genau sagen. Das betr. Mädel hat mich auf das Thema gebracht und gesagt, sie habe den "guten Ratschlag" hinsichtlich des Impressums hier bei MC Escort gelesen. Der "gute Ratschlag" kann jetzt im Zweifel bis zu 50.000 Euro kosten. Da frage ich mich schon, wer da was falsch verstanden hat?

 

Meine Suche hier lautete: "Impressumspflicht" und so kam ich auf diesen Beitrag hier.

 

Und ja, natürlich beschäftigt mich die Frge nach der optimalen Lösung. Nix Dienstgeheimnis, einfach nur Interesse.

 

B.

"Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben."

(Goethe)

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Nu überdramatisier mal nicht. Es heißt meist unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 50.000,--. In der Höhe wirds im Fall der Fälle praktisch nie verhängt. Wenn der beanstandete Mangel beseitigt wird, ohnehin nicht.

 

Jetzt ohne natürlich zu wissen, worum es geht ...

 

P.S.: Es wäre für die Leser allerdings wesentlich informativer, wenn Du den Fall anonymisiert schildern würdest. Dann könnte geschaut werden, was warum falsch gelaufen ist, falls überhaupt etwas falsch gelaufen ist. Auch könnte ggf. der Dame ein geeigneter Spezialist empfohlen werden.

Bearbeitet von nolensvolens
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Große Worte eines Nichtunternehmers (?) :zwinker:. Das ist ohne Rechtsabteilung in vielen Wirtschaftsbereichen aber ziemlich schwer.

 

Ein Problem ist aber auch, dass gerade die "proaktiven Verschleierer" (unbeabsichtigt) zu einer immer weiter zunehmenden Regulierung Anlass geben. Weil der Gesetzgeber halt dies (aus durchaus gutem Grunde) nicht dulden möchte.

 

Der Witz ist aber, dass ein "Verschleiern" ja mitunter geradezu geboten ist, beispielsweise im Falle der Realdaten einer Indy. Aus wohl bekannten Gründen. Hier ist es wichtig, dass solche berechtigten Sonderinteressen zukünftig (mehr) Berücksichtigung finden. Beispielsweise in der Ausnahmeliste des Art. 2 der vorstehend von mir verlinkten EU-Richtlinie. Dass es eine Ausnahmeliste dort gibt, zeigt ja, dass (berechtigte) Sonderinteressen durchaus Berücksichtigung finden können. Nur an SDL hat dabei vermutlich schlichtweg niemand gedacht.

 

grosse worte eines unternehmers :cool:

es kann ja wohl jeder 200 € in die hand nehmen und einen fähigen anwalt für eine stunde aufsuchen und sich beraten lassen, dazu brauchts doch keine rechtsabteilung.

im übrigen schliesst sich "proaktiv" und "unbeabsichtigt" ja wohl aus. :zwinker:

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Es wäre für die Leser allerdings wesentlich informativer, wenn Du den Fall anonymisiert schildern würdest.

 

Möglicherweise gibt es hier Leser, die das als Provokation verstehen könnten. Ich denke aber mal sorgfältig darüber nach.

 

B.

"Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben."

(Goethe)

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