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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Sperrbezirken


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http://news.immobilo.de/2009/05/20/2343-sperrbezirke-sind-rechtens-und-bleiben-fur-prostitution-tabu/

 

Und ab wann werden "nur noch Moralvorstellungen" durch Sperrbezirke durchgesetzt anstatt damit die Jugend zu schützen und den öffentlichen Anstand???

 

Ist die An- und Abfahrt von Escorts zu Wohnungen oder Hotels innerhalb des SB auch "belästigend" für die Allgemeinheit? Und ist dadurch ein Verbot von Haus- oder Hotelbesuchen gerechtfertigt???

 

Und was ist mit dem Hausrecht der Hotels oder der privaten Herren?

Werden Damen, die in "Julia-Roberts-Pretty-Woman-Klischeehuren-Outfit" in die Hotels kommen, nicht sofort bereits vom Portier oder vom Empfangspersonal zum Verlassen des Hauses aufgefordert?

Oder duldet man von Seiten der meisten Hotels (besonders im 4- und 5-Sterne-Segment) aus gutem Grund Besuche von "eleganten Damen"???

 

Fragen über Fragen... :zwinker:

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Pardon, liebe Katrin. Die - offensichtlich schon einige Monate alte - Entscheidung des BVerfG erklärt es vielmehr für bedenklich, wenn Sperrbezirksverordnungen der Durchsetzung von ("unterschiedlichen", was immer das heißen mag) Moralvorstellungen dienen. Das läßt sich doch gut gerade gegen die Münchner Gepflogenheiten verwenden.

 

Ja, Du hast sicher recht, aber die Formulierung/Begründung "milieubedingte Unruhe" ist schon sehr "gummimäßig", findest Du nicht?

 

Daher meine Frage:

Wenn An- und Abfahrten von Freiern vor Etablissements oder Terminwohnungen usw. als Belästigung empfunden werden, dann könnte man das doch auch "verwenden" als Begründung, um Escorts Ihre Besuche in Hotels oder Wohnungen im Sperrbezirk zu untersagen, sollte das Heranziehen von Jugendschutz und öffentlichem Anstand beim Escort - der diskretesten Form von Prostitution - nicht genügen?

 

Ab wann kommt es zur "milieubedingten Unruhe", die hier als Begründung herangezogen wurde???

Wenn am Tag 10 Escortdamen in einem 5-Sterne-Hotel im Escada-Outfit durch die Hotelhalle laufen und in den Lift steigen???

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 01:21 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 01:13 Uhr ----------

 

Ach ja,... und wegen der 4 Monate alten Meldung:

 

Die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichtes gilt nach wie vor und an dieser werden sich nun viele der angerufenen Gerichte orientieren.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Da das Gericht von (Verstößen gegen) Jugendschutz und öffentlichen Anstand in Gegenbegrifflichkeit zu "Sittenwidrigkeit" spricht, ist anzunehmen, daß das auch für "milieubedingte Unruhe" gilt. Das wäre z.B. nächtliches Autotürenschlagen, im Treppenhaus urinierende Kunschaft und dergleichen, was - im Unterschied zur Sittenwidrigkeit - eine Einschränkung der Berufsfreiheit durch Sperrbezirksverordnungen rechtfertigt.

 

Was juristische Rabulistik dann daraus macht, ist natürlich eine ganz andere Frage. Immerhin dürfte es schwerfallen, das Auftreten in eleganter Kleidung als "milieubedingt" oder unruhestiftend zu fassen. Dafür spricht auch die Praxis der Münchner Ordnungshüter, den Damen in Hotelzimmern aufzulauern und sie dort in eine im Sinne der Sperrbezirksverordnung verfängliche Situation zu bringen - anders sind sie offensichtlich gar nicht als Prostituierte identifizierbar. Die Sache bleibt aber spannend, weil der Münchner Obrigkeit Escort gerade wegen der Diskretheit dieser Form von Prostitution ein Dorn im Auge zu sein scheint.

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Gäbs im Haus neben der Schule ein Bordell, die Kinder würds nicht stören. Sie würden es von alleine nicht mal mitbekommen. Außerdem sind sie von daheim ganz anderes gewohnt. Aber wenn sich die Eltern im Namen des Jugendschutzes aufregen, dann werden die Kinder erst aufmerksam.

Letztens beschwerte sich eine Mutter über den Jugendschutz, weil sie jetzt Zigaretten und Bier für den 15-jährigen Sohn kaufen muß...

Ich mal gelesen, daß sich jemand gegen die Geruchsbelästigung durch den Kaffeeduft eines Kioskes o.ä. wehrte. An das Ergebnis kann ich mich nicht mehr erinnern.

Ich glaube kein Hotel läßt gebuchte Escort-Damen, sofern sie überhaupt auffallen, nicht herein, wenn es seine Gäste halten will. Eher erhält mann vom Portier Empfehlungen.

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Liebe Katrin

 

In Berlin beispielsweise haben die Gerichte schon mehrfach anders geurteilt, auch in Kenntnis dieses Urteils. Von daher sollte man immer den Einzelfall betrachten und auch das Bundesverfassungsgericht urteilt hier nicht pauschal sondern fallbezogen.

 

Ich bin auch der Meinung, dass in München beispielsweise Haus/Hotelbesuche erlaubt sein sollten, denn was der Gast in seinen vier Wänden macht geht niemanden etwas an.

 

Aber in einem Bundesland, in dem Französisch als Geschlechtsverkehr deklariert wird sollte einen nichts mehr wundern.

 

Vielleicht hat in München ja mal jemand den Mut dagegen vorzugehen, was ich leider bezweifle. Es wird immer nur geredet und gejammert.

 

Allerdings bewundere ich teils die Münchner Mädels, wie sie diesen dauernden Nervenkrieg und die Vorgehensweisen der Sitte auf Dauer durchhalten.

 

LG

Sandra

 

P.S. Gern auch mehr dazu von mir per PN, denn hier lesen sicher auch gewissen Personen mit.

Feel the difference...

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Ich kenne das Urteil nicht im Detail - aber vielleicht macht es Sinn, daß sich die in München tätigen Agenturen zusammentun und ein Musterverfahren gegen die Verordnung führen - mit der Begründung, daß zumindest Escort-Besuche in Hotels auch im Sperrbezirk erlaubt sein müssen, da hier die im Urteil genannten Gründe nicht einschlägig sind und es tatsächlich nur um die "Moralvorstellungen" geht.

 

Das finanzielle Risiko sollte überschaubar sein, wenn man zusammenlegt. Und zumindest bei denjenigen Agenturen, die konsequent auf die Verordnung verweisen, ergäben sich neue Umsatzpotenziale.

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