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Finanzamt


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Folgende Mail erhielt ich heute morgen von einer Agentur, bei der ich kurzzeitig beschäftigt war:

 

 

Hallo zusammen,

 

diese Mail geht an ALLE, die jemals bei XXXX Escort gelistet warten. Bitte ruft mich nach dieser eMail nicht an - ich hab so viel auf dem Schreibtisch, dass ich das zusätzlich nicht schaffen kann - alles was ich tun konnte, habe ich getan, indem ich drauf hinweise im Bewerbergespräch und auch entsprechende Links zur Verfügung gestellt habe in der Begrüßungs--eMail (wenn ein Profil online gegangen ist)

 

 

Was ich bei allen Bewerbergesprächen erwähne ist, dass die für die Versteuerung selbst Sorge zu tragen ist (und auch im Vertrag erwähnt wird). Ich hoffe, das haben auch alle beherzigt, denn ich hatte gestern die Steuerfahnder im Haus. Und das nicht wegen mir - sondern die wollen die Escorts stichprobenweise prüfen.

 

Diese Abteilung nennt sich AG Rotlicht und gehört zum Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin - Steuerfahndungsstelle - gibt es seit ca. 3 Monaten, wie die beiden Herren mir mitteilten. Drei Herren gehören dazu und diese könnten unter Umständen mit einem von Euch Kontakt aufnehmen. Herr XXXX - Herr YYYY - Herr ZZZZ

Sie teilten mir mit, dass ich zur Wahrheit und Mithilfe verpflichtet bin. - so dass ich denen die Liste mit Pseudonymen und privaten Daten per eMail an

XYZ@fa-fahndung-und-strafsachen.AAAA.de gesendet habe, noch während deren Beisein. Selbstverständlich habe ich mich vorher abgesichert, indem ich dort angerufen habe, ob die Herren in der Tat von denen kommen. Ausserdem haben sie einen Vertragsausdruck, sowie eine Rechnung im PDF-Format mitgenommen.

 

Fakt ist, dass es einige in der Liste gibt, die gar keine Dates hatten - sei es, weil sie gerade erst anfangen/angefangen haben, weil sie nach 3 Tagen wieder aufgehört haben (der Grund, warum die 6-Monats-Frist im Vertrag ist, denn wer arbeitet schon gern permanent umsonst!) oder nie Dateanfragen realisiert haben oder warum auch immer.

Fakt ist aber auch, dass Dates (und war es nur eines!) versteuert werden müssen. Das wird im insbesondere die interessieren, von denen ich noch Geld kriege... ist es verwerflich,

 

Sie sprachen mich im Übrigen auch auf das Düsseldorfer Verfahren an (hatte mal eine danach gefragt, ob das nicht besser sei), aber das ist nur für Clubs ratsam - denn im Düsseldorfer Verfahren müssen die Escorts alle TÄGLICH 25 EUR abführen - ob sie nun ein Date hatten oder nicht - ausgenommen, sie waren nicht verfügbar - und das kann man kaum nachprüfen (bei uns zumindest ein bisschen - durch den Kalender) - aber sie haben mir trotzdem davon abgeraten.

 

 

Meine Frage: werden damit nicht auch die Bucher-Daten offengelegt?

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Warum werden die Herren und das Amt ausgeixxxt? Ist das nun eine offizielle Behörde oder nicht?

 

Bei einer Steuerfahndung werden alle Unterlagen durchgesehen. Die haben die Möglichkeit nun alle Bucher anzuschreiben und danach zu fragen wann Sie jemanden gebucht haben und was Sie dafür bezahlt haben.

 

Da recht viele Geschäfte hier BAR laufen, wird der Nachweis schwierig und sicherlich nur stichpunktartig betrieben. Die müssen dann ja bei jeder Escort Umsätze von über EUR 17.500,- / Jahr nachweisen und dann beginnt erst der Erfolg der Fahnder.

 

Ich empfehle sofort den Steuerberater aufzusuchen und einen Fachanwalt für Steuerrecht.

Frag nach, ob es solch eine Fahndung tatsächlich gibt, der Steuerberater kann hier kommissarisch tätig werden. Dann einfach zusammen mit dem Steuerberater auf diese Prüfung vorbereiten.

 

Vielleicht dient das ganz dazu ein bisschen Druck aufzubauen und die betroffenen an die Pflicht der Abgabe einer Steuererklärung zu bitten.

 

Für die Bucher sieht es ein bisschen traurig aus, aber eigentlich dienen diese nur als Zeugen und werden wahrscheinlich über eine Schreiben zu einer Vernehmung gebeten werden.

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Das FA wird nun versuchen, den Sachverhalt aufzuklären. Dazu wird es sich auch mit einzelnen Damen und ggf. auch Buchern in Verbindung setzen. Natürlich müssen die Bucher hier (noch) nicht aussagen. Allerdings wird das FA bei entsprechendem Tatverdacht an die Staatsanwaltschaft abgegen. Diese könnte die Bucher dann als Zeugen vernehmen. Ein Aussageverweigerungsrecht dürfte es in den meisten Fällen dann nicht geben. Insgesamt für alle Beteiligten sehr unerfreulich.

 

Die Damen sollten sich beraten lassen und, falls sie Steuern hinterzogen haben, über eine Selbstanzeige nachdenken.

Bearbeitet von R2D2
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Das Thema, einschließlich Einvernahme von Buchern, wird dann und nur dann relevant, wenn Diskrepanzen zwischen den Buchungsdaten der Agentur und den damit errechenbaren Einnahmen der betreffenden Damen einerseits und den von den betreffenden Damen andererseits in einer Einkommensteuererklärung gemachten Angaben bestehen (oder wenn von einer Dame erst gar keine Erklärung abgegeben wurde). Also, bei den Damen, die ordnungsgemäße Erklärungen abgegeben haben, brauchen sich weder die Damen noch deren Bucher Gedanken zu machen.

 

Richtig ist, dass erst nach Überschreiten des Freibetrages Interesse seitens des FA besteht. Aber, wenn eine Dame noch anderes Einkommen hat, das per se schon über dem Freibetrag liegt, dann ist bereits der erste Escort Euro steuerpflichtig. Folglich sind Teilzeitescorts auch bei geringen Escort Einnahmen nicht "aus dem Schneider" (und die Bucher auch nicht).

 

Eine Selbstanzeige bei nicht ordnungsgemäßer Versteuerung nutzt nur dann etwas, wenn man nicht bereits Gegenstand der Steuerfahndung ist. Ob das den betroffenen Damen jetzt noch hilft, wage ich eher zu bezweifeln. Ich persönlich würde (das ist KEINE Empfehlung für andere) in der Situation der betroffenen Damen einfach abwarten, ob es einen zufällig mit der Prüfung "trifft". Solche Maßnahmen der Steuerfahndung dienen übrigens auch gerne dazu, in möglichst großem Umfang Selbstanzeigen auszulösen, das spart dem FA nämlich ungemein Arbeit (die die sich mangels Kapazitäten oft gar nicht machen würden).

 

Und was die Bucher angeht, wer sich jetzt in die Hose macht, ist ein Weichei (sagt Jakob, der überweist und so ohnehin in den Kontoauszügen der betreffenden Dame mit allen Daten steht).

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Folglich sind Teilzeitescorts auch bei geringen Escort Einnahmen nicht "aus dem Schneider" (und die Bucher auch nicht).

 

Was vermutlich die Mehrheit der Ladies betrifft... :zwinker:

 

Der Bucher selbst ist m.M. nach mal aussen vor... nebst einer allfaelligen Auskunftspflicht!

 

PS: ich bewundere immer wieder, wie relaxed die dt. Damen das Steuerproblem TROTZ Aufzeichnungen, wenn sie ueber eine AG vermittelt werden, ignorieren.

Der Staat hat grossen Bedarf an Geld... und zapft jegliche nur findbare Quelle an... Solche Fahndungseinheiten, wobei sogar mit mehrere Behoerden zusammen gearbeitet wird, kenne ich schon geraume Zeit in meinen Breiten. Grundsaetzlich geschaffen um die Schwarzarbeit einzudaemmen... aber seit ein paar Jahren haben sie auch im Rotlicht eine nicht zu unterschaetzende Einnahmequelle entdeckt!

Bearbeitet von Benno

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Der Bucher selbst ist m.M. nach mal aussen vor... nebst einer allfaelligen Auskunfstpflicht!

 

M.E. nicht, wenn aus Unterlagen einer Dame und/oder Agentur eine Date hervorgeht und dazu keine Einnahmen der betreffenden Dame angegeben wurden. Dann kann das FA jedenfalls bei identifizierbaren Buchern nachfragen, ob ein Leistungsaustausch (schönes Wort hier) stattgefunden hat, und zwar unter Bezugnahme auf den dem ersten Anschein nach (Unterlagen der Dame/Agentur) stattgefundenen Leistungsaustausch. Ob dazu dann seitens des Buchers eine Auskunftspflicht besteht, kann man durchaus diskutieren, ich denke aber ja, da der "Verbraucher" ggf. auch zu belegen hat, dass eine empfangene Leistung nicht durch Schwarzarbeit erbracht wurde.

 

Das Problem des einen oder anderen Buchers ist wohl aber weniger die Auskunftspflicht, als eine solche Anfrage per se, wenn sie nämlich in falsche Hände kommt.

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Die Bucherseite ist schon schwierig zu bewerten. Wenn mich heute jemand fragen würde, was ich am Tag X der Dame y gegeben habe, dann könnte ich das nicht beantworten.

 

Von meiner Seite her sind es auch immer Aufwandsentschädigung/Geschenke.

Ohne Beleg wird es dann schwierig fürs FA.

 

Mein Steuerberater hat mir auch gesagt, dass das FA froh ist wenn überhaupt was von den Sexworkerinnen abgegeben wird. Vor einer Schätzung sind Sie zwar dann trotzdem nicht geschützt, aber man sollte dem Staat durch eine plausible Steuererklärung nicht allzu viel Futter zum Misstrauen geben.

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Die Bucherseite ist schon schwierig zu bewerten. Wenn mich heute jemand fragen würde, was ich am Tag X der Dame y gegeben habe, dann könnte ich das nicht beantworten.

 

Von meiner Seite her sind es auch immer Aufwandsentschädigung/Geschenke.

Ohne Beleg wird es dann schwierig fürs FA.

 

Mein Steuerberater hat mir auch gesagt, dass das FA froh ist wenn überhaupt was von den Sexworkerinnen abgegeben wird. Vor einer Schätzung sind Sie zwar dann trotzdem nicht geschützt, aber man sollte dem Staat durch eine plausible Steuererklärung nicht allzu viel Futter zum Misstrauen geben.

 

Richtig, die Plausibilität ist genau der Punkt. Das heisst, dass Unterlagen nur Dates enthalten dürfen, zu denen auch tatsächlich Einnahmen gebucht werden, bzw. umgekehrt zu JEDEM Date in solchen Unterlagen muß auch eine Buchung (finanztechnisch gemeint) vorliegen.

 

Was Geschenke angeht ist es aber auch nicht ganz unkritisch, sofern es sich um einen eher "monogamen" Bucher handelt. Denn dabei können schon ganz erkleckliche Summen über die Zeit zusammenkommen und Geschenke sind nur solange steuerfrei, wie der Gesamtbetrag (von einem einzelnen Mann gezahlt an eine Frau) in 10 Jahren nicht insgesamt (!) 20.000,-- überschreitet. Beispielsweise bei 6 WE in einem Jahr ist die Grenze wohl schon nach einem Jahr erreicht und alle folgenden Dateeinnahmen, erhalten vom betreffenden Mann, sind dann zu versteuern, Geschenk hin oder her.

 

Jeder Euro über 20.000,-- in 10 Jahren wird pauschal mit 25% versteuert. Das ist mitunter höher als der persönliche Steuersatz einer Dame, so dass dann eine Verbuchung als Honorar sich jedenfalls bei Überschreiten der Grenze durch einen einzelnen Bucher eher lohnen wird. Umgekehrt, wenn der persönliche Steuersatz der Dame über 25% (was ich jeder Dame von Herzen wünsche, weil das heißt, dass auch wirklich ordentlich Kohle reinkommt) liegt, wäre eine Versteuerung als Geschenk besser, wobei sich die Frage stellt, wie das FA sich dann dazu stellt.

Bearbeitet von nolensvolens
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Was vermutlich die Mehrheit der Ladies betrifft... :zwinker:

 

Der Bucher selbst ist m.M. nach mal aussen vor... nebst einer allfaelligen Auskunftspflicht!

 

PS: ich bewundere immer wieder, wie relaxed die dt. Damen das Steuerproblem TROTZ Aufzeichnungen, wenn sie ueber eine AG vermittelt werden, ignorieren.

Der Staat hat grossen Bedarf an Geld... und zapft jegliche nur findbare Quelle an... Solche Fahndungseinheiten, wobei sogar mit mehrere Behoerden zusammen gearbeitet wird, kenne ich schon geraume Zeit in meinen Breiten. Grundsaetzlich geschaffen um die Schwarzarbeit einzudaemmen... aber seit ein paar Jahren haben sie auch im Rotlicht eine nicht zu unterschaetzende Einnahmequelle entdeckt!

 

In der Beweispflicht, sind immer die Behörden ! Wenn dann von Damen in der Aufgeregtheit Fragen beantwortet werden die überhaupt nicht gestellt wurden, ist es immer schlecht.

 

Ich weiß von Angaben über einen Verdienst von (Beispiel) monatlich € 100,00 und ja, ich mache das schon so ca. 8 Jahre ! Das wird dann hoch gerechnet und damit ist die Dame fest. Wenn sie dann auch noch HartzIV oder Geld anderer staatlichen Versorgungsträger empfängt, wird es ganz hart.

 

Aber auch hier gehen immer mehr Frauen zur steuerlichen Anmeldung über, da sie doch durch gut geführte Agenturen und durch die Medien aufgeklärt werden.

 

Das jeweils zuständige LKA arbeitet bei Razzien und Überprüfungen fast immer mit Spezialeinheiten der Zollfahndung zusammen. Der Zoll darf überregional tätig werden und es wird immer das Delikt Menschenhandel mit einbezogen. Für die Polizeibehörden, außer Zielfahndung, ist fast immer an der Landesgrenze des jeweiligen Bundeslandes Schluss,

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Auch die Teilnahme am Düsseldofer Verfahren und das Abführen der Pauschalsteuer (Vorsteuer)von 25€ entbindet nicht von der Abgabe der Einkommensteuererklärung!

 

Diese Kontrollen finden in allen Bundesländern statt, egal ob in Laufhäusern, Clubs, Bordellen, Wohnungen, Privathäusern, Agenturen oder bei Independents.

 

Oft werden sie ohne zwingenden Verdacht durchgeführt.

Jede/r der hier arbeitet, egal ob Vollzeit oder Teilzeit sollte dies nicht auf die leichte Schulter nehmen!

Wer keine ausagekräftigen Unterlagen zur Überprüfung darlegen kann(Kassenbuch, Belege usw) wird geschätzt!

 

Dann liegt es bei der jeweiligen Dame, wie und ob sie beweisen kann, dass sie weniger verdient hat.

Im Zuge der Ermittlungen werden auch Konten überprüft, was einbezahlt wurde, bzw was über das Konto bezahlt wurde....sonstige Einkünfte usw.

 

Clubs und Agenturen sind meist steuerlich durch einen Steuerberater vertreten... bzw sollten es natürlich sein.

 

Panik ist aber trotzdem der falsche Ansatz.

 

Ich würde (wenn ich es nicht schon tun würde) ab sofort Kassenbuch führen, mit Einnahmen und Ausgaben, die berufsbezogen sind, und mich ganz ruhig verhalten.

Fragen zum Steuerrecht kann man anonym und kostenlos bei unseren Experten stellen

 

http://www.sexworker.at/phpBB2/viewforum.php?f=98&start=0&sid=223487b9e8b36221de29bfd1ead5a901

 

Empfehlenswert aber auf alle Fälle einen Steuerberater zu haben, der bei der Erstellung der Steuererklärung hilft.

 

LG Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Was ich in den bisherigen Antworten nicht verstanden habe: es war immer nur von den Frauen und den Buchern die Rede und die Agentur sei aussen vor. Wieso??? Blauäugig wie ich bin würde ich sagen: Agentur hat 30% = 150€ für XXX gebucht x Dates = anzugebende Summe. Wofür brauche ich da den Bucher (es Sei die Agentur ist auch in Verdacht).

 

Die Agentur hat sich ja dem FA ebenso erklären müssen. Da die Agenturen jedoch mit mehreren Escorts zusammen arbeiten, ist denen das Risiko, die Einnahmen nicht exakt anzugeben viel zu hoch.

 

Bei Prüfungen von anderen Branchen kann es genauso passieren, dass die Lieferanten und die Kunden als Zeugen oder betroffene mit ins Boot genommen werden.

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Also wenn ich das hier alles lese, wird mir als Bucher ja Himmelangst.

Wird hier nun schon von seitens des FA pauschal unterstellt, dass alle Escorts und Bucher Steuerhinterzieher sind?????

 

Und ist es nun schon soweit, das wir als Bucher uns noch eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" von den Damen vorlegen lassen müssen?

 

In anderen Branchen ist das ja seit Jahren üblich, um den Nachweis dem Kunden gegenüber zu erbringen, dass ordnungsgemäß Steuern und Sozialabgaben gezahlt worden sind.

 

Haben wir das eigentlich nötig..........

 

Vielleicht müssen die Ladys dann irgendwann auch noch Rechnungen (in 3 facher Kopie) schreiben, und wenn im Namen ein Schreibfehler ist, oder die Anschrift nicht stimmt, wird sie wieder zurückgeschickt......

 

Ich habe da keine Worte mehr........

 

Mir fällt nur ein: Armes Deutschland.......

Bearbeitet von Rudi63a

Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln (Zitat: Lord Knut, RIAS Berlin)

 

Man muss dem Leib etwas gönnen, damit sich die Seele darin wohlfühlt (Winston Churchill)

 

Wenn das Leben Dir eine Zitrone gibt, ................frag nach Salz und Tequilla...............(Quelle unbekannt)

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Und noch was:

Beim Thema Schenkung ist die Beschenkte (Escortdame) verpflichtet, den Schenker (Bucher) zu nennen.

Wenn das Geschenk die Freibetragsgrenze überschreitet (und das geht schnell im Escortgeschäft), dann MUSS eine Schenkungssteuer-Erklärung zusätzlich von der Beschenkten abgegeben werden und dort wird auch der Name (inkl. das zuständige FA des Schenkers!!!) benannt. Sollte der Schenker also verheiratet sein und mit seiner Ehefrau gemeinsam steuerlich veranlagt werden (was in den meisten Fällen so ist), läßt sich eine Schenkung vor der Familie nicht geheim halten.

Also keine gute Lösung, dem FA hohe "Einkünfte" als Escortdame zu erklären. :traurig:

Es sei denn, man will dem Schenker Schwierigkeiten machen!

 

ACHTUNG! Dies war keine steuerliche oder rechtliche Beratung! :zwinker:

 

Na da muss ich meinen Freundinnen wohl auch noch den Kaufbeleg zu meiner Schenkung mitgeben, damit Sie eine ordentliche Erklärung beim Finanzamt abgeben können. Sagt mal gehts noch?

 

Den letzten Satz habe ich nicht verstanden. Zum einen soll die Escort Ihre Einkünfte angeben und zum anderen ist es eine schlechte Idee hohe Einkünfte anzugeben?

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Na da muss ich meinen Freundinnen wohl auch noch den Kaufbeleg zu meiner Schenkung mitgeben, damit Sie eine ordentliche Erklärung beim Finanzamt abgeben können. Sagt mal gehts noch?

 

Den letzten Satz habe ich nicht verstanden. Zum einen soll die Escort Ihre Einkünfte angeben und zum anderen ist es eine schlechte Idee hohe Einkünfte anzugeben?

 

Ich denke, das Katrin damit darauf anspielt, dass es nicht klug ist, wenn die Dame dem Finanzamt erklärt, dass ihre in der Steuererklärung angegebenen Escorthonorare eher niedrig sind, weil sie von ihren Buchern häufig höherwertige Geschenke bekommt, die sie aus Unwissenheit nicht angegeben hat. Das Finanzamt wird dann möglicherweise eine nachträgliche Erklärung zur Schenkungssteuer anfordern, in denen der Schenkende angegeben werden muss und ggf. auch stenkungssteuerpflichtig ist.

 

Da der Freibetrag unter sich nicht nahestehenden Personen (verheiratet, Lebenspartnerschaft, verwandt) über einen Zeitraum von 10 Jahren nur 20.000 Euro beträgt, ist das bei bestimmten aktuellen Geschäftsmodellen durchaus ein Punkt, der von den Beteiligten - also auch den Männern - beachtet werden muss.

 

P.S. Dieser Beitrag hat sich jetzt mit dem von Jakob gekreuzt. Ich lass ihn trotzdem mal stehen.

Bearbeitet von Tyler Durden
P.S. hinzugefügt

F CK

all I need is U

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Übrigens, so schwer ist das mit der Buchhaltung und der Steuererklärung gar nicht, insbesondere wenn die Umsätze unterhalb der Grenze für vereinfachte Buchführung (lediglich "Kassenbuch") sind. Man muss sich nur trauen und damit beschäftigen, obwohl es vielleicht eher spassbefreit ist.

 

Falls Interesse seitens genug Damen (sagen wir einmal ab 5) besteht, würde ich mich durchaus bereit erklären, pro bono (also umsonst) zu der Thematik einen Workshop durchzuführen, der interessierten Damen ermöglicht, eine eigene Buchführung, einschließlich Jahresabschluss, zu etablieren. Müsste in Berlin sein und Räumlichkeiten mit Beamer müßten zur Verfügung gestellt werden. Wichtig wäre mir aus Zeitgründen auch, dass jemand anderes alles Organisatorische übernimmt und ich nur zum Workshop zu einem oder mehreren abgestimmten Terminen antanzen müßte.

 

Und bitte, keine wüsten Vermutungen ob dieses Angebotes, ich halte solche pro bono Workshops zu verschiedenen wirtschaftlich/rechtlichen Themen für andere Interessentgruppen in schöner Regelmäßigkeit, also warum nicht auch einmal hier. Es ist einfach nur gut gemeint, sonst nichts.

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Übrigens, so schwer ist das mit der Buchhaltung und der Steuererklärung gar nicht, insbesondere wenn die Umsätze unterhalb der Grenze für vereinfachte Buchführung (lediglich "Kassenbuch") sind. Man muss sich nur trauen und damit beschäftigen, obwohl es vielleicht eher spassbefreit ist.

 

Falls Interesse seitens genug Damen (sagen wir einmal ab 5) besteht, würde ich mich durchaus bereit erklären, pro bono (also umsonst) zu der Thematik einen Workshop durchzuführen, der interessierten Damen ermöglicht, eine eigene Buchführung, einschließlich Jahresabschluss, zu etablieren. Müsste in Berlin sein und Räumlichkeiten mit Beamer müßten zur Verfügung gestellt werden. Wichtig wäre mir aus Zeitgründen auch, dass jemand anderes alles Organisatorische übernimmt und ich nur zum Workshop zu einem oder mehreren abgestimmten Terminen antanzen müßte.

 

Und bitte, keine wüsten Vermutungen ob dieses Angebotes, ich halte solche pro bono Workshops zu verschiedenen wirtschaftlich/rechtlichen Themen für andere Interessentgruppen in schöner Regelmäßigkeit, also warum nicht auch einmal hier. Es ist einfach nur gut gemeint, sonst nichts.

 

Ich könnte ein Dankehäckchen unter Deinen Beitrag machen, aber wer weis wie das ausgelegt würde.

 

Ich finde Deinen Vorschlag super gut für die Angesprochenen

 

Ach ja bevor jetzt andere Vermutungen aufkommen ich gehöre nicht zu dem Intressentenkreis

a) weil ich auf dem Gebiet nur Ausgaben habe :heul: und

b) ich selber auf dem Gebiet der Buchhaltung und Bilanzierung einigermasssen fit bin :grins:

Wer lächelt :jaja: statt zu toben:heul:

ist immer der Stärkere.:zwinker:

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