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Franziskus

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Beiträge erstellt von Franziskus

  1. Es scheitern nicht nur die schlechten Escorts an ihrem Misserfolg, sondern auch manchmal die guten Escorts an ihren Erfolgen.

     

    Ich meine nicht, dass das Escort-spezifisch ist, sondern ganz allgemein gilt...sogar für Geistliche, siehe z.B. Franz-Peter Tebartz-van Elst. :heilig:

     

    ---------- Beiträge zusammengefügt um 00:48 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 00:24 Uhr ----------

     

    Ja, speziell dann, wenn jeder von den beiden eine Hure im Bett hat.. :lach:

     

    Naja....aber nur, wenn die beiden Freier auch ne Erektion haben...Frauen können nämlich immer...und werden nicht selten enttäuscht...:grins:

  2. Mit der Formulierung kommst auch nur Du ungeschoren durch......

     

    Na das ist doch mal ein hochinteressanter Beitrag...Du nimmst also an, dass die Beiträge hier im Forum nicht nach Sachinhalten bewertet werden, sondern nach persönlichen Kriterien des Beitragsschreibers..hört hört...:au::oha:

    • Danke 1
  3. Bestimmt nur ein Versprecher, nicht wahr? Du meintest ja wohl Klagen gegen mehrere Beklagte.

     

    Passt aber trotzdem, da ja Sammelklagen durch eine Person (hier also Franziskus) für eine Vielzahl von Personen (man weiss Bescheid) durchgeführt werden.

     

    Da treibt es den Sünder unbewusst schon wieder zum Beichtstuhl, würd ich sagen. Darauf deutet ja schon der Name hin.

     

    Sehr ordentlich, mit sehr viel juristischem Sachverstand analysiert….du bist einfach ein richtiger Fuchs…:blinken::klatsch::zeig:

     

    Wenn du jetzt noch die Problematik der Kondomarchivierung mit gleicher Kompetenz abhandelst, wird’s ein richtig guter, hilfreicher Beitrag…:schiel::beten::heilig:

  4.  

    Eine dieser Dokumentationen kenne ich. Da wurden sogar Zuhälter mit kenntlichem Gesicht interviewt. Man zeige mir einen echten Zuhälter und oder Menschenhändler, der offen über seine Tätigkeit spricht, stolz darauf ist und vor lauter Freude über die Publicity auch noch sein Gesicht in die Kamera hält.

     

    Hier ist eine der wohl gemeinten Dokus.

    http://www.rbb-online.de/doku/die_rbb_reporter/beitraege/rbb-reporter-ware-maedchen.html

     

    Natürlich gibt es diese Fälle und auch die verachtenswürdigen Täter, die ohne Pardon zur Verantwortung gezogen werden müssen. Dazu reicht aber das bisherige Strafrecht!!! Mit Kriminalisierung, Pauschalierung und Bedienung von Klischees und der geplanten Gesetzgebung wird man die Szene endgültig an die Kriminellen abgeben, mit allen Folgen für deutsche UND ausländische Frauen.

     

     

    Diese bulgarischen/rumänischen Zuhältertypen kennen im Gegensatz zu den Frauen ihre Rechtslage sehr gut und haben deshalb auch kein Problem, frech in die Kamera zu grinsen. Denn um Ausbeutung nachzuweisen und abzuurteilen ist leider immer noch die Aussage der Frau erforderlich; noch so eindeutige Indizien reichen eben leider nicht aus. Insofern reicht auch das bestehende Strafrecht nicht aus und der Opferschutz für diese Frauen muss wesentlich verbessert werden, damit diese Ausbeutung endlich vernünftig bekämpft werden kann.

    • Danke 1
  5. Wobei ich bei solchen berichten regelmäßig gewisse Bauchschmerzen habe, weil sie fast immer "gefärbt" sind. Und eher selten auf eigenen Recherchen beruhen, sondern auf Hörensagen (vulgo: copy & paste von Texten Anderer, weil eine eigene Abteilung von investigativen Journalisten gar nicht mehr besteht)

     

    100%ige Sicherheit hat man natürlich nicht. Aber die Dokumentationen wurden auch vor Ort in Bulgarien und Rumänien gedreht und von daher schon glaubhaft und nicht irgendeine Konserve.

  6. Ist wieder ein Artikel wo eine Frau von ihrem Schiksal berichtet und denkt das es allen so geht. Und die Immer dieser Bezug zu Deutschland mit seinen liberalen Gesetzen, die Schuld am Menschenhandel, etc sind.

     

    In der wirklichen Welt sieht es komischer Weise genau andersrum aus. In Schweden blüht der Menschenhandel und die Gewalt gegen SDL und in Deutschland geht der Menschenhandel eher zurück und der "Beruf" des Zuhälters stirb aus.

     

    Es ist schade das die Presse solche Statment so unreflektiert wieder gibt und nicht mal ein paar Fakten mit dazu gibt.

     

    Du hast ganz sicher recht, dass der Menschenhandel zurückgeht und die Zuhälter aussterben. Allerdings nur in Bezug auf deutsche Frauen – bei rumänischen und bulgarischen Frauen nimmt das eher sehr stark zu und das ist schliesslich auch Deutschland.

  7. Wenn er die Schuhe aber nur sanft streichelt und nicht reinwichst....Sex oder Erotik..:denke:

     

    Weder noch....Dann bleibt der Schuh schmutzig...Nur streicheln bringt doch kein Ergebnis...Du musst schon mit Schuhwichse die Schuhe wichsen, dann werden sie auch rein. :blinken:

     

    ---------- Beiträge zusammengefügt um 16:06 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 15:51 Uhr ----------

     

    Da bleibt jetzt nur eines: Menstruation verbieten !!

     

    Dann brauchts auch die Schwämmchen nimmer..

     

    Hast du mal darüber nachgedacht, wenn alles erlaubt ist, also nichts mehr verboten ist, dann gibts die Erotik nimmer und dann brauchts auch die Escorts nimmer...oder nur noch für Sex. Aber damit ist vielen ja geholfen....

  8. Das mag bei Dir so sein aber längst nicht bei allen...Es gibt beispielsweise Schuh-Fetischisten, die finden das hocherotisch sich mit den Objekten ihrer Lust zu vergnügen und werden ganz ohne lebenden Menschen glücklich.

     

    Genau das macht für mich den Unterschied zwischen Sex und Erotik aus.

  9. Langsam aber sicher werfen wir auch die letzten Tabus über Bord. Was ist denn im Bereich der Erotik an Tabu noch übrig geblieben? KV, NS, SM, Vomit, Spitting usw alles völlig normal und wir sind ja sexuell so toll befreit und selbstbestimmt...

     

    Und jetzt noch eines der letzten Tabus, das Menstrualblut. Das war die letzte Körperflüssigkeit, die ausgeschieden wird und noch mit einem gewissen Tabu belegt war. Und ja, es ist ganz sicher eine kulturelle Errungenschaft im Sinne einer sexuellen Befreiung, dass auch dieses Tabu ausgelöscht wurde, insbesondere im Bereich der Prostitution.... Da bleibt dann wohl nur noch das Inzestverbot übrig, aber wahrscheinlich auch nur eine Frage der Zeit, bis auch das gekippt wird, erste Ansätze gibt es ja bereits.

  10.  

    :oha: War da nicht ein Sade/Lolo, der mir ebensolche Blödelei vorwarf?

     

    Komm an meine Brust, Lexa, Schwester im Geiste. Oder besser anders herum :schaem::lach:

     

    Du bist wohl Emil der Detektiv...:blinken:

     

    Den Terminus "Blödel Beitrag" habe ich aus der SB, dort von einem "MC" vor ein paar Tagen abends so geschrieben. Dann kann man also davon ausgehen, dass MC = Lollo/Sade ist? Oder ist Sade/Lollo = MC....ich blick nicht mehr durch...:lach:

  11. Das gibt's auch nur hier:

     

    Von der eher schüchternen Frage eines potentiellen Erstbuchers vom 15.09.2009:

     

     

     

    sind wir nun, am 18.03.2015, bei der Klärung des finanziellen Entschädigungs-

    sachverhaltes, wenn man(n) sich auf eine Escortlady freut, die sich dann während des

    Dates als TS entpuppt, ich schmeiß mich weg :lach2:!!!!!

     

    Sollte zukünftig ein neugieriger Herr über diesen Fred stolpern, der wird unter Garantie

    NICHT buchen, NIEMALS :kugeln::kugeln::kugeln:!!!!!

     

    Wenn du schon meinst, diese interessante Diskussion mit deinem destruktiven Blödel-Beitrag stören zu müssen, dann mach das doch wenigstens halbwegs intelligent...

     

    "Finanzielle Entschädigungssachverhalte" hören sich ja hochtrabend an, aber die gibts nur im Bereich der öffentlichen Hand und die spielte in der Diskussion hier so gar keine Rolle...und nein, es ging auch nicht um öffentliche Handjobs....

    • Danke 1
  12. Hast Du das denn schon alles selbst getestet oder woher stammt Dein (angebliches) Wissen?

     

    Escort und keine sexuelle Handlung wäre in etwa vergleichbar mit einem Masseur, der keine Massage gibt oder einem Zauberkünstler, der nicht zaubert. Das ist in der Tat ein objektives Kriterium. Ich glaube allerdings nicht, dass sich ein Gericht mit einem Zauberkünstler beschäftigen würde, bei dem ein Trick nicht geklappt hat oder einem Masseur, der die Massage nicht zu 100% so vollführt hat wie beschrieben.

     

    Was könnten denn diese objektiven Mängel in der Qualität der Dienstleistung beim Escort ganz konkret sein?

     

    Die Dame hält sich nicht an Kleidungswünsche wäre vergleichbar mit der Stripperin oder auch dem Clown beim Kindergeburtstag, die bzw. der etwas anderes trägt als vereinbart. Ob man bei der Stripperin bzw. beim Clown mehr Chancen vor Gericht hätte?

     

    Eine Dame, die eine ganz bestimmte sexuelle Leistung nicht macht (zB AV), obwohl es zugesagt wurde, wäre vergleichbar mit dem Masseur, der eine gewisse Technik bei der Massage auslässt, obwohl die gewünscht war oder einem Zauberkünstler, der von 5 vereinbaren Tricks einen nicht vollführt. Ob sich damit ein Gericht beschäftigen würde?

     

    Steht alles im Gesetz, Jana.

     

    Und wie schon gesagt, es gibt grundsätzlich keine objektiven Mängel bei sexuellen Dienstleistungen ausser Zeit und 100% Nichterfüllung.

     

    Nach längerem Nachdenken fällt mir allerdings ein besonderer Fall ein, der nicht so eindeutig ist:

     

    Ich buche eine Escort Lady für 1 Stunde, tolle Bilder auf der HP, super Figur, schöner Busen, lange Beine...

     

    Sie besucht mich im Hotelzimmer, ich bin hin und weg...sie öffnet direkt meine Hose und es folgt ein toller Blowjob, Zungenküsse und Berührungen ihres tollen Busens. Doch als ich dann nach einer halben Stunde auch den GV vollziehen will, muss ich feststellen, dass die "Sie" ein "Er" ist, also ein TS. Mich überkommt ein Ekel und sehe nicht ein, das Date zu bezahlen.

     

    Und nun zur Bewertung. Es handelt sich eindeutig um Prostitution. Sexuelle Handlungen wurden vorgenommen. Nur eine Qualität fehlte, die zur Durchführung des GV erforderliche Vagina. Aber da meinte der TS, ich hätte ja AV machen können und schliesslich hätten wir ja ZK, FO und anderes gemacht und auf die Vornahme bestimmter sexueller Handlungen hätte ich keinen Anspruch. Muss ich zahlen?

  13. Ein Gutachter wird also feststellen, ob beim Friseur die Abweichung der vereinbarten Haarfarbe oder des Schnitts zu einer Minderung des Preises führen kann? Man wird natürlich auch einen Gutachter beauftragen, wenn die Massage nicht der Qualität entspricht, die im Prospekt dargestellt wurde. Der Gutachter kann dann natürlich im Nachhinein die Qualität objektiv bewerten und auch feststellen, ob die Steine bei der Hot Stone Massage warm genug waren oder ob es überhaupt eine richtige Hot Stone Massage gab. Und beim engagierten Zauberkünstler kann man natürlich auch begutachten, ob eine Honorarminderung beanspruchbar ist, weil die Qualität der Zaubertricks schlecht war oder ein Trick sogar gar nicht funktioniert hat. Und die Darbietung des Clowns beim Kindergeburtstag kann natürlich auch ganz objektiv von einem Gutachter beurteilt werden. Wie soll ein Gutachter denn eine Dienstleistung beurteilen, die schon längst erbracht wurde?

     

    Da würden wahrscheinlich ziemlich viele Zauberkünstler, Masseure, Friseure, Clowns, Musikbands, Alleinunterhalter etc. vor Gericht stehen, wenn jeder versuchen würde bestimmte Mängel in der Dienstleistung vor Gericht durchzusetzen :clown:.

     

    Es gibt im Internet tausende Hotelbewertungen, in denen bestimmte Dinge kritisiert werden (Zimmergröße, Ausblick, Frühstücksbuffet,.....) und fast niemand schreibt, dass er vom Hotel Geld zurück bekommen hat. Soll man auch da gleich zum Gericht laufen? Da wären die Gerichte aber maßlos überfüllt!

     

    Bei einer Reklamation ist man in den meisten Fällen auf die Kulanz des Dienstleisters angewiesen, denn nur weniges lässt sich im Nachhinein objektiv überprüfen und ein Gericht wird sich sicher nicht damit beschäftigen, ob die Abweichung der Haarfarbe beim Friseur eine Honorarminderung rechtfertigt, ob die Massage eine mindere Qualität hatte oder die Musikband ein paar Stücke falsch gespielt hat. Solange es nicht im vorsätzlichen Betrug geht, wird man es schwer haben.

     

     

    Bei allen anderen Dienstleistungen hast du wegen objektivem Qualitätsmangel immer eine Chance vor Gericht. Bei sexuellen Dienstleistungen (und das ist die einzige Ausnahme im Gesetz) grundsätzlich nicht; ausser Zeit und 100% Nichterfüllung – also keine sexuelle Handlung.

     

    Im Übrigen hilft bei den von dir aufgezeigten Fällen auch im Nachhinein natürlich eine Dokumentation (Foto/Film) oder Zeugen; aber auch die helfen bei sexuellen Dienstleistungen nicht.

     

    ---------- Beiträge zusammengefügt um 17:03 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:57 Uhr ----------

     

    :oha: Die Damen heben die gefüllten Kondome auf und archivieren sie? :schrei:

     

    Unsinn….natürlich hebe ich alle leeren Kondome auf in meinem Archiv und mach dann eine Sammelklage…:blinken::zeig:

    • Danke 1
  14. Deswegen würde ich auch jedem Bucher raten, sich geeignete Elektroden für Hirnströme und sonstige Körperfunktionen (Leitfähigkeit, Herzschlag, Atemfrequenz) für das Date zu applizieren und die während des Dates aufgenommenen Daten on-line und real-time (hat ja jeder so eine Smartdingensbums) einem Gutachter zu übermitteln, damit der wenigstens objektiv feststellen kann, ob seitens der Escortdame überhaupt ein Orgasmus des Buchers generiert werden konnte.

     

    Mit der fortschreitenden Erkenntnis werden Gutachter dann auch irgendwann feststellen können, ob ein Eichel-, Stiel-, Ganzkörper-, oder Kopporgasmus bewirkt wurde. Ob das dann dem beauftragten Orgasmus entspricht, dürfte in einer solchen rosigen Zukunft leicht zu entscheiden sein

     

     

    Da denkst du viel zu kompliziert. Einfach das leere Kondom dem Richter auf den Tisch legen, da brauchst du doch keinen Gutachter….:kugeln:

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