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Steuerlicher Hintergrund eines Escort Service - bitte um Hilfe


LatinoLingo

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Eine Anmeldung als Gewerbe „Escort“ ist in BW nur beim Finanzamt möglich. Städte und Gemeinden lehnen solche Gewerbe Antrag ab. In vielen Städten in BW gibt es Sperrbezirke, und auch das macht Sinn Es gibt nur zwei Möglichkeiten Düsseldorfer Verfahren oder eine Firma.:durchschn

Daher ist es das Beste man gründet eine Firma, nur dort kann man Abschreibungen tätigen, im Düsseldorfer Verfahren bezahlt man pro Tag. Und man muss den Nachweis dazu erbringen, wie der Nachweis zu erbringen ist wird einem nicht gesagt. Ansonsten gibt es eine Schätzung. Und das kann Teuer werden. Und einem viel Ärger dazu . Das Finanzamt ist nicht von vorgestern. Die bekommen das was sie wollen.

Besser daher gleich mit öffnen Karten spielen, als wegen Steuerhinterziehung sich eine Klage einhandeln. :streicheln1:

 

Wir sagen offen unseren Klienten woran sie dran sind, „Escort wird nie als freier Beruf anerkannt werden. Die Hürden für "Freie Berufe" liegen hoch und sind nur wenigen zugänglich. Und Escort fällt darunter nicht.

Jeder der sich selbst verkauft, war ein Mal Jungfrau.

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@FL- Office:

 

Ich befürchte, Du bringst hier einige Themen unglücklich zusammen... Viele Punkte sind korrekt, aber im Zusammenhang unverständlich bzw. unlogisch. Ein Independent- Escort ist steuerlich auch eine "Firma", sprich ein Gewerbebetrieb. Es muss also keine "Firma" im Rahmen einer Agentur gegründet werden. Auch ein Independent kann Abschreibungen tätigen, sofern Anlagevermögen vorhanden ist, eingebracht oder angeschafft wird. Egal, wie man eine steuerliche Einkommensermittlung angeht- ob per Jahresabschluss inkl. Vorauszahlungen oder per Düsseldorfer Verfahren- eine Schätzung droht immer, wenn die Einkünfte für das FA nicht nachvollziehbar sind oder falsch angegeben werden. Das Hinzuziehen eines Steuerberaters bei der Existenzgründung ist immer sinnvoll, um für einen Laien die Herangehensweise und Begrifflichkeiten verständlich zu machen.

 

Was die freien Berufe angeht- dies sind Listenberufe und daher stark eingegrenzt- eine Erweiterung ist aber laufend erfolgt (früher hätte niemand einen Heilpraktiker den Ärzten gleichgestellt!), daher kann man die Tätigkeit als Escort nicht FÜR IMMER im vorwege ausschließen. Derzeit ist die Sachlage leider- auch wegen der politischen Diskussion um Prostitution- so, dass an eine zügige Aufnahme als Listenberuf nicht zu denken ist.

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