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Frankfurter Bahnhofsviertelnacht 2012 am 16.08


Empfohlene Beiträge

Frankfurter Bahnhofsviertelnacht 2012: Bordellführungen für Frauen, Table-Dance-Schnupperkurse, Sexualpraktiken in der Prostitution…

 

Für alle Interessierte besteht am Donnerstagabend, den 16.08.2012,

anlässlich der diesjährigen Bahnhofsviertelnacht ab 19 Uhr

die Möglichkeit, sich in der Beratungsstelle von Doña Carmen e.V.

in der Elbestraße 41 über diese und andere Themen

rund um Prostitution zu informieren.

 

Weiter Information http://www.donacarmen.de/?p=286

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Was ich mich frage, bei all diesen Beschwerden und der steuerlichen Ungleichbehandlung:

 

Warum klagt das eigentlich niemand beim Bundesverfassungsgericht ein? Es ist ja kein Geheimnis, dass Gesetze und Erlassungen der Bundesregierung oft nicht mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht übereinstimmen. Warum kümmern sich die großen Vereine/Organisationen nicht um solche Problematiken?

Warum Männer 2000 € für eine Nacht bezahlen. Der Escort Coach von Vanessa Eden. Egoistin Verlag, 352 Seiten, 14,99 €

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Dona Carmen und die großen Betreiber der Laufhäuser haben eine Klage beim Gericht wegen dem Düsseldorfer Verfahren laufen in Hessen. Ist ja erstmal Länder Sache. Ich muss mich jetzt beeilen, aber poste dazu nachher in Ruhe die entsprechende Infos dazu.

 

Von anderen Fachberatungsstellen ist mir nichts bekannt.

 

Liebe Grüsse, Marleen

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Was ich mich frage, bei all diesen Beschwerden und der steuerlichen Ungleichbehandlung:

 

Warum klagt das eigentlich niemand beim Bundesverfassungsgericht ein? Es ist ja kein Geheimnis, dass Gesetze und Erlassungen der Bundesregierung oft nicht mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht übereinstimmen. Warum kümmern sich die großen Vereine/Organisationen nicht um solche Problematiken?

 

In Frage kommt die Verfassungsbeschwerde.

 

Voraussetzung ist, das die die Beschwerde erhebende Person unmittelbar und direkt selbst von einer in unzulässiger Weise in ihre Grundrechte eingreifenden Entscheidung betroffen ist. Das dürfte bei den Orgas nicht der Fall sein, diese können also selbst nichts veranlassen.

 

Weitere Voraussetzung ist, dass der "normale" Rechtsweg erschöpft ist. Auch wenn eine gesetzliche Regelung mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden soll, muss zunächst eine Entscheidung eines Fachgerichts "erzeugt" werden, trotz der offensichtlichen Aussichtslosigkeit (das Fachgericht muss ja nach dem betreffenden Gesetz entscheiden und kann allenfalls eine Vorlageentscheidung erlassen).

 

Wenn eine gesetzliche Regelung im Wege der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden soll, gibt es Ausnahmen von der Voraussetzung der Erschöpfung des "normalen" Rechtsweges nur bei Angelegenheiten von "allgemeinem Interesse", wie beispielsweise derzeit ESM oder früher Volkszählung. Spezifische Probleme im P6 Bereich dürften dagegen kaum als von allgemeinem Interesse eingestuft werden.

 

Orgas könnten also nur indirekt unterstützen, beispielsweise indem ggf. Kosten der Verfahren übernommen werden. Dies war wahrscheinlich der Grundgedanke des Rechtshilfefonds von Hydra e.V. Was es braucht, ist eine Klägerin, die das voll durchzuziehen bereit ist, was ja ein paar Jahre dauern kann. Und mit aller resultierenden Publicity um ihre (Real-) Person.

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Ein Auszug von Dona Carmen:

 

Offener Brief an die Abgeordneten des Hessischen Landtags – Für eine rechtsstaatskonforme Besteuerung von Frauen in der Prostitution:

Übrigen trifft auch die Aussage, es gäbe keine Klagen gegen diese Sonderbesteuerung, nicht zu. So wurde etwa am 9. September 2009 in Sachen Sonderbesteuerung eine Klage zum Hauptverfahren beim Hessischen Finanzgerichtshof in Kassel eingereicht, deren Verhandlung noch aussteht.

 

http://www.donacarmen.de/?p=216

 

 

Über den aktuellen Stand berichte ich, wenn ich von meine Tour aus Frankfurt zurück bin.

 

Liebe Grüsse, Marleen2010

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Der offene Brief von Dona Carmen ist in meinen Augen sehr eindrucksvoll und unterscheidet sich in angenehmster Weise von so manchen anderen Stellungnahmen durch sehr kompetente rechtliche Analyse, Logik, zwingenden Vortrag, sachliche Auseinandersetzung mit irrigen Gegenpositionen und nahezu vollständiger Freiheit von ideologischem Brimborium. Wer immer das verfasst hat, großes Kompliment. Sehr bemerkenswert und schlüssig vorgetragen sind insbesondere auch die verfassungsrechtlich relevanten Aspekte der fehlenden Ermächtigungsgrundlage sowie der unzulässigen Instrumentalisierung Dritter (Datenschutz).

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Der offene Brief von Dona Carmen ist in meinen Augen sehr eindrucksvoll und unterscheidet sich in angenehmster Weise von so manchen anderen Stellungnahmen durch sehr kompetente rechtliche Analyse, Logik, zwingenden Vortrag, sachliche Auseinandersetzung mit irrigen Gegenpositionen und nahezu vollständiger Freiheit von ideologischem Brimborium. Wer immer das verfasst hat, großes Kompliment. Sehr bemerkenswert und schlüssig vorgetragen sind insbesondere auch die verfassungsrechtlich relevanten Aspekte der fehlenden Ermächtigungsgrundlage sowie der unzulässigen Instrumentalisierung Dritter (Datenschutz).

 

Der Grund liegt wohl darin, dass sich das Finanzamt nicht in die Zuhälter-Rolle drängen lassen wollte, was sie mit der Vorgehensweise ja auch geschafft haben.

Dass sie jetzt aber Ober-Zuhälter sind, hat natürlich niemand bedacht :lach:

Nicht zuletzt spielt hierbei sicher auch der Verwaltungsaufwand eine Rolle, den das Finanzamt scheut. :zwinker:

Und ja, da hat ein sehr guter Jurist geholfen...Du warst nicht zufällig in Frankfurt, Jakob?

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Dass sie jetzt aber Ober-Zuhälter sind, hat natürlich niemand bedacht :lach:

Nicht zuletzt spielt hierbei sicher auch der Verwaltungsaufwand eine Rolle, den das Finanzamt scheut.

 

Ich war gestern hier in Freiburg in der aufsuchende Arbeit um die Einladung für den Safer-Tax-Veranstaltung zu verteilen. Sehr häufig hörte ich von den Frauen, das sie sich ungerechtfertigt versteuert fühlen mit den täglichen Steuerpauschale von 25,00 Euro am Tag, egal ob sie Einnahmen hatten oder nicht)(abgerechnet durch die Vermieter oder Betreiber). Oft hörte ich den Satz:"Der Staat ist der größte Zuhälter.)

 

Das Düsseldorfer Verfahren war eine Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhof (23.06.1964),Prostitution sei "gewerbsmäßige Unzucht" und weiterhin "keine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr"

Als Reaktion auf dieses Urteil wurde 1966 das so genannte "Düsseldorfer Verfahren" in Form eines internen Erlasses der Oberfinanzdirektion kreiert. damals 5 DM pro Tag und Zimmermietererin. (war hauptsächlich für die Laufhäuser konzepiert).

 

Zitiert aus der Broschüre von Dona Carmen:

"25,- Euro pro Tag -Sonderbesteuerung erhältlich bei Dona Carmen.

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Dieser Ausspruch mit dem Staat als Zuhälter klingt natürlich wohlfeil. Dennoch ists m.E. Unfug, weil wohl kaum eine Behörde tatsächlich die Prostitution fördern wird, in welcher Form oder Weise auch immer.

 

Der Ausspruch kommt vermutlich daher, dass jedenfalls früher die Frauen überwiegend überhaupt keine Steuern zahlten und "nur" an Zuhälter Abgaben zu leisten hatten. Von daher wird jegliche Abgabenleistung, also was vom vereinbarten "Hurenlohn" an irgendwen abzuführen ist, als "Zuhälterlohn" empfunden.

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Sehe ich anders:

Warum?

 

Weil es an Tagen, (gerade im Sommerlochzeit) eine Abgabe von 0 bis geringe Einnahmen ein Unzumutbarkeit dar stellt.

 

Wo bleibt denn der Grundsatz gleichmäßiger Besteuerung nach §85 Abgabeordnung!

Auch in Hinblick auf Artikel 3GG(Gleichheitsgrundsatz):

 

Obwohl es sich nur um eine Vorauszahlung handelt, und somit die zu viel gezahlte Steuer in einem jährlichen Steuerjahreserklärung zurück fordern könnte. Stelle ich seit Jahren fest, das dies kaum gemacht wird. Auch im Umkehr fall.

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Ich gebe Dir ja Recht, dass die Art der Steuererhebung zu kritisieren ist. Unabhängig davon, dass auch andere Berufsgruppen von Vorauszahungen betroffen sind. Der Unterschied ist eben, dass normalerweise Vorauszahlungen individuell festgesetzt werden und nicht pauschal gleich für alle Mitglieder einer ganzen Berufsgruppe. DAS ist der wesentliche argumentative Hebel, neben den "formalen" Aspekten, wie Ermächtigungsgrundlage bzw. deren Fehlen.

 

Ein ungerechtes, gar rechtswidriges Besteuerungsverfahren hat allerdings m.E. nichts mit Zuhälterei zu tun.

 

Der Aspekt der Steuererstattung bei Überzahlung ist nichts P6-Spezifisches. Vor Jahren habe ich bei uns mal herungefragt, wer von den Angestellten denn einen Lohsteuerjahresausgleich macht. Nicht eine Einzige tat dies zu der Zeit :oha:. Auch zuviel gezahlte Steuer. Das ist dann allerdings sozusagen eigene Schuld (im Falle von deutschen Frauen, für solche aus anderen Ländern ists wieder ein ganz anderes Thema). Wobei es natürlich eine Zumutung ist, dass normale Menschen damit nicht ohne weiteres ohne fremde Hilfe klar kommen. Aber auch das ist dann ein generelles Problem unseres überkomplexen Steuersystems.

Bearbeitet von nolensvolens
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Die Aussagen der SW war für mich nicht die Ernsthaftigkeit in der Aussage, sondern allein das gefühlte Ungerechtigkeit. Bzw. ihren Frust,täglich feste Steuerabgaben zu tätigen, die nicht Im Verhältnis zu ihren Einnahmen stehen.

 

Übrigen waren es 6 Kontakte (5 Migrantinnen und eine Deutsche).

 

Das ist sehr gut nachzuvollziehen und da besteht sicherlich Handlungsbedarf. Denn es ist nicht einzusehen, dass ein "vereinfachtes" Verfahren dann (und nur dann) angewendet wird, wenn es zu Steuerüberzahlungen führt. Mal ein Rechenbeispiel:

 

Wenn eine Frau 5 Tage die Woche arbeitet (und unter der Annahme, dass das ein ganzes Jahr lang erfolgt), dann werden 500,-- pro Monat abgeführt. Dies entspricht nach den Steuertabellen (wenn ich mich nicht verguckt habe, Steuerklasse 1, keine Kinder) einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 3.700,--. Wenn eine Frau brutto weniger hat, dann sind die abgeführten Steuern zu hoch. Sie sind erst recht zu hoch, wenn nur einen Teil des Jahres gearbeitet wird, weil die tatsächlich zu zahlende Steuer vom (akkumulierten) Jahreseinkommen abhängt. Eine Rückzahlung zu viel gezahlter Steuern gibt es nur bei Erstellung und Abgabe einer Einkommenssteuererklärung im Folgejahr.

 

Nebenbei bemerkt, die Umsatzsteuer ist möglicherweise ohnehin noch separat und zusätzlich zu entrichten, wo anwendbar (Ich meine dazu eine Entscheidung gesehen zu haben, bin allerdings nicht sicher). Hab gerade nachgeguckt, die Entscheidung besagt, dass das Düsseldorfer Verfahren nicht von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Daraus folgt aber m.E. auch, dass der vorangemeldete Betrag auch eingezogen wird, unabhängig von und folglich zusätzlich zu den Abgaben nach dem Düsseldorfer Verfahren. Dies widerspräche dann aber dem dem Düsseldorfer Verfahren zu Grunde liegenden Prinzip. http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=STRE200975134%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

 

Dabei ist ja auch eine besondere Problematik, dass für nur zeitweise in Deutschland (legal) arbeitende Migrantinnen die Abgabe einer Jahressteuererklärung zum Zwecke der Erstattung zuviel entrichteter Steuer mehr als umständlich, wenn nicht in der Praxis sogar nahezu unmöglich ist, wenn sie zum späteren Zeitpunkt nicht mehr in Deutschland residieren. Die steuerliche Behandlung von wechselnden Arbeitsstellen (in verschiedenen Ländern) ist ohnehin eine noch komplexere Sache an sich.

Bearbeitet von nolensvolens
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