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Prostitution in der Antike


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Die Prostitution in der Antike, also im antiken Griechenland und Rom, ist aufgrund der rechtlichen und gesellschaftlichen Position nur bedingt mit der heutigen Prostitution vergleichbar. Dennoch finden sich viele Parallelen zu ihrer modernen Form, wie öffentliche Bordelle und Prostituierte, die in verruchten Straßen um Kunden werben.

 

Bezeichnungen

Das Substantiv Prostitution ist vom lateinischen Verb prostituere abgeleitet. Prostituere bedeutet wörtlich „(sich oder jemand anders) draußen auf die Straße stellen“, was „zum Verkehr anbieten“ meint (Plautus, Pseud 178). Die Bezeichnungen für Prostituierte in der antiken Welt sind vielfältig und zum Teil recht drastisch. So gab es beispielsweise in Griechenland die Bezeichnung σποδεσιλαύρα (spodesilaura, „Gossenfegerin“), bei den Römern lupa („Wölfin“) und scortum („Fell“). Die meisten Bezeichnungen beziehen sich auf Frauen und ihre Käuflichkeit, so διώβολoν (diōbolon, „Zwei-Obolen-Frau“), πóρνη (pornē, von πέρνημι pernēmi), „in die Ferne verkaufen“) bei den Griechen und meretrix (von merere, „verdienen“). Andere Bezeichnungen beziehen sich auf die Verfügbarkeit der Prostituierten: δῆμος (dēmos) und κοινή (koinē, beide Bezeichnungen stehen für „Gemeine“), die Römer verwendeten den Begriff publica („Öffentliche“). In einigen Fällen bezieht sich die Bezeichnung auch auf den Ort, wo eine Prostituierte nach Kunden suchte. So gibt es bei den Griechen die γεφυρίς (gephyris, „Brückensteherin“) und bei den Römern die prostituta („die auf der Straße steht“)[1].

 

Anders als bei den griechischen Ἑταίραι (Hetairai, „Gefährtinnen“) und den römischen amicae („Freundinnen“) wollte ein Kunde keine längere Beziehung zu einer Prostituierten eingehen und nur seine schnelle sexuelle Befriedigung.

 

Das Substantiv Prostitution (lateinisch prostitutio) wurde in der Antike ausschließlich von christlichen Autoren verwendet. Dies zeigt, dass erst eine neue Betrachtungsweise, die mit dem Christentum aufkam, das Bedürfnis nach einem entsprechenden Begriff erzeugte.

 

Prostitution im antiken Griechenland

Es ist unbekannt, seit wann es die Prostitution im antiken Griechenland im Sinne von sexueller Dienstleistung gegen monetäre Entlohnung gab. Erstmals schriftlich bezeugt wird sie bei Archilochos im 7. Jahrhundert v. Chr. Aussagen über die Prostitution in Griechenland hat man jedoch von Einzelfällen abgesehen erst seit klassischer Zeit. Besonders Korinth war wegen seiner Prostitution berühmt.

 

Profane Prostitution

Die meisten Hinweise auf Prostitution in der antiken Geschichte Griechenlands stammen aus Athen. Dort waren nachweislich vor allem im Hafen Piräus, im Vorort Skiron und im „Rotlichtviertel“, dem Kerameikos verschiedene Formen der Prostitution anzutreffen. Es gab sowohl die Straßenprostitution als auch die in diversen Bordellen, deren Besuch sehr billig war und allen Männern, selbst Sklaven, freistand. Moralische Bedenken gab es nicht, höchstens allzu häufige Besuche konnten einen Mann zum Gespött für die Öffentlichkeit werden lassen. Athen war auf dem griechischen Festland auch dahingehend etwas Besonderes, weil es in der Stadt poliseigene Bordelle gab, in der staatseigene Sklavinnen arbeiten mussten. Die Erlaubnis zum Betrieb von Bordellen gab es offenbar seit der Solonischen Gesetzgebung.

 

Der Umgang mit Prostituierten war für männliche Athener unproblematisch. Dennoch verlangte die Sitte, dass Männer mit Prostituierten nicht unter dem Dach verkehrten, wo sich die Ehefrau, Mutter oder Schwester aufhielt oder gar lebte. Aus Quellen ist belegt, dass beleidigte Frauen die Scheidung einreichten, da die Männer nicht genügend Diskretion walten ließen. Für Männer gab es selten eine andere Gelegenheit sexuelle Erfahrungen zu sammeln, da sie im allgemeinen nicht vor dem dreißigsten Lebensjahr heirateten und ein Stelldichein mit freien Bürgerinnen als verpönt galt und entsprechend selten war. Junge Athener hatten kaum Kontakt zu Frauen, mit denen sie nicht verwandt waren. Hinzu kam, dass es in Athen allen Anschein nach weniger Frauen als Männer gab, so dass viele Männer gar nicht heiraten konnten. Problematisch war für viele junge Männer, dass die Prostituierten, die als gewinnsüchtig galten, bezahlt werden mussten. Es kam wohl nicht selten vor, dass junge Männer ihr Erbe mit Prostituierten, eher aber noch mit Hetären durchbrachten.

 

Der Rechtsschutz von Prostituierten war sehr begrenzt, und ohne männlichen Schutz konnten die Frauen wohl nicht überleben. Standen Ehefrauen und Konkubinen unter dem Schutz der Gesetze, galt dieses offenbar nicht für die Prostituierten. Somit waren Männer als Schutz unverzichtbar. Auch ohne solche Probleme war des Leben hart, und Kindesmord muss bei ihnen weitaus höher gewesen sein als bei Bürgerinnen. Das galt besonders für den männlichen Nachwuchs, da er im anders als Mädchen nicht zu Prostituierten herangezogen werden konnte und dadurch eher eine finanzielle Belastung denn eine Altersversorgung der älteren Frauen war.

 

Viele bürgerliche Familien setzten ihren weiblichen Nachwuchs aus, damit man später nicht die teuren Mitgiften bezahlen mussten. Wurden diese Mädchen gefunden, waren sie Eigentum des Finders und wurden nicht selten zu Dirnen erzogen. Diese Aussetzungen sind einer der Gründe für das Missverhältnis zwischen männlichen und weiblichen Bürgern. Heiraten durften diese Frauen nicht, die Ehe war allein Bürgerinnen vorbehalten. Die größte Hoffnung, die eine prostituierte Sklavin haben konnte, war die Freilassung. Doch selbst dann erloschen nicht alle Ansprüche des früheren Besitzers, was sexuelle Ansprüche miteinschloss.

 

Es ist aus dem 4. Jahrhundert v. Chr. der Fall einer Frau bekannt, die in Athen vor Gericht stand, weil sie sich als Athenerin ausgegeben hatte und mit einem Athener Bürger verheiratet war. Diese Frau, Neaira, war ursprünglich eine Prostituierte aus Korinth. Die Anklagerede des Apollodoros – überliefert bei Pseudo-Demosthenes – ist eines der wenigen Zeugnisse, die einen direkten Einblick in die griechische Prostitution gewährt. Auch bei Athenaios kann man mehr Informationen als nur ein paar Versatzstücke finden.

 

In Athen unterschied man grob gesagt zwischen drei Arten von Frauen, wie es Apollodoros in seiner Rede gegen Neaira darlegte:

Hetären (Prostituierte) zum Vergnügen

Konkubinen zur täglichen körperlichen Befriedigung

Ehefrauen zur Zeugung von legitimen Nachkommen und als Hausverwalterin.

 

Diese Einteilung ist allerdings nicht immer stimmig.

 

Eine Sonderform athenischer Prostituierter war die des Flötenmädchens (αὐλέτιδες auletides). Sie gab es seit dem Ende des 6. Jahrhunderts v. Chr., möglicherweise schon früher. Ihren Namen hatten sie vom Instrument aulos, das sie spielten. Beim Symposion unterhielten sie zunächst die Gäste mit ihrer Musik, später mit sexuellen Gefälligkeiten. Allerdings waren diese Flötenmädchen keine der angesehenen Hetären. Sie waren normale Prostituierte, die im allgemeinen im Hafen Piräus ihre Kunden suchten. Obwohl es sogar Schulen für Flötenmädchen gab – allerdings sollen sie die Kunst die Flöte zu spielen meist weniger gut beherrscht haben – gehörten sie zu den niedersten Prostituierten der Stadt. Sei dem 4. Jahrhundert v. Chr. wurde die Bezeichnung αὐλέτιδες (auletides) schon fast zum Synonym für „billige Prostituierte“. Der Höchstpreis, den sie verlangen konnten war gesetzlich geregelt und betrug zwei Drachmen. Es sind Anzeigen und Verurteilungen gegen Männer überliefert, die mehr als die erlaubten zwei Drachmen zahlten. Aus der Literatur sind häufig Kämpfe von Kunden um ein bestimmtes Flötenmädchen bekannt. Im Allgemeinen einigte man sich jedoch durch einen Losentscheid, wenn mehrere Männer Anspruch auf ein Mädchen erhoben. Die Frau selbst hatte kein Mitspracherecht. So verwundert es nicht, dass der Dichter Anakreon solche Prostituierte als „öffentlichen Durchgang“ oder gar „Zisterne“ (zur Aufnahme von Körperflüssigkeiten) bezeichnete.

 

Dennoch war das Leben auf der Straße wohl nicht so schlimm wie im Bordell. Aus der Rede Gegen die Stiefmutter des Antiphon ist bekannt, dass die Sklavenkonkubine des Philenos diesen vergiftete, als sie erfuhr, dass er ihrer überdrüssig war und sie damit rechnete, in ein Bordell abgeschoben zu werden. Ihre darauf folgende Hinrichtung war für sie offenbar weniger schlimm. Im 4. Jahrhundert v. Chr. wird ein etwas differenzierteres Bild der Bordelle gezeichnet. Galten sie bis dato als mit Ställen und ähnlichem vergleichbar, sah man in ihnen nun durchaus einen Ort, der zur Aufrechterhaltung der Moral galt. Die freie Verfügbarkeit von Sexarbeiterinnen wurde positiv gesehen. Der Mann konnte aus einer bestimmten Anzahl Frauen wählen, die üblicherweise leicht bekleidet oder nackt bereit standen – und mit ihnen tun, was er wollte. Es ist also nicht verwunderlich, dass das Bordell zunächst als ἐργαστήριον (ergastērion, Geschäftsort, Fabrik) bezeichnet wurde. Größere Bordelle hießen πορνέα ('pornea). Bekannt ist in Athen das sogenannte Gebäude Z., das lange Zeit als Bordell und/oder Herberge diente. Es hatte 15 kleine Räume und es wurde sowohl Dinge gefunden, die Frauen gehört haben mussten, wie auch Geschirr für Symposien.

 

Das zu zahlende Geld wurde vorher ausgehandelt. Es gibt auch Berichte, wonach ein Eintritt gezahlt werden musste und sich der Kunde dann nach freier Wahl bedienen konnte. Nicht zuletzt der profane Umgang mit dem Geld unterschied die normale Prostitution von den begehrten „Lustknaben“ und den Hetären, von denen man sich mehr erwartete als nur eine schnelle sexuelle Handlung. Das Geld bekam im Allgemeinen der Besitzer des Bordells, der πορνοβοσκός (pornoboskos) genannt wurde. In der griechischen mittleren und neuen Komödie waren diese Zuhälter häufig Ziel des Spottes. Sie wurden meistens als geldgierige Schurken dargestellt. Die Prostituierten waren im Allgemeinen Sklavinnen, die von ihren Herren abhängig waren und für die ein sozialer Aufstieg so gut wie unmöglich war. Doch gab es nicht nur sklavische Prostituierte: Aus Athen sind sowohl freigelassene Frauen und Nichtathenerinnen belegt, die sich prostituierten, um ihren Lebensunterhalt verdienten. Oft mussten Frauen ihre Schulden auf diese Weise abarbeiten, die durch einen Selbstfreikauf entstanden waren. Solche Frauen mussten sich registrieren lassen und hatten eine Sondersteuer zu zahlen.

 

Es war für Besitzer von Sklavinnen offenbar üblich, diese auch arbeiten zu lassen, wenn sie keine Kunden hatten. Auf vielen Vasenbildern ist die Darstellung von spinnenden Prostituierten bekannt und im schon erwähnten Gebäude Z. fanden Archäologen über 100 Webgewichte. Sobald Kunden da waren, musste die Arbeit beiseite gelegt werden und diese ihnen zu Diensten sein.

 

Hetärentum

Die Bezeichnung „Hetären“ ist an sich schon problematisch. Wie auch das Wort γυνή (gynē) sowohl Ehefrau, aber auch Frau im Allgemeinen bezeichnen konnte, bezeichnete ἑταίρα (hetaira) sowohl Frauen mit eigenem Vermögen oder hoher Bezahlung als auch einfache prostituierte Sklavinnen. In der modernen Forschung hat sich der Begriff Hetäre für die teuren, angeseheneren Prostituierten durchgesetzt.

 

Im Bewusstsein der Griechen unterschied sich eine solche Hetäre sehr stark von einer einfachen Prostituierten. Hetären waren ein teures „Luxusgut“ und in der Regel nur reichen und aristokratischen Männern zugänglich. In deren Augen bezahlten sie die Hetäre jedoch nicht für sexuellen Handlungen, sondern sahen sich in der Tradition der aristokratischen Ethik des Gabentausches als großzügige Zuwender. Sie unterstützten demnach die Hetäre und bekamen dafür Gesellschaft, Zuwendung und sexuelle Gefälligkeiten.

 

Hetären waren im Normallfall die einzigen weiblichen Teilnehmer an Symposien. Sie sorgten hier für die Unterhaltung der anwesenden Männer, was zunächst das Tanzen und Musizieren beinhaltete, zu fortgeschrittener Zeit jedoch auch sexuelle Handlungen. Darstellungen von Hetären gibt es in der griechischen Kunst recht häufig. Besonders oft waren sie auf den Innenbildern von Trinkschalen im rotfigurigen Stil gemalt. Derartige Trinkschalen gehörten auch zum benutzten Inventar beim schon erwähnten Symposion.

 

Hetären waren zum Teil Sklavinnen, zum Teil aber auch freie Frauen. Vereinzelt brachten sie es zu großem Wohlstand. Versklavte Hetären wurden vielfach von reichen Gönnern freigekauft. Danach konnten sie auf eigene Rechnung wirtschaften oder unterhielten eine Beziehung zu ihrem Gönner. Die schon erwähnte Neaira, deren Schicksal das einzige überlieferte einer antiken Prostituierten ist, hatte nach ihrem Freikauf ein Problem damit, dass zwei Männer Anspruch auf sie erhoben. Der eine war der Mann, der sie freikaufte, der andere ein neuer Gönner. Schließlich einigten sich die beiden Männer über die Modalitäten. Ob Neaira damit einverstanden war, ist nicht bekannt.

 

Im Vergleich zu einfachen Prostituierten ist die Quellenlage zu Hetären und ihrer gesellschaftlichen Position im griechischen Altertum weitaus umfangreicher, viele sind noch heute namentlich bekannt. Am meisten weiß man von der schon erwähnten Neaira. Am bekanntesten ist Aspasia, die Gemahlin des Perikles, allerdings zu Unrecht, weil sie keine Hetäre war. Ihre Ehe wurde in Athen wegen ihrer ausländischen Herkunft nicht als rechtsgültig anerkannt, daher galt sie als Konkubine und konnte als solche von politischen Gegnern ihres Mannes direkt mit Prostitution in Verbindung gebracht werden. Dieses Beispiel zeigt, wie die Unschärfe der Begriffe zu demagogischen Zwecken genutzt wurde.

 

Männliche Prostitution

Wie die weibliche Prostitution gab es auch die männliche Prostitution in zwei Ausprägungen. Es gab sowohl die angesehene päderastische Knabenliebe, als auch die profane Prostitution zum schnellen Lustgewinn. Wie die weiblichen, so waren auch die männlichen Prostituierten in der Regel Sklaven und wie zu den weiblichen, kamen zu den männlichen Prostituierten ebenso nur männliche Kunden. Männliche Prostituierte mussten eine Hurensteuer zahlen (πορνικὸν τέλος, pornikon telos). Es ist wahrscheinlich, aber nicht sicher, dass dies auch auf die weiblichen Prostituierten zutraf.

 

Die Knabenliebe war nicht immer gleichbedeutend mit käuflicher Liebe. Sie wurde oft als Erziehungsmittel eingesetzt und selbst wenn sie auf Gegenleistungen beruhte, waren diese selten monetär, sondern erfolgten unterschwellig in Form von Geschenken.

 

Größere Bordelle mit Männern gab es wohl zumindest in Athen nicht. Sie bewirtschafteten eher kleine, einzelne Räume (οἴκημα, oikēma), deren Tür sich zur Straße öffnete. Hatten sie keinen Kunden, saßen sie vor der Tür und warteten auf Kundschaft. Ein bekannter Prostituierter war Phaidon, ein Freund des Sokrates, dem Platon ein Denkmal mit dem gleichnamigen Werk gesetzt hat. Phaidon stammte wahrscheinlich aus einer aristokratischen Familie aus Elis. Als die Stadt von den Athenern erobert wurde, gelangte er in die Sklaverei. Wie Platon in seinem Werk Charmides beschreibt, sei diese Tätigkeit jedoch nicht verwerflich und mit anderen, zwar niedrigen, aber nicht ehrrührigen Arbeiten wie dem des Salzfischherstellers oder Schuhverkäufers vergleichbar.

 

Ein Solon zugeschriebenes Gesetz verbot bei Todesstrafe, dass Athener Bürger, die sich prostituiert hatten, vor der Volksversammlung sprechen durften, ein Amt bekleideten oder anderweitig am öffentlichen Leben teilnahmen.

 

Sakrale Prostitution

In der modernen Forschung ist die Existenz einer Tempelprostitution, bei der sich Tempelsklavinnen (Hierodulen) zu Ehren einer Gottheit gegen Geld prostituierten, umstritten. In antiken Quellen wird vor allem aus Korinth von einem Kult im Tempel der Aphrodite berichtet. Pindar würdigt in einem seiner Gedichte den Korinther Xenophon für die Weihung von 100 Hierodulen. Der Historiker V. Pirenne-Delforge bestreitet jedoch, dass solche Prostitution in Griechenland je existierte.

 

Auch für den sizilianischen Kult der Aphrodite vom Eryx nimmt man sakrale Prostitution an, wie etwa Ovid und Diodor zu berichten wissen. Hier sollen noch bis in die frühe römische Kaiserzeit Hierodulen als Tempelprostituierte aktiv gewesen sein. Dieser Kult war von überregionaler Bedeutung und strahlte bis nach Rom aus, wo es jedoch nie nachgewiesene sakrale Prostitution gab, auch wenn Dirnen bei den Festen für Venus Erucina, Venus Verticordia, Fortuna Virilis und Flora eine bedeutende Rolle spielten.

 

[bREAK=Prostitution bei den Römern]

Prostitution bei den Römern

 

Quellenlage

Es gibt keine umfassende Darstellung eines antiken römischen Autors zum Thema. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Quellen zur römischen Prostitution im Altertum. Diese stellen sich allerdings sehr uneinheitlich dar. Meist handelt es sich um Nebenaussagen in Texten, die sich eigentlich mit einem anderen Schwerpunkt beschäftigen und für dieses Thema Relevantes nur am Rande erwähnen. So finden sich Aussagen in historischen Texten ebenso wie in rein literarischen Werken. Viele der Splitter sind heute nur mehr schwer zu interpretieren und sie wurden im Laufe der Auseinandersetzung damit auch unterschiedlich bewertet. Wichtigste Autoren in dieser Hinsicht sind Catull, Ovid, Martial und Petronius.

 

Relevante Quellen sind auch Werke zum römischen Recht, die sich zum Teil ausführlicher mit der Prostitution befassen. So gibt es, weil es rechtlich benötigt war, in den Digesten eine erste umfassende und genaue Definition von Prostitution. Ebenso ergiebig sind epigraphische Texte, vor allem Graffiti aus Pompeji. Schließlich gibt es vor allem für Ägypten in wirtschaftlichen Texten auf Papyrii viele Aussagen zur wirtschaftlichen Dimension der Prostitution.

 

Es lassen sich diverse Hinweise auf Prostitution in literarischen, epigraphischen, papyrologischen und archäologischen Quellen finden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Schriften aus dem Zeitraum von etwa 200 v. Chr. bis etwa 300 n. Chr. Im Allgemeinen beziehen sich vor allem die literarischen Quellen überwiegend auf die Stadt Rom. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die folgenden Aussagen zur römischen Prostitution auf den Zeitraum der späten Republik und der römischen Kaiserzeit bis zum Erstarken des Christentums unter Konstantin dem Großen in der Spätantike. Dennoch endet die Prostitution auch in dieser Zeit nicht, trotz zum Teil heftiger Traktate der christlichen Schriftsteller (siehe aber den entsprechenden Abschnitt zur Rechtslage weiter unten).

 

Lebenswelt der Prostituierten

 

Herkunft der Prostituierten

Die kommerzielle Ausbeutung sowohl männlicher als auch weiblicher Personen zu sexuellen Zwecken, war nur ein Teil der erzwungenen Leistungen. Jeder Sklave und jede Sklavin konnte von ihrem Besitzer sexuell missbraucht oder dazu an Dritte weitergegeben werden. Somit war das Schicksal in der erwerbsmäßigen Prostitution zu enden nur eine Variante, die sich im übrigen nicht nur auf Frauen, sondern in großem Stil auf Knaben und junge Männer erstreckte. Der Verkehr mit Sklaven war nicht nur anerkannt, sondern wurde sogar in der Literatur beschrieben und empfohlen und war in keiner Weise als schändlich zu betrachten (Petronius Sat. 75,11, Horaz Sat., 11,2,116ff.). Das traf sowohl für den Herrn, als auch die Sklaven zu.

 

Da sich reiche Männer bei ihren Sklaven schadlos halten konnten, gab es im Unterschied zu vielen anderen Kulturen bei den Römern kaum eine Nobelprostitution. Sexuelle Dienstleistungen fanden zum größten Teil im Unterschichtenmilieu statt, in höheren Gesellschaftsschichten galt der Unterhalt einer Prostituierten eher als Mäzenatentum. Diese wohl eher geringe Zahl von Edelprostituierten zog ihr reiches Klientel vor allem durch ihre sexuellen Kunstfertigkeiten an. Staatlichen Schutz für Sklavinnen gab es ohnehin nicht, da der Staat nur die Rechte des Besitzers berücksichtigte.

 

Es gab mehrere Möglichkeiten in der Prostitution zu enden. Am weitesten verbreitet war die Verschleppung von Kriegsgefangenen. In späterer Zeit, als es immer weniger neue Sklaven gab, wurde auch die Vermehrung von Sklaven im eigenen Haus immer wichtiger. Andere Möglichkeiten waren organisierter Menschenraub – vor allem Seeräuber hielten über Jahrzehnte die Gewässer des Mittelmeers in Unsicherheit – wie Kindesaussetzung, Kindesverkauf und auch Selbstverkauf.

 

Doch nicht nur Sklaven übten Prostitution aus. Vor allem in der neueren Forschung geht man davon aus, dass es eine weitaus höhere Zahl an freiwilligen Prostituierten gab, als früher angenommen. Freiwillig bedeutet meist jedoch nur, dass die Frauen nicht von ihren Besitzern zum Verkauf ihres Körpers gezwungen wurden. Die augusteischen Eheverbote von Prostituierten und nicht ehrlosen Personen legen nahe, dass es durchaus eine nennenswerte Zahl freier Prostituierter gab. Ebenso ist bekannt, dass sich vereinzelt Frauen in Bordellen einmieteten und dort auf eigene Rechung arbeiteten. Möglich ist auch eine erzwungene Prostitution etwa durch den Vater. Quellen dazu gibt es allerdings erst aus der Zeit der Kaiser Theodosius und Valentinian. Während ihrer Herrschaft wurden Gesetze erlassen die festlegten, dass Väter die ihre Töchter prostituieren, die Verfügungsgewalt (patria potestas) über ihre Töchter verloren.

 

Gründe für die Prostitution freier Frauen waren im alten Rom kaum andere als heute. Dazu zählen eine schlechte ökonomische Basis, fehlende Ausbildung und katastrophale Ereignisse im Familienverband. Nicht selten war es aber auch so, dass man mit Prostitution schneller, leichter und mehr Geld verdienen konnte als mit schwerer körperlicher Arbeit, beispielsweise in der Textilherstellung.

 

Artes meretriciae: Auftreten, Kleidung und Kunstfertigkeiten

Wie zu allen Zeiten üblich, mussten auch die Prostituierten in der römischen Antike auf sich aufmerksam machen, um Kunden zu werben. Diese Form der Selbstpräsentation wurde als artes meretriciae bezeichnet. Sie wurde innerhalb der Prostituierten weitergegeben und umfasst soziale Regeln, Schönheitstipps, aber auch allgemeinere Verhaltensmaßregeln.

 

War es für eine ordentliche römische Frau an sich nicht statthaft, sich besonders auffällig oder gar aufreizend auf den Straßen zu bewegen, war es für das Geschäft der Dirnen unumgänglich. Wenn sie nicht arbeiteten, trugen sie oft die einfache Toga mit einer kurzen Tunika darunter. Lange Zeit ging man in der Forschung von Kleidervorschriften für Prostituierte aus, was allerdings heute nicht mehr haltbar erscheint. Wenn sie nicht arbeiteten, trugen sie die einfache Kleidung der normalen Bevölkerung, aber ihre Berufskleider entsprach durchaus einem raffinierten Kodex: Zum Teil stellten sich Bordelldirnen nackt oder mit nackten Brüsten zur Schau. Beliebt waren aber auch durchsichtige, aufgeschürzte oder kurze Kleider, die aus oft bunten, aus dem Osten importierten Stoffen hergestellt waren.

 

Nicht zuletzt, um körperliche Mängel oder kleinere Schönheitsfehler zu kaschieren, waren Prostituierte sehr bewandert in der Kunst des Schminkens und im Umgang mit anderen Körperpflegeprodukten. Vor allem die übermäßige Verwendung von Parfüm war schon fast sprichwörtlich und wird in der antiken Literatur häufig beschrieben. Auch auf die Frisuren wurde erheblicher Wert gelegt. Da Blondinen als besonders erotisch galten, blondierten sich Prostituierte oft die Haare oder trugen blonde Perücken. Sehr weit verbreitet war auch die Depilation; Prostituierte ohne Schamhaar standen besonders hoch im Kurs, auch wenn es beispielsweise von aus Pompeji bekannten Grafitti auch die gegenteilige Meinung einiger Männer gab. Der Vorgang des Depilierens war allerdings nicht sehr angenehm, da beispielsweise Arsenik und Kalklauge auf das zu entfernende Schamhaar gestrichen wurde.

 

Die Depilation erfolgte im Allgemeinen im Bad. Viele Bordelle hatte eigene Wasseranschlüsse und hatten einen entsprechend hohen, ja sprichwörtlichen, Wasserverbrauch. Reinlichkeit war unter den römischen Huren offenbar stark verbreitet. Zumindest im Bordell schienen sie sich zwischen zwei Kunden ausgiebig gereinigt zu haben. Prostituierte, die ihr Geld auf der Straße verdienten, konnten sich einen solchen Luxus selten leisten und gingen nur nach ihrer Arbeit ins öffentliche Bad. In der römischen Kultur gab es eine Abscheu vor allen Unreinlichkeiten im Bezug auf Sexualität. Prostituierte, die sich nicht pflegten, verloren schnell ihre Kunden. Vor allem durch die Ausübung bestimmter ungewöhnlicher Praktiken wie Fellatio oder Analverkehr wurde den Prostituierten eine gewisse Unsauberkeit nachgesagt.

 

Doch waren es gerade diese ausgeübten Praktiken, die man einer züchtigen römischen Matrone oder einer Konkubine nicht zumuten wollte, die den Dirnen viele Kunden in die Arme trieb. Vor allem für junge Männer galt es als normal, üblich und sogar gesund, Prostituierte zu besuchen. Dem hingegen sah man es nicht gerne, wenn ältere Männer dies taten. Alterssexualität war ein gewisses Tabu in der römischen Gesellschaft. Ältere Männer, die zu Prostituierten gingen, mussten mit dem Spott der anderen rechnen, da sie über ihre Triebe erhaben gewesen sein sollten. Neben dem normalen, auch in der Ehe vollzogenen vaginalen Geschlechtsverkehr, übten die Prostituierten auch andere Praktiken wie Analsex oder Oralverkehr aus. Vor allem Oralverkehr stand bei den Kunden hoch im Kurs und galt als eine Art „Königsdisziplin“ unter den Sexualpraktiken. Nicht zuletzt unzählige Grafitti Pompejis künden noch heute davon. Allerdings wurde den Prostituierten wegen der Ausübung häufig Mundgeruch nachgesagt.

 

Vaginaler Geschlechtsverkehr wurde im Allgemeinen in der heute als Missionarsstellung bekannten Form oder indem die Prostituierte auf ihrem Kunden „reitet“ vollzogen. Der Ablauf dieser Handlungen verlief im allgemeinen unpersönlich und zum Teil recht brutal. Einziges Ziel war die Befriedigung der männlichen Lust. Auch für andere Vorlieben musste ein Mann ins Bordell gehen. Cunnilingus war in der römischen Gesellschaft verpönt. Wollte ein Mann dies tun, war seine einzige Möglichkeit, eine Prostituierte aufzusuchen, da es als unzumutbar für die eigene Frau galt. Eine Ehefrau sollte generell keine Lust beim sexuellen Akt verspüren, der allein zur Zeugung von legitimen Nachkommen bestimmt war. Männer die gerne Frauen oral befriedigten, galten als impotent. Ebenso galt Voyeurismus als Zeichen der Impotenz. Dennoch wurden auch Prostituierte für Geschlechtsverkehr vor Zuschauern bezahlt.

 

Andere Formen wie Sadomasochismus oder Koprophilie sind nicht belegt.

 

Orte der Prostitution

Auch wenn die Quellenlage vielfach schlecht oder nicht eindeutig ist, kann man sagen, dass Prostitution im ganzen Römischen Reich verbreitet war. Besondere Anlaufpunkte waren dabei die Städte, aber auf dem Land auch Orte wie Wirtshäuser oder ähnliche gesellschaftliche Zentren, wo man nahezu überall Prostituierte oder Sklavinnen fand, die für ihre Herren sexuelle Dienstleistungen für die Gäste erbrachten.

 

In den Städten lassen sich einige Punkte als besonders beliebt für die Kontaktaufnahme zwischen Prostituierten und Kunden ausmachen. Beste Quelle dabei ist Ovids Ars amatoria, in der ausführlich die besten Stellen für die Kontaktaufnahme beschrieben wurden. Bevorzugte Orte waren demnach Säulenhallen, Tempel – in erster Linie solche, die vor allem von Frauen verehrten Gottheiten geweiht waren, wie Isis, Pax, Ceres, Bona Dea oder Magna Mater, aber natürlich auch der Venus – Bädern, Circus und Theater und in Rom speziell auch im Armenviertel Subura. An der Peripherie der Stadt konnte man Prostituierte an den Ausfallstraßen vor den Stadttoren finden, besonders berüchtigt waren hier vor allem die Gräberstraßen. In der Nachbarschaft von Militärlagern wurden ebenfalls diverse Bordelle gefunden. In der Provinz sind Militärlager und Bordelle häufig in direkter Nachbarschaft anzutreffen. Das begründet sich wohl auch darin, dass römische Legionäre nicht heiraten durften. Sowohl vor den Toren als auch bei den Militärlagern waren vermutlich vor allem Reisende oder kurzzeitig in Rom stationierte Soldaten die Hauptkunden, wohingegen etwa in der Subura hauptsächlich dort lebende Bewohner als Kunden anzunehmen sind.

 

Das gewöhnliche römische Bordell wurde als lupanar bezeichnet, was sich von lupa (Wölfin) ableitet. Andere Bezeichnungen waren lustrum (Morast, Pfütze, Wildhöhle; im Plural lustra auch Bordell und „ausschweifendes Leben“) oder fornix (Gewölbe, Mauerbogen). Vor allem die beiden ersten Bezeichnungen hatten schon damals einen negativen Beigeschmack. Bordelle waren private Unternehmungen, nur in Ägypten gibt es Anzeichen für strenger geregelte Betriebssysteme, über die man bisher jedoch noch keine genaueren Aussagen treffen kann. Es gibt mehrere Formen von Bordellen oder bordellähnlichen Unterkünften:

  • Zum ersten gibt es das von Beginn an als Bordell geplante Bordellgebäude
  • Zum zweiten andere Betriebe, die neben ihren eigenen Produkten auch sexuelle Leistungen anboten, etwa in Wirtshäusern, Kneipen, Geschäften – vor allem Bäckereien – oder auch nur in Hinterzimmern oder Zimmern in oberen Stockwerken von Gebäuden
  • Zum dritten gab es Einzelzimmer, die zumeist zur Straße hin gelegen waren

 

Vor allem die letzten beiden Formen sind sehr schwer nachzuweisen, da hier oft auch andere Nutzungen angenommen werden können, was sich aber auch nicht unbedingt gegenseitig ausschließt. Vielfach können Räume durchaus in mehrfacher Weise benutzt worden sein.

 

Nach einem aus konstantinischer Zeit stammenden Verzeichnis gab es in Rom fünfundvierzig lupanare, im kurze Zeit später entstandenen Curiosum wurden sogar sechsundvierzig genannt. Für Pompeji wurden früher weit übertriebene Zahlen angenommen, heute geht man jedoch davon aus, dass bisher nur ein einziges Bordell ersten Typs in der Stadt gelegen hat. Dieses lupanar von Africanus und Victor ist heute das bedeutendste archäologische Beispiel für ein römisches Bordell. Es hatte zehn Räume, fünf davon befanden sich im unteren, weitere fünf im oberen, nicht mehr erhaltenen Stockwerk. Die unteren, um einen Korridor angeordneten, nur zwei Quadratmeter großen Zellen waren kleiner als die in der oberen Etage und beherbergten vermutlich die preiswerteren Dirnen. In jedem Zimmer gab es eine gemauerte Bettstelle mit einem erhöht gemauerten Kopfstück. Andere Einrichtungsgegenstände gab es nicht, abgesehen von Öllampen, die die fensterlosen Räume erleuchteten. Verschlossen wurden die Räume von einer Holztür oder einem Vorhang. Die aus der Literatur bekannte miserable Luft ist verständlich, da es zum Korridor hin nur einen kleinen Abzug gab.

 

Die Wände des Korridors waren recht weit oben mit erotischen Szenen bemalt. Das legt nahe, dass diese Bilder sowohl zur Stimulation der Wartenden, als auch als eine Art Leistungskatalog zu interpretieren sind. Solche Kataloge scheint es auch auf Papyrus gegeben zu haben, zumindest sind sie aus Abbildungen bekannt. Die Wandbilder wurden in der Forschung noch bis vor kurzem übergangen, da viele Forscher die Abbildungen als unmoralisch empfanden. Sie wurden nicht einmal beschrieben. Der heutige Zustand ist dementsprechend recht schlecht.

 

Die Bordelle betrieben zum Kundengewinn oft recht offensive Werbung. Die Eingänge der Freudenhäuser waren auf verschiedene Weise gekennzeichnet. Möglich waren beispielsweise Reliefs mit erotischen Darstellungen oder Phallusreliefs oder Lampen mit Phallussymbol. Allerdings ist auch hier die Deutung vielfach schwer, weil solche Darstellungen durchaus üblich waren und nicht zwingend – wenn überhaupt – einen Bezug zur Prostitution haben mussten. Eine weitere Möglichkeit war die Werbung mit Graffitis an den Wänden. Diese waren zum Teil sehr deutlich, da sie durchaus lautschreierisch in großen Buchstaben geschrieben wurden. Manchmal waren es die Prostituierten selbst, die diese Inschriften anbrachten, manchmal der Zuhälter oder Besitzer, manchmal aber auch ein zufriedener (oder auch unzufriedener) Kunde.

 

Offensichtlich gab es auch subtilere Methoden der Werbung. So hatten einige Prostituierte auf den Sohlen ihrer Schuhe Texte angebracht, die als Abdrücke im Sand den Männern signalisierten, sie mögen doch folgen. Weitaus weniger subtil waren die eher rabiaten Methoden, mit denen manche Bordellwirte Kunden lockten: Es waren Schlepper und Kundenfänger unterwegs, die in schlechteren Zeiten zum Teil auch Gewalt anwandten, um die Kundschaft zu ihrem Glück zu zwingen. Auch die Dirnen versuchten manchmal Kunden mit sich zu zerren und waren bei einem Misserfolg für ihre Schimpfkanonaden bekannt. Das einfachste Mittel der Werbung war jedoch, wenn die Prostituierten leicht bekleidet vor dem Bordell saßen oder standen.

 

Unklar ist die Bedeutung mancher tesserae, die möglicherweise als Gutscheine von Kaisern als Streumarken unter das Volk gebracht wurden. Die Bedeutung dieser spintriae ist in der Forschung sehr umstritten, es sprechen allerdings viele Aspekte dafür, dass neben Gutscheinen für den „Circus“, Getreide und Wein auch Gutscheine für Bordellbesuche verteilt wurden. Dafür spricht nicht nur die Verzierung der Marken mit sexuellen Motiven wie Stellungen, sondern ebenso die Nummerierung von ein bis sechzehn As, was den gängigsten Tarifen der Prostituierten entsprach.

 

Die Kunden

Grundsätzlich war es wie bei den Griechen auch bei den Römern üblich, dass ausschließlich Männer Prostituierte beiderlei Geschlechts in Anspruch nahmen. Die römische Gesellschaft sah nicht vor, dass Frauen außerhalb einer Ehe oder eines Konkubinats sexuelle Kontakte hatten. Ehen waren weder zur Lustbefriedigung des Mannes noch der Frau gedacht, sondern in erster Linie zur Zeugung legitimer Nachkommen. Selbst die Entwicklung einer Liebe war nur von untergeordneter Wichtigkeit und höchstens als Zugabe zu sehen. Obwohl Frauen als das lasterhaftere und lüsternere Geschlecht angesehen wurden, wurde ihnen die freie Auslebung ihrer Sexualität weder in einer Beziehung und erst recht nicht als Prostituierte oder mit Prostituierten zugestanden. Sexuelle Erfüllung brauchten nach den Ansichten, die in der römischen Gesellschaft vorherrschten, nur Männer zu erlangen. Da diese innerhalb einer Ehe oder des Konkubinats nicht möglich war und bestimmte Sexualpraktiken als verpönt galten, war es für einen römischen Mann absolut in Ordnung, seine Befriedigung in einem Bordell zu suchen.

 

Wer keine eigenen Sklaven oder anderweitig abhängige Personen zur Verfügung hatte, konnte an vielen Stellen der Stadt Prostituierte antreffen. Teurere Kurtisanen ließ man sich sicher ins Haus kommen, ebenso Tänzerinnen, Musikerinnen und Sängerinnen, die bei Festen auftraten und nicht selten auch für sexuelle Gefälligkeiten zu haben waren. Wer sich das nicht leisten konnte, ging in ein Bordell oder suchte auf der Straße nach einem geeigneten Mann oder einer geeigneten Frau. Entweder zog man sich dann in ein zu mietendes Zimmer zurück, ging in das Zimmer der Prostituierten oder suchte sich einfach einen Platz, wo man den Akt möglichst unbeobachtet vollziehen konnte. Berüchtigt waren dabei die Gräberstraßen vor den Stadttoren. Die dort tätigen busturiae genannten Dirnen, denen man nachsagte, sie würden es vor allem mit Totengräbern treiben, waren besonders verrucht. Sie galten als unterste Stufe, die eine Prostituierte erreichen konnte.

 

Ein Großteil der Prostitution spielte sich innerhalb der einfachen Stadtviertel ab und war dort allgegenwärtig. Prostituierte waren nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen, sondern Teil von ihr. Zwar unterlagen sie gewissen Beschränkungen – etwa bei den Ehegesetzgebungen – und mussten eine Sondersteuer zahlen. Jedoch selbst beim religiösen Kult waren sie integriert und nahmen manchmal sogar in tragender Rollen an den Festen und Mysterien teil. Somit lebten die Kunden und die Prostituierten oft eng miteinander zusammen und stammten dabei meist aus demselben Milieu. Die Preisgestaltung lud ein, auch des Öfteren sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Ein Mann bekam für wenig Geld relativ viel geboten und konnte auch Dinge tun, die mit der Ehefrau unmöglich schienen. Allerdings war der Respekt vor den sexuellen Dienstleistern nicht immer vorhanden und die Bordelle galten nicht zuletzt als Orte der Gewalt. Auch wenn S&M-Spiele nicht aus dem Leistungskatalog bekannt sind, ist aus der literarischen Überlieferung vielfach der rauhe Umgang der Kunden mit den Prostituierten bekannt, die geschlagen wurden und auf die auch beim Verkehr kaum Rücksicht genommen wurde. Eine Prostituierte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit hatte keinen Anspruch auf zuvorkommende Behandlung, was viele Männer ausnutzten. Eine Gesellschaft, die eher raue Sitten hatte – man denke nur an Gladiatorenspiele und Tierhetzen – nahm folglicherweise auch keine Rücksicht auf die Befindlichkeiten käuflicher Frauen und Männer. In der Kunst gibt es jedoch, anders als aus der griechischen Zeit, keine derartigen Darstellungen. Wahrscheinlich noch schlechter als den Dirnen im Bodell erging es denen, die auf der Straße ihr Geld verdienten. In der Literatur werden die Kunden auch häufig als betrunkener Pöbel beschrieben. Möglicherweise, um Geld zu sparen kam es auch vor, dass sich zwei Kunden eine Frau teilten, wie aus Grafitti in Pompeji hervor geht.

 

Im Laufe der Zeit bildeten sich für die spezifischen Wünsche der Kunden auch Spezialbordelle heraus. So gab es neben lupanaren für Frauen und Männer wahrscheinlich auch Bordelle mit Tieren oder Kindern. Martial lobt Kaiser Domitian dafür, dass dieser ein Verbot zum Verkauf von Kindern zu Unzuchtszwecken erlassen hatte. Allerdings schloss das nicht aus, dass im Haus geborene Sklaven auch weiterhin missbraucht wurden. Wie so häufig sind aber auch hier die Quellen nicht eindeutig zu interpretieren.

 

Ein nicht zu unterschätzender Anteil an den Bordelbesuchen verwendeten zweifelsohne Sklaven und Freigelassene. Auch hierfür geben die Grafitti auf den Bordellwänden in Pompeji einmal mehr beredtes Zeugnis, was in der Literatur ebenfalls gut belegt ist. So macht beispielsweise Cato der Ältere ein Geschäft daraus, dass er sich von seinen männlichen Sklaven die Erlaubnis zum Verkehr mit seinen Sklavinnen bezahlen ließ. In der Literatur kristallisierten sich auch schnell zwei Sklaventypen heraus. Zum einen der arbeitsame Landsklave, zum anderen der verlotterte Stadtsklave. Hierbei gibt es zweifelsohne einen wahren Kern, da in der Stadt all die städtischen Vergnügungen – auch für Sklaven – zum Greifen nahe waren und neben Bordellbesuchen auch die Besuche etwa in Thermen und bei den Spielen abgestattet werden konnten. Auf dem Land gab es all diese Möglichkeiten nur in begrenztem Umfang oder gar nicht.

 

Neben den Kunden der Unterschicht gab es vermutlich nicht wenige jüngere Burschen aus der Oberschicht, die sich bei den einfachen Prostituierten sozusagen ihre Hörner abstießen. Wo ältere Vertreter der Oberschicht schlecht angesehen waren, wenn sie ein Bordell auch nur betraten, sah man es den jüngeren Besuchern nach. Es wurde aber nur ungern gesehen, wenn sie in den Bordellen ihr Erbe verprassten. Das war allerdings bei normalen Dirnen weitaus schwieriger, als mit teuren Kurtisanen.

 

Die vor allem in der Oberschicht beliebten Kurtisanen, waren, anders als eine normale Prostituierte, für den reichen Gönner, genau wie eine griechische Hetäre, durchaus auch für längere Beziehungen angedacht. Oftmals hatten sie nur einen einzigen Kunden, der sie unterhielt. Solche amicae sind von der Seite vieler bedeutender antiker Männer bekannt, etwa Scipio der Jüngere, Sulla, Verres, Pompeius und Marcus Antonius. Im römischen Recht waren diese Kurtisanen nicht zuletzt wegen ihrer Wahlfreiheit allerdings nicht als Prostituierte angesehen.

 

Einen nicht unbeachtlichen Teil der Kundschaft stellten die Soldaten. Wo immer sich römische Heere sammelten oder später niederließen, waren auch Prostituierte im Tross anzutreffen. Die Soldaten, die ja seit der Gesetzgebung des Augustus bis zum Rang des Zenturios nicht heiraten durften und eine lange Dienstzeit ableisteten, hatten kaum einen andere Wahl als sexuelle Kontakte zu Prostituierten einzugehen, um sexuelle Befriedigung zu erlangen. Die strengen Vorschriften des Augustus wurden während der Regierungsjahre von Trajan und Hadrian gelockert, unter Septimius Severus ganz aufgehoben. Manche Soldaten hatten auch Sklavinnen, die sicher auch sexuell zu Diensten sein mussten. Homosexuelle Kontakte innerhalb der Truppe waren ungern gesehen, vor allem dann, wenn höhere Ränge ihre Macht über einfache Soldaten in dieser Richtung missbrauchten. Seit Caligula hatten die Soldaten noch einen weiteren Bezug zu den Prostituierten, da sie ab dieser Zeit für die Einziehung der Hurensteuer zuständig waren.

 

Die Profiteure des Geschäftes

Bei der Rekonstruktion des Wirkens von Zuhältern und ähnlichen Personen ist die Interpretation wie so oft nur schwierig möglich. Schon in den frühen Komödien werden oft lenones und lenae, Zuhälter und Zuhälterinnen, genannt. Sie werden immer äußerst negativ dargestellt. Obwohl der Beruf des leno bis in die Zeit von Valentinian I. und Theodosius I., die schließlich Zuhälterei verboten, durchweg ein anerkanntes Gewerbe war, waren diese zu jeder Zeit schlecht angesehen und unterlagen im Recht der Infamie. Leno waren im allgemeinen Zuhälter im kleinen Stil. Manche von ihnen haben möglicherweise nur die eigene Frau, Tochter oder Schutzbefohlene prostituiert, was allerdings wohl nur eine pervertierte Form des Gewerbes war. Seit der Augusteischen Gesetzgebung war diese Form der Prostituierung als Ehebruch verboten.

 

Auch die Gastwirte, caupones, betätigten sich häufig als Zuhälter im kleinen Stil. Viele vermieteten Zimmer an Prostituierte und deren Kunden oder boten neben Speisen und Getränken auch ihre meist sklavischen Bedienungen für sexuelle Leistungen an. Neben Wirten und Kneipenbesitzern wurden in dieser Weise auch oft Bademeister, Friseure und besonders häufig Bäcker genannt.

 

Nicht selten zogen Prostituierte auch eigene Töchter oder Findelkinder auf, um sie später für sich arbeiten zu lassen und somit ein gesichertes Auskommen im Alter zu haben. Das erklärt auch die Funde von vielen männlichen, aber nur wenigen weiblichen Babyskeletten in einem römischen Bordell. In der römischen Gesellschaft galt die Prostitution von freien Kindern als eine der verwerflichsten Taten, die man begehen konnte, die nicht einmal mit dem drohenden Hungertod zu entschuldigen war. Gleichwohl war es legal und bei so genannten unfreien Kindern hatte man solche Bedenken nicht.

 

Professionelle Zuhälter fanden sich nur als Besitzer oder Pächter von Bordellen. Es finden sich keine Informationen, dass die Straßenprostitution etwa in Reviere aufgeteilt und diese von einzelnen Zuhältern verwaltet wurden. Professionelle Zuhälter hatten mehrere Möglichkeiten, an Sklaven zu kommen. Eine war der Sklavenmarkt, der Ankauf von Kindern zumeist notleidender Eltern, aber auch die Aufzucht von Findelkindern und von im Haus geborenen Kindern. Manchmal gehörten Bordelle auch mehreren Personen. Es sind zudem Fälle bekannt, in denen der eigentliche Besitzer nicht bekannt werden wollte, da mit dieser Funktion ein schlechter Leumund verbunden war. Dann ließ er sein Etablissement von anderen Personen, meist einem Freigelassenen oder auch einem Sklaven verwalten.

 

Preise

Die Preise für die sexuellen Dienstleistungen sind zum Teil literarisch, zum Teil papyrologisch, vor allem aber epigraphisch in Form von Grafitti an den Wänden Pompejis überliefert.

 

Aus den Quellen ergibt sich eine normale Preisspanne von 2 bis 16 As (letzteres entspricht einem Denar). Die literarischen Quellen sprechen auch von niedrigeren Preisen, was aber vor allem für Preise unter einem As recht unglaubwürdig anmutet. Ebenso sind viele höhere Preise nicht als realistisch anzusehen, obwohl es durchaus Hetären gab, die gut bis außergewöhnlich gut bezahlt wurden. Die meisten Quellen mit hohen Preisen – vor allem wenn sie im Zusammenhang mit den römischen Kaisern genannt werden – sind möglicherweise als gegen die Kaiser gerichtete Propaganda zu sehen.

 

Aus Pompeji sind durch Graffitis Beträge zwischen zwei und 23 As belegt. Knapp die Hälfte von den gefundenen Preisen nennt zwei As. Somit kann man davon ausgehen, dass das der übliche Preis war, der vereinzelt höher gestaltet wurde. Es ist auch anzunehmen, dass für höhere Preise mehr geboten wurde oder dass die Prostituierten von besonderer Schönheit waren. Man kann ebenso vermuten, dass Dirnen, die höhere Preise verlangten, weniger Kunden am Tag hatten. Besonders hohe Preise sollen Jungfrauen erzielt haben.

 

Quellen für die Preise außerhalb Roms und Pompejis sind nur sehr wenig vorhanden, doch kann man festhalten, dass das Preisspektrum in den Städten des Reiches im ersten und zweiten Jahrhundert in etwa gleich war. Für die Prostitution außerhalb der Städte gibt es generell nur wenig Belege, die aber den Schluss nahe legen, dass die dortigen Preise etwas höher lagen. Das kann man offenbar damit erklären, dass es auf dem Land eine wesentlich geringere Konkurrenzsituation herrschte als in Städten. In einem bekannten Dokument aus Aesernia wird einem Kunden die Rechnung aufgestellt. Hierbei wurde auch eine Prostituierte, die offenbar abhängig auf einem Gasthof beschäftigt war, abgerechnet. Sie umfasste mit acht As sogar den größten Teil der Rechnung (14 As), die auch Unterkunft, Mahlzeit und Heu für den Esel einschloss.

 

Der Bedarf für den Lebensunterhalt wurde, so weit es möglich war, durch die Historiker Duncan Jones, Bettina Eva Stumpp und andere berechnet. Stumpp setzt das Existenzminimum mit 3000 As im Jahr an. Ihren Berechnungen zufolge konnten Prostituierte bei idealen Bedingungen etwa 6500 bis 12000 As netto verdienen. Jedoch ist unklar, inwieweit diese Musterrechnung die damalige Realität abbilden kann. Zudem verloren die Prostituierten mit zunehmendem Alter auch die Attraktivität, so muss man mit Abschlägen rechnen. Abhängige Prostituierte erhielten natürlich nichts, weil ihr Zuhälter oder Besitzer das Geld bekam. Trotzdem kann man annehmen, dass vor allem selbstständige Prostituierte teilweise genug Geld verdienten, um sich selbst einen oder mehrere Sklaven zu kaufen und diese dann im fortgeschrittenen Alter für sich anschaffen gehen zu lassen.

 

Über die Preise für Sklavinnen, die zur Prostitution herangezogen werden sollten, ist bisher wenig bekannt. In der Literatur gibt es zwar einige sehr hohe Preisangaben, die jedoch vor allem im Zusammenhang mit Kritik an kaiserlicher Verschwendungssucht und deren ausschweifendem Lebenswandel zu verstehen sind und nichts mit der Realität zu tun haben müssen. Allerdings konnte eine gut ausgebildete Kurtisane sicher auch einen guten Preis erzielen. Für eine normale Prostituierte ist wahrscheinlich Martials Preisangabe von 600 Denaren anzunehmen. Das ist am unteren Preissegment für Sklaven anzusiedeln, was jedoch realistisch ist, da Prostituierte ungelernt waren und keine besonderen Fähigkeiten mitbrachten.

 

Rechtslage

 

Prinzipat

Im römischen Recht gab es immer wieder Versuche die Prostitution zu regulieren. Ein Versuch sie abzuschaffen wurde allerdings bis in die Spätantike (siehe unten) nicht unternommen. Die einschneidendste rechtliche Verordnung war die lex Iulia et Papia, die es ranghöheren Personen untersagte, Prostituierte zu heiraten. Ziel dieses Gesetzes war, den Aufstieg von Prostituierten in höhere Rangklassen des römischen Volkes zu verhindern. Ebenso bedeutend für Prostituierte war die durch die lex Iulia de adulteriis geregelte Ausnahme von der strengen Sittengesetzgebung. So wurden Prostituierte durch dieses Gesetz von den Strafen für Ehebruch ausgenommen. Damit wurde der Platz käuflicher Personen innerhalb der römischen Gesellschaft geregelt. Rechtlich standen sie ganz unten und am Rande der Gesellschaft. Dies galt ebenso für artverwandte Berufe, deren Protagonisten den Prostituierten oftmals auch im Berufsbild gleichgestellt waren, wie männliche und weibliche Schauspieler, Schankmädchen, Sängerinnen und Tänzerinnen.

 

Wie auch in anderen Berufsgruppen und bei Personen, die der infamia ausgesetzt waren, durften Prostituierte nicht oder nur eingeschränkt Erbschaften antreten. Vor Belästigung und Vergewaltigung, vor allem durch höher gestellte Personen, waren die Dirnen nicht geschützt; praktisch waren sie Freiwild. Es ist in der Forschung umstritten, ob das Eindringen in einen geschlossenen Raum und die anschließende Vergewaltigung einer versklavten Prostituierten als Vergewaltigung zu werten war, oder ob hier das Sachenrecht griff.

 

Im Verlauf der Kaiserzeit wurden immer wieder Gesetze erlassen, die sich gegen erzwungene Prostitution wandten, beispielsweise das bereits erwähnte Gesetz gegen die Prostitution von Kindern unter Domitian. Aber auch die Prostituierung von Sklavinnen, die ausdrücklich unter der Bedingung verkauft oder vererbt wurden, sodass sie nicht als Dirnen arbeiten müssen, war verboten. Sie wurden in dieser Hinsicht ausdrücklich durch das römische Recht geschützt. In den Quellen finden sich jedoch viele Stellen, wo über die Missachtung solcher Vertragsklauseln berichtet wird. Freigelassene frühere Sklavinnen durften nicht dazu gezwungen werden, ihre Schulden als Prostituierte abzugelten.

 

Seit der Regierungszeit Caligulas mussten Prostituierte und Zuhälter eine Steuer entrichten, die auf griechischen Vorbildern beruhte und im Allgemeinen dem Preis für einen Beischlaf mit der betreffenden Prostituierten entsprach. In Ägypten wurde ein fester Betrag fällig. Viele überlieferte Dokumente sprechen für eine konsequente Erhebung der Steuer. Hierfür waren unterschiedliche Körperschaften zuständig: in Rom und Karthago beispielsweise verschiedene Dienstgrade der Armee, in Palmyra und Ägypten zivile Steuereintreiber.

 

Diese Steuer war offenbar für den römischen Staat von großer Bedeutung, was die konsequente Erhebung bis in die christliche Zeit erklärt. Außerdem war sie ein Zeichen für die Legalität der Prostitution. Solange die Steuer erhoben wurde, war Prostitution im römischen Reich erlaubt.

 

In der Spätantike

Die Erstarkung des Christentums hatte auch Auswirkungen auf die Prostitution: Ende des 3. Jahrhunderts schwor Pelagia ihrem früheren Leben ab und zog sich in ein asketisches Dasein zurück, wobei sie ihr Vermögen der Kirche vermachte. Der Bischof Nonnus soll sich aber geweigert haben, es anzunehmen.

 

Konstantin der Große, der das Christentum privilegierte, änderte interessanterweise wenig an der bestehenden Haltung des Staates gegenüber Prostituierten – was allerdings nicht heißen soll, dass es in der Spätantike nicht durchaus ernsthafte Versuche gab, die Prostitution zu unterbinden. Um die Mitte des fünften Jahrhunderts wurden von staatlicher Seite Versuche unternommen, bestimmte Probleme der Prostitution zu beseitigen: Der in den Quellen als frommer Christ bezeichnete praefectus praetorio per Orientem Florentinus sorgte in der Regierungszeit Theodosius’ II. dafür, dass im Jahre 428 ein neues Gesetz erlassen wurde. Demnach konnten Prostituierte beim Bischof, dem Provinzgouverneur oder in den Städten vorstellig werden, wenn sie wünschten, aus ihrer Tätigkeit entlassen zu werden. 439 sorgte Florentinus außerdem dafür, dass alle Prostituierten der Hauptstadt Konstantinopel freigelassen und Bordellbesitzer der Stadt verwiesen wurden. Ebenso wurde, wie an anderer Stelle schon erwähnt, Vätern verboten, Gewinn aus der Prostitution ihrer Töchter zu ziehen.

 

Der Hintergrund all dessen war jedoch nicht nur die Äußerungen einzelner christlicher Autoren: Vielmehr wurde es nun als unethisch angesehen, aus der Prostitution zusätzliche Gewinne für den Staat zu erzielen; dies verdeutlicht den langsam wirkenden Kontrast des alten Imperium Romanum zum neuen Imperium Romanum Christianum. Unter dem oströmischen Kaiser Leo I. wurde die Prostitution schließlich verboten, ebenso wie die entsprechende Steuer aufgehoben wurde; beides erwies sich freilich als ineffektiv, da von der Steuer unter Anastasios I. Ende des fünften Jahrhunderts wieder die Rede ist.

 

In der Zeit Justinians wurden zusätzlich Gesetze zum Schutz junger Mädchen erlassen, nachdem bekannt wurde, dass das Gewerbe der Prostitution in der Hauptstadt wieder anwuchs. In den Provinzen wurden Mädchen, teils jünger als zehn Jahre, von „Händlern“ eingekauft. Dem machte der Kaiser ein Ende, ebenso wie sich seine Ehefrau Theodora für Prostituierte einsetzte: Sie ließ die Mädchen befreien, gab ihnen Kleidung sowie kleinere Mengen Geld und ließ die Bordelle schließen.

 

Forschungsgeschichte

Wie bei allen Themen, die mit Sexualität zu tun hatten, beschäftigten sich zunächst fachfremde Autoren, die vorwiegend nur populärwissenschaftliche Werke verfassten, mit der Thematik. Fachkundigen Wissenschaftlern war das Thema zu unseriös und verpönt. Wenn überhaupt, widmeten sie sich der Thematik nur unter einem Pseudonym. So ist es kein Wunder, dass sich diverse Fehlinterpretationen entwickelten, die sich bis heute im gemeinschaftlichen Gedächtnis erhalten haben. Meist waren diese ersten Werke Teile von Gesamtdarstellungen wie Die Geschlechtsausschweifungen unter den Völkern der alten und der neuen Welt geschichtlich und das Gewerbe feiler Weiber staatsrechtlich dargestellt (Anonym, 1826). Im Regelfall waren sie unter dem Vorwand verfasst worden, die Sittlichkeit zu heben oder die Geschlechtskrankheiten bekämpfen zu wollen. In anspruchsvolleren Werken wie dem von Ludwig Friedlaender wurde das Thema nur am Rande behandelt.

 

Einen Aufschwung erlebte das Thema um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Unter dem Einfluss von Sozialismus, Psychoanalyse, der Frauenrechtsbewegung und einer beginnenden sexuellen Liberalisierung suchten und fanden Akademiker einen neuen Zugang zum Thema. Die erste wissenschaftliche Auseinandersetzung leistete der Arzt und Begründer der modernen Sexualwissenschaft, Iwan Bloch. Doch auch sein Ansatz enthielt noch die Absicht, die Prostitution als solche zu vernichten. So ist es nicht verwunderlich, dass viele seiner Ansätze heute als überholt anzusehen sind.

 

In der Forschung dieser Zeit wurden beispielsweise Hetären zunächst in idealisierter Weise dargestellt. Dass sie neben ihren Fähigkeiten auch noch gegen Bezahlung mit Männern schliefen, wurde als unerfreuliche Begleiterscheinung oft in den Hintergrund gedrängt. Eine andere Sicht vertraten die, die unter dem Einfluss des sich ausbreitenden Feminismus standen. Sie teilten die Frauen in zwei Kategorien: Ehefrauen, deren Sexualität durch die Männer beschränkt wurde und Prostituierte. Letztere waren sowohl einfach Prostituierte, wie auch Hetären und sogar Konkubinen. Letztlich hingen beide Vorstellungen idealisierten Frauenbildern an. Die heutige Forschung sieht hier keine eindeutigen Trennungsmöglichkeiten mehr, alle Grenzen waren fließend.

 

Erst 1960 setzte eine erneute Welle der Beschäftigung mit dem Thema ein. Unter anderen forschte Hans Herter auf diesem Gebiet. Er veröffentlichte einen seinerzeit vielbeachteten Aufsatz (Die Soziologie der antiken Prostitution im Lichte des heidnischen und christlichen Schrifttums) im Jahrbuch für Antike und Christentum (Band 3, 1960), der allerdings heute nur noch in Teilen aktuell ist. Rückblickend beschäftigten sich die Arbeiten dieser Zeit epochenübergreifend mit Griechen und Römern und sind heute wenig von wissenschaftlichem Belang.

 

Ende der 1980er Jahre zog durch die Studien von Ingeborg Peschel und Carola Reinsberg auch eine feministische Sichtweise in die Althistorik ein. Die Arbeiten der beiden interpretierten das Bild der griechischen Hetäre neu. Für die römische Zeit veröffentlichte Bettina Eva Stumpp eine umfassende Studie zur Prostitution im römischen Reich. Spätestens seit den 1990er Jahren ist das Thema aus der ‚Schmuddelecke‘ geholt und vor allem viele Einzelstudien sowohl aus historischer, als auch aus archäologischer Sicht beschäftigen sich mit Einzelaspekten dieses Forschungsbereiches.

 

Quelle: Wikipedia

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