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bergischerKerl

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  1. Na - dann ist ja doch noch Verlass auf deutsche Richter und ihre Rechtsprechung
  2. Ich will das Thema mal wieder aufnehmen, nachdem in manchen Bereichen das Düsseldorfer Modell einer "Pauschalabgabe" eingeführt worden ist. Gibt es Escort-Ladies, die Gebrauch davon machen, und wie sind ihre Erfahrungen?
  3. Das Buch ist sehr sachlich geschrieben, beschäftigt sich aber etwas mehr mit dem ziemlich verworrenen (teilweise wenig glaubhaften) Privatleben einer Studentin mit Nebenverdienst, als mit der Beschreibung des Gewerbes. Tatsächlich scheint es mir zweifelhaft zu sein, ob es sich um eine Studentin gehandelt hat. Ihre Lernleistungen sind überdurchschnittlich gut, wobei ihr quasi alles nur so zufliegt. Dagegen sind die Häuser, in denen sie arbeitet, und der private Umgang, insbesondere ihr Ehemann, weit unter diesem Niveau. Ich zweifle deshalb teilweise den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte an. Deshalb habe ich das Buch auch nicht gerade mit Begeisterung zu Ende gelesen, sondern nur meinem Vorsatz entsprechend, jedes angefangene Buch zu Ende zu lesen.
  4. Also strafbar machst du dich nicht. In § 176 Strafgesetzbuch (StGB) ist der sexuelle Mißbrauch von Kindern unter Strafe gestellt. Die Grenze ist da 14 Jahre. § 180 StGB verbietet die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger. In Absatz 1 wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einem Minderjährigen vornimmt, wobei die Grenze 16 Jahre ist. In Absatz 2 ist unter Strafe gestellt, eine Person unter 18 Jahren gegen Entgelt sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen. Das Entgelt müßte dabei aber an den Minderjährigen gezahlt werden. Die Regelung soll Prostitution von unter 18jährigen verhindern. Soweit alles problemlos. Allerdings dürfte dein übliches Honorar das Taschengeld des Jungen übersteigen, so dass das Geschäft schwebend unwirksam ist, so lange nicht die Genehmigung der Eltern für deine Inanspruchnahme vorliegt. Er könnte das Geld also jederzeit zurückfordern, auch nachdem er deine sicherlich ihn begeisternden Leistungen genossen hat. Alles klar? Ein netter rechtskundiger bergischer Kerl
  5. Ich werde mir gleich am Montag den Artikel raussuchen und dann muss ich schauen, wie ich ihn dir zukommen lassen oder ihn hier einstellen kann. Der Artikel ist aber ziemlich lang, so dass er eher dafür ungeeignet ist, ihn hier zu posten. LG ein netter bergischer Kerl
  6. Ich habe das Buch als Mann gelesen und muss sagen, dass ich mich an manchen Stellen regelrecht geekelt habe. Was dort mit Flüssigkeiten aus allen Körperregionen angestellt wird, ist wirklich geschmacklos und hat mit der Wirklichkeit - hoffentlich - wenig zu tun. Die letzte im Buch beschriebne Szene, in der die Titelheldin verarbeitet, dass sie in ihrer Pubertät ihre Mutter und ihren kleinen Bruder nach einem durch die Mutter versuchten gemeinsamen Selbstmord aufgefunden und gerettet hat, zeigt, dass es sich bei der Titelheldin um eine zutiefst gestörte Frau handeln - erste Diagnose: Borderlin-Syndrom. Ich hoffe, dass gesund Frauen nicht so sind. Ich bin auf Meinungen anderer gespannt. bergischerKerl

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