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bart_s

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Beiträge erstellt von bart_s

  1. Was ich damit sagen wollte ist, dass dieser Hinweis voreingenommen macht. Laut Gesetz soll die Polizei ja unparteiisch sein. Wenn eine Registrierung sein muss, dann dürfte sie auch nur abgefragt werden, wenn ein entsprechender Grund vorliegt und nicht wenn ganz normal die Personalien überprüft werden.

     

    Ich bin auch erstaunt das die Politik glaubt, dass eine Registrierung nicht umgangen werden kann, oder manipuliert werden kann.

  2. Die Meldepflicht finde ich schon bedenklich. Schon heute existiert in den Fandungssystemen der Polizeien der Warnhinweis "Prostitution". Dieser Warnhinweis wird gleichgesetzt mit Hinweisen wie "gewalttätig" und "bewaffnet" .

     

    Es ist schon irgendwie ein Stigma, was die kontrollierenden Beamten beeinflußt. Eine Lady die in Bayer tätig ist hat mir schon mal berichtet, dass sie einen Diebstahl anzeigte und wie der Polizist mit ihrem Ausweis von Computer wieder von oben bis unten musterte und sie anders anschaute als zuvor. Es war nur eine Vermutung von ihr, aber sie tippte stark darauf, dass es an ihrem Beruf lag.

    • Danke 1
  3. Die Frauen, die es machen wollen, sehen, dass es ohne Zwang möglich ist, das ist sicher richtig. Migrantinnen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind und die zum Pay6 genötigt werden, erreichst Du mit der Aufklärung durch die sprachlichen Barrieren schon gar nicht.

     

    Sicher sollte die Aufklärung in der entsprechenden Muttersprache erfolgen, am besten schon in den Herkunftsländern.

  4. Ich glaube es geht weniger darum, dass Prostitutionsbefürworter das Problem ignorieren, sondern das die Gegner es aufbauschen. Es ist wie mit der Anzahl der Prostituierten in Deutschland es wird immer eine Zahl in den Raum geschmissen, die sich mal jemand ausgedacht hat, sie wird überall zitiert und als Wahrheit dargestellt, obwohl sie nie überprüft wurde. Das Gleiche geschieht mit der Anzahl der Opfer von Menschenhandel. Utopisch hohe Zahlen werden genannt, aber nie erklärt wo sie herkommen.

     

    Ich weiß es nicht genau, aber ich tippe auch mal, dass die meisten Menschenhandelsopfer nicht in der Prostitution enden, sondern in irgendwelchen Hinterhoffabriken.

     

    Als Beispiel nur mal Die Gruppe der Vietnamesen. Sie werden nach Europa eingeschleust, oft über Deutschland. Viele davon enden als Zigaretten Verkäufer in Ostdeutschland, bevor sie weiter nach Frankreich geschleust werden und da enden sie dann oft in den Hinterhoffabriken, oder in Restaurants als Arbeitssklaven. Natürlich werden auch Frauen hier in Deutschland in die Prostitution gezwungen.

     

    Die ganzen Gesetze gegen die Prostitution werden mit den Kampf gegen den Menschenhandel begründet, obwohl bewiesen ist, dass der Menschenhandel in Deutschland tendenziell rückläufig ist. Schauen wir doch mal nach Schweden, da musste die Polizei und andere Behörden zugeben, dass seit Einführung des berühmten Gesetzes der Menschenhandel massiv ansteigt. Und warum, weil die Polizei den Überblick über die Prostitution verloren hat und sie so tief ins Millieu abgetaucht ist, dass die Polizei keinen Zugang mehr hat.

     

    Was Donna Carmen dort veröffentlich hat ist im Kern doch richtig, warum soll es für die Prostitution immer sondergesetze geben? Die Banken haben die Weltwirtschaft fast in den Abgrund gezockt, komischer Weise fordert keine, dass die Polizei mehr Kontrollgesetze für Banken bekommt um sie jederzeit zu betreten und kontrollieren? Bei Puffs wird das gefordert, aber welche Zahlen kann die Politik und Polizei liefer, die dies begründen würde? Bis jetz keine!

    • Danke 5
  5. Klingt zwar blöd es sind aber nur Einzelfälle. Da den Frauen in Deutschland ein legaler Weg aufgezeigt wurde, setzt sich dieser auch immer mehr durch. Der Zuhälter ist ein Auslaufmodell.

     

    Ich glaube was die Dame sagen wollte, ist, dass mit den vorhandenen Gesetzen die Bekämpfung der Menschenhändler möglich ist. Außerdem zeigen die Erfahrungen ja, dass je repressiver man mit der Prostitution umgeht, je tiefer vergräbt sie sich im Millieu und je schwerer ist ein rankommen und bekämpfen von ihren strafbaren Auswühsen.

     

    Ein Modell der Legalisierung und der Aufklärung wird da am effektivsten sein. Frauen die ihre Rechte kennen, können sie auch durchsetzen, Frauen die Angst vor Behörden und der Polizei haben, werden ihre Rechte nicht kennen und sich auch bestimmt nicht an diese Wenden um sie durchzusetzen.

    • Danke 5
  6. Also mal eine Bewertung. :zwinker:

     

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    Eindeutig ein Ja.

     

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    Eindeutig ein JAAAAAAAAAA.

     

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    Eindeutig ei OH JAAAAA, OH JAAAAA, OH JAAAAA, OH JAAAAA.

     

    Die Zusammenfassung, einfach Klasse!!!

     

     

     

    Ach ja und falsch das doch der Kleidungswunsch-Tröd ist:

     

    Bitte so wie hier:

     

    das MakeUp und die Frisur,

     

    diese High Heels

     

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    dazu bitte eine dunkelblaue Jeans und eine einfache weiße Bluse.

     

    :grins::zwinker:

    • Danke 3
  7. Gesetze sind sogenanntes formelles Recht. Sie werden von der Legislative erlassen.

     

    Verordnungen sind materielles Recht, sie werden von der Exekutive erlassen.

     

    Grundlage dieser Verordnungen ist das Ordnungswidrigkeitengesetz.

     

    Stimmt nicht das OWiG legt fest was ne owi ist und welche rechtlichen Möglichkeiten die Behörden haben. Owi-Tatbestände sind im gesetzt nur ganz wenige geregelt.

  8. Die Polizei darf in Bayern zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit animieren, das wird halt solange gedreht bis es irgendeine Verordnung tangiert und dann passend gemacht.

     

    Mitgenommen wird man zu Idenditätsfeststellung, selbst wenn man einen Ausweis dabei hat....

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt und gespeichert, da Gefahr der Widerholung gegeben ist...

     

    Handys werden eingezogen, als "Tatwerkzeug" ....

     

    Ist aber eindeutig rechtswidrig, ED-Behandlung bei owi's nur wenn es garnicht anders geht, heißt der/die Betroffene will partu nicht sagen wer sie er ist. Hat der die Jenige einen Ausweis dabei, war es das für die Polizei, damit steht die indentität eindeutig fest.

     

    Wiederholungsgefahr ist ja richtig, aber nur wenn dadurch die Ermittlung ermöglicht wird, was will ich mit ED Daten, wie sollen sie in diesen Fällen helfen? Vor allem wie will man die Wiederholungsgefahr begründen? Wenn eine Dame das zweite mal erwischt wir, vielleicht.

    • Danke 2
  9. Zum Beispiel kann man aus dem Handy herausziehen, wie oft die Dame in welchem Hotel mit wem sich getroffen hat.

    Und wenn man ihr damit nachweisen kann, dass sie das nicht das erste Mal gemacht hat, ist das keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ein Straftatbestand.

    Auch kann man über die Telefonnummern herausfinden, wer die Kunden sind und diese dann einfach mal zu einer "Befragung" ins Präsidium einladen.

     

    Eigentlich nix da, nur weil sie im Hotel war heißt das nicht, dass sie dort "beruflich" war. Ich bleibe dabei die Bayern übertreiben es und es kann eigentlich vor keinen Gericht Bestand haben, außer natürlich vor den bayrischen.

     

    Ebenso ist die Auswertung nur mit richterlichen Beschluss möglich, es sei den die Dame stimmt zu. Wegen der Verhältnismäßigkeit dürfte dem eigentlich kein Richter zustimmen. Werten sie das Handy ohne Genehmigung aus besteht ein Beweisverbot.

    • Danke 2
  10. Nach meinem laienhaften Verständnis sind die Voraussetzungen für eine Handy-Beschlagnahmung relativ eng gefasst. Bei Gefahr im Verzug zur Verhinderung von Beweismittelvernichtung dürfen allerdings auch Polizisten Handys ohne vorherigen richterlichen Beschluss beschlagnahmen.

     

    Die betroffene Dame kann dann beim Amtsgericht einen Antrag auf richterliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme stellen.

     

    Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, muss die Polizei sie auch darüber aufklären.

     

    Soweit richtig, aber die Richter sind meist erreichbar, zumindest tagsüber und wie gesagt es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit da ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Und was will man mit dem Handy beweisen?

  11. Es ist eh erstaunlich was in Bayern eigentlich geht. Im deutschen Strafrecht/Owirecht gib es eigentlich keine Lockvögel. Im allgemeinen haben die Gerichte dann gesagt das durch den Lockvogel der Wille zur Straftat erst hervorgerufen wurde und somit ein Beweisverbot besteht.

     

    Fingerabdrücke und Fotos (ED-Masnahmen) sind zwar theoretisch auch im Owirecht möglich würden jedoch eigentlich an der Verhältnismäßigkeit scheitern, das gleiche gilt für beschlagnahmte Handys. Um die Handys auszuwerten braucht es normalerweise einen richterlichen Beschluss.

     

    Hat es wirklich noch nie eine Lady gewagt das alles gerichtlich zu überprüfen lassen?

     

    In Bayern ticken die Uhren anders, auch sehr anders, siehe Fall Molat. Es ist bedenklich wie weit hier der Rechtsstaat in die Ecke gedrängt wird.

    • Danke 6

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