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mikelköln

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Beiträge erstellt von mikelköln

  1. hatte das glück gehabt vor einigen wochen zwei sehr attraktive ca. 30 jährige in einer disco kennenzulernen und später auf eine flasche champagner mit nach hause zu nehmen.

    die beiden hat sich in der disco schon sehr gut verstanden und manchmal macht das eben klick - geplant war das sicherlich von keinem von uns dreien.

    bei mir zuhause ging das auch recht schnell zur sache, die beiden haben sich auf anhieb sehr gut verstanden und haben sich dermassen geküsst und geleckt dass ich beinahe mühe hatte mitzuhalten. die nummer dauerte ca. 6 stunden und irgendawann bin ich mal aufgewacht und da waren die beiden zugange und ich bin wieder eingestiegen.

    so etwas zu erleben ist der wahsninn. habe mit beiden noch kontakt.

  2. habe das selber schon öfters gehabt und in der tat ging es nicht darum "löcher zu stopfen" oder zu schauen was die frau alles mit sich machen lässt.

    im gegenteil, die frau hat es (immer) mehrfach genossen und forderte mich auf ihr es nochmal zu besorgen. ist immer eine frage des umgangs und des respektes.

    eimal hatten wir eine escort lady, für die es das erste mal gewesen ist und sie betonte dass es ihr super gut gefallen hat und jederzeit gerne wieder!

  3. aber... wenn ich (als Dienstleistende Frau) schon in die gesetzlichen Kassen einzahle darf ich auch deren Leistungen in Anspruch nehmen.

    Warum ist in diesem Fall die hübsche Kassiererin besser gestellt als die hübsche "Einzahlerin" im Wohnwagen nebenan.

    Hätter der Kiosk Besitzer geklagt, wäre er durch gekommen!

     

     

     

    Heute wurde ein interessantes Urteil zu einer Klage eines Bordellbetreibers gegen die Arbeitsagentur veröffentlicht. Der Bordellbetreiber sah seine Rechte als Arbeitgeber verletzt, weil sich die Arbeitsagentur weigerte, seinem Bordell Prostituierte zu vermitteln. Er wollte mit seiner Klage erreichen, dass die Arbeitsagentur verpflichtet wird, ihm geeignete Prostituierte aus Deutschland und dem europäischen Raum zu vermitteln. Das Arbeitsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, die Vermittlung von Prostituierten seien mit den Werten der Arbeitsagentur nicht vereinbar.

     

    Ein wahrlich netter Versuch, die Arbeitsagentur bei dem Versuch, geeignete Damen für seinen Betrieb zu finden, einzuspannen. Man stelle sich nur langzeitarbeitslose Frauen vor, bei denen die Zumutbarkeit für so einen Job erreicht ist. Und da hätte sich fast ein ganz neuer Weg für Escort-Agenturen für die Anwerbung neuer Damen aufgetan.

     

    Zu Klarstellung: ich bin mit der Abweisung der Klage überaus einverstanden.

    • Danke 1

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