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Hallo liebe Community, ich brauche Eure Meinung und Ratschläge zu weiteren Schritten nach einem abgebrochenen Treffen, dessen Umstände suspekt waren. Das Treffen hätte gestern Abend stattfinden sollen und ich schwanke dazwischen, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, den sinnbildlichen Staub von der Hose abzuklopfen, das Krönchen wieder gerade zu rücken und dann den Vorgang zu vergessen oder "Himmel und Hölle" in Bewegung zu setzen, aber vielleicht übertreibe ich damit auch. Die Dame, die zum Treffen erschien, entsprach nicht der Dame aus dem Profil. Es ging hierbei nicht um geringfügige Abweichungen, sondern es handelte sich ziemlich sicher um eine andere Person. Alleine deswegen alleine hätte ich das Date bereits abgebrochen. Darüber hinaus wurde die Dame von einem Herrn gefahren, den die Dame als "Agenturfahrer" bezeichnete und der die gesamte Zeit vor Ort geblieben wäre (wenn natürlich auch nicht im Zimmer). Geplant war ein 6-stündiges Treffen mit eingestreutem Restaurantbesuch und/oder Besuch einer Therme, jenachdem wie es zeitlich hingekommen wäre. Das wäre aber nur möglich gewesen, wenn der Agenturfahrer uns beide gefahren hätte. Ich hatte noch nie den Fall, dass es einen Agenturfahrer gab, geschweige denn, dass der einen begleitet. Ich habe das Date innerhalb der ersten 10min direkt nach der Begrüßung abgebrochen. Leider ist auch der vorab gezahlte Honoraranteil weg. (Ja, ja ich weiß, eigene Dummheit und so. Irgendwann musste es mir auch mal passieren.) Kontakt mit der Agentur habe ich bereits aufgenommen bzw. die Agentur hat sich bei mir gemeldet. In erster Linie ging es mir darum, die anteilige Honorarvorauszahlung zurückzuerhalten, weil kein Date stattgefunden hat und die Dame nicht dem Profil entsprochen hat, aber auch um mitzuteilen, dass ich den Umstand mit dem Agenturfahrer sehr befremdlich fand. Die Agentur stellt sich quer. Ich hadere, wie ich weiter vorgehen soll. Die bequemste Option ist sicherlich nichts zu tun und das als lehrreiche Erfahrung zu verbuchen. Ich könnte auch Anzeige erstatten wegen des Anfangsverdachts auf potentiell verschiedene Straftatbestände sowie versuchen auf zivilrechtlichem Weg die Honorarvorauszahlung zurückzuerhalten. Ein zivilrechtliches Vorgehen ist wahrscheinlich erfolglos, weil ich dazu erstmal eine ladungsfähige Adresse bräuchte. Ich bin unschlüssig, ob mir der finanzielle Verlust den Aufwand wert ist. Mein persönlicher, finanzieller Verlust sollte auch nicht entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ich bin auch unschlüssig, ob ich Strafanzeige stellen sollte, denn zwingende Beweise für diverse in Frage kommende Straftatbestände gibt es nicht, die Umstände legen nur den Anschein nahe. Ich rechne mit einer Einstellung des potentiellen Verfahrens. Auf der einen Seite will ich kein riesen Fass aufmachen, bei dem am Ende a) nichts herauskommt, b) potentiell Unschuldige falschen Verdächtigungen ausgesetzt sind und "Theater haben" sowie c) ich unnötige Arbeit. Meine eigene Arbeit sollte aber nicht der ausschlaggebende Aspekt dabei sein. Auf der anderen Seite habe ich das Gefühl, ich sollte auf alle Fälle etwas unternehmen, selbst wenn am Ende nichts dabei herauskommt. Mein persönliches Gerechtigkeitsempfinden sagt mir, dass man die Beteiligten nicht mit ihrem Verhalten durchkommen lassen sollte. Selbst wenn vielleicht gar keine strafbaren Handlungen vorliegen, sollte die Beteiligten erfahren, dass ihr Verhalten aus meiner Sicht inakzeptabel ist. Allerdings sollte mein persönliches "Rachegefühl" nicht handlungsleitender Maßstab sein. Last but not least: Sollte die Mehrheit der Meinung sein, dass ich hier auf jeden Fall aktiv werden sollte, würde ich mich über Empfehlungen zu rechtlichem Beistand freuen. Das dann auch gerne per PM, weil für Anwälte keine Werbung gemacht werden darf usw. Falls ich mich dazu entscheide hier weiter vorzugehen, dann wäre mir die Sache ohne straf- und zivilrechtlicher Unterstützung zu heikel. Allerdings sollte es ein Anwalt sein, der im "Metier" Erfahrung hat und die Sache wertfrei betrachtet. Ich befürchte nämlich auch, dass ich beim erstbesten Anwalt am Ende selbst am moralischen Pranger stehe, wenn der Anwalt insgeheim Anhänger der Freierbestrafung nach nordischem Modell ist.
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Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - 11.07.2012 – Leipzig. Die Kommunen in Deutschland dürfen keine pauschale Bettensteuer auf Hotelübernachtungen aller Art erheben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte am Mittwoch, es müsse zwischen privaten und berufsbedingten Übernachtungen unterschieden werden. Von Touristen dürfe die Abgabe als sogenannte Aufwandsteuer verlangt werden, von Geschäftsreisenden dagegen nicht. (Az.: BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11) Ob die Bettensteuer unter diesen Vorzeichen überlebt, ist offen. In der Praxis sei geforderte Trennung kaum zu machen - zu bürokratisch, befürchten die Kommunen.