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25 August im Dusseldorf


pdg

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Hallo,

 

Ich suche eine Escort für ein 24 Stunde (1 Tag und Nacht) in meine Hôtel in Dusseldorf am 25 August.

 

Ich mochte eine Frau der magt :

 

Anal

Franzosich mit aufnahme

Prostatmassage geben

NS

Leicht Dominanz

 

Gruss

Da wirst du keine mehr finden

 

Französisch mit Aufnahme ist seit 01.07.17 nicht mehr.[emoji11]

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Da wirst du keine mehr finden

 

Französisch mit Aufnahme ist seit 01.07.17 nicht mehr.[emoji11]

 

Nicht ganz. Das ist jetzt nämlich eine Frage der Definition. :forengrantler:

 

"Französisch ohne" - sprich Blasen ohne Gummi fällt unter Oralverkehr und ist damit für Männer bei Ausführung kondompflichtig.

 

"Aufnahme" - sprich das Einbringen von männlichem Ejakulat in die Mundöffnung der Frau fällt nach zunächst allgemeinem Verständnis nicht so ganz unter "Geschlechtsverkehr" im engeren Sinn. :wie-geil:

 

Zulässig wäre dann wohl Oralverkehr mit Kondom, daß dann zur berührungslosen Aufnahme abgenommen werden kann. (Sonst funzt´s ja auch nich :au: )

 

Ob nun die Aufnahme von Ejakulat genau wie die Aufnahme bei NS (Natursekt), KV (Kaviar) oder Vomit (das spar´ ich mir jetzt lieber :gruen: ) unter die Bestimmungen des ProstSchG und somit unter Geschlechtsverkehr im weiteren Sinne fällt, werden wohl irgendwann die Gerichte entscheiden.

 

Ich freue mich jetzt schon auf die Musterverhandlung im RTL Gerichtshof zu dieser Frage.

 

 

Aktuell dürfte wohl folgendes zulässig sein: Blasen mit Gummi, herausziehen, abnehmen, und dann ohne Gummi und ohne "oralen Geschlechtsverkehr" vollspritzen. :blasen:

 

Ich drück´ mich ja selten so derb aus, aber hier braucht´s das mal, um die Ambivalenz der aktuellen Rechtslage ein wenig deutlich zu machen.

 

Die Frage der Beweislast und der Beweisführung will ich noch nicht mal erörtern. :kugeln:

  • Thanks 3
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Lieber pdg, schreib mir bitte mal eine Mail. Wenn Du mit "leichte Dominanz" den passiven Part meinst, dann hätte ich die passende Lady für Dich.

 

Herzliche Grüße, Chiara

 

 

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Unsere liebe Zarah erfüllt Dir ganz bestimmt so ziemlich alles, was Du an weiteren Wünschen aufgeführt hast.

 

Die Details können wir gerne per Mail klären. ;-)

.

FAIRYTALEDOLLS-ESCORT

 

Handverlesen - Experimentierfreudig - Authentisch

 

 

 

"Zeit kann man nicht kaufen, aber vielleicht schaffen wir es, sie kurz anzuhalten..."

 

Chiara Coquet

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Nicht ganz. Das ist jetzt nämlich eine Frage der Definition. :forengrantler:

 

"Französisch ohne" - sprich Blasen ohne Gummi fällt unter Oralverkehr und ist damit für Männer bei Ausführung kondompflichtig.

 

"Aufnahme" - sprich das Einbringen von männlichem Ejakulat in die Mundöffnung der Frau fällt nach zunächst allgemeinem Verständnis nicht so ganz unter "Geschlechtsverkehr" im engeren Sinn. :wie-geil:

 

Zulässig wäre dann wohl Oralverkehr mit Kondom, daß dann zur berührungslosen Aufnahme abgenommen werden kann. (Sonst funzt´s ja auch nich :au: )

 

Ob nun die Aufnahme von Ejakulat genau wie die Aufnahme bei NS (Natursekt), KV (Kaviar) oder Vomit (das spar´ ich mir jetzt lieber :gruen: ) unter die Bestimmungen des ProstSchG und somit unter Geschlechtsverkehr im weiteren Sinne fällt, werden wohl irgendwann die Gerichte entscheiden.

 

Ich freue mich jetzt schon auf die Musterverhandlung im RTL Gerichtshof zu dieser Frage.

 

 

Aktuell dürfte wohl folgendes zulässig sein: Blasen mit Gummi, herausziehen, abnehmen, und dann ohne Gummi und ohne "oralen Geschlechtsverkehr" vollspritzen. :blasen:

 

Ich drück´ mich ja selten so derb aus, aber hier braucht´s das mal, um die Ambivalenz der aktuellen Rechtslage ein wenig deutlich zu machen.

 

Die Frage der Beweislast und der Beweisführung will ich noch nicht mal erörtern. :kugeln:

 

Das mit der "berührungslosen Aufnahme" ist ja ein tolles Konstrukt....Also ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber das so sieht. Intention der Kondompflicht ist die "Prävention sexuell übertragbarer Erkrankungen beim Geschlechtsverkehr". Da macht doch Blasen mit Kondom, aber dann Abgabe des Ejakulats in den Mund keinen Sinn; die übertragbare Krankheit kann ja im Ejakulat enthalten sein.

 

Dem gegenüber fällt KV; NS und Vomit nicht unter Geschlechtsverkehr und der Einsatz von Kondomen ist wohl auch nicht möglich.

 

Allerdings hat der Gesetzgeber die männlichen Prostituierten vergessen, die sich beim Lecken mit Scheidensekret infizieren können, denn ein Kondom über die Zunge fällt wohl aus. :smile:

  • Thanks 1

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Das mit der "berührungslosen Aufnahme" ist ja ein tolles Konstrukt....Also ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber das so sieht. Intention der Kondompflicht ist die "Prävention sexuell übertragbarer Erkrankungen beim Geschlechtsverkehr". Da macht doch Blasen mit Kondom, aber dann Abgabe des Ejakulats in den Mund keinen Sinn; die übertragbare Krankheit kann ja im Ejakulat enthalten sein.

 

Dem gegenüber fällt KV; NS und Vomit nicht unter Geschlechtsverkehr und der Einsatz von Kondomen ist wohl auch nicht möglich.

 

Allerdings hat der Gesetzgeber die männlichen Prostituierten vergessen, die sich beim Lecken mit Scheidensekret infizieren können, denn ein Kondom über die Zunge fällt wohl aus. :smile:

 

Hab´s "verschoben" in ein eigenes Thema, damit wir hier nicht mit OT-Diskussion die Anfrage zumüllen. Für den Threadersteller kann die erste Antwort hier hilfreich sein, die Diskussion denk´ ich mal eher weniger. :prost:

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